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Dennis True

SPD 19.06.2024 6:48 min Tagungsabschnitte 19/17

Für ein nachvollziehbares Düngerecht und eine zukunftsfähige Landwirtschaft in Niedersachsen: Das Verursacherprinzip schnellstmöglich umsetzen!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Dannenberg, ich möchte mich erst mal bei Ihnen bedanken. Ich glaube, Sie haben eben die besten Argumente dafür gebracht, dass wir Maßnahmen zum Erhalt der Qualität unseres Grundwassers beibehalten sollten. Aber zurück zum Thema! „Für ein nachvollziehbares Düngerecht und eine zukunftsfähige Landwirtschaft in Niedersachsen“ - das ist der Titel des Antrags, den die CDU hier heute einbringt. Ich habe am Montagabend davon gelesen, dass in dieser Woche wieder die alljährliche Getreiderundfahrt des Landvolks Niedersachsen stattgefunden hat. Dabei erkundigt sich der Ausschuss für pflanzliche Erzeugnisse des Landvolks Niedersachsen auf verschiedenen Höfen in Niedersachsen über das Wachstum der verschiedenen Feldfrüchte. Das Ergebnis: maue Aussichten. Für eine gute Qualität des Getreides sind in diesem Jahr unbedingt noch Sonnenstunden nötig. Und überhaupt sieht sich die Landwirtschaft gerade mit mannigfaltigen Sorgen konfrontiert. Gerade die Folgen des Klimawandels, Extremwetterereignisse ‑ dazu gehören Dürren genauso wie vermehrter Starkregen ‑, aber auch ‑ auch das kann man sagen ‑ immer größere Anforderungen aus Gesellschaft und Politik stellen die Landwirtschaft in Niedersachsen vor Herausforderungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Letzte, was die Landwirtschaft in Niedersachsen da noch braucht, ist ein Antrag wie der, den die CDU hier heute einbringt. Vielmehr braucht die Landwirtschaft gerade keine CDU, die Bekenntnisse fordert, sondern: Das, was sie derzeit braucht, ist die Arbeit der rot-grünen Landesregierung. Denn die Landesregierung und die rot-grünen Fraktionen sind es, die die wesentlichen Punkte aus Ihrem Antrag bereits auf den Weg gebracht haben. Denn die rot-grüne Landesregierung bekennt sich bereits seit Langem zum Verursacherprinzip und macht dies auch immer wieder deutlich. Derzeit wird zur Umsetzung dessen intensiv im Ministerium und in Abstimmung mit Bund und Landwirtschaft gearbeitet. Denn auch wir sind der Meinung: Wer Wasserqualität gefährdet, soll verstärkt zur Verantwortung gezogen werden, wer zur guten Wasserqualität beiträgt, soll entlastet werden. Es ist doch völlig klar: Der Großteil der landwirtschaftlichen Betriebe geht verantwortungsbewusst mit den ihm anvertrauten Ressourcen wie Boden und Wasser um. Es ist schließlich deren ureigenes Interesse, damit auf den Flächen, die teilweise seit vielen Generationen bewirtschaftet werden, auch in der Zukunft noch hochwertige Lebensmittel für uns alle hier produziert werden können. Diejenigen Betriebe, die nach wie vor zu viel Nährstoffe ausbringen, müssen verstärkt mit Beratungsangeboten unterstützt werden, um in der Zukunft möglichst ressourcenschonend wirtschaften zu können. Unter Zuhilfenahme von beispielsweise der Stoffstrombilanz kann man sich der Verursachergerechtigkeit sehr gut annähern. Dabei werden die Nährstoffausflüsse in einen Betrieb ‑ ‑ ‑ Kollege True, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: des Kollegen Mohrmann. Möchten Sie sie zulassen? Nein, danke. Dabei werden die Nährstoffflüsse in einen Betrieb den Flüssen aus dem Betrieb hinaus gegenübergestellt. Die Differenz sollte dabei im Idealfall ausgewogen, also null, sein. Die Herausforderung wird hier jedoch bei den entsprechenden Dokumentationen liegen, denn wir möchten die Betriebe schließlich weiter von bürokratischen Aufwänden entlasten. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang daher ganz ausdrücklich die Bemühungen der Bundesregierung, zu einem verursachergerechten Düngerecht zu kommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass im vergangenen Jahr nach nunmehr fast zehn Jahren das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der Nitratrichtlinie seitens der EU-Kommission eingestellt wurde, ist ein großer Erfolg, ein Erfolg, der durch das Zusammenwirken aller Beteiligten, insbesondere durch die landwirtschaftlichen Betriebe, möglich gemacht wurde. Dadurch wurden Strafzahlungen von fast 1 Million Euro pro Tag und das möglicherweise rückwirkend seit Juni 2018 verhindert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Düngerecht wurde vor einigen Tagen durch Beschluss des Bundestags gründlich überarbeitet. Der Bundesrat muss dem noch zustimmen. Das war unter anderem auch die Voraussetzung für die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens seitens der EU-Kommission. Die Überarbeitung zielte unter anderem darauf, dass die Umsetzung des Verursacherprinzips deutlich vereinfacht werden soll. Damit soll den Betrieben eine Perspektive geboten und Planungssicherheit für eine Zukunft ermöglicht werden, ist es doch oft die Unsicherheit ob der gesetzlichen Regelungen, welche die Betriebe dazu veranlasst, eine Investition auch einmal nicht zu tätigen oder den Betrieb nicht an die Folgegeneration übergeben zu können. Niedersachsen hat hier mit seiner Position, seit jeher das Verursacherprinzip zu präferieren, wichtige Impulse für die Überarbeitung des Düngegesetzes geliefert. Unser aller Lebensgrundlage, das Wasser, wird für uns alle genau das bleiben können. Sie, liebe CDU, schreiben ja selbst im ersten Satz Ihres Entschließungsantrags, dass Wasser das wichtigste Lebensmittel ist. Dass dieses Wasser und seine Qualität für uns alle von größter Wichtigkeit sind, bleibt auch von Ihnen unbestritten. Darum freue ich mich sehr, dass ich Ihnen heute mit auf den Weg geben kann, dass das Netz an Messstellen immer weiter ausgebaut werden wird. Das Ziel ist es, das Netz von bisher 1.000 Messstellen auf 2.000 Messstellen zu verdoppeln, damit die Messergebnisse am Ende natürlich auch präziser, repräsentativer und aussagekräftiger werden. Auch Anpassungen im Meldesystem ENNI befürworten wir, auch daran wird derzeit bereits auch im Rahmen der möglichen Maßnahmen zum Bürokratieabbau gearbeitet. Also auch dahinter stehen wir als Rot-Grün ganz deutlich, so sagt es auch unser Koalitionsvertrag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Düngerecht ist sicherlich nicht alles perfekt. Aber wir sehen, dass sich sowohl die Landes-als auch die Bundesebene seit vielen Jahren für eine gerechtere Verteilung der Verantwortung für die Boden- und Grundwasserqualität einsetzt. Das erkennt man auch daran, dass es die von Ihnen geforderten Modellprojekte bereits gibt, so in der Gemeinde Uetze in der Region Hannover gemeinsam mit den von Ihnen genannten Partnerinstitutionen wie der Landwirtschaftskammer, dem NLWKN oder dem LBEG. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte langsam zum Schluss kommen und zum Ausdruck bringen, dass wir als rot-grüne Koalition sowie die Landesregierung voll hinter den niedersächsischen Landwirtinnen und Landwirten stehen. Dabei geht es aber gerade darum, dass man den Landwirten nicht mit Lippenbekenntnissen wie Ihrem Antrag hilft, sondern indem wir weiter dafür sorgen, dass sie in Ruhe und mit Perspektive ihrer Arbeit nachgehen können. Denn, liebe CDU, nur weil man am Gras zieht, wächst es nicht unbedingt schneller. Also, wie bereits erwähnt: Die wesentlichen Punkte in Ihrem Antrag sind auf dem Weg oder umgesetzt. Ich bin daher gespannt, was die Beratungen im Ausschuss noch für neue Erkenntnisse bringen mögen und wie viel von Ihrem Entschließungsantrag am Ende noch übrig bleibt. Ich bedanke mich ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.

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