Dr. Marco Mohrmann
Für ein nachvollziehbares Düngerecht und eine zukunftsfähige Landwirtschaft in Niedersachsen: Das Verursacherprinzip schnellstmöglich umsetzen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wo wir gerade beim Stickstoff sind: Vielen von uns dürften die Diskussionen um die „roten“ Gebiete und die damit verbundenen Einschränkungen in den letzten Jahren noch sehr gegenwärtig sein. Bei der letzten Gebietsausweisung im Jahre 2023 hat Niedersachsen inzwischen 32 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche zu „roten“ Gebieten erklärt, nachdem der Flächenanteil zwischendurch schon einmal auf 21 % heruntergegangen war. Gleichzeitig hat sich aus einem bilanziellen Stickstoffüberschuss von 80.000 Tonnen im Jahre 2014 innerhalb weniger Jahre nunmehr ein Minus von 50.000 Tonnen Stickstoff eingestellt. Wenn man die staatlich verordnete Unterversorgung in den „roten“ Gebieten mit einberechnet, dann liegt das Minus sogar bei 68.000 Tonnen. Niedersachsens Landwirte haben die Düngung in den letzten Jahren also extrem reduziert. Meine Damen und Herren, auch technischer Fortschritt hat hier zu Einsparungen geführt. Ebenso wird auch aus den Regionen mit Tierhaltung berichtet, dass man von einem gewissen organischen Puffer im Boden profitieren kann, der noch Erntemengen und -qualitäten absichern kann. Aber auch hier bewegt man sich relativ sicher in die Aushagerung. Gute fachliche Praxis sieht anders aus. In den Ackerbauregionen, meine Damen und Herren, mit traditionell wenig Zugriff auf Wirtschaftsdünger wie Gülle oder Mist zeigt die Aushagerung in den „roten“ Gebieten bereits sehr viel deutlicher ihre Auswirkung. Diese kann dort auch nicht mehr kompensiert werden. Hier das Beispiel: Immer wieder werden vom Handel geforderte Proteingehalte des Weizens nicht eingehalten. Brotweizen wird dann zu Futterweizen abgestuft. Das führt zu entsprechenden finanziellen Einbußen für die Landwirte in den Regionen. Was uns dabei am meisten umtreibt: Bleibt es bei der jetzigen Vorgehensweise, untergräbt man massiv das Vertrauen in den Gesetzgeber und die Akzeptanz des Ordnungsrechtes. Wenn von Flächen von Betrieben, die beim Nährstoffmanagement offenkundig nichts falsch machen und sich auch nichts zuschulden kommen lassen, keinerlei Gefahren für das Grundwasser ausgehen und man diese Betriebe weiter in Mithaftung nimmt, dann führt das auch bei uns zu der nicht ganz unbekannten Politikverdrossenheit. Auch mir ist klar, dass die Länder am Ende Bundesrecht umsetzen müssen und sich nicht grundsätzlich gegen die Ausweisung „roter“ Gebiete wehren können und damit eben auch in der Verantwortung stehen. Das EuGH-Urteil und dessen Umsetzung ‑ übrigens federführend durch die Generaldirektion Umwelt in Brüssel und durch das Bundesumweltministerium verantwortet ‑ haben wir in Niedersachsen zu respektieren. Entscheidend ist dabei allerdings auch für uns, dass doch zumindest der Anspruch bestehen muss, insbesondere im Sinne des Wasserschutzes fachlich sinnvolle Regeln zu finden und die Zielorientierung dabei nicht aus den Augen zu verlieren. Davon kann bei der jetzigen Kulisse kaum eine Rede sein. Die reine Ausweisung nach Messwerten eines viel zu dünnen Messnetzes, also der sogenannten Immissionswerte, nimmt nicht nur das Grünland in Mithaftung, unter dem nachweislich überhaupt keine Nitratauswaschung stattfindet, sondern eben auch Flächen, die überhaupt keinen Bezug zur nächsten Messstelle mehr haben. Ich wiederhole mich gerne: Das versteht kein Mensch, und das kann man auch niemandem erklären! Apropos Messstellennetz. Im rot-grünen Koalitionsvertrag heißt es - ich zitiere -: „Um die Grenzwerte für die Nitrat- und Phosphatbelastung flächendeckend einzuhalten, werden wir das Messnetz verdichten ...“ Herr Umweltminister Meyer, wie weit sind Sie eigentlich mit der Verdichtung dieses Messnetzes? - Ich kann Ihnen sagen, diese Frage drängt sich sowohl quantitativ wie qualitativ auf. Hier sind Sie in der Bringschuld. Einen Teil der Antwort kann ich bereits vorwegnehmen: Das mal von der Landesregierung für 2028 angekündigte georeferenzierte Verfahren werden Sie mit diesem Ausbautempo auf keinen Fall erreichen. Meine Damen und Herren, es vergeht kaum eine agrarpolitische Diskussion, bei der sich nicht von allen Seiten zum sogenannten Verursacherprinzip bekannt wird. Was steckt dahinter? Letztlich die simple und absolut nachvollziehbare Idee, dass nur die Betriebe, die noch Teil des Problems sind, Einschränkungen im Nährstoffmanagement erfahren, wie sie derzeit in den „roten“ Gebieten gelten. Alle anderen Betriebe, die nachweislich über ihr Düngeverhalten überhaupt nicht zur Belastung des Grundwassers mit Nitrat beitragen, müssen dagegen von den Einschränkungen ausgenommen werden. Dieser Ansatz erfährt breite Zustimmung sowohl in der Praxis, als auch in der Wissenschaft. Über ENNI, die Elektronische Nährstoffmeldung Niedersachsen, sind die Nährstoffflüsse eines jeden Betriebs inzwischen sehr genau nachvollziehbar. Niedersachsen verfügt damit über die Voraussetzungen für ein differenziertes Vorgehen. Landwirte können nachvollziehbar aufzeigen, dass sie das Grundwasser eben nicht gefährden. Damit sind in diesen Fällen die Einschränkungen der „roten“ Gebiete, namentlich die Minus-20-%-Regelung, nicht nur unangemessen, sondern schlicht auch sinnlos. Mit unserem Entschließungsantrag wollen wir die Landesregierung motivieren, hierzu gegenüber der Bundesregierung und auch gegenüber der EU-Kommission nun klar Farbe zu bekennen und sich für die zügige Einführung eines echten Verursacherprinzips einzusetzen; sonst haben sauber arbeitende Landwirte auf lange Zeit keine Perspektiven, den auf ihren Flächen unnützen und nicht nachvollziehbaren Restriktionen zu entkommen, egal, wie sehr sie sich beim Düngen zurückhalten. Das macht keinen Sinn und ‑ ich wiederhole ‑ es gefährdet das Vertrauen in den Rechtsstaat. Ich bitte Sie daher um Unterstützung für unser Anliegen. Die Politik muss insgesamt dafür sorgen, Landwirten wieder mehr Spielräume für ein Wirtschaften nach guter fachlicher Praxis zu lassen. Das derzeitige Ordnungsrecht hat sich davon viel zu weit entfernt. Dafür haben wir in unserem Antrag auch die Differenzierung in „gefrorenen“ und „angefrorenen“ Boden eingebracht. Das Land Hessen hat uns gezeigt, dass man sehr wohl einen Verordnungsrahmen schaffen kann, der das Wasser schützt, ohne die Bauern zu zwingen, im feuchten Frühjahr ihre Flächen kaputtzufahren. In der Summe der Maßnahmen gibt es hier durchaus die Chance, den wichtigen Schutz unseres Wassers nicht zu vernachlässigen und trotzdem verlorengegangenes Vertrauen der Landwirtsfamilien zurückzugewinnen. Daran sollten wir alle miteinander ein großes Interesse haben. Denn eine bessere Agrarpolitik für Niedersachsen ist machbar. Daher sehe ich dem weiteren Verfahren im Agrarausschuss mit großer Spannung entgegen. Herzlichen Dank.
