Thorsten Paul Moriße
Das juristische Staatsexamen digitalisiert - dem Zeitalter von Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen gerecht werden
Digitalisierung, die nicht nur unsere Arbeitswelt durchdringt, sondern auch die juristische Ausbildung und die Rechtspflege nachhaltig verändert. Ein klares Beispiel hierfür sind die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs und die elektronische Aktenführung. Dennoch muss ich hier anmerken, dass Niedersachsen in Sachen Digitalisierung immer weit hinter den anderen Bundesländern zurückliegt. Bei der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes reiht sich nach einer Statistik der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft aus Januar 2024 Niedersachsen mit Platz 11 bei den Schlusslichtern ein. Bei so einem traurigen Bild ist dieser Antrag als echter Fortschritt zu werten. Die Nachfrage bei unseren angehenden Juristen ist groß. Das ist nur folgerichtig, denn die Digitalisierung im juristischen Studium schreitet unaufhaltsam voran. Der Umgang mit justizspezifischen Anwendungsprogrammen muss eine Selbstverständlichkeit sein. Die Umsetzung eines E‑Examens ist jedoch nicht ohne Herausforderungen. Sie erfordert finanzielle Ressourcen für die technische Ausstattung und die notwendige Infrastruktur. Diese Investitionen sind jedoch gut angelegt, denn die Vorteile des digitalisierten Staatsexamens sind vielfältig. Ein digitales Staatsexamen erleichtert die physische Gesundheit der Kandidaten, indem es die Belastungen traditioneller schriftlicher Prüfungen reduziert. Es fördert die Chancengleichheit, da alle Prüflinge dieselben technischen Voraussetzungen vorfinden. Zudem sind die digitalen Klausuren für die Prüflinge besser lesbar und leichter zu bewerten. Die Einführung des E‑Examens ist ein entscheidender Schritt in Richtung Chancengleichheit und Effizienz. Unser Ziel muss es sein, das E‑Examen sowohl in der zweiten juristischen Staatsprüfung als auch in der staatlichen Pflichtfachprüfung zu etablieren. Die technische Umsetzung sollte durch erfahrene Dienstleister gesichert sein, wobei die Nutzung privater Endgeräte ausgeschlossen wird. Wir müssen zudem die digitale Förderung innerhalb des Studiums vorantreiben, um die Studierenden im Umgang mit relevanten Programmen zu schulen. Weiterführende Überlegungen zur E‑Prüfung in der staatlichen Pflichtfachprüfung sind notwendig, um eine einheitliche und effiziente Prüfungskultur langfristig zu gewährleisten. Meine Damen und Herren, die AfD setzt sich entschieden für den Fortschritt ein und unterstützt die Digitalisierung ‑ ja! ‑ der juristischen Ausbildungs- und Prüfungssysteme. Wir müssen den digitalen Wandel für unser Bildungssystem nutzen, um einen moderneren, effizienten und gerechten Prüfungsprozess sicherzustellen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
