Pascal Mennen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Kollegin Bauseneick, Sie haben jetzt gerade noch einmal behauptet, der GBD hätte hier erhebliche Zweifel gehabt. Ich möchte einmal aus dem Vorabauszug zitieren. Herr Fühner hat gefragt: „Gibt es auch verfassungsrechtliche Bedenken ‑ einerseits, was die Inhalte des Gesetzentwurfs angeht, andererseits aber auch, was die Verfahrensweise angeht ‑, dass der Gesetzentwurf jetzt innerhalb von wenigen Tagen beraten werden muss?“ Darauf hat der GBD geantwortet: „Bezüglich der kurzen Verfahrensdauer würde ich nicht unmittelbar verfassungsrechtliche Probleme sehen.“ Und später: „Wir können auch nicht sagen, dass diese Schwelle im vorliegenden Gesetzentwurf überschritten ist.“ Bei der Schwelle ging es um die Verständlichkeit. Also, man muss hier schon sehr gut differenzieren, was da genau gesagt wurde und wie das gemeint sein könnte. - Ich habe gerade aus dem Vorabauszug zitiert ‑ ‑ ‑ - Genau, ich habe ja auch gesagt: und später heißt es weiter. Aber ich glaube, das müssen wir hier nicht diskutieren. Die beiden Aussagen stehen so im Vorabauszug, und dazwischen steht ‑ darauf haben sich ja alle Vorredner*innen auch schon bezogen ‑, dass wir hier ein sehr komplexes Gesetz haben, dass wir 2026 auch entkomplexisieren wollen. Genau das haben wir auch tatsächlich vor.
