Falko Mohrs
Nein zur Gendersprache an Hochschulen, Schulen und Verwaltungseinrichtungen!
Falko Mohrs, gemeldet. Bitte schön, Herr Mohrs! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag „Nein zur Gendersprache an Hochschulen, Schulen und Verwaltungseinrichtungen!“ soll eine Grundlage für Sprachverbote an unseren Hochschulen geschaffen und damit nach unserer Auffassung eine wesentliche Säule unseres demokratischen Zusammenlebens und der grundgesetzlich gesicherten Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre angegangen werden. Ich will deutlich sagen, dass wir als Landesregierung uns dem sehr klar und entschlossen entgegenstellen. Es wird ‑ um es hier unmissverständlich zu sagen ‑ mit uns keine Sprachverbote an Hochschulen geben. Wir sind als Landesregierung insgesamt der Auffassung, dass wir keine ABC-Polizei brauchen. Wir schreiben es nicht vor ‑ und wir verbieten es auch nicht ‑, wie gesprochen wird. Ich bin den meisten meiner Vorrednerinnen und meinem Vorredner dankbar, dass genau diese Auffassung so in aller Klarheit geteilt wird. Wir haben vor nicht allzu langer Zeit hier im Landtag über den Hochschulentwicklungsvertrag gesprochen, der ein starkes Ausrufezeichen hinter die Eigenständigkeit, die Unabhängigkeit, die Autonomie von Hochschulen gesetzt hat. Damit kümmern wir uns ‑ übrigens in enger Partnerschaft mit den Hochschulen ‑ um die eigentlichen Fragestellungen, Herausforderungen und Probleme unserer Hochschulen. Die Debatte, ob wir das Gendern verbieten, gehört eindeutig nicht zu den Herausforderungen, die unsere Hochschulen, die unser Land Niedersachsen in irgendeiner Form bewegen sollten, meine Damen und Herren. Also, um es deutlich zu sagen: Was mit diesem Entschließungsantrag eingebracht und versucht wird, ist nicht Teil dessen, worauf wir unsere Energie, unsere Leidenschaft und vor allem unsere Zeit verwenden sollten. Meine Damen und Herren, mit dem Entwurf, den die Landesregierung zum Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz ‑ NGG ‑ vorlegen wird, wird die Gleichstellung der Geschlechter auch sprachlich zum Ausdruck kommen. Das ist aber etwas anderes als die Frage, ob ich etwas verbiete oder ob ich etwas vorschreiben will. Um noch mal im ganz Spezifischen auf die Wissenschaftsfreiheit einzugehen, möchte ich Ihnen noch zwei Dinge ans Herz legen. Es gibt nämlich durchaus eine Einschätzung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, die sehr deutlich besagt, dass solche Sprachverbote mit dem Grundgesetz ‑ und das wäre die zweite Leseempfehlung ‑ nicht vereinbar sind. Die Landesregierung unterstützt und begrüßt die Beschlussempfehlung des Ausschusses und freut sich, wenn der Landtag dem so mehrheitlich folgt und wir auch in Zukunft keine ABC-Polizei in Niedersachsen haben. Vielen Dank.
