Dr. Andreas Hoffmann
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2024 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2024)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Diese Rede kann ich im Prinzip sehr kurzhalten. Denn im Kern folgt dieser Nachtragshaushaltsentwurf dem bekannten Muster: Die CDU nimmt Geld aus dem Jahresabschluss der Wohnungsgesellschaft und der Conti-Strafe und will damit jene Dinge finanzieren, die ihr gerade besonders wichtig erscheinen. Das grundlegende Problem dabei ist: Es fehlt der Gesamtblick auf die Finanzierung der Folgejahre. Bei nahezu allen von der CDU aufgelisteten Punkten sind neben einmaligen Investitionen langfristige Finanzierungen notwendig. Gerade diese ignorieren Sie aber, liebe CDU. Wenn Sie Beispiele haben wollen: Medizinstudienplätze. Es reicht eben nicht, Gebäude und dergleichen zu schaffen; wir brauchen auch dauerhaft Lehrpersonal. Das haben Sie in Ihrem Entwurf leider vergessen. Die Hafeninfrastruktur baut sich natürlich auch nicht in einem Jahr. Auch die Verpflichtungsermächtigungen ‑ ‑ ‑ Herr Kollege Thiele, Sie kennen die Instrumente der Geschäftsordnung. Ich bitte Sie, dass wir jetzt dem Redner Dr. Hoffmann folgen. Bitte! Bei der Hafeninfrastruktur haben Sie zwar Verpflichtungsermächtigungen genannt. Allerdings müssen die auch gesichert sein. Und auch das konnten Sie nicht. Das Gleiche gilt für die Mittel für Straßen- und Brückenbau. Auch hierfür sind mehr Mittel absolut sinnvoll; keine Frage. Aber auch hier hilft eine einmalige Erhöhung nur wenig. Wir brauchen eine dauerhafte Finanzierung. Sie ist in Ihrem Antrag eben nicht enthalten. Es drängt sich also der Eindruck auf: Es geht Ihnen mal wieder nicht um die Sache, sondern nur um öffentliche Effekthascherei. Einen Nachtragshaushalt macht man üblicherweise nur, wenn es unvorhergesehene Ereignisse gibt und dringend haushalterisch nachgesteuert werden muss. Jetzt aus politischen Motiven die mittelfristige Absicherung des Landeshaushalts zu gefährden, ist fahrlässig und unseriös. Wenn wir kurz den Blick in andere Länder richten, die bereits Spardiskussionen führen, wird dies umso deutlicher. Sachsen hat in der letzten Woche eine Haushaltssperre verkündet. Im Bund stehen Spardebatten an. Im letzten Jahr war das, wenn Sie sich erinnern, Anlass für Sie als CDU, uns darauf hinzuweisen und auf mögliche Ausfälle vorzubereiten. Wenn Sie also Ihren eigenen Rat ernst nähmen, würden Sie für die nächsten Jahre Vorsorge treffen, anstatt jetzt die Rücklage zu plündern. Das Geld, das Sie jetzt ausgeben, fehlt natürlich in der Zukunft an anderen Stellen. Welche langfristig von dieser Landesregierung angeschobenen Dinge will die CDU in Zukunft denn streichen, wenn die Rücklagen aufgebraucht sind? Ein Hinweis ‑ Kollege Raulfs hat es schon erwähnt ‑: Sie streichen bei der Landeswohnungsgesellschaft. Das ist schon bemerkenswert, da Sie dieses Mal im Unterschied zu früher die Mittel dem Wohnungsbau nicht an anderer Stelle zukommen lassen. Wohnraum zu schaffen wird als Ziel der CDU jedenfalls haushalterisch erst einmal aufgegeben, wenn ich das richtig sehe. Was kommt also noch beim Umschichten und Priorisieren? Die Schließung von Krankenhäusern? Die Rücknahme von A 13 für alle Lehrkräfte? Sie müssten ehrlicherweise hier und heute erklären, wie Sie das dauerhaft finanzieren wollen. Im Übrigen schließe ich mich dem Kollegen Raulfs an. An diesem Wochenende ist die Kabinettssitzung zum Haushalt. Die Landesregierung ist sich ihrer Verantwortung voll bewusst. Ich schlage vor, wir warten ab, was dort beraten wird, und widmen uns dann dem regulären Haushaltsverfahren.
