Daniela Behrens
Wann kommt die Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Niedersachsen?
Vielen Dank, Frau Kollegin Butter. - Für die Beantwortung durch die Landesregierung hat sich Frau Ministerin Behrens gemeldet. Bitte schön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Für die Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt: Zur Frage 1: Die Einführung der Bezahlkarte in Niedersachsen rückt näher. Der konkrete Zeitpunkt hängt vom Abschluss des länderübergreifenden Vergabeverfahrens ab. Dieses Vergabeverfahren zur Einführung der Bezahlkarte, an dem sich alle Bundesländer außer Bayern und Mecklenburg-Vorpommern beteiligen, befindet sich aktuell in den letzten Zügen. Ende Juni wird der Eingang der endgültigen Angebote der Bieter erwartet. Die Zuschlagserteilung ist im Laufe des Sommers geplant. Verzögerungen, etwa durch ein eventuelles Nachprüfungsverfahren eines unterlegenen Bieters, sind indes möglich und liegen dabei außerhalb unseres Einflussbereichs. Zur Frage 2: Wir streben die Einführung der Bezahlkarte schnellstmöglich an. Wir sind dazu in engen Abstimmungen mit den kommunalen Spitzenverbänden. Die kommunalen Spitzenverbände wünschen sich eine einheitliche und flächendeckende Einführung. Die Einführung der Bezahlkarte soll zunächst über die Landesaufnahmebehörde passieren; denn dort kommen alle Geflüchteten in Niedersachsen an, und von dort werden sie weiter in unsere Kommunen verteilt. In einem zweiten Schritt erfolgt die Einführung der Bezahlkarte in den niedersächsischen Kommunen. Das zukünftige Bezahlkartensystem wird dabei eine Nachnutzung der in der Landesaufnahmebehörde ausgegebenen Bezahlkarten in den jeweiligen Kommunen ermöglichen. Um eine größtmögliche Einheitlichkeit zwischen den Ländern zu erreichen, finden derzeit noch Abstimmungen zur Festlegung einheitlicher Kriterien und in diesem Zusammenhang auch zur Frage der Bargeldhöhe statt. Zur Frage 3: Die Einführung der Bezahlkarte bedeutet eine große Umstellung im Bereich der Leistungsverwaltung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Bereits im Vorfeld der Einführung der Bezahlkarte möchten wir daher sowohl der Landesaufnahmebehörde als auch den Kommunen bestmögliche Unterstützung gewähren. Im Rahmen der Planung der im ersten Schritt erfolgenden Einführung der Bezahlkarte in der Landesaufnahmebehörde findet auf Fachebene ein laufender Austausch zu möglichen Herausforderungen und zur Entwicklung eines gemeinsamen Konzeptes statt. Die Leistungsbehörden in den Kommunen werden über den aktuellen Sachstand informiert, und auch mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände finden fortlaufend Gespräche statt. Durch die Bezahlkarte sind auch für die kommunale Verwaltung erhebliche Erleichterungen im Hinblick auf Verwaltungsvereinfachungen und bürokratierärmere Prozesse zu erwarten. Dies haben auch die Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in den Gesprächen deutlich gemacht, sodass wir als Landesregierung von einem großen Engagement der kommunalen Ebene hinsichtlich der Einführung der Bezahlkarte ausgehen. Um den betroffenen Leistungsbehörden die mit der Einführung der Bezahlkarte verbundene Umstellung der internen Prozesse zu erleichtern, wird bei der Auswahl des zukünftigen Anbieters des Bezahlkartensystems darauf geachtet, dass es vielfältige Schulungs- und Supportmöglichkeiten für die Leistungsbehörden gibt und dass wir die Leistungsbehörden bei der Umsetzung der Bezahlkarte bestmöglich unterstützen und auch begleiten können. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
