Daniela Behrens
Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages
Bitte schön. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Verwaltungsdigitalisierung ist nicht ganz so sexy wie das Thema Niedersächsische Bauordnung, aber gleichwohl ebenso bedeutsam und epochal in der weiteren Entwicklung. Beim Thema Verwaltungsdigitalisierung kommen wir gut voran, aber letztendlich haben wir noch einiges zu tun. Die ersten Ziele sind erreicht. Wir haben Infrastruktur und Basisdienste zur Verfügung. Wir haben zahlreiche Online-Dienste im Rollout-Verfahren. Also, die Verwaltungsdigitalisierung schreitet voran. Mit dem IT-Staatsvertrag, den wir Ihnen nun vorgelegt haben, wollen wir das verstetigen und vor allen Dingen auch die Daueraufgabe im Bereich der länderübergreifenden Kooperation stärken. Wir brauchen ein gemeinsames Voranschreiten aller 16 Bundesländer zusammen mit dem Bund, damit Verwaltungsdigitalisierung in einem föderalen System gelingt. Alles andere wäre eher unsinnig. Was steht im Zweiten Staatsvertrag? - Wir beschreiben sehr deutlich die Aufgaben des IT-Planungsrats. Da geht es um den Betrieb der Digitalisierungslösungen. Es geht um die Steuerung auch mehrfacher föderaler Projekte. Es geht um die Zurverfügungstellung von Digitalisierungslösungen. Und vor allen Dingen geht es um Verantwortung im föderalen IT-Architekturmanagement. Sie können sich vorstellen: Wenn 16 Bundesländer und der Bund im Bereich der Digitalisierung zusammenarbeiten, bedarf es einer großen Kooperationsfähigkeit, aber auch klarer Regeln, auf deren Basis diese Kooperation stattfinden kann. Und das machen wir mit dem IT-Staatsvertrag, meine Damen und Herren. Damit er zum 1. Dezember 2024 in Kraft treten kann, müssen ihn alle Länderparlamente ratifizieren. Ich bin sehr froh, dass ich erkennen kann, dass eine Mehrheit in diesem Landtag das auch tun möchte. Damit können wir in Niedersachsen auch an diesem wichtigen Prozess teilnehmen. Insgesamt ‑ Sie haben es angesprochen ‑ ist es wichtig, dass die Digitalisierung bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt. Wenn sich Bund und Länder darüber verständigen, ist das schön, aber wenn die Kommunen dabei sind, ist es sinnvoller und besser, denn auch ein Rathaus muss digital erreichbar sein. Deswegen können Sie sich darauf verlassen, dass in Niedersachsen die Kommunen sehr eng in den Prozess der Verwaltungsdigitalisierung eingebunden werden. In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich, wenn Sie dem Gesetzentwurf der Landesregierung heute einen kräftigen Rückenwind verpassen. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Frau Ministerin.
