Christian Frölich
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss hier als Kreishandwerksmeister vorweg zunächst einmal etwas loswerden: Wir haben heute im Zusammenhang mit der Kürze der Gesetzgebungsverfahren und durch die Ausführungen des GBD des Öfteren gehört, dass hier „handwerkliche Fehler“ gemacht werden. Die Begrifflichkeiten „Fehler“ und „Handwerk“ zusammenzubringen, also in einen Kontext zu bringen, und dadurch gerade jungen Menschen zu suggerieren „Handwerk verbinde ich irgendwie mit Fehler“, finde ich nicht gut. Ich wäre sehr dankbar, wenn wir uns auf „inhaltliche Fehler“ einigen könnten. Ich glaube, das trifft das Ganze sehr gut. Nun aber zum Thema. Um uns alle einleitend noch einmal auf den gemeinsamen Sachstand zu bringen: Der Wohnungsbau, der wichtigste Impulsgeber des Bauhauptgewerbes, leidet an einer eklatanten Nachfrageschwäche. Es wurden in den letzten beiden Jahren im Wohnungsbau vor allem die Auftragsbestände abgebaut. Neue Wohnungsbauaufträge kommen zu wenig nach. Bereits im vergangenen Jahr mussten die Wohnungsbaufirmen real fast 20 % weniger Aufträge verkraften als 2022. Im ersten Quartal 2024 verzeichnen die Wohnungsbauunternehmen nun einen gegenüber dem niedrigen Vorjahresniveau weiteren Rückgang um real 6 %. Bei einer Konjunkturumfrage im Frühjahr 2023 hatten 40 % der Wohnungsbaubetriebe ein negatives Urteil zum Auftragsbestand und zur Zukunftsperspektive abgegeben. Im Herbst 2023 waren es 55 %, jetzt sind es über 60 %, die mit „schlecht“ votieren. Seit dem Vorjahr belegen fehlende Aufträge den Spitzenplatz unter den Baubehinderungsgründen. Mit Blick auf die Baufertigstellungszahlen in 2023 und die Bauantragszahlen in 2024 kann entgegen der Ausführungen von Bundesministerin Frau Geywitz keine Rede davon sein, dass sich die Lage am Bau stabilisieren würde. An den Wohnungsbauzahlen ist deutlich zu erkennen: Bauherren und Investoren warten dringend auf politische, nachhaltige Impulse. Immer wieder neue politische Ankündigungen reichen nicht aus und eine Umsetzung im nächsten Jahr schon gar nicht. Jetzt wäre es an der Zeit, meine Damen und Herren, die Zinssätze der KfW-Programme zu senken und landesseitig zinsstützende Programme der NBank für freifinanzierten Wohnungsbau und Eigentum aufzulegen. Jetzt müssen wir die bürokratischen, die energetischen und die technischen Anforderungen runterschrauben. Sie sind der Hauptgrund, dass die Baukosten in den vergangenen vier Jahren um 40 % gestiegen sind. Hier liegt das Potenzial für einen Wohnungsbauboom. Wir müssen entfesseln! Meine Damen und Herren, damit sind wir beim Punkt: Die Novelle der NBauO ist ein richtiger Ansatz, um schneller, einfacher und vor allem günstiger zu bauen. Wohnungsmangel nicht nur im geförderten Bereich, sondern auch im freifinanzierten Mietwohnungsmarkt sowie im Bereich des Eigentums ist nämlich mittlerweile zum sozialen Sprengstoff geworden. Aus genau diesem Grund haben wir als CDU-Fraktion einen ersten Schritt hin zu weniger Staat und mehr Gestaltungsspielraum so konstruktiv mit vielen Änderungsvorschlägen begleitet. Durch unseren Änderungsvorschlag, der die Beratungen des Ausschusses neben den umfänglichen Ausführungen des GBD wesentlich getragen hat, haben wir beispielsweise das serielle Sanieren durch Änderungen der Bauteiltiefen an Fassaden und Dach den praktischen Gegebenheiten angepasst. Durch unseren Änderungsvorschlag haben wir, auch wenn die regierungstragenden Fraktionen zur letzten Beratung kurz vor knapp einen ähnlich lautenden Vorschlag eingebracht haben, das faktische Berufsverbot der Innenarchitekten bei den Anwendungen der neuen § 62 Abs. 1 a und § 85 a abwenden können. Auch heute zum Plenum haben wir einen Änderungsantrag eingebracht, um den dringenden weiteren Handlungsbedarf zu verdeutlichen. Meine Damen und Herren, das, was wir heute verabschieden, ist aufgrund der viel zu kurzen Beratungszeiten mit konstruktiven Mängeln behaftet, die es zu beheben gilt. Kollegin Thiemann hat soeben schon die kurze Beratung zur Änderung der Ingenieur- und Architektengesetze bemängelt. Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Dieser Zeitdruck ist für die Akzeptanz des grundsätzlichen Themas Wohnungsbau nicht förderlich. Das sehen wir auch an dem von Rot-Grün am Freitag noch eingebrachten Änderungsantrag, der mit Sicherheit nicht den Fraktionsfedern entsprungen ist, sondern aus dem Ministerium stammt, um elementare Fehler über diese Einbringung noch zu korrigieren. Ganz ehrlich: Auch mit diesem Änderungsantrag wird die Genehmigungsfiktion nach § 70 a nicht zum Fliegen gebracht. Eine kurze Atempause! Es gibt Bedarf nach einer Zwischenfrage, von dem Kollegen Sachtleben. Möchten Sie die zulassen? Ja, wunderbar, wenn das nicht auf mein Zeitkonto geht.
