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Antonia Hillberg

SPD 18.06.2024 7:00 min Tagungsabschnitte 19/17

Das juristische Staatsexamen digitalisiert - dem Zeitalter von Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen gerecht werden

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist etwa 2019, und ich sitze im Fakultätsrat der Juristischen Fakultät. Es läuft eine doch recht leidenschaftliche Diskussion darüber, ob man das Vorlesungsverzeichnis weiterhin als Buch drucken muss. Natürlich sind alle Vorlesungen, Seminare und AGen als Veranstaltung in Stud. IP zu finden und damit auch mit allen weiterführenden Informationen versehen. Aber trotzdem gibt es immer noch dieses Buch. Es ist teuer und nun wirklich nicht ressourcenschonend, daher die Diskussion. Sie läuft weiter, und dann kam plötzlich die Frage auf: Wenn es das Vorlesungsverzeichnis nur noch als PDF gibt, kann man das dann auch ausdrucken? Ebenfalls 2019 ‑ aber, ehrlich gesagt, auch 2018 ‑, pünktlich zum Ende der Semesterferien, müssen wieder die Hausarbeiten abgegeben werden. Wie erwartet, haben meine Kommilitoninnen und ich diese natürlich am Laptop geschrieben. Dabei haben wir, wann immer es möglich war, auch unsere Literatur digital verwendet. Nur, einige Werke sind für uns immer noch nicht digital zugänglich. Da muss man sich in der Bibliothek, um eine aktuelle Ausgabe in die Finger zu bekommen, wirklich ins Zeug legen oder zu absoluten Randzeiten arbeiten. Der Fischer beispielsweise ist geradezu umkämpft. Vielleicht kennen das einige hier noch. Umso näher die Abgabe rückt, desto näher kommt dann auch der Bruch mit dem digitalen Prozess. Denn die Arbeit wird nicht etwa als PDF-Dokument gespeichert und im Uni-Portal hochgeladen. Nein, sie muss ausgedruckt werden und dann im Copyshop gebunden werden - ein organisatorischer Faktor, der bei der Erreichung der Frist unbedingt einzuberechnen ist. Die Revolution kam dann im Jahr 2020 mit der Corona-Pandemie. Denn mit dem Lockdown des öffentlichen Lebens ging auch der Lockdown der Copyshops einher, sodass nun die Abgabe eines PDF-Dokuments plötzlich möglich wurde. Sie sehen also: Der juristische Bereich wird im tatsächlichen Handeln, Leben und Lernen immer digitaler. Dies scheint aber abrupt im Bereich der Prüfung zu enden. Und das zieht sich bis zu den Klausuren des zweiten Staatsexamens durch. Denn während die Ausbildung und insbesondere ihre praktischen Teile im Referendariat immer digitaler werden, hängen die Klausuren hier zurück. Dies wird deutlich im elektronischen Anwaltspostfach oder auch in der Einführung der eAkte in den Gerichten und in vielen Behörden. Klagen, Anträge, Urteile und die allgemeine Gerichtskorrespondenz sollen 2026 größtenteils digital erfolgen. Gerade im Hinblick auf das Zweite Juristische Staatsexamen, in welchem auch real bezogene Lösungsvorschläge erarbeitet werden sollen, sollte das von den Referendarinnen und Referendaren gelernte Wissen ‑ in ihrem Vorbereitungsdienst auch digital erarbeitet ‑ nicht mit einem Stift und einem Blatt Papier in der Prüfung enden. Meine Damen und Herren, in den Klausuren des Staatsexamens geht es darum, die geistige Leistungsfähigkeit und insbesondere auch das juristische Verständnis zu testen. Es geht jedoch nicht darum, wer die höchste körperliche Belastbarkeit und die stärksten Muskeln in Fingern und Handgelenken mitbringt. Um dieser Überzeugung Rechnung zu tragen, bitten wir als regierungstragende Fraktionen daher die Landesregierung, zeitnah einen Vorschlag auszuarbeiten und vorzulegen, wie die Klausuren des Zweiten Juristischen Staatsexamens digital mittels eines Dienstleisters abzunehmen sind, damit das digitale E‑Examen für die Zweite Juristische Staatsprüfung möglichst schnell an den Start gehen kann. Darüber hinaus soll sukzessive nach der Einführung des E‑Examens in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung die Umsetzbarkeit des E‑Examens in der staatlichen Pflichtfachprüfung in den Blick genommen werden - selbstverständlich mit dem Ziel der zeitnahen Realisierung. Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle auch einigen von Ihnen die Sorge nehmen, die möglicherweise noch mit Stift und Papier juristisch sozialisiert worden sind. Die Ableistung des Staatsexamens in digitaler Form stellt für angehende Juristinnen und Juristen keinesfalls ein Problem dar. So haben sich in Nordrhein-Westfalen im Januar knapp 97 % der Prüflinge für eine elektronische Ausarbeitung ihrer Klausuren im zweiten Staatsexamen entschieden. In Sachsen-Anhalt haben schon im Jahr 2021 alle Examenskandidatinnen und ‑kandidaten ihre Assessorklausuren auf Notebooks digital verfasst. Darüber hinaus sprechen sich auch mehr als drei Viertel der sich in der Ausbildung befindenden Juristinnen und Juristen für die Einführung eines E‑Examens aus. Dieses digitale Verfassen der Klausuren stellt also keineswegs eine Herausforderung oder zusätzliche Belastung dar. Vielmehr ist es eine Möglichkeit der Integration der in der Ausbildung erlernten digitalen Arbeitsweise in den Prüfungsablauf und eine Erleichterung, die sich auch auf die physische Gesundheit auswirken kann. Um hier mal recht anschaulich zu erklären, wie das so läuft: In der zweiten juristischen Prüfung werden acht Klausuren verfasst. In den Klausuren erstellen die Referendare und Referendarinnen Ausarbeitungen, die zwischen 20 und 30 Seiten, zumeist aber auch deutlich mehr Seiten umfassen - handschriftlich! Bei höchstens ein-bis zweitägigen Pausen kommt es dabei nicht selten zu Sehnenscheidenentzündungen. Und ehrlich gesagt: Im Jahr 2024 mutet das doch nun wirklich retro an. Auch einen weiteren Vorteil des E‑Examens möchte ich hier nicht unerwähnt lassen: Die geforderte und natürlich auch jetzt schon gewährleistete Anonymisierung der Klausuren kann durch eine digitale Abfassung noch besser ermöglicht werden. Denn Handschriften lassen zumindest häufig die einfach dann auch richtigen Vermutungen bezüglich des Geschlechts von Verfasser oder Verfasserin zu. Ebenso wird die Lesbarkeit der Ausarbeitung für die Prüferinnen und Prüfer signifikant besser. Und Kommentare wie „unlesbar, daher nicht Teil der Bewertung“ können endlich der Vergangenheit angehören. Leider ist es allerdings auch so, dass wir in Niedersachsen mit der Einführung des E‑Examens keine Vorreiter sein werden. Bereits acht Länder bieten das Zweite Juristische Staatsexamen in diesem Prüfungsformat an. Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt gemeinsam diesen Schritt gehen. Denn er ist nicht nur zeitgemäß, er ist auch dringend geboten. Ich freue mich sehr, dass unsere Justizministerin Dr. Wahlmann nicht nur leidenschaftliche Teamkapitänin des Teams Justiz ist, sondern auch gemeinsam mit uns für die Verbesserung der juristischen Ausbildung streitet. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Niedersachsen weiterhin ein attraktiver und guter Standort für die Ausbildung unserer Nachwuchsjuristinnen und ‑juristen ist ‑ und noch besser wird! Denn seien wir ehrlich: Wir brauchen gute, kluge und leidenschaftliche Juristinnen und Juristen für unseren Rechtsstaat. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Vielen Dank.

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