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Stephan Weil

SPD 17.06.2024 3:06 min Tagungsabschnitte 19/17

Entwurf eines Gesetzes zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes

Herr Ministerpräsident, vielen Dank, Sie haben das Wort. Vielen Dank, Frau Präsidentin. In aller bündigen Kürze: Wir wissen, in Deutschland sind Medien Ländersache. Aber Deutschland liegt in Europa, und die Europäischen Union wirkt mit neuen Regelungen auf unterschiedlichen Wegen immer wieder auf den Bereich des Medienrechts ein. Genau das ist auch der maßgebliche Grund für den Ihnen jetzt vorliegenden Gesetzentwurf. Es geht um einen Zustimmungsbeschluss zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag, durch den auch der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geändert wird. Das alles folgt im Wesentlichen den Vorgaben, sodass wir nicht sagen können, dass wir da die ganz große landespolitische Gestaltungsfreiheit hätten. Es geht eher um eine Anpassung an höherrangiges Recht. Eine wesentliche Änderung gibt es bei den regionalen Fensterprogrammen. Da wird noch einmal festgehalten, dass es diese Fensterprogramme geben muss. Ich glaube, das dürfte auf allgemeine Zustimmung stoßen. Wir wissen ja ganz genau, dass Landespolitik sich nicht von alleine vermittelt, sondern dass die Landespolitik in einer schwierigen Mittelsituation zwischen der Bundespolitik – also der, wenn Sie so wollen, großen nationalen Politik – einerseits und der Kommunalpolitik – den Dingen vor Ort – andererseits ist. Umso wichtiger ist, dass die vorhandenen Informationskanäle sichergestellt sind, in diesem Fall insbesondere auch über die Regionalfenster. Ein zweiter Gesichtspunkt ist an dieser Stelle hervorzuheben, nämlich dass der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag an den Digital Services Act der Europäischen Union, aber auch an das Digitale-Dienste-Gesetz auf Bundesebene angepasst wird. Damit sind insbesondere einige weitere Verfahren festgelegt. Beispielsweise sollen die Anbieter von Video-Sharing-Diensten verpflichtet bleiben, ein Verfahren vorzuhalten, mit dem Nutzer Beschwerden über rechtswidrige audiovisuelle Inhalte, melden können. Das alles muss sichergestellt sein, und das geschieht hiermit. Weitere Anpassungen der nationalen Mediengesetzgebung sind übrigens bereits in der Vorbereitung. Das wird voraussichtlich mit einem Achten Medienänderungsstaatsvertrag geschehen. Aber für heute kann ich feststellen: Hier werden überwiegend technische Änderungen vorgeschlagen. Mehr Schutz für Jugendliche und Kinder im Netz und eine Absicherung regionaler Inhalte im reichweitenstarken privaten Fernsehen, das sind die wesentlichen Kernpunkte der Vorlage. Herzlichen Dank.

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