Jens-Christoph Brockmann
Entwurf eines Gesetzes zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir besprechen heute die fünfte Änderung des Medienstaatsvertrages – die bereits dritte in dieser Legislaturperiode. Eine grundlegende Reform bleibt leider weiter aus. Wir von der AfD fordern weiterhin eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne einer Beitragssenkung und Auftragsreduktion. Unsere Bürger zahlen und zahlen und bekommen dafür ein überdimensioniertes System serviert. Schluss damit! Es ist unser Ziel, die Transparenz zu erhöhen und unnötige Aufgaben ein für alle Mal zu stoppen. Doppelstrukturen, die nichts als Kostenfresser sind, müssen sofort abgebaut werden. Warum brauchen wir zig Anstalten, die am Ende eh das gleiche senden? Eine engere Zusammenarbeit, bessere Koordination, das wären Lösungen, die uns voranbringen. Doch davon ist hier leider nichts zu sehen. Der ÖRR muss auf seinen Grundauftrag zurückgeführt werden. Nur so können wir die Kosten für die hart arbeitenden Bürger möglichst gering halten. Doch leider stoßen diese Forderungen bisher auf taube Ohren. Wir warten weiter gespannt auf den Reformstaatsvertrag. Zu dem gibt es dann hoffentlich im Herbst weitere Informationen. Es ist höchste Zeit, dass die Politik beherzt eingreift und unnötige Kostentreiber beseitigt. Exemplarisch seien hier die überzogenen Gehälter von Moderatoren und die millionenteuren Schlagershows genannt, die keinerlei informativen oder bildungsrelevanten Inhalt bieten. Diese Verschwendung müssen wir beenden; denn solche Ausgaben sind unzumutbar gegenüber den Bürgern, die hohe Beiträge zahlen. Die aktuelle Änderung geht dies nicht an und nimmt scheinbar nur kleine Änderungen vor. Worum geht es konkret? Am 21. März dieses Jahres hat der Bundestag das Digitale-Dienste-Gesetz verabschiedet. Nun gilt es, den Staatsvertrag anzupassen. Das Digitale-Dienste-Gesetz basiert auf dem Digital Services Act der EU. Wenn Sie die Urheber dieses Gesetzentwurfes danach fragen würden, würden Sie Ihnen sagen, dass dieses Gesetz das Ziel hat, illegale Inhalte zu unterbinden. Eine derartige Kurzbeschreibung würde selbst mich davon überzeugen, dass ein solches Vorhaben notwendig ist. Das Leitkonzept ist einfach. Es regelt „Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede“, liest man auf der Homepage des Bundestages. Große Plattformen wie zum Beispiel Suchmaschinen und soziale Medien müssen Nutzern, denen möglicherweise problematische Inhalte auffallen, die Möglichkeit geben, diese zu melden. Darüber hinaus müssen diese Plattformen mit vertrauenswürdigen Hinweisgebern – sogenannten Trusted Flaggers – kooperieren. Des Weiteren müssen sie die Meldung von diesen Trusted Flaggers prioritär bearbeiten. Ich gehe davon aus, dass diese vertrauenswürdigen Hinweisgeber auch wirklich vertrauenswürdig sind, sonst wäre das Adjektiv ja überflüssig. Wir werden sehen, wie sich diese neue Gesetzgebung in der Realität entfaltet und welche Auswirkungen sie auf die freie Meinungsäußerung im Netz haben wird. Wenn man bedenkt, was für Faktenprüfer bisher im Einsatz waren, muss man zumindest einige Sorgen habe. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen. Vielen Dank.
