Martina Machulla
Das juristische Staatsexamen digitalisiert - dem Zeitalter von Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen gerecht werden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! „Das juristische Staatsexamen digitalisiert - dem Zeitalter von Nachwuchsjuristinnen und Nachwuchsjuristen gerecht werden“ - ein Titel, der fast schon nach einer digitalen Revolution klingt. Doch schauen wir mal etwas genauer hin, was Rot-Grün hier eigentlich als Vorschlag unterbreitet. Denn das ist tatsächlich aktuell nicht mehr, als dass die Prüfungsleistungen künftig am Computer erstellt werden und nicht mehr mit Papier und Stift. Das ist ein lobenswerter Schritt, ja, aber noch weit entfernt von einer umfassenden Digitalisierung des juristischen Staatsexamens. Daneben wird mindestens die Einführung von Online-Zugängen zu den im Examen benötigten Standardkommentaren erforderlich sein, damit wir unseren zukünftigen Juristen ein modernes Prüfungsverfahren bieten können. Was bedeutet aber die Einführung eines E‑Examens inklusive digitalem Zugang zu prüfungsrelevanter Literatur tatsächlich in der Praxis? ‑ Zunächst einmal brauchen wir ‑ und zwar flächendeckend ‑ vor der Einführung des E‑Examens eine stabile und zuverlässige technische Infrastruktur. Hochwertige Hardware und eine stabile Internetverbindung an jedem Prüfungsstandort sind das absolute Minimum. Da wird es noch einiger Nacharbeit bedürfen. Niemand möchte während einer wichtigen Prüfung mit Systemabstürzen und technischen Problemen kämpfen müssen. Das wäre nicht nur frustrierend und peinlich, sondern würde auch die Leistungsfähigkeit der Prüflinge erheblich beeinträchtigen. Ein weiteres Thema ist die Chancengleichheit. Es ist ‑ darin dürfte Einigkeit bestehen ‑ inakzeptabel, dass der eine Kandidat mit einem Hightech-Endgerät und der andere mit einem veralteten Rechner erscheint. Private Endgeräte dürften also insoweit keine Option sein. Alle Prüflinge müssen die gleichen technischen Voraussetzungen haben, damit niemand benachteiligt wird. Einheitliche technische Ausstattung, die regelmäßig modernisiert wird, damit sie über die Jahre eben nicht veraltet, ist entscheidend, um gleiche Chancen für alle zu gewährleisten - eine nicht unerhebliche Ausgabe, die im Landeshaushalt dann auch entsprechend einzuplanen sein wird. Des Weiteren müssen alle Studenten und Prüflinge durch Schulungen im Umgang mit der Prüfungssoftware angemessen auf das neue Prüfungsformat vorbereitet werden. Probeläufe unter realistischen Bedingungen werden erforderlich sein. Niemand sollte während der Prüfung, wenn er an einem neuen, ihm fremden Gerät sitzt, verzweifelt versuchen müssen, grundlegende Funktionen der Hard- und Software zu verstehen. Dabei ist dann ‑ anders wird es nicht gehen ‑ technisches Personal während der Prüfung erforderlich. Geschultes Personal, das bei technischen Problemen sofort eingreifen kann, wird vor Ort sein müssen. Fehlermeldungen oder Softwareabstürze in der Prüfung dürfen den Prüfungserfolg nicht gefährden. Deshalb ist schnelle und kompetente Hilfe hier unverzichtbar - eine echte Herausforderung, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in Zeiten des Fachkräftemangels. Wir werden als Land insoweit den Universitäten für solche Stellen ebenfalls zusätzliches Geld bereitstellen müssen, damit dieses Personal dann auch vorhanden ist. Wir unterstützen als CDU die Modernisierung der juristischen Prüfungen aus voller Überzeugung ‑ gar keine Frage ‑, aber das darf nicht etwas sein, was wir hier jetzt unüberlegt und aktivistisch auf den Weg bringen müssen. Die Einführung des E‑Staatsexamens ist ein wichtiger Schritt. Aber der Schritt muss sorgfältig durchdacht werden. Deshalb regen wir ‑ bevor wir einfach irgendeinen Software-Anbieter anweisen, ein Konzept zu erstellen ‑ erst einmal an, dass wir Pilotprojekte einführen, bevor wir flächendeckend agieren. Diese Projekte können dann die technischen und organisatorischen Fragen in einem kontrollierten Rahmen klären. Fehler und Probleme könnten identifiziert und behoben werden, bevor das System flächendeckend eingeführt wird. Es versteht sich von selbst, dass dabei eine Zusammenarbeit mit den Universitäten und Prüfungsämtern erfolgen muss. Noch sinnvoller wäre es aber, hier mit den anderen Bundesländern zu kooperieren. Sie, Frau Kollegin, haben eben dargelegt, dass in acht Bundesländern das E‑Examen bereits eingeführt ist. Warum wollen wir in Niedersachsen eine eigene Prüfungssoftware auf den Weg bringen, wenn wir doch unter Umständen ‑ ‑ ‑ ‑ Na ja, aber wir sollen das doch auf den Weg bringen! Ihr Antrag ist doch der, dass das Land ein Unternehmen beauftragt, welches das Ganze jetzt umsetzt. Ich habe gesagt, wir müssen auch, statt zusätzliche Computer ranzuschaffen - ‑ Ich habe mich informiert! Wir brauchen eine Software, damit diese Prüfungen digital abgenommen werden können. Wir können das in Kooperation mit anderen Bundesländern deutlich schneller umsetzen, indem wir Dinge übernehmen, die bereits getestet sind und gut laufen. Dadurch haben wir auch den enormen Vorteil, dass wir nicht nur in unserem Bundesland, sondern auch mit anderen Ländern gemeinsame, gleiche Standards haben, die dann auch auf die Qualität der Examina zurückschlagen. Denn an der Stelle wird uns dann nicht gesagt werden, dass es in Niedersachsen schlechter läuft ‑ wenn wir Glück haben, läuft es auch besser ‑, sondern dann wird es in den Bundesländern gleich laufen. Darüber hinaus habe ich explizit ausgeführt, dass wir auch eine Software brauchen, die den digitalen Zugang während der juristischen Staatsprüfung ermöglicht, damit Standardkommentare, die teuer sind, von den Prüflingen nicht selbst angeschafft werden müssen, sondern ein digitaler Zugang während der Prüfung möglich ist. Insoweit bleibt es dabei: Ich halte an der Stelle eine Kooperation für äußerst sinnvoll. Ich möchte aber vor allem auch nicht vergessen, dass wir neben all dem, was für ein E‑Examen sinnvoll ist, eine handschriftliche Anfertigung der Prüfungsleistungen nicht verbieten, sondern sie lediglich um den elektronischen Weg ergänzen. Ich freue mich auf die Auseinandersetzung und die Arbeit zu diesem Thema im Ausschuss und hoffe, dass wir das juristische Staatsexamen auch digital auf einen guten Weg bringen können.
