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Jan-Philipp Beck

SPD 17.06.2024 3:10 min Tagungsabschnitte 19/17

Entwurf eines Gesetzes zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrages

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion wird der Änderung des vorliegenden IT-Staatsvertrages ebenso wie im Innenausschuss heute auch im Parlament zustimmen. Der IT-Staatsvertrag umfasst aus unserer Sicht wichtige und notwendige Punkte, um die Verwaltungsdigitalisierung voranzubringen, wie zum Beispiel den Betrieb und die Steuerung mehrjähriger föderaler Projekte und die Bereitstellung von länderübergreifenden Digitalisierungslösungen. Der Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht eine wichtige Konkretisierung und Erweiterung des bisherigen Staatsvertrages und stellt die dauerhafte Finanzierung transparent und flexibel sicher. Dies halten wir für einen absolut wichtigen und richtigen Schritt, weil er auch den IT-Planungsrat als Steuerungsgremium für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung deutlich stärkt. Das ist gut so; denn wir brauchen mehr Vorgaben zu Schnittstellen, Standards und Strukturen. Nur so, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird die Verwaltungsdigitalisierung in Zukunft gelingen. Die Änderung des IT-Staatsvertrages schließt letztlich auch an eine Debatte an, die wir im letzten Plenarabschnitt hier geführt haben. Hier ist deutlich geworden, dass wir mehr Zusammenarbeit der staatlichen Ebenen brauchen. Digitalisierung ist eben eine dauerhafte Gemeinschaftsaufgabe aller Behörden. Der vorliegende Vertrag ist eine wichtige Basis dafür, dass die Zusammenarbeit auch in Zukunft gelingt. Wir sind überzeugt davon: Mehr digitaler Fortschritt wird nur in Kooperation der staatlichen Ebenen gelingen. Nur so können digitale Verwaltungsleistungen von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen einfach, sicher und von überall und zu jedem Zeitpunkt genutzt werden. Dies muss doch letztlich unser Ziel sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Stellungnahme des Deutschen Landkreistages kann ich mich heute insofern anschließen und diese unterstützen, als dass die Kommunen in den weiteren Verfahrensprozess weiterhin eng eingebunden werden müssen, weil hier der häufigste Bürgerkontakt zu einer Behörde besteht. Wir in Niedersachsen arbeiten schon sehr lange und vertrauensvoll in dem Themenfeld der Verwaltungsdigitalisierung mit unseren Kommunen zusammen. Wir wollen diese Zusammenarbeit fortsetzen und den digitalen Fortschritt auch in unseren Kommunen ermöglichen. Deshalb werden wir sie auch weiterhin im Digitalisierungsprozess unterstützen. Dies gilt insbesondere für die gut angenommenen Unterstützungsleistungen des Cyber-Sicherheitschecks der Strategieentwicklung in den Kommunalverwaltungen und auch für die Übernahme der Betriebskosten für Maßnahmen im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes. Ich bin mir sicher, das wird auch in Zukunft eine spürbare Hilfe sein, die wir fortsetzen wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Kurzum: Wenn Verwaltungsdigitalisierung gelingen soll, müssen viele Räder ineinandergreifen. Der IT-Staatsvertrag ist eine sehr wichtige Basis dafür, dass die Zusammenarbeit auch in Zukunft gut funktioniert und die staatlichen Ebenen gut zusammenarbeiten. Deswegen werden wir dem vorliegenden Staatsvertrag, wie er von unserem Ministerpräsidenten Stephan Weil ausgehandelt worden ist, heute zustimmen und ihn ratifizieren. Herzlichen Dank. Vielen Dank. - Als Nächstes spricht: aus der Fraktion der AfD der Kollege Najafi. Bitte schön!

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