Stephan Bothe
Umgang der Landesregierung mit dem Kirchenasyl in Niedersachsen
Fraktion der AfD stellt der Kollege Bothe. Bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vor dem Hintergrund, Frau Ministerin, dass Sie diesen Vorgang oder das Verfahren der Landesregierung gerade mit christlicher Tradition begründet haben, und vor dem Hintergrund, dass das Oberlandesgericht München 2018 feststellte, dass Kirchenasyl keine geltende Rechtsordnung ist und somit die Kirchen keine Sonderrechte besitzen, frage ich Sie: Auf welcher genauen Rechtsgrundlage haben Sie für die Landesregierung diesen Sonderweg beschritten? - Vielen Dank.
