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Daniela Behrens

SPD 19.06.2024 1:04 min Tagungsabschnitte 19/17

Umgang der Landesregierung mit dem Kirchenasyl in Niedersachsen

Frau Ministerin, bitte sehr! Sie haben das Wort. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bothe, ich habe Ihnen ja eben in der Antwort dargelegt, dass es in der Tat keine rechtliche Grundlage für ein Kirchenasyl nach Rechtsstatus gibt, weil es in Deutschland bzw. in Niedersachsen keine Räume gibt, wo das deutsche Recht nicht gilt. Aber es gibt eine christlich-humanitäre Tradition, hinsichtlich derer sich die Bundesregierung und die Kirchen darauf geeinigt haben, dass man sich im Rahmen eines Dossierverfahrens Fälle, die die Kirchen vortragen, noch einmal genau darauf hin anschaut, ob es einen besonderen Härtefall gibt, und diese Härtefälle dann auch im Kirchenasyl aufnehmen darf. Auf Basis dieser Vereinbarung des Bundes, hier in Form des BAMF, mit den Kirchen arbeitet das Land Niedersachsen. Wir leisten Vollzugshilfe bei Dublin-Fällen. Nur die sind es, die ins Kirchenasyl aufgenommen werden. Daher ist das eine sehr klare Einstellung und eine sehr klare Grundlage, die wir Ihnen eben auch intensiv erläutert haben. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die zweite Zusatzfrage für die

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