André Bock
Deutschlandflaggen sind nicht bloß "Fan-Artikel" - Polizeibeamte müssen sich durch öffentliches Zeigen der Nationalflagge zu Deutschland bekennen dürfen!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Stichwort „Arbeit“: Offensichtlich war es bis hierhin ein ganz schönes Stück Arbeit mit diesem vorliegenden Entschließungsantrag. Meine Damen und Herren, genauso wie unsere Grundrechte in den ersten Artikeln unseres Grundgesetzes festgelegt und geschützt sind, genauso festgelegt und geschützt sind die Farben unserer Nation in Artikel 22, nämlich Schwarz-Rot-Gold. Dadurch stehen die Farben nicht nur für Einigkeit, Recht und Freiheit, sondern als Symbol auch für all das, was unseren freiheitlichen Staat ausmacht. Sie stehen für unsere Werteordnung, unseren Lebensstil, wie wir ihn leben dürfen und wollen. Aber sie wenden sich auch gegen Hass, Rassismus, Homophobie und vieles mehr. Meine Damen und Herren von der AfD, Ihr Antrag befasst sich im Wesentlichen mit dem Anbringen der Deutschlandfahne an Dienstfahrzeugen in Verbindung mit dem tollen Ereignis, das wir hier gerade in Deutschland erleben dürfen: der Europameisterschaft. Ich finde, man kann durchaus die Auffassung der Landesregierung teilen, die sagt: Das Anbringen von Fanartikeln an Dienstfahrzeugen der Polizei ist nicht angebracht. Ich würde dabei allerdings mehr darauf abstellen, dass es sich hierbei um öffentliche Dienstfahrzeuge handelt und nicht – wie die Landesregierung – das Neutralitätsgebot, das Dienst- und Treueverhältnis und vieles andere mehr bemühen. Das scheint mir an der Stelle ein Stück weit überzogen. Denn so, wie es im Antrag der AfD angelegt ist, geht es hier wirklich um Fanartikel. Und bei allem Respekt vor unserer Fahne und ihren Farben: nichts anderes sind die Dinge, die zurzeit überall zu kaufen sind. Ob es nun das Armbändchen hier an meinem Arm ist, ob es T‑Shirts sind, ob es kleine Fähnchen sind, die an den Fahrzeugen angebracht werden: Es sind Fanartikel – ja! – mit den Farben unserer Nation. Aber gleichwohl sollten solche Artikel nicht den eigentlichen Symbolcharakter diskreditieren. Ich bin aber der Auffassung, das tun sie überhaupt nicht. Ich finde aber auch, dass es durchaus irritierend ist – das ist hier mehrfach von den Vorrednern angeklungen –, wie die Landesregierung auf die Anfrage, die dem Antrag vorweggegangen ist, reagiert hat. Hier werden Vorschriften wie das Neutralitätsgebot und das Treueverhältnis und auch die Sorge bemüht, dass Schwarz-Rot-Gold während eines Einsatzes bei der Polizei eskalierend wirken könnte. Meine Damen und Herren, wenn man politisch vielleicht mit den Nationalfarben zu diesem oder anderen Ereignissen ein Problem hat, dann soll man das doch klar sagen und benennen, aber dann nicht solche Dinge bemühen. Ich glaube, das ist an der Stelle nicht angebracht. Und verständnislos lässt mich auch die Argumentation der Landesregierung zurück, dass die Regenbogenfarben bzw. derartige Fähnchen eben kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot seien. Aha! Denn diese Farben positionieren sich doch aktiv gegen Rassismus, Homophobie, Sexismus, Gewalt und Hetze. Diese Farben seien somit auch erlaubt. Kollege Bock, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Saade zu? Nein, ich denke, wir alle wollen gleich Fußball gucken. Die Debatte dauert auch schon lange genug. Meine Damen und Herren, ich habe ja ausgeführt, wofür unsere Nationalfarben stehen und auch, wogegen sie stehen – eben besagte Punkte, gegen die auch die Regenbogenfahne bzw. das Banner steht. Ich hoffe, meine Damen und Herren von Rot und Grün, dass nicht die Regenbogenfahne tatsächlich über unsere Nationalflagge gestellt werden soll. In diesem Zusammenhang – das sei auch heute noch mal erwähnt – hat mich sehr irritiert: Im letzten Plenarabschnitt – Sie werden sich noch erinnern – haben wir das Jubiläum des Grundgesetzes gefeiert. Vor diesem Hohen Hause wurde neben der Bundes‑ und Landesflagge auch das Regenbogenbanner beflaggt. Wo war die Europafahne kurz vor der so wichtigen Europawahl? Das hat mich schon sehr irritiert. Meine Damen und Herren, ich wünschte mir an vielen Stellen und auch heute und hier ein bisschen mehr Wertschätzung unseren nationalen Symbolen gegenüber, aber auch genauso viel mehr Gelassenheit, wie wir sie gerade in den vorhergehenden Debatten nicht erlebt haben. Gerade bei solchen Ereignissen: Wir werden es alle erinnern, wie ausgelassen und gelassen wir 2006 bei der Weltmeisterschaft mit den Dingen umgegangen sind. Herr Saade, Sie seien doch angesprochen: Frau Faeser hat hier vor vier Tagen kehrtgemacht. Erst hieß es aus Berlin: Bundespolizei und Fähnchen? Das alles geht gar nicht! Aus verschiedenen Ländern hört man Ähnliches. Aber, Frau Schröder-Köpf, es gibt keine bundeseinheitlichen Regelungen. Das stimmt nicht. Frau Faeser hat vor vier Tagen zugelassen: Dienstfahrzeuge der Bundespolizei können, wenn es von den Beamten für ihr Dienstfahrzeug so gewünscht ist, mit kleinen Fahnen ausgestattet werden. Wahrscheinlich wird sich niemand von den ausländischen Fans von diesen Fähnchen an Polizeiautos gestört fühlen. Vielleicht fühlen sich nur Menschen gestört, die an der Stelle ein Problem mit unseren Nationalfarben haben, was ich sehr traurig und schade fände. Meine Damen und Herren, seien wir auch in diesem Jahr in ohnehin nicht ganz einfachen Zeiten – Stichwort Krieg in der Ukraine und an anderen Stellen viele Problemlagen, die die Menschen bewegen – doch etwas gelassener mit unseren nationalen Symbolen. Und weil wir hier im Plenum oder bei verschiedenen Demonstrationen, an denen wir Abgeordnete auch häufig teilgenommen haben – Stichwort Extremismus –, die Demokratie verteidigen: Seien wir doch auch an dieser Stelle heute etwas gelassener und konzentrieren wir uns auf unsere Nationalfarben, aber nicht in dem Sinne, wie Herr Bothe ausgeführt hat, dass wir einen Nationalstolz bei unseren Kindern erwirken müssten. Nein, darum geht es nicht. Es geht darum, die Fahne der Freiheit gegen Extremisten und für Freiheit und Demokratie hochzuhalten und zu zeigen, wie wir weiter hier leben wollen. Vor diesem Hintergrund sollten wir bei der Gelegenheit auch mal darüber sprechen und nachdenken, ob wir vielleicht nicht nur an besonderen Tagen wie dem Tag des Grundgesetzes, sondern auch an anderen Tagen unsere Nationalfarben an öffentlichen Gebäuden und Dienstgebäuden einmal mehr für die Einigkeit, für das Recht und die Freiheit in diesem Lande aufziehen. Vielen Dank.
