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Stephan Bothe

AfD 19.06.2024 2:45 min Tagungsabschnitte 19/17

Umgang der Landesregierung mit dem Kirchenasyl in Niedersachsen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Ich verlese die Dringliche Anfrage der AfD-Fraktion: Umgang der Landesregierung mit dem Kirchenasyl in Niedersachsen. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport berichtete nach einem Treffen der Ministerin Behrens mit Vertretern der Kirchen, der Landesaufnahmebehörde und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in einer Pressemitteilung, es „respektiere“ das Kirchenasyl und werde keine Überstellungen oder Abschiebungen aus diesem mehr vornehmen. Vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer, die sich ‑ in etwa 95 % der Fälle wegen der drohenden Ausweisung in einen Dublin-Staat, worin politische Beobachter wie der damalige Bundesinnenminister De Maizière eine „systematische Verhinderung von Überstellungen nach Dublin“ und einen „Missbrauch des Kirchenasyls erkannten ‑ in Obhut von Kirchen begeben und dort Kirchenasyl genießen, erhalten dadurch keinen legalen Aufenthaltsstatus. Sie sind spätestens nach Überprüfung durch das BAMF, die in 99 % bis 99,5 % der Fälle negativ ausfällt, gemäß § 58 Abs. 1 AufenthG zwangsweise abzuschieben, ohne dass den zuständigen Behörden diesbezüglich ein Ermessen zustünde. Die zwangsweise Abschiebung ist nach Ablauf der Ausreisepflicht zwingende Rechtsfolge. Die Landesregierung äußerte regelmäßig in ihren Antworten auf entsprechende Anfragen und Anträge, sie halte sich an die Vorgaben des Aufenthaltsgesetzes. Das Land und die kirchlichen Vertreter seien sich einig gewesen, auch künftig Kirchenasyl zu respektieren und zu gewähren. Ich komme zu den Fragen: 1. Vor dem Hintergrund, dass aus der Pressemitteilung keine Einigkeit mit dem BAMF hervorgeht: Welche Bedenken trug das BAMF im Rahmen des gemeinsamen Austauschs gegebenenfalls gegen das angekündigte Verhalten der Landesregierung ‑ Aussetzung der Rückführung ausreisepflichtiger Personen und weitere Gewährung von Kirchenasyl ‑ vor? 2. Wie ist die Ankündigung der Ministerin für Inneres und Sport im Hinblick auf das Kirchenasyl, das „respektiert“ werde, zu vereinbaren mit den vorherigen Äußerungen, dass der Vollzug der Ausreisepflicht von Ausländern durchgesetzt werde? 3. Wird das Kirchenasyl auch bei straffällig gewordenen Ausländern respektiert, und wird die Straffälligkeit durch die Landesregierung gegebenenfalls im Einzelfall geprüft? Vielen Dank. Vielen Dank. - Es antwortet für die Landesregierung die Ministerin für Inneres und Sport,

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