Cindy Lutz
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Pflichtexemplarrechts in Niedersachsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Gesellschaft befindet sich inmitten eines tiefgreifenden Wandels. Digitale Medien haben sich in den letzten Jahren rasant entwickelt und sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Wir lesen Bücher und Zeitschriften auf unseren Tablets, veröffentlichen wissenschaftliche Arbeiten online und teilen Wissen über digitale Plattformen. Diese digitale Transformation bringt viele Vorteile mit sich, stellt uns jedoch auch vor neue Herausforderungen, insbesondere wenn es um die Archivierung und den Erhalt von Wissen geht. Es geht um den Schutz und die Bewahrung unseres kulturellen und wissenschaftlichen Erbes. In einer Welt, in der Informationen digital erzeugt und verbreitet werden, besteht die Gefahr, dass wertvolle Werke und Erkenntnisse verloren gehen, wenn sie nicht systematisch archiviert werden. Durch die Pflicht zur Ablieferung digitaler Publikationen an zentrale Archive stellen wir sicher, dass diese Informationen langfristig erhalten bleiben und zukünftigen Generationen zugänglich sind. Die Archivierung trägt maßgeblich zur Förderung von Wissenschaft und Forschung bei. Sie schafft wertvolle Ressourcen für die wissenschaftliche Gemeinschaft. Durch diesen Austausch von Wissen wird die Weiterentwicklung von Forschungsprojekten erheblich erleichtert. Neben den Chancen bringt die Digitalisierung auch Herausforderungen mit sich. Die Implementierung eines umfassenden digitalen Archivs erfordert technische und organisatorische Anpassungen. Es gilt also, geeignete Infrastrukturen zu schaffen und die Zusammenarbeit zwischen Verlagen, Autoren und Autorinnen sowie den archivierenden Institutionen zu stärken. Das erfordert Engagement und Investitionen für die Zukunft unseres kulturellen und wissenschaftlichen Erbes. Deshalb ist es gut und wichtig, hier ein eigenes Gesetz auf den Weg zu bringen. Es ist aber auch von großer Relevanz, die Strukturen zu stärken und die wichtigen Neuerungen zu schaffen. Die Landesregierung muss also sicherstellen, dass das Wissen und die kulturellen Schätze unserer Zeit nicht in den Weiten des Internets verloren gehen, sondern bewahrt und zugänglich gemacht werden. Ich kann zwar, ehrlich gesagt, nicht ganz nachvollziehen, warum solch ein Gesetz die große Aufmerksamkeit im Plenum erfordert. Aber gut! Vielleicht wird es wie auch einige andere Tagesordnungspunkte einfach gebraucht, um diesmal wenigstens die zweieinhalb Tage zu füllen - und nicht, wie im Juni-Plenum üblich, dreieinhalb Tage. Wer weiß! Ich freue mich auf die Beratungen und auf die Bewertung durch den GBD. Gern werden wir natürlich konstruktiv den Prozess begleiten. Lassen Sie uns also gemeinsam dafür sorgen, dass Niedersachsen auch in der digitalen Zukunft ein Land des Wissens und der Kultur bleibt! Danke schön.
