Omid Najafi
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung war schon lange überfällig. Es gab in diesem Gesetzentwurf Punkte, die unsere Zustimmung erfuhren, und ebenso Punkte, die wir als kritisch ansahen. Die Grenzabstände bei Gebäuden sowie bei Gewerbe- und Industriegebieten reduzieren? Eher ja. Die Grenzabstände bei Windrädern reduzieren? Eher nein. Solardachpflicht bei der Errichtung von offenen Parkplätzen mit mehr als 25 Einstellplätzen? Auf gar keinen Fall. Sie wollen die Parkplatzpflicht beim Wohnungsbau ‑ wir haben es gerade gehört ‑ streichen. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich dagegen ausgesprochen. Es geht hier auch um die Ausgleichsabgabe in Höhe von 2 750 Euro pro nicht gebautem Parkplatz. In der Anhörung kam als Begründung auf, dass Hamburg und Berlin bereits so verfahren würden, und trotz unserer Kritik, dass man Stadtstaaten nicht mit einem Flächenland vergleichen könne, preschen Sie dennoch vor, sodass Niedersachsen als erstes Flächenland diese autofeindliche Regelung trifft. Das können wir so nicht mittragen. Ich komme gleich noch auf die volkswirtschaftlichen Auswirkungen dieses Gesetzentwurfs zu sprechen; es sind so gut wie keine. Aber gehen wir die Änderungen noch einmal durch: In § 62 erweitern Sie die genehmigungsfreien Baumaßnahmen. Das Herzstück dieses Gesetzentwurfs ist ja der neue § 85 a, welcher den Umbau bzw. die Aufstockung eines Gebäudes regeln soll bzw. diese auch deutlich vereinfacht. Dem stimmen wir zu. Dies ist in der Tat eine Vereinfachung. Doch in § 85 a Abs. 4 steht geschrieben ‑ das hatte ich bereits bei der Einbringung im April erwähnt ‑: „Die Anforderungen an Gebäude und Bauteile zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung aufgrund anderer Rechtsvorschriften müssen erfüllt sein“. Herzlichen Glückwünsch. Das Freibier kostet 10 Euro. Dem neuen § 70 a, der Genehmigungsfiktion, sodass ein Bauantrag, wenn nichts anderes gegeben ist, nach drei Monaten als bewilligt gilt, stimmen wir selbstverständlich zu. Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, gibt es positive und mangelhafte Signale aus diesem Gesetzentwurf. Letzten Endes wird er für kaum mehr sorgen können, als dass Sie sich hier selbstbeweihräuchernd hinstellen können. Wir haben es ja eben gehört. Denn den Wohnungsbau ‑ und jetzt kommen wir zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen ‑ haben Sie mit Ihrer verheerenden Fehlpolitik bereits zerstört. Dieser Gesetzentwurf ist da noch weniger als ein Trostpflaster. Im April dieses Jahres wurde von der EU die Energy Performance of Buildings Directive verabschiedet, welche eine Zwangssanierung von 16 % der energetisch schwächsten Gebäude bis 2030 und sogar von 26 % der Gebäude bis 2033 verlangt. Wer nicht saniert, wird teuer sanktioniert. Das ist Enteignung. Aber diese Umbauordnung wird jetzt für 100 000 neue Wohnungen in Niedersachsen sorgen? - Wer’s glaubt! Ab 2028 sollen alle öffentlichen Neubauten klimaneutral sein, ab 2030 sämtliche Neubauten. Die Energiepreise werden mit Ihnen in Regierungsverantwortung ganz bestimmt nicht sinken, sondern durch Ihre wahnsinnige CO2-Bepreisung eher steigen. Bauen wird auch nicht günstiger werden. Die erhöhte Zinslage ist das deutlich geringere Übel im Vergleich zu Ihnen. Das Heizungsverbot tut sein Übriges. Aber dieser Gesetzentwurf soll Ihr Totalversagen nun richten. Vielleicht widmen Sie sich den Hauptursachen für das Einbrechen der Bautätigkeit. Und wissen Sie, was dem Baugewerbe und speziell dem Wohnungsmarkt wirklich helfen würde? 51 % AfD. Vielen lieben Dank. Der nächste Redner ist: aus der Fraktion der CDU der Kollege Frölich.
