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Harm Rykena

AfD 17.06.2024 5:02 min Tagungsabschnitte 19/17

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen kann man guten Gewissens nicht zustimmen. Es ist einfach fast alles falsch daran. Dabei handelt es sich eigentlich nur um eine klitzekleine Anpassung, die hauptsächlich nur 2 von insgesamt 41 Paragrafen des NKitaG betrifft. Und auch da geht es nicht um den ganz großen neuen Wurf, sondern lediglich um eine kleine Ausweitung von Ausnahmeregelungen für einen begrenzten Zeitraum. Doch die SPD und die Grünen haben es uns so richtig gezeigt! Sie haben uns gezeigt, wie man es nicht macht. Nehmen wir den Ausgangspunkt: An den Kitas in Niedersachsen herrscht Land unter. Überall fehlen Fachkräfte. Die bisherige Rechtslage lässt oft keine andere Möglichkeit zu, als Gruppen immer mal wieder zu schließen, mit allen Folgen für betroffene Eltern, die die Betreuung für ihre Kinder dringend benötigen. Und die Not im Lande wird immer größer. Da muss eine schnelle Lösung her, und darüber sind sich alle einig - die Eltern, die Träger, sogar die Opposition. Dieses Verständnis sowohl bezüglich der Dringlichkeit als auch bezüglich der Absicht hinter diesem Antrag wurde auch bei der Anhörung im Ausschuss mehr als deutlich. Doch damit war dann aber auch Schluss. Bei allen Stellungnahmen gab es massive Kritik am Entwurf, und zwar in beide Richtungen. Den einen ging die Ausnahmeregelung deutlich zu weit, den anderen wiederum nicht weit genug. ‑ Das ist die Frage! Und es gab weitere Mängel. Hier nur eine kleine Auswahl als Aufzählung, die bei Weitem nicht vollständig ist: Praxistauglichkeit? ‑ Fraglich. Finanzierung der Maßnahmen? ‑ Unklar. Ausnahmefristen? - Zu kurz. Durchführung der Fortbildung? ‑ Nicht wirklich geregelt. Erzieherinnen massiv verstimmt ob der Entwertung ihres Berufsabschlusses. Regelungen unglaublich komplex und damit kaum verständlich. Und so weiter und so fort. Eine Woche nach der Anhörung reichten dann die Regierungsfraktionen einen geänderten Vorschlag ein, über den wir heute in wiederum nach den Vorschlägen des GBD angepasster Fassung abstimmen wollen. Und wissen Sie, wie viele der Anregungen aus der Anhörung den Weg ins Gesetz gefunden haben? Ich sage es Ihnen: eigentlich keine. Den Vogel schoss aber ganz am Ende der „Beratung“ ‑ in Anführungszeichen ‑ der Bericht des GBD ab. Man stelle sich das einmal vor: Zu einer klitzekleinen Gesetzesanpassung im Umfang von 3 Seiten musste der GBD insgesamt 27 Seiten Änderungsvorschläge machen. Doch selbst diese konnten aus dem dann verbesserten Entwurf kein den Grundsätzen des Rechtsstaates entsprechendes Gesetz machen. Auch deshalb möchte ich ebenso wie Frau Bauseneick vorhin aus der Vorlage des GBD zitieren, der sich zu der korrigierten Fassung geäußert hat. Also auch in der korrigierten Fassung gilt: „Ob das Gesamtsystem der Regelungen und Ausnahmen noch stimmig ist, ist zumindest fraglich. … Wir weisen darauf hin, dass das Gebot der Verständlichkeit von Rechtsnormen nicht nur eine Frage der Anwenderfreundlichkeit, sondern auch“ ‑ jetzt kommt das Wichtige; das möchte ich noch einmal betonen ‑ „Ausfluss des verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsgebots ist.“ ‑ Ich weiß, ich wiederhole es hier. ‑ „Ob diesem Gebot durch das komplizierte System von Grundsätzen und Ausnahmen noch ausreichend Rechnung getragen wird, erscheint jedenfalls zweifelhaft.“ Das sagt der GBD. Ich denke, das ist eine Katastrophe. Um das alles noch zu toppen, haben wir im Ausschuss vor anderthalb Wochen über das Gesetz in einer noch völlig unverständlichen Rohfassung der alten Version abgestimmt und nicht etwa über das, was heute vorliegt. Ich kann Ihnen versichern: Worüber da genau abgestimmt wurde, das wusste am Ende niemand mehr - auch die Abgeordneten der regierungstragenden Fraktionen nicht. Ich fasse zusammen: Dieser Gesetzentwurf ist die Mutter aller handwerklich schlecht gemachten Gesetzentwürfe. Er wurde überstürzt eingebracht, ist verfassungsrechtlich bedenklich, ist unverständlich, unpraktikabel und ‑ jetzt kommt das Schlimmste ‑ wird voraussichtlich sein Ziel, nämlich die angespannte Situation in den Kitas zu entlasten, auch noch verfehlen. In der Schule würde man sagen: Note 6, setzen! - Aber halt, wir leben ja in rot-grünen Zeiten. Da gibt es Berichtszeugnisse. Deswegen: Die Regierungsfraktionen haben sich redlich bemüht und konnten mit Hilfestellung schon erste Übungen beim Gesetzeschreiben durchführen, die in dieser Form schon fast richtig sind. Dem Gesetzentwurf kann man natürlich nicht zustimmen. Vielen Dank.

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