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Delia Klages

AfD 18.06.2024 3:36 min Tagungsabschnitte 19/17

Arbeitsstättenverordnung in den niedersächsischen Strafvollzugsanstalten umsetzen!

hinterließ einen prägenden Eindruck. Eine JVA ist kein Luxushotel, das dürfte hier jedem klar sein. Aber was wir dort gesehen haben, war eine Liegenschaft, die in einem erbärmlichen Zustand war und wahrscheinlich immer noch ist. Im Übrigen wurde der Besuch der JVA Hannover am 13. Januar 2023 protokolliert, und der Niederschrift wurden auch Bilder aus dem Inneren der JVA angehängt. Es war also nachweislich keine optische Täuschung der Besucher oder meiner Person, sondern es war Realität. Die JVA Hannover befand sich in einem erbärmlichen Zustand. Ich bin seitdem nicht wieder da gewesen, aber ich gehe mal davon aus, dass sich an dem Zustand nicht viel geändert hat. Erstaunlich war dann die Unterrichtung im Ausschuss am 17. Januar. Ich zitiere Frau Sozialdirektorin Wimmers, die als Referentin für das Referat 302 des Justizministeriums dort unterrichtet hat. Zitat: „die Anstalten kämen selbstverständlich ihrer auf dem Arbeitsschutzgesetz und weiteren Regelungen beruhenden Pflicht nach, den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Bei jährlichen Aufsichtsbesuchen in den Anstalten überprüfe das MJ die Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung. … für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Justizvollzug trügen neun unabhängige und weisungsfreie Sicherheitsingenieure gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz Sorge. Sie berieten die Behördenleitungen bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und überprüften bei regelmäßigen Begehungen die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und der Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.“ Na prima! Alles schick, alles schön in der JVA Hannover! Wer von Ihnen sitzt auf einem durchgesessenen Bürostuhl bei seiner Tätigkeit? Wer von Ihnen arbeitet an einem Schreibtisch, an dem an der Kante Stücke fehlen? Wer von Ihnen arbeitet in einfach verglasten Büros? - Niemand! Frau Kollegin Klages, es sah aus, als würde Herr Bajus eine Zwischenfrage stellen wollen. Also, es ist keine Zwischenfrage. Bitte fahren Sie fort. - Und bitte ein wenig mehr Ernst bei der Debatte! - Danke. In einfach verglasten Räumen im Winter zu arbeiten, ist aus meiner Sicht unzumutbar. Und ich hoffe, Ihr Urteil fällt genauso aus. Jeder Mensch hat doch mittlerweile begriffen, dass alle Anträge der Opposition abgelehnt werden. Und nicht, weil sie entbehrlich sind oder schlecht sind, Sie lehnen sie einfach ab, weil Sie in Ihrer Überheblichkeit einem ungeschriebenen Gesetz folgen. Und deshalb ist es wichtig, dass die Menschen da draußen Ihre Leistung, auch in Bezug auf den Arbeitsschutz in den Justizvollzugsanstalten, bewerten können und dass sie Ihnen nach der Bewertung bei den nächsten Wahlen diese Leistung quittieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

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