Eva Viehoff
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Pflichtexemplarrechts in Niedersachsen
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe gerne in alte Bibliotheken. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, wie wir als Ausschuss für Wissenschaft und Kultur die alte Bibliothek in Coimbra in Portugal besucht und gesehen haben, wie dort über Jahrhunderte alte Bücher und Atlanten vorgehalten, archiviert und erhalten werden. In Bibliotheken findet man zwar nicht die Keilschrift der Sumerer als eine der ältesten Schriften ‑ die ist nämlich in Stein gemeißelt ‑, aber mit dem Schreiben auf Papyrus und Papier hat auch das Archivieren und Sammeln angefangen, vor Hunderten von Jahren. Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, das Sammeln, Archivieren und Erhalten von Schriftstücken war schon immer eine riesige Herausforderung. So war, um es in modernem Deutsch zu sagen, die Transformation von Gutenberg zum Buchdruck der Schritt hin zum Massenmedium Buch und machte die Aufgabe der Archivierung noch deutlich umfangreicher. Aber mit der Zeit des Buchdrucks entstand auch die Pflichtexemplarregelung, die zunächst in Frankreich durch Franz I. eingeführt wurde, wo die Hofbibliothek darum bat, von jedem Druckwerk ein Exemplar zu bekommen. Damals war das nicht nur dazu gedacht, zu archivieren und die kulturellen Besonderheiten des Landes festzuhalten. Oft diente das auch der Zensur; denn was man einmal eingesammelt hat, das kann man auch ganz schnell verschwinden lassen. So arbeitet die Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Bibliothek natürlich nicht. Denn modern ist die Archivierung als Zeugnis kulturellen Schaffens bibliografischer Dokumentation und vor allen Dingen die Zugänglichmachung für die Allgemeinheit. Wer einmal auf die Seite der Leibniz-Bibliothek geschaut hat: Das machen die heute schon recht gut. Meine Damen und Herren, die Veröffentlichung hat sich in den letzten Jahren aber auch radikal verändert. Zunehmend finden Veröffentlichungen in verschiedenen digitalen Formen statt, als Print on Demand, auf Ton- und Datenträgern oder eben als alleinige Veröffentlichung im Internet; wir alle nutzen im Zweifel auch mal ein E-Book oder ein PDF-Dokument. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, ist es richtig, dass wir in Niedersachsen eine Regelung finden, die digitale Medien einbezieht. Und das tut der vorliegende Gesetzentwurf für ein niedersächsisches Pflichtexemplargesetz. Dieses Gesetz regelt ‑ das ist schon in den vorherigen Reden in großer Vielfalt dargelegt worden ‑ die Gesamtheit der Medien, in körperlicher und unkörperlicher Form. Es lehnt sich an bestehende Regelungen auf Bundes- und Landesebene an, und es bindet auch bestehende Rechtsprechung ein. Von daher ist es ein richtiger und wichtiger Schritt, um die zunehmende Digitalität im Bereich des Sammlungs- und Archivierungswesens rechtlich zu etablieren. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss. Herzlichen Dank. Vielen Dank. - Aus der Fraktion der SPD hören wir
