Omid Najafi
Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In diesem Gesetzentwurf zur Änderung des IT-Staatsvertrages werden dem IT-Planungsrat mehr Rechte eingeräumt. Dann wird im Gesetz gendergerechte Sprache eingeführt, weil das generische Maskulinum ja so diskriminierend sei. Aber gut. Und dem Präsidenten der FITKO ‑ das steht für Föderale IT-Kooperation ‑ wird ein Platz bei den Sitzungen des IT-Planungsrates zugesichert. Der IT-Planungsrat besteht nach § 1 Abs. 2 aus dem Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik und jeweils einem für Informationstechnik zuständigen Vertreter jedes Landes. In § 1 Abs. 2 Satz 2 des IT-Staatsvertrages steht geschrieben: „Der Bund und die Länder stellen sicher, dass ihre Vertreter über die erforderliche Entscheidungskompetenz verfügen.“ Sie haben diese Kompetenz aber ganz offensichtlich nicht, sonst wären das Onlinezugangsgesetz von 2017 bzw. die Digitalisierung der Verwaltung schon längst realisiert. Da die jeweiligen Vertreter im IT-Planungsrat aber kaum Fachexpertise besitzen und sich laut § 1 Abs. 4 auch nur mindestens zweimal im Jahr treffen, was viel zu selten ist, wurde die FITKO als externes und ausführendes Organ als gemeinsame Anstalt öffentlichen Rechts geschaffen. Der IT-Planungsrat existiert seit 2009. Das OZG wurde im August 2017 verabschiedet. Die FITKO wurde erst 2020 gegründet. Kein Wunder, dass wir uns in Deutschland im Schneckentempo bewegen! In § 9 wird die Finanzierung geregelt, und der 35‑%-Anteil des Bundes soll auf 25 % reduziert werden, sprich: mehr finanzielle Belastung für die Länder. Wir werden uns daher an dieser Stelle enthalten. Vielen lieben Dank. Vielen Dank. - Als Nächste spricht: aus der Fraktion der CDU die Kollegin Lara Evers.
