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Daniela Behrens

SPD 19.06.2024 0:59 min Tagungsabschnitte 19/17

Umgang der Landesregierung mit dem Kirchenasyl in Niedersachsen

Frau Ministerin antwortet. Bitte sehr! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bothe, ich gehe davon aus, dass wir im Rahmen des von Kirchen und BAMF vereinbarten Dossierverfahrens bei Anfragen an die Kirche zur Aufnahme ins Kirchenasyl ein gemeinsames Verständnis darüber haben, ob ein Härtefall vorliegt oder nicht. Bei dem von Ihnen zitierten Fall in Bienenbüttel ging es in der Tat um eine russische Familie, die aber nicht nach Russland, sondern nach Spanien zurückgeführt werden sollte, weil sie dort die EU das erste Mal betreten hat und deshalb ihr Verfahren dort durchgeführt werden muss. In der Abwägung, ob auch Spanien ein anständiges Land ist, wo es gute Bedingungen für Geflüchtete gibt, wo es ein ordentliches Asylverfahren gibt, wo es eine gute gesundheitliche Versorgung gibt, ist man der Meinung: In Spanien ist das so. Deswegen gab es eine Rückführung nach Spanien. Vielen Dank, Frau Ministerin. ‑ Hallo!

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