Dr. Dörte Liebetruth
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes
Sie haben das Wort. Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ohne Bürgerbus würden meine beiden Schwestern morgens nicht selbständig zur Arbeit kommen. Beide haben das Down Syndrom und weder ein eigenes Auto noch einen Führerschein. Sie leben in einem Dorf und arbeiten in einem anderen Dorf, das ca. Elf Kilometer entfernt ist. Der einzige Weg, wie die beiden selbstständig von der Wohnung zur Arbeit kommen können, ist der Bürgerbus. Mit unzähligen Stunden ehrenamtlichen Engagements machen Bürgerbusse Menschen dort mobil, wo sonst weder andere Busse noch die Bahn halten. Das betrifft besonders die vielen ländlichen Räume Niedersachsens. Davon profitieren insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmende wie Menschen mit Behinderung oder Seniorinnen und Senioren, die nicht oder nicht mehr mit dem eigenen Auto unterwegs sein können. Bürgerbusse leisten einen Beitrag zur Verkehrswende. Dieses große ehrenamtliche Engagement der Bürgerbusfahrerinnen, Bürgerbusfahrer und Bürgerbusvorstände hat einen ordentlichen Applaus verdient. Aber Applaus allein reicht nicht. Wir wollen das starke Engagement der Bürgerbusvereine auch ganz praktisch mit einer Organisationspauschale unterstützen. Deswegen bringen wir als SPD-Fraktion heute gemeinsam mit unserem Koalitionspartner den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ein. Kern der Gesetzesänderung, die wir vorschlagen, ist es, einen neuen § 2 a in das Gesetz einzufügen. Wir wollen alle Bürgerbusvereine mit einer Organisationspauschale unterstützen, wenn sie nach § 42 des Personenbeförderungsgesetzes Linienverkehr mit festen Fahrplänen, aber ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern anbieten. Damit wir eine solche Organisationspauschale so unbürokratisch wie irgend möglich organisieren können, schlagen wir einen Gesetzentwurf vor. Hätten wir die Förderung über eine Förderrichtlinie auf die Beine gestellt, dann wäre der Verwaltungsaufwand aufseiten des Landes und der Aufwand auch bei den Bürgerbusvereinen ungleich höher gewesen. Die Pauschale soll je nach Umfang des Verkehrsangebotes, das ein Bürgerbusverein unterbreitet, zwischen 3 000 und 7 500 Euro betragen und auf Antrag für das jeweils vergangene Kalenderjahr ausgezahlt werden. Aus vielen Gesprächen mit „Pro BürgerBus Niedersachsen“ und Vertretern verschiedener Bürgerbusvereine weiß ich, dass die Vereine von ihren Kommunen sehr unterschiedlich finanziell unterstützt werden. Die Bürgerbusvereine und ihr landesweiter Zusammenschluss haben daher schon lange die Idee einer Organisationspauschale diskutiert. Diese gute Idee setzen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun um. Landesseitig wollen wir allen Vereinen angesichts ihres wichtigen Beitrags zum Verkehrsangebot mit der Pauschale eine bessere Grundlage geben. Der Gesetzentwurf schlägt außerdem vor, die Fördertatbestände für Betriebshöfe und Haltestellen zu überarbeiten. Ziel ist es, einen größeren Anwendungsspielraum zu schaffen, indem erstens Wartebereiche für die Nutzerinnen und Nutzer förderfähig werden. Zweitens soll auch die Grunderneuerung und der Umbau von bereits bestehenden Betriebshöfen und Haltestelleneinrichtungen gefördert werden können. Bisher sind eine Grundinstandsetzung von Betriebshöfen und auch die Umstellung der Ladeinfrastruktur dort nicht förderfähig. Mit dem Vorschlag, Radschnellwege im Gesetz ausdrücklich als Fördergegenstand zu erwähnen, schaffen wir Transparenz. Das, was wir als Land Niedersachsen bereits seit rund sieben Jahren machen, soll klarer im Gesetz erkennbar werden. Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, wir haben es hier mit einem übersichtlichen Änderungsvorschlag zum Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu tun. Lassen Sie uns dieses Gesetzgebungsverfahren gemeinsam zügig über die Bühne bringen. Das werden uns nicht nur die ehrenamtlichen Bürgerbusvereine danken. Denn wir werden dazu beitragen, dass mithilfe von ehrenamtlich betriebenen Bürgerbussen in vielen Teilen unseres Landes auch Menschen ohne Auto oder ohne Führerschein selbstständig mobil sein können. Sie gelangen damit zum Arzt oder zur Arbeit und zu vielem mehr. Und damit stärken wir Menschen gerade auch in den ländlichen Räumen Niedersachsens. Und das ist gut so. Herzlichen Dank, Frau Dr. Liebetruth.
