Pascal Leddin
Für ein nachvollziehbares Düngerecht und eine zukunftsfähige Landwirtschaft in Niedersachsen: Das Verursacherprinzip schnellstmöglich umsetzen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Reisen sind etwas wirklich Tolles, vor allem wenn man mit Freunden unterwegs ist. Die CDU-Fraktion und ich sind zwar nicht wirklich eng befreundet, aber vielleicht nehmen Sie ja doch an dieser kurzen Reise teil. Also richten Sie die Ohren auf, stellen Sie den Sitz in eine aufrechte Position und kommen Sie einfach mit! Wir reisen zusammen in das Jahr 2017. Frau Klöckner ist Landwirtschaftsministerin und nimmt nette Werbevideos mit Nestlé auf; wir erinnern uns. Dabei versäumt sie es leider, sich um die immer noch zu hohen Nitratwerte zu kümmern. Es kommt sogar zu einem zweiten Vertragsverletzungsverfahren, und es drohen Strafzahlungen in Höhe von 857.000 Euro, und das pro Tag. Jetzt kann man viel meckern und kritisieren. Das ist relativ einfach, vor allem weil seit 2005 das Landwirtschaftsministerium ausschließlich von der CDU/CSU geführt wurde. Es ist quasi eine Steilvorlage für mich. Aber nein, meckern können viele, es aber einfach zu machen, können nur sehr wenige. Und deswegen können wir uns alle bei Cem Özdemir und Steffi Lemke bedanken, dass sie dieses CDU/CSU-Schlamassel auflösen konnten und diese Klage endlich abgewendet haben. Einfach eine echte Macherin! Danke schön! Verlassen wir jetzt die Vergangenheit und richten uns Richtung Zukunft! Es ist unbestritten, dass die aktuellen Regelungen zu den „roten Gebieten“ in einigen Regionen als unfair empfunden werden. Deshalb hat die Bundesregierung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes vorgelegt, um notwendige Anpassungen vorzunehmen. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist das geplante bundesweite Monitoring. Dieses Monitoring soll es ermöglichen, Maßnahmen differenziert nach dem Verursacherprinzip zu gestalten. Damit können die Belastungen gezielt dort reduziert werden, wo sie tatsächlich entstehen - also das, was Sie auch fordern. Auch für kleine Betriebe gibt es erfreuliche Neuigkeiten. Bis 15 ha sind sie von der Nährstoffbilanzverordnung ausgenommen, ebenso Betriebe, die weniger als 750 kg Stickstoffanfall haben. Auch Betriebe, die sich mit Rebschulen, Baumschulen, Zierpflanzen, Wein- oder Obstbau beschäftigen, sind von dieser Regelung befreit. Und das ist auch gut so. Eine weitere Erleichterung betrifft die Fristen. Diese wurden von drei auf sechs Monate verlängert, um den Landwirten mehr Flexibilität und Praxisnähe zu ermöglichen. Zudem wird es keine pauschalen Bilanzwerte mehr geben. Stattdessen wird eine einzelbetriebliche Betrachtung vorgenommen, was zu gerechten Ergebnissen führen soll. Auch um die Bürokratie kümmern wir Grünen uns. Um den Bürokratiedschungel auszudünnen, sind keine doppelten Meldungen von Daten mehr erforderlich. Wenn die Daten bereits den Bundesländern vorliegen, melden diese sie an den Bund weiter. So einfach kann es gehen. Zudem werden bundesweit einheitliche Formate zur Erfassung von Daten etabliert. Härtefälle, zum Beispiel witterungsbedingte Schadensereignisse, werden ebenfalls berücksichtigt. Und nun stehen wir hier und debattieren über etwas, das schon längst beschlossen ist. Ihr Antrag kommt also nicht nur zu spät, sondern versucht auch, Probleme zu lösen, die unter der CDU-Ministerin erst entstanden sind. Aber wie Sie sehen, nehmen wir uns dieser Herausforderungen bereits seit Längerem an. Ein Antrag ist übrigens im Agrarausschuss, sowohl im Bund als auch hier im Land. Wir laden Sie ganz herzlich dazu ein, das nächste Mal dann mit unserem Antrag zu stimmen, in dem wir genau das, was Sie hier eingebracht haben, fordern. Vielen Dank.
