Delia Klages
Ein Arbeitsmarkt für alle: Ausgleichsabgabe für mehr Inklusion in Betrieben nutzen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer sich für die Belange behinderter Menschen einsetzt, ist in den Augen seiner Mitmenschen ein guter, ja edler Mensch - ein Image, welches SPD und Grüne gern für sich reklamieren. Als ich mich mit Ihrem Antrag beschäftigt und Recherche angestellt habe, war ich erschrocken, dass nur ungefähr 40 % der Unternehmen die Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erfüllen. Ich habe mich fragt, warum das so ist. Die Frage ist doch: Sind die Unternehmen wirklich ausreichend informiert, und sind sie ausreichend unterstützt? Gerade die Tatsache, dass 56 % aller Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen arbeiten, zeigt doch das große Potenzial in diesem Bereich. Also dort, wo die Mehrheit der arbeitenden Bevölkerung ihren Lebensunterhalt verdient, müsste es doch mehr inklusive Arbeitsplätze geben. Also habe ich da mal nachgefragt und bin auf Folgendes gestoßen: Die Arbeitgeber, mit denen ich gesprochen habe, waren sehr wohl sehr gut informiert, sowohl über Förderungen, Arbeitsrecht und Kündigungsschutz in Bezug auf Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Was aber auch bei den Gesprächen herauskam, war, dass es vielfach viel zu wenige Bewerber für diese Pflichtarbeitsplätze gibt. Dass es gar nicht genug Schwerbehinderte für den inklusiven Markt geben sollte, das hat mich dann doch erstaunt. Ich hatte das nach Ihrem Antrag nicht erwartet. Deshalb habe ich die Landesregierung in der Drucksache 19/4424 gefragt: Wie viele Pflichtarbeitsplätze müssten die Arbeitgeber in Niedersachsen besetzen, und wie viele Stellen sind besetzt? - Die letzten Zahlen sind aus 2020 und 2021. Die aktuelleren Zahlen konnte die Landesregierung leider nicht nennen. 2020 war das Soll 98.878 Pflichtarbeitsplätze, und besetzt waren 88.038 Pflichtarbeitsplätze, also unbesetzt waren etwas mehr als 10.000 Arbeitsplätze. 2021 wurde zum ersten Mal das Soll der Pflichtarbeitsplätze übererfüllt erfasst. Das Soll der Pflichtarbeitsplätze betrug 100.000, besetzt waren 72.488, unbesetzt waren 27.900, also 16.610 über Soll. Dann habe ich als Nächstes gefragt, ob es für die unbesetzten Pflichtarbeitsplätze überhaupt Bewerber gibt, und diese Frage konnte die Landesregierung nicht beantworten. Aus diesem Grund müssen wir uns fragen, ob die Arbeitgeber in Niedersachsen eine Pflichtausgleichsabgabe für unbesetzte Arbeitsplätze zahlen müssen, obwohl es dafür gar keine Bewerber gibt. Da wir aber grundsätzlich der Meinung sind, dass jeder Mensch, unabhängig von seiner körperlichen und geistigen Verfassung, die Chance haben sollte, sich im Arbeitsleben zu beweisen, werden wir Ihren Antrag nicht ablehnen, sondern uns enthalten. Ich verspreche Ihnen aber, dass wir sehr genau hinsehen, wie sich die Zahl der Pflichtarbeitsplätze im Verhältnis zu den schwerbehinderten Bewerbern in Niedersachsen entwickelt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat das Wort der Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit
