landtag-niedersachsen.de ↗

Sophie Ramdor

CDU 19.06.2024 6:42 min Tagungsabschnitte 19/17

Kinderschutz an erster Stelle! Von der Kinderschutzstrategie zum niedersächsischen Landeskinderschutzgesetz

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuallererst möchte ich mit einer erfreulichen Nachricht an die regierungstragenden Fraktionen beginnen. Zu uns in die Opposition ist durchgedrungen, dass es ab dem Herbst einen ersten Entwurf des Landeskinderschutzgesetzes geben soll. Der erste Punkt Ihres Antrags ist somit erledigt. Sie müssen die Landesregierung nicht um einen Entwurf bitten. Der kommt von ganz alleine. Heute beraten wir den Antrag von SPD und Grünen, der den Kinderschutz in Niedersachsen umfassend stärken soll. Lassen Sie mich betonen, dass wir als CDU-Fraktion den Schutz unserer Kinder als eine der höchsten Prioritäten ansehen. Es ist unbestreitbar, dass der Schutz von Kindern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die kontinuierlich weiterentwickelt werden muss. Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik zeigen, wie groß der Handlungsbedarf ist. Das Hellfeld zum sexuellen Kindesmissbrauch lag bundesweit im Jahr 2023 bei 16 375 Fällen. Das Dunkelfeld ist in diesem Bereich um ein Vielfaches größer. Wie viele Fälle nicht angezeigt werden, wissen wir nicht. Nach Schätzungen sitzen in jeder Schulklasse ein bis zwei Kinder, die Opfer von sexueller Gewalt durch Erwachsene sind oder waren. In 75 % der Fälle findet der Missbrauch im engsten Familienkreis und im nahen sozialen Umfeld statt. Die Zahlen zeigen, dass sich in den meisten Fällen Opfer und Täter kannten. Im digitalen Bereich hat sich die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen von 2020 bis 2022 verdoppelt. Als Politik müssen wir mehr Licht in das Dunkelfeld bringen. Wir müssen dafür sorgen, dass der Missbrauch verhindert bzw. zumindest frühzeitig erkannt wird, um den Opfern, die meistens jünger als 14 Jahre sind, zu helfen. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD Der uns vorliegende Antrag enthält viele Prüfaufträge, allgemeine Forderungen wie den Aufbau von Koordinierungsstellen, Kooperation oder die Evaluierung bestehender Beratungs- und Unterstützungsstrukturen. Diese sind zwar meistens inhaltlich richtig, müssen aber konkretisiert werden. Es bleibt unklar, wer schlussendlich die Verantwortung für die Umsetzung der Maßnahmen übernehmen soll. Die Schaffung klarer Zuständigkeiten und die Vermeidung von Bürokratie sind entscheidend, um die Effektivität der vorgeschlagenen Maßnahmen zu gewährleisten. Richtig ist es aber, die bestehenden Beratungs- und Unterstützungsstrukturen zu evaluieren und gegebenenfalls neu zu organisieren. Es gibt Lücken in der flächendeckenden Versorgung mit Beratungs- und Hilfseinrichtungen für Betroffene und ihre Angehörigen. Besonders in ländlichen Regionen sind die Wege zu Fachberatungsstellen oft zu lang oder zu kompliziert. Es bedarf einer leistungsfähigen Infrastruktur, die digitale Angebote und die Arbeit der Fachberatungen vor Ort miteinander verknüpft sowie die mobilen Kriseninterventionsteams im ländlichen Raum ausbaut. Um den Kinderschutz schnellstmöglich umzusetzen, fehlen uns in diesem Antrag aber konkrete Maßnahmen, wie der Missbrauch von Kindern schneller aufgedeckt werden kann. Um dies zu können, benötigen wir die Vorratsdatenspeicherung für Verkehrs- und Standortdaten. Bereits 2022 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung schwerster Kriminalität ‑ er nennt hierbei ausdrücklich den Kindesmissbrauch ‑ die Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten nutzen dürfen, da dies oft der einzige Ermittlungsansatz sei. Wir haben bereits am 14. Dezember 2022 einen Antrag dazu eingebracht, damit Niedersachsen sich für diese Nutzung einsetzt. Diese Maßnahme fordert auch die vom Landtag in der letzten Wahlperiode eingesetzte Enquetekommission zur Verbesserung des Kinderschutzes bereits seit 2022 in ihrem Bericht. Der Datenschutz darf hier nicht zum Täterschutz werden. In Ihrem Antrag fordern Sie, dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden sollen, um Ärzte beim Umgang mit Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung zu unterstützen. Sie schlagen dabei unter anderem unterstützende Materialien und Informationshilfen vor. Das ist auch richtig. Aber um effektiv die Ärzte zu unterstützen und frühzeitig den Kindesmissbrauch zu erkennen, müssen Sie endlich unserem Antrag zum interkollegialen Ärzteaustausch zustimmen, der bereits am 13. September 2023 hier in den Landtag eingebracht wurde. Auch dieser wird von der Kommission gefordert. Lassen Sie uns nicht immer weiter prüfen und koordinieren, sondern bei konkreten Maßnahmen, die ergriffen werden können, endlich ins Handeln kommen! Wenn es Ihnen schwerfällt, Vorschläge der CDU anzunehmen, dann hören Sie bei diesem wichtigen Thema wenigstens auf die Experten der Kommission, die dies genau seit zwei Jahren fordern! Lassen Sie uns nicht warten, bis das Landeskinderschutzgesetz in einigen Jahren fertig ist, sondern lassen Sie uns konkrete Schritte schon jetzt gehen, und stimmen Sie hier endlich unseren eingebrachten Anträgen zu! Die digitalen Chancen und Risiken werden in Ihrem Antrag nicht ausreichend aufgeführt. Es fehlt zum Beispiel der einheitliche und verständliche Datenaustausch zwischen den Jugendämtern. Bei den Beratungs- und Präventionsangeboten für Täter fehlt der Ausbau von digitalen Angeboten, die aufgrund der Niedrigschwelligkeit gebraucht werden. Auch im schulischen Bereich fehlt ein Aspekt: Die schulischen Kerncurricula müssen im Hinblick auf die Medienkompetenzen überprüft werden, damit Schülerinnen und Schüler über Grooming, also die gezielte Kontaktaufnahme von Erwachsenen mit Missbrauchsabsichten bei Minderjährigen in den sozialen Medien, aufgeklärt und dafür sensibilisiert werden. Wir werden den Kinderschutz nur effektiv umsetzen können, wenn wir unsere Polizei und Justiz finanziell und personell bestmöglich ausstatten und uns für eine vertiefte, länderübergreifende digitale Zusammenarbeit einsetzen. Zusammengefasst unterstützen wir als CDU-Fraktion die grundlegenden Ziele des Antrags, sehen jedoch Nachbesserungsbedarf in der konkreten Ausgestaltung und Umsetzung der Maßnahmen. Setzen Sie mit uns endlich die bereits vorliegenden Anträge der CDU zum Kinderschutz um, und lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, den Kinderschutz in Niedersachsen zu stärken! Vielen Dank.

Alle Reden von Sophie Ramdor Rede ansehen ↗