Detlev Schulz-Hendel
Entwurf eines Gesetzes zum Fünften Medienänderungsstaatsvertrag und zur Änderung des Niedersächsischen Mediengesetzes
Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! In den Debatten rund um die Medienpolitik haben wir uns vor allem mit notwendigen Reformprozessen und dem Ansehen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschäftigt. Doch heute geht es darum, Herr Brockmann, dass das Medienrecht und der Jugendmedienschutz an europarechtliche Vorgaben angepasst werden. Das bedeutet ganz konkret: Die Anpassungen an den Digital Services Act – kurz: DSA –, den die Europäische Union vorgelegt hat, sorgen für mehr Rechtsdurchsetzung im Netz. In Deutschland wird der DSA durch das Digitale-Dienste-Gesetz des Bundes umgesetzt, das Mitte Mai in Kraft getreten ist. Digitale Dienste, die Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermitteln, werden zu mehr Transparenz und Schutz gegenüber Verbraucher*innen verpflichtet. Ich will zwei weitere Beispiele anführen: Die Möglichkeit zur Beschwerde ist leichter zugänglich, und Daten von Kindern – das ist doch etwas ganz Entscheidendes – dürfen nicht mehr dafür genutzt werden, personalisierte Werbung auszuspielen. Illegale oder gar schädliche Inhalte, aber auch und vor allem – Herr Brockmann, schön aufpassen! – Hassreden können einfacher bekämpft und entfernt werden. Durch die Novellierung werden also einerseits die Grundrechte der Internetnutzer*innen gestärkt, andererseits müssen Plattformen gesetzeswidrige Inhalte schnell entfernen. Wir können online nicht dulden, was im realen Leben verboten ist. Zusätzlich befasst sich der Fünfte Medienänderungsstaatsvertrag – das ist auch schon gesagt worden – mit der Regelung von Regionalfenstern in den reichweitenstärksten privaten Fernsehprogrammen von RTL, Pro7 und SAT.1. Diese senden zurzeit unter der Woche täglich eine halbe Stunde regionales Programm zu aktuellen Themen rund um politische, soziale oder wirtschaftliche Ereignisse. Damit das so bleibt, wird die Verpflichtung zu Regionalfenstern in dem Änderungsstaatsvertrag klargestellt. Damit trifft die Novelle eine wichtige Entscheidung zur Sicherung der Medienvielfalt und zur Stärkung der Regionalität der Rundfunkangebote. Gerade in diesen Zeiten sind Qualitätsjournalismus und vielfältige Medienangebote von großer Bedeutung. Der vorliegende Entwurf, den wir heute erstmals beraten, sichert die Grundrechte der Internetnutzer*innen im Netz und verpflichtet zu mehr Medienvielfalt und Regionalität im Fernsehprogramm. Und Herr Brockmann, ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, die Rede, die Sie hier gehalten haben, passt zwar in Ihr Weltbild, aber ich hätte mir gewünscht, dass Sie auch die Vorzüge dieses Medienstaatsvertrags hervorgehoben hätten. Aber Ihr Hang zum Populismus lässt das leider nicht zu. Herzlichen Dank.
