Birgit Butter
Umgang der Landesregierung mit dem Kirchenasyl in Niedersachsen
Bitte schön! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wenn Verwaltungsgerichte rechtskräftig entschieden haben, dass kein Bleiberecht vorliegt, sondern vielmehr die Pflicht zur Ausreise, wenn Petitionsverfahren erfolglos durchlaufen wurden und wenn die Härtefallkommission schlussendlich zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Betroffene das Land verlassen muss, aber dennoch Kirchen in diesen Fällen Kirchenasyl gewähren, frage ich Sie, Frau Ministerin: Müssten Sie Ihre Aussage, das Kirchenasyl zu respektieren, künftig relativieren?
