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Thorsten Paul Moriße

AfD 17.06.2024 4:05 min Tagungsabschnitte 19/17

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und des Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetzes (Demokratiestärkungsgesetz)

Zwischenfragen zulässt. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Vor uns liegt eine Entscheidung, die die demokratische Teilhabe und Mitsprache unserer Bürger in Niedersachsen erheblich stärken wird. Das Demokratiestärkungsgesetz sieht unter anderem die Absenkung des Quorums für Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid vor. Dies ist ein entscheidender Schritt, um die Bürgerbeteiligung zu fördern und die direkte Demokratie zu stärken. Seit Einführung des Gesetzes wurden lediglich elf Volksbegehren initiiert. Bei den Volksinitiativen sieht es ähnlich düster aus. Der Grund, sehr geehrte Damen und Herren: Die Hürden für die Durchführung einer solchen Initiative sind viel zu hoch und für unsere Bürger kaum erreichbar. Viele Volksbegehren und Volksentscheide sind bereits an der Durchführung gescheitert. Der Entwurf nimmt die Absenkung des erforderlichen Quorums für eine Volksinitiative von derzeit 70.000 auf 35.000 Wahlberechtigte vor. Ebenso wird das Quorum für ein Volksbegehren reduziert. Dies bedeutet, dass in Zukunft weniger Unterstützung notwendig ist, um ein Volksbegehren oder eine Volksinitiative ins Leben zu rufen. Dieses Gesetz stärkt nicht nur die Rechte der Bürger, sondern auch unsere Demokratie insgesamt. Denn es bietet den Menschen Gelegenheit, ihre Sorgen und Wünsche direkt und effektiv in den politischen Prozess einzubringen. Die Absenkung des Quorums ist ein bedeutender Schritt hin zur Entbürokratisierung und erleichterten politischen Teilhabe. Dazu bauen wir Barrieren ab, die viele Bürger bisher davon abgehalten haben, sich aktiv an politischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Leider spielen die Instrumente Volksinitiative, Volksbegehren oder auch Volksentscheide im politische Alltag unseres Landes kaum eine Rolle. Durch die aktuelle Rechtslage wird die Bürgerbeteiligung eindeutig erschwert. Das aktuelle hohe Quorum schreckt die Bürger bereits im Vorfeld ab. Das ist aber der falsche Weg, meine Damen und Herren. Bürger sollen sich konstruktiv an der Gesetzgebung beteiligen und mit einbezogen werden. In einer Zeit, in der Politikverdrossenheit und Misstrauen in politische Institutionen wachsen, ist es umso wichtiger, die Bürger stärker in die politischen Entscheidungen einzubeziehen. Die Stärkung der direkten Demokratie muss ein zentrales Anliegen sein. Wir sind überzeugt, dass alle Bürger über die notwendige Reife und das Verantwortungsbewusstsein verfügen, um bei wichtigen Entscheidungen mitzuwirken. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen bei. Indem wir die Hürden für Volksentscheide senken, schaffen wir die Grundlage für eine lebendige und wehrfähige Demokratie. Denn schließlich sind es die Bürger, die am besten wissen, was für sie und ihre Gemeinschaft richtig und wichtig ist. Die AfD-Fraktion bittet somit alle Fraktionen, diesem bedeutenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Das ermöglicht nicht nur eine größere Bürgernähe, sondern stärkt auch das Vertrauen der Menschen in die politischen Institutionen unseres Landes. Lassen Sie uns gemeinsam für eine stärkere, direktere und transparentere Demokratie eintreten! Sehr geehrte CDU, ich zitiere Willy Brandt: „Wir wollen mehr Demokratie wagen.“ In diesem Sinne vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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