Michael Lühmann
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und des Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetzes (Demokratiestärkungsgesetz)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Es entbehrt ja nicht einer gewissen Ironie, dass uns ausgerechnet der rechtsextreme Verdachtsfall hier heute dahin gehend erleuchten will, wie unsere Demokratie zu stärken sei - obwohl doch die AfD selbst genug Hausaufgaben zu erledigen hätte. Und das nach dem Auftritt der AfD im Verfassungsschutzausschuss, wo sie sich gleichzeitig zum aufgelösten „Flügel“ bekannte und gegen die Nennung im Rechtsextremismus-Kapitel aufbegehrte. Man steht ja manchmal ratlos staunend und erschütternd zugleich daneben. Und von dieser AfD kommt jetzt ein Gesetzentwurf ‑ wie immer unter großem sprachlichen Getöse ‑, der nicht sie selbst, sondern unsere Verfassung quasi als Verdachtsfall markiert. „Mitwirkungsfeindlich“, „einschränkend“, „entmutigend“, „abschreckend“ seien Verfassung und Volksabstimmungsgesetz. Darunter macht es die AfD ja schon lange nicht mehr. Keine Frage, das Thema direkte Demokratie ist so wichtig wie hochinteressant und steht auch deshalb im Koalitionsvertrag. Demokratie- und verfassungstheoretische Debatten dazu füllen in Bibliotheken längst Regalmeter. Dass sich die AfD für diese Regalmeter in irgendeiner Weise interessiert hätte, das merkt man dem Gesetzentwurf aber nicht an. Er hat zwar die argumentative Sprunghöhe der Grundschulmathematik erreicht ‑ ich teile mal alle Zahlen durch zwei und generiere ein Ergebnis; das haben Sie unfallfrei hinbekommen ‑, aber er ist schon an der ersten Schulstunde Geschichte und Politik mangels Interesse komplett gescheitert. Der Kollege Plett hat es gerade ausgeführt: Vom Scheitern der Weimarer Republik bis zum Brexit, über direkte Demokratie und Absenkung von Hürden lohnt sich jede Diskussion. Aber bitte nicht auf diesem argumentativen Null-Niveau, das wir hier gerade schon wieder gehört haben, als Sie das eingebracht haben; da kamen ja überhaupt keine Argumente. Und schon gar nicht, wenn man so tief eingreift, wie es die AfD bei Artikel 49 der Verfassung und Artikel 33 Volksabstimmungsgesetz vorhat. Die Konsequenzen, die eine Streichung des Zustimmungsvorbehalts hätte ‑ dass wenigstens jede und jeder Vierte bei Volksentscheiden überhaupt zustimmen muss, um Gesetze in Kraft zu setzen ‑, wollten Sie weder bedenken noch diskutieren. Sie haben es in Ihrer Rede ja nicht einmal erwähnt. Das haben Sie einfach hintendran gehängt: „Hoffentlich merkt es keiner!“ Nochmals: Demokratiebeteiligung stärker auszugestalten, ist ein wichtiges Thema. Es hat Gründe, dass wir auf Seiten von Rot-Grün uns aktuell etwa mit Bürger*innenräten beschäftigen. Aber wir tun das, wie auch bei der Absenkung von Hürden für direkte Demokratie, mit der gebotenen Ernsthaftigkeit und nicht allein für TikTok oder, weil es gerade mal wieder eine Direktive aus Peking oder Moskau gab. Gerade zu Moskau muss man sagen: In Russland würden solche Instrumente nicht geduldet, aber Russland hätte mit Sicherheit ein großes Interesse an solchen Volksentscheiden und Volksbegehren, die Sie nach vorne tragen würden. Auch deswegen lehnen wir das ab. Eine ähnliche Doppelmoral wie bei den russischen Einflussagenten, die bei Ihnen unterwegs sind, gilt auch für die AfD selbst. Nachdem Sie etwa beim Versammlungsrecht zuletzt versucht haben, Beteiligungen einzuschränken, erzählen Sie uns hier, dass sie die wieder ausweiten wollen. Sie wollen Millionen Menschen deportieren, aber gleichzeitig wollen Sie, dass sich mehr Menschen an der Demokratie beteiligen. Das geht hinten und vorne nicht auf. Das ist nicht glaubwürdig. Sie greifen bei jeder Gelegenheit den Kern der Demokratie an, - Letzter Satz! - und das muss man Ihnen auch hier unterstellen. Herzlichen Dank.
