Volker Meyer
Mehr Unterstützung für Pflegebedürftige - Investitionsförderung des Landes einführen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Pflege ist neben der Krankenhausreform sicher das gesundheitspolitische Kernthema der kommenden Jahrzehnte. Neben der Frage der Personalgewinnung stellt die Finanzierung der Pflege für uns alle eine besondere Herausforderung dar. Die Konstruktion der Pflegeversicherung ‑ das ist uns auch allen bekannt ‑ führt dazu, dass Preissteigerungen unmittelbar von den Pflegebedürftigen zu tragen sind. So sind die Eigenanteile von stationär Pflegebedürftigen in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen. Zum 1. Juli 2023 lag der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Jahr des Aufenthalts bei 2 306 Euro pro Jahr. Das waren 431 Euro mehr als im Vorjahr. Im Laufe des Jahres 2024 wird man mit einem weiteren Anstieg der Eigenanteile auf gut 3 000 Euro rechnen müssen. In den jetzt 20 Monaten dieser Wahlperiode haben wir Ihnen beim Thema Pflege nicht nur Problembeschreibungen zum Beispiel in den Bereichen Fachkräftemangel, Leiharbeit, steigende Eigenanteile, Bürokratie usw. Vorgelegt, sondern wir haben Ihnen mit Entschließungsanträgen konkrete Vorschläge zur Bewältigung dieser Probleme gemacht. Nennen möchte ich hier nur unsere Vorschläge für eine einjährige vergütete Pflegehelferausbildung, die weitere Anerkennung von Pflegehelfern, die Begrenzung der Leiharbeit und den Abbau von Berichtspflichten. Ich möchte gern einmal die Reaktionen der Landesregierung und der Regierungsfraktionen zu unseren Anträgen bei den Unterrichtungen im Sozialausschuss beschreiben. Erstens. Die Vorschläge werden von der Landesregierung positiv bewertet: Wir arbeiten daran. - Ergebnis bis heute: Fehlanzeige. Zweitens. Verweis auf die Bearbeitung im Rahmen der konzertierten Aktion Pflege in Niedersachsen. - Ergebnisse bis heute: Fehlanzeige. Drittens. Die Regierungsfraktionen erklären uns immer wieder, dass sie bis zum Juni-Plenum einen umfassenden Antrag zur Pflege vorlegen möchten, den wir dann gemeinsam mit unseren Anträgen beraten können. Ergebnis bis heute: Fehlanzeige. Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, was glauben Sie, wie sich die Menschen fühlen, die auf Pflege angewiesen sind? - Kommen Sie endlich ins Arbeiten und legen Sie uns Lösungsvorschläge für die wichtigen Themen hier im Landtag vor! Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit unserem heutigen Antrag zur Unterstützung von Pflegebedürftigen mit der Forderung nach der Wiedereinführung der Investitionsförderung für das Land Niedersachsen machen wir es Ihnen erneut vor. Die Absicherung des Pflegerisikos ist ‑ ich glaube, da sind wir uns einig ‑, eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Da reicht es nicht, immer nur mit dem Finger nach Berlin zu zeigen und zum Beispiel einen höheren Zuschuss oder höhere Zuschüsse bei der Eigenbeteiligung zu fordern. Gerade unsere Pflegeeinrichtungen leiden unter den finanziellen Herausforderungen durch gestiegene Kosten für Personal und Material. Dies hat natürlich unmittelbare Auswirkungen auf die zu zahlenden Eigenanteile der Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeeinrichtungen. Bereits mit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung wurde vereinbart, dass die Bundesländer ihren Beitrag leisten müssen und die Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen übernehmen sollen. Daher fordern wir Sie auf, eine investive Förderung von stationären Dauerpflegeplätzen und ambulanten Wohngemeinschaften wiedereinzuführen, um die Eigenanteile der Bewohner in diesen Einrichtungen zu reduzieren. Außerdem fordern wir die Anpassung der Höhe der Förderung von Plätzen in teilstationären Pflegeeinrichtungen und Kurzzeitpflegeeinrichtungen an die aktuellen Marktgegebenheiten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Jahr 2021 waren laut dem Statistischen Bundesamt rund 5 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig, von denen rund 4,17 Millionen Menschen zu Hause gepflegt wurden. Pflegende Angehörige werden oftmals als der größte Pflegedienst Deutschlands bezeichnet. Das kommt nicht von ungefähr. Über 75 % aller Pflegebedürftigen werden von Angehörigen gepflegt, doch ein Großteil fühlt sich extrem überlastet, da die aufwendige Pflege Zeit, Geld und viel Kraft kostet. Nicht selten stehen pflegende Angehörige unter einer Doppelbelastung, wenn Pflege und Beruf miteinander vereinbart werden müssen. Daher möchte ich allen pflegenden Angehörigen an dieser Stelle für ihre Arbeit danken. Ihr Einsatz ist durch nichts in der Welt zu entschädigen und fordert unseren größten Respekt und die größte Anerkennung. Auch hier stellt sich für uns als Politik immer wieder die Frage: Was können wir tun? - Pflegende Angehörige brauchen Auszeiten, doch die Regeln für Entlastungsangebote und Zuschüsse sind oft undurchsichtig gestaltet, sodass sich hier bereits für viele die nächste unüberwindbare Hürde aufbaut. Daher fordern wir Sie auf, die Richtlinie nach § 45 d SGB XI erneut zu überarbeiten und zu vereinfachen und die Beratungsangebote für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in den Pflegestützpunkten zu stärken. Darüber hinaus ist die stärkere Einbindung der kommunalen Akteure in die Pflegeversorgung unerlässlich. Daher muss im Einvernehmen mit den Pflegekassen eine Bedarfs- und Infrastrukturplanung mit den Kommunen erstellt werden, so wie wir dies im Niedersächsischen Pflegegesetz auch vorgesehen haben. In der Pflege gibt es aus unserer Sicht darüber hinaus große Potenziale für die Digitalisierung, die wir dringend nutzen müssen. So können moderne Technologien wie Smart-Home-Systeme oder Sensorik dazu beitragen, dass Patientinnen und Patienten länger selbstbestimmt im eigenen Zuhause leben können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir legen Ihnen hier und heute erneut eine ganze Reihe von Vorschlägen für die Besserung der Situation der Pflege in Niedersachsen vor, Vorschläge, die wir hier bei uns vor Ort umsetzen können. Die Forderung nach der Wiedereinführung der Investitionsförderung durch das Land ist dabei genauso wie die Einführung einer einjährigen vergüteten Pflegehelferausbildung als ein Puzzleteil von vielen weiteren Maßnahmen zu verstehen, die man nach und nach umsetzen muss. Daher, liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade aus den Regierungsfraktionen, lassen Sie uns hieran gemeinsam im Ausschuss arbeiten, und hören Sie auf unsere Vorschläge zu verschleppen! Dies ist unserer Pflicht gegenüber allen Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen in Niedersachsen. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Meyer. - Für die Fraktion der SPD macht sich
