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Dennis True

SPD 17.06.2024 5:22 min Tagungsabschnitte 19/17

Entwurf eines Gesetzes zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes

Für die SPD hat das Wort Herr Abgeordneter Dennis True. Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der hinter uns liegenden Europawahl ist Europa nach wie vor in aller Munde. Es wurde vor der Wahl, aber auch jetzt, gut eine Woche danach, darüber diskutiert, was Europa hier vor Ort in Niedersachsen denn bringt. Und da kann ich Ihnen sagen: eine ganze Menge. Mit dem Digital Services Act der Europäischen Union, der seit dem 17. Februar vollständig und EU-weit in Kraft ist, werden nun verstärkt die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer von Onlinediensten geschützt. Dazu sollen nun vor allem die Anbieter von Onlineplattformen stärker in die Verantwortung genommen werden. Es soll der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten, also auch Deutschland, eine Handhabung zur Aufsicht über große Anbieter eben dieser Plattformen ermöglichen. Das Netz soll damit ein sicherer Ort für alle werden; gerade in Zeiten der rasant ansteigenden Geschwindigkeit in den sozialen Medien, in Zeiten der immer kürzer werdenden Aufmerksamkeitsspannen und gerade in Zeiten von gezielter Desinformation und von Hass und Hetze. Dieser Entwicklung wird mit dem vorliegenden Entwurf Rechnung getragen. Das bisherige Telemediengesetz wird durch das Digitale-Dienste-Gesetz abgelöst. Damit implementiert die Bundesrepublik den Digital Services Act mit dem Gesetz in deutsches Recht. So können wir klar erkennen, dass uns auch hier vor Ort in Niedersachsen die Europäische Union ein wichtiger Partner ist und mit Werten wie Demokratie, Transparenz und Verbraucherschutz allen Menschen hier in Deutschland und in Niedersachsen nutzt. So wird natürlich auch im vorliegenden Medienänderungsstaatsvertrag das bisherige Telemediengesetz durch das Digitale-Dienste-Gesetz abgelöst und damit der aktuellen Situation Rechnung tragend angepasst. Damit sollen Anbieter digitaler Medien ausdrücklich von den Regelungen des Medienstaatsvertrags abgedeckt sein. Was machen wir jetzt besser? Das neue Digitale-Dienste-Gesetz unterscheidet sich in großen Teilen deutlich von den bisherigen Regelungen. Das DDG wird deutlich spezifischer in Bezug auf Haftung und Verantwortung von Betreibern großer Onlineplattformen. Das Ziel ist die Schaffung eines sicheren und transparenten digitalen Raums, in welchem der Fokus klar auf den Rechten der Benutzerinnen und Benutzer und auf den Pflichten der Betreiber liegt. Besonders die Bereiche des Beschwerdemanagements, aber auch die Verpflichtungen zu proaktiver Erkennung und zur Entfernung von illegalen Inhalten in den sozialen Netzwerken nehmen deren Betreiber strenger in die Pflicht. Wichtige Punkte sind auch die spezifischeren Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz, speziell zur Bekämpfung von schädlichen Inhalten und gezielter Desinformation. Die Anpassung des Medienstaatsvertrages mit der Ersetzung der Verweise auf das Telemediengesetz durch das Digitale-Dienste-Gesetz ergibt also Sinn und wird von uns im vollen Umfang befürwortet. Mit der Durchsetzung der Maßnahmen bleiben die jeweiligen Landesmedienanstalten betraut, die auch bisher schon diese Zuständigkeit ausfüllen und professionell oft auch in Kooperationsverbänden dafür sorgen, dass illegale Inhalte zur Anzeige gebracht werden und von den Plattformen entfernt werden müssen. Dabei kommen unter anderem auch modernste Technologien zum Einsatz, wie Herr Prof. Krebs, der Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt, jüngst auch in einer Ausschusssitzung hier im Hause erläutert hat. Die Änderungen in Bezug auf das Digitale-Dienste-Gesetz sind aber nicht die einzigen Anpassungen, die wir mit dem vorliegenden Medienänderungsstaatsvertrag vornehmen. Es wird ferner auch eine Änderung geben, was die Verpflichtung der privaten Fernsehsender zu ihren regionalen Berichterstattungsfenstern betrifft. Bisher hieß es im Staatsvertrag dazu, dass die beiden Privatsender mit dem höchsten Marktanteil zur Aufnahme von Regionalfensterprogrammen verpflichtet seien. Das wird nun konkretisiert, indem die Formulierung dahingehend klargestellt wird, dass die beiden größten Veranstaltergruppen verpflichtet sind, ein solches Fenster in ihre jeweiligen reichweitenstärksten Vollprogramme aufzunehmen. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass beide Vollprogramme mit den Regionalfenstern zum Beispiel aus der gleichen Sendergruppe kommen. Bisher sind die Sender RTL und Sat.1 die damit jeweils größten Sender der Gruppen RTL Deutschland und ProSiebenSat.1 Media mit dieser wichtigen Aufgabe betraut. Es wird also den aktuellen Entwicklungen auf dem Fernsehmarkt Rechnung getragen und die Regelung dahingehend noch mal glattgezogen. Die regionalen Sendefenster halten wir für einen wichtigen Beitrag der privaten Fernsehanbieter, um die regionale Identität zu stärken und auch der demokratischen Meinungsbildung Rechnung zu tragen. Damit sollen Transparenz, Demokratie und Bürgernähe weiterhin gestärkt werden und die Meinungsvielfalt in unserem Land durch die vielfältigen Perspektiven und die ebenso vielfältigen Themen abgebildet werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Medienänderungsstaatsvertrag ist eine notwendige Weiterentwicklung, die wichtige Regelungen zum Verbraucher-, aber auch Kinder- und Jugendschutz aktualisiert und an die europäische Gesetzlage anpasst – der Ministerpräsident hat es eben schon erläutert. Wir wollen weiterhin dafür Sorge tragen, dass die Zugänglichkeit für Bürgerinnen und Bürger zu regionaler Berichterstattung im Privatfernsehen auch weiterhin sichergestellt und auf auf klarere Regelungen basierende Füße gestellt werden kann. Ich freue mich sehr auf konstruktive Beratungen im zuständigen Ausschuss und danke für die Aufmerksamkeit.

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