Elbbrücke Darchau / Neu Darchau - Verbindung schaffen, Infrastruktur stärken, Entwicklung fördern!
von Herrn Hillmer. Möchten Sie die auch zulassen? Bitte! Herr Tonne, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Wäre eine negative Stellungnahme im Landes-Raumordnungsprogramm oder sogar ein Streichen der Brücke aus dem Landes-Raumordnungsprogramm ein Kriterium,
KI in der Wissenschaft: Forschung und Lehre auf die Auswirkungen der technischen Revolution vorbereiten
damit KI auch in der Lehre an unseren Hochschulen verantwortungsvoll umgesetzt wird. Vielen Dank für die Frage. Dazu komme ich noch in meinem Vortrag. Ich weiß nicht, ob Sie Zeit haben, zu warten, dass ich es ausführe. Ich kann es vorziehen. Ich hätte dadurch ein bisschen mehr Redezeit. Wie Sie möchten! Für uns sind zum Beispiel Ethikleitlinien etwas, das unheimlich wichtig ist. Wir möchten gern, dass die Hochschulen mit uns und dem Ministerium gemeinsam die Leitlinien dafür errichten. Frau Schneider, wir haben das Thema tatsächlich auf dem Schirm. Wenn man unseren Antrag gewissenhaft liest, sieht man, dass auch genau dieses Thema darin steht. Nur, wir sehen nicht immer nur die Risiken, wir sehen auch die Chancen. Herr Minister Mohrs, wenn Ihre eigenen Fraktionen jetzt schon Anträge schreiben müssen,
Forschung in angespannten Zeiten - welche Rolle spielt Niedersachsen?
Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst bei der SPD-Fraktion dafür bedanken, dass sie dieses wichtige und auf Landesseite manchmal etwas unterschätzte Thema der Sicherheits- und Militärforschung in das Zentrum des heutigen Plenartags gerückt hat. Ich bin auch froh, dass die SPD dieses Thema nun auch als relevant für die Debatten hier wahrnimmt. Wir haben uns gefragt: Was wird der Minister hier denn Neues verkünden? Was wird er an Neuigkeiten berichten? Im Grunde war es nur ein Sachstandsbericht und insbesondere eine Tatsachenbeschreibung dessen, was der letzte Wissenschaftsminister Björn Thümler auf den Weg gebracht hat. Wir haben dann noch etwas zur Hightech Agenda gehört, zur Hightech Agenda, die die CDU-geführte Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Es ist ganz klar: Sie kann nicht im luftleeren Raum schweben, sondern sie braucht auch die Mitarbeit der Länder, und das geht nur mit eigenen finanziellen Mitteln. Da möchte ich den Wissenschaftsminister selbst zitieren. Im Rundblick-Interview hat er gesagt: „Wenn wir im Vergleich zu anderen Nationen aufholen wollen, müssen wir massiv investieren." Ich finde, damit hat er vollkommen recht. Meine Damen und Herren, bei aller Euphorie mit Blick auf die Sicherheitsforschung, die hier gerade vonseiten des Ministers gezeigt wurde, möchte ich doch einmal in den Raum fragen, ob Sie das eigentlich mit Ihrem grünen Koalitionspartner geklärt haben. Denn ich erinnere mich noch sehr genau an die Debatte, die wir hier vor einigen Monaten zu unserem Gesetzentwurf, bei dem es auch um eine Stärkung der Bundeswehr und um eine Stärkung der Sicherheitsforschung gegangen ist, geführt haben und in der wir von der grünen Kollegin hören mussten, dass die Hochschulen nicht zu einem Zulieferer militärischer Technologien verkommen sollen. Was für ein hanebüchenes Weltbild wurde dort präsentiert! Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Ministerpräsident hat in der Regierungserklärung nach der Annahme seiner Wahl erklärt, dass der Wissenschaftsminister die Sicherheitsforschung weiter stärken wird. Darüber haben wir uns sehr gefreut und direkt nachgefragt, was das konkret bedeuten solle. Wir haben im Juli dieses Jahres in der Drucksache 19/7758 eine Antwort darauf bekommen. Dort wird in drei Absätzen ausgeführt, wie die Sicherheitsforschung durch den Wissenschaftsminister weiter gestärkt werden soll. Der erste Punkt ist, dass die Landesregierung die Initiative des Wissenschaftsrates zu den sicherheitsrelevanten Innovation Hubs unterstützt. Das haben Sie also nicht selbst gemacht, das ist keine eigene Erfindung, sondern das ist eine Unterstützung des Wissenschaftsrats. Bleiben noch zwei Punkte. Dann ist in der Antwort auf die Kleine Anfrage ausgeführt worden, dass der Minister Austauschformate zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Bundeswehr angeschoben habe. Donnerwetter, was für ein Aufbruch! Bleibt also noch der letzte Punkt. Da haben Sie geschrieben: Die Landesregierung schafft „geeignete Rahmenbedingungen für niedersächsische Universitäten und Hochschulen". Konkreter wurde es in der Antwort auf die Kleine Anfrage nicht. Ich habe eben ganz genau hingehört: Da wurde das Thema Transparenzregel erwähnt, was wir grundsätzlich begrüßen. Aber wenn das und diese drei Punkte alles sind, womit der Wissenschaftsminister die Sicherheitsforschung im Konkreten ausbauen will, dann können wir nur sagen: Sie sind bei diesem Thema offensichtlich vollständig blank, meine Damen und Herren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es bleibt also die Frage: Was war der Sinn dieser Fragestunde? Offensichtlich wusste die SPD auch nicht so genau, was der Wissenschaftsminister in diesem Bereich macht, deswegen mussten Sie nachfragen. Wir haben den Eindruck, dass das hier eher ein Trainingscamp für die bevorstehenden Podiumsdiskussionen im Zusammenhang mit der OB-Wahl in Wolfsburg war. Das ist zu wenig für das wichtige Thema Sicherheitsforschung. Herzlichen Dank.
Vertrauen in den Rechtsstaat stärken - Strafjustiz entlasten! Möglichkeiten des beschleunigten Verfahrens nach §§ 417 ff. StPO besser nutzen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin ein großer Fan davon, Verfahren zügig und stringent durchzuführen, und ich bin auch ein großer Fan davon, dass Straftäter eine deutliche Reaktion auf ihre Straftat zu spüren bekommen. Dort, wo es möglich ist, sollte das schnell passieren. Deshalb führen wir in Niedersachsen auch an allen Amtsgerichten beschleunigte Verfahren in den dafür geeigneten Sachen durch. Zusätzlich das ist heute bereits angesprochen worden, und das war, wie Sie wissen, schon auf dem Weg, bevor dieser Entschließungsantrag letztes Jahr ins Plenum eingebracht wurde habe ich per Verordnung angeordnet, dass beschleunigte Verfahren in Bezug auf bereits vorläufig festgenommene oder inhaftierte Personen beim Amtsgericht am Sitz des Landgerichts oder bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die den Antrag stellende Zweigstelle der Staatsanwaltschaft ihren Sitz hat, konzentriert werden. Das schafft Synergieeffekte und bietet die Voraussetzung dafür, dass noch mehr beschleunigte Verfahren als bisher schon in Niedersachsen durchgeführt werden. Das, was der Entschließungsantrag im Kern fordert, ist also schon umgesetzt gewesen, bevor Sie den Antrag überhaupt eingebracht haben. Sie wollen Zuständigkeiten konzentrieren, die längst konzentriert sind. Ich will aber an dieser Stelle auch mit zwei Fehlvorstellungen aufräumen, denen Sie offensichtlich unterliegen. Die erste ist, dass Ihr Antrag suggeriert, dass Niedersachsen in Sachen beschleunigte Verfahren hinterherhinke. Das ist mitnichten der Fall. Im Gegenteil, Niedersachsen ist bundesweit sogar ganz vorne dabei, was beschleunigte Verfahren angeht. Wir sind sogar ein Vorbild für andere. Die Präsidentin des Amtsgerichts Hannover hat mir im letzten Jahr berichtet, dass eine Delegation aus einem anderen Bundesland am Amtsgericht war, um sich anzugucken, wie man beschleunigte Verfahren, die da ganz hervorragend laufen, am besten organisiert und bearbeitet. Im Jahr 2024 haben unsere Amtsgerichte rund 8,7 % aller amtsgerichtlichen Strafverfahren in Deutschland erledigt. Von allen beschleunigten Verfahren in Deutschland waren es dagegen 13,3 %. Der Anteil der beschleunigten Verfahren, die wir hier in Niedersachsen behandeln, liegt, mit anderen Worten, ganz deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Ja, es gibt vereinzelt Staatsanwaltschaften und Gerichte, die hier noch Luft nach oben haben, aber übers Land gesehen sind wir überdurchschnittlich gut. Daher möchte ich mich auch im Namen der Landesregierung ganz herzlich bei allen bedanken, die diese Verfahren so energisch betreiben. Die zweite Fehlvorstellung, mit der ich aufräumen möchte, ist die, dass nur beschleunigte Verfahren gute Strafverfahren sind. Zum einen können Sie ein beschleunigtes Verfahren schon nach dem Gesetz nur dann durchführen, wenn der Sachverhalt unkompliziert ist und die Beweise alle präsent sind. Die Fälle, die die Boulevardpresse am liebsten per Sofortgericht entschieden haben möchte nämlich zum Beispiel eine Discoschlägerei sind für beschleunigte Verfahren gerade ungeeignet, weil die Beweislage oft sehr unübersichtlich ist, oft eine Vielzahl von Menschen als Zeugen aussagen muss und diese Zeugen zum Teil erst von der Polizei ermittelt und vernommen werden müssen. Die Vorstellung, dass die Polizei einfach alle in oder vor der Disco Anwesenden direkt mitverhaftet und bis zum nächsten Tag in einer Zelle einsperrt, ist zum Glück mit unserem Rechtsstaat nicht vereinbar. In komplizierten Fällen sind beschleunigte Verfahren also gerade nicht gesetzlich vorgesehen. Das bedeutet aber nicht, dass die Verfahren nicht trotzdem schnell gehen können. Und das bedeutet auch nicht, dass die Strafe am Ende nicht genauso wirkungsvoll ist. Denn mal ehrlich: So schön der Satz „Die Strafe muss auf dem Fuße folgen" auch klingt, haben wir es hier mit erwachsenen Menschen zu tun, nicht mit Kindern, die noch erzogen werden müssen. Erwachsene, die in der Regel zumindest in gewissem Ausmaß vernunftgesteuerte Menschen sind, wissen auch Wochen oder Monate nach einer Straftat noch, was sie getan haben, wofür sie vom Staat bestraft werden und was sie daraus lernen sollen. Das verdeutlichen unsere Richterinnen und Richter im Rahmen der Urteilsbegründung regelmäßig ganz explizit. Auch reguläre Strafverfahren mit regulär vollstreckten Strafen erfüllen den Zweck der Strafe also in der Regel sehr gut. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend möchte ich betonen, dass die Kolleginnen und Kollegen in der Justiz im Allgemeinen und hier insbesondere in der Strafjustiz eine ganz hervorragende Arbeit mit oft überobligatorischem Einsatz leisten, und zwar sowohl in Materien aller Art als auch in Verfahren aller Art. Um das zu unterstützen und Entlastung für die Kolleginnen und Kollegen zu schaffen, haben wir nicht nur in den vergangenen zwei Jahren neue Stellen in einem Ausmaß geschaffen, wie das Land Niedersachsen es in den vergangenen Jahrzehnten nicht gesehen hat, sondern wir werden die Strafjustiz wie auch den gesamten Geschäftsbereich auch im kommenden Jahr mit viel Geld und vielen neuen Stellen unterstützen. Wir sorgen auch im kommenden Jahr für Rechtssicherheit, für Rechtsfrieden und für Gerechtigkeit. Vielen Dank.
Bürokratieabbau für Niedersachsen - Effizienz fördern, Handwerk stärken
Herr Sachtleben! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Bürokratieabbau - ja! Auch wir hören das Stöhnen der kleinen und mittelständischen Unternehmen unter der Last der Bürokratie. Wir haben die Rufe nach Entlastung gehört, und wir nehmen sie wirklich ernst. Etwas pathetisch formuliert: Ja, wir hören die Signale! Und dennoch möchte ich ganz zu Beginn meiner Rede eines klarstellen: Bürokratie ist an sich nichts Schlechtes. Bürokratie hilft, unsere Systeme am Laufen zu halten. Wichtig ist, dass wir dafür sorgen, dass Bürokratie funktioniert. Es muss uns darum gehen, überflüssig gewordene oder überflüssig aufgebaute Bürokratie wieder abzubauen. Es geht uns darum, dem selbständigen Dachdecker seinen Feierabend zu gönnen, Sonntage als freie Tage zu begreifen und das Büro nicht als Folterkammer wahrzunehmen. Bislang sieht es nämlich so aus: Bei vielen Selbständigen und Freiberuflern ist der Feierabend der Beginn der Arbeit, um über Anträge und Verwaltung zu brüten. Da müssen wir entschlacken. Noch in Bundesverantwortung haben wir bereits das Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet und somit dafür gesorgt, dass wir weiter digitalisieren ich nenne zum Beispiel den digitalen Steuerbescheid, die Aufbewahrungsfristen für Buchungsunterlagen verkürzen und einiges mehr. Jetzt machen wir auf Landesebene weiter und vereinfachen die Prozesse. Dazu gehört, dass wir das Once-only-Prinzip stärken und damit dafür sorgen, dass Daten effektiver genutzt werden und doppelte Datenerfassung vermieden wird. Darüber hinaus werden wir Berichts- und Nachweispflichten reduzieren und zu bestimmten Zeiten aussetzen. Das Vergaberecht wird vereinfacht, beschleunigt und digitalisiert. Wir als Niedersächsischer Landtag und die Landesregierung sind aber nicht so arrogant, zu glauben, die Probleme hier ließen sich von alleine und alleine durch uns lösen. Aus diesem Grund haben wir in unserem Antrag einige Forderungen an den Bund mitgegeben, zum Beispiel: ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz, bei EU-Richtlinien dafür zu sorgen, dass wir keinen darüber hinausgehenden bürokratischen Aufwand betreiben müssen, und auch im Bund die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, das Once-only-Prinzip konsequent umsetzen zu können. Liebe KollegInnen, wir müssen unsere Industrie und unsere Unternehmen stärken. Während unser Bundeskanzler davon spricht, dass Menschen mehr arbeiten sollen, kann ich nur den Kopf schütteln und sagen: Sie sollen einfach ihre eigentliche Arbeit machen können. Besagter Dachdecker gehört aufs Dach und nicht nur ins Büro, die Tischlerin in die Werkstatt und nicht immer nur vor die Formulare. Und beiden gehört eine Auszeit, eine Ruhezeit, und das mit Recht, weil: Sie müssen wieder Kraft tanken, um dann wieder unsere Wirtschaft voranzubringen. Mehr Arbeit bedeutet nur, mehr Menschen zu verschleißen. Wir brauchen Wertschätzung - und ein Bürokratieabbau sorgt nicht nur für produktivere Arbeit, sondern auch genau für diese Wertschätzung, für Ausgleich in der gewonnenen Freizeit und für mehr Kraft im Job. Danke schön.
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
Die fünfte und somit letzte Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD: wiederum der Abgeordnete Lilienthal. Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich versuche es jetzt noch einmal mit der Möglichkeit, Kredite bei der NIA aufzunehmen. Ich weiß, dass das ein bisschen komplexer ist. Vielleicht sieht mir der Herr Präsident nach, dass ich etwas länger einleite. Das ist ja vorhin auch gemacht worden. Ja, aber das muss kein Beispiel sein. Das war ein schlechtes Beispiel. Nein, um Gottes willen! Die Kollegin Vizepräsidentin Tippelt hat vorhin die Geschäftsordnung vorgelesen. Ich bitte Sie, sich daran zu halten. Herr Präsident, ich gebe alles, was ich habe, um das zu tun. ‑ Ach, Herr Siebels! Herr Minister, im Gesetzentwurf das ist natürlich richtig steht keine Pflicht zur Kreditaufnahme. Jetzt sind ja nicht mehr so viele Besucher da. Herr Minister, unter uns Pastorentöchtern: Es könnte ja dazu kommen, dass das doch passiert. Ist dann die Kreditlinie, die die NIA außerhalb des Landeshaushalts aufnimmt, nach Auffassung der Landesregierung dem Land im Sinne des Artikels 71 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung zuzurechnen? Minister Heere wird antworten.
Ein aktives Wolfsmanagement in Niedersachsen - für die Weidetierhaltung, den Deichschutz und die Sicherheit der Menschen im ländlichen Raum
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Möglichkeit der Kurzintervention muss ich hier natürlich wahrnehmen, um Ihnen, Herr Kollege Willeke, in einer Sache ein bisschen auf die Sprünge zu helfen - bzw. ich nenne gleich zwei Dinge. Ein Punkt, den ich hier klar benennen will: Natürlich ist auch im Entwurf des Bundesagrarministeriums vorgesehen, in Weidegebieten eine verschärfte Bejagung herbeizuführen da sind wir uns inhaltlich völlig einig, und zwar pauschal. Dann will ich Ihnen nur kurz mitteilen, dass der Entwurf des Bundesjagdgesetzes bereits seit Mitte August im Bundesumweltministerium vorliegt. Der Entwurf des BNatSchG ist bislang allerdings noch nicht bekannt. Und vielleicht noch einen letzten Hinweis: Die Bundesbauministerin ist übrigens SPD-Mitglied. Herzlichen Dank.
Union stoppt das Tierwohlprogramm: Rückschlag beim Stallumbau statt Planungssicherheit für die Landwirtschaft
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Ende des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung ist mehr als eine haushaltspolitische Entscheidung. Es ist ein politisches Signal - und, wie ich finde, leider ein fatales. Denn dieses Programm war eines der ganz wenigen Instrumente, die konkret dabei helfen sollten, die Tierhaltung in Deutschland nachhaltiger, tiergerechter und zukunftsfähiger zu machen. Und es war eine Zusage an unsere Landwirtinnen und Landwirte: Wer in Tierwohl investiert, wer Ställe umbaut, wer Verantwortung übernimmt, den lassen wir nicht alleine. Was wir nun erleben, meine Damen und Herren, ist aber genau das Gegenteil. Minister Rainer hat das Programm abrupt gestoppt - ohne Übergang, ohne klare Anschlussregelung und ohne Planungssicherheit für unsere Betriebe, und das in Zeiten, die für die Betriebe ohnehin schwierig sind: gestiegene Kosten, gesellschaftliche Erwartungen und Investitionskostendruck. Sehr geehrte Damen und Herren, wer Politik so gestaltet, verliert Vertrauen, und zwar auf allen Seiten. Viele Betriebe gerade in Niedersachsen, dem Land mit der höchsten Tierhaltungsdichte hatten sich auf dieses Programm eingestellt. Ein Drittel des Geldes ging nach Niedersachsen. Weitere Pläne liegen in den Schubladen, Genehmigungen sind beantragt, Investitionen vorbereitet. Und nun? Die Bundesregierung, der Minister zieht den Stecker, und die Betriebe bleiben auf ihren Planungskosten sitzen. Die Folgen wurden gestern in der „Tagesschau" um 20 Uhr eindrucksvoll geschildert. Der Deutsche Bauernverband nennt das Ganze einen „herben Rückschlag", die Interessengemeinschaft der Schweinehalter spricht gar von „Wortbruch" und „Vertrauensverlust", und selbst konservative Stimmen aus der CDU sagen: Die Hürden waren zwar hoch, aber das Programm einfach so zu beenden, ist der falsche Weg. Meine Damen und Herren, das zeigt, dass diese Kritik nicht parteipolitisch motiviert und kein üblicher Reflex ist, sondern die Kritik ist berechtigt und kommt von vielen Seiten. Wenn wir es ernst meinen mit dem Umbau der Tierhaltung, dann brauchen unsere Landwirtinnen und Landwirte klare langfristige Perspektiven. Wir können nicht von ihnen erwarten, Millionenbeträge in tiergerechte Stallhaltung zu investieren, und dann plötzlich die Fördergrundlage entziehen. Statt eines Stopps hätte der Bund prüfen müssen, wie es mit dem Programm vereinfacht, entbürokratisiert und vielleicht auch länderübergreifend besser verzahnt weitergehen kann. Aber diese Arbeit wurde nicht gemacht.
Ein aktives Wolfsmanagement in Niedersachsen - für die Weidetierhaltung, den Deichschutz und die Sicherheit der Menschen im ländlichen Raum
Wären Sie bereit, die Ausführungsbestimmungen noch einmal zu überarbeiten? Wir haben ausreichend Geld. Die SchaNa ist sehr unbürokratisch. Zum 1. April musste man seine Anträge stellen. Man beantragt nicht einen Zaun, sondern man kriegt das jedes Jahr bezogen auf die Fläche, 40 Euro im Binnenland und 50 Euro am Deich. Wenn man die Voraussetzungen erfüllt, geht es sehr schnell. Man bekommt sogar die Gewährleistung, dass man das für fünf Jahre machen kann. Wir hatten 625 Anträge. Es sind insgesamt 4 Millionen Euro, die sie bekommen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllt haben. Es ist eben ganz einfach: Man muss nicht nachweisen, wie man es macht, sondern man muss stets den Grundschutz Wolf gewährleisten. Das heißt, die Betriebe, die schon einen Zaun hatten, konnten für den Unterhalt dieses Zauns die Förderung die nämlich eine Naturschutz-, eine Weide-, eine Pflege- sowie eine Hochwasserschutzmaßnahme ist beantragen. Da es sich auch um Hochwasserschutz handelt, zahlen wir am Deich diese 10 Euro mehr. Man muss nicht belegen, ob der Mehraufwand im Einzelfall bestand. Zum Mittelabfluss: Schauen Sie in die Richtlinie! Das Weidejahr beginnt am 1. April. Im nächsten Jahr, wenn das Jahr rum ist, bekommt man die erste Rate, je nachdem, wie viele Schafe man hat und ob man die Voraussetzungen erfüllt hat. Dann gibt es einen Verwendungsnachweis, den wir übrigens auch einfach gestaltet haben: Man muss bei einer Fläche, die beweidet wird, angeben, ob sie am Deich liegt oder im Binnenland. Sie können die Flächen sogar noch nachträglich tauschen. Wenn Sie sagen, Sie wollen 100 ha beweiden, aber es ist am Ende eine andere Größe gewesen die natürlich auch beweidet gewesen sein muss, dann kann man das in dem Verwendungsnachweis, den man nächstes Jahr abgeben muss, entsprechend erklären. Das ist wie bei anderen GAP-Maßnahmen, wie beim Blühstreifen, den man jährlich oder fünfjährig abrechnet und bei dem man dann diese Prämie ausgezahlt bekommt. Man erhält die fünf Jahresraten immer nach der Erfüllung. Die werden, glaube ich, von der Landwirtschaftskammer als der zuständigen Behörde ausgezahlt. Es ist also ganz einfach. Zwischendurch gibt es natürlich, wie immer, Stichprobenkontrollen. Aber wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird das ausgezahlt. Da es immer ein Jahr sein muss, wird natürlich erst im Folgejahr ausgezahlt. Wir haben dafür ausreichend Geld. Das Schöne ist: Diejenigen, die es wegen der Schnelligkeit unserer Maßnahme nicht geschafft haben, rechtzeitig einen Antrag stellen zu können, können es auch noch im nächstes Jahr zum 1. April machen. Der muss natürlich vorher eingereicht sein, denn er muss ja noch geprüft werden. Somit können dann weitere Betriebe aufgenommen werden. Momentan haben wir, glaube ich, über 102 000 Tiere, die theoretisch in der Förderung sind. Im nächsten Jahr, im übernächsten Jahr können noch mehr Betriebe dazukommen. Wir halten die Fördermittel dafür bereit, weil wir das für einen längeren Zeitraum machen. Wir machen das aus reinen Landesmitteln als zusätzliche Prämie. Und die Mittel für den Zaunbau für Pferde- und Rinderhalter gibt es ja auch noch. - Das zur Vereinfachung dieser Prämie. Das Formular ist kurz. Wir haben es mit ihnen besprochen. Es ist deutlich einfacher als die komplizierte Zaunbau-
De-Industrialisierung stoppen - Wettbewerbsfähigkeit erhalten und ausbauen
möchte antworten. Bitteschön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Lieber Kollege Hilbers, vielleicht war das ein bisschen missverständlich. Ich habe nicht gesagt, dass Sie die Gewerbesteuer abschaffen wollen. Aber wer die Gewerbesteuer deckelt, der nimmt den Kommunen die Hoheit über die Gewerbesteuer. Wenn Sie hier sagen, das sei in Abstimmung mit den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern, dann muss ich ganz klar sagen, dass die Aussagen der kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung da sehr eindeutig waren. Ich höre, zumindest aus meiner Region, auch von den CDU-Hauptverwaltungsbeamten keine Zustimmung zu diesem Thema. Ich bin auch sehr froh, dass das nicht kommt. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Bratmann. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet:
Machtmissbrauch und sexueller Belästigung in der Filmbranche entgegentreten
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute abschließend mit dem Antrag zum Schutz von Beschäftigten in der Filmbranche vor Machtmissbrauch und sexueller Belästigung. Wir als CDU-Fraktion haben diesen Antrag im Ausschuss intensiv begleitet und die Beratung konstruktiv geführt. Ich hatte schon im Zuge der Einbringung deutlich gemacht, dass es sich hierbei um ein ernstes und zugleich sensibles Thema handelt. Es geht um faire Arbeitsbedingungen, um Schutz vor Übergriffen, aber auch um die Verantwortung der gesamten Branche, eine Kultur des Respekts zu unterstützen und zu fördern. Im Zuge der Einbringung hatte ich weitere Punkte angesprochen. Im Laufe der Ausschussberatungen haben wir einen Blick darauf geworfen, dass es vor allem darauf ankommt, vorhandene Mechanismen zu verzahnen und Doppelstrukturen zu vermeiden. Denn wir müssen immer prüfen, ob neue Strukturen wirklich einen Mehrwert bringen oder ob sie am Ende nur Bürokratie auflasten, den administrativen Aufwand erhöhen, ohne den tatsächlichen Schutz zu verbessern. In Niedersachsen existieren bereits Instrumente, die in diese Richtung wirken. Über die Nordmedia-Filmförderung gibt es schon Standards zu Compliance, Ansprechstellen und Verhaltenskodizes, die bundesweit abgestimmt sind. Aber es war uns im Ausschuss wichtig, dass es nicht zu Parallelstrukturen zwischen Landesförderung, Bundeseinrichtungen und Brancheninitiativen kommt. Wir sagen klar, es geht nicht darum, möglichst viele neue Regelwerke zu schaffen, sondern darum, die bestehenden Mechanismen zu stärken, zu vernetzen und praxistauglich zu gestalten. Das ist aus unserer Sicht der richtige Weg. Die vorgesehenen Maßnahmen, ein gemeinsamer Verhaltenskodex, Schutzkonzepte, Vertrauenspersonen und eine unabhängige Anlaufstelle sind inhaltlich sinnvoll, aber sie müssen auf jeden Fall mit den bereits bestehenden Strukturen abgestimmt werden, damit sie wirksam bleiben und nicht die Branche mehr belasten, als ihr zu nutzen. - Danke. Wir als CDU-Fraktion stimmen dem Antrag deshalb zu. Er ist besser als nichts, und er ist nicht falsch. Er greift ein reales Problem auf. Seinen Nutzen werden wir aber erst sehen, wenn die Umsetzung in die Praxis geht. Wir werden aufmerksam beobachten, ob er wirklich zu mehr Schutz führt oder ob er am Ende neue Verwaltungswege schafft. Für uns bleibt eigentlich eines entscheidend. Respekt und Verantwortung entstehen nicht durch Papier, sondern durch Haltung, durch Bewusstsein, Prävention und Eigenverantwortung in der Branche. Gerade in der Medien- und Filmförderpolitik gilt: Wir müssen den Spagat zwischen Sicherheit und Freiheit, zwischen Schutz und Kreativität schaffen. Nur wenn diese Balance gelingt, kann Niedersachsen als Film- und Medienstandort stark bleiben. Ich wünsche mir, dass alle demokratischen Fraktionen bei diesem Thema geschlossen bleiben. Hier geht es nicht um Parteipolitik, sondern um ein gemeinsames Bekenntnis zu Würde, Respekt und Verantwortung in der Kultur- und Medienlandschaft unseres Landes. Vielen Dank.
Forschung in angespannten Zeiten - welche Rolle spielt Niedersachsen?
Bitteschön, Herr Minister! Nicht so schüchtern! Um Gottes Willen! Sie sind eine der Ersten, die mir das unterstellen. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung hat die klare Auffassung, dass alles, was gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstößt, in den Bereich des Extremismus fällt. Das sind wesentliche Prinzipien des Rechtsstaates und der Demokratie. Das ist unsere Antwort darauf. Und wer dagegen verstößt, das müssten Sie sich beispielsweise selber fragen. Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Jeden Tag wird in Deutschland im Schnitt mindestens eine Frau oder ein Mädchen getötet, die meisten durch ihren Partner, ihren Ex-Partner oder einen nahen Angehörigen. 52 330 Frauen und Mädchen wurden im Jahr 2023 Opfer einer Sexualstraftat. Das sind 143 pro Tag. Auch online erfahren Frauen mehr Gewalt. Rund 62 % der Opfer digitaler Gewalt sind weiblich. Im Berichtsjahr waren 17 193 Frauen und Mädchen in Deutschland von Taten wie Cybergrooming und Cyberstalking betroffen. Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Butter zu? Nein. Dann fahren Sie fort! Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, so geht es nicht weiter. Wir haben im letzten Jahr alle miteinander unser Grundgesetz gefeiert. Wir waren alle miteinander stolz auf unsere freie, egalitäre Gesellschaft, in der alle die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten haben und in der Männer und Frauen gleichberechtigt sind. In einer solchen Gesellschaft muss es aber auch jeder und jedem möglich sein, sich frei zu bewegen und sich insbesondere im öffentlichen Raum, aber auch in den eigenen vier Wänden und im Internet sicher zu fühlen. Wir haben darum eine ganze Reihe von Gesetzesinitiativen auf den Weg gebracht, damit bei uns alle, insbesondere auch Frauen und Mädchen die Hälfte der Gesellschaft, sicher leben können. Wenn ein Mann eine Frau als sein Eigentum betrachtet und sie tötet, weil sie sich seinem Willen widersetzt, weil sie anders leben will, weil sie sich kleiden will, wie sie will, weil sie ausgehen will, dann ist das ein Femizid und muss grundsätzlich als Mord bestraft werden. Ich freue mich daher sehr, dass ich auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister all meine Ministerkolleginnen und - kollegen davon überzeugen konnte, dass die Tötung aus geschlechtsspezifischen Gründen zukünftig als Mordmerkmal ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden soll. Auch im Koalitionsvertrag für die Große Koalition auf Bundesebene steht dieses Vorhaben. Jetzt muss der Bund schnell handeln. Wer eine Frau tötet, weil sie eine Frau ist, der gehört lebenslänglich hinter Gitter. Auch beim strafrechtlichen Schutz vor bildbasierter sexualisierter Gewalt ist die JuMiKo unserem Beschlussvorschlag gefolgt, mit dem wir weitere Strafbarkeitslücken schließen wollen. Wussten Sie, dass das reine Fotografieren einer unbekleideten Person in einer öffentlichen Umkleidekabine oder Dusche nicht strafbar ist? Das ist absolut inakzeptabel. Das Gleiche gilt für die Herstellung von Deepfakes durch KI manipulierte Bild- und Videoaufnahmen. Mittlerweile ist es ein Leichtes, eine Nachbarin oder Kollegin in einem Porno auftauchen zu lassen. Auch das ist nicht in Gänze strafbar. Wenn solche FakePornos aber viral verbreitet werden, dann kann das gravierende Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen haben und sie psychisch und auch gesellschaftlich ruinieren. Dem müssen wir entschlossen begegnen. Und auch da hatte unser Antrag an die JuMiKo Erfolg. Auch im Land selbst haben wir gehandelt. Wir haben eine zentrale Fachstelle gegen digitale Gewalt eingerichtet, die bereits eine Qualifizierungsoffensive zu bildbasierter sexualisierter Gewalt gestartet hat. Auch bei verbaler und nonverbaler sexueller Belästigung werden wir hoffentlich bald eine Änderung des Strafgesetzbuches erreichen. Keine Frau und kein Mädchen muss es sich gefallen lassen, wenn wildfremde Männer sie lautstark sexuell belästigen oder wenn mehrere Männer sie umzingeln und dabei Kopulationsbewegungen machen. Das muss strafrechtliche Konsequenzen haben, und dafür werden wir sorgen. Schließlich werde ich auf der nächsten JuMiKo im November einen Antrag einbringen, mit dem wir Vergewaltigernetzwerke austrocknen und den Besitz von Vergewaltigungsvideos unter Strafe stellen wollen. Es macht mich schier fassungslos, dass Hunderte von Männern ihre eigenen Frauen betäuben und vergewaltigen, die Vergewaltigung filmen, diese Videos dann auch noch ins Netz stellen und sich dafür feiern lassen. Und es macht mich ebenso fassungslos, dass der reine Besitz von Vergewaltigungsvideos straflos ist. Diese Videos werden doch überhaupt nur produziert, weil es einen Markt dafür gibt. Jeder Mann, der solche Videos besitzt und konsumiert, missbraucht die betroffene Frau damit moralisch zum zweiten, dritten, vierten Mal. Außerhalb des Strafrechts stärken wir die Möglichkeiten unseres Rechtsstaats, Gewalttaten zu verhindern. Ja, Frau Butter, das betrifft die elektronische Fußfessel bei Gewalttätern, die wir im NPOG verankern werden. Damit werden wir die Opfer häuslicher Gewalt zukünftig warnen können, wenn sich der Täter wieder nähert. Damit werden dann zahlreiche Wiederholungsfälle schwerwiegender häuslicher Gewalt verhindert. Die Betroffenen lassen wir nicht allein. Wir haben schon die psychosoziale Prozessbegleitung für die Opfer häuslicher Gewalt im Strafprozess, und im Rahmen eines Modellprojektes erproben wir das auch für das Gewaltschutzverfahren. Denn gerade auch da sind die Opfer auf professionelle Beratung angewiesen. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen: Diese Landesregierung zeigt klare Kante bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Ich kann Ihnen versprechen, dass der verbesserte Schutz von Frauen und Mädchen vor jeglicher Form von Gewalt eines unserer zentralen politischen Anliegen bleibt. Bei diesem Thema wird Niedersachsen weiter vorangehen. Vielen Dank.
Bürokratieabbau für Niedersachsen - Effizienz fördern, Handwerk stärken
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will herzlichen Dank sagen für den Entschließungsantrag, der hier zur abschließenden Beratung vorliegt. Ich finde, dass dieser Antrag ein wichtiges Thema aufgreift, es mit vielen Themenkomplexen unterfüttert und dabei nicht nur Bitten um notwendige Maßnahmen an die Landesebene richtet, sondern ebenso an die Bundesebene und an die europäische Ebene. Ehrlich gesagt, begegnet uns genau das in jedem Gespräch, nämlich die Frage, wo wir miteinander Bürokratie zurücknehmen und Abläufe vereinfachen können. Man kann es sich dann einfach machen, indem man wie hier gerade gelegentlich zu hören war in Überschriften redet, oder man macht sich die Mühe und sagt, wie man das tatsächlich konkret umgesetzt bekommt, und suggeriert hier nicht, dass das alles schrecklich einfach wäre. Denn wir sehen: In dem Moment, in dem es konkret wird, wird es unfassbar kompliziert, tatsächlich Vereinfachungen hinzubekommen. Trotzdem hier Kurs zu halten und zu sagen, dass man genau das auch weiterhin umsetzen will, ist, finde ich, genau die richtige Botschaft. Ich bin, ehrlich gesagt, überrascht, wie hier bei einem solch wichtigen Thema versucht wird, erwiesene Erfolge, die stattgefunden haben, kleinzureden. Ich finde, das müssen wir so nicht stehen lassen. Wir sind hier auf einem guten und richtigen Weg. Er darf nur auf gar keinen Fall beendet sein, meine Damen und Herren. Nehmen wir die Niedersächsische Bauordnung als Beispiel, weil sie ganz hervorragend verdeutlicht, wie das Zusammenspiel es dann deutlich komplizierter macht. Wir haben uns hier in Niedersachsen dazu entschieden, bei der Reform der Niedersächsischen Bauordnung einen mutigen Schritt zu gehen. Kein anderes Bundesland hat das vor uns gemacht. Etliche sind jetzt in Beratungen darüber, ob sie Teile davon adaptieren wollen. Dann stellen wir fest, dass diese Veränderung da ist, und dann gibt es mindestens zwei Hürden. Die erste hat der Kollege Henning, wie ich finde, völlig korrekt beschrieben. Wir erleben nämlich, dass es daneben auf einmal DIN-Normen gibt, andere Abläufe und interne Abläufe, die das, was wir an Freiheit geben, um schneller, einfacher und günstiger zum Ziel zu kommen, wieder behindern. Deshalb müssen wir jetzt zusehen und miteinander dafür ringen, das Bürgerliche Gesetzbuch auf Bundesebene zu ändern, damit der Gebäudetyp E in Niedersachsen Anwendung finden kann und auch in Umsetzung kommt. Zweitens brauchen wir eine Veränderung des Mindsets. Das steckt ebenso mit dahinter. Wir können hier noch so viel streichen und vereinfachen: Die Freiheiten, die damit gewährt werden, müssen auch angewendet werden. Es muss auch gewollt sein, dass sie in Anwendung kommen. Es muss klar sein, dass, wenn wir uns dort zurücknehmen, wenn sich der Staat dort zurücknimmt, es nicht ausreicht, darauf zu setzen, dass dann andere wieder entscheiden, sondern diese Entscheidungsfreiheit ist auch auszufüllen. Deshalb werbe ich auch auf Basis dieses Antrages dafür, dass wir das in die Köpfe aller Beteiligten hineinbekommen und sagen: Wenn das funktionieren soll, wenn wir Landesebene, Bundesebene, europäische Ebene das gemeinsam hinkriegen wollen, dann müssen wir in die Köpfe aller Beteiligten hineinbekommen, diese Möglichkeiten bitte auch zu nutzen und zu entscheiden. Es ist gewollt, dass dann auch einfacher entschieden wird. Dazu ein letztes Stichwort, das hier schon gefallen ist: Fehlerkultur. Wenn das in die Köpfe aller Beteiligten kommen soll, ist es auch unsere Aufgabe, neben dem, was wir gesetzlich und auf dem Verordnungswege machen, auch zu sagen: Wir stehen an eurer Seite, und wir stärken euch den Rücken, wenn ihr schneller und einfacher entscheidet. - Auch diese Verantwortung müssen wir dann wahrnehmen. Wir müssen auch klarmachen: Ja, bei solchen Prozessen kann es zu Fehlern kommen. Das kann immer passieren. Gegen das letzte Risiko werden wir uns mit keinem Gutachten und mit keiner weiteren Umdrehung absichern können. - Auch das ist Teil des Ganzen. Wenn wir entbürokratisieren wollen, müssen wir dazu weiterhin Maßnahmen, die wir hier konkret formulieren, umsetzen. Wir müssen es mit einer Änderung des Mindsets hinbekommen. Und wir müssen eine Veränderung der Fehlerkultur erreichen. Nur dann werden wir unter dem Strich erfolgreich sein. Es lohnt sich, mit allem Nachdruck dafür zu kämpfen, weil wir sehen, dass wir damit bessere Ergebnisse erzielen. Herzlichen Dank.
Der Fall Friedland mahnt: Rückführungen beschleunigen, Verfahren klar strukturieren - rot-grüne Zerstrittenheit beenden
Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte KollegInnen! Sehr geehrte Frau Kollegin Hermann, mir ist die Antwort auf meine Frage verwehrt geblieben. Denn Sie konnten nicht beantworten, warum dieses sogenannte Erfolgsmodell Dublin-Zentren, das Sie hier angeführt haben, nicht auch von unionsgeführten Bundesländern etabliert wird. Punkt eins. Punkt zwei: Der Brief, den Sie eben vorgelegt haben, zeigt die sehr große Kompetenz, die vor allem CSU-MinisterInnen haben. Sie haben genügend Schlamassel verursacht und haben uns in der Vergangenheit sehr viel Geld gekostet. Daher wissen wir auch, wie kompetent unter anderem CSU-MinisterInnen sind. Dies ist die zweite Aktuelle Stunde der CDU zu diesem tragischen und traurigen Vorfall, der mich zutiefst betroffen macht. Bitte erlauben Sie mir, zunächst mein tiefes Mitgefühl für die Angehörigen von Liana auszudrücken. Dies ist etwas, was lückenlos aufgeklärt werden muss. Ich denke, dass dieser Wille zur Aufklärung uns als demokratische Fraktionen hier eint. Als PolitikerInnen ist es unsere Aufgabe und als Gesetzgeberin werden wir unserer Verantwortung gerecht, das aufzuklären. Es geht dabei darum, Prozesse, Abläufe und Verfahren zu überprüfen und zu verbessern. Das heißt aber nicht, dass man populistisch agiert und irgendwelche Forderungen erhebt, die nicht zielführend sind. Angesichts der bereits erfolgten Handlungen von rechtsextremer Seite in dieser Sache halte ich es für mehr als angezeigt, das unaufgeregt und sachlich anzugehen. Denn das Agieren der AfD-Neos Musk und Co. zeigt ja, wie sehr die RechtspopulistInnen weltweit Aufmerksamkeit für dieses Thema erregen. Elon Musk hat sich als reicher Mensch mehrfach hier in Deutschland in Angelegenheiten eingemischt, die ihn nichts angehen, was dazu führt, dass sogar KommunalpolitikerInnen angegriffen werden, die deswegen das Handtuch werfen. Das ist ein großes Problem für das Herz unserer Demokratie auf kommunaler Ebene. Es ist sehr gefährlich für unsere Demokratie, wenn Menschen nicht mehr bereit sind, für unsere Demokratie einzustehen, weil sie physisch und verbal angegriffen werden. Sehr verehrte KollegInnen, ich komme auf die von Ihnen angesetzte Aktuelle Stunde zu sprechen. Liebe CDU, ich bitte Sie! Ich kann gar nicht mehr aufzählen, wie oft der Bundestag, aber auch wir hier im Landtag über Beschleunigungen oder Rückführungen gesprochen haben. Jedes Mal kommt man ebenso wie die aktuelle Bundesregierung zu dem Schluss, dass kaum etwas zu ändern ist, weil es internationales Recht gibt, weil es Menschenrechte, das Völkerrecht und das Grundrecht auf Asyl gibt. Das sind Fakten, die man nicht einfach abschaffen kann. Deshalb warne ich eindringlich davor, so zu tun, als würde unser Rechtsstaat nicht funktionieren. So etwas macht sonst nur die gesichert rechtsextreme AfD. Das sollten wir ihr überlassen. Denn sie ist diejenige, die unseren Rechtsstaat infrage stellt. Das sollten wir DemokratInnen nicht tun. Ich bitte Sie, liebe CDU, darum: Spielen Sie bitte nicht mit dem Feuer! Denn das, was Sie hier machen, spielt den Rechtsextremen nur in die Hände. Das können wir nicht verantworten. Ich gehe noch einmal kurz auf Ihre Ausführungen ein. Sie haben mehrfach die Frage gestellt, ob die Landesaufnahmebehörde nicht eine Frist zur Ausreise hätte setzen müssen. Diese Frage wurde angesichts der klaren Zuständigkeit dreimal mit einem klaren Nein beantwortet. Von einem Behördenwirrwarr kann ebenfalls nicht die Rede sein. Noch einmal: Es geht bei diesem facettenreichen Fall um Migration. Es geht aber auch um psychische Erkrankungen und um Zuständigkeiten des Bundes, des Landes und der Kommunen. Das ist kompliziert. Es geht darum, an besseren Verfahren zu arbeiten. Zum Schluss kann ich nur sagen: Alle Beteiligten sind längst im Dialog und arbeiten daran: sowohl das Innen- als auch das Sozialministerium sowie die regierungstragenden Fraktionen. Die Aufgabe von Ihnen, liebe CDU, als Opposition ist es, diese Arbeit zu kontrollieren, aber bitte, bitte, bitte nicht pauschal alles schlecht zu machen und unseren funktionierenden Rechtsstaat infrage zu stellen. Das überlassen wir bitte lieber den Rechtsextremen da drüben! Vielen Dank. Einen Moment, Frau Diallo Hartmann! Bleiben Sie noch stehen, damit ich Sie fragen kann,
Elbbrücke Darchau / Neu Darchau - Verbindung schaffen, Infrastruktur stärken, Entwicklung fördern!
Streichen der Brücke aus dem Landes-Raumordnungsprogramm ein Kriterium, das Ihnen die Förderung aus dem kommunalen Straßenbautitel verwehren würde? Nein. Die Frage, ob das im Landes-Raumordnungsprogramm hinterlegt ist,
Bürokratieabbau für Niedersachsen - Effizienz fördern, Handwerk stärken
Herr Hilbers! Wie in alten Zeiten, das finde ich gut. Herr Kollege, vor dem Hintergrund, dass offensichtlich alle Akteure ihren Entschließungsantrag schon gelesen haben und alles umsetzen, was Sie aufgeschrieben haben: Kann es sein, dass Sie einem Irrtum unterliegen und nur das aufgeschrieben haben, was sowieso schon passiert? Lieber Herr Kollege, wir schreiben nur das auf, was sinnvoll ist. In diesem Antrag haben wir dokumentiert,
Forschung in angespannten Zeiten - welche Rolle spielt Niedersachsen?
Vielen Dank, Herr Reinken. - Der Minister antwortet. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Reinken, in der Tat müssen wir in diesem Bereich wie überall, glaube ich, insbesondere aus den von mir vorhin genannten Ländern Sie haben China erwähnt; zu nennen sind auch Russland und Iran eine zunehmende Anzahl von Attacken sowohl im digitalen Bereich als auch darüber hinaus, Stichwort „UMID", feststellen. Wir agieren und reagieren darauf, indem wir die Hochschulen intensiv beraten. Wir sind dabei, mit der Landeshochschulkonferenz Informationsveranstaltungen für alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu organisieren. Wir stärken die Strukturen an den Hochschulen, die hierzu beraten können. Das ist der Weg, den beispielsweise der Wissenschaftsrat in seinem Positionspapier definiert hat. Darin beschreibt er, wie in einer Stufigkeit agiert werden kann - beginnend bei der Bewusstseinsschaffung, also der Sensibilisierung, bis hin dazu, dass Infrastrukturen wie diese Hub-Systeme aufgebaut werden können. Das machen wir uns zu eigen. Insofern sind die Empfehlungen des Wissenschaftsrates hierzu Handlungsleitlinien für uns in Niedersachsen. Vielen Dank, Herr Minister. - Für die zweite Zusatzfrage
Union stoppt das Tierwohlprogramm: Rückschlag beim Stallumbau statt Planungssicherheit für die Landwirtschaft
für die Landesregierung Frau Ministerin Staudte. Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Mohrmann, Ihr Ablenkungsmanöver ist gescheitert. Jeder hier im Raum hat gemerkt, dass Sie kein Wort zu dem Umbauprogramm, das eingestampft wird, gesagt haben. Sie haben versucht, alle möglichen Zitate aus der Vergangenheit als Argumentation heranzuziehen. Sie haben unerwähnt gelassen, dass das Umbauprogramm von einem grünen Bundesagrarminister ins Leben gerufen worden ist: Cem Özdemir hat als Erster überhaupt 1 Milliarde Euro lockergemacht, um den Umbau der Tierhaltung in Deutschland zu finanzieren. Das lassen Sie unter den Tisch fallen und behaupten hier, die Grünen würden sich nicht für die Tierhaltung in Deutschland einsetzen. Das ist die Unwahrheit! Sie hätten ja vielleicht auch noch etwas zu Ihrer Tierschutzbeauftragten Frau Breher sagen müssen, wenn Sie über das Thema geredet hätten - Frau Br eher, die anscheinend in Berlin keinen Einfluss hat, denn hier werden niedersächsische Interessen verletzt. Also: Es geht um die investive Förderung, die eingestampft wird, es geht um die konsumtive Förderung, die eingestampft wird - beides zulasten Niedersachsens. Man muss sich das in Bezug auf die Fristen wirklich einmal anschauen! Nur derjenige, dessen Umbau bis zum 31. Dezember dieses Jahres anerkannt ist, bekommt auch die konsumtiven, also die laufenden Mehrkosten erstattet. Alle diejenigen, deren Anträge noch bis April bewilligt werden, gehen leer aus. Es ist also absolut kurzfristig, was da vom Bundesminister angezettelt worden ist. Letztendlich pfeifen es die Spatzen von den Dächern, warum er das gemacht hat: Er hat im Wahlkampf den Ausstieg aus dem Stufenplan Agrardiesel versprochen. Er hatte keine Gegenfinanzierung. Deshalb hat er die eine Milliarde aus dem Umbauprogramm als Steinbruch benutzt, um dieses Versprechen schnell umzusetzen. Gleichzeitig das ist das Interessante spricht er sich aber auch gegen den Tierwohlcent und gegen die Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft aus, die in der letzten Runde gesagt hat, dass bei dem normalen Mehrwertsteuersatz von 19 % auf tierische Produkte genügend Geld da wäre, um diesen großen Umbau der Tierhaltung in Niedersachsen zu finanzieren. Er verabschiedet sich also von der Borchert-Kommission Borchert war ein CDU-Bundesagrarminister, der das mit den Umwelt- und Tierschutzverbänden sowie den Landwirtschaftsverbänden angeschoben hat, er verabschiedet sich von der Zukunftskommission Landwirtschaft und bleibt letztendlich ohne Antwort. Da ist doch festgelegt worden: Der Umbau der Tierhaltung kann eben nicht allein von der Branche finanziert werden, sondern er muss gesamtgesellschaftlich getragen werden. Nun hat er für den Haushalt 2026 kein Geld bekommen, und im beschlossenen 2025er-Haushalt ist der Agrarhaushalt des Bundes in absoluten Zahlen sogar noch etwas gekürzt worden. - Nein! In absoluten Zahlen haben wir mehr Geld. Das wissen Sie ganz genau, Herr Hilbers. Versuchen Sie hier nicht, einen falschen Eindruck zu vermitteln. Also immer schön bei der Wahrheit bleiben! Aber man kann es ja mal probieren. Apropos Unwahrheiten: Der Bundesagrarminister erklärt: Das Umbauprogramm ist total schlecht nachgefragt worden, es gibt nur ganz niedrige Zahlen. Aber was nennt er für Zahlen? Die der bewilligten und ausgezahlten Mittel. Er nennt nicht die Zahlen der Antragstellungen. Allein aus Niedersachsen gab es 80 Anträge - 60 Millionen Euro Bundesmittel würden damit für den Umbau der Tierhaltung bereitstehen. Das ist die Wahrheit und nicht diese Schlechtrederei. Fakt ist auch einige Vorredner haben es angesprochen: Diejenigen, die sich auf den Weg gemacht haben, bleiben zum Teil auf ihren Planungskosten sitzen. Und wir wissen doch alle, wie lange es dauert, bis man eine Baugenehmigung bekommt. Das Paradoxe ist doch, dass der Bundesagrarminister das auch ständig kritisiert, indem er sagt, es sei so schwer, eine Umbaugenehmigung zu bekommen Aber er berücksichtigt es nicht bei seiner Politik! Er sagt nicht: Die brauchen bestimmt zwei Jahre, bis die Baugenehmigung da ist. Deswegen muss es Übergangsfristen geben usw. Nein, ratzfatz werden die Entscheidungen gefällt. Die Umbaunotwendigkeit im Sauenbereich ist groß das wurde auch schon angesprochen: 2029 muss das Deckzentrum umgebaut sein, 2036 der Abferkelbereich. Das sind immense Summen. Darauf brauchen wir Antworten. Der Bundeslandwirtschaftsminister verspricht, dass 2029 Mittel über die GAK kommen, also Bundesmittel, die von den Ländern kofinanziert werden. Ich habe mich immer gefragt: Wie kommt er eigentlich auf 2029? Denn die Lücke bis dahin ist ja ganz schön groß. Aber das ist ganz einfach erklärt, wenn man einmal nachdenkt: Im Februar 2025 gab es Bundestagswahlen, plus vier Jahre, dann landet man im Februar 2029. Die Tierhalterinnen und Tierhalter müssen also mit ihrem Umbau warten, bis wieder die Zeit für Wahlkampfgeschenke gekommen ist. Das kann doch wohl nicht die Wahrheit sein! Diese Entscheidung trifft also die umbauwilligen Tierhalterinnen und Tierhalter ins Mark. Sie bedeutet einen Vertrauensverlust in die Politik und damit auch in die Demokratie. Ich möchte mir gar nicht ausmalen, welchen Kollateralschaden er mit dieser Entscheidung angerichtet hat - das ist gerade schon von der rechten Seite aus angedeutet worden. Aber in den überregionalen Medien lesen wir tolle Interviews mit unserem Bundesagrarminister, in denen er ganz stolz berichtet, wie viel Fleisch bei ihm zu Hause gegessen wird - und gar kein Tofu! Er suggeriert damit Unterstützung der Tierhaltung, garniert mit etwas Kulturkampfrhetorik. Wer aber genau nachdenkt, erkennt: Die pflanzlichen Proteine sind auch landwirtschaftliche Produkte. Also: Er isst viel Fleisch zu Hause. Das ist schön für ihn. Aber dafür können sich die niedersächsischen Tierhalterinnen und Tierhalter nichts kaufen. Bitte, Herr Bundesminister: Fördern Sie den Umbau der Tierhaltung! Geben Sie finanzielle Zusagen! Und halten Sie nicht nur schöne Bierzeltreden, und geben Sie nicht nur Kulturkampfinterviews! Das reicht nicht aus. Noch ein Satz zur GAK: Die Länder müssen da immer 40 % zuschießen. Es ist gesagt worden: Für die reichen Länder ist es immer einfacher, alle Bundesmittel in Anspruch zu nehmen. Die Summen sind bislang nicht erhöht worden. Auf Bundesebene stehen konstant 907 Millionen Euro an GAK-Mitteln zur Verfügung. Wo ist also die große Umschichtung, von der gesprochen wird? Ich habe auf der Agrarministerkonferenz, der AMK, versucht, das Thema zu platzieren. Ich habe natürlich einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, der von den Unionsländern abgelehnt worden ist. Mit Unterstützung von Mecklenburg-Vorpommern haben wir dann aber immerhin in einem anderen Beschluss zum Thema GAK aufgenommen gemeinsam mit allen Ministerinnen und Ministern, dass es für den Umbau der Tierhaltung mehr GAK-Mittel braucht. Also: Vielleicht hat der Bundesminister noch ein bisschen Welpenschutz, aber ich glaube nicht, dass die anderen Agrarminister und ‑ministerinnen das auf Dauer so mitmachen werden. Frau Ministerin, ich erlaube mir den Hinweis, dass Sie Ihre Redezeit um drei Minuten überschritten haben. Vielen Dank. Ich komme zum Schluss. Festzuhalten bleibt: Bundesminister Rainer ist bei seinem Haushalt leer ausgegangen. Er versucht, die Lücke zulasten der Tierhalterinnen und Tierhalter, zulasten Niedersachsens zu schließen. Und die Tierhaltung muss mit dem Umbau leider warten, bis mal wieder Zeit für Wahlkampfgeschenke ist. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Lehrkräfteausbildung praktisch und vernetzt denken - Qualität stärken, Fachkräftemangel bekämpfen!
Vielmehr wollen wir das Thema Lehrkräfteausbildung reformieren und verändern. Das machen wir mit unserem Antrag! Während andere vielleicht in alte Muster zurückgehen wollen, gehen wir die Herausforderungen mit einem zukunftsorientierten Blick an. Wer die Probleme von morgen mit Rezepten von gestern lösen will, der lässt unsere Schulen im Stich. Schauen wir uns doch an, was bereits passiert ist, denn es ist schon einiges passiert. Wir haben den Impuls gegeben, und die Ministerien Wissenschaftsministerium und Kultusministerium haben gehandelt. Ich will nur einige Punkte herausstellen, sonst reicht meine Zeit leider nicht: die Masterverordnung, die auf den Weg gebracht worden ist, das schon viel diskutierte Lehramt Sekundarstufe I, aber auch die Erhöhung und Verzahnung der Praxisanteile. Beides gehört dazu: Natürlich ist es wichtig, die bestehenden Praxisphasen aufeinander abzustimmen und eine reflektierte Praxis zu ermöglichen. Es geht nicht immer nur um ein Mehr, sondern auch darum, wie sie aufeinander aufbauen. Das machen wir gemeinsam mit den Universitäten, die sehr viel Positives beigetragen haben. Zum Thema Quereinstieg: Wir schaffen einen neuen Quereinstiegsmaster und ermöglichen dadurch neue Wege ins Lehramt, besonders für Fachkräfte im MINT-Bereich, aber auch in den Gesellschaftswissenschaften. Das ist wichtig. Auch dabei gehen wir einen dialogischen Weg. Die Ministerien diskutieren mit den Universitäten in einer Arbeitsgruppe über einen Quereinstiegsmaster. Der Start soll dann an den Hochschulstandorten in Mangelregionen sein. Somit stärken wir die Regionen und öffnen das System, ohne Qualitätsstandards aufzugeben. Das nächste Thema, Herr Fühner, ist ein Herzensthema von mir: Es geht darum, die Anerkennung der ausländischen Abschlüsse zu verbessern. Wir haben Stellen geschaffen, um das zu erleichtern. Wir wissen, dass das nicht einfach ist. Aber wir gehen diesen Weg. Auch Vorgaben der Bundesebene sind umzusetzen, etwa hinsichtlich der Digitalisierung. Auch das Thema Bürokratieabbau gehen wir an. Begleitende Anpassungslehrgänge und Online-Sprachkurse sollen Hürden senken. Ich finde, da gehen wir einen großen Schritt. Wie Herr Meyn schon gesagt hat: Unser Antrag ist kein Endpunkt. Er ist ein Anfang. Wir stoßen Reformen an, die Schritt für Schritt Wirkung zeigen: an den Hochschulen, an den Seminaren und an den Schulen. Wir wollen, dass unsere Reformen auch in den Klassenräumen ankommen. Deshalb werden wir diese Umsetzungsphase natürlich weiterhin begleiten und weiterhin schauen, wie wir es hinbekommen, dass die guten Sachen, die wir hier entschieden haben, tatsächlich bei den Kindern und bei den Klassen ankommen. - Danke schön. Natürlich gehört das Referendariat dazu. Wir haben es schon gehört. Ich bin in vielen Schulen unterwegs, in denen es um individuelles Lernen geht. Sie wünschen sich mehr Coaching-Aspekte, mehr Individualisierung und andere Prüfungsformate. Das greifen wir natürlich auf. Wir haben das als einen Punkt, und ja, wir werden es diskutieren. Ich mache jetzt mal wie sagt man? einen Teaser: Wir kommen noch mit einem Antrag. Natürlich können wir auch gemeinsam arbeiten. Viele Themen eignen sich natürlich auch dafür, gemeinsam zu arbeiten. Unser Kultusausschuss hat sich ja intensiv damit beschäftigt. Wie gesagt, ich versichere Ihnen: Es kommt noch mehr, und wir werden die weitere Umsetzung begleiten. Wir machen eine Kombination aus Strukturreform im Bereich Lehrkräftebildung und praktischer Umsetzung. Deshalb: Bitte nehmen Sie diesen Antrag an, damit Niedersachsen beim Thema Lehrkräftebildung einen Schritt vorangehen kann! Vielen Dank. Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat nun das Wort: die Kultusministerin Frau Hamburg. Bitteschön!
Ich eröffne die 75. Sitzung im 28. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode und bitte im Besonderen die SPD-Fraktion um ein bisschen Ruhe. Tagesordnungspunkt 27: Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Zur Tagesordnung: Der Herr Ministerpräsident hat mitgeteilt, eine Unterrichtung zum Thema Autogipfel im Bundeskanzleramt abgeben zu wollen. Die Unterrichtung soll vor Tagesordnungspunkt 28 das ist die Fragestunde behandelt werden. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung soll demnach gegen 15:15 Uhr enden. - Ich bitte doch um etwas Ruhe und Aufmerksamkeit! Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen Herr Schriftführer Axel Miesner mit. Herr Miesner, bitte! Auch von meiner Seite einen schönen guten Morgen! Entschuldigt haben sich für heute: von der SPD-Fraktion Herr Brinkmann, von der CDU-Fraktion Herr Bauer, Frau Evers, Frau Hopmann, Herr Lechner und Frau Ramdor, von der Grünen-Fraktion Frau Hartmann, von der AfD-Fraktion Herr Ja hn, Herr Kühnlenz, ab 11 Uhr Herr Schledde und ab 12 Uhr Herr Lilienthal. Vielen Dank, Herr Miesner. Wie soeben angekündigt, kommen wir nun zu: Außerhalb der Tagesordnung: Unterrichtung durch den Ministerpräsidenten zum Thema „Autogipfel im Bundeskanzleramt"
Wie ist es um die Zukunft der Tagesbildungsstätten in Niedersachsen bestellt?
Frau Nzume, kommen Sie gerne nach vorne. Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Die Landesregierung hat den Transformationsprozess angestoßen, um allen Kindern und Jugendlichen wohnortnahe und passgenaue Bildungsangebote zu ermöglichen. Es geht um einen Schritt in eine wirklich gute Richtung zum gemeinsamen Lernen. Um diesen Prozess zu unterstützen, ist viel passiert. In den letzten Monaten wurde viel unternommen. Es gab Planungsgruppen, regionale Planungsgruppen. Es gibt eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Kultus-, Sozial- und Finanzministerium. Und wie gesagt, in den Modellregionen passiert schon sehr viel mit den Trägern, mit den Elternvertretungen und mit den Kommunen. Das Kultusministerium das haben wir gerade gehört hat einen Werkzeugkoffer für die Personalentwicklung und die Organisationsentwicklung zur Verfügung gestellt, um das Personal anzuerkennen und weiter zu qualifizieren. Das Land hat darüber hinaus zugesagt, die Kosten für den schulischen Teil zu übernehmen. Denn die Tagesbildungsstätten sind uns sehr wichtig. Sie leisten das haben wir auch schon von allen gehört eine wirklich sehr gute Arbeit. Wir wollen natürlich den Prozess unterstützen, damit die Kinder auch weiterhin gut versorgt sind. Gerade mit dieser Expertise und im Umgang mit den Kindern ist es natürlich möglich und nötig, wirklich genau hinzuschauen, mit Bedacht vorzugehen, damit sie in Zukunft ein wichtiger Teil unserer inklusiven Bildung bleiben. Genau deshalb ist es entscheidend, regionale Inklusionskonzepte vor Ort zu machen und regionale Planungsgruppen weiterarbeiten zu lassen. Die Weiterentwicklung der Tagesbildungsstätten ist allerdings keine alleinige Aufgabe des Kultusministeriums. Das haben wir schon gehört. Es ist eine gemeinsame Verantwortung von Land, Kommunen und Trägern. Das Ministerium kann die Rahmenbedingungen schaffen, aber die konkrete Umsetzung muss vor Ort passieren und der jeweiligen Situation angepasst gestaltet werden. Klar ist auch: Die Einrichtungen müssen sich nicht vollständig transformieren. Der Prozess kann schrittweise mit Übergangs- und Zwischenlösungen verlaufen. Wichtig ist uns, dass das Personal bei diesem Prozess mitgenommen wird. Viele Mitarbeitende werden keine Lehrkräfte werden können, aber wir wollen sie im System behalten. Das hat Frau Lansmann gerade ausgeführt. Daher erarbeiten wir gerade Wege, um sie als pädagogische Mitarbeitende weiterhin zu beschäftigen, damit sie die Möglichkeit haben, ihre Erfahrungen einzubringen. Einige der Tagesbildungsstätten sind bereits verschiedene Wege gegangen. Denn dort, wo Vertrauen, Beteiligung und klare Strukturen sind, gelingt der Wandel. So geht es am Ende um Planungssicherheit für die Kinder, für die Eltern, aber eben auch für die Beschäftigten. Uns ist klar: Dieser Prozess wird einige Jahre dauern, vielleicht auch einige Jahrzehnte. Aber wir sind bereit und willens, diesen Prozess nach besten Kräften zu unterstützen, auch finanziell. Denn gelingen kann er nur, wenn alle gemeinsam Verantwortung übernehmen. Genau deshalb sollten wir den Druck, der derzeit vielerorts spürbar ist, nicht weiter erhöhen, und wir sollten keine Ängste schüren, sondern auf Ruhe, Klarheit und Verlässlichkeit setzen. Denn nur so kann Inklusion gelingen, Schritt für Schritt und gemeinsam. Danke schön.
Ein aktives Wolfsmanagement in Niedersachsen - für die Weidetierhaltung, den Deichschutz und die Sicherheit der Menschen im ländlichen Raum
Minuten überzogen. Sie haben also eine Redezeit von drei Minuten. Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Ich will die kurze Restredezeit gar nicht ausschöpfen, aber erstens noch einmal sehr deutlich zum Ausdruck bringen: Die regionale Differenzierung, die Sie, Herr Minister Meyer, gerade angesprochen haben, findet sich exakt in unserem Antrag wieder. Zweitens. Eines ist in dieser Debatte sehr klar geworden: Wenn Sie davon sprechen, dass Niedersachsen ein regional differenziertes Bestandsmanagement will, dann können wir nach dem, was Sie uns heute gesagt haben, sicher davon ausgehen, dass Sie Obergrenzen wie in Schweden und anderen Ländern oder prozentuale Entnahmen, wie sie schon der jetzige Ministerpräsident Lies in seiner damaligen Eigenschaft als Umweltminister im Jahre 2022 vorgeschlagen hat, ablehnen. Das heißt, Ihnen geht es nach wie vor „nur" um die Entnahme von Problemwölfen und nicht um ein Bestandsmanagement. Das müssen wir hier heute einmal deutlich herausarbeiten. Insofern fordert unser Antrag tatsächlich das Gegenteil Ihrer Politik. Deswegen war es so wichtig, dass wir damit in dieses Plenum kommen und das auch nach draußen deutlich machen. Herzlichen Dank.
Krisenfest. Einsatzbereit. Zukunftssicher. - Für ein funktionsfähiges Gesundheitswesen im Ernstfall
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst festhalten: Die jüngste Initiative der CDU unter dem Titel „Krisenfest. Einsatzbereit. Zukunftssicher. - Für ein funktionsfähiges Gesundheitswesen im Ernstfall" bringt wichtige Themen auf die Tagesordnung, von Cybersicherheit über Freiwilligenpools bis hin zu zusätzlichen Schutzkapazitäten - alles wichtige Punkte, gerade wenn durch Krieg in Europa die Gefahr jeden Tag greifbar ist. Gleichzeitig ist kaum zu übersehen, dass sich der CDU-Antrag auf die Kleinen Anfragen der AfD aus diesem Frühjahr stützt. Schön, dass wir dieses Thema ohne parteipolitische Scheuklappen bearbeiten! Durch das systematische Abfragen von Personalbeständen, Spezialqualifikationen, Lagerbeständen und vorhandenen Schutzkonzepten haben wir eine Datenbasis vorliegen, auf der nun politische Entscheidungen fundierter geprüft werden können. Ob man die politische Motivation teilt oder nicht: Die eingereichten Fragen haben Fakten zutage gefördert, die nicht ignoriert wurden - dafür vielen Dank! Bei allem Respekt vor den unterschiedlichen Initiativen bleibt jedoch eines unmissverständlich: Das Gesundheitswesen in Niedersachsen ist derzeit nicht ausreichend krisenresilient. Wir sehen Defizite in der Personalverfügbarkeit und in der Qualifizierung, eine unzureichende Bevorratung kritischer Güter, fragmentierte Lagebilder und bisher keine belastbaren, finanzierbaren Umsetzungspläne für die vorgeschlagenen Schutzstrukturen. Auch die Cyberabsicherung vieler Einrichtungen ist nach wie vor lückenhaft, wie der jüngste Vorfall bei der AMEOS Gruppe gezeigt hat, bei dem Daten abgeflossen sind. Deshalb sollte die Folge sein, die medizinische Versorgung in Niedersachsen flächendeckend krisenfest zu machen ‑ zunächst für den Normalfall und dann für die Krisensituationen. Denn die vorhandenen Probleme im Gesundheitswesen sind nicht über Nacht entstanden. Gemeinsam, parteiübergreifend, auf Basis vorhandener Daten und ergänzt durch unabhängige Bewertungen können wir nun die Beratungen starten. Nur so lassen sich ambitionierte Vorschläge von Schaufensteranträgen unterscheiden und wirkliche Sicherheit für die Bevölkerung in Niedersachsen erzeugen. Ich appelliere an alle: Nutzen wir in den bevorstehenden Beratungen die Vorarbeit, prüfen wir kritisch, und handeln wir verantwortungsvoll im Interesse eines krisenfesten Gesundheitswesens für alle Niedersachsen. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es waren jetzt zwei Frauen vor mir am Rednerpult zu dem sehr wichtigen Thema Gewalt an Frauen, und sie hätten sich nicht unterschiedlicher zu diesem wichtigen Thema positionieren können. Frau Hillberg, wir sind bei Ihnen: Verbale und körperliche Übergriffe sind keine Kavaliersdelikte. Prävention ist richtig und wichtig. Aber von Ihrer Aktuellen Stunde „Klare Kante gegen Gewalt an Frauen" hatte ich mir, ehrlich gesagt, ein bisschen mehr versprochen. Denn Sie verweisen auf den Bundesgesetzgeber und darauf, dass das Strafgesetzbuch geändert werden soll. Aber wir als Landesgesetzgeber haben schon längst ein Hilfsmittel in der Hand, um Gewalt an Frauen zu unterbinden. Das ist ein großes Thema in Niedersachsen, und zwar der Schutz vor häuslicher Gewalt durch die elektronische Aufenthaltsüberwachung, im Volksmund auch elektronische Fußfessel genannt. Niedersachsen ist hier trauriger Spitzenreiter. Kein anderes Bundesland verzeichnet so viele neue Opfer häuslicher Gewalt. Und das ist nicht neu, das ist nicht aktuell, das ist traurige Realität - nicht erst seit heute. Ein Plus von 12,3 % im Jahr 2024 - das sind 30 029 Betroffene, also 83 Frauen an jedem einzelnen Tag. Ich habe die rot-grüne Landesregierung am 8. November des letzten Jahres aufgefordert, auf Landesebene tätig zu werden, um eine rechtliche Grundlage für die elektronische Aufenthaltsüberwachung einzuführen. Klare Kante? Fehlanzeige! Die Justiz- und die Innenministerin verwiesen nämlich unzutreffenderweise allein auf die Zuständigkeit des Bundes. Hessen ist längst tätig geworden und macht bereits seit einem halben Jahr sehr gute praktische Erfahrungen mit der elektronischen Fußfessel. Warum nicht auch in Niedersachsen schon längst klare Kante gegen Gewalt an Frauen? Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Einführung der elektronischen Fußfessel liegt seit Januar, also seit neun Monaten, als Diskussionsgrundlage auf dem Tisch. Rot-Grün hat unseren Gesetzentwurf und somit einen möglichst zeitnahen Opferschutz auf unbestimmte Zeit geschoben. Ist das klare Kante gegen Gewalt an Frauen? Während wir auf eine Rechtsgrundlage von Ihnen warten, sind nicht nur Frauen in Varel, Nienburg und Oldenburg von ihren Ex-Partnern trotz Annäherungsverbots getötet oder schwer verletzt worden. Ist das Ihre klare Kante gegen Gewalt an Frauen? Weibliche Opfer von Gewalt warten. So wartet auch die bewundernswerte Vanessa Münstermann, seitdem sie hier im Landtag war, seit über acht Monaten auf Ihre klare Kante, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün. Der Weiße Ring, Terre des femmes, Interventionsstellen, Frauenhäuser, die Gleichstellungsbeauftragten - alle mahnen zu klarer Kante. Die Umsetzung der elektronischen Fußfessel, liebe Landesregierung, dauert einfach zu lange. Meine Damen und Herren, ich sage klar: Die elektronische Fußfessel ist kein Allheilmittel, aber ein sehr wirksames Mittel gegen Gewalt an Frauen. Das zeigen Spanien und jetzt auch Hessen. Jeder Tag ohne Schutzmaßnahmen ist ein Tag zu viel. Frauen in Angst haben keine Zeit für rot-grüne Verzögerung. Nicht Sie zeigen klare Kante gegen Gewalt an Frauen, sondern wir. Ich habe genau an dieser Stelle der rot-grünen Landesregierung versprochen, dass ich jeden Tag zähle, an dem die Einführung der Fußfessel auf sich warten lässt. Seitdem sind 336 Tage vergangen. Klare Kante gegen Gewalt an Frauen durch Rot-Grün? Fehlanzeige! Herzlichen Dank.
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
Vielen Dank. Herr Minister! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vielen Dank für Fragestellung an den Fragesteller. Die NIA selber hat natürlich keinen Einfluss auf die Baukapazitäten, die der Markt bietet. Die Kapazitäten der Unternehmen, die für Hochbaumaßnahmen zur Verfügung stehen, sind natürlich begrenzt. Das ist völlig klar. Das ist auch unabhängig davon, über welches Instrument Baumaßnahmen ausgeführt werden. Der effektive Vorteil das habe ich eben versucht, deutlich zu machen liegt darin, dass wir die Bewirtschaftung, dass wir die Veranschlagungsfragen effizienter lösen und vor allen Dingen die Bauunterhaltung regelmäßig mit in den Ansätzen haben und auch nachhaltig finanzieren. Das ist der große Vorteil, den wir mit der NIA erreichen. Vielen Dank. Die zweite Zusatzfrage kommt wiederum von der AfD-Fraktion:
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Liebetruth, leider ist diese Aussage des Landesrechnungshofs für uns bis heute nicht nachvollziehbar. Da die NIA im Kern auf dem Gedanken einer Baukostenmiete basiert, erscheint eine um den Faktor 10 höhere Miete bei vergleichbarer Qualität bereits aus dem Modell heraus unplausibel. Vielmehr haben wir in unserer Vorlage 3 ich sprach sie eben an; das ist die Vorlage mit den vielen angefügten Tabellen und der weiteren Erläuterung im Ausschuss schlüssig dargelegt, dass eine Errichtung innerhalb der NIA auch unter sehr vorsichtigen Annahmen konkurrenzfähig zu privat finanzierten Bauten sein würde. Die Position des Landesrechnungshofs ist an dieser Stelle aber auch insofern schwer nachvollziehbar, als die NIA durch die Abbildung der vollen Kosten und die Veranschlagung als Mietkosten die Vergleichbarkeit zu privaten Anmietungen deutlich verbessert. Sollte sich also einmal erweisen, dass eine private Anmietung oder gegebenenfalls auch ein privater Mietbestellbau deutlich günstiger wäre als eine Errichtung über die NIA, so würde sich dies im Rahmen der jeweiligen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu der konkreten Beschaffung erweisen. Dann wäre regelmäßig die private Variante vorzuziehen. Eine solche Vergleichbarkeit besteht in dem aktuellen Verfahren nicht. Insofern bietet die NIA in jedem Fall deutliche Vorteile hinsichtlich einer wirtschaftlichen Steuerung. Herzlichen Dank.
Bitteschön, Frau Butter! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank, Frau Kollegin Camuz, für das Zulassen der Zwischenfrage. Dem Gesagten zufolge liegt es überwiegend an männlichen Gesetzgebern, dass die Gesetzeslage und die Situation von Frauen jetzt so ist wie sie ist. Daher frage ich Sie: Wie erklären Sie sich Ihr Gesagtes vor dem Hintergrund, dass wir, dass sich die Frauen aller Fraktionen eigentlich einig waren, dass wir mit einer weiblichen Innenministerin an der Spitze die Fußfessel so schnell wie möglich einführen können? Warum warten wir immer noch auf das NPOG? Ich prophezeie, dass wir dieses NPOG nicht vor nächstem Sommer verabschieden und die Opfer häuslicher Gewalt so lange weiterhin auf eine mögliche Schutzmaßnahme warten
Landeseigene Rückführungsvollzugsbehörde schaffen - Niedersachsen zum Vorbild für effektiven Rückführungsvollzug machen
der AfD, in Niedersachsen eine sogenannte landeseigene Rückführungsvollzugsbehörde zu schaffen. Und ich sage es gleich zu Beginn ganz deutlich: Dieser Antrag ist weder notwendig noch sinnvoll. Meine Damen und Herren, er löst kein einziges der bestehenden Probleme, sondern schafft zusätzliche Bürokratie, neue Doppelstrukturen. Und würde man ihn tatsächlich umsetzen, kostete er viel Geld, ohne dass dadurch auch nur eine einzige Abschiebung mehr gelingen würde. Herr Wille, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche! Es gibt schon jetzt die Bitte nach einer Zwischenfrage: von Herrn Bothe. Möchten Sie die zulassen? Herr Bothe darf mir jetzt erst einmal aufmerksam zuhören. - Nein, ich lasse sie nicht zu. Danke schön. Die Beratungen im Innenausschuss haben was für eine Überraschung! auch keine andere Erkenntnis gebracht. Die AfD versucht mit diesem Antrag erneut, den Menschen vorzugaukeln, komplexe Probleme ließen sich mit einfachen organisatorischen Lösungen beheben. Aber wer die Realität kennt, weiß, dass Migration und Rückführung keine Themen für Empörung und Schlagzeilen, sondern für verantwortungsvolle, rechtssichere und umsetzbare Politik sind. Lassen Sie mich an dieser Stelle den Unterschied gerade zwischen der AfD und der CDU als bürgerlicher Partei der Mitte aufzeigen: Wir stehen für belastbare praktikable Lösungen - Sie, meine verehrten Damen und Herren der AfD-Fraktion, stehen für Lautstärke. Wir wollen die Verwaltung schlagkräftiger gestalten - Sie wollen sie diskreditieren. Wir stehen für Verantwortung und für verlässliche Politik für die Menschen in unserem Land - und Sie für Populismus. Niedersachsen verfügt bereits über etablierte Strukturen. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ist für den Rückführungsvollzug zuständig. Dort wird tagtäglich unter schwierigen Bedingungen gearbeitet. Und ja, es gibt Herausforderungen: bei der Identitätsklärung, bei der Zusammenarbeit mit Herkunftsstaaten oder bei der Beschaffung von Ausweisdokumenten und ‑papieren. Aber an diesen Punkten anzusetzen, ist weitaus sinnvoller, als neue Behörden aus dem Boden zu stampfen, die nichts verbessern, aber vieles verkomplizieren würden. Was wir brauchen, ist nicht Symbolpolitik, sondern eine Politik der pragmatischen Lösungen. Niedersachsen verdient eine Politik, die auf den bestehenden Strukturen aufbaut, sie stärkt und effizienter macht. Dazu gehören eine bessere Ausstattung, klare Zuständigkeiten, gut geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine konsequente Anwendung des geltenden Rechts. Und genau dafür stehen wir als CDU. Ich fordere die verantwortliche Innenministerin Daniela Behrens ausdrücklich auf, bei diesen Punkten endlich für spürbare Verbesserung zu sorgen. Es ist Ihre Verantwortung, die Landesaufnahmebehörde organisatorisch und personell so aufzustellen, dass Rückführungen rechtssicher und zügig umgesetzt werden können. Dazu gehört auch, die Abläufe zu modernisieren und den Beschäftigten den Rücken zu stärken. Die CDU-Fraktion wird diese Entwicklungen weiterhin sehr genau beobachten, und wir werden sehr deutlich darauf achten, dass hier auch Verbesserungen eintreten. Meine Damen und Herren, entscheidend ist, dass wir Rückführungen als Teil einer Gesamtstrategie begreifen. Hier erlebten wir im Sommer auf Bundesebene eine echte Wende. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat gleich zu Beginn seiner Amtszeit gezeigt, was Handlungsfähigkeit bedeutet: Er hat die Grenzkontrollen ausgeweitet, um irreguläre Einreisen einzudämmen. Er hat den Familiennachzug gezielt begrenzt, um die Aufnahmesysteme zu entlasten. Er arbeitet an der Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten, um Verfahren zu beschleunigen. Die Zahl der bundeweiten Rückführungen steigt bereits spürbar an. Meine Damen und Herren, das ist keine Symbolpolitik, wie die AfD sie betreibt, das ist konkrete und entschlossene Regierungsarbeit. - Frau Diallo Hartmann, melden Sie sich doch gerne zu Wort, wenn Sie etwas beitragen wollen! Meine Damen und Herren, das ist Politik mit Augenmaß, die für Ordnung sorgt und gleichzeitig die Kommunen entlastet. Und genau das ist der Unterschied: Während die AfD in Niedersachsen Anträge schreibt, um Schlagzeilen zu produzieren, setzt die Union auf Bundesebene Taten um, die wirklich Wirkung entfalten. Wir als CDU-Fraktion haben schon in der vergangenen Legislaturperiode konkrete Vorschläge gemacht, um die Verfahren zu verbessern und die Kommunen zu entlasten, etwa durch eine landesweite Einheit zur Identitätsklärung, durch mehr Personal in der Landesaufnahmebehörde und durch klarere Zuständigkeiten. Das sind seriöse, umsetzbare Schritte und keine populistischen Parolen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Rückführungen sind ein sensibles, aber notwendiges Instrument des Rechtsstaats. Sie müssen konsequent, aber mit Augenmaß durchgeführt werden, sie erfordern Professionalität, Rechtsklarheit und Menschlichkeit. Wer daraus ein politisches Dauertheater macht, schadet dem Vertrauen in unseren Staat. Niedersachsen braucht keine neuen Behördenfantasien, sondern Vertrauen in die bestehenden Strukturen und in eine Landesregierung, die endlich anfängt, entschlossen zu handeln. Wir brauchen Realismus statt Populismus, wir brauchen Verantwortungsbewusstsein statt Lautstärke, wir brauchen Politik mit Substanz und keine Schlagzeilenpolitik. Die CDU steht für Recht und Ordnung, für einen handlungsfähigen Staat. Also, meine Damen und Herren, lehnen wir diesen Antrag ab, weil er nichts löst und nur heiße Luft darstellt und weil er einmal mehr zeigt, dass sich die AfD lieber empört, als dieses Land wirklich gestalten zu wollen, geschweige denn gestalten zu können. Herzlichen Dank. Herr Wille, ich möchte Sie darauf hinweisen,
Machtmissbrauch und sexueller Belästigung in der Filmbranche entgegentreten
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend über unseren Antrag, mit dem wir Machtmissbrauch und sexueller Belästigung in der Filmbranche entschieden entgegentreten wollen. Ich freue mich sehr, dass wir mit der CDU über Fraktionsgrenzen hinweg zusammenstehen und dass auch die CDU diesen Antrag unterstützt. Das zeigt: Wenn es um den Schutz von Menschen geht, ziehen wir an einem Strang. Herzlichen Dank. Bereits in der ersten Beratung haben wir deutlich gemacht, warum dieser Antrag so wichtig ist. Die MeToo-Bewegung liegt inzwischen einige Jahre zurück, und trotzdem hören wir immer wieder von Übergriffen, Einschüchterungen und Grenzverletzungen am Filmset. Es geht dabei nicht um Einzelfälle oder um einzelne schwarze Schafe, sondern um Strukturen, die Machtmissbrauch ermöglichen. Es wurde zu lange weggeschaut. Die bereits erwähnte Studie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zeigt deutlich, dass fast die Hälfte der Filmschaffenden in Deutschland angab, in den letzten drei Jahren sexuelle Belästigung erlebt zu haben. Zum Vergleich: In anderen Branchen liegt dieser Wert bei nur 9 %. In fast 90 % der Fälle waren die Täter Männer, meist in höheren Positionen als die Betroffenen. Und viele Betroffene haben geschwiegen, aus Angst, ihre Karrieren zu gefährden oder weil sie keine vertrauliche Anlaufstelle kannten. Diese Zahlen sprechen für sich, und sie zeigen, dass freiwillige Selbstverpflichtungen nicht ausreichen. Deshalb ist unser Antrag richtig und notwendig. Wir schaffen damit klare Regeln, um Sicherheit und Respekt in der Filmbranche zu gewährleisten. Konkret heißt das: Wer öffentliche Filmförderung in Niedersachsen erhält, muss sich an einen Verhaltenskodex gegen Machtmissbrauch und sexuelle Belästigung halten. Es wird eine unabhängige Anlaufstelle für Betroffene geben, an die man sich ohne Angst wenden kann. Und Schutzkonzepte für Vertrauenspersonen am Set werden zur Bedingung für Förderung. Damit bekommt die Branche Orientierung und Sicherheit, und wir machen deutlich: Wer mit Steuergeld gefördert wird, trägt auch Verantwortung für faire und sichere Arbeitsbedingungen. Es gibt zum Glück bereits einige gute Entwicklungen, zum Beispiel den neuen Respect Code Film und die Vertrauensstelle bei der Nordmedia. Das zeigt deutlich: Das Bewusstsein wächst. Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt, verbindliche Strukturen zu schaffen. Denn bisher sind diese Maßnahmen freiwillig, und Freiwilligkeit funktioniert leider zu oft nur dort, wo es ohnehin schon gut läuft. Mit unserem Antrag geben wir ein klares politisches Signal: Wir schauen nicht weg. Wir sorgen dafür, dass Betroffene ernst genommen werden und Täter Konsequenzen spüren. Und wir fördern die, die mit gutem Beispiel vorangehen. Viele Filmschaffende, gerade auch in Niedersachsen, haben sich längst auf den Weg gemacht. Diese Menschen verdienen unsere Unterstützung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Filmbranche steht für Kreativität, Inspiration und Vielfalt. Diese Werte können aber nur dann gelebt werden, wenn es ein respektvolles Miteinander gibt. Stimmen Sie daher dem Antrag zu! Herzlichen Dank.
Lehrkräfteausbildung praktisch und vernetzt denken - Qualität stärken, Fachkräftemangel bekämpfen!
Vielleicht kommen Sie noch darauf, dass das für Sie auch in der nächsten Legislaturperiode kein Weg in die Zukunft sein kann. - Herzlichen Dank. Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. Ich habe ausgeführt, was die Lehramtsstudenten tatsächlich brauchen. Was die Lehramtsstudenten allerdings nicht brauchen, sind rot-grüne Überschriften wie in diesem Antrag, rot-grüne Entschließungsanträge, die keine Wirkung zeigen, und eine rot-grüne Bildungspolitik. Herzlichen Dank. Vielen Dank. - Ich gebe Herrn Meyn noch die
Wie ist es um die Zukunft der Tagesbildungsstätten in Niedersachsen bestellt?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Wie ist es um die Zukunft der Tagesbildungsstätten in Niedersachsen bestellt?" Tagesbildungsstätten sind fester Bestandteil der niedersächsischen Bildungslandschaft: Als Einrichtungen der Eingliederungshilfe erfüllen die Tagesbildungsstätten derzeit für rund 3 000 Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung die Schulpflicht. Sie bieten lebenspraktische Bildung, pflegerische Betreuung und verlässliche Tagesstruktur - jedoch ohne den rechtlichen Status einer Schule. Mehrere Gerichtsurteile unter anderem: Bundessozialgericht 2017, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen 2021 haben klargestellt, dass Bildungsleistungen nicht aus Mitteln der Eingliederungshilfe finanziert werden dürfen. Dies stellt die Kommunen, die bislang die Tagesbildungsstätten vollständig finanzieren, nach eigener Aussage vor erhebliche rechtliche und finanzielle Herausforderungen. Gleichzeitig verpflichtet die UN-Behindertenrechtskonvention zu einem inklusiven Bildungssystem, das allen Kindern diskriminierungsfreien Zugang zu hochwertiger Bildung ermöglicht. Mit dem fraktionsübergreifenden Antrag „Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen" hat der Landtag bereits Schritte zur Weiterentwicklung der Tagesbildungsstätten angestoßen. Es bedarf nun nach Einschätzung von Experten einer strukturierten, verlässlichen und gerechten Umwandlung der Tagesbildungsstätten in Förderschulen. Dieser Transformationsprozess betrifft die Lebensrealität von über 3 000 Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen, ihre Familien, die Fachkräfte in den Einrichtungen und die kommunalen Träger. Deshalb empfehlen Experten, die Kommunen und Landkreise in diesen Prozess eng einzubinden, klare Zuständigkeiten zu schaffen, verbindliche Zeitpläne aufzustellen und eine faire Finanzierung durch das Land zu gewährleisten. 1. Wie stellt sich der aktuelle Zeitplan des Entwicklungsprozesses zur Zukunft der Tagesbildungsstätten konkret dar? 2. Wie soll die grundsätzliche Finanzierung der freien Träger im Rahmen des Entwicklungsprozesses der Tagesbildungsstätten erfolgen? 3. Wie will die Landesregierung die Bestandssicherung für das vorhandene pädagogische Personal mit seinen multiprofessionellen Kompetenzen und Erfahrungen gegebenenfalls gewährleisten? Danke, Herr Fühner. - Die Kultusministerin,
Lehrkräfteausbildung praktisch und vernetzt denken - Qualität stärken, Fachkräftemangel bekämpfen!
Herr Kollege Meyn, Sie haben anderthalb Minuten. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - In der Schule und im Parlament ist man ja immer verpflichtet, wahre Fakten zu bringen. Erstens wurde gesagt, ich hätte 24 Monate Referendariat gefordert. Das war mal eine Diskussion, die Herr Fühner und ich haben das mitbekommen von den Philologen an- bzw. überdacht wurde, weil man mit der aktuellen Ausgestaltung des Referendariats nicht zufrieden ist. Das war niemals meine Aussage. Deswegen ist es nicht schön, wenn Sie hier solch eine falsche Aussage tätigen. Das muss vielmehr ein Weckruf sein, das Referendariat in diesen anderthalb Jahren vorher durch das Studium zu entlasten und nicht noch zwei Jahre Referendariat folgen zu lassen. Letzteres war nie die Aufforderung. Zweitens haben Sie die Profile, die gebildet werden sollen, nicht ganz verstanden. Es soll also nicht immer mehr Inhalt reingepackt werden, sondern Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sollen die Möglichkeit haben, sich bereits im Studium für Profile beispielsweise digitale Lehrer oder Inklusion zusätzlich zu schulen, sodass man dieses Know-how dann in den Kollegien hat. Das noch einmal zur Klarstellung. Besten Dank. Vielen Dank. - Der Kollege Rykena möchte Stellung nehmen.
Lehrkräfteausbildung praktisch und vernetzt denken - Qualität stärken, Fachkräftemangel bekämpfen!
Der Kollege Rykena möchte Stellung nehmen. Auch Sie haben anderthalb Minuten. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Meyn, vielleicht haben wir uns an dieser Stelle tatsächlich falsch verstanden. Ich hatte im Protokoll und auch in meiner Erinnerung gefunden, dass Sie gesagt haben, dass viele Referendare sich das gewünscht hätten, und nicht, dass Sie das gemeint haben. Zu dem anderen Punkt: Ja, Sie haben mit den Schwerpunkten recht. Aber selbst diese Schwerpunkte kommen zu den bisherigen Inhalten neu hinzu. Das heißt, vom Prinzip her ist meine Ausführung doch zutreffend, dass mehr Inhalte als bisher in das Studium hineingestopft werden. Vielen Dank. Jetzt hat das Wort: aus der Fraktion der CDU
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich
Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jeder von uns kennt einen Rettungsring, mit dem sich Ertrinkende oder Schiffbrüchige über Wasser halten können und überleben. Was aber hat ein Rettungsring an dieser Stelle mit dem kommunalen Finanzausgleich zu tun? Ich sage es Ihnen: Bei der Einbringung des Haushalts 2025 hielt der Landrat meines Landkreises Stade einen Rettungsring in die Höhe - ein sinnbildlicher Hilferuf für alle Kommunen, da ihnen bereits letztes Jahr das Wasser bis zum Halse stand. Die gemeinsamen Appelle, ja, die Hilferufe der kommunalen Spitzenverbände in den vergangenen Jahren, sich auf das Finanzier- und Machbare zu konzentrieren, verhallten allerdings ungehört. Folge: Der aktuelle Haushaltsentwurf des Landkreises Stade prognostiziert ein Defizit von 29,3 Millionen Euro. Selbst mit der vorgesehenen Erhöhung der Kreisumlage um einen Prozentpunkt auf 49,0 % kann eine Deckung des Haushaltes nicht erreicht werden. Die Lage aller kommunalen Haushalte in Niedersachsen wird ohne gravierende und nachhaltige Änderungen auf der Landesebene immer dramatischer. Der Landkreis Stade steht stellvertretend für alle Landkreise in Niedersachsen und die Region Hannover. Aber auch immer mehr Städte und Gemeinden verfügen 2025 über einen unausgeglichenen Haushalt. Auch im Haushaltsvollzug ergibt sich keine Verbesserung. Die aktuelle Haushaltsplanung für 2026 weist flächendeckend in ganz Niedersachsen dramatische Defizite aus. Die Haushaltsentwicklung ist vor allem von den Kostensteigerungen im Sozialbereich geprägt und von Lasten, die immer mehr auf die kommunale Ebene abgewälzt werden und die die Kommunen nicht nur an, sondern über ihre Leistungs- und Belastungsgrenzen bringen. In Stade beispielsweise sind die Sozialausgaben in den letzten drei Jahren von 128 auf 163 Millionen Euro gestiegen. In zahlreichen anderen Bereichen ist ein Ende der Kostenexplosion ebenfalls nicht absehbar. Die Kommunen werden seit Jahren von Bund und Land mit immer neuen Aufgaben überhäuft, ohne dass für eine ausreichende Finanzierung gesorgt wird. Das Ergebnis: eine permanente Überforderung vor Ort. Dass das Land nun 4,7 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität pauschal an die Kommunen weitergeben will, statt sie in komplizierte Förderverfahren zu zwingen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch die Wahrheit ist: Seit den 1990er-Jahren hat das Land den Kommunen über 1 Milliarde Euro jährlich entzogen - durch Kürzungen beim Finanzausgleich und die Streichung der Mitfinanzierung nach dem SGB II. Deshalb liegt Niedersachsen heute bundesweit auf dem letzten Platz beim kommunalen Finanzausgleich. Während andere Länder im Schnitt 1 010 Euro pro Einwohner zahlen, sind es bei uns weniger als 690 Euro. Das ist ein strukturelles Ungleichgewicht, das unsere Städte und Gemeinden seit Jahrzehnten schwächt und endlich beendet werden muss. Die kommunale Ebene steht dieser Entwicklung nahezu machtlos gegenüber und wartet auf den dringend notwendigen Rettungsring. Der vorliegende Gesetzentwurf ist dies jedoch nicht. Meine Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf soll der sogenannte horizontale Finanzausgleich zwischen den Landkreisen und den übrigen Kommunen neu geregelt werden. Das heißt aber, der Finanzkuchen wird nur anders verteilt, er wird aber nicht größer. Der Gesetzentwurf gibt daher keine Antwort auf das vorhandene strukturelle Finanzierungsdefizit der Kommunen. Hier muss die Landesregierung endlich handeln! Meine Damen und Herren, der im März beschlossene Pakt für Kommunalinvestitionen in Höhe von 600 Millionen Euro ist zwar ein wichtiges Signal, aber eben keine dauerhafte Lösung. Denn trotz steigender Steuereinnahmen kämpfen unsere Kommunen weiterhin mit massiven strukturellen Defiziten. Wer die Städte und Gemeinden wirklich stärken will, muss die Einnahmebasis nachhaltig verbessern, die Schlüsselzuweisung und die Verbundquote erhöhen, um eine jährliche Entlastung von mindestens 1 Milliarde Euro für die Kommunen zu erreichen, und vor allem das Konnexitätsprinzip konsequent durchsetzen. Denn es gilt: keine neuen Aufgaben ohne gleichzeitige finanzielle Entlastung. Das muss ebenso für bereits übernommene Aufgaben gelten. Meine Damen und Herren, wir brauchen endlich eine schonungslose und ehrliche Aufgaben- und Ausgabenkritik. Es muss klar gesagt werden: Was wollen wir uns leisten, und was können wir uns leisten? Alles andere führt die Kommunen immer weiter in die Sackgasse. Darüber hinaus, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, brauchen wir eine radikale Neuordnung der Förderpolitik: weniger Programme, dafür einfache Verfahren, weniger Kontrolle, mehr Vertrauen, weniger Bürokratie. Nur so kommen die Mittel schnell und unbürokratisch dort an, wo sie gebraucht werden: bei den Menschen vor Ort. Ob das Niedersächsische Kommunalfördergesetz die Lianen des Förderdschungels durschlägt, bleibt abzuwarten. Unsere Landkreise, Städte und Gemeinden brauchen alle auskömmliche Finanzmittel, eine transparente, faire und vereinfachte Mittelverteilung, damit alle wieder eigenverantwortlich und nachhaltig handeln können. Herzlichen Dank. Danke, Frau Butter. - Die nächste Wortmeldung kommt von der
Bürokratieabbau für Niedersachsen - Effizienz fördern, Handwerk stärken
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diesen Antrag werde ich jetzt nicht verteidigen. Was hier vorgestellt wird, ist so etwas wie ein Schildbürgerstreich. Ich erinnere mich noch an die erste Beratung im Februar-Plenum. Da sagte ich Ihnen, dass dieser Antrag nicht wirklich sinnvoll und auch nicht wirklich umsetzbar sei. Dann brach ein bisschen Tumult aus, eine Kurzintervention wurde bemüht. Dann kam die Ausschussberatung. Es gab eine Unterrichtung durch die Landesregierung, und in dieser Unterrichtung kristallisierte sich heraus, dass dieser Antrag nicht wirklich sinnvoll und auch nicht wirklich umsetzbar sei. Ich möchte die Punkte hier auch nennen ich habe mir das Protokoll wirklich genau angeschaut: Sie verlangen unter Punkt 5, dass „praktikable Lösungen für das Handwerk" entwickelt werden, „um das Lieferkettensorgfaltsgesetz sinnvoll und zielgerecht anwenden zu können". Nur hat das Lieferkettengesetz gar keine Berührungspunkte mit dem Handwerk, sondern ist an die Großunternehmen und die Lieferanten der Vorprodukte gerichtet. Insofern führt diese Forderung ins Leere. Es ist irrational, so etwas zu fordern. Unter Punkt 3 wollen Sie „Berichts- und Nachweispflichten in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Statistik ... reduzieren". Auch das führt ins Leere. Die Unterrichtung durch die Landesregierung hat ergeben das ist wirklich ein Zitat, dass das „Landesamt für Statistik ... im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung ausschließlich Statistiken für den Bund erstellt". Also auch hier gibt es nicht die Berichts- und Nachweispflichten, auf die Sie hier versuchen zu zielen. Unter Punkt 6 wollen Sie „sogenannte Praxis-Checks im Rahmen der Rechtsetzung durchführen, um systematisch Belastungen, vor allem für Mittelstand und Handwerk, zu reduzieren". Auch das wird bereits getan. Es ist also nicht mehr wirklich sinnvoll, diese Forderungen hier aufzustellen. Das gilt auch für die Forderung an die Landesregierung, sich auf Bundesebene einzusetzen, dass „unmittelbar zu Beginn der neuen Wahlperiode ein fünftes Bürokratieentlastungsgesetz ... auf den Weg gebracht wird". Wir brauchen nicht wirklich ein Bürokratieentlastungsgesetz, sondern wir brauchen Bürokratieentlastung! Das erwirken Sie, indem Sie bürokratische Gesetze tatsächlich streichen, zum Beispiel das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder das Hinweisgeberschutzgesetz, das Entgelttransparenzgesetz, das Tariftreue- und Vergabegesetz! Ich habe diese ganzen Gesetze schon mehrfach aufgezählt. Das sind Bürokratiemonster, die Sie in den vergangenen Regierungszeiten, auch in der Ampelregierung, auch in der letzten Merkel-Regierung, vorangetrieben haben. Ich habe es schon einmal an anderer Stelle gesagt: Für gewöhnlich weiß ich zumindest den Versuch, vernünftige Vorschläge einzubringen, zu würdigen. Aber das hier ist einfach nichts. Es ist, wie gesagt, nicht wirklich sinnvoll und auch nicht wirklich umsetzbar. Daher lehnen wir ab. Vielen lieben Dank. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion der SPD der Kollege Frank Henning. Herr Pr
Vertrauen in den Rechtsstaat stärken - Strafjustiz entlasten! Möglichkeiten des beschleunigten Verfahrens nach §§ 417 ff. StPO besser nutzen
gedreht? Einfach anfangen! Wir passen hier oben auf. Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für den Zuspruch. „Vertrauen in den Rechtsstaat stärken - Strafjustiz entlasten! Möglichkeiten des beschleunigten Verfahrens nach §§ 417 ff. StPO besser nutzen". Liebe Kolleginnen und Kollegen, was ist das Ziel dieses Antrags? Die Zahl der beschleunigten Verfahren soll erhöht werden. Dass sich die Koalition aus SPD und Grünen gegen unseren Antrag ausgesprochen hat, geht vielleicht auf diesen alten Reflex zurück: Der Antrag kommt von der Opposition und muss also gleich abgelehnt werden. Ob das alles im Sinne eines zukünftig schnellen Rechtsstaats sinnvoll ist, haben wir im Ausschuss diskutiert und können das jetzt vielleicht noch intensivieren. Ich will gerne zugestehen, dass insbesondere die erste Forderung durch das Ministerium, durch die Ministerin schon umgesetzt worden ist. Darin geht es um die Konzentration der „Zuständigkeit für die Durchführung beschleunigter Verfahren" gemäß §§ 417 ff. StPO „auf Amtsgerichte ..., die ihren Sitz am Standort von Staatsanwaltschaften haben". Zur Abfolge: Wir haben den Antrag am 17. September 2024 eingebracht. Im September 2024 ist er dann im Landtag behandelt worden. Schon damals ist uns gesagt worden, dass diese Forderung umgesetzt wird. So soll es dann auch sein. Das ist also ein Antrag, der eine schon laufende Sache beschleunigt. Das können wir natürlich nur begrüßen. Ich will mich hier jetzt nicht darüber streiten, ob diese Maßnahme durch das Ministerium schon vor diesem Antrag eingeleitet worden ist oder später - Hauptsache, hier schreitet etwas Sinnvolles voran. Dass von den Staatsanwaltschaften gemäß § 417 StPO ein beschleunigtes Verfahren schriftlich oder mündlich beantragt werden kann, „wenn die Sache auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist", ist unter anderem Inhalt dieser Paragrafen. Das beschleunigte Verfahren ist auf Fälle beschränkt, in denen lediglich eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr in Betracht kommt. Es gibt auch bei der Beweisaufnahme Erleichterungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, andere Länder haben schon Erfahrungen mit diesem Instrument gesammelt, unter anderem Baden-Württemberg. Dort verfügt man bereits über fundierte Praxiserfahrungen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Möglichkeiten des beschleunigten Verfahrens besser nutzen zu können. In einem Evaluationsbericht der baden-württembergischen Landesregierung berichten die dortigen Justizbehörden von einer wahrnehmbar stärkeren spezialpräventiven Wirkung des beschleunigten Verfahrens, da eine Vielzahl der Straftäter von der unmittelbar nach der Tat durchgeführten Hauptverhandlung und der nachfolgenden Verurteilung sichtlich beeindruckt seien. Zudem würden die verhängten Strafen zu einer hohen Akzeptanz führen. Das Justizministerium resümiert, dass das beschleunigte Strafverfahren ein wirksames strafverfahrensrechtliches Instrument sei, um die unter spezial- und generalpräventiven Aspekten besonders wünschenswerte rasche Sanktionierung von Straftaten im konkreten Einzelfall zu ermöglichen. Gleichzeitig würden den Straftätern durch die zügige Bearbeitung von Strafverfahren frühzeitig Grenzen aufgezeigt und potenziellen Straftätern die Folgen einer konsequenten Anwendung des Strafrechts vor Augen geführt. Daneben sei das beschleunigte Verfahren ein geeigneter Ansatz, um das allgemeine Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat zu stärken. Schließlich könnten schnelle Strafverfahren im beschleunigten Verfahren dazu beitragen, nicht nur Staatsanwaltschaften und Gerichte, sondern auch Opfer, Zeugen und Täter zu entlasten. Diese Beschleunigung sollte auch vor dem Hintergrund mancher Bereiche des Strafrechts genutzt werden; das ist in diesem Hause, glaube ich, unstrittig. Ich glaube aber auch, dass wir Folgendes zu überlegen haben auch das war ein Punkt unseres Antrages: „Ein regelmäßiger, anlassunabhängiger Erfahrungsaustausch zwischen Vertretern der Justiz- und der Polizeibehörden ist zu organisieren, um zukünftig in der Praxis erkannte Hindernisse und Probleme bei der Durchführung beschleunigter Verfahren frühzeitig zu erkennen und abstellen zu können. So können auch positive Erfahrungen bei der Organisation und im Ablauf von beschleunigten Verfahren möglichst schnell kommuniziert und allen Beteiligten zur Verfügung gestellt werden." Das sind nach unserer Auffassung gute Argumente für diesen Antrag. Man kann immer wieder darüber streiten, dass Dinge schon umgesetzt worden sind oder andere Dinge schon in der Pipeline sind. Aber ein solches Signal aus dem Plenum des Landtages wäre gut, indem sich alle Parteien hierzu äußern und sagen, dass alles getan werden soll, was im beschleunigten Verfahren möglich ist. Das sind Fälle mit geringerer Beweislast und auch mit geringerer Strafe. Außerdem ist die Justiz entsprechend auszustatten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da ist es jetzt, glaube ich, nicht sinnvoll, sich darüber auszulassen, welche dieser Bereiche ich erwähnte es eingangs schon bereits umgesetzt worden sind. Uns ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Justiz so ausgestattet wird, dass sie dieses beschleunigte Verfahren schnell umsetzen kann. In diesem Sinne werben wir werbe insbesondere ich noch einmal dafür, diesem Antrag zuzustimmen. Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. - Als Nächstes hat sich zu Wort
Maßnahmen und Ergebnisse der Tätigkeit der Landesregierung bezüglich der Eindämmung und Überwindung der COVID-19-Krise und der Auswertung getroffener Entscheidungen während und nach der COVID-19-Pandemie in Niedersachsen
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem, was Sie gerade wieder mit Ihrer Wortwahl zum Ausdruck gebracht haben, sind Sie wirklich der Letzte, Herr Marzischewski-Drewes, der sich hier über Moral erheben sollte. Sie haben gesagt, wir müssen jetzt zur Rechenschaft gezogen werden. Schauen Sie sich die Antwort auf die Frage 114 Ihrer Großen Anfrage genau an: Es gibt verwaltungsgerichtliche Verfahren, in denen rechtsstaatlich beschieden worden ist. In der Antwort auf die Große Anfrage ist das alles aufgeführt. Die Antworten sind darin gegeben worden. Aber dieses permanente Nachbohren, Menschen zur Rechenschaft ziehen zu wollen, und zu meinen, man müsse Menschen unter Druck setzen und persönlich nach vorne holen, das ist nicht in Ordnung. Genau das verbreitet diese Panik. Das ist die Aufrechterhaltung eines Panikzustandes, einer Angsttreiberei, die wir hier zu Recht die ganze Zeit verurteilen und die wir Ihnen persönlich vorwerfen können. Sie haben hier wieder eine wissenschaftliche Aufarbeitung eingefordert. Sie als AfD-Fraktion, aber auch die gesellschaftlichen Gruppen und Blasen, in denen Sie unterwegs sind, sind genau diejenigen, die eine wissenschaftliche Aufarbeitung anscheinend nicht interessiert, weil Sie sich auf vorgefertigte Nichtfakten stützen möchten, die nur einem Zweck dienen: die Gesellschaft zu spalten, zu hetzen und dafür zu sorgen, dass Menschen verunsichert sind. Das ist Ihr gesellschaftlicher Auftrag. Auch Sie wollen Volksvertreterinnen und Volksvertreter sein. Dann seien Sie das bitte wirklich - und nicht nur für Ihre Algorithmen und Internetfans, die Sie antreiben und aufhetzen. Das ist nicht in Ordnung! Wir hoffen sehr, dass Sie sich die Antwort noch einmal ganz in Ruhe durchlesen und feststellen: In Ordnung, das war eine runde Beantwortung der Fragen in der Großen Anfrage. Sie hat nichts mit Panikmache zu tun, sondern im Gegenteil: Die sollte Sie beruhigen, damit wir uns hier den wirklichen neuen Themen widmen können. Danke. Vielen Dank, Herr Uhlen. - Der Kollege Marzischewski-Drewes hat sich zu einer Kurzintervention
Union stoppt das Tierwohlprogramm: Rückschlag beim Stallumbau statt Planungssicherheit für die Landwirtschaft
das entscheide immer noch ich, wer hier redet. Sie haben sich zu Wort gemeldet und um die Möglichkeit zur sofortigen Stellungnahme gebeten. Bitteschön! Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Mohrmann, selbstverständlich machen wir uns Gedanken darüber, wie wir da einsteigen können. Aber Sie wissen auch, dass zum Beispiel die AFP-Mittel begrenzt sind. Ich habe vorhin von 60 Millionen Euro gesprochen; die AFP-Mittel umfassen 18 Millionen Euro für alles, was wir fördern, also Spot Spraying oder den Umbau von Ställen anderer Tierarten. Und das Geld wird ja nicht mehr. Neulich waren Sie doch bei der Geflügelbranche und haben sich da starkgemacht. Haben Sie dort auch gesagt, dass die Geflügelbranche weniger Geld bekommt, wenn wir Mittel aus dem AFP-Bereich für die Schweinehaltung verwenden müssen? Wir schauen selbstverständlich, was wir machen können. Wir werden uns mit der Branche darüber austauschen, an welchen Stellen die Notwendigkeit am größten ist. Zum Thema Ringelschwanzprämie Sie haben es jetzt zum zweiten Mal falsch dargestellt: Die Ringelschwanzprämie in Niedersachsen konnte nicht fortgeführt werden, weil es ein Bundesförderprogramm ebenfalls für laufende Kosten gab. Das wissen Sie ganz genau! Versuchen Sie nicht, den Eindruck zu erwecken, wir hätten ein gut funktionierendes Programm eingestampft! Es ist fortgesetzt und um investive Maßnahmen ergänzt worden. Das war die einzige konkrete Antwort, die es in den letzten Jahren für die Tierhalterinnen und Tierhalter gegeben hat.
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
Drs. 19/8598 Zu Wort gemeldet hat sich Herr Thiele. Bitteschön! Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Ich verlese die Dringliche Anfrage der CDU-Fraktion: „NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem,Versuch der Umgehung der Schuldenbremse' fest?" Unter dem 10. Juni 2025 berichtet die Staatskanzlei auf ihrer Internetseite Fußnote 1 in der Drucksache 19/8598 verweist auf die entsprechende Pressemitteilung über einen Kabinettsbeschluss vom selben Tag zu einem Gesetzentwurf, der die Errichtung einer Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben (NIA) zum Gegenstand hat und ausweislich des Mitteilungstextes als politisches Signal für einen grundlegend neuen Ansatz beim staatlichen Hochbau zu verstehen ist. Nach dem inzwischen eingebrachten Gesetzentwurf Fußnote 2 verweist auf die entsprechende Drucksache soll es ab dem 1. Januar 2026 Aufgabe der NIA sein, große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten für Behörden und Einrichtungen des Landes zu errichten sowie Sanierungen von Bestandsgebäuden mit vergleichbarem Investitionsvolumen durchzuführen. „Ausgeführt werden", so die Pressemitteilung, „sollen die Bau- und Sanierungsvorhaben durch das Staatliche Baumanagement Niedersachsen." Zur Finanzierung erhält die NIA gemäß Haushaltsplanentwurf 2026 zunächst 10 Millionen Euro Trägerkapital aus dem Landesliegenschaftsfonds. Zur Realisierung der künftig zu beauftragenden Bau- und Sanierungsmaßnahmen soll sie Kredite aufnehmen dürfen, deren Kapitaldienst nach den Planungen der Landesregierung ebenso wie die laufenden Betriebskosten der Anstalt, die Verwaltung der Immobilien und die Bauunterhaltung von den beauftragenden Ressorts in Form von Mietzahlungen zu tragen ist. Für Verbindlichkeiten der NIA haftet das Land gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 AnstNIAG-E als Gewährträger unbeschränkt, für aufgenommene Darlehen und ausgegebene Schuldverschreibungen nach § 3 Abs. 3 des Gesetzentwurfs sogar, ohne dass zuvor eine Befriedigung aus dem Vermögen der NIA betrieben worden sein muss. Zusätzlich ist das Land verpflichtet, die wirtschaftliche Basis der NIA „jederzeit zu sichern und sie für die gesamte Dauer ihres Bestehens funktionsfähig zu erhalten" (§ 3 Abs. 1 Satz 2 AnstNIAG-E). Im Rahmen der vom Ausschuss für Haushalt und Finanzen beschlossenen Anhörung zum Gesetzentwurf ist die Absicht der Landesregierung, Kredite der NIA aus allein formalen Gründen nicht auf die Kreditaufnahme des Landes anzurechnen die weiterhin der sogenannten Schuldenbremse unterliegt, von mehreren Seiten und am deutlichsten von einem Gutachter als verfassungswidrig eingestuft worden, den die regierungstragenden Fraktionen benannt hatten. Fußnote 3 verweist auf die Stellungnahme von Professor Dr. He nning Tappe von der Universität Trier vom 9. September 2025. Das ist die Vorlage 4 zur Drucksache. Dort wird unter anderem auch aus der Stellungnahme zitiert, nämlich: „Im Ergebnis ist die Kreditermächtigung in § 7 Abs. 1 AnstNIAG-E daher als eine vom Regelfall der Finanzierung innerhalb des Kernhaushalts abweichende formale Gestaltung anzusehen, die dazu dient, das Neuverschuldungsverbot des Art. 71 Abs. 2 NV (und des Art. 109 Abs. 3 GG) zu umgehen." Dieser Einschätzung schließt sich der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages an. Fußnote 4 verweist auf die Stellungnahme des GBD in Vorlage 13. Ein weiterer von den regierungstragenden Fraktionen vorgeschlagener Gutachter stellt die vorgegebenen wirtschaftlichen Ziele infrage und warnt vor Reibungsverlusten und einer Verkomplizierung der Strukturen und Prozesse. Fußnote 5 verweist auf die Stellungnahme von Professor Dr. Felix Rösel vom Institut für Volkswirtschaftslehre der TU Braunschweig vom 11. September 2025 - Vorlage 8 zur Drucksache. Zu Beginn der Ausschussberatungen hatte der Landesrechnungshof bereits kritisiert, dass es bei der NIA um zusätzliche Kreditaufnahmemöglichkeiten gehe, dass die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht hinreichend belegt und die „NIA auf dieser Basis nicht entscheidungsreif" sei. Einziger monetärer Vorteil des Konstrukts sei „eine Zeitersparnis. .., die es nach dem Willen der Landesregierung zukünftig auch im klassischen Verfahren geben wird. ... Die Hauptprobleme nämlich die mangelnde Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen Bauverwaltung, Liegenschaftsverwaltung und den nutzenden Verwaltungen werden mit dem Konstrukt NIA nicht beseitigt." Die Fußnote 6 verweist auf die Niederschrift der 111. Sitzung des Haushaltsausschusses vom 20. August - Seite 22 ff. In der eingangs genannten Pressemitteilung der Staatskanzlei war Finanzminister Heere mit den Worten zitiert worden: „Die Einrichtung der NIA ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem wirtschaftlicheren Landesbau". Weiter heißt es: „Sowohl intern als auch extern wurde das entwickelte Modell sehr genau auf seine Wirtschaftlichkeit und Verfassungsmäßigkeit geprüft". Dies vorausgeschickt, fragen wir die Landesregierung: 1. Wie begründet die Landesregierung nach den gutachterlich und vom Landesrechnungshof geäußerten Zweifeln sowohl an der Wirtschaftlichkeit ihres Vorhabens als auch an dessen Verfassungsmäßigkeit das für die Errichtung der NIA erforderliche Landesinteresse an einer solchen Anstalt? 2. Welche Art von Bedarfs-, Nutzen-, Wirtschaftlichkeits- und Problemanalysen sind der Entscheidung der Landesregierung zur Errichtung der NIA wann vorangegangen (Antwort bitte unter Nennung der an der Analyse beteiligten Ressorts und etwaiger Dritter)? 3. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass bei Bauvorhaben der NIA Transparenz und Beteiligung des Parlaments in gleicher Weise gewährleistet werden, wie dies bisher als Konsequenz aus früheren erheblichen Baukostenüberschreitungen bei großen Bauvorhaben durch Regelunterrichtungen und Kenntnisnahme-Vorbehalte des Ausschusses für Haushalt und Finanzen systematische und geübte Praxis ist? Vielen Dank. Herzlichen Dank, Herr Thiele. - Unser Finanzminister,
Einsetzung eines 26. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses "Umgang der niedersächsischen Behörden und Gerichte mit dem tatverdächtigten Ausländer im Tötungsfall Liana K. seit seinem erstmaligen Aufgriff in Niedersachsen"
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Um es so deutlich wie möglich voranzustellen: Jedes Opfer grausamer Verbrechen verdient den gleichen Respekt und die gleiche sachliche Aufarbeitung. Und diese sachliche Aufarbeitung der Umstände im Fall der in Friedland getöteten jungen Frau ist und bleibt der rot-grünen Landesregierung ein zentrales Anliegen. Wir reden hier über eine schreckliche Tat, die nicht zu relativieren ist. In Gedanken sind wir bei der Familie des Opfers, und wir arbeiten zugleich intensiv politisch weiter. Wer nun aber wie die Fraktion rechts außen auf Basis des vorliegenden Kenntnisstands bereits jetzt nach einem Untersuchungsausschuss ruft, obwohl das Verfahren zur Akteneinsicht erst anläuft und die Ermittlungen nicht abgeschlossen sind, überzieht vollkommen und aus rein populistischem Kalkül. Das ist so unangemessen wie beschämend zugleich. Als ich 2002 an die Universität kam, thematisierte meine erste Vorlesung bei Peter Lösche die Frage von Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung. Es ging darum, dass es eine logische Verknüpfung von regierungstragenden Fraktionen und Regierungen gibt. Deswegen sind das Kontrollrecht der Opposition und das Fragerecht als Minderheitenrechte ungemein wichtig. Das hat uns auch der Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs, Wilhelm Mestwerdt, ins Stammbuch geschrieben. Das Zusammenspiel von parlamentarischen Mehrheiten auf der einen und der parlamentarischen Kontrolle auf der anderen Seite ist das, was durch belastbare Verfahren das Vertrauen in und die Zustimmung zur Demokratie sichert. Aber diese Kontrolle und das ist entscheidend bedarf auch eines verantwortungsvollen Umgangs. Und daran scheitern Sie wissentlich und willentlich. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist ein wichtiges und ernst zu nehmendes Instrument der Kontrolle, aber kein Schauplatz für die Propaganda gesichert Rechtsextremer. Die AfD instrumentalisiert mit ihrer Forderung dieses parlamentarische Werkzeug, statt die Rechte der Opposition verantwortungsvoll zu nutzen. Ihre Fragen im Innenausschuss, Herr Bothe, waren dünn oder dürr, die Antwort meist vorwegnehmend. Ihre Nachfragen waren eher unverschämt als aufhellend, Ihr Interesse an Aufklärung fiel weit hinter plumpe Angriffe zurück. Und als zweiter Vertreter Ihrer Fraktion kam dann Ihr Finanzpolitiker und nicht Ihr Rechtspolitiker. Ihr Interesse an Aufklärung nehme ich Ihnen an der Stelle nicht ab. Anstatt umfassende Anfragen zu stellen, fordern Sie einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss und kopieren dabei ein bisschen bei der CDU, statt erst mal die Antworten auf deren Fragen abzuwarten - nicht, weil es Ihnen um Aufklärung geht, sondern weil es Ihnen um Aufmerksamkeit geht, aber auf Kosten des Opfers. Der Kampf um die Parlamente das von Ihnen übernommene zentrale Strategieelement der NPD verlangt nun mal nach ich zitiere dem Parlament als Bühne für die öffentlichkeitswirksame Verbreitung eigener Inhalte, für Provokation und nicht zuletzt als verlässliche Geldquelle. Es bleibt schlichtweg ein unwürdiges Spiel mit Aufmerksamkeit, das Sie hier betreiben, auch, um die Union vor sich herzutreiben, die sich an der Stelle schon die Frage gefallen lassen muss, ob die von ihr angestoßene Dynamik sachangemessen war und ist. Kurzum: Es ist entlarvend, was die AfD hier versucht. Um mit Umberto Ecos großem Vortrag zum 50. Jahrestag der Befreiung Italiens zu schließen: Es ist unsere Pflicht, das, was Sie hier strategisch und rhetorisch versuchen, zu entlarven, mit dem Finger darauf zu zeigen, jeden Tag und überall. Bei allem Streit in der Sache sind wir uns unter den demokratischen Fraktionen im Landtag einig: Wer den tragischen Tod eines Mädchens nutzt, um zu fordern, dass man die Brandmauer einreißt, der sollte sich schämen. Danke.
Der Fall Friedland mahnt: Rückführungen beschleunigen, Verfahren klar strukturieren - rot-grüne Zerstrittenheit beenden
Sehr verehrte Frau Kollegin Hermann, das, was Sie hier suggerieren tun zu wollen, würde ich persönlich nicht zulassen. Sie versuchen, hier Dissense herzustellen. Die SPD hat hier deutlich und klar gesagt, dass sie das machen würde, vorausgesetzt, dass sie die Unterstützung des Bundes erhalten würde. Ich lese Ihren Brief so, dass Herr Dobrindt diesbezüglich eigentlich bereits quasi eine Absage erteilt hat, indem er die Verantwortung hierüber dem Land zugeschoben hat. Der Kollege Herr Watermann hat eben auch noch einmal deutlich über die Zuständigkeit geredet. ‑ Sie wollen, dass ich Ihre Frage beantworte. Dann müssen Sie aber auch zuhören. Sonst brauche ich an dieser Stelle nicht zu antworten. Ich kann nur hinzufügen: Vielleicht erteilen Sie erst einmal Herrn Dobrindt Unterricht darin, wie Innenpolitik funktioniert. Einen Moment mal eben! Wenn er darüber aufgeklärt ist, können wir noch einmal neu darüber reden. Denn die Zuständigkeit obliegt nach wie vor dem BAMF. Ich kann nur sagen: Es ist nicht Bestandteil des rot-grünen Koalitionsvertrages hier in Niedersachsen, Liebe CDU! ‑ dass wir Dublin-Zentren errichten. Das kann ich nur wiederholen. Sie haben das bereits in der HAZ gelesen. Ich habe mich dazu klar geäußert. Vielen Dank.
Maßnahmen und Ergebnisse der Tätigkeit der Landesregierung bezüglich der Eindämmung und Überwindung der COVID-19-Krise und der Auswertung getroffener Entscheidungen während und nach der COVID-19-Pandemie in Niedersachsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Fünf Jahre und acht Monate ist es jetzt her, dass die Corona-Pandemie Niedersachsen erreicht und das Leben der Menschen aus dem Nichts auf den Kopf gestellt hat. Im März 2020 stellte der Bundestag nichts weniger als eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest - eine Situation, die niemand von uns je zuvor erlebt hatte. Diese Pandemie war eine außergewöhnliche Bedrohung. Sie stellte uns politisch, medizinisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich vor Herausforderungen und Entscheidungen unter enormer Unsicherheit. Die Verantwortung war groß und zugleich das Wissen über dieses Virus noch sehr gering. Offensichtlich war aber die immense Gefahr für Gesundheit und Leben, die von diesem Virus lange Zeit ausging. Es war also schnelles, verantwortungsvolles Handeln gefragt, um Menschenleben zu schützen. Ich habe großen Respekt vor allen, die in dieser Zeit Verantwortung übernommen haben: vor unser damaligen SPD-geführten Landesregierung unter Ministerpräsident Stephan Weil und stellvertretend der damaligen Gesundheitsministerin Daniela Behrens, die in ungezählten Sitzungen des Krisenstab des Landes leitete, und auch vor den demokratischen Fraktionen dieses Hauses, die bereit waren, schwierige Entscheidungen zu tragen, und übrigens selbst sehr schnell nach den ersten Monaten Corona-Pandemie mit dem Landtagsbeschluss über den Antrag mit dem Titel „Aus COVID-19 lernen - Erfahrungen für zukünftige Pandemieplanung nutzen - Sonderausschuss zur Corona-Pandemie einsetzen" diesen Sonderausschuss eingesetzt haben. Das war ein ganz klares Signal: noch während der Krise aus der Krise lernen, systematisch, faktenbasiert und wissenschaftlich. Es war ja so, dass die Bedrohungslage in der Pandemie Entscheidungen abgefordert hatte, die zum Schutz des Lebens enorme Einschränkungen des täglichen Lebens, der Mobilität und der Wirtschaft nach sich gezogen haben. Der Sonderausschuss tagte über anderthalb Jahre, hörte Expertinnen und Experten, Wissenschaft und Praxis an und arbeitete an einer sachlichen, differenzierten Aufarbeitung. Das zeigt, wie verantwortungsbewusst die demokratischen Fraktionen in diesem Parlament gehandelt haben. Und in diesem Zusammenhang stelle ich spontan eine Anfrage, und die lautet so: Was hat eigentlich die AfD in Niedersachsen während der Corona-Pandemie getan? Die Antwort ist schnell gefunden und fällt auch ziemlich kurz aus: keine Verantwortung übernommen, kein Beitrag zur Lösung, viel Lärm, wenig Substanz. (Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN - Ulf Thiele 'CDU': Da war was mit einem Taucheranzug! - Gegenruf von Klaus Wichmann 'AfD': Das war eine Sauerstoffflasche, Herr Thiele! Ein kurzer Rückblick: Nach der ersten Schockstarre zu Beginn der Pandemie brachte die AfD im Juni Moment, Frau Kollegin, warten Sie bis die beiden Herren fertig sind! Ich wollte eigentlich gern vortragen. Vielleicht wären Sie so freundlich. Danke schön. Herr Thiele und Herr Wichmann! Die CDU-Fraktion hat noch Redezeit, und auch die AfD hätte noch 1:40 Minuten. Die Kollegin Retzlaff am Redepult hat nun das Wort. Bitte, fahren Sie fort! Ein kurzer Rückblick: Nach erster Schockstarre zu Beginn der Pandemie und nachdem Abgeordnete der AfD offensichtlich im Taucheranzug hier saßen, wie ich gerade höre, brachte die AfD im Juni 2020 einen Antrag mit der Forderung zur sofortigen Aufhebung sämtlicher Corona-Schutzmaßnahmen in diesen Landtag ein. Mitten in der Welle ein solcher Antrag! Da war nichts zu lesen von konstruktiver Kritik zur Verbesserung von Schutzkonzepten oder Unterstützung Betroffener, keine Ideen für Kitas, keine Lösungen für Unternehmen, nur das Verneinen des Infektionsgeschehens und Forderung nach Abschaffung aller Schutzmaßnahmen; nicht, dass irgendjemand etwas anderes von Ihnen erwartet hätte. Kurz darauf folgten die Parolen. Im Herbst 2020 startete die AfD Niedersachsen ihre Kampagne „Schluss mit der Corona-Panik" und „Schluss mit der Corona-Diktatur". Frau Klages, die Angstkampagnen, von denen Sie heute gesprochen haben, hat die AfD betrieben. Sie hat Angst vor Impfungen verbreitet. Wie zynisch und menschenverachtend kann man eigentlich sein? Genauso haben Sie mit Ihrer Aussage heute, Frau Klages, die epidemische Lage wieder abgestritten. In der Folge wiederholten AfD-Abgeordnete dieses Hauses immer wieder dieselben Muster: Masken seien nutzlos, Lockdowns übertrieben, Impfungen gefährlich. Belege? Fehanzeige! Und die bleiben Sie uns auch heute wieder schuldig, dafür gibt es Angstmache, Desinformation und Verharmlosung. Während ÄrztInnen, Pfleger, Lehrkräfte, Eltern und Kinder tagtäglich mit der Realität der Pandemie kämpften, hat die AfD die Existenz dieser Bedrohung bestritten. Das war Sabotage an der Solidarität dieses Landes. Wir halten also fest: Wäre die Pandemie nach den Maßstäben der AfD gemanagt worden, dann müssten wir uns heute mit einer ganz anderen Dimension von Leid und Trauer und ganz anderen schwerwiegenden Folgen der Pandemie auseinandersetzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin froh, dass es die damalige SPD-geführte Landesregierung war, die uns in Niedersachsen verantwortungsvoll durch die Pandemie geführt hat - mit dem klaren Ziel, Menschenleben zu schützen, das Gesundheitssystem stabil zu halten und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu wahren. Die Antwort der Landesregierung auf Ihre Anfrage zeigt es ja deutlich: Die Entscheidungen, die während der Corona-Jahre gefällt wurden, wurden auf Basis der jeweils verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse getroffen, fortlaufend geprüft, und sie hielten auch gerichtlicher Kontrolle stand. Das heißt natürlich nicht, dass nichts besser gemacht werden kann. Im Gegenteil, die Landesregierung benennt auch Folgewirkungen und notwendige Maßnahmen, etwa im Bereich Bildung und psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Wer also von Aufarbeitung spricht, muss differenzieren zwischen Fehlern, aus denen man gelernt hat, und bewusster Instrumentalisierung von Ängsten. Genau Letzteres ist das Geschäftsmodell der AfD. Sehr geehrte Damen und Herren, diese Pandemie hat uns alle geprägt. Jede und jeder von uns hat Erinnerungen, die bleiben werden: die Angst, Eltern und Großeltern anzustecken, den Run auf die Tests vor Weihnachten 2020, damit der Test dann hoffentlich negativ ausfällt und das Weihnachtsfest mit der Familie stattfinden kann. In der Rückschau wissen wir, dass die Kontaktbeschränkungen, in den Anfängen selbst im Familienkreis, der Verzicht auf Feiern und Begegnungen, die Schulschließungen, die Besuchseinschränkungen in Pflegeeinrichtungen, das Abstandhalten, das Sich-nicht-umarmen-und-nicht-die-Hand-geben-Können und besonders für Kinder und Jugendliche, das Sich-nicht-mit-den-besten-Freunden-treffen-Können, das Keinen-Kindergeburtstag-feiern-Können oder vielleicht sogar das Den-Abiball-nicht-feiern-Können tiefe Spuren hinterlassen hat, besonders bei Kindern, Jugendlichen, Älteren und auch bei Alleinstehenden. Diese Erfahrungen können und dürfen wir nicht vergessen. Es ist gut, dass wir die Corona-Pandemie aufarbeiten und daraus Konsequenzen für hoffentlich nie folgende Pandemie und vor allem für diejenigen, die noch heute unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, ziehen. Die Aufarbeitung hat in Niedersachsen früh begonnen, und auf Bundesebene wird das Geschehen mit der neuen Enquete-Kommission aufgearbeitet: wissenschaftlich fundiert, transparent, mit dem Ziel, für die Zukunft besser vorbereitet zu sein. Meine Damen und Herren, ich habe großen Respekt vor denjenigen, die während der Pandemie nicht ins Homeoffice gehen konnten und im Gesundheitssystem, in Schulen, Kitas, Pflegeeinrichtungen und in den Supermärkten gearbeitet haben, vor Busfahrerinnen und Busfahrer, die während der Pandemie durchgehend gefahren sind, und vor Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die teils trotz persönlicher Anfeindungen gearbeitet haben. Sie alle haben diese Land am Laufen gehalten. Ich habe großen Respekt vor denen, die in dieser Zeit mehr als andere tragen mussten: Selbstständige und Unternehmerinnen, die teilweise organisieren mussten, ihren Betrieb zeitweise zu schließen, Kinder und Jugendliche, die allein zu Hause waren, Menschen, die Angehörige verloren haben, und all jene, die bis heute unter den Spätfolgen leiden. Wir haben sie im Blick, stehen an ihrer Seite und arbeiten politisch daran, ihnen zu helfen. Auch das macht die Antwort der Landesregierung deutlich. Ich sage auch deutlich es liegt mir sehr am Herzen, dass wir insgesamt in Deutschland an einigen Stellen noch besser werden müssen. Gerade Betroffene von Post-COVID, Long-COVID oder verwandten Erkrankungen wie ME/CFS verdienen mehr Unterstützung. Noch heute ist die Versorgungslage für sie schwierig. Wir arbeiten mit politischen Initiativen daran, Betroffenen zu helfen. Aber wir brauchen auch hier in Bund und Ländern übergreifend mehr Commitment und Ressourcen, um die Forschung auszuweiten und die medizinische Versorgung dieser Menschen gerade auch im ambulanten Bereich zu verbessern. Abschließend, meine Damen und Herren: Was die AfD mit dieser Anfrage und dem Auftritt hier am Redepult will, ist, Vertrauen weiter zu zerstören. Das ist, wie ich finde, sehr offensichtlich. Erinnern wir uns an das, was zählt: Solidarität, Verantwortung und der Respekt vor wissenschaftlicher Arbeit und rechtsstaatlichen Verfahren. Das ist die Basis, auf der wir aus der Krise lernen werden. Vielen Dank.
Ambulante sozialpädagogische Angebote für junge Straftäter zukunftsfähig weiterentwickeln
Für diesen Erfolg möchte ich mich bedanken: Vielen Dank, Herr Minister Philippi, dass Sie sich für diese Angebote so stark gemacht haben. Das ist wirklich ein sehr gutes Zeichen! Wenn man sich mal zu Fragen der Jugendstraffälligenhilfe umhört, dann hört man relativ schnell populistische Stimmen. Und wenn ich die Populisten höre, die sagen, man müsste bei der Jugend stärker durchgreifen, dann frage ich mich: Was bringt denn eine härtere Strafe, wenn sie nicht wirkt? Studien zeigen, dass die Rückfallquote nach Jugendhaft über 60 % beträgt. Nach den ASA-Maßnahmen ist sie deutlich geringer. Da ich schon mal bei den Populisten bin: Was macht denn eigentlich die AfD in Niedersachsen? Sie will gleich alle wegsperren, und zwar möglichst lang - kein einziger Gedanke daran, wie man Rückfälle verhindert. Ich erinnere mich an die Debatte vor einigen Monaten. Da wollte die AfD das Strafmündigkeitsalter senken. Sie vertreten die Position „Kinder in den Knast", und ich finde, das geht überhaupt nicht! Da sehen Sie den Unterschied zwischen Populisten und ernsthafter Politik: Wir nämlich treten für Lösungen ein. Ich komme zurück nach Delmenhorst, zu den Pädagoginnen, die mir erzählten, wie sie mit jungen Menschen arbeiten, die in Gewalt und Drogenkonsum abgerutscht sind. „Die Brücke e. V." ist nicht einfach nur ein Projekt, sie ist für viele ein Weg aus schwierigen Situationen. Und wir sorgen dafür, dass dieser Weg offenbleibt! Das ist unser Antrag. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss!
Rückbau stillgelegter Windkraftanlagen samt Fundamenten in Niedersachsen
werden, wobei es Abstufungen von Landkreis zu Landkreis geben soll. Danke. Herr Minister! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich hatte es Ihnen erklärt: Das Fundament sind nur wenige Quadratmeter unter den Masten. Natürlich ist es manchmal auch größer, wenn die Anlage größer ist. Aber nicht proportional: Die neuen Windkraftanlagen sind im Regelfall fünf- bis sechs Mal effektiver als die alten. Die neuen haben meistens 6 MW, während die alten, die wir repowern, manchmal sogar unter 1 MW hatten. Man kann beim Repowering also zwei neue bauen und ersetzt damit die Leistung von vielleicht zehn alten. Aber damit steigt nicht auch die Flächenversiegelung um das Fünf- oder Zehnfache. Von daher sind die Windräder die flächensparendsten Anlagen das sagen alle, auch im Vergleich zur Freiflächen‑PV oder zu den Biokraftstoffen, wo wir deutlich mehr Flächenversiegelung haben, und erst recht im Vergleich zu den Flächen beim Wohnungs- und Siedlungsbau usw. Wir können Ihnen gerne nachreichen, wie wenig Fläche durch Windräder versiegelt wird. Aber noch einmal und da sollten Sie nichts Falsches behaupten: Die Fundamente sind, wenn die Anlage, nachdem sie möglichst lange gelaufen ist, vom Netz geht, grundsätzlich wieder zu beseitigen. Und natürlich gilt auch die Ausgleichspflicht nach dem Naturschutzgesetz: Wenn man dieses ganz kleine Fundament baut, dann muss man an anderer Stelle für einen ökologischen Ausgleich oder eine Entsiegelung sorgen. Die zweite Zusatzfrage aus der CDU-Fraktion:
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
könnte, wenn diese wirtschaftlicher sind? Minister Heere möchte antworten. Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Thiele, vor jeder bauinvestiven Maßnahme ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. Das ist etwas, das Sie kennen, das ist Standard, und das wird natürlich auch im Falle dieser Maßnahmen zu tun sein. Insofern ist das ein klares Regelwerk. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, dann ist das durch das jeweils zuständige Fachressort anzustellen. Insofern klar gibt es Wirtschaftlichkeitsberechnungen auch zu den Maßnahmen, die über die NIA abgewickelt werden. Herzlichen Dank. Die dritte Zusatzfrage, aus der CDU-Fraktion:
Hauswirtschaft und Alltagskompetenzen in Niedersachsen weiter stärken
wie Sie gerade gesagt haben. Ich war gerade da stehen geblieben, dass sich Ihr Antrag eher wie ein Förderprogramm für die Branche Hauswirtschaft liest. Da frage ich mich natürlich: Wo bleibt die Finanzbildung, die für unsere jungen Leute so dringend gebraucht wird? Wo bleibt die digitale Medienkompetenz? Darüber haben im Ausschuss schon sehr oft gesprochen. Das vermisse ich in dem Antrag auch vollumfänglich. Wo bleiben der Fokus auf die Verantwortung der Elternhäuser und die Einbindung externer Partner wie Landfrauen und Verbraucherzentralen? Das habe ich gerade angesprochen; darauf sind Sie nämlich gar nicht eingegangen. Das haben wir alles schon in der Anhörung im Ausschuss gehört. Wo bleibt die Querverbindung zum Ganztagsschulbetrieb? Auch nicht wiederzufinden! All das kommt bei Ihnen zu kurz. Es kommt, wie gesagt, eigentlich gar nicht vor. SPD und Grüne, Sie bleiben da sehr vage. Wie wir es von Ihnen gewohnt sind, heißt es, man solle prüfen, man solle überlegen. Verbindliche Maßnahmen sind in der Unterzahl. Damit droht Symbolpolitik, aber ist keine konkrete Verbesserung im Alltag für die Gesellschaft verbunden. Sehr geehrte Damen und Herren, wir als CDU haben uns vor einem Jahr mit einem Antrag auf den Weg gemacht. Er ist klar, er ist konkret, er ist zielführend. In ihm setzen wir uns dafür ein, dass alle Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen die nötigen Fähigkeiten erwerben, um ihr Leben selbstständig, gesund und verantwortungsbewusst zu gestalten. Das ist unser Anspruch als CDU-Landtagsfraktion, und darum sagen wir: Ihr Antrag greift zu kurz. Aber da der von mir oft genannte, von uns eingebrachte Antrag zur Schlussberatung noch einmal ins Plenum kommen wird, haben wir zeitnah wieder die Chance, uns ausgiebig zu diesem Thema auszutauschen. An dieser Stelle: Die LAG vorhin schon genannt hat heute Abend ihre Mitgliederversammlung. Ich persönlich kann leider nicht dabei sein. Es gehen aber liebe Grüße an Frau Köchermann und die LAG. Und ich bedanke mich noch einmal für die Mühe, die sich alle Beteiligten im Ausschuss bei der Anhörung gegeben haben. Danke schön.
Rückbau stillgelegter Windkraftanlagen samt Fundamenten in Niedersachsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. - Ich muss doch noch mal an die Gesetze und Verordnungen erinnern. Haben Sie sich mal Gedanken gemacht, die Gesetzeslage zu verschärfen bzw. sie noch mal zu kontrollieren, damit, wenn eine Windkraftanlage rückgebaut wird, der Urzustand der Fläche tatsächlich restlos wiederhergestellt wird und nichts mehr im Boden verbleibt?
De-Industrialisierung stoppen - Wettbewerbsfähigkeit erhalten und ausbauen
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Hilbers, Sie müssen mir nicht erzählen, wie Wirtschaft funktioniert! Ich bin seit 30 Jahren Teil dieser Wirtschaft. Ich bin Mitglied verschiedener Unternehmerverbände. Ich bin mit meinen Firmen durch eine Corona-Politik gesegelt, die Sie erst lernen mussten, vernünftig auszulegen! Sie mussten erst lernen, die Netze vernünftig aufzuspannen und mit den Wirtschaftsunternehmen zu kommunizieren! Soziale Marktwirtschaft: Haben Sie sich jemals wirklich mit der sozialen Marktwirtschaft Ihres Kollegen Erhard auseinandergesetzt? Sie wenden sich gegen Planung. Wenn wir hier diese soziale Marktwirtschaft wieder einführen würden, wäre ich sofort bei Ihnen! Sie umfasst viel mehr Planung und Planwirtschaft, als Sie sich vorstellen können. Wenn ich hier dieses Maß an Planung gefordert hätte, dann würden Sie mich „Kommunist"
Hauswirtschaft und Alltagskompetenzen in Niedersachsen weiter stärken
äsident! Meine Damen und Herren! Hauswirtschaft ist wichtig, sprach der Landtag und setzte das Thema ans Ende der Tagesordnung. Nein, Scherz beiseite! Hauswirtschaft und Alltagskompetenzen sind Kernstücke solider Allgemeinbildung. Es geht um Fähigkeiten, die Familienbetriebe, Pflegeeinrichtungen und Kommunen täglich brauchen: haushalten, kochen, hygienisch arbeiten, Zeit und Budget managen, Ressourcen schonen. Der vorliegende Antrag von SPD und Grünen setzt genau dort an, und vieles daran ist richtig. Aus unserer Sicht entscheiden drei Dinge über den Erfolg. Erstens Praxis vor Programm. Wir unterstützen mehr Praxis in Schule und Ausbildung. Verbindliche und alltagsnahe Bausteine zur Ernährung, Hygiene, Haushaltsführung und Verbraucherbildung. Kooperationen mit Betrieben sind dafür der richtige Weg. Ideologische Überbauten brauchen wir nicht. Gefragt ist Handwerk, nicht Schlagwort. Zweitens. Qualität statt Bürokratie. Neue Fördertöpfe, Portale und Kampagnen schaffen schnell Strukturen, aber nicht automatisch Kompetenz. Prüfen wir sorgfältig Kosten und Nutzen, bündeln wir vorhandene Angebote, vermeiden wir Doppelstrukturen. Wo Digitalisierung sinnvoll ist, bitte: Docken wir an bestehende Register an, statt teure Insellösungen aufzubauen. Drittens. Evidenz statt Ankündigung. In der Gemeinschaftsverpflegung, in der Zusammenarbeit von Hauswirtschaft und Pflege sowie in der Versorgung ländlicher Räume machen Pilotprojekte mit klaren Zielen und messbaren Ergebnissen Sinn. Hygiene und Qualität verbessern, Lebensmittelverschwendung senken, regionale Beschaffung stärken. Zur Nachwuchs- und Fachkräftesicherung steht für uns die Stärkung des dualen Systems im Mittelpunkt: gute Ausbildung, attraktive Fortbildung und der Meisterweg. Das ist nachhaltig und macht den Beruf sichtbarer als jede Imagekampagne. Ziel muss sein, Menschen zu befähigen, Alltag und Arbeit gut zu bewältigen. Schauen wir mal, wie die tatsächliche Akzentsetzung im Ausschuss sein wird. Ich bin sehr gespannt. Übrigens, Daumen hoch: Endlich in meinem Ausschuss mal ein rot-grüner Antrag ohne Klima! Schönes Wochenende schon mal.
Ein aktives Wolfsmanagement in Niedersachsen - für die Weidetierhaltung, den Deichschutz und die Sicherheit der Menschen im ländlichen Raum
für die Landesregierung Herr Minister Meyer. Bitteschön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Mohrmann, man merkt Ihnen Ihre Verzweiflung schon an. Ich glaube, es gab noch keine Landesregierung, die sich so stark für einen pragmatischen Umgang mit dem Wolf eingesetzt hat, wie diese. Wir haben den Koalitionsvertrag in Niedersachsen umgesetzt. Ich persönlich war es, der bei der Bundesregierung massiv dafür gesorgt hat, dass man die Realität anerkennt und die Berner Konvention ändert, weil der Wolf nicht mehr vom Aussterben bedroht ist. Ministerpräsidenten Olaf Lies und ich haben uns gemeinsam bei der EU-Kommission, bei Ihrer Präsidentin, dafür eingesetzt, dass endlich ein Vorschlag kommt, die FFH-Richtlinie europaweit zu erfüllen. Dem hat Deutschland zugestimmt. Das war übrigens unter der Ampelregierung. Und was ist in den 16 Jahren CDU-Bundesregierung zum Wolf passiert? Nichts! Also, niemand hat so viel getan wie wir, um hier pragmatisch voranzukommen. Sie kritisieren meine Kollegin Frau Staudte. Aber die Agrarministerkonferenz und da sind ja CDUler dabei hat einstimmig beschlossen, das so zu machen, wie meine Kollegin Staudte es vorgeschlagen hat. Wir begrüßen den Koalitionsvertrag Ihrer Bundesregierung, den Sie ja immer mal zitieren: „Wir unterstützen den Herdenschutz und setzen den Vorschlag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes ... unverzüglich in nationales Recht um. Mit den notwendigen Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes sorgen wir für eine rechtssichere Entnahme von Wölfen. Wir nehmen den Wolf umgehend ins Jagdrecht auf." „Unverzüglich", „umgehend" usw. - ich dachte eigentlich, Sie wären vorbereitet. Sie haben so oft gesagt: Wenn die CDU an die Bundesregierung kommt, dann wird das in den ersten 100 Tagen gelöst. Und jetzt fordern Sie mich auf, die Landesregierung soll sich beim Bund für zeitnahe Anpassungen des Naturschutzgesetzes einsetzen? Wir haben vor einem halben Jahr auch auf der UMK gesagt, dass wir das unverzüglich machen. Auch der zweite Satz meiner Kollegin Miriam Staudte ist auf der AMK einstimmig beschlossen worden. Der Bund wird gebeten, umgehend einen Gesetzentwurf für die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes vorzulegen und mit den Ländern abzustimmen - weil wir Erfahrung haben, wie wir damit umgehen wollen. Der Kollege Mohrmann hat jetzt immer gesagt, was in diesem Entwurf steht. Legen Sie ihn doch bitte mal vor, dann können wir uns dazu äußern! Sie fordern uns im zweiten Satz Ihres Antrags auf, wir sollen uns in den Ländern darauf vorbereiten, das umzusetzen - was wir nicht kennen! Wir sind auf alles vorbereitet. Wenn der Bund alles im Detail regelt, finde ich das zwar nicht so schön, aber wir werden das umsetzen. Wenn er sagt, wir Länder sollen es machen, regional differenziert, dann machen wir Interventionsgebiete. Wir sind uns im Dialogforum Wolf einig: Wir wollen dort handeln, wo es Probleme gibt, und nicht in den unauffälligen Territorien. Das steht da drin, das haben wir einstimmig gesagt. Nur schnell soll es gehen. Ich hatte gedacht „unverzüglich" und „umgehend" bezog sich auf die 100 Tage. Aber gerade habe ich etwas von Ihrem Bundeslandwirtschaftsminister, Herrn Rainer, gelesen. Der hatte im Sommer ja noch angekündigt, im Januar wäre es im Bundesrat. Und jetzt lese ich bei dpa Bayern: „Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CDU) will Erleichterungen für die Jagd auf den Wolf bundeseinheitlich bis Frühjahr nächsten Jahres geregelt haben." - Nach meiner Kenntnis geht das Frühjahr bis Juli. „'Ich gehe davon aus, dass wir im Frühjahr kommenden Jahres mit dem Bundesjagdrecht auch durch den Bundesrat durch sein müssten', sagte Rainer." Und dann steht da noch so schön: „Vor einigen Wochen hatte Rainer noch von,Ende Januar' als Zielmarke gesprochen." Wir können doch jetzt nicht ein ganzes Jahr warten, bis unsere Kommunen endlich regional differenziert handeln können! Dann steht hier noch: „Rainer will ein Wolfsmonitoring einführen" - das haben wir in Niedersachsen schon super mit der Jägerschaft geklärt „und die Entnahme - also den Abschuss - von sogenannten Problemwölfen ermöglichen, etwa wenn sie wiederholt Nutztiere gerissen haben." Wie gesagt, ein Zitat von dpa Bayern vom 22. September. Es ging um die Klausurtagung der CSU, wo Herr Rainer irgendwas erklärt hatte. Also, ich weiß nicht, was Sie da noch wollen! Sie fordern uns in Ihrem Entschließungsantrag auf, die Instrumente zum Herdenschutz für kleine und mittlere Betriebe unbürokratischer zu gestalten. Immerhin räumen Sie ein, dass wir schon dabei sind, zu entbürokratisieren - nachdem Sie diese komplizierte Zaunbauförderung ins Leben gerufen hatten, bei der man drei Anträge stellen musste. Und wenn ein Zaun ein paar Zentimeter zu hoch war, bekam der Schäfer keine Förderung, weil er zu viel beantragt hatte. - Wir haben dies auf Vorschlag der Schafhalterverbände auf eine einfache Prämie umgestellt. Ich weiß nicht, ab wann ein Betrieb bei Ihnen ein „mittlerer Schafbetrieb" ist Ab zehn Schafen? Dann gibt es die von Anne Kura genannten 50 Euro pro Tier am Deich und 40 Euro pro Tier im Binnenland. Unbürokratischer geht es nicht! Der Landwirt kann selber entscheiden, wie er den Herdenschutz gewährleistet, ob er das mit einem größeren Zaun oder mit einem gebrauchten Zaun machen möchte. Dieses Prämienmodell ist erfolgreich. Für 625 Betriebe haben wir 4 Millionen Euro vorgesehen, die wir unbürokratisch ausgeben können. - Das hat diese Landesregierung gemacht! Da stehen wir an der Seite der Landwirtschaft. Ich will an Ihren Koalitionsvertrag im Bund erinnern. Darin steht: Der Herdenschutz ist zu fördern. Aber Geld vom Bund habe ich noch nicht gesehen! Wir unterstützen die Weidetierhalter mit Landesgeld. Herr Minister Meyer, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: des Kollegen Dr. Mohrmann. Möchten Sie dem entsprechen? Ja, gerne. Vielleicht kriege ich jetzt ja den Entwurf. Bitteschön, Herr Kollege Mohrmann!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kollegen! Ich möchte den Landtag heute einladen, mit uns über ein wichtiges Thema zu diskutieren, nämlich über den wahrscheinlich brachialsten Steuererhöhungsvorschlag der letzten Dekaden - zum Nachteil von Familien, zum Nachteil von Ehen. Das hat mich nicht wirklich gewundert, denn die Institution Ehe und die Institution Familie sind linken Kräften sowieso immer suspekt. Dabei sind sie der Glutkern jeder funktionierenden Gemeinschaft, aber auch der Ort, an dem Selbstbestimmung gelebt wird. Sie, meine Damen und Herren, wollen die Axt an das Ehegattensplitting legen. Dabei sah das im Koalitionsvertrag auf Bundesebene noch ganz gut aus, in dem es heißt: Wir stellen Leistungsträger und Familien in den Mittelpunkt. Jetzt ist es nicht immer gut, im Mittelpunkt zu stehen, aber ich fürchte, die Leistungsträger und die Familien haben sich das anders vorgestellt - anders als das, was jetzt gekommen ist. Sie reiten hier einen Frontalangriff gegen den Geldbeutel der Familien, vor allem aber auch gegen die Gestaltungsfreiheit des ehelichen Zusammenlebens. Dabei wäre doch das Gegenteil richtig, liebe Kollegen: Familien müssen doch Wertschätzung erfahren und gefördert werden. Es ist doch uninteressant, ob nun der Vater und/oder die Mutter arbeitet, ob man sich abwechselt, ob phasenweise nur einer arbeitet ‑ das ist das von Ihnen so verhasste Modell der Alleinverdienerfamilie, das früher auch mal möglich war. In diese Entscheidung braucht sich Politik nicht einzumischen. Diese Entscheidung liegt ausschließlich in den Händen der Familie, liebe Kollegen. Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes hat ein Alleinstellungsmerkmal. Dort wird von einem natürlichen Recht gesprochen - das gibt es im Grundgesetz sonst nicht. Und zwar ist dort die Rede vom natürlichen Recht der Eltern, die Pflege und Erziehung ihrer Kinder selbst auszugestalten. Für diese Pflege und Erziehung brauchen die Familien nicht die Ratschläge des Papstes, nicht von Ihnen, Frau Camuz, nicht vom Kaiser von China und mit Sicherheit nicht von der SPD-Bundestagsfraktion. Die Regelungen des Ehegattensplittings unterstreichen diese Freiheit, und sie sind übrigens diskriminierungsfrei. Das Steuerrecht diskriminiert nicht, es ist egal, ob ein Mann oder eine Frau arbeitet oder ob Partner in einer gleichgeschlechtlichen Ehe arbeiten. Das kennt das Steuerrecht nicht. Hautfarbe, Ethnie - ist völlig egal. Es geht einfach nur um Gestaltungsfreiheit der Familien. Liebe Kollegen, das Ehegattensplitting wäre doch allenfalls in Richtung eines Familiensplittings weiterzuentwickeln. Das wäre doch mal ein Ansatz, der dem familienpolitischen Weiterkommen dieses Landes wirklich Rechnung tragen würde. Wir sind ein rohstoffarmes Land. Wir sind doch auf Kinder angewiesen. Wir wissen doch seit Jahrzehnten, dass Fachkräfte hier selber gemacht werden, gut ausgebildet werden und nicht mit dem Schlauchboot übers Mittelmeer kommen. Aber letztendlich ist das ein Tarnvorschlag, der in den Medien als sozialpolitischer Vorschlag verkauft wird ‑ und das ist er nicht. Es ist ein finanzpolitischer Vorschlag, weil Sie nämlich trotz hoher Steuereinnahmen, trotz Schulden ohne Ende, trotz Sondervermögen immer noch nicht klarkommen. Sie wollen die 25 Milliarden Euro heben, die diese Steuererhöhung für Familien bedeuten würde. Sie kommen einfach nicht klar! Sie kriegen es nicht hin, die Ausgabenseite im Blick zu behalten, und greifen deshalb jetzt diejenigen an, die am meisten auf Unterstützung angewiesen sind ‑ nämlich unsere Familien. Aber das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. Wir sind der Stock im Getriebe. Wir werden Ihnen auf jeden Fall das Handwerk legen: für unsere Familien, für die Freiheit und vor allem für die Selbstbestimmung.
Rückbau stillgelegter Windkraftanlagen samt Fundamenten in Niedersachsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. - Ist der Landesregierung eigentlich bewusst, wie groß die Fläche der ganzen Fundamente ist, die, wenn sie nicht komplett zurückgebaut werden, im niedersächsischen Boden verbleiben? Haben Sie das mal ausgerechnet? 2,2 % der Fläche sollen ja mit Windkraftanlagen bebaut werden, wobei es Abstufungen von Landkreis zu Landkreis geben soll. Danke.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke
Sie haben das Wort. Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Würde des Menschen ist unantastbar. Um Würde kann man nicht feilschen. Menschen haben Würde - immer, ohne Voraussetzungen, unabhängig davon, was sie tun, welche Hautfarbe, Religion, Nationalität oder welches Geschlecht sie haben, und auch dann, wenn sie krank sind. In der Zeit des Nationalsozialismus war das nicht so. Zwischen 1933 und 1945 wurden fast 400 000 psychisch Erkrankte und Menschen mit Behinderung zwangssterilisiert, und über 250 000 wurden durch das Hitler-Regime im sogenannten Euthanasie-Programm getötet. Den Anspruch jedes Menschen auf Würde garantiert Artikel 1 unseres Grundgesetzes nicht Artikel 5, nicht Artikel 30 und auch nicht Artikel 100. Nein, ganz bewusst haben die Mütter und Väter unserer Verfassung diesen Artikel als ersten Satz im Grundgesetz so niedergeschrieben und an vorderster Stelle platziert. Die Menschenwürde ist die wichtigste Regel in unserer Verfassung. Niemand darf die Würde eines Menschen verletzen, selbstverständlich auch nicht unser Staat. Es ist sogar staatliche Aufgabe, diese zu schützen. Gleichzeitig kommt es vor, dass eine unmittelbare Anwendung von Zwang zum Schutz der Patientinnen und Patienten und zum Schutz unserer Bevölkerung erfolgen muss. Die Psychisch-Kranken-Gesetze der jeweiligen Bundesländer schaffen die gesetzliche Grundlage für Hilfen bei akuter Fremd- und Eigengefährdung von psychisch erkrankten Menschen. Wie die folgenden Daten zeigen, ist von dieser gesetzlichen Regelung nur ein Bruchteil der Menschen betroffen. Deutschlandweit erfüllen ca. 18 Millionen Menschen im Zeitraum eines Jahres die Kriterien einer psychischen Erkrankung. Das sind fast 30 % der Erwachsenen und über 20 % der Kinder und Jugendlichen. Auf unser Parlament würden demnach fast 44 betroffene Abgeordnete entfallen. Auch wenn nicht jede bzw. jeder von Ihnen betroffen ist, werden Sie früher oder später im Familien- oder Freundeskreis auf Hilfesuchende treffen. Psychische Erkrankungen sind nicht direkt sichtbar wie ein Arm- oder ein Beinbruch. Psychische Erkrankungen sind keine Charakterschwäche, sondern oft eine komplexe Wechselwirkung aus Erbanlagen, belastenden Lebensumständen und chemischen Veränderungen im Gehirn. Psychische Erkrankungen sind für große Teile unserer Gesellschaft noch immer ein Tabuthema. Betroffene empfinden Scham aufgrund einer vermeintlichen Schwäche. Aber viele psychische Erkrankungen sind behandelbar und können in vielen Fällen sogar geheilt werden. In unserer Gesellschaft treten am häufigsten Angststörungen, Depressionen und Störungen durch Alkohol- oder Medikamentengebrauch auf. Die aktuellen Daten zeigen, dass die allermeisten Gewalttaten nicht auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen sind und die weit überwiegende Mehrheit der Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht gewalttätig ist. Manche Erkrankungen wie Psychosen oder Suchterkrankungen können das Risiko für Gewalt erhöhen, vor allem wenn Betroffene keine Behandlung erhalten oder beispielsweise Drogen oder Alkohol missbrauchen. Die meisten schweren Gewalttaten werden von Menschen verübt, die vielleicht auffällig, aber nicht im engeren Sinne psychisch krank sind. Personen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung eine Straftat begehen, zum Tatzeitpunkt nicht oder nur vermindert schuldfähig waren und bei denen eine weitere Gefährdung zu erwarten ist, können im Maßregelvollzug untergebracht werden. Gegenwärtig sind deutschlandweit etwa 13 000 Plätze belegt. Schwere Gewalttaten aufgrund einer psychiatrischen Diagnose bleiben seltene Ereignisse, und eine verlässliche individuelle Vorhersage ist nicht möglich, weshalb allein aus einer psychiatrischen Diagnose niemals auf die individuelle Gewaltbereitschaft geschlossen werden kann. Warum braucht es eine Novelle des NPsychKG? Wir als rot-grüne Koalition wollen dieses Gesetz erneuern, um eine bessere Planung, Koordination und Steuerung der psychiatrischen Versorgung in Niedersachsen zu ermöglichen. Deshalb begrüße ich, dass die CDU unserem Anliegen gefolgt ist und einen Gesetzentwurf einbringt. Ich bin mir aber sicher, dass das Sozialministerium dem zeitnah ebenfalls nachkommen wird, sodass wir beide Entwürfe gemeinsam beraten können. Lassen Sie uns gemeinsam für ein menschenwürdiges Psychisch-Kranken-Gesetz eintreten, das nicht von Angst getrieben ist und das den Schutz und die Rechte psychisch Erkrankter sicherstellt! Vielen Dank.
Der Fall Friedland mahnt: Rückführungen beschleunigen, Verfahren klar strukturieren - rot-grüne Zerstrittenheit beenden
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss ja auf die Landesregierung erwidern. Herr Bothe hat seine Redezeit genutzt, um auf mich zu erwidern. Das ist auch eine Möglichkeit. Die Zuständigkeiten sind klar geregelt. Gucken Sie das nach! Sie sind genauso, wie ich es hier gesagt habe. ‑ Doch, es ist so. ‑ Doch, aber ist ja auch egal. Wer vom Thema keine Ahnung hat, den hätte Herbert Wehner „ahnungslosen Schwan" genannt. Aber sei es drum. Frau Hermann, wir werden das genau so machen, wie es die Ministerin gesagt hat. Das hat Frau Diallo Hartmann übrigens gar nicht anders gesagt. Wissen Sie: So, wie es mit Ihnen ganz schwierig war zu regieren, ist es auch jetzt nicht immer das Einfachste im Leben. Das gehört nun einmal dazu. Wenn ich Herrn Thiele und Herrn Hilbers sehe, dann habe ich eine spaßhafte Erinnerung an die Vergangenheit. Aber ich sage Ihnen ganz deutlich: Wir werden genau das tun, was rechtlich geregelt ist. Das ist eine europäische Verabredung. Der Bundestag berät heute. Wir gucken uns mal an, wie wirkungsvoll der ganze Mechanismus sein wird. Er wird nämlich nur funktionieren, wenn Europa gemeinsam funktioniert. Darüber sind sich alle, die einigermaßen im Thema sind, klar. Es nutzt einem nämlich nichts, wenn die europäischen Staaten dann nicht zurücknehmen, sondern genau das verhindern. Es gibt auch ein paar Beispiel, wo das genauso ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hoffe, dass wir uns dem Thema sehr sachlich nähern und genau das tun, was das Recht vorgibt. Erstens ist das Asylrecht ein Menschenrecht, das wir respektieren. Zweitens. Da, wo in Europa eingereist wird, haben wir die Situation, dass wir genau so verfahren Letzter Satz, Herr Watermann! Ich hatte hier 38 Sekunden stehen, also mehr als eine halbe Minute. Wir brauchen nicht über die Zeitanzeige zu diskutieren. Sie haben 20 Sekunden überzogen. Gut. Dann ist das jetzt so. - Vielen Dank. Ich rufe jetzt auf: Tagesordnungspunkt 17:
KI in der Wissenschaft: Forschung und Lehre auf die Auswirkungen der technischen Revolution vorbereiten
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wir sprechen heute über ein Zukunftsthema, das längst Realität ist. KI verändert Forschung und Lehre nicht irgendwann, sondern schon jetzt. Schön, dass Rot-Grün jetzt drei Jahre nach Amtsantritt auch mit einem eigenen Antrag dazu kommt. Denn erinnern wir uns kurz: Wir als CDU-Fraktion haben bereits vor über einem Jahr einen umfassenden Antrag zu KI in Wissenschaft und Lehre eingebracht. Unser Antrag fordert nicht nur zum Prüfen auf, sondern zum Handeln. Wir schlagen konkrete Maßnahmen vor. Wir wollen die Hochschulen mit klaren Leitplanken auf dem Weg begleiten und verantwortungsvoll und innovativ damit umgehen. Den Antrag hätten wir hier vor über einem Jahr gemeinsam beschließen können. Aber was passierte? Es folgte eine Unterrichtung im Ausschuss mit ein paar allgemeinen Worten aus dem Ministerium, die besagten: Wir sind schon auf dem Weg. Sollte man aber, wenn man auf dem Weg ist, dann nicht auch irgendwann ankommen? Deshalb haben wir vor drei Wochen eine erneute Unterrichtung beantragt, weil wir wissen wollten: Wo stehen wir? Was wurde bisher getan? - Und was kam? Nichts! Keine Unterrichtung bisher, kein Fortschrittsbericht. Stattdessen das ist nun wirklich bemerkenswert bringen die regierungstragenden Fraktionen nach 15 Monaten einen eigenen Antrag ein. Und was fordert dieser Antrag? Entweder haben Sie unsere Ideen mit blumigen Worten umschrieben, oder Sie wollen mal wieder prüfen. Frau Lutz, entschuldigen Sie, bitte! Es gibt den Antrag von Frau Viehoff auf eine Zwischenfrage. Möchten Sie diese zulassen? Klar. Bitte, Frau Viehoff! Danke, Frau Lutz, dass Sie die
Vorreiterrolle für Niedersachsen: Jetzt Grundlagen für "autonome Zukunftsprojekte" legen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Die CDU stellt einen Antrag, der mit Paketdrohnen und autonomen Traktoren beginnt. Wir alle sind dabei, die Zukunft unseres Landes zu gestalten. Wir haben dabei aber unterschiedliche Visionen. Um einen großen deutschen Ökonomen zu zitieren: Es wird darauf ankommen, es zu verändern. Einigkeit herrscht darin, dass in Zukunft einiges autonom geschehen wird, wir weniger Personal zum Fahren von Fahrzeugen benötigen werden und wir dadurch Zeit und Kosten sparen werden. Allerdings liest sich gerade der Beginn Ihres Antrages wie ein Science-Fiction-Roman aus dem letzten Jahrhundert. Um unsere Zukunft zu gestalten, müssen wir dafür sorgen, dass unsere Gegenwart passt. Da bringt es wirklich wenig, die Zukunft im autonomen Fahren zu sehen und in der Gegenwart ein Abrücken vom Verbrenner-Aus zu fordern. Unsere Industrie braucht Verlässlichkeit, Innovation und Energiesicherheit. Diese erreichen wir nicht, indem wir neue Gasfelder erschließen und fossile Brennstoffe verbrennen, als gäbe es kein morgen. Denn offensichtlich hat ja auch die CDU ein Interesse daran, das Morgen zu gestalten. Wir brauchen jetzt ein Bekenntnis zur Elektromobilität. Anderenfalls rennt uns die chinesische Automobilindustrie weiterhin den Rang ab. Wir brauchen jetzt den Turbo beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Anderenfalls steigen die Energiepreise weiter. Wir brauchen jetzt effektiven Klimaschutz. Sonst müssen wir die Rechnung später bezahlen, aber das können wir uns dann nicht mehr leisten. Die CDU nennt hier als Erstes die selbstfahrenden Autos. Wenn ein Auto autonom fahren kann, wieso brauche ich dann noch ein eigenes? Wenn wir den Stand erreicht haben, dass Autos autonom fahren, dann wird doch niemand mehr ein eigenes Auto besitzen wollen. Man ruft sich schlichtweg ein Fahrzeug und lässt sich zum Zielort bringen. Im besten Fall haben wir dann aber autonome, gute und flächendeckende ÖPNVs ganz nach dem Beispiel der Ameise, das Sie gebracht haben. Ganz nebenbei: Es gefällt uns natürlich wirklich gut, dass Sie solch ein grünes Projekt, gefördert durch einen Grünen-Verkehrsminister, so loben und herausstellen. Liebe KollegInnen, lasst uns zunächst ein gemeinsames Verständnis für die gegenwärtigen Aufgaben schaffen und dann die Innovation hin zum autonomen Fahren überlegen. Oder soll ich mir etwa vorstellen, dass ein 2‑Liter-TDI Passat autonom über die Autobahn flitzt? Wohl eher nicht. In Baden-Württemberg sind die autonom fahrenden Autos alle voll elektrisch. Genau so sieht die Zukunft aus: voll elektrisch mit Strom aus erneuerbaren Energien und damit unabhängig von Dritten und krisenfest. Wenn wir diesen gemeinsamen Nenner erreicht haben, dann können wir gemeinsam weiter diskutieren. Bislang sehe ich dafür allerdings keine Grundlage. Danke schön. Die nächste Wortmeldung kommt von der CDU-Fraktion:
Maßnahmen und Ergebnisse der Tätigkeit der Landesregierung bezüglich der Eindämmung und Überwindung der COVID-19-Krise und der Auswertung getroffener Entscheidungen während und nach der COVID-19-Pandemie in Niedersachsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Mut zur Wahrheit! Und hören Sie genau zu! Grundlage des medizinischen Erkenntnisgewinns sind Obduktionen; denn diese dienen der Klärung der Todessache und der Überprüfung von Diagnosen und Therapien. Sie bieten wertvolle Erkenntnisse für Ärzte und tragen zum Verständnis der Krankheitsentstehung und ‑entwicklung bei. Was sagt die Landesregierung dazu bei 16 950 Todesfällen an und mit Corona? Auf unsere Frage Nr. 55 nach der Anzahl der durchgeführten Obduktionen im Zusammenhang mit COVID: Keine Antwort, nicht erfasst, Analyse zu zeitaufwendig. Aufklärung? Fehlanzeige! Der Wille zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn: nicht vorhanden bzw. noch schlimmer: Dieser wird bewusst verhindert und sabotiert. Was haben wir nicht alles gehört! Jens Spahn: Jeder in Deutschland wird bald geimpft, genesen oder verstorben sein. Und weiter: Biontech ist der Mercedes, Moderna der Rolls-Royce der Impfstoffe. Oder: Pandemie der Ungeimpften. - Welch eine Verhöhnung der Wissenschaft und Realität! Was mich aber hier wirklich fassungslos macht, ist, dass Sie offensichtlich jeglichen moralischen Kompass verloren haben und sich hier und heute immer noch nicht bei Hunderttausenden Menschen in Niedersachsen entschuldigen wollen, die durch Ihre Maßnahmen unerträgliches Leid erfahren haben. Wo ist Ihr mea culpa? Tausende sind einsam in Heimen und Krankenbetten gestorben, ohne sich von den Angehörigen zu verabschieden - kein Verabschieden, kein Händedruck, kein letztes Umarmen, kein letztes Wort. Das ist in keiner Weise wieder rückgängig zu machen. Ich werde nicht ruhen, bis die Verantwortlichen dafür zur Rechenschaft gezogen werden und die Gerechtigkeit siegt. Mein Wort drauf! Vielen Dank. Die
Zentralisierung und Digitalisierung der Gebührenerhebung und -bearbeitung bei der Polizei voranbringen - Effizienz steigern, Digitalisierung nutzen, KI-Potenziale prüfen
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Buschmann, ich kann Sie beruhigen: 2027 wird Herr Bothe Innenminister, und dann läuft es. Effizienz steigern - jawohl, wer sollte etwas dagegen haben? Digitalisierung nutzen - na endlich! Bitte endlich umsetzen! Anfangen, loslegen! KI-Potenziale nutzen, na klar! Viele Unternehmen in der Privatwirtschaft machen das schon längst. Die Frage, die sich jeder hier im Plenum stellen sollte: Das alles soll bis zum 31. Dezember 2025 umgesetzt werden? Also in weniger als 100 Tagen! Aber, halt, nein! Da ist doch Herr Watermann mit seiner Watermann'schen Treppe: Frühestens ist der Beschluss im Landtag im November-Plenum möglich. Dann sind es nur noch 40 Tage. Wer die bisherigen Digitalisierungsbemühungen des Landes sieht, muss also an ein Weihnachtsmärchen glauben. Oder ist es vielleicht völlig anders? Die Landesregierung hat bereits alles fertig in der Schublade, und die Zentralisierung der Gebührenerhebung bei der Polizei läuft bereits flächendeckend. Dann ist das Ganze hier nur ein einziges großes Schauspiel, um dem Wähler Tätigkeit und Entschlossenheit vorzugaukeln, also schlicht ein Schaufensterantrag. Bezeichnend ist, dass der SPD zur Polizei und zur inneren Sicherheit nicht mehr einfällt, Herr Zinke. Wirklich bedauerlich! Ich erinnere hier nur an den fehlenden Taser und an die maroden Polizeidienststellen. Schönen Gruß nach Wittingen, kommen Sie dort vorbei! Aber nein, stopp, stopp, stopp! Herr Watermann, ich muss völlig falsch liegen. Der Antrag der SPD offenbart die Untätigkeit der SPD-Innenministerin, Frau Behrens. In Ihrem Antrag steht: „In der abschließenden Prüfungsmitteilung des Niedersächsischen Landesrechnungshofs vom 11. Mai 2022 zur Prüfung,Gebührenerhebung bei der Polizei' wird festgestellt, dass die zentralisierten Gebührensachbearbeitungen der Polizeidirektionen Lüneburg und Hannover deutlich effizienter und qualitativ besser arbeiten als dezentral organisierte Strukturen." Wir können also konstatieren: Frau Behrens Ihre Innenministerin ist seit 3,5 Jahren untätig und setzt eine Empfehlung des Landesrechnungshofs nicht um. Chapeau! Ein Volltreffer, wirklich ein Volltreffer, den die SPD hier abliefert! Wir alle wissen hier nicht erst seit dem traurigen Vorfall in Friedland, dass unsere Innenministerin in ihrem Amt völlig überfordert ist. Seien Sie dann doch auch bitte so konsequent, im Ausschuss endlich den Rücktritt von Frau Ministerin Behrens zu fordern! Das würde dem Land wirklich guttun. Wir freuen uns also auf Ihre Ausschussberatung. Wir sind wirklich außerordentlich gespannt, wie Sie das unter Frau Behrens, die ja jetzt auch für die Digitalisierung zuständig ist, bis zum 31. Dezember 2025 umsetzen wollen. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Forschung in angespannten Zeiten - welche Rolle spielt Niedersachsen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Sicherheit ist in Gefahr. Seit dem Ende des Kalten Krieges war die Sicherheitslage in Europa nicht mehr so angespannt wie heute. Die lange Friedenszeit in Europa ist vorbei. Mit dem Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine im Februar 2022 ist unsere europäische Sicherheitsarchitektur ins Wanken gekommen. Deshalb ist ein Umdenken notwendig. Gerade die aktuellen Entwicklungen beunruhigen uns alle erheblich. Seit Ende September häufen sich die Vorfälle von Drohnensichtungen an Flughäfen: erst in Oslo und Kopenhagen, dann überall in Europa. Auch an vielen deutschen Flughäfen wie Frankfurt, Köln/Bonn oder Berlin nehmen die Drohnenaktivitäten zu. Erst am vergangenen Wochenende musste der Flugbetrieb am Flughafen München binnen 24 Stunden gleich zweimal komplett eingestellt werden. Diese Entwicklung können und dürfen wir nicht ignorieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht nur die Bundeswehr und die Polizei müssen aktiv alle Möglichkeiten nutzen, um uns zu schützen, sondern auch die Wissenschaft. Ein wichtiger Baustein der Sicherheitsforschung ist die Drohnenabwehr; Herr Minister Mohrs hat es schon erwähnt. Erst vergangene Woche wurde der Start des Projekts „CUSTODIAN" am Braunschweiger Standort des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt verkündet. Ziel des Projektes ist es, Methoden zu entwickeln, um Drohnen zu orten, zu verfolgen und unschädlich zu machen. Damit wird meine Heimatstadt zu einem Zentrum der Forschung zur Drohnenabwehr. Dieses aktuelle Beispiel ist ein Zeichen dafür, dass Forschungseinrichtungen in Niedersachsen bereit sind, in diesen angespannten Zeiten zu unserer Sicherheit beizutragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch andere Forschungsgebiete wie KI‑ oder Quantenforschung bieten Potenziale für die Sicherheitsforschung und werden bereits durch das Land Niedersachsen gefördert. Ihre Ergebnisse, die sowohl für den zivilen Einsatz als auch für Sicherheitsinteressen genutzt werden können, zeigen, dass eine klare Trennung dieser Bereiche heute kaum noch möglich ist. Auch das hat Minister Mohrs vorhin schon erwähnt. Aber: An deutschen Universitäten gilt nach wie vor die Wissenschaftsfreiheit. Das ist gut und richtig. Denn Forschung darf nicht instrumentalisiert werden. Wenn Forschende sich dazu entscheiden, Sicherheitsforschung zu betreiben, dann müssen wir sie dabei unterstützen, und sie müssen dies sicher tun können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Sicherheit und die Forschung und Entwicklung in diesem Bereich sind ein sensibles Thema. Insbesondere Hackerattacken haben in der letzten Zeit zu erheblichen Verunsicherungen geführt. Immer wieder kommt es zu Spionageangriffen auf deutsche Universitäten und Wissenschaftszentren. Deshalb müssen wir Forschungseinrichtungen dabei unterstützen, sich vor Cyberangriffen zu schützen. Gemeinsam mit der Bundesregierung, die mit der „Hightech Agenda Deutschland" ein Programm zur Sicherheits- und Verteidigungsforschung aufgelegt hat, wollen wir dafür sorgen, dass die Wissenschaft auch in Niedersachsen einen Beitrag für unsere Sicherheit leisten kann. Damit ist festzuhalten: Die Sicherheitsforschung hat in Niedersachsen einen festen Platz und kann und soll einen Beitrag dafür leisten, damit wir uns gerade in diesen Zeiten in unserem Land sicherfühlen können. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Schütze. -
Maßnahmen und Ergebnisse der Tätigkeit der Landesregierung bezüglich der Eindämmung und Überwindung der COVID-19-Krise und der Auswertung getroffener Entscheidungen während und nach der COVID-19-Pandemie in Niedersachsen
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von der COVID-19-Pandemie waren alle betroffen, nicht nur Impfgegner, Maskenverweigerer und Corona-Leugner, sondern alle waren von der COVID-19-Pandemie betroffen. Wenn man hier vorn so an der Seite sitzt, an der die nächsten Plätze schon von der AfD besetzt sind, und das gesamte Gemurmel mitbekommt, was hier bei den vorangegangenen Wortbeiträgen gerade stattgefunden hat, dann merkt und weiß man, dass hier gar kein aufrichtiges Interesse besteht, die Antworten der Landesregierung überhaupt ernst zu nehmen und anzuhören, was die anderen Redner hier sagen, sondern es wird nur deklassiert, die ganze Zeit infrage gestellt, nicht geglaubt und nur für die eigenen Angstreibereien instrumentalisiert. Das fällt Ihnen vor die Füße. Das ist nicht in Ordnung. Das ist wirklich Angsttreiberei. Damit befeuern Sie nur die Ängste in der Bevölkerung, was wir komplett ablehnen. Herzlichen Dank, dass Sie uns das wieder gezeigt haben. So konnten wir sofort sehen, wie die Maske fällt. In der Corona-Pandemie sind wir in verschiedenster Art und Weise auf die Probe gestellt worden. Die 119 Suggestivfragen, die Sie gestellt haben und die nur die Verschwörungstheoretiker, Echokammern und Blasen bedienen, in denen Sie zumeist selbst stecken, haben uns vor Augen geführt, dass Sie an einer wirklich aufrichtigen Aufarbeitung der COVID-19-Pandemie gar kein Interesse haben. Vielmehr versuchen Sie nur das, was Sie schon deutlich gemacht haben: Angsttreiberei. Sie sprechen von nationalen Experimenten. Sie sprechen von Grundrechtseingriffen. Sie skandalisieren hier auch Statistikverdrehungen. Das ist nicht in Ordnung! Das ist unredlich! Das ist keine aufrichtige Aufarbeitung der Pandemie. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will das an fünf Fragen deutlich machen. Die Fragen 33 und 34, in denen Sie die Maskenpflicht in einen konkreten Zusammenhang mit der CO2-Rückatmung bringen und nach ihrer Schädlichkeit fragen: Sie ist klar verneint worden. Nein, es ist wissenschaftlich nicht nachgewiesen, dass es durch CO2-Rückatmung gesundheitliche Schädigungen gibt. Das ist klar verneint worden! Frage 52, ob ungeimpften schwangeren Frauen Vorsorgeuntersuchungen verweigert wurden: Nein, wurde ihnen nicht! Frage 73, ob Kinder aufgrund von Gesundheitsrisiken durch Impf- oder Maskenverweigerung in Obhut genommen worden sind: Klare Antwort der Landesregierung ist ein Nein. Da bearbeiten Sie aber wieder eine Blase, in der Sie stecken. Dazu können wir Sie eigentlich nur bedauern. Nicht zuletzt Frage 67, ob ungeimpften Bewohnerinnen in Frauenhäusern der Gewaltschutz versagt worden ist: Sie stellen Impfunwilligkeit gegen Gewaltschutz. Darauf ist von der Landesregierung mit Nein geantwortet worden. Das ist erwiesenermaßen so. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nehmen Sie diese Antworten bitte ernst! Nehmen Sie sie wahr! Stellen Sie sie nicht gleich wieder infrage, wie es gerade eben im Gemurmel erfolgt ist. Denn gerade dadurch erschweren Sie eine aufrichtige Befassung und Aufarbeitung, die Risse in der Gesellschaft schließt und nicht weiter vertieft. Sie erschweren damit auch das notwendige Eingeständnis, dass auch wir als Politik und Verwaltung nicht unfehlbar sind. Es sind Entscheidungen getroffen worden, die und ich bin Herrn Minister Philippi sehr dankbar dafür, dass er auch das deutlich gemacht hat vor dem Hintergrund des heutigen Wissens anders getroffen worden wären. Und Sie erschweren damit auch jedem Einzelnen, empathisch auf sein Gegenüber zuzugehen und auch mal zu sagen: Ja, ich glaube dir, was du in der Corona-Zeit erlebt hast, und ich stecke dich nicht in eine Schublade. - Aber genau das tun Sie so häufig mit gesellschaftlichen Gruppen! Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen miteinander reden. Auch gerade das ist die Aufgabe des Parlaments. Deswegen „parler" heißt es so. Wir müssen gemeinsam in einer solchen Krise nicht nur die Stunde der Exekutive sehen, sondern gerade auch die Stunde der Volksvertreterinnen und Volksvertreter, also des Parlaments. Auch das sollten wir aus dieser Krise lernen. Wir dürfen Gruppen nicht instrumentalisieren, wie Sie das tun. Wir dürfen sie auch nicht gegeneinander ausspielen. Vielmehr müssen wir bereit sein, gemeinsam daraus zu lernen. Auch das müssen wir deutlich machen. Wir müssen für die Folgen der Entscheidungen in der Corona-Pandemie, an denen wir selbst mit beteiligt waren, auch um Verzeihung bitten: Wir müssen Kinder, Jugendliche und auch Eltern für die langen Schul- und Kitaschließungen und damit verbundene psychosoziale Folgen um Verzeihung bitten. Wir müssen auch anerkennen, dass viele Lehrerinnen und Lehrer sowie pädagogisches Personal in der Krise durch ständig wechselnde Regelungen und auch durch die Maskenpflicht belastet worden sind. Wir müssen die pflegebedürftigen älteren Menschen und ihre Angehörigen für die Isolation in Pflegeheimen und in Krankenhäusern um Verzeihung bitten. Wir müssen Frauen und Kinder, die Gewalt erfahren haben, für den unzureichenden Schutz vor häuslicher Gewalt und für fehlende Prävention um Verzeihung bitten. Auch das ist deutlich geworden: Gerade die häusliche Gewalt hat in der Corona-Pandemie stark zugenommen. Alleinerziehende und sozial Benachteiligte, aber auch Kleinunternehmer und Selbstständige müssen wir für die bürokratischen Hürden um Verzeihung bitten, die wir für sie mit den Soforthilfen und leider auch mit massiven Rückforderungen im Anschluss errichtet haben. Nicht zuletzt müssen wir Menschen im öffentlichen Gesundheitsdienst und die Pflegekräfte um Verzeihung bitten, die weit über das, was man eigentlich zu leisten bereit ist, gegangen sind und trotz meist schlechter Bezahlung gegen Überlastung und Personalmangel gekämpft haben. Auch daraus haben wir Schlüsse gezogen und im Nachgang umgesetzt. Wir müssen auch anerkennen das tun wir mit einer gemeinsamen Initiative von SPD, Grünen und CDU, dass Menschen mit Post-COVID, Post-Vac, ME/CFS und auch anderen Erkrankungen nach der Krise erwarten, dass wir Verantwortung übernehmen und handeln. Die Gesellschaft hat diese Menschen zu häufig nicht ernst genommen, und sie war durch eine zunächst fehlende Datenerhebung auch nicht in der Lage, die richtigen Schlüsse zu ziehen. Die Versorgung ist immer noch mangelhaft. Das hat eben auch Frau Retzlaff deutlich gemacht. Hier sind wir gemeinsam unterwegs. Mir ist auch wichtig, zu betonen, dass wir auch eine Verantwortung für die vielen ehren- und hauptamtlichen Politikerinnen und Politiker ebenso wie für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben auch sie sollten wir in gewisser Art und Weise um Verzeihung bitten, die in der Corona-Pandemie zu häufig zu Zielscheiben geworden sind, obwohl sie besten Wissens und Gewissens gehandelt haben, aber dann auch durch Sie von der AfD angetrieben Hass und Hetze unterworfen waren. Das ging bis zu persönlichen Bedrohungen. Selbstverständlich hatten sie in dieser Zeit keine Blaupause, sondern sie haben versucht, das Beste herauszuholen und die Bürgerinnen und Bürger zu vertreten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das müssen wir uns auch eingestehen! In der Art und Weise, wie Sie von der AfD weiterhin versuchen, die Pandemie „aufzuarbeiten", erschweren Sie das nicht nur, sondern Sie erweisen dem gesellschaftlichen Zusammenhalt wirklich einen Bärendienst. Sie rufen in der vorletzten Frage zu einer Generalamnestie im Sinne einer gesellschaftlichen Versöhnung auf. Gerade Sie haben es in der Hand, mit der Angsttreiberei aufzuhören und dafür zu sorgen, dass die Gesellschaft wieder zusammenfindet, dass wir miteinander statt nur aneinander vorbei reden, dass wir endlich aus den Blasen herauskommen. Denn damals sind keine Willkürentscheidungen getroffen worden. Wir haben den Rechtsstaat nicht ausgehebelt, sondern der Rechtsstaat hat funktioniert. Deshalb ist auch keine Generalamnestie notwendig. Hören Sie endlich auf, legitimes staatliches Handeln permanent zu delegitimieren, indem Sie infrage stellen, was nicht infrage zu stellen ist, indem Sie keine Empathie walten lassen und indem Sie zeigen, dass Sie nicht Teil der Gemeinschaft von Parlamentariern sind, die in der Lage sind, das Volk vernünftig zu vertreten, sondern nur Hass und Hetze, nur die Spaltung der Gesellschaft suchen, um daraus Ihren Saft, Ihre Stärke zu ziehen. Das werden wir zu verhindern wissen - gemeinsam über alle parlamentarischen Fraktionen hinweg. Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns sollte die COVID-19-Pandemie lehren, dass wir auf solche Krisen mit Empathie und Entschlossenheit zu reagieren haben. Es braucht Empathie, damit man auch mit Betroffenen spricht und mit ihnen im Dialog steht, sie aber nicht instrumentalisiert, sondern ihnen offen zuhört und ihnen Glauben schenkt. Es braucht entschlossenes und gemeinschaftliches Handeln, um auch über die Grenzen zwischen den demokratischen Fraktionen hinweg Lösungen zu suchen und zu verfolgen. Dazu hört auch, dass wir jetzt im Gesundheitssystem die benötigte Resilienz entwickeln. Dazu haben wir als CDU-Fraktion vor der Mittagspause unseren Antrag mit sehr vielen wichtigen Hilfestellungen eingebracht, damit wir auf zukünftige Krisen vernünftig vorbereitet sind. Ich bin sehr dankbar, dass hier die meisten Fraktionen im parlamentarischen Miteinander in der Lage sind, vernünftig Rückschlüsse aus der COVID-19-Pandemie zu ziehen. Ich danke allen damals Aktiven aus der CDU und auch aus der SPD, die gemeinsam dafür gesorgt haben, dass wir letztendlich mit einem blauen Auge durch diese Krise gekommen sind. Ich hoffe, dass Sie von der AfD daraus lernen und auch mit der Instrumentalisierung aufhören. Herzlichen Dank. Vielen Dank. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Wie ist es um die Zukunft der Tagesbildungsstätten in Niedersachsen bestellt?
Herr Rykena, Sie haben das Wort. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! „Never change a running system" ist ein bekanntes Sprichwort, das man unter Umständen auch hierbei im Hinterkopf haben sollte. Die Tagungsbildungsstätten sind anerkannt eine gute Möglichkeit, die betroffenen Kinder und Jugendlichen zu betreuen. Das sollte die Richtschnur bei allen Überlegungen sein, die wir in diesem Zusammenhang anstellen. Gleichzeitig kann man sagen, dass das nur so weit wie möglich umsetzbar ist, da es, wie gesagt, besagte Rechtsprechung gibt. Trotz allem sehe ich eine Umwandlung in eine Förderschule nicht als alternativlos an. Insgesamt gesehen ist die Situation aber doch verfahren. Frau Hamburg hat eben gesagt, sie sei sehr komplex. Das ist richtig. Aber es gibt offensichtlich bei den Diskussionen zwischen Land und den Trägern, den Kommunen, den Eltern und den Einrichtungen offensichtlich noch sehr viel Klärungsbedarf. Dieser Klärungsbedarf braucht Zeit. Insofern muss ich Herrn Fühner ein wenig widersprechen. Diese Zeit muss man sich nehmen, damit man tragbare Lösungen finden kann. - Ja, trotz allem scheint die Zeit derzeit nicht auszureichen. Wenn wir etwas übers Knie brechen, scheint es nicht umsetzbar zu sein. Das Land hat daher eine Übernahme der vollständigen Finanzierung bis 2027 angeboten. Damit sind die Kommunen nicht einverstanden, weil das keine langfristige Rechtssicherheit bietet. Daher mache ich den Vorschlag, dass man diesen Zeitraum ausdehnt, deutlich über den Zeitpunkt von 2027 hinaus, um ausreichend Zeit für tragbare Lösungen zu gewinnen. Betreffend tragbare Lösungen. Ich hatte zu Beginn gesagt, ein Erhalt der Tagesbildungsstätten in bisheriger Form wäre meiner Ansicht nach eher als die Umwandlung in eine Förderschule anzusteuern. Dafür gäbe es möglicherweise das Modell, dass man die Verwaltungshoheit über die Tagesbildungsstätten den Kommunen überträgt, die Finanzierung aber das Land übernimmt, und das Ganze auf einer gesetzlichen Regelung, die wir hier treffen würden, basiert. Ein Vorbild dafür gibt es, das SVIK, das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Dort wird so vorgegangen. Das wäre eine Idee, die hier noch gar nicht diskutiert worden ist. Ich möchte schließen. Alle Beteiligten sollten sich zusammenraufen. Der Streit darf auf keinen Fall auf dem Rücken von 3 000 betroffenen Kindern und Jugendlichen ausgetragen werden. Hoffen wir, dass wir das Ganze zu einem guten Ergebnis bringen. Vielen Dank.
Forschung in angespannten Zeiten - welche Rolle spielt Niedersachsen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, welche Anforderungen stellt denn die Sicherheits- und Verteidigungsforschung an unsere Hochschulen? Herr Minister, bitteschön!
Zentralisierung und Digitalisierung der Gebührenerhebung und -bearbeitung bei der Polizei voranbringen - Effizienz steigern, Digitalisierung nutzen, KI-Potenziale prüfen
dass es eben doch umsetzbar ist. Damit ist das, was Sie sagten, eben nicht richtig. Frau Buschmann, fahren Sie bitte fort! - Ich bitte um ein bisschen mehr Aufmerksamkeit! Die CDU steht für Sicherheit mit Maß, Verstand und Haltung. Wir liefern, wir handeln,
Forschung in angespannten Zeiten - welche Rolle spielt Niedersachsen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Titel der Fragestunde der SPD lautet heute: „Forschung in angespannten Zeiten - welche Rolle spielt Niedersachsen?" Die aktuelle Sicherheitslage ist global angespannt. Die Konflikte im Nahen Osten und in der Ukraine führen auf vielfältige Weise zu einem Wandel im Denken und Handeln auch in der Forschung. Waren die vergangenen Jahre sowohl in der kommerziellen als auch in der universitären Sicherheitsforschung dadurch geprägt, dass es klare Grenzen und Aufträge gab, so findet nun ein Umdenken statt sowohl im Bereich des Transfers als auch bei der staatlichen Unterstützung. Dabei muss unterschieden werden, ob es sich um rein kommerzielle Sicherheitsforschung handelt, die weitestgehend in der Rüstungsindustrie angesiedelt ist, oder um außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die auch auf universitäre Infrastrukturen zurückgreifen. Beide Bereiche rücken verstärkt immer weiter in den Fokus. Die Bundesregierung hat im Juli dieses Jahres mit der „Hightech Agenda Deutschland" das Thema Sicherheits- und Verteidigungsforschung aufgegriffen. Dort heißt es: „Das Ziel muss integrierte Sicherheit im Sinne der Nationalen Sicherheitsstrategie sein, die nach innen und nach außen wirkt und der Bandbreite der Sicherheitsrisiken Rechnung trägt - auch den mittel- und langfristigen. Es braucht technische Innovationen ebenso wie eine resiliente Gesellschaft, um die Sicherheit in Deutschland auch in Zukunft als Grundlage für Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten." Hinzu kommt eine akute Bedrohungslage für universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen durch hybride Gefahren, wie etwa Hackerangriffe. Auch daraus ergeben sich Fragen zur Forschungssicherheit. Daher stellen wir folgende Fragen: 1. Wie unterstützt die Landesregierung die Sicherheitsforschung in Niedersachsen? 2. Welche Rolle können Forschungseinrichtungen in Niedersachsen spielen, um zur Verbesserung der Sicherheitslage der Bundesrepublik beizutragen? 3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um universitäre Forschungseinrichtungen vor Angriffen zu schützen? Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Schütze. -
Lehrkräfteausbildung praktisch und vernetzt denken - Qualität stärken, Fachkräftemangel bekämpfen!
die Kultusministerin Frau Hamburg. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gesellschaft entwickelt sich weiter, und insofern entwickeln sich auch die Anforderungen an Schule immer weiter. Die Lehrkräfteausbildung ist in der Tat ein grundlegender Schlüssel dafür, darauf vorzubereiten und Schulen immer weiterzuentwickeln. Insofern bin ich den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sehr dankbar für diesen Antrag. Denn es ist ganz entscheidend, dass wir unsere Lehrkräfte für die Gegenwart, aber auch für die Zukunft in unserem Land fit machen. Insofern finde ich es auch gut und wichtig, dass der Antrag gerade die Fragen „Wie finden wir zusätzliche Lehrkräfte? Wie können wir das Studium für neue Zielgruppen öffnen?" so explizit in den Blick nimmt. In der Tat arbeiten wir als Landesregierung gerade unter Hochdruck an der Konzeption eines Quereinstiegsmasters. Ich freue mich sehr, zu hören, dass hier in diesem Hause sehr breit unterstützt wird, dass wir solche Angebote in Niedersachsen brauchen. Auch die Verbesserung der Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist für uns ein wichtiges Anliegen. Herr Reinken, ich muss Sie korrigieren: Wir warten nicht auf den Bund, sondern wir machen. Wir als Land Niedersachsen sind Teil der Pilotphase und sind schon mittendrin, um das als Pioniere für den Bund zu innovieren. Insofern sind wir ganz vorne mit dabei, wenn es an dieser Stelle um die Einführung von digitalen Verfahren geht. Darüber hinaus Frau Kollegin Nzume hat es gesagt prüfen wir gerade auch sehr intensiv, wie wir neben der Verfahrensbeschleunigung durch zusätzliches Personal auch noch Anpassungslehrgänge und berufsfeldbezogene Sprachkurse verbessern und anbieten können, weil das in der Tat bei der Anerkennung vielfach der Flaschenhals ist. Darüber reden wir hier alle miteinander immer wieder. Insofern sind wir auch an diesem Thema dran. In der Tat prüfen wir mit Blick auf den Entschließungsantrag auch die Einführung eines Lehramts für die Sekundarstufe I. Das führt nämlich am Ende dazu, dass die Kolleginnen und Kollegen, also die Lehrkräfte, sich erst später entscheiden müssen, an welche Schule sie wollen, welche Schulform sie wählen wollen. Insofern ist auch ein flexiblerer Einsatz möglich und damit womöglich auch eine höhere Attraktivität dieses Lehramts gegeben. Das hat aber überhaupt nichts damit zu tun, dass wir hier bestimmte Schulstrukturdebatten führen wollen, sondern es ist einfach ein pragmatisches Vorgehen, um noch mehr angehende Lehrkräfte für dieses Studium zu begeistern. Ich will deutlich betonen, dass das Stufenlehramt auch keine Schulstrukturdebatte mit sich gebracht hätte. Als wir das mit den Universitäten geplant und innoviert haben, war dort wirklich eine sehr positive Stimmung ob der Möglichkeiten gegeben, die sich durch dieses Lehramt an den Universitäten entwickeln. Es ist äußerst bedauerlich, dass die wirtschaftliche Situation und die nicht steigenden Steuereinnahmen dazu führen, dass wir dafür kein Geld haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber wir können es weder drucken noch von den Bäumen ernten. Insofern müssen wir an dieser Stelle warten. Ich finde es sehr wichtig, dass der Entschließungsantrag das Thema Praxisschock adressiert. Denn in der Tat erzählen viele Kolleginnen und Kollegen an den Schulen, dass die ersten Jahre sehr herausfordernd für sie waren. Insofern prüfen wir auf der einen Seite durchaus, wie wir Praxisanteile erhöhen können. Auf der anderen Seite wissen wir aber auch, dass wir in Niedersachsen einen Fachkräftemangel haben. Zusätzliche Anrechnungsstunden für ganz gleich welches Thema bedeuten weniger Unterricht, und auch das ist nicht in unser aller Interesse. Insofern schauen wir gerade parallel mit den Universitäten, wie wir durch zusätzliche Qualitätsstandards und vielleicht auch durch Umorganisation die Praxisphasen intensivieren und weiterentwickeln können. Denn unser Ziel muss es doch sein, eine stärkere Praxisorientierung in allen Studiengängen zu haben. In der Tat spricht der Antrag auch das Thema Basiskompetenzen an: Inklusion, heterogene Schülerschaft, Berufsorientierung, Demokratiebildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Digitalisierung. Uns fallen auch noch Tausende andere Themen ein, die Schule und Lehrkräfte mitbringen müssen. Insofern ist es ganz entscheidend, zu schauen, wie wir diese Angebote besser aufstellen können. Ich bin dem Kollegen Falko Mohrs sehr dankbar, dass er mit den Universitäten intensiv über Kooperationen in diesem Bereich und darüber nachdenkt, wie wir auch digitale Möglichkeiten nutzen können, um das Angebot noch einmal breiter und attraktiver aufzustellen. Darüber hinaus werden wir die Bildungsforschung in diesem Bereich stärken, damit wir noch mehr Daten zum Thema Studienverläufe und Übergänge bekommen. Denn das ist am Ende natürlich die Basis für die Weiterentwicklung der Lehrkräftebildung. Ich möchte auch betonen, dass wir gerade sehr intensiv prüfen das haben Sie ja auch gefordert, wie wir einen dualen Masterstudiengang im Bereich der berufsbildenden Schulen als Modell innovieren können. Denn natürlich wäre es sehr spannend, auch Erfahrungen zu sammeln, wie mit dieser Verzahnung mehr Praxisnähe und vielleicht ein Mehrwert für nachhaltige Fachkräftegewinnung gegeben sein könnte. Insofern möchte ich Ihnen ganz herzlich für diesen Entschließungsantrag danken, der den Fokus auf ein wirklich wichtiges Thema legt. Ich hoffe, ich konnte deutlich machen, dass wir den Ball gerne aufnehmen, um dann auch in Ihrem Sinne weiterzuarbeiten.
Machtmissbrauch und sexueller Belästigung in der Filmbranche entgegentreten
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute einen Antrag, der sich mit einem hochsensiblen und zugleich wichtigen Thema befasst: Machtmissbrauch und sexuelle Belästigung in der Filmbranche. Allein schon die zahlreichen Studien, Berichte und erschütternden Einzelfälle der letzten Jahre zeigen deutlich, dass es sich hier nicht um Bagatellen, sondern um strukturelle Probleme handelt, die Leid verursachen und Karrieren zerstören können. Dass die Antragsteller dieses Thema auf die Agenda setzen, verdient Anerkennung. Der Schutz von Beschäftigten, insbesondere in kreativen Berufen mit unsicheren Arbeitsverhältnissen, wird von mir und meiner Fraktion äußerst ernst genommen. In den Beratungen haben wir genauer hingesehen. Dabei wurde klar, dass es auf Bundes- und auch bereits auf Landesebene eine Reihe von Maßnahmen und Anlaufstellen gibt, die genau die im Antrag geforderten Funktionen abdecken. Auch Nordmedia, die gemeinsame Fördergesellschaft von Niedersachsen und Bremen, arbeitet bereits mit Verhaltenskodizes und Ansprechstellen. Die Frage, die wir uns daher stellen müssen, lautet: Dienen zusätzliche eigene Strukturen tatsächlich den Betroffenen? Oder besteht die Gefahr, dass wir Doppelstrukturen aufbauen, die am Ende mehr Verwirrung stiften als Orientierung bieten? Wer Hilfe sucht, braucht Klarheit, wohin man sich wendet, und nicht eine noch komplexere Landschaft paralleler Zuständigkeiten. Ein weiterer Punkt, den wir nicht aus dem Blick verlieren dürfen, sind natürlich die Kosten, die dabei entstehen können. Auch gut gemeinte Maßnahmen belasten den Landeshaushalt. Vor dem Hintergrund begrenzter Mittel muss immer geprüft werden, ob bestehende Strukturen nicht gestärkt und sichtbarer gemacht werden können, anstatt neue Strukturen zu schaffen. Aus diesem Grund werden wir uns bei diesem Antrag enthalten. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt aus der SPD-Fraktion.
Ein aktives Wolfsmanagement in Niedersachsen - für die Weidetierhaltung, den Deichschutz und die Sicherheit der Menschen im ländlichen Raum
Herr Seebeck. Bitteschön! Sie haben das Wort. Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Minister! Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Eine kurze Anmerkung: Ich werde Sie hinsichtlich der letzten Ausführungen, die Sie gemacht haben, beim Wort nehmen ich bin Mitverfasser des Antrags, auf den Sie sich bezogen haben, dass wir im Landkreis Cuxhaven aufgrund der ständigen Übergriffe, die wir dort haben, auch von mehreren Wölfen, unbedingt eine Entnahme vornehmen müssen. Ich bin gespannt, wie Sie darauf eingehen. Meine Frage weil Sie das öfter betonen, und es von den regierungstragenden Fraktionen auch immer wieder kommt: Was verstehen Sie ganz genau unter einem regional differenzierten Bestandsmanagement? Das ist so, wie es der Bundeslandwirtschaftsminister und der Bundesumweltminister jetzt auch gesagt haben. Wenn ich etwas in ganz Deutschland einheitlich
Elbbrücke Darchau / Neu Darchau - Verbindung schaffen, Infrastruktur stärken, Entwicklung fördern!
Frau Präsidentin! Herr Minister, vielen Dank für das Zulassen der Frage. Meine Frage ist: Warum sagen dann die beiden Staatssekretäre auch Ihr Staatssekretär den Leuten vor Ort, wenn alle da sind die Bürgerinnen und Bürger, alle Landräte und Kommunalpolitiker waren da, nicht ganz klar, dass sie die Brücke nicht mittragen, dass sie sie ablehnen und dass sie nur für das Fährkonzept sind? Warum wird das dann vor Ort nicht gesagt? Lieber Herr Dorendorf,
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank, Frau Schneider. Vielen Dank aber auch Herrn Thiele für den Hinweis. Ich hatte erwartet, dass diese Frage irgendwo noch einmal kommt. ‑ Sie haben ja gesehen, dass ich auf die Fragen von Ihnen und von Herrn Lilienthal Ausführungen habe. Sie können sich sicher sein, dass mein Haus mir sehr viele Nachfragen aufgeschrieben hat, die potenziell gestellt werden könnten. Sie haben auch gemerkt, dass ich aus diesen Ausführungen auch auf Ihre Nachfragen und auf die Fragen von Herrn Lilienthal geantwortet habe. Insofern darf ich auf die Nachfrage von Frau Schneider auf die Vorlage des GBD verweisen, der zu der Frage der Umsatz- und Gewerbesteuerfreiheit die Auffassung der Landesregierung teilt. Herzlichen Dank. Die zweite Zusatzfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Rückbau stillgelegter Windkraftanlagen samt Fundamenten in Niedersachsen
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich finde es wunderbar, dass Sie gerade die Radwege und die Kreislaufwirtschaft angesprochen haben. Vor dem Hintergrund, dass genau da Ansätze sind, recycelten Beton wieder einzubauen, frage ich die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sehen oder ergreifen Sie, um Kommunen oder andere öffentliche Auftraggeber anzuhalten, tatsächlich Recyclingmaterial einzubauen? Denn das ist das große Problem, das wir haben: Es wird in den Ausschreibungen von den Kommunen ausgeschlossen. Herr Minister Meyer antwortet. Vielen Dank. -
KI in der Wissenschaft: Forschung und Lehre auf die Auswirkungen der technischen Revolution vorbereiten
wir sehen auch die Chancen. Herr Minister Mohrs, wenn Ihre eigenen Fraktionen jetzt schon Anträge schreiben müssen, um Sie aufzufordern, überhaupt tätig zu werden, dann fragen wir uns ernsthaft: Was genau haben Sie eigentlich seit Ihrem Amtsantritt in Sachen KI an den Hochschulen gemacht? Die Hochschulen brauchen Rahmenbedingungen, die Forschung braucht Investitionen, die Lehre braucht Klarheit und vor allem Unterstützung - und das nicht morgen, sondern jetzt. Frau Viehoff, hier sind die Vorschläge, die wir dazu in unserem Antrag gemacht haben: Wir haben einen Landesaktionsplan „KI für Hochschulen" vorgestellt - nicht irgendwann, sondern sofort. Wir möchten, dass dabei ethische Leitlinien für den Einsatz von KI in Forschung und Lehre aufgestellt werden. Wir haben drittens konkrete Hilfen zum Beispiel für Lehrende, um Prüfungsleistungen fair und sicher bewerten zu können, im Antrag gefordert. Wir fordern viertens Strukturen, um KI in Lehre und Verwaltung sinnvoll einzubauen. Wir fordern fünftens Weiterbildungen für alle Hochschulmitarbeiter, die mit KI arbeiten, nicht nur für Professoren. Sechstens: sichere und vertrauenswürdige KI-Systeme, vom Land finanziert. Das ist keine Utopie - das ist machbar. Aber dazu braucht es Gestaltungswillen. Der ist mit Verlaub, Herr Minister bei Ihnen leider nicht erkennbar. Gerade beim Thema KI an unseren Hochschulen können wir es uns nicht leisten, den Anschluss zu verlieren, Herr Minister. Während Sie weiter prüfen, startet der Bund bereits durch. Mit der neuen Hightech-Agenda, die Sie heute Morgen in der Fragestunde schon selbst erwähnten, macht sich die CDU-geführte Bundesregierung auf den Weg und fördert gezielt sechs Schlüsseltechnologien. An erster Stelle steht künstliche Intelligenz. Dafür entstehen gerade große europäische Rechenzentren, sogenannte Gigafactories für KI, das Rückgrat der digitalen Souveränität Europas. Niedersachsen darf dabei nicht erneut eine Zukunftschance verpassen. Andere Länder bewerben sich bereits um KI-Rechenzentren. Wir prüfen noch, ob wir überhaupt mitmachen wollen. Gerade der Norden hätte mit günstiger Energie die idealen Voraussetzungen, um hier führend zu werden. Aber es fehlt an Strategie, an Mut und vor allem an Tempo. Herr Mohrs, wenn Sie weiter zögern, dann werden andere Länder die Hightech-Agenda gestalten, und Niedersachsen schaut wieder von der Seitenlinie zu. Wir brauchen jetzt eine klare Entscheidung, dass Niedersachsen bei dieser nationalen Kraftanstrengung mitzieht - mit eigenen Standorten, mit unseren Hochschulen und mit einer echten Digitalstrategie. Denn nur wer mitspielt, kann letztendlich auch gewinnen. Meine Damen und Herren, KI ist die Schlüsseltechnologie der Zukunft - nicht in zehn Jahren, sondern jetzt. Sie verändert nicht nur, wie wir lernen und lehren, sie verändert auch, was wir überhaupt unter Bildung verstehen. Es geht um die Zukunft unseres Wissenschaftsstandortes. Diese entscheidet sich nicht durch rot-grüne Prüfaufträge. Deshalb sagen wir heute ganz deutlich: Dieser Antrag der regierungstragenden Fraktionen ist zu spät, zu vage und viel zu defensiv. Wer drei Jahre lang nichts vorlegt und dann sagt: „Wir prüfen jetzt mal", hat einfach nicht verstanden, wie schnell sich die Welt da draußen dreht. Unsere Botschaft ist klar: Die Hochschulen brauchen klare Regeln und Ressourcen. Die Studierenden brauchen keine Unsicherheit, sie brauchen Kompetenz und Klarheit. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, sagen wir: Nicht noch mehr Zeit verlieren, nicht noch eine weitere Runde prüfen! Herr Minister, nutzen Sie die Chance der Hightech-Agenda! Bringen Sie Niedersachsen nach vorne! Denn Chancen verfallen nicht nur, sie werden irgendwann auch zur Last, Herr Minister Mohrs.
Lehrkräfteausbildung praktisch und vernetzt denken - Qualität stärken, Fachkräftemangel bekämpfen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Zum Wesen der Demokratie gehört, dass man eine Analyse vornimmt und zu unterschiedlichen Ergebnissen kommt. So sind wir bei gleicher Analyse zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Die Lehrkräftebildung ist natürlich auch für uns das Herzstück der niedersächsischen Bildungspolitik und entscheidet maßgeblich über die Bildungsqualität in unserem Land. Der Lehrkräftemangel ist die größte Herausforderung. Deshalb haben wir verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht. Es braucht keine neuen Schlagworte. Wir brauchen Lösungen - und wir handeln. Genau das tut auch unser Antrag: Er verbindet nämlich eine Strukturreform mit konkretem Handeln. ‑ Ja, eine Strukturreform insofern, als wir in einem neuen Lehrkräfteamt ausbilden, und zwar eine Sek‑I-Lehrkraft. Es geht nicht um die Schulstruktur. Denn innerhalb der bisherigen Möglichkeiten ich war an vielen Schulen in Niedersachsen gibt es schon die Möglichkeit, individuell Unterricht zu erteilen und die Kinder an verschiedene Bildungsziele heranzuführen. Dafür muss man gar nicht differenzieren. Insofern brauchen wir keine Schulstrukturdebatte. Wir verändern die Lehrkräfte und die Lehrkräfteausbildung. Liebe Kollegin Nzume, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: des Kollegen Fühner. Lassen Sie diese zu? Sehr gerne. Vielen Dank.
Krisenfest. Einsatzbereit. Zukunftssicher. - Für ein funktionsfähiges Gesundheitswesen im Ernstfall
Sehr geehrter Herr Präsident, lieben Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg geschoben nur eine kleine inhaltliche Abgrenzung: Ob schwere Unwetter, Waldbrände oder die Bewältigung der Flüchtlingskrise - auf unseren Katastrophenschutz im Land ist Verlass. Ihn haben wir häufig zentral im Blick, wenn wir von Krisenfestigkeit sprechen. Ihm gilt unser Dank für seine unermüdliche Arbeit. Dieser Antrag zielt aber auf etwas anderes, wenngleich sehr eng damit Verzahntes, ab: ein krisenfestes Gesundheitswesen. Die COVID-Pandemie hat uns gelehrt, dass neben einer starken Blaulichtfamilie vor allem unser Gesundheitssystem krisenfest sein muss. Sie hat offengelegt, wo unser Gesundheitswesen verwundbar ist. Anfang 2020 standen wir plötzlich vor Engpässen bei Schutzausrüstung und Medikamenten, Intensivbetten wurden knapp, und Personal arbeitete am Limit. Gleichzeitig mussten Bund und Länder improvisieren: Aus dem Nichts wurden Notfallkrankenhäuser in Messehallen errichtet und Patienten zwischen Regionen verlegt. Diese Erfahrung war ein Weckruf. Eine solche Krise darf uns nie wieder unvorbereitet treffen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine aktuelle Recherche des NDR-Politikmagazins „Panorama" ergab aber jüngst, dass viele Kliniken in Niedersachsen und Norddeutschland bislang eben nicht ausreichend auf einen Kriegs- oder Katastrophenfall vorbereitet sind. Das erlebte ich in den vergangenen Monaten auch bei meinen Besuchen einer Reihe von Krankenhäusern. Resilienz wird dort, je nach Möglichkeiten, sehr unterschiedlich groß geschrieben. Das jüngste Beispiel: ein Besuch der Uni-Medizin in Göttingen. An der Seite unseres Fraktionsvorsitzenden sind wir wiederholt auf eine Regelung hingewiesen worden, die es während der Corona-Pandemie gab und die heute sehr fehlt: die Krankenhäuser in den Versorgungsregionen, die die zentralen Aufgaben der Versorgung koordinieren. In Hessen hat man dieses Konzept aus der Pandemie bereits in Landesrecht übernommen und dauerhaft etabliert. Dort steuern Leitkrankenhäuser im Krisenfall die Versorgung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem Antrag bringen wir ein ganzes Bündel solcher Maßnahmen in die Beratung, um das Gesundheitswesen krisenfest aufzustellen. Wir fordern den Ausbau des niedersächsischen Zentrallagers für den Katastrophenschutz, um ausreichende Reserven an Arzneimitteln, Medizinprodukten und wichtiger Schutzausrüstung vorhalten zu können. Zu Beginn der Pandemie fehlten etwa Masken und Schutzkittel. So etwas darf sich nicht wiederholen! Eine gut gefüllte Landesreserve stellt sicher, dass Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen im Ernstfall sofort versorgt werden können, ohne vom Weltmarkt abhängig zu sein. Krankenhäuser und Gesundheitsämter sind heute Teil der kritischen Infrastruktur und ins Visier von Cyberkriminellen und sogar feindlichen Staaten geraten. Die Weltgesundheitsorganisation und dutzende Länder haben jüngst vor einer Welle von Cyberangriffen auf Kliniken gewarnt. Wir wollen daher landeseigene Investitionsmittel nutzen, um einheitliche IT-Sicherheitsstandards für Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeheime einzuführen und das Personal gezielt zu schulen. So können wir verhindern, dass Hackerangriffe im Krisenfall die medizinische Versorgung lahmlegen, wie es zum Beispiel 2020 an der Uniklinik in Düsseldorf tragischerweise passiert ist. Cybersicherheit muss zur Priorität werden, damit digitalisierte Prozesse im Notfall nicht zur Achillesferse werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Falle eines langanhaltenden Stromausfalls oder bei Sabotage an der Infrastruktur müssen unsere Gesundheitseinrichtungen trotzdem weiterlaufen. Jedes Krankenhaus, aber auch jede Pflegeeinrichtung soll mindestens 72 Stunden autark arbeiten können, selbst wenn Strom, Wasser oder IT ausfallen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz empfiehlt für kritische Infrastrukturen eine Notstromversorgung von mindestens drei Tagen ohne externe Hilfe. Wir wollen durch bauliche und technische Vorkehrungen zum Beispiel größere Notstromaggregate, eigene Brunnen oder Tanks gewährleisten, dass Operationssäle, Intensivstationen und andere kritische Bereiche mindestens 72 Stunden durchgehend funktionsfähig bleiben. So gewinnen wir im Ernstfall wertvolle Zeit, bis externe Unterstützung eintrifft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was im Brandschutz längst Standard ist, fordern wir auch für den medizinischen Bereich. Krankenhäuser sollen verpflichtend Krankenhausalarme und Einsatzpläne praktisch erproben. Durch regelmäßige Übungen seien es Großunfallszenarien, Evakuierungsübungen oder Pandemielagen wird das Personal im Umgang mit Ausnahmezuständen geschult. Solche Übungen decken Schwachstellen auf und verbessern Abläufe. Unser Ziel ist eine gelebte Krisenkultur: Jeder in der Klinik weiß im Ernstfall, was zu tun ist. Führung und Kommunikation funktionieren, und man hat das richtige Training bereits durchlaufen. So können Hektik und Fehler in echten Krisenlagen reduziert werden. Ich sagte es eingangs: Wir wollen auch in Niedersachsen regionale Versorgungsverbünde nach hessischem Vorbild schaffen. Konkret soll in jeder Versorgungsregion ein koordinierendes Leitkrankenhaus bestimmt werden, das im Krisenfall die zentrale Steuerung übernehmen kann. Dieses Krankenhaus, idealerweise eine Uniklinik oder ein Maximalversorger, hält dann Kontakt zu allen Kliniken der Region, verteilt Patientenströme, Ressourcen und Informationen. In der Hochphase der Pandemie meldeten sich spontan viele Freiwillige ob pensionierte Ärzte, medizinische Fachangestellte oder Studierende, um in Testzentren, Impfstationen oder Kliniken auszuhelfen. Diese Welle der Hilfsbereitschaft müssen wir strukturell nutzbar machen. Wir schlagen die Einrichtung von Freiwilligenpools vor: Datenbanken mit freiwilligen Helferinnen und Helfern aus dem Gesundheitsbereich vielleicht darüber hinaus, auf die im Krisenfall zurückgegriffen werden kann. Durch ein solches Netzwerk wüssten Behörden und Kliniken sofort, wen sie anrufen können, wenn zusätzliches Personal oder bestimmte Fachkompetenzen gebraucht werden. Beispielsweise könnten so in kürzester Zeit Reserveteams zusammengestellt werden, etwa für die Betreuung von Evakuierten, für mobile Impfteams oder zur Verstärkung in überlasteten Krankenhäusern. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, vieles mehr schlagen wir Ihnen hier vor: die Prüfung, ob unterirdische Intensivstationen oder modulare Notfallstationen in einigen Kliniken eingerichtet werden können, um im Kriegs- oder Katastrophenfall Rückzugsräume für Patienten und Personal zu haben, ein Onlineportal, über das kurzfristige Personalbedarfe in kritischen Infrastrukturen gemeldet und gedeckt werden können, damit im Notfall zum Beispiel eine unterbesetzte Klinik schnell landesweit Verstärkung anfordern kann. Wir setzen auf fachübergreifende Krisenstäbe in den Gesundheitsämtern, damit der öffentliche Gesundheitsdienst in jeder Lage handlungsfähig ist. Und wir wollen prüfen, ob stillgelegte Krankenhäuser oder Altenpflegeheime als Notfallreserve vorgehalten oder durch Containerweiterung reaktiviert werden können. Und auch ganz wichtig, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir wollen, dass Eigenvorsorge wieder mehr ins Bewusstsein rückt. Wir fordern deshalb verstärkte Aufklärung durch Informationen zu Hausapotheken und Lebensmittelvorräten für den Notfall, zur Erstellung von familiären Notfallplänen, zur Nutzung von Warn-Apps wie „Nina" oder zum richtigen Verhalten bei Sirenenalarm. Und natürlich setzen wir uns auf Bundesebene dafür ein, dass Krisen- und Notfallwissen verbindlicher Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Gesundheitswesen wird. Mediziner und Pflegekräfte sollten in ihrer Ausbildung lernen, was bei Großschadenslagen, Pandemien oder sogar Verletztenversorgung im Kriegsfall wichtig ist. Wir drängen auf ein zügiges Inkrafttreten des geplanten Gesundheitssicherstellungsgesetzes im Bund, um überall in Deutschland das Gesundheitswesen robust gegen große Katastrophen und militärische Konflikte aufzustellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser ehemaliger Innenminister hier und heutiger Verteidigungsminister Boris Pistorius hat kürzlich eindringlich auf die neuen Bedrohungen hingewiesen. Der Krieg in der Ukraine zeige: „Die Gefechte der Zukunft sind digital. Sie werden aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mit einem großen Knall beginnen. Angriffe erfolgen per Mausklick auf Stromnetze, Wasserwerke, Krankenhäuser und Industrie. Sie zielen auf Lebensnotwendiges und treffen Menschen und Wirtschaft lange, bevor ein erster Schuss fällt." Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sicherung unserer kritischen Infrastruktur und dazu zählen eben Krankenhäuser und das gesamte Gesundheitswesen ist eine zentrale Aufgabe für die Zukunft. Die Erfahrungen aus dem Ukraine-Krieg führen uns vor Augen, wie verwundbar insbesondere Krankenhäuser im Ernstfall sein können, wenn wir nicht vorsorgen. Die Landesregierung ist hier gefordert, jetzt entschieden zu handeln und die Versäumnisse anzugehen. Wir stehen hier mit konkreten Vorschlägen bereit. Wir haben den Fahrplan für ein krisenfestes Gesundheitswesen auf den Tisch gelegt. Es liegt nun an diesem Parlament und der Landesregierung, die Lehren aus der Pandemie und der Weltlage zu ziehen. Stärken wir gemeinsam unser Gesundheitswesen, bevor die nächste Krise kommt! Die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen erwarten zu Recht, dass unsere Gesundheitsversorgung auch in schwierigsten Zeiten funktioniert. Mit unserem Antrag liefern wir die Ideen und Maßnahmen, um genau das zu gewährleisten. Packen wir es an, damit Niedersachsen auch künftig gesund durch jede Krise kommt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank,
Ein aktives Wolfsmanagement in Niedersachsen - für die Weidetierhaltung, den Deichschutz und die Sicherheit der Menschen im ländlichen Raum
Es liegt eine weitere Wortmeldung seitens der Landesregierung vor. Herr Minister Meyer, bitteschön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Noch einmal, um das nicht stehen zu lassen: Übrigens: Schweden macht keine regional differenzierten Obergrenzen. Welche Regionen sollen das sein? Die haben eine Zahl, und das sind andere Stati. Das haben wir schon mehrfach geklärt. Und zu dem, was Sie vorhin über die Schweiz gesagt haben: In der Schweiz gilt die FFH-Richtlinie nicht. Es ist eine EU-Richtlinie, die man da umsetzen muss. In Ihrem Koalitionsvertrag steht, dass Sie den Vorschlag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus in der FFH-Richtlinie ins deutsche Recht umsetzen wollen. Um die FFH-Richtlinie zu ändern, musste man die Berner Konvention ändern. Das nur zur Klarstellung. Auch Niedersachsen ist kein Mitgliedstaat, kein Einzelstaat. Insofern muss das regional differenziert heruntergebrochen werden. Von daher ist das natürlich auch ein großer Widerspruch. Ich will es noch einmal sagen: Im Koalitionsvertrag des Bundes steht, dass Sie das ändern wollen, um das regional differenziert zu machen. Ich habe den Bundesumweltminister und den Bundeslandwirtschaftsminister zitiert. Im Dialogforum Weidetierhaltung und Wolf stimmen wir uns mit den Weidetierhaltern ab. Die haben gesagt: Aus unauffälligen Territorien soll man nichts entnehmen. Wir wollen ja Schaden vermeiden. Der Wolf wird bleiben. Auch in Ihrem Antrag steht, dass eine Untergrenze nicht unterschritten werden soll, dass der günstige Erhaltungszustand nicht gefährdet werden soll. Einen günstigen Erhaltungszustand haben wir in großen Teilen Niedersachsens erreicht. Das ist auch ein Erfolg dieser Regierung, dass die EU das endlich festgestellt hat. Aber der Wolf bleibt geschützt. Man darf ihn nicht in einen schlechteren Erhaltungszustand zurückfallen lassen. Das wäre nämlich ein Rechtsbruch. Deshalb sollten wir Tiere nur dort entnehmen, wo wir Probleme haben. Dafür wird es, wenn der Bund uns endlich ein regional differenziertes Vorgehen ermöglicht, Interventionsgebiete geben. Denn in unserem Koalitionsvertrag steht nicht, dass wir das auf Landesebene machen können. Das steht vielmehr: Wir arbeiten an einem Konzept der Bundesregierung mit. Und wenn sie keines hat, dann soll sie unseres nehmen.
Forschung in angespannten Zeiten - welche Rolle spielt Niedersachsen?
Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie gestern in einem Rundblick-Interview erläutert haben, dass die Politik durchaus das Recht habe, Hochschulen mitzuteilen, wo die Politik einen besonderen Bedarf an Forschung sieht Sie haben dort als Beispiele den Klimaschutz und die Automobilindustrie genannt, frage ich Sie, ob Sie den Hochschulen in Niedersachsen mitteilen werden, dass es einen erhöhten Bedarf an Sicherheits- und Militärforschung auch in Niedersachsen geben wird. Bitteschön, Herr Mohrs!
Lehrkräfteausbildung praktisch und vernetzt denken - Qualität stärken, Fachkräftemangel bekämpfen!
nur etwas in den Raum blasen? Vielen Dank, Herr Kollege Meyn, für die Zwischenfrage. Sie haben es schon ausgeführt: Sie möchten bei der Lehramtsausbildung die Haupt- und Realschulen in einem Sekundarstufe‑I-Lehramt zusammenführen. Die Absolventen möchten Sie dann an diesen Schulformen einsetzen. Für uns ist ganz klar, dass das der erste Schritt auf Ihrem Weg ist, ein Stufenlehramt, einen Einheitslehrer einzuführen. Das ist für jeden aus dem Text, den Sie vorlegen, und aus den Äußerungen, die Sie in den vergangenen Jahren hier vorgebracht haben, zu entnehmen. Oder wollen Sie mir jetzt sagen, dass Sie nicht mehr hinter dem Konzept Stufenlehramt stehen? Dann wäre ich sehr glücklich. Immerhin haben Sie es für diese Legislaturperiode schon abgeschafft. Vielleicht kommen Sie noch darauf, dass das für Sie auch in der nächsten Legislaturperiode kein Weg in die Zukunft sein kann. - Herzlichen Dank. Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. Ich habe ausgeführt, was die Lehramtsstudenten tatsächlich brauchen. Was die Lehramtsstudenten allerdings nicht brauchen,
Gesunde Zähne von Anfang an - zahnärztliche Vorsorge für alle Kinder in Kitas stärken
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag trägt den Titel „Gesunde Zähne von Anfang an - zahnärztliche Vorsorge für alle Kinder in Kitas stärken". Vorsorge ist gut. In Gesundheitsfragen ist es immer besser, präventiv zu handeln. Spätere Reparaturen sind immer schmerzhaft, teuer und eben nur Reparaturen. Gesunde Zähne sind gut. Ich glaube, über diesen Punkt müssen wir nicht diskutieren - genauso wenig wie über den katastrophalen Zustand der Zähne viel zu vieler Kinder. Entbürokratisierung ist gut. Unsere Kitas arbeiten am Limit. Ein Teil dieser Überlastung entsteht durch zu viel Bürokratie. Vorgeschriebene Elternschreiben gehören dazu, ebenso wie vorgeschriebene Rückmeldungen der Eltern. Wenn man hier für eine sinnvolle Entlastung sorgen kann, so ist auch das gut. Aber nicht gut ist das Widerspruchsverfahren. Hier besteht wirklich die Gefahr, dass bei Kindern, deren Eltern begründet etwas zum Beispiel die Fluoridlackbehandlung ablehnen, eine Behandlung einfach ohne deren Wissen durchgeführt wird, weil die Möglichkeit des Widerspruchs nicht hinreichend kommuniziert wurde. Bei allen anderen Eltern, insbesondere bei Eltern, die sich bislang aus Nichtinteresse oder Nichtwissen schlecht um die Zähne ihrer Kinder gekümmert haben, sehe ich dieses Problem nicht. Im vorliegenden Fall müssen wir also abwägen: Gewichte ich die Möglichkeit zur Entbürokratisierung höher als die Bedenken mit Blick auf das Widerspruchsverfahren? Da muss ich klar sagen: In diesem speziellen Fall diese Einschränkung will ich deutlich machen können wir mit dem Widerspruchsverfahren leben und damit letztendlich dem gesamten Antrag zustimmen. Vielen Dank. Der nächste Redner kommt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Ein aktives Wolfsmanagement in Niedersachsen - für die Weidetierhaltung, den Deichschutz und die Sicherheit der Menschen im ländlichen Raum
Sehr geehrter Herr Präsident! Kollege Dannenberg, ich möchte Ihnen mit auf den Weg geben und das sage ich auch in Richtung der Kollegen der SPD, dass ich mir sehr sicher bin, dass man in der Bundesregierung auf einem sehr guten Wege ist, das Thema Wolf kurzfristig zu lösen, in guter Zusammenarbeit zwischen Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium. Ich bin mir sehr sicher, dass wir in Wochen, wenn nicht vielleicht sogar in Tagen erste Ergebnisse sehen. Insofern: Vertrauen Sie darauf, dass die Bundesregierung auf einem guten Weg ist! Danke.
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch mit dieser Frage dazu habe ich mich gerade noch einmal rückversichert hat sich der GBD in seiner Vorlage befasst. Die Steuerungswirkung und die rechtliche Verbindlichkeit werden hier deutlich schlechter bewertet. Insofern würden wir diesen Weg nicht gehen wollen. Aber auch diese Frage sollte bitte in einer intensiveren Debatte und Auseinandersetzung im Haushaltsausschuss diskutiert werden. Auch diese Frage ist nicht geeignet, um sie in der Fragestunde hier im Parlament zu diskutieren. Die zweite Zusatzfrage aus der Fraktion der SPD:
Elbbrücke Darchau / Neu Darchau - Verbindung schaffen, Infrastruktur stärken, Entwicklung fördern!
Meine Damen und Herren, wir wollen die Mobilität in der Region verbessern das ist ausdrücklicher Wunsch, weil wir sehen, dass der Bedarf da ist, mit Augenmaß, mit Verantwortung und mit einem klaren Blick auf das Machbare. Ich finde im Übrigen auch: Angesichts der Länge dieser Debatte haben es alle Beteiligten verdient, dass Verbesserungen eintreten, die für sie spürbar sind und nicht Planungen, Ideen, die einen langen Zeitraum einnehmen und einen ungewissen Ausgang haben. Deswegen haben wir sehr deutlich gesagt, dass wir eine Verbesserung des Fährkonzeptes favorisieren und als Landesregierung dabei unterstützen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, die Region zu stärken - mit den konkreten Verbesserungen, die den Menschen vor Ort schnell helfen. Ich glaube, das wäre das wirksamste, was wir miteinander machen können. Herzlichen Dank. Herr Minister, entschuldigen Sie! Ich wollte Sie nicht noch einmal unterbrechen. Es gibt noch eine weitere Bitte nach einer Zwischenfrage: von Frau Bauseneick. Möchten Sie die noch zulassen? Bitte! Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage.
Wie ist es um die Zukunft der Tagesbildungsstätten in Niedersachsen bestellt?
Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Verehrte Frau Kultusministerin Hamburg, vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Vor dem Hintergrund, dass Sie darauf hingewiesen haben, dass das Sozialministerium in den Prozess der Finanzierung und in die Gespräche mit den kommunalen Trägern eingebunden werden soll, stellt sich die Frage, wie viele Mittel im Bereich des Sozialministeriums Eingliederungshilfe zur Verfügung stehen, die, wenn es zu der Umwandlung zu einer Schule kommt, ja nicht mehr benötigt werden und die man dann für eine mögliche Finanzierung nutzen könnte. Über welche Größenordnung reden wir da, und können diese Mittel einen substanziellen Beitrag dazu leisten, die Finanzierungslücke zu schließen? Vielen Dank. -
Ambulante sozialpädagogische Angebote für junge Straftäter zukunftsfähig weiterentwickeln
eine Zwischenfrage zu stellen. Möchten Sie dem entsprechen? Ja. Bitteschön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Vielen Dank, Herr Holsten, für das Zulassen der Zwischenfrage. Da Sie gerade angesprochen haben, dass die Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen ein zunehmendes Problem sei, möchte ich Sie gerne fragen, ob Sie auch die Dunkelfeldstudien unter anderem mit SchülerInnenbefragungen aus Niedersachsen kennen, nach denen SchülerInnen eher von einem Rückgang der Gewalttaten unter Jugendlichen in den letzten Jahren berichten. Ist Ihnen das bekannt, oder soll ich Ihnen das mal zusenden? Die Studie sagt mir ad hoc nichts. Ich empfehle Ihnen aber dann gleichsam und schicke Ihnen
Prüfung und Erarbeitung eines landesweiten Unterstützungsmodells für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 (Prüfung eines niedersächsischen "Landespflegegeldes")
äsidentin! Sie sprachen von der Wichtigkeit der Integration am Arbeitsmarkt. Im letzten Plenum haben Ihnen die Fraktionen der SPD und der Grünen den Antrag zum Thema Arbeit und Migration vorgestellt. Dabei geht es darum, dass Fachkräftebündnisse einbezogen werden. Start Guides, Welcome Center und all das haben wir in epischer Breite vorgestellt. Wenn das auch Ihre Intention ist, dann frage ich mich, warum die Antwort von Ihnen war: Die SPD und die Grünen fördern illegale Migration. - Das passt ja dann nicht so richtig zusammen. Zu der Ausbildung: Sie haben selbst gefordert das steht in Ihrem Programm, wir sollen uns den Qualifikationen im Umland anpassen. Das tun wir. Wir brauchen ein System von Pflegehelfenden und Pflegeassistenzen gestern ist dazu ein Gesetz im Bund verabschiedet worden, die dreijährige Ausbildung und Studiengänge bis hoch zum Master, weil die Aufgaben in der Pflege wachsen und das habe ich hier schon gesagt Pflege nicht Grundpflege ist. Sie kommen vom Fach. Das wundert mich täglich. Das sollten Sie eigentlich am besten wissen.
Wie ist es um die Zukunft der Tagesbildungsstätten in Niedersachsen bestellt?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass in der Beantwortung der Fragen noch nicht klar geworden ist, wie freie Träger das sind diejenigen, die heutzutage die Tagesbildungsstätten in der Regel betreiben eine Umwandlung finanzieren sollen, wenn sie drei Jahre lang keine Finanzhilfe bekommen, frage ich die Landesregierung, ob es ihr politisches Ziel ist das sie auch finanziell hinterlegen möchte, dass es bei den umgewandelten Förderschulen für geistige Entwicklung auch weiterhin freie Träger gibt. Oder ruht sie sich einfach nur darauf aus und sagt: Die finanziellen Mittel sind nicht vorhanden, und dann muss es kommunal bzw. staatlich organisiert werden? Damit würde man den freien Trägern am Ende auch die Trägerschaft dieser Einrichtungen nehmen. Ich weise darauf hin, dass die Fragen kurz und knapp sein sollen. -
Bürokratieabbau für Niedersachsen - Effizienz fördern, Handwerk stärken
sehr gut in der Umsetzung dieses Antrags. Der Antrag entfaltet seine Wirkung. - Vielen Dank. Eines möchte ich noch hinzufügen: In dem Antrag steht übrigens auch, dass wir eine Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Richtlinien fordern. Wir müssen nicht immer besser sein als das, was in der EU gefordert wird. Wir brauchen keine deutschen Bürokratiegesetze, die noch oben aufgesattelt werden. Deswegen fordern wir von den Koalitionären in Berlin sehr deutlich eine Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Richtlinien, ohne noch etwas aufzusatteln, meine Damen und Herren! Auch das ist wesentlicher Bestandteil dieses Antrags. Wie gesagt, die Bundesregierung hat reagiert und will die Berichts- und Dokumentationspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gänzlich streichen. Das haben wir alles gefordert. Aber auch die Landesregierung hat reagiert: Wir haben diesen Antrag im Februar eingebracht. Am 12. August, noch vor der Beschlussfassung unseres Entschließungsantrags, hat die Landesregierung beschlossen, dass alle Ressorts bis Ende Oktober jeweils fünf Vorschläge für ein Moratorium, also für eine Aussetzung der Nachweis- und Dokumentationspflichten unterbreiten sollen. Sie hat bereits jetzt einen Arbeitsauftrag an alle Ressorts vergeben. Auch das ist eine Auswirkung unseres Antrags! Meine Damen und Herren, meine Redezeit läuft ab. Zusammengefasst: Wir sind auf einem guten Weg. Wir erreichen weniger Bürokratie und werden einfacher, schneller und kostengünstiger. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Montagmorgen um 8 Uhr: Eine Lehrerin steht allein vor ihrer Klasse. Ein Kind hat einen festgestellten Förderbedarf. Der Schulbegleiter fehlt. Für das betroffene Kind bedeutet das oft keinen Unterricht, in manchen Fällen sogar eine Suspendierung. So sieht Schule vielerorts aus. Das ist hart. Das ist aber auch die Realität. Delmenhorst meldet zum Beispiel 15 Fälle von nicht beschulten Kindern seit 2020. Das ist nicht der Anspruch, den wir als CDU an Bildung und Chancengerechtigkeit in Niedersachsen haben. Inklusion ist ein Menschenrecht. Sie steht in der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie steht im Niedersächsischen Schulgesetz. Sie steht für die Würde jedes einzelnen Kindes. Für uns als CDU ist sie ein Versprechen an jede Familie, an jede Lehrkraft und an jedes einzelne Kind. Und ich sage ganz klar: Funktionierende Inklusion darf weder vom Wohnort noch vom Förderschwerpunkt abhängen. Sie muss verlässlich sein, und das überall in Niedersachsen. Niedersachsen hat sich im Jahr 2013 auf den Weg gemacht, ein inklusives Schulsystem zu etablieren. Dabei war das Ziel klar: Jedes Kind soll mit seinen individuellen Talenten, Begabungen sowie besonderen Bedarfen bestmöglich gefördert und gefordert werden. Dies erfordert jedoch auch eine Umgestaltung der kommunalen Schulen, eine bessere Betreuung in kleinen Gruppen und unterschiedlichen Räumen. Und all dies kostet natürlich auch Geld. Um diese Kosten zu decken, hat der Landtag 2015 ein Gesetz über finanzielle Leistungen für die Umgestaltung inklusiver Schulen auf den Weg gebracht. Auch wurde die Sachkostenpauschale für Investitionskosten erhöht und der schülerbezogene Betrag angehoben. Das alles ist lange her. Doch auch über zehn Jahre später sind wir leider noch nicht dort, wo wir sein möchten. Und es reicht nicht aus, alle Schulen als inklusive Schulen zu betiteln. Es muss auch drin sein, was außen dransteht. Wo stehen wir? Die Antwort auf unsere Große Anfrage an die Landesregierung liefert Zahlen und zeigt auch Lücken, wo die Landesregierung immer wieder versucht, sich aus der Verantwortung zu ziehen und es eher auf die kommunale Ebene abwälzen will. Im Schuljahr 2023/2024 wurden 37 419 Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf inklusiv beschult. 20 044 Kinder besuchten eine Förderschule. Das entspricht einer Inklusionsquote von 65,1 %. Fortschritt ja, aber in den Klassen wächst der Bedarf schneller als die Entlastung. Die Dynamik ist massiv. Wie wir aus dem zweiten Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes zur Einführung der inklusiven Schule entnehmen können, stieg die sonderpädagogische Grundversorgung in der Primarstufe von 13 535 Sollstunden 2011/2012 auf 32 170 in 2023/2024. Der Zusatzbedarf für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Förderbedarf wuchs von 26 493 im Schuljahr 2013/2014 auf 99 895 Sollstunden im Schuljahr 2023/2024. Das ist fast eine Vervierfachung - und das mitten im Unterricht. Diese Zahlen, meine Damen und Herren, rufen jetzt nach Taten. Die Ministerin verweist darauf, dass mehr Lehrkräfte eingestellt wurden. Aber die Last in den Klassen sinkt dadurch kaum. Sie steigt, wenn die Bedarfe wachsen und die Teams fehlen. Genau das zeigen diese stark angestiegenen Sollstunden sehr deutlich. Und nun der blinde Fleck. Auf die einfache Frage, wie viele Stunden tatsächlich im Stundenplan bei den Kindern ankommen, antwortet die Landesregierung: „Der stundenplanmäßige Einsatz wird statistisch nicht erhoben." Ohne Messung keine Steuerung, ohne Steuerung keine Verlässlichkeit! Das, meine Damen und Herren, ist keine funktionierende Inklusion in Niedersachsen. Wir sehen auch Bewegungen im System. In den letzten Jahren wechseln mehr Kinder an Förderschulen als von dort zurück in die allgemeine Schule. Das ist kein Argument gegen Inklusion, sondern ein Auftrag, beide Wege stark zu machen: die inklusiven Klassen und die Förderschule als Kompetenzzentrum. Qualität ist für jedes Kind entscheidend. Ein zweites Nadelöhr ist die Schulbegleitung. Nach Abfrage bei 53 örtlichen Trägern meldeten 40 überhaupt Zahlen. Es sind mindestens 12 314 Kinder mit Schulbegleitung. Die tatsächliche Zahl liegt höher, denn die Datenlage ist lückenhaft. Gleichzeitig berichten Kommunen über Fälle nicht beschulter Kinder wegen fehlender Begleitung. Die Träger selbst sagen, dass die Bedarfsdeckung aufgrund eines Fach- und Arbeitskräftemangels für Schulbegleitungen erschwert sei und zudem oft die Sorgeberechtigten diese Suche übernehmen. Ist das tatsächlich unser Anspruch, den wir dort haben? Ich will es hier sehr deutlich sagen. Wir dürfen nicht hinnehmen, dass bei uns in Niedersachsen Kinder zu Hause sitzen. Die Landesregierung verweist hier gern auf örtliche Lösungen und Pooling-Modelle. „Eine Bewertung ... durch die Landesregierung ist nicht möglich." Das ist zu wenig! Gute Modelle muss man erkennen, messen und auch skalieren. Man darf das nicht im Nebel lassen. Ein Beispiel, welches, glaube ich, wir alle kennen, ist Wesendorf im Landkreis Gifhorn, welches auch von Rot-Grün vor Ort gelobt wurde. Der Bruch kam 2024. Dort wurden die Klassenassistenzen wieder abgeschafft, aber nicht, weil sie schlecht waren. Das passt nicht zu den Worten der Landesregierung. Wer Freiräume ich war tatsächlich sogar vor Ort verspricht und Multiprofessionalität zur Grundlage erklärt, muss finanzieren, skalieren und absichern. Die Regierung schreibt nun selbst in der Antwort, „dass es in Bezug auf Klassenassistenzen keiner Änderung von Rechtsgrundlagen bedarf". Frau Lansmann, noch im November haben Sie es im Ausschuss noch anders gesehen, nämlich dass dem rechtliche Hürden entgegenstehen würden. Das wäre also heute möglich. Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch, und Sie können zustimmen. Ihre Bedenken auch aus dem letzten November scheinen sich also in Luft aufgelöst zu haben. Dies geht aus der Antwort auf diese Große Anfrage deutlich hervor. Stattdessen wird nur noch darauf verwiesen, dass sie landesweit „keinesfalls finanzierbar" wäre. Ab dem 1. August 2026 werden 100 Vollzeiteinheiten für pädagogische Fachkräfte vorbehaltlich der Zustimmung in Aussicht gestellt. - 100 Stellen für ganz Niedersachsen! Das reicht nicht, wenn multiprofessionelle Teams ein wichtiger Baustein sein sollen. Das widerspricht dem eigenen Ansatz, ohne multiprofessionelle Teams gäbe es keine Inklusion. Und ganz ehrlich: Für die Tablets konnten Sie sehr schnell ohne konkretes Konzept, wie das funktionieren soll, Geld freimachen. Bei der Inklusion gibt es aber einen Plan, ein Konzept und Dringlichkeit. Jetzt braucht es endlich den Willen zu handeln. Die zentrale Frage ist doch: Was brauchen wir, um eine vollständige und angemessene Versorgung für die Schüler mit Förderbedarf sicherzustellen? Der Mehrbedarf liegt laut der Landesregierung bei rund 355 Vollzeiteinheiten an Förderschulen und bis zu 1 570 Vollzeiteinheiten an allgemeinbildenden Schulen ohne die Förderschulen. Die Lücke ist groß. Sie ist jeden Morgen spürbar. Hinsichtlich des lehrenden Personals heißt es einfach: „Entscheidend ist, dass die benötigte sonderpädagogische Expertise in Schulen gut verfügbar ist und effektiv eingesetzt wird." Ob dies der Fall ist oder nur der Wunsch auf dem Papier ist, bleibt ein Geheimnis, denn Daten hat man dazu nicht. Beim Personalnachwuchs in der Sonderpädagogik meldet das Land zwischen 2013 und 2023 2 434 Masterabschlüsse, aber es erfasst nicht, wie viele Absolventinnen und Absolventen in Niedersachsen bleiben. Wir bilden aus und wissen nicht, wen wir halten. Das ist ein absoluter Blindflug! Auch finanziell gilt: 2025 wurde das Investitionsprogramm Inklusion an Schulen wegen Baupreissteigerungen um 1,893 Millionen Euro erhöht. Das erscheint wenig für ganz Niedersachsen, und es baut noch keine zweite Kraft in den Klassenraum. Geld muss dort wirken, wo Kinder tatsächlich lernen. Dass die Inklusion außerhalb der Förderschule gerade nicht so funktioniert wie gedacht, zeigt auch eine Forsa-Umfrage vom 2. Juni 2025. 62 % der Lehrkräfte finden Inklusion grundsätzlich richtig, und zwei Drittel der Befragten halten Förderschulen derzeit für den geeigneteren Lernort wegen fehlenden Personals, mangelnder Ausstattung und zu wenig Ausbildung. Was folgt daraus? - Handeln, klar, konsequent und messbar! Herr Ministerpräsident Olaf Lies hat in seiner Regierungserklärung im Mai zugesagt: Gute Bildung für alle hat Priorität, und wir werden investieren. - Dann investieren wir doch jetzt mal in Köpfe, in Teams, in Räume, in Qualität, und zwar nicht 2027, nicht 2029, sondern jetzt! Die nun in der Verbandsbeteiligung befindliche umfassende Reform des Niedersächsischen Schulgesetzes gibt dabei wenig Hoffnung. Denn hier wollen Sie unter anderem bewirken, dass künftig nur Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung Förderschulen mit dem entsprechenden Förderschwerpunkt besuchen können. Das hat wenig mit Freiräumen zu tun, das hat wenig mit der Stärkung und dem Vertrauen in die fachliche Expertise der Förderschulen zu tun, und das hat erst recht nichts mit der Ermöglichung einer flächendeckenden Inklusion zu tun und zeigt erst recht nicht, dass alle Schulen in Niedersachsen inklusiv sind. Sie schränken damit den Elternwillen hier bewusst ein. Inklusion und Förderschule sind keine Gegensätze, sie sind Teile eines Ganzen. Aufgabe der Politik ist, beide Teile stark zu machen. Im Zusammenhang mit den Förderschwerpunkten stellt sich uns zum Beispiel die Frage, was denn zukünftig mit den Kindern mit dem Förderschwerpunkt Lernen ist. Hier erwarten wir eine steigende inklusiv zu beschulende Schülerzahl. 2029 werden wir die Marke von 25 000 knacken. 4 000 Schülerinnen und Schüler mehr als heute! Ich will es hier ganz klar benennen: Bildung und Inklusion werden dadurch weder besser noch gerechter. Wir brauchen Fachkräfte, die diese Kinder wirklich auffangen und den Mut haben, hinzusehen, statt uns in schönen Wunschbildern zu verlieren. Die Antwort auf Inklusion darf nicht lauten: keine Förderschulen, Notenschutz und Nachteilsausgleich. Das lässt Nebel aufziehen für die Inklusion in Niedersachsen. Die Bedeutung von Daten in diesem Bereich haben die Grünen selbst in ihrer Großen Anfrage im Jahr 2019 deutlich gemacht. Für uns ist durch diese Anfrage noch klarer, dass wir den Elternwillen hier nicht einschränken dürfen, dass wir die Förderschulen erhalten und diese auch als Kompetenzzentren weiterentwickeln müssen, damit wir flächendeckend Expertise haben. Beide Wege müssen stark sein - denn das ist Inklusion! Erkennen Sie an, dass Förderschulen zu einer funktionierenden Inklusion, zu unserem Bildungssystem gehören! Dafür brauchen wir auch ein verlässliches Finanzierungskonzept und gerade kein Stückwerk. Wir fordern, dass die Klassenassistenzen jetzt eingeführt werden und damit eine wichtige Lücke geschlossen wird. Die Rechtslage ist geklärt. Unser Antrag dazu liegt vor. Lassen Sie uns handeln! Und wir müssen Bildung ab Tag eins denken auch das darf dabei nicht aus den Augen verloren werden, und das nicht erst in der Schule. Wir müssen Kinder von Anfang an fördern, das heißt bereits vor der Schule. Frühe Sprachstandsfeststellung, gezielte fachliche Unterstützung in den Kitas und starke Fachkräfte, die Zeit für jedes Kind haben - so legen wir die Grundkompetenzen für das Lesen, Schreiben und Rechnen und damit für alles, was danach kommt. Eine starke frühkindliche Bildung eröffnet nicht nur den Kindern die Zukunft, sie macht auch Berufe rund um Bildung und Erziehung wieder attraktiver. Sehr geehrte Damen und Herren, wir können konstruktiv darüber streiten, was der Begriff Inklusion bedeutet. Aber Einigkeit sollte doch darin bestehen, dass sie funktionieren muss. Es braucht Planung, es braucht Teams, es braucht Daten, es braucht Geld, und das an den richtigen Stellen. Es braucht eine funktionierende Inklusion in der Realität. Liefern Sie eine klare Linie, und handeln Sie, Frau Ministerin! Lassen Sie die kommunale Ebene nicht allein! Nutzen wir die Erkenntnisse dieser Großen Anfrage! Eine bessere Inklusion in Niedersachsen ist machbar.
Zentralisierung und Digitalisierung der Gebührenerhebung und -bearbeitung bei der Polizei voranbringen - Effizienz steigern, Digitalisierung nutzen, KI-Potenziale prüfen
Eine umfassende Reform dieses Gesetzes liefern wir und nicht Sie, auch wenn Sie am Spielfeldrand immer rumstehen und uns Ideologie vorwerfen. Jetzt komme ich noch mal ganz kurz zu dem Punkt, um den es hier eigentlich geht. - Nein, eigentlich wollte ich noch einen anderen Punkt davor ansprechen. Auch das war ja ganz spannend im Zusammenhang mit Ihrem Antrag. Der hat ja ein bisschen gedauert. Dabei ging es ja um Wegtragegebühren. Dann gab es diese blöde Situation mit diesen Trecker-Demos. Den Antrag mussten Sie dann doch kurz von der Tagesordnung runternehmen und später wieder draufnehmen, denn man wollte bei den Trecker-Demos ja nicht den Eindruck erwecken, dass man die auch treffen möchte; es ging ja allein um Klimakleber. - Das ist im Übrigen Ideologie, liebe Kollegin Buschmann! Ich hatte eine relativ kurze Rede geplant. Aber ich konnte ja nicht anders, als darauf zu reagieren. Jetzt komme ich zu dem Punkt, was wir hier eigentlich machen, und das ist relativ simpel. Wir versuchen den Gebühreneinzug ein bisschen zu vereinfachen. Wir haben auch eine Aufforderung vom Landesrechnungshof bekommen. Der bestätigt uns, dass der Weg, den wir gehen, genau der richtige ist. Von daher gehen wir den konsequent weiter und skalieren den höher. Das ist nämlich der Unterschied. Das hat aber der Kollege da rechts außen gar nicht verstanden. Das ist nicht weiter schlimm, das kenne ich schon. Ansonsten werden wir damit auch die Bearbeitungsqualität verbessern. Am Ende das ist der ganz charmante Nebeneffekt wird alles viel einfacher, es wird alles viel strukturierter, und die Polizistinnen und Polizisten können auf der Straße unterwegs sein. Die können einfach Streife fahren. Wir alle wissen ja, wie herausgefordert der ESD, der Einsatz- und Streifendienst, ist. Dann freuen wir uns, wenn PolizistInnen die Zeit haben, Streife zu gehen. Denn das Tollste daran ist, wenn die Streife gehen das kennen Sie bestimmt auch aus Ihrem Alltagsleben, dass man dann in einem ganz entspannten Moment morgens an der Ampel einem lächelnden Fahrradpolizisten oder einer ‑polizistin begegnet, und dann lächelt man sich gegenseitig an. Das sind genau die positiven Erlebnisse, die wir brauchen, weil dies das Vertrauen in die Polizei stärkt, weil dies das Vertrauen zwischen BürgerInnen und Polizei stärkt. Das ist ganz wunderbar. Damit die für so etwas Zeit haben, lassen wir im Hintergrund diese Dinge laufen, die Sie hier für Ideologie halten oder für die Stärkung der Ränder verantwortlich machen - oder ich weiß gar nicht, für was noch alles. Und dann würde ich mal sagen, haben wir den Antrag, den sie gestellt haben, doch irgendwie ein bisschen verbessert. Ich habe gerade geguckt: Ich habe eine Liste von alleine 25 Filmen gefunden, bei denen die Fortsetzung besser als das Original ist. Als großer James-Bond-Fan kann ich Ihnen sagen: Ich fand jede Fortsetzung immer besser als das, was davor war. Insofern würde ich sagen: Das kann man auch immer machen. An diesem Beispiel sieht man, dass es wirklich ein bisschen besser und ausgereifter als Ihr Antrag ist, der in der Anhörung wirklich komplett durchgefallen ist. Das tut mir leid. Herzlichen Dank.
Hauswirtschaft und Alltagskompetenzen in Niedersachsen weiter stärken
Nun darf ich als fast letzter Redner die AfD darf auch noch über das schöne Thema Hauswirtschaft und die sogenannten Alltagskompetenzen reden. Ich stelle mal eine Frage in den Raum ich weiß, dass das nicht jeder weiß: Wer von Ihnen weiß dann, was ein Schuss- oder ein Kettfaden ist? Ich würde sagen, das muss auch gar nicht jeder wissen. - Karin Logemann weiß es, und ich bin mir sicher, dass die ehemalige Ministerin es auch weiß. Herr Kollege Schroeder, lassen Sie eine Zwischenfrage - Das konnten wir hier ja nicht wissen. Ich bitte, das in Zukunft zu unterlassen. Bitte fahren Sie fort. Herr Präsident, ich glaube, da bin ich schuld. Schön, dass alle noch wach sind. Ich habe eine Frage in die Runde gestellt und um Handzeichen geben. Das war vielleicht mein Fehler - das darf man hier vielleicht auch gar nicht; das weiß ich nicht. Der Schuss- und der Kettfaden spielen beim Halbleinen eine Rolle. Das ist aber auch gar nicht so wichtig. Wichtig ist nur, dass Sie wissen müssen, dass ein Geschirrhandtuch, das ich beispielsweise bei Temu für ganz wenig Geld bestelle, wahrscheinlich nicht die gleiche Leistung erbringen wird wie ein vernünftiges Leinentuch, wenn es darum geht, meine Weingläser schlierenfrei zu bekommen. Wer also billig kauft, der kauft meistens zweimal, und das sollte man einfach wissen. Nun könnte man sagen: Das sind völlig unwichtige Probleme, wir haben Wichtigeres zu besprechen. Ich werde auf die wichtigen Dinge auch noch kommen, aber ich glaube, das ist eine schöne Geschichte, die deutlich macht, dass Bildung hilft. Schon in der 18. Wahlperiode hat der Landtag das Thema Hauswirtschaft ausführlich beraten. Der damalige Antrag von SPD und CDU hat wichtige Ansätze, wie Ausbildung stärken, Fachkräfte sichern, Hauswirtschaft in der Schule, sichtbar gemacht. Dem gebührt auch Anerkennung. Meine Damen und Herren, wir stehen heute an einem anderen Punkt, und die Herausforderungen sind einfach größer geworden. Kollegin Margraf und auch Frau Jensen haben das geschildert, und ich glaube, wir haben bei diesen Themen auch überhaupt keinen Dissens. Wir erleben einen massiven Fachkräftemangel auch in der Hauswirtschaft. Der demografische Wandel verlangt nach mehr Unterstützungsangeboten für ältere Menschen. Und sollte Pflegegrad 1 wirklich wegfallen, wie es anscheinend diskutiert wird, dann werden die Herausforderungen innerhalb der Familie noch einmal deutlich größer, meine Damen und Herren. Gleichzeitig steigen auch die Anforderungen an die Hygiene und an die Nachhaltigkeit. Wir erleben auch, dass immer mehr Menschen selbst mit einfachsten Dingen des Alltages oft überfordert sind. 62 % der 18- bis 24-Jährigen haben Angst vorm Tanken. Und der massive Einzug der Digitalisierung löst nicht nur alle Probleme. - Auch wegen der Preise, sicherlich. Da gebe ich Ihnen recht. Auf all das müssen wir Antworten geben, und genau das tun wir mit unserem Antrag. Wir Grüne wollen zusammen mit der SPD die Hauswirtschaft endlich als das anerkennen, was sie ist, nämlich ein Schlüsselressort für Lebensqualität, für Teilhabe und für soziale Gerechtigkeit. Ich glaube, das ist ein sehr wichtiger Punkt. Und ja, Alltagskompetenzen gehören auch an jede Schule, natürlich, weil Kinder und Jugendliche wissen müssen, wie gesunde Ernährung, möglichst nachhaltiger Konsum und verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen funktionieren. Herr Präsident, darf ich Sie bitten, dass Sie da mal für Ruhe Nein, Entschuldigung, das steht mir nicht zu. Aber ich finde es schwierig, am Freitagnachmittag so dagegen anreden zu müssen. Alltagskompetenz gehört an jede Schule, das habe ich eben gesagt. Wir müssen aufpassen, dass Jugendliche das möglichst als Querschnittsaufgaben lernen. Und das sind Querschnittsaufgaben; das sind Dinge, die man im Alltag kennen muss, und die gehören einfach in jedes und nicht in ein spezielles Unterrichtsfach. Wir wollen Existenzgründungsförderungsprogramme. Wir wollen Hauswirtschaftlerinnen und Hauswirtschaftler ermutigen, neue Angebote aufzubauen, gerade im ländlichen Raum. Mit einem Portal für hauswirtschaftliche Dienstleistungen wollen wir eine Sichtbarkeit erzeugen. Und wir stärken die Kooperation von Hauswirtschaft und Pflege, damit Menschen in Einrichtungen und zu Hause noch besser versorgt werden. Meine Damen und Herren, Hauswirtschaft ist eben kein Nice-to-have. Sie ist systemrelevant, wie man so schön sagt. Sie hält unseren Alltag am Laufen. Sie sorgt für Würde im Alter, sie vermittelt Kindern und Jugendlichen Selbstständigkeit. Deshalb feiern wir diesen Antrag - womöglich am Ende auch mit der CDU. Ich würde Sie wirklich bitten, sich das noch einmal anzuschauen. Gucken Sie auch, wo aus Ihrer Sicht einzelne Punkte fehlen, vielleicht mit Blick auf Ihren Antrag aus dem Unterausschuss. Sie sind herzlich eingeladen, mit uns daran weiterzuarbeiten. Wir haben dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind natürlich daran interessiert, am Ende der Beratung etwas zu haben, das im Sinne der Kinder, im Sinne der Jugendlichen, im Sinne der Alten, die irgendwann davon profitieren, dass unsere Kinder gut ausgebildet sind, alle mittragen können. Danke schön. Herr Kollege Schroeder,
Vertrauen in den Rechtsstaat stärken - Strafjustiz entlasten! Möglichkeiten des beschleunigten Verfahrens nach §§ 417 ff. StPO besser nutzen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Noch einmal kurz zur AfD: In der Schule würde ich sagen: Thema verfehlt. - Sorry, aber etwas anderes kann ich dazu wirklich nicht sagen. Ich komme jetzt auf den Antrag der CDU-Fraktion zu sprechen. Schon im September 2024 habe ich im Plenum deutlich gemacht, warum dieser Antrag nicht trägt. Im November 2024 hat die Landesregierung im Rechtsausschuss ausführlich dargelegt, dass die Forderungen der CDU an der Realität vorbeigehen. Im August dieses Jahres hat die CDU mit der Forderung nach einer erneuten Länderabfrage versucht, das Thema neu aufzuwärmen - ein Ansinnen, das wir zu Recht abgelehnt haben. Denn die Unterrichtung durch die Landesregierung im November hat klar gezeigt: Beschleunigte Verfahren sind einfach kein Allheilmittel. Ja, sie können in einfachen, klar gelagerten Fällen sinnvoll sein. Aber sie sind keineswegs geeignet, die Strafjustiz insgesamt zu entlasten. Im Gegenteil, häufig entsteht zusätzlicher Aufwand, weil Polizei und Staatsanwaltschaft in kürzester Zeit Zeugen laden, Dolmetscher organisieren und Verhandlungen vorbereiten müssen. Meine Damen und Herren, während ein Strafbefehlsverfahren oft innerhalb einer Stunde erledigt ist, bindet ein beschleunigtes Verfahren einen halben bis ganzen Arbeitstag. Das ist Realität, und diese bitte ich zur Kenntnis zu nehmen, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion! Ich halte es für falsch, die beschleunigten Verfahren als Lösung für alle Probleme zu verkaufen. Die Prioritätensetzung ist entscheidend. Wollen wir wirklich, dass Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ihre Zeit mit Verfahren verbringen, die auch schneller erledigt werden könnten? Oder wollen wir ihre Kapazitäten auf die wirklich komplexen Fälle konzentrieren - auf schwere Kriminalität, auf organisierte Strukturen, auf die Bekämpfung von Extremismus? Ich sage ganz klar: Es kommt auf das Wesentliche an! Die Landesregierung hat in ihrer Unterrichtung außerdem deutlich gemacht: Viele der von der CDU genannten Beispiele, etwa die sogenannten Klimakleber, eignen sich überhaupt nicht für beschleunigte Verfahren. Vielfach handelt es sich in Wahrheit um juristisch komplexe Fälle. Wann liegt eine Nötigung vor? Wie ist physische und psychische Gewalt zu bewerten? Welche Zeugen müssen gehört werden? Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, solche Fragen lassen sich nicht im Eilverfahren klären. Und in vielen Fällen ist das bewährte Strafbefehlsverfahren nicht nur schneller, sondern auch effektiver. Die Unterrichtung im Ausschuss hat sehr deutlich gemacht, dass es keine Abkürzung geben kann, wenn die Rechtslage schwierig ist. Jede Abkürzung würde nur dazu führen, dass die Verfahren später aufgehoben oder zurückverwiesen werden, mit noch mehr Aufwand für alle Beteiligten. Wollen Sie das, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, wirklich? Und, meine Damen und Herren, große Teile der Forderungen im CDU-Antrag sind längst umgesetzt. Die Konzentration auf bestimmte Amtsgerichte gilt seit Dezember 2024. In vielen Regionen, ob in Braunschweig, Göttingen oder Oldenburg, gibt es feste Ansprechpartner, regelmäßige Absprachen und klare Handreichungen. Fast alles, was Sie fordern, ist längst Praxis. Wer sich die Realität in unseren Gerichten anschaut, weiß: Die niedersächsische Justiz arbeitet schnell, effizient und zuverlässig. Aus meiner Sicht besonders problematisch bleibt Ihr Gedanke, landesweit verbindlich festzulegen, in welchen Fällen beschleunigte Verfahren zwingend anzuwenden sind. Auch hier hat die Landesregierung in der Unterrichtung eindeutig Stellung bezogen. Solche starren Vorgaben sind einfach nicht zielführend, weil die Kriminalitätslagen in den Regionen unterschiedlich sind. Meine Damen und Herren, die Städte haben andere Fallkonstellationen als das Land. Deshalb funktionieren regionale Absprachen - maßgeschneidert, flexibel und erfolgreich. Eine starre Landesvorgabe würde dieses System nur behindern. Und sie würde vor allem die richterliche Unabhängigkeit untergraben, weil sie den Gerichten politische Vorgaben macht, die mit ihrer verfassungsrechtlichen Rolle schlicht nicht vereinbar sind. Daher noch einmal die Frage an die Kolleginnen und Kollegen der CDU: Wollen Sie das wirklich? Sie fordern außerdem mehr Austausch zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten. Aber dieser Austausch findet längst statt - regelmäßig, mit festen Ansprechpartnern in allen Landesteilen. Ihre Forderung läuft ins Leere. Und schließlich zur Evaluation, die Teil Ihres Ursprungsantrags war: Schon 2024 hat die Landesregierung klargemacht, dass die Zahl beschleunigter Verfahren überhaupt nichts darüber aussagt, ob die Justiz wirklich entlastet wird. Denn oft ist noch einmal das Strafbefehlsverfahren die bessere Wahl. Eine Evaluation würde Ressourcen binden, ohne neue Erkenntnisse zu bringen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im August 2025 dann Ihr nächster Versuch: die Forderung nach einer Länderabfrage. Doch auch das bringt keinen Mehrwert, denn Niedersachsen nimmt bereits eine Spitzenposition ein. 2023 entfielen 15,6 % aller beschleunigten Verfahren in Deutschland auf Niedersachsen bei einem Anteil von nur 8,8 % an den Gesamtverfahren. Das sind 180 % des Bundesdurchschnitts. Wir sind bereits Vorreiter. Unsere Justiz setzt das Instrument dort ein, wo es sinnvoll und angemessen ist. Eine Länderabfrage hätte daran nichts geändert. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen. Die Unterrichtung durch die Landesregierung hat Punkt für Punkt gezeigt: Die Forderungen der CDU laufen ins Leere. Fast alles ist entweder schon umgesetzt, nicht praktikabel oder schlicht kontraproduktiv. Beschleunigte Verfahren sind sinnvoll, aber nur für klar gelagerte Einzelfälle. Sie sind nicht die Regel, und sie dürfen schon gar nicht von der Politik erzwungen werden. Die Menschen in Niedersachsen erwarten von uns keine Symbolpolitik, sondern eine Justiz, die fair, gründlich und unabhängig arbeitet. Genau dafür steht die rot-grüne Regierungskoalition. Und deshalb lehnen wir den Antrag der CDU-Fraktion ab. Vielen Dank.
Vertrauen in den Rechtsstaat stärken - Strafjustiz entlasten! Möglichkeiten des beschleunigten Verfahrens nach §§ 417 ff. StPO besser nutzen
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Auf den ersten Blick mag es überzeugend klingen: Strafverfahren sollen schneller abgeschlossen werden, um Gerichte und Staatsanwaltschaften in Niedersachsen zu entlasten. Straftäter sollen rasch verurteilt und das Vertrauen in den Rechtsstaat soll gestärkt werden. In einfach gelagerten Fällen ist dies eine gute Möglichkeit, schnell für Rechtsfrieden zu sorgen. Was hier allerdings als Effizienzgewinn verkauft wird, bedeutet in Wahrheit eine massive Einschränkung rechtsstaatlicher Prinzipien. Das beschleunigte Verfahren ist kein Allheilmittel gegen überlastete Justizbehörden. Es wurde vom Bundesgesetzgeber bewusst als Ausnahmefall für einfach gelagerte Sachverhalte mit eindeutiger Beweislage geschaffen. Es soll nach dem Willen des Bundesgesetzgebers gerade nicht die Regel werden. Der vorliegende Antrag strebt hingegen nichts Geringeres an, als die systematische Ausweitung dieses Ausnahmeverfahrens auf breiter Front - mit landesweiten Vorgaben, verpflichtenden Kriterien und organisatorischem Umbau der Strafjustiz. Das halte ich für gefährlich. Denn Beschleunigung darf niemals auf Kosten von rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgen. In einem Verfahren, das unter dem Deckmantel der Effizienz geführt wird, drohen die Rechte von Beschuldigten ausgehöhlt zu werden. Und das, sehr geehrte Abgeordnete, lassen wir nicht zu! Unter anderem entfällt beispielsweise das Zwischenverfahren. Das bedeutet ganz konkret, dass keine unabhängige gerichtliche Prüfung mehr erfolgt, ob tatsächlich ein hinreichender Tatverdacht besteht. Auch eine Anklageschrift, die dem oder der Beschuldigten normalerweise eine präzise Orientierung über die konkreten Vorwürfe gibt, ist nicht erforderlich. Gerade weil diese Verfahrensschritte aber zentrale rechtsstaatliche Funktionen erfüllen, muss das beschleunigte Verfahren die Ausnahme bleiben und darf eben nicht die Regel werden. Vor allem lehne ich auch den Versuch ab, die Anwendung des beschleunigten Verfahrens auf sogenannte Klimakleber oder auch auf politische Straftaten auszuweiten. Wer hier auf schnelle Verurteilung drängt, schürt den Eindruck, dass die Strafjustiz zur Durchsetzung politischer Interessen instrumentalisiert wird. Genau das beschädigt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Gerade in politisch aufgeladenen Fällen brauchen wir sorgfältige Verfahren, in denen alle Seiten angehört werden und ihnen zugehört wird. Es gibt einige Verfahren ich muss auch zugeben, ich habe die Übersicht jetzt verloren, insgesamt neun, gegen AfD-Abgeordnete. Neun Strafverfahren! Einige wurden eingestellt, aber manche - Nein, wurden sie nicht! Zum Beispiel das Verfahren gegen Abgeordnete Vanessa Behrendt: Ihr wird vorgeworfen, mutmaßlich personenbezogene Daten weiterverbreitet zu haben, und sie wird auch wegen Volksverhetzung beschuldigt. Mutmaßlich! Es gilt wie immer: In dubio pro reo. Doch wir müssen da gucken. Es gibt auf Bundesebene beispielsweise Fälle wie den der Bundestagsabgeordneten Frau von Storch, die angeblich auf der Maus abgerutscht ist. Auch so etwas muss man berücksichtigen. Deswegen ist es wichtig, dass wir auch Ihre Verfahren sorgfältig prüfen und im Zweifel eben Anklage gegen Sie erheben. Es gibt auch ein weiteres Verfahren wegen illegaler Parteienfinanzierung. Es sind wirklich viele. Ich entschuldige mich dafür, dass ich sie jetzt nicht alle runterrattern kann. Aber genau da brauchen wir eine ordentliche Prüfung und eben kein beschleunigtes Verfahren, wie es die CDU fordert. Wenn wir das Vertrauen in den Rechtsstaat wirklich stärken wollen, müssen wir bei den Ursachen ansetzen. Und das kostet. Wir von Rot-Grün sind uns einig: Das bedeutet mehr Personal, bessere Ausstattung und mehr Digitalisierung. Kostengünstige Schnellschüsse, so sie die CDU fordert, helfen niemandem und auch nicht unserer Justiz. In diesem Sinne sagen wir Nein zu einer voreiligen Ausweitung beschleunigter Verfahren, Ja zu einer starken, unabhängigen und sorgfältig arbeitenden Justiz. Vielen Dank. Vielen Dank. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet:
Wie ist es um die Zukunft der Tagesbildungsstätten in Niedersachsen bestellt?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten pro Jahr für die Übernahme der vollständigen Kosten in der Übergangszeit ein? Die Kultusministerin wird antworten.
Union stoppt das Tierwohlprogramm: Rückschlag beim Stallumbau statt Planungssicherheit für die Landwirtschaft
Sie haben ebenfalls dreieinhalb Minuten. Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident, herzlichen Dank. - Frau Ministerin Staudte, es bleibt die Frage und dazu haben Sie sich mit keiner Silbe geäußert, ob Sie sich jetzt auf den Weg machen, tatsächlich mehr GAK-Mittel für Tierwohl in Niedersachsen zu binden, ob Sie bereit sind, AFP-Programme anzupacken, und ob Sie noch mal überlegen, ob Ihr damaliger Ausstieg aus der Ringelschwanzprämie in Niedersachsen die richtige Entscheidung war. Darauf sind Sie in Ihren Ausführungen nicht eingegangen. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Mohrmann. -
Abgabe einer Regierungserklärung durch den Ministerpräsidenten mit dem Titel "Automobildialog der Bundesregierung am 9. Oktober: Zukunftspakt Mobilität 2035 jetzt!"
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Lies, am 18. November 2016 haben Sie als Wirtschaftsminister Folgendes in einer Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums regelrecht bejubelt. Ich zitiere: „Und Volkswagen geht konsequent den Weg in Richtung Elektromobilität und Digitalisierung. Dies sind die Zukunftsfelder. VW wird hier in Niedersachsen investieren und auch Tausende Arbeitsplätze neu schaffen". Fast neun Jahre danach stellen wir fest: Das ist leider nicht so eingetreten. Ganz im Gegenteil: Es sind in Niedersachsen keine neuen Arbeitsplätze in der Automobilindustrie geschaffen worden, sondern es sind allein im letzten Jahr Tausende Arbeitsplätze bei Volkswagen und den Zulieferern abgebaut worden. Es werden Tausende Arbeitsplätze in diesem Jahr abgebaut, und die Autoindustrie in Niedersachsen befindet sich in einer schwerwiegenden Krise. Dafür tragen Sie, Herr Ministerpräsident, Verantwortung! Diese Krise liegt nicht nur daran, dass die Menschen, wie von Ihnen beschrieben, im Moment grundsätzlich weniger Autos kaufen. Zu dem von Ihnen eben eingeforderten realistischen Blick hätte auch gehört, dass man sich anschaut, dass bei Volkswagen in vielen Werken heute Schichten ausfallen - nur nicht in Wolfsburg. Dort werden aktuell Sonderschichten gefahren, weil nämlich der damalige Betriebsratsvorsitzende Osterloh die von Ihnen bejubelte Passage zur einseitigen Ausrichtung von Volkswagen auf die Elektromobilität nie geglaubt hat. Er hat deswegen in den Planungsrunden von Volkswagen dafür Sorge getragen, dass nach Wolfsburg bis heute nur Verbrennermodelle kommen. Und der Verbrenner ist es, der im Konzern aktuell boomt. Er stabilisiert diesen Konzern. Er ermöglicht, dass überhaupt Geld verdient wird, um in die Elektromobilität investieren zu können. Das ist der Grund für die Sonderschichten. Deswegen: Es ist eben nicht nur die Zurückhaltung der Menschen beim Autokauf allgemein, sondern auch die Zurückhaltung beim Kauf von Elektromodellen. Es wäre Zeit gewesen, diesen Fehler hier einfach mal einzugestehen und sich bei den Niedersachsen auch mal für das zu entschuldigen, was Sie 2016 gemeinsam als rot-grüne Regierung entschieden haben, und zwar falsch entschieden haben! - Ich freue mich sehr, dass Sie Volkswagen noch weiter ins Spiel bringen. Einen Moment, Herr Lechner! - Herr Siebels! Ich habe die freudige Botschaft für Sie: Gerade hat der Chef des Volkswagen-Konzerns, Oliver Blume, den Mut gehabt, das im ZDF-Interview einzugestehen. Er hat klar gesagt, dass man sich damals, 2016, hätte entscheiden sollen, eine gemeinsame Plattform für alle Antriebsformen zu schaffen, und zwar für den Verbrenner, für die Hybriden und für die Elektromodelle. Genau diesen Ton, diesen Sound, hätte ich mir auch vom niedersächsischen Ministerpräsidenten gewünscht. Das ist im Übrigen auch ganz logisch. Denn es kam noch nie auf den Antrieb an, und es kam auch noch nie auf die Antriebstechnik an, sondern einzig und allein darauf, welchen Kraftstoff man verwendet. Ein Elektroauto, dessen Akku mit Kohlestrom aufgeladen wird, ist in der Klimabilanz viel schlechter als ein sparsamer Diesel. Wenn der Strom nicht grün ist, hilft auch der beste Akku nicht. Ein Diesel, der mit HVO 100 betankt wird, einem Biokraftstoff, kommt der Bilanz eines Elektroautos mit dem aktuellen Strommix in Deutschland schon sehr nahe. Und ein Verbrenner, der synthetische, klimaneutrale Kraftstoffe tankt, deren Herstellung der Luft CO2 entzieht, das später wieder in gleichem Maße freigesetzt wird, ist genauso klimaneutral wie ein Elektroauto. Es ist nicht der Antrieb, es ist der Kraftstoff, der entscheidend ist. Es ist der Kraftstoff! Frau Hanisch! Wir kommen jetzt Ich weiß gar nicht, warum Sie sich so aufregen. Das sind einfach simple Botschaften. Herr Lechner, wir warten einen Moment. - Wir kommen jetzt alle mal wieder zur Ruhe. Ich sage es gerne noch mal: Man könnte sich auch anschauen, wie eine erfolgreiche Technologieoffenheit im Hinblick auf Antriebstechnik gerade in dem Markt funktioniert, der in der Elektromobilität am erfolgreichsten ist. Es ist nämlich ein vielfach vorgetragenes Märchen, dass sich die Chinesen nur auf die Elektromobilität fokussieren würden. Die Chinesen wollen laut ihres Fünfjahresplans die technologische Führerschaft bei der Elektromobilität, beim Hybrid, bei den synthetischen Kraftstoffen und beim Verbrenner. Nirgendwo steht da, dass man sich nur auf die Elektromobilität konzentrieren möchte. Und es ist auch falsch das wird auch in diesem Haus immer gern vorgetragen, dass dort millionenfach reine Elektroautos von den Bändern rollen. Mehr als die Hälfte der sogenannten Elektroautos in China sind Range Extender mit einem eingebauten kleinen Verbrenner. Und China baut auch heute noch sparsame Verbrenner und forscht in dieser Technologie. Wir waren einmal und sind es vielleicht auch noch führend bei Hybriden und Verbrennern. Wir sind es nicht bei den Elektromodellen. Aber wir holen auf. Darin sind wir uns einig. Und bei den synthetischen Kraftstoffen treten wir leider immer noch auf der Stelle. Wir haben aber selbst in Niedersachsen dazu gute Ansätze, Herr Siebels. Wir könnten hier synthetische Kraftstoffe produzieren. Wir könnten auch ganz vorne sein - beim sogenannten HVO 100 und bei Biokraftstoffen. Ich finde einfach, die Erfolglosigkeit Ihrer Strategie der letzten neun Jahre muss einem doch die Augen öffnen, sodass man sich jetzt endlich einmal in Richtung Technologieoffenheit orientieren sollte - genauso wie in den anderen großen Automärkten in dieser Welt. So, Herr Siebels, jetzt kommt der spannendste Part für Sie: Die Technologieoffenheit umfasst auch Elektromobilität. Und ich bin sogar der Meinung, dass Elektromobilität eine echte Leittechnologie sein kann. Ich glaube auch, dass wir bei der Elektromobilität erst am Anfang der technologischen Entwicklung stehen. Ich bin mir sogar ziemlich sicher und da bin ich mir mit dem Ministerpräsidenten sogar einig, dass in entfernter Zukunft die Elektromobilität der Hauptantrieb in der individuellen Mobilität sein wird, weil es kaum einen effizienteren Weg gibt, als Energie in Antrieb zu übersetzen wie bei der Elektromobilität. Aber das Entscheidende zwischen uns und Ihnen ist: Herr Siebels, bitte! Wann und wie sich die Elektromobilität in diesem Land durchsetzt, entscheidet nicht die Politik, das entscheiden auch nicht Sie weder Grüne noch Rote, sondern das entscheiden die Menschen draußen mit der Nachfrage nach diesen Modellen - und wie gut wir am Ende in der Technologie sind! Genau das ist doch das Entscheidende: Man kann Elektromobilität nicht verordnen, man muss sie ermöglichen und anreizen. Aber verordnen kann man sie eben nicht! Natürlich sollten wir das anreizen - das ist richtig. Dieser Part Ihrer Regierungserklärung hat mir auch gut gefallen. Da habe ich auch kaum einen Punkt gefunden, bei dem wir im Widerspruch stehen. Der Preis für Ladestrom muss runter, und Überschussenergie muss man gezielt einsetzen - das ist ein guter Ansatz. Dass wir die Ladeinfrastruktur ausbauen, ist ebenfalls richtig - da sind wir uns einig. Social Leasing und steuerliche Entlastung - sind richtig. Den Gebrauchtmarkt mit einem Batteriepass anzukurbeln - ist richtig. Und wir brauchen in der Elektromobilität das kam jetzt nicht vor, aber ich glaube, das ist ein entscheidender Schlüssel endlich auch bidirektionales Laden, damit wir dort vorwärtskommen. Es ist eine von Ihnen vorgetragene Mär, dass Technologieoffenheit impliziert, die Elektromobilität auszubremsen. Das exakte Gegenteil ist der Fall! Aber wir müssen eben auch sehen, dass es mit der von Ihnen geschilderten europäischen Souveränität bei der Elektromobilität und auch bei der Batterietechnik, die wir uns alle wünschen, noch nicht sonderlich weit her ist. Das haben die CEOs der großen Autokonzerne auch selbst eingestanden und auch vor diesem Hintergrund noch einmal den Blick in Richtung Technologieoffenheit gelenkt. Denn es geht nicht nur um die Batterietechnik, sondern es geht vor allem um die Rohstoffe - Lithium, Kobalt, Nickel und vor allen Dingen die Seltenen Erden. Manche Seltenen Erden, die wir heute in der Batterietechnik verwenden, kommen sogar ausschließlich in China vor. Wer bei VW in den Werken, in denen Batterien gefertigt werden, unterwegs ist, weiß, dass dort ausschließlich chinesische Maschinen für die Batteriefertigung stehen. Wir können mit Fortschritten in der Produktion auch in der Batterieproduktion einiges erreichen; wir können auch mit Fortschritten im Recycling einiges erreichen. Aber es gehört einfach zu dem von Ihnen eingeforderten Realismus, dass die aktuelle Situation noch lange Zeit so bleiben wird. Es ist einfach keine kluge Idee, sich von unserem größten Konkurrenten und China ist der größte Konkurrent in der Autoindustrie besonders abhängig zu machen. Ich glaube nicht, dass die Chinesen besonders wohlwollend mit uns umgehen werden, sondern sie werden dieses Instrument nutzen, um Einfluss auf ihre Verkaufszahlen zu nehmen und Druck auf den europäischen Automarkt auszuüben. Deswegen ist es auch vor diesem Hintergrund klug, endlich Technologieoffenheit zu ermöglichen. Herr Ministerpräsident, ich will Ihnen sagen: Es war schon spannend, Sie dabei zu beobachten, wie Sie versucht haben, in dieser Regierungserklärung um den Begriff der Technologieoffenheit irgendwie herumzulamentieren. Sie nennen es dann lieber „Technologieoptionen", weil Sie diesen Begriff nicht in den Mund nehmen wollen. Er scheint bei Ihnen regelrecht körperliche Schmerzen auszulösen, obwohl er doch sogar in unserem schwarz-roten Koalitionsvertrag auf Bundesebene steht. Ich zitiere: „Wir bekennen uns klar zum Automobilstandort Deutschland". Und: „Dabei setzen wir auf Technologieoffenheit." Das haben Sie in Berlin doch selbst unterschrieben! Dann können Sie dieses Wort doch auch mal benutzen! Aber ich ahne schon, woran das liegen könnte. Wir haben in den letzten Wochen in den Zeitungen zumindest ganz hoffnungsfroh stimmende Schlagzeilen lesen können. Ich zitiere aus der NOZ vom 14. September 2025: „Verbrenner-Aus ab 2035,unrealistisch': Olaf Lies fordert alternative Wege". Ähnlich heißt es in vielen anderen Zeitungen. Sie haben im Anschluss auch nicht widersprochen. In den Zeitungsartikeln klang das übrigens auch anders, als Sie hier heute vorgetragen haben. Sogar die Grünen haben erst mit Verzögerung widersprochen, dann allerdings mit der Aussage, Sie als Ministerpräsident hätten das Verbrennerverbot gar nicht infrage gestellt. Spätestens nach dieser Aussage von Ihnen, Herr Detlev Schulz-Hendel, dachte ich: Heute wird es besonders spannend, weil ich mir diesen Widerspruch die Auflösung dieser Dialektik kaum erklären konnte. Herr Ministerpräsident, ich habe mir angewöhnt, auf jedes Wort, das Sie vortragen, genau zu achten, weil ich Sie mittlerweile für einen der größten Illusionskünstler in unserem Land halte. - Herr Siebels, ich will das jetzt auch begründen. Herr Ministerpräsident, Sie behaupten hier allen Ernstes: „Die Zielmarke bleibt. Ab 2035 soll es durch die Neuzulassungen keine zusätzlichen CO2-Emissionen geben." Das klingt gut, aber ich weiß noch nicht, welche Zielmarke Sie meinen, denn diese Zielmarke gibt es im europäischen Recht nicht. Genauso wenig gibt es im europäischen Recht eine Verständigung darauf, dass Neuwagen ab 2035 klimaneutral sein müssten. Es tut mir leid, Herr Ministerpräsident, Sie haben das hier drei- oder viermal vorgetragen, aber es ist schlicht und einfach falsch - ich weiß auch nicht, wer Ihnen das aufschreibt. Deswegen zitiere ich einmal aus der überarbeiteten Verordnung 2019/631 der Europäischen Union, die ziemlich klar vorschreibt, dass es nicht auf die Klimaneutralität ankommt, sondern auf die CO2-Emissionsfreiheit, und zwar gemessen am Auspuff. Das heißt: 0 g CO2 darf aus dem Auspuff rauskommen. Wir hatten mal die Idee, das für E-Fuels zu öffnen. Dazu hätte die Kommission noch einen Delegierten Rechtsakt erlassen müssen. Aber diesen Delegierten Rechtsakt gibt es bis heute nicht - exakt das ist das Problem. Um Range Extender und Hybride zu ermöglichen, muss man diese Regel aufheben, weil Range Extender und Hybride über den Auspuff selbstverständlich CO2 ausstoßen. Deswegen gehört zur einfachen Wahrheit dazu, dass Ihr Mobilitätspakt, den Sie heute vorgetragen haben, nur möglich ist, wenn man die CO2-Emissionsfreiheit streicht, wenn man den ab 2035 geplanten CO2-Flottengrenzwert von 0 g aufhebt und damit das sogenannte Verbrennerverbot. Anders geht es überhaupt nicht, Ihren Mobilitätspakt zu ermöglichen und zu erfüllen! Ich bin mir nicht sicher, ob Ihnen das nicht klar war oder ob Sie es einfach verdrängt haben. Besonders spannend wird es jetzt hören Sie genau zu: Genau das Gleiche, was ich Ihnen eben geschildert habe, schreiben Sie sogar in der Antwort auf eine Kleine Anfrage, die wir Ihnen zum Verbrennerverbot gestellt haben. Sie hat uns heute Morgen um 8:35 Uhr erreicht. Wissen Sie was darin steht? Darin steht, dass man den Range Extender und die hybriden Formen erst auf europäischer Ebene ermöglichen muss. Exakt das ist es, was Sie ermöglichen müssen. Das antworten Sie selbst. Ihre eigene Landesregierung antwortet das. Herr Ministerpräsident, es ist eben nicht so, dass es aktuell kein Verbrennerverbot gibt. Es ist eben nicht so, dass in Europa nur auf die Klimaneutralität abgestellt wird. Die CO2-Emissionsfreiheit ist das Thema. Auch Ihre Aussage zu E-Fuels und Biokraftstoffen war in höchstem Maße irritierend. Denn Sie postulieren hier die stärkere Beimischung von E-Fuels und Biokraftstoffen was ich richtig finde; das begrüße ich sehr, und Sie wollen durch die Beimischung bei der neuzugelassenen Fahrzeugflotte bis 2035 in Richtung 100 % Klimaneutralität. So habe ich das verstanden, und das finde ich grundsätzlich okay. Was Sie aber nicht dazu gesagt haben: Wenn man den Hochlauf der Elektromobilität, wie er all den Prognosen zufolge, die es heute gibt, bis 2035 sein wird, realistisch betrachtet, dann wird klar, dass wir eine ganze Menge an synthetischem und Biokraftstoff für diese Beimischung brauchen. Wir halten das für in Ordnung. Aber dann, einen Absatz weiter, allen denjenigen, die deswegen E-Fuels und Biokraftstoffe postulieren, Orientierungslosigkeit vorzuwerfen, finde ich, ehrlich gesagt, ein ziemlich starkes Stück. Ich habe die Vermutung, dass die Einzigen hier im Saal, die im Moment nicht ganz wissen, was sie sagen, und die orientierungslos sind, nicht wir sind, sondern die regierungstragenden Fraktionen und der Ministerpräsident. Denn in Wahrheit brauchen Sie sowohl E-Fuels und Biokraftstoffe als auch den Verzicht auf das Verbrennerverbot, um Ihren Mobilitätspakt überhaupt umzusetzen. Das ist der Kern Ihres Konzeptes, und wir wollen das auch. Ja, wir wollen das auch! - - Ich nehme Ihre Reaktion zur Kenntnis: „Oh, jetzt hat der Lechner gesagt: Das wollen wir auch." Wenn Sie das wollen und wenn wir das wollen, dann frage ich Sie, warum Sie hier einen solchen Eiertanz aufführen, wenn es um die Wegnahme des Verbrennerverbotes geht. Denn das ist genau das, was Sie uns hier heute vorgeschlagen. Ich habe eine These, warum Sie diese Wortakrobatik versuchen, warum Sie versuchen, diese Illusion zu erzeugen. Ich bin mir ziemlich sicher, wenn Sie sich hierhin gestellt und gesagt hätten: „Wir müssen in Europa die Emissionsfreiheit streichen, wir müssen in Europa das Datum,2035' streichen, und müssen das Verbrennerverbot wegnehmen, wir müssen in der Europäischen Union andere Kraftstoffe etablieren und voll anrechnen, und wir müssen dort massiv investieren", wenn Sie hier einen solchen Vortrag gehalten hätten das ist im Kern Ihr Konzept, hätten Sie keine Zustimmung in Ihrer Landesregierung bekommen. Das ist der einzige Grund, aus dem Sie hier eine solche Wortakrobatik versuchen. Deswegen mache ich Ihnen eine schlichten Vorschlag, Herr Ministerpräsident. Wir nehmen als Ergebnis für den morgen anstehenden Gipfel als Erstes auf, dass es nicht auf die Antriebe ankommt, sondern auf den Kraftstoff. Wir lassen die Beimischung von synthetischen und Biokraftstoffen, von HVO 100, zu und rechnen sie auf europäischer Ebene voll an. Wir nehmen die Emissionsfreiheit ab 2035 als Kriterium weg und setzen stattdessen tatsächlich auf Klimaneutralität. Wir passen meinetwegen auch die Flottengrenzwerte jedes Jahr an. Ohne das feste Datum 2035 ist das auch überhaupt kein Problem. Wir begleiten das mit Unterstützungsmöglichkeiten für den Hochlauf der E-Mobilität vom günstigen Strom bis zum Leasing. Das hört sich doch nach einem guten, klugen und einigungsfähigen Konzept an. Sie haben recht, die EU steht jetzt vor dem Review-Prozess. Wir müssen in Deutschland endlich einheitlich gegenüber der EU auftreten. Sie müssen sich jetzt entscheiden, ob das, was Sie hier vorgeschlagen, eine Illusion bleiben soll oder Basis eines echten Konzeptes ist. Machen Sie sich einfach von Ihrem grünen Koalitionspartner frei! Übernehmen Sie endlich Führung, und sorgen Sie auch in den eigenen Reihen dafür, dass dieser Weg gangbar ist! Dann kann das morgen auf dem Autogipfel zu einem klugen und guten Ergebnis führen. Niedersachsen ist nicht irgendein Land. Niedersachsen ist das Herz der deutschen Automobilindustrie. Diese Verantwortung duldet kein Zaudern, kein Zögern, keine Illusionen, sondern braucht Klarheit und deutliche Entscheidung. Das ist, was die Menschen von Ihnen erwarten. Herzlichen Dank.
Hauswirtschaft und Alltagskompetenzen in Niedersachsen weiter stärken
Lieber Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will das natürlich nicht unglaublich in die Länge ziehen, aber ein paar Sätze seien mir bitte noch gegönnt. Herr Schroeder, Sie haben in Ihren Ausführungen gerade noch einmal betont, dass der Antrag in den weiteren Beratungen noch modifiziert werden könnte, dass das eine oder andere aufgenommen werden könnte. Das finde ich natürlich super und klasse. Ich habe in meinem Redebeitrag auch schon ein bisschen herausgearbeitet, wo die Unterschiede zwischen unseren Anträgen sind. In Ihrem Antrag ist der Querschnitt zwischen Pflege und Hauswirtschaft deutlich geworden. Unser Fokus liegt mehr auf der Kompetenzvermittlung in der Schule; wir wollen unsere junge Generation fit machen fürs Leben. Von daher würde ich mich natürlich freuen, wenn wir den Bereich Schule bzw. Bildung noch mehr in den Fokus nehmen könnten. Gerade bei den Herausforderungen mit Blick auf Ganztagsschulbetrieb etc. wäre das, glaube ich, sehr angebracht. An dieser Stelle möchte ich somit beantragen, dass der Antrag im Kultusausschuss mitberaten wird, damit wir am Ende vielleicht zu einer runden Sache kommen. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Jensen.
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
Herr Minister! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Thiele, nein, wir beabsichtigen nicht, die Bauherreneigenschaften der Universitäten aufzugeben. Herzlichen Dank. Die fünfte und somit letzte Zusatzfrage aus der Fraktion
Vorreiterrolle für Niedersachsen: Jetzt Grundlagen für "autonome Zukunftsprojekte" legen!
große Freude, dass das Testfeld Niedersachsen beim DLR in Braunschweig entstanden ist. Es ist eine ausgezeichnete Forschungsinfrastruktur, die dort durch das DLR aufgebaut wurde. Die Kooperationspartner waren zur Anhörung im Ausschuss und fühlten sich durch die Niedersächsische Landesregierung unterstützt. Das Testfeld Niedersachsen ist ein sehr erfolgreiches Testfeld im Bereich des autonomen und vernetzten Fahrens. Es genießt nicht nur nationale, sondern internationale Anerkennung. Dieses Testfeld wird weiter betrieben und unterstützt durch die Landesregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Allein das ist schon ein wichtiges Zeichen der Unterstützung des autonomen Fahrens. Eine Fortführung und Verstetigung der Aktivitäten im Testfeld stärkt die Innovationskraft unseres Standorts Niedersachsen. Wir sind uns das kann ich ganz klar sagen, lieber Kollege Scharrelmann durchaus einig in dem Willen, das autonome Fahren voranzubringen. Es ist nicht so, dass es da ein Dissens gibt. Wir sind nur der Meinung, es braucht diesen Antrag nicht mehr, weil er Dinge fordert, die bereits in Umsetzung sind oder bei denen in der Anhörung der Expertinnen und Experten klar geworden ist, dass wir sie so nicht brauchen. Dieser Antrag fordert im Kern nämlich die Prüfung von Kooperationsanliegen, die bereits beschlossen oder in Umsetzung sind. Ich will das mal auflisten: Es geht um den Ausbau und die Nutzung des niedersächsischen Testfeldes autonomes Fahren. Das passiert bereits und ist in Umsetzung durch die Landesregierung. Es geht um eine länderübergreifenden Koordinierung der Aktivitäten zum autonomen Fahren. Auch das passiert bereits; auch das ist bereits in Umsetzung durch die Landesregierung. Es geht um modellhafte Projekte bis hin zum Regelbetrieb im ÖPNV. Auch das gibt es bereits in Niedersachsen; auch diese Forderung ist erledigt. Und es geht um das Zusammenspiel von Wissenschaft und Industrie. Auch das passiert bereits im Bereich autonomes Fahren, lieber Kollege Scharrelmann. Wenn man es positiv nimmt, könnten Sie sich also zurücklehnen und sagen: Vieles von dem, was wir in dem Antrag fordern, passiert längst. Wir hätten den Antrag deshalb zurückziehen können. Wie gesagt, es geht nicht um einen Dissens. Es geht darum, dass wir das autonome Fahren gemeinsam voranbringen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dazu müssen wir das Rad nicht neu erfinden, wir müssen es nur entschieden weiterdrehen. Kurzum kann man sagen: Niedersachsen geht beim autonomen und vernetzten Fahren voran: mit Verantwortung, Standards und echtem Nutzen für die Menschen. Wir bleiben dabei auf Kurs: Es geht um Use Cases, es geht um Evaluation und Regelbetrieb. Es geht darum, Schritt für Schritt zur verlässlichen und sicheren Mobilität zu kommen, auch mit allen rechtlichen Voraussetzungen, die dafür geschaffen werden, und allen technischen Voraussetzungen. Es ist klar geworden auch in Abgrenzung zur Rede meines Vorredners: Mobilität ist mehr als nur der Antrieb. Die Zukunft fährt digital, vernetzt und teilweise auch autonom. Diese Zukunft muss in Niedersachsen gemacht werden, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank.
Union stoppt das Tierwohlprogramm: Rückschlag beim Stallumbau statt Planungssicherheit für die Landwirtschaft
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute Vormittag, während wir hier im Niedersächsischen Landtag debattieren, findet bei einem guten Bekannten von mir, der ein sehr engagierter und innovativer Schweinehalter mit großem Betrieb ist, eine Krisensitzung statt - ungefähr jetzt gerade. Es geht um das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung hin zu mehr Tierwohl, das erst letztes Jahr vom grünen Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir gestartet wurde. In Aussicht gestellt wurden Förderzahlungen bei Maßnahmen zu mehr Tierwohl, wie zum Beispiel für Stroheinstreu, mehr Platz oder Außenklimaanreize. Mein Bekannter hat ein Konzept gemacht. Er hat im Vorfeld aufwendig und umfangreich mit seinen Abnehmern verhandelt, damit ihm dieses Mehr-Tierwohl-Fleisch am Ende auch angemessen bezahlt werden würde. Und er wollte sich jetzt mit seinem Team dem Bauantrag widmen. Ursprünglich hieß es, bis 2030 könne man in dieses Programm einsteigen. Jedoch: Jetzt wurde nach nur anderthalb Jahren Laufzeit das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung schon wieder beendet, abrupt und ohne Vorwarnung durch den amtierenden Bundeslandwirtschaftsminister von der CSU. Mein Bekannter wird mit hoher Wahrscheinlichkeit jetzt alles absagen. Denn die paar Monate, die noch als Restfrist für die Antragstellung gewährt werden, reichen ihm bei Weitem nicht aus. Seine ganzen Bemühungen und Verhandlungen im Vorfeld - für die Katz. Er ist stinksauer und sagte mir gestern noch am Telefon: Alfred, das zeigt, dass man der Politik nicht trauen kann. - Politikverdrossenheit lässt grüßen! Ja, meine Damen und Herren, wir werden hier tatsächlich gerade wieder live und in Farbe Zeuge, wie schlecht es mitunter um die Verlässlichkeit der Politik steht. Zwar beschwören immer alle bei jeder Gelegenheit, wie wichtig doch Planungssicherheit für die Landwirte sei, aber gelebt wird es dann doch nicht - siehe dieses Debakel. Ich habe bewusst ein wenig gewartet mit der Abgabe meines Redezettels, um erst einmal die Debattenbeiträge der beiden Gegenpole abzuwarten, also der Grünen, die dieses Thema gesetzt haben, und der Union, die in der Überschrift adressiert wird. Natürlich will jeder die Fehler beim jeweils anderen sehen. Vonseiten der Grünen hörte es sich ein bisschen so an, als wäre es um das Tierwohl jetzt ganz schlecht bestellt. Jedoch - das ist mitnichten so. Auch die konventionelle Tierhaltung in der Basisstufe ist keine Qualhaltung, sondern lässt angesichts der hohen Standards, die wir hierzulande haben, die Tiere bereits gedeihen. Sie legen an Gewicht zu und bringen Nachzucht hervor, wozu ein leidendes Tier gar nicht in dem Maße fähig wäre. Ich möchte hier unsere Landwirte ausdrücklich in Schutz nehmen, egal mit welcher Haltungsstufe sie arbeiten. Sie sind die Praktiker, sie kennen ihre Tiere, und sie können in der Regel deren Wohl und Wehe am besten einschätzen. Und vonseiten der CDU? Da klang es sinngemäß ein bisschen so: Das Fördergeld sei nicht weg, es komme halt nur woanders her. Irgendwie kommt mir dieses Bonmot bekannt vor. Es gebe ja andere Förderwege, wie zum Beispiel über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Zur ganzen Wahrheit gehört allerdings: Eine etwaige Förderung über diesen anderen Weg ist aktuell nicht gesichert und erscheint im Gegensatz zu einem gut ausgestatteten Förderprogramm des Bundes auch weniger attraktiv. Welcher Ausblick bleibt - Stand heute? Aus Sicht der AfD kann ich hier nur einen dringenden Appell absetzen: Lasst unsere Landwirte nicht hängen, und erspart ihnen dieses „Rin in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln"! Planungssicherheit, meine Damen und Herren, ist eben mehr als nur ein Wort. Es gibt übrigens eine Reihe von Landwirten, die genau wegen dieser Sprunghaftigkeit der etablierten Politik überhaupt kein Vertrauen mehr haben in Förderprogramme des Staates. Denen ist das alles viel zu riskant, die lassen sich darauf überhaupt nicht mehr ein. Stattdessen besinnen sich diese Bauern auf das, was auch ohne Förderung läuft. Sie forcieren nichts, was der Markt nicht nachfragt, erst recht nicht aus ideologischen Gründen. Und sie lassen sich auch nicht mit Fördergeldern locken, um dann zum Beispiel zu erhöhten Kosten Fleisch aus höheren Haltungsstufen zu erzeugen, wenngleich noch ungewiss ist, ob am Markt auch stets ein höherer Preis dafür gezahlt wird. Unabhängig davon, dass von der Regierung angebotene Förderprogramme auch angemessen lange laufen müssen, gilt ein Grundsatz: Umsichtig zu bleiben und Maß zu halten, hat schon so manchen Bauern betriebswirtschaftlich gesund gehalten. Mental gesund übrigens auch, meine Damen und Herren - seelische Gesundheit, die ich unseren Landwirten mehr wünsche denn je angesichts der Achterbahnfahrt der Gefühle, die ihnen von der etablierten Politik zugemutet wird. In dem Sinne: Mögen die in Regierungsverantwortung Stehenden an ihrer Verlässlichkeit arbeiten! Vielen Dank.
Forschung in angespannten Zeiten - welche Rolle spielt Niedersachsen?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie gerade auch das Thema Cybersicherheit in Forschungseinrichtungen angesprochen haben, möchte ich Sie fragen, inwiefern Sie einen Anstieg beim Abgreifen oder Diebstahl von geistigem Eigentum insbesondere aus Ländern wie China beobachten und was Sie dagegen unternehmen. Vielen Dank, Herr Reinken. - Der Minister antwortet.
sondern eine Entlastung an der richtigen Stelle. Zurück zu den Kollegen von der AfD! Bei der Einführung im Jahre 1958 war der Gedanke wahrscheinlich sogar fortschrittlich. Heute aber ist es schlicht nicht mehr gerecht, das Ehegattensplitting so beizubehalten, auch wenn es wahrscheinlich noch Jahre lang bleiben wird. Der Kollege Hilbers hat ja gerade schon gefragt, was finanziell dahintersteckt: Rund 20 Milliarden Euro geben wir als Staat im Jahr für das Ehegattensplitting aus. Das ist Geld, das überwiegend an Haushalte mit hohem Einkommen fließt. Das ist Geld, das überwiegend an Haushalte fließt, in denen einer sehr viel verdient und die andere Person sehr wenig. Sie sprechen auch das Familiensplitting an: Das kostet uns noch einmal ungefähr 20 Milliarden Euro - das ist die Minimalschätzung. Wenn wir das auf Niedersachsen runterrechnen würden, wären wir bei ungefähr 1 Milliarde Euro. Das ist übrigens das nächste Steuergeschenk, das Sie nach der Grunderwerbssteuer im letzten Monat hier versprechen. Diese Milliarde sehe ich dann hoffentlich auch in Ihrem Änderungsantrag zum Haushalt 2026. Meine Damen und Herren, damit wirkt das Familiensplitting weniger familienpolitisch und mehr einkommenspolitisch, und zwar zulasten vieler kleinerer und mittlerer Einkommen. Wenn Sie Familien also wirklich entlasten wollen, dann sagen Sie bitte ehrlich, welche Familien Sie meinen: Sind es die Alleinerziehenden, die jeden Monat kämpfen, um Miete und Lebensunterhalt zu stemmen? Sind es Eltern, die beide arbeiten, um Wohnen, Energie und Lebensmittel zu bezahlen? Oder sind es Ehepaare mit hohem Einkommen, bei denen der eine Partner viel verdient und der andere wenig? Genau die wollen Sie nachhaltig entlasten. Und das, meine Damen und Herren, ist nicht gerecht. Übrigens, nebenbei bemerkt: Gerade, wenn Sie das Familiensplitting noch dazunehmen wollen, ist Ihre Aktuelle Stunde auch nicht gerade ein Vorschlag zum Bürokratieabbau. Das Ehegattensplitting macht das Steuerrecht nicht gerade einfacher, sondern komplizierter. Herr Lilienthal, Sie haben in der Finanzverwaltung gearbeitet. Die Zusammenveranlagung ist das eine, aber das andere ist, wenn ein Ehegatte die Aufteilung der steuerlichen Gesamtschuld beantragt. Dann wird es richtig kompliziert. Wenn ich mir das für Familien vorstelle, wird es richtig spannend. Dann wird die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern nicht unbedingt weniger. Unsere Haltung als SPD ist klar: Wir wollen Familien stärken - alle Familien. Wir wollen gezielt in Kinder investieren, in Betreuung, in Chancengerechtigkeit. Dazu finden Sie und da kommen wir endlich zur Landespolitik vieles im Haushalt 2026: zum Beispiel die Unterstützung der Kommunen mit 250 Millionen Euro für Kita-Personal, zum Beispiel 1 350 zusätzliche Lehrkräfte, zum Beispiel Tablets für Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse. Familienpolitik ist zum Glück mehr als Steuerpolitik. Wir als Sozialdemokraten möchten alle Familien entsprechend entlasten. Dazu gehören die klassischen Ehepaare mit Kindern zum Beispiel meine Familie, Alleinerziehende, Regenbogenfamilien und Patchwork-Familien. Denn alle Kinder haben das Recht auf Unterstützung, und alle Kinder haben das Recht auf Bildung und gute und gleichwertige Lebensverhältnisse. Danke schön.
Bürokratieabbau für Niedersachsen - Effizienz fördern, Handwerk stärken
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Henning, das war jetzt aber doch ein Koreferat zur NBauO! Aber am Ende haben Sie dann ja doch noch die Kurve gekriegt. Meine Damen und Herren, nur noch 20 % der Meisterkursabsolventen, wollen sich selbstständig machen. Auf die Frage, was der größte Hinderungsgrund für eine Selbstständigkeit ist, führte die Mehrheit der Befragten die überbordende Bürokratie an. Der Antragstitel der regierungstragenden Fraktionen „Bürokratieabbau für Niedersachsen - Effizienz fördern, Handwerk stärken" ist vom Titel her soweit gut, auf jeden Fall zu unterstützen und scheinbar auch ein Lichtblick für die Meisterkursabsolventen. Doch in der Beratung im Ausschuss gerade während der Unterrichtung von Frau Albowitz stellte sich heraus: Das ist gar kein Antrag, sondern es ist eine Bitte um Unterrichtung durch die Landesregierung zum Thema Bürokratieabbau. Es sollte einfach mal aufgezeigt werden, welche Aktivitäten die Landesregierung in diesem Bereich aktuell schon entfaltet. Das ist auch nicht verwunderlich, da die Entschließungsanträge der regierungstragenden Fraktionen immer detailliert mit den Ministerien abgestimmt werden müssen. Insofern ist es logisch, dass wir als CDU-Fraktion dem Antrag nicht zugestimmt haben, da eine Unterrichtung lediglich zur Kenntnis genommen wird. Das ist nun mal so. Das Ministerium führt einleitend aus: Der Antrag greift wichtige Themen und Forderungen, insbesondere die verschiedenen Gesetzgebungsebenen, auf und ist daher sehr zu begrüßen. - Wow! Betrachtet man die Unterrichtung dann im Detail, lässt sich Folgendes feststellen. Erstens: Der Handlungsdruck zum Bürokratieabbau ist bekannt. Zweitens: Das Kabinett hat dazu entsprechende Beschlüsse gefasst. Und drittens ist ein Paradigmen- und Mentalitätswechsel in der Verwaltung erforderlich, der nicht von heute auf morgen zu schaffen ist. Das sind Feststellungen, die bereits vor 10, 20 oder eventuell auch 30 Jahren exakt so getroffen worden sind. Das lockt zumindest keinen Meisterkursabsolventen hinter dem Ofen hervor. Bezüglich der sechs landesspezifischen Bitten teilt die Landesregierung mit: Beim „Once-Only"-Prinzip sitzt sie mit konkreten Projekten in den Startlöchern und wartet auf den Bund. Welche Projekte das sind, bleibt im Ungewissen. Zur Expertise der Stabstelle „Transformation der Wirtschaft" und der Zusammenarbeit mit dem MI sagt die Landesregierung, das sei gelebte Praxis; ein hervorragendes Beispiel sei der Digitalcheck. Welche konkreten Erleichterungen dabei bislang herausgekommen sind, bleibt im Ungewissen, ebenso, wann das eingekaufte Wirtschafts-Service-Portal zur digitalen Abwicklung von Verwaltungsleistungen für das Handwerk ausgerollt werden soll. Bei den Berichts-, Nachweis- und Statistikpflichten sowie einem Bürokratie-Moratorium wird auf Berlin, auf die Koalition und darauf verwiesen, dass das Landesamt für Statistik das haben wir schon gehört da eher ausführendes Organ ist. Warum aber trotz eines vereinbarten rotierenden Verfahrens immer dieselben Unternehmen vom Landesamt für Statistik zur Abgabe bestimmter Statistiken aufgefordert werden und wie es um die generelle Verlängerung der Abfrageperioden steht, hinterfragt der Antrag nicht. Dies zu ändern, wäre jedoch eine deutliche Entlastung der betroffenen Unternehmen. Zum Vergaberecht fordert der Antrag eine Vereinfachung. Die Landesregierung antwortet hierauf mit der Novellierung des Tariftreue- und Vergaberechts. Nach den Aussagen der betroffenen Stakeholder geht das Ganze nach den zwei Anhörungen, die gelaufen sind, und entsprechenden Eingaben, was die Tarifbindung angeht, zumindest in die richtige Richtung. Hier muss jedoch aufgepasst werden, dass diese Regelungen auch für die kommunalen Eigenbetriebe als Auftraggeber Anwendung finden. Aber damit ist es im Vergabebereich ja nicht getan. Gerade die Entrümpelung der Vorbemerkungen öffentlicher Ausschreibungen inklusive einer deutlichen Reduzierung der zu erbringenden Nachweise könnte die Teilnahme für kleinere regionale Betriebe wieder attraktiv machen. Eine zumindest landesweit einheitliche Vergabeplattform für niedersächsische öffentliche Ausschreibungen als extrem nützliche Sofortmaßnahme wurde leider auch nicht gefordert. Stattdessen führt die Landesregierung aus, dass die geforderten Praxischecks als Kabinettsbeschluss längst auf dem Weg sind. Der angekündigte Praxischeck „Junge Unternehmen im Handwerk" würde den anfangs erwähnten Meisterkursabsolventen wahrscheinlich helfen, aber auch dort sind wir im Ankündigungsmodus. Letztlich muss man feststellen, dass alle sechs Bitten an die Landesregierung bereits in der Bearbeitung oder im Ankündigungsmodus sind. Die fünf Forderungen auf Bundesebene werden aktuell durch die schwarz-rote Koalition unter der Leitung von Bundeskanzler Friedrich Merz nach den Ergebnissen der Klausurtagung der letzten Woche allesamt in Zusammenarbeit mit dem Bundesrat bearbeitet. Als betroffener Unternehmer würde ich mir wünschen, dass im Hinblick auf die ausufernde Bürokratie aus Brüssel wie vom Kanzler angemerkt dort tatsächlich mal ein Stöckchen in die Speichen geschoben wird. Letztlich lässt sich somit feststellen, dass der vorliegende Antrag tatsächlich nur als ein Unterrichtungswunsch ohne eigene konkrete Forderungen aus den Fraktionen zu werten ist. Aus unserer Sicht geht es um die „Low-hanging Fruits", die jetzt zu heben sind. Dazu gehört ein sofortiges Bürokratie-Moratorium. Dazu führte die Landesregierung in der Unterrichtung aus: Sie ist gespannt, was aus Berlin dazu kommt. - Das hört sich richtig engagiert an. Dazu gehören die Abschaffung der Bonpflicht, die Rücknahme der telefonischen Krankschreibung, die Bringschuld der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch die Krankenkassen, die Aufhebung des Sonntagsbackverbotes, die Freiwilligkeit beim betrieblichen Beauftragtenwesen, die Hinterfragung des jährlichen E‑Checks und die Aussetzung der anstehenden Nachhaltigkeitsberichterstattung aus Brüssel. Das alles sind Punkte, die man heben könnte. Die Abschaffung der jährlichen Dokumentation von Ausweis- und Führerscheingültigkeit der Mitarbeiter, die Abschaffung der Reisegewerbekarte, die Abschaffung der niedersächsischen Garagenverordnung - das alles sind Punkte, die gut hätten in dem Antrag stehen können. Die haben wir aber nicht gefunden, meine Damen und Herren! In der Summe bleibt aus meiner Sicht zu sagen: Tatsächlich ist das ein Unterrichtungswunsch. Wenn wir in einem Jahr die Landesregierung fragen, welchen konkreten Bürokratieabbau dieser Antrag bewirkt hat, werden wir sehr wahrscheinlich feststellen müssen, dass dieser Antrag nichts geändert hat. Vor allem hat er keinen Meisterkursabsolventen in die Selbstständigkeit gebracht. Denn das ist wirklich zu wenig gewesen. Vielen Dank, meine Damen und Herren. Vielen Dank, Kollege Frölich. -
Rückbau stillgelegter Windkraftanlagen samt Fundamenten in Niedersachsen
den Kommunen ausgeschlossen. Herr Minister Meyer antwortet. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Land Niedersachsen hat, noch als Olaf Lies Wirtschaftsminister war, sehr vorbildliche Vergaberichtlinien für die Landesbehörden herausgegeben. Sie werden bundesweit gelobt, was Nachhaltigkeit angeht. Dabei geht es um die Berücksichtigung von Klimafaktoren und Nachhaltigkeitsfaktoren in den Ausschreibungen - das hat das Land zum Beispiel für seine Straßenbaubehörden herausgegeben. Natürlich haben wir die kommunale Selbstverwaltung, aber es wird empfohlen, dass die Kommunen das so anwenden können. Wir haben im Klimagesetz extra aufgenommen, dass auch bei Ausschreibungen Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigt werden können. Die Kommunen können dann zum Beispiel vorschreiben, dass ein gewisser Anteil an Recyclingmaterial beim Straßenbau eingesetzt werden muss. Das ist sehr nachhaltig und wird auch von der Bauwirtschaft gewünscht. Die Kommunen haben also die Möglichkeit dazu, sie werden dazu beraten und dabei unterstützt. Es gibt die kommunale Selbstverwaltung, aber die Kommunen können das steht jetzt sogar im Klimagesetz und in der kommunalen Finanzordnung bei Ausschreibungen externe Faktoren dazu gehört nicht nur der CO2-Schattenpreis; das hat dieser Landtag geändert wie auch Langlebigkeit und Recyclingfähigkeit berücksichtigen. Das ist ein Wunsch der Bauwirtschaft und stärkt die heimische Recyclingwirtschaft. Herzlichen Dank, Herr Meyer. - Weitere Wortmeldungen liegen uns
Landeseigene Rückführungsvollzugsbehörde schaffen - Niedersachsen zum Vorbild für effektiven Rückführungsvollzug machen
kommen Sie gern nach vorne! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ausländische Staatsangehörige, die kein Aufenthaltsrecht haben, sind verpflichtet, Deutschland zu verlassen. Wer dem nicht nachkommt, der muss halt mit der Rückführung rechnen. Rückführungen sind eine anspruchsvolle staatliche Aufgabe. Sie verlangen Rechtsstaatlichkeit, Professionalität, Humanität und Augenmaß. Niedersachsen hat eine Struktur aufgebaut, die genau dieses gewährleistet. Mit der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen verfügen wir über eine zentrale Organisationseinheit, die für alle Fragen des Rückführungsvollzugs zuständig ist - von der Planung bis zur Durchführung. Der Antrag der AfD blendet dies total aus. Meine Damen und Herren, eine Rückführung ist ein tiefer Einschnitt in eine Lebensgeschichte. Daher verlangt eine Rückführung von allen beteiligten Behörden und ihren Mitarbeitenden Besonnenheit und auch Entschlossenheit. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der LAB NI leisten hier tagtäglich einen sehr schweren und verantwortungsvollen Job, und das häufig unter schwierigen Bedingungen. Denn jede Rückführung bedeutet, dass Zwang auf Menschen ausgeübt werden muss. Die Rückführung ist das Gegenstück zur freiwilligen Ausreise. Für diese schwierige Arbeit gebührt dem Team der LAB NI Anerkennung und Unterstützung und kein Misstrauen, meine Damen und Herren. Wer sich mit der komplexen Materie der Rückführung beschäftigt, der muss das gesamte Bild sehen. Die Hindernisse bei Rückführungen liegen nicht in einer vermeintlich fehlenden Behörde. Hinderungsgründe für Rückführungen sind in den meisten Fällen ungeklärte Identitäten oder mangelnde Kooperationsbereitschaft einiger Herkunftsstaaten. Daran, Identitäten zu klären, arbeiten sowohl die LAB NI als auch die Ausländerbehörden in Niedersachsen sehr konsequent. Bei der mangelnden Kooperationsbereitschaft einiger Herkunftsstaaten sind wir allein vom Bund abhängig. Der Bund ist für Außenbeziehungen zuständig. Der Bund muss Migrationsabkommen abschließen. Er muss andere Staaten an die Verantwortung erinnern, ihre Staatsbürger zurückzunehmen. Und mit besonders herausfordernden Ländern wie Syrien oder Afghanistan muss der Bund verstetigte Möglichkeiten finden, um die Rückführung von schweren Straftätern und Gefährdern ich wiederhole: schwere Straftäter und Gefährder in diese Länder dauerhaft zu realisieren. Eine zusätzliche niedersächsische Behörde kann hier gar nichts bewegen, meine Damen und Herren. Daher brauchen wir in Niedersachsen keine neue Behörde, sondern funktionierende Abläufe zwischen Ländern und Bund und einen klaren rechtlichen Rahmen. Hier liegt meine Hoffnung in der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems - kurz: GEAS. Wir haben heute Morgen darüber diskutiert. Die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe der Bundesregierung sind heute im Bundestag in erster Lesung beraten worden. Die abschließende Beratung bleibt abzuwarten. Rückführungen, meine Damen und Herren, sind dabei Teil eines Gesamtprozesses, der mit einem fairen Asylverfahren beginnt und mit der konsequenten Umsetzung rechtskräftiger Entscheidungen endet. Es ist der Weg des Rechtsstaates. Und diesen Weg gehen wir in Niedersachsen - und keinen anderen, meine Damen und Herren. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Ministerin.
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
Artikels 71 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung zuzurechnen? Minister Heere wird antworten. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Lilienthal, nein. Der GBD macht in seiner Stellungnahme deutlich, dass es sich auch hier um eine Wertungsfrage handelt. Wie gesagt, er kommt zu einer anderen Einschätzung. Für die Bewertung der Landesregierung sind die mit der Anstaltsgründung verfolgten wesentlichen Zwecke zentral, insbesondere die Haushaltssteuerung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und die Sicherung einer angemessenen Bauunterhaltung für die neuen Gebäude. Diese Aspekte sind in der Anhörung weitgehend nicht berücksichtigt worden, worauf der GBD ebenfalls hinweist. Ebenfalls ist aus unserer Sicht der Vergleich zu den haushaltsrechtlich ausdrücklich zulässigen finanziellen Transkationen zu wenig berücksichtigt. So muss das Land eigene Kredite, die es als Eigenkapital oder Darlehen weitergibt, grundsätzlich nicht auf die Schuldenbremse anrechnen, wenn werthaltiges Beteiligungsvermögen oder werthaltige Rückgewähransprüche gegenüberstehen. Wenn es aber zulässig sein könnte, dass das Land Kredite aufnimmt und das Geld an die NIA weiterreicht, erscheint es nicht plausibel, dass die NIA dieses Geld nicht selbst aufnehmen darf. Das bringt mich aktuell insgesamt zu einer anderen Gesamtbewertung hinsichtlich der Zurechnungsfrage. Am Rande weise ich darauf hin, dass eine Zurechnung naheliegender Weise bedeuten würde, dass auch die zukünftige Kredittilgung durch die NIA dem Land zuzurechnen wäre und dann die Kreditspielräume künftig gegebenenfalls sogar wieder erweitern könnte. Ich frage mich also, was man mit dieser Fragestellung zu gewinnen glaubt. Trotz allem bleibt erst einmal der Hinweis wichtig: Als das Gutachten von Prof. Dr. Thiele angestellt wurde, gab es keinerlei Kreditaufnahmespielräume außerhalb der Konjunkturkomponente die gab es natürlich, aber außerhalb der Konjunkturkomponente nicht. Die Lage hat sich durch die strukturellen Kreditfinanzierungsspielräume, die wir durch die Grundgesetzänderung bekommen haben, natürlich geändert. Insofern ist für uns der Mehrwert der NIA im Gesetzentwurf aus sich heraus so groß, dass wir sagen: Das wollen wir umsetzen. Ob es dann in Zukunft sicher nicht in naher Zukunft, aber in fernerer Zukunft zu einer Kreditaufnahme innerhalb oder außerhalb des Kreditfinanzierungsspielraums kommt, ist eine Frage, die wir nicht im Jahr 2025 oder 2026 beantworten werden, sondern die der Zukunft offensteht. Aber die Vorteile gerade im Hinblick auf die Steuerungswirkung, die ich ausgeführt habe, sind so groß, dass wir diese Maßnahme umsetzen und damit jetzt wichtige Baumaßnahmen wie die JVA Hannover unbedingt angehen wollen. Herzlichen Dank. Die erste Zusatzfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: die Kollegin Schneider.
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass die CDU-Fraktion eine Dringliche Anfrage hier im Plenum zu unserer geplanten Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben kurz: NIA stellt, während die Beratungen zum Gesetzentwurf im Haushaltsausschuss noch im vollen Gange sind, nehme ich mit einer gewissen Verwunderung zur Kenntnis. Für die detaillierte Auseinandersetzung in der Sache böte der Haushalts- und Finanzausschuss das deutlich bessere Forum. Ich darf gerne darauf verweisen, dass das Thema dort nach den Herbstferien wieder auf der Tagesordnung steht. Gleichwohl bedanke ich mich bei Ihnen für die Gelegenheit, bereits zum jetzigen Zeitpunkt etwas in der Sache zu sagen. Üblicherweise gebietet es der Respekt vor dem Parlament, dass die Regierung zu laufenden parlamentarischen Beratungen öffentlich schweigt. Aber wenn Sie mich schon fragen, dann antworte ich Ihnen zu diesem wichtigen Thema natürlich außerordentlich gerne. - Meine Pflicht. Vorab: In den Erhalt unserer landeseigenen Gebäude ist in den vergangenen Jahrzehnten viel zu wenig Geld investiert worden. Der dadurch aufgelaufene Sanierungsstau im Hochbau ist schwer exakt zu berechnen, liegt aber im Milliardenbereich. Sie alle kennen Beispiele aus Landesgebäuden in Ihren Wahlkreisen. Sie kennen Polizeiinspektionen, Justizgebäude, Finanzämter, Hochschulgebäude oder sonstige Verwaltungsgebäude, die in einem schlechten bis desolaten Zustand sind. Für diesen Missstand sind wir alle mitverantwortlich, die in den letzten drei bis vier Jahrzehnten in diesem Land politische Verantwortung getragen haben. Hierzu ist von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der anfragenden CDU, bislang kein bisschen Demut zu hören. Auch Sie haben es in den Jahren Ihrer eigenen Regierungsverantwortung in diesem Land nicht geschafft, Sanierung und Gebäudeunterhaltung sachgerecht auszustatten. Nur ein beliebiges Beispiel: Vor 15 Jahren waren in der Mipla für die Bauunterhaltung im Einzelplan 20 Mittel in einer Größenordnung von ca. 40 Millionen Euro pro Jahr ausgebracht. Nach Baupreissteigerungen wären das kaufpreisbereinigt heute vielleicht 60 Millionen Euro. Das war schon damals viel zu wenig Geld, um die Substanz unserer Landesgebäude auch nur annähernd zu erhalten. Wir haben die Bauunterhaltung in dieser Wahlperiode auf dauerhaft 120 Millionen Euro im Jahr angehoben, und auch das ist eigentlich immer noch zu wenig. Es gab über viele Legislaturperioden hinweg keinerlei Anstrengungen, um teure Prestigebauten einzudämmen und im Gegenzug wichtige Funktionsbauten zu erhalten. Alle tragen Verantwortung dafür, dass es in Polizeirevieren und Gefängnissen in diesem Land durch die Decke tropft. Das sind implizite Schulden: die tropfenden Decken, die kaum nutzbaren Toiletten, der Schimmel an den Wänden. Diese impliziten Schulden sind anteilig auch Ihre Schulden, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion. Und nun unternehmen wir in dieser rot-grünen Regierung erhebliche Anstrengungen, diesen lange bekannten Missstand endlich aktiv anzugehen: indem wir die Bauunterhaltungsmittel dauerhaft aufgestockt haben, indem wir separat dreistellige Millionensummen für die energetische Sanierung unserer Gebäude zur Verfügung stellen, indem wir eine Milliardensumme aus unserem Investitionsprogramm „Niedersachsen kann Zukunft" für Landesliegenschaften inklusive der Universitätsgebäude reservieren und auch indem wir in den letzten drei Jahren keine neuen Baumaßnahmen beschlossen haben, sondern die vorhandenen Mipla-Ansätze für die Ausfinanzierung der bereits angeschobenen Baumaßnahmen genutzt haben, damit diese Bauten endlich mal fertig werden. Aber obwohl wir all dies machen, wissen wir, dass das insgesamt leider immer noch nicht reichen wird. Den jahrzehntelangen Sanierungsstau aufzuholen, kann man auf die Schnelle nicht schaffen. Genau deshalb haben wir mit der NIA ein weiteres, ganz anderes Instrument konzipiert: ein Instrument, das zu einer endlich mal langfristig und nachhaltig ausgerichteten Bauauswahl, Ausfinanzierung und Bauunterhaltung beitragen kann. Anstatt bei dieser auch Ihrer eigenen Historie vielleicht erst einmal ein bisschen abzuwarten, wie der laufende Gesetzgebungsprozess abgeschlossen wird, fällt Ihnen, liebe Union, zu alledem nichts anderes ein, als vorschnell ein Urteil zu fällen und in Ihrem Schuldenreflex nur aufgrund der vorgesehenen Kreditaufnahmemöglichkeit mal wieder die Keule der vermeintlichen Verfassungswidrigkeit zu schwingen. Ich finde das sehr schade; denn dafür sind die genannten Herausforderungen, die uns alle angehen und auf die wir alle bislang keine ausreichenden Antworten hatten, einfach viel zu groß. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung wird diese Herausforderungen weiter systematisch und konsequent angehen. Wir arbeiten weiter an der NIA und an ihrem ersten Projekt, dem Neubau der JVA Hannover, der bei dem desolaten Zustand der JVA bei dem viele Vorgängerregierungen lieber nicht so genau hingeschaut haben so dringend ist. Dies alles werden wir jetzt mit der NIA erfolgreich umsetzen. Genau so geht es. Die Vorbemerkung zu Ihrer Dringlichen Anfrage, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Union, gibt weder die Position der Landesregierung noch den Inhalt des Konzepts „Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben" noch die bisherigen Ergebnisse des Beratungsverfahrens vollständig und sinnentsprechend wieder. Insbesondere die Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes GBD wird von Ihnen stark verkürzt und verzerrt wiedergegeben, sodass dessen differenzierte Argumentation komplett verschwindet. Insofern bedarf es einer Gegendarstellung: Zu der von Ihnen ins Zentrum gestellten Kreditaufnahmeermächtigung führt der GBD aus, dass eine solche grundsätzlich zulässig sei. Es stelle sich lediglich die Frage, ob eine solche Kreditaufnahme dem Land zuzurechnen wäre oder nicht. Und ich zitiere den GBD: „Diese Frage berührt die Verfassungsmäßigkeit des vorliegenden Gesetzesentwurfs ... grundsätzlich nicht." Im Folgenden setzt sich der GBD umfassend und differenziert mit der Frage der Zurechnung auseinander. Auch wenn er dabei zugegeben zu einem anderen Gesamturteil kommt als der von uns als Landesregierung beauftragte Gutachter, steht dadurch aber eben nicht die Verfassungsgemäßheit des Gesetzentwurfs infrage. Wenn die CDU also wieder einmal vorschnell den Vorwurf des Verfassungsbruchs in den Raum stellt, so ist dies selbst nach der Vorlage des GBD nicht mit Fakten hinterlegt. Und wer sagt denn, dass die NIA in dieser Legislaturperiode überhaupt Kredite außerhalb der neuen Strukturkomponente des Landes aufnehmen muss? Diese Frage kann auch dahingestellt bleiben. Denn völlig unabhängig von der Kreditfrage gibt es schon aufgrund der vielen Steuerungs- und Veranschlagungsprobleme den Bedarf für eine solche Immobilienanstalt. Und um die implizite Verschuldung nachhaltig abzubauen, werden wir weiter konsequent an ihrer Umsetzung arbeiten. Sehr geehrte Damen und Herren, die genannten Steuerungsproblematiken beim Gebäudebestand des Landes einschließlich des beklagenswerten Sanierungsstaus wurden oftmals und nicht zuletzt vom Landesrechnungshof kritisiert. Mit der Gründung der Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben legt diese Landesregierung ein konkretes Konzept zur Bearbeitung dieser Probleme vor. Die Landesregierung verfolgt mit dem Gesetzentwurf zur Gründung der NIA die zentralen Ziele, das Bewusstsein der Landesbehörden für die Kosten ihrer Gebäudenutzung zu verbessern und einen guten baulichen Zustand der neuen bzw. kernsanierten Gebäude zu sichern. „Wer bestellt, der muss auch zahlen" - dieses Prinzip soll zukünftig auch im Landesbau gelten. Es ist eine Binsenweisheit, dass man eigene Bedarfe kritischer hinterfragt, wenn man zu ihrer Deckung einen finanziellen Beitrag leisten muss. Und es ist ebenso eine Binsenweisheit, dass man sich beim Kauf eines Hauses auch überlegen muss, ob man es langfristig erhalten kann. Dies haben wir als Land Niedersachsen bisher zu wenig getan - mit den bekannten Folgen aus den letzten Jahrzehnten. Genau deshalb machen wir uns mit der NIA auf, zu verhindern, dass sich die Geschichte dieser vergangenen Jahrzehnte wiederholt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Die vom Landesrechnungshof hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit aufgeworfenen Fragen sind von der Landesregierung im Ausschuss umfassend und detailliert beantwortet worden. Ich verweise auf die Vorlagen 3 und 7 zum Gesetzentwurf der Landesregierung mit dem umfangreichen Tabellenwerk, das ich Ihnen hier jetzt ersparen möchte. Die Wirtschaftlichkeit des Modells hat sich in der Beratung erwiesen. Insofern stellt sich diese Frage nicht. Bezüglich des erheblichen Landesinteresses verweise ich im Übrigen auf meine ausführliche Vorbemerkung, die für sich selber steht. Zu Frage 2: Das Finanzministerium ist alleinzuständiges Ressort für Fragen der Haushaltsaufstellung und des Landesbaus mit Ausnahme des Hochschulbaus sowie der allgemeinen Beteiligungsverwaltung. Insofern waren die Voraussetzungen für ein schlankes und angesichts der Komplexität sehr zügiges Verfahren gegeben. Wesentliche analytische und konzeptionelle Vorarbeiten haben seit März 2023 im Rahmen einer hausinternen Arbeitsgruppe stattgefunden. Konzept, Business-Case und beihilferechtliche Situation wurden im Dezember 2023 von PD ‑ Berater der öffentlichen Hand GmbH untersucht und plausibilisiert. Die Vorlage des Abschlussberichts erfolgte im Mai 2025. Die Vereinbarkeit des entwickelten Modells mit der Schuldenbremse wurde von Professor Alexander Thiele im September 2024 in einem Kurzgutachten untersucht, welches dem Ausschuss vorliegt. Eine Beteiligung der anderen Ressorts hat grundsätzlich im Zuge der üblichen Ressortbeteiligung stattgefunden. Zu Frage 3: Die parlamentarischen Beteiligungsrechte werden auch zukünftig auf dem Weg der Haushaltsveranschlagung gewahrt. Es gibt keinen Mietbestellbau über die NIA ohne eine VE im Haushalt. Insgesamt steigen nach meiner Wahrnehmung durch die Veranschlagung von Vollkosten Haushaltstransparenz und Steuerungsmöglichkeiten für den Haushaltsgesetzgeber, insbesondere auch im Falle von Kostensteigerungen. Auf die unabhängig hiervon laufenden Anstrengungen der Landesregierung zur Verschlankung des Verfahrens im Landesbau verweise ich zudem nochmals. Diese Ansätze zur Geschäftsprozessoptimierung im Staatlichen Baumanagement haben wir öffentlich dargestellt, und sie sind auch dem Ausschuss bekannt. In seiner Stellungnahme vom 20. August 2025 im Haushaltsausschuss fordert der Landesrechnungshof ausdrücklich die Umsetzung unserer Geschäftsprozessoptimierung und rät dringend zum Wegfall der von uns identifizierten internen Abstimmungs- und Prüfprozesse. Im Übrigen steht es dem Haushaltsgesetzgeber auch künftig selbstverständlich unverändert frei, sich auch unabhängig von der Regelbeteiligung über den Fortschritt bedeutsamer Baumaßnahmen unterrichten zu lassen oder Haushaltsbewilligungen mit entsprechenden Haushaltsvermerken zu versehen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und stehe für die Beantwortung weiterer Fragen sehr gerne zur Verfügung. Vielen Dank.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke
kommen Sie gerne nach vorne! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe den inhaltlichen Ausführungen meines geschätzten Kollegen Dr. Philippi nichts hinzuzufügen. Ich finde nur, dass wir bei aller schwierigen Debatte immer fair miteinander umgehen sollten. Die Behauptung der CDU-Fraktion, die eben gefallen ist, das sei gestern auf der Tagesordnung für das Kabinett gewesen und davon heruntergenommen worden, ist falsch. Ich bitte Sie daher, solche Falschbehauptungen nicht zu verbreiten. - Danke schön.
Gesunde Zähne von Anfang an - zahnärztliche Vorsorge für alle Kinder in Kitas stärken
Sie gerne nach vorne! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, so schnell kann es gehen, dass Karius und Baktus wieder zurück sind! Gesunde Zähne sind die Grundlage für Sprache, Entwicklung, Ernährung und auch Selbstbewusstsein. Ein kariöser Milchzahn kann zum Spielverderber in einer Kindheit werden. Als CDU-Fraktion sind wir froh, dass wir heute mit diesem gemeinsamen Antrag ein klares Signal senden können. Ein Blatt Papier darf nicht über die Zahngesundheit eines Kindes entscheiden. Künftig gilt: Jedes Kind wird automatisch im Kindergarten an einer Gruppenprophylaxe teilnehmen, es sei denn, die Eltern widersprechen ausdrücklich - ganz klar und unbürokratisch. Die Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie DMS 6 aus diesem Jahr belegt: Prävention wirkt. Frühe Vorsorge zahlt sich doppelt aus. Sie verbessert Lebensqualität und senkt die Krankheitskosten deutlich: weniger Füllungen, weniger Zahnersatz, weniger Schmerz. Klar ist auch: Zahngesundheit und Allgemeingesundheit hängen miteinander zusammen. Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind häufiger zahnlos und besitzen im Schnitt zwei Zähne weniger als gesunde Menschen, wie man der Pressemitteilung zu der Studie entnehmen kann. Der wissenschaftliche Direktor des Instituts der Deutschen Zahnärzte bringt es auf den Punkt: „Seit der Einführung der Gruppen- und Individualprophylaxe Ende der 1990er-Jahre konnten wir die Karieslast bei Kindern um 90 % senken ... Heute sind nur noch 5 % der 65- bis 74-Jährigen zahnlos." Das, meine Damen und Herren, ist doch ein starkes Signal und zugleich ein Auftrag für uns. Wir müssen diesen Weg konsequent weitergehen, denn gerade dort, wo zu Hause vielleicht wenig auf Zahnpflege geachtet wird, fängt die Kita-Vorsorge die Kinder auf. Sie gleicht ungleiche Startchancen aus. Diese niedrigschwellige kindgerechte Vorsorge schenkt Vertrauen, stärkt Gesundheit und lässt Kinder spielerisch lernen, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen, und stärkt das Bewusstsein für gesunde Zähne. Jetzt gilt es, diesen Erfolg endlich verbindlich in unsere Kitas zu bringen. Als CDU erwarten wir aber auch von der Landesregierung, dass sie nicht erst auf die nächste Novellierung des NKiTaG wartet, sondern jetzt handelt. Denn wenn die Landesregierung nur weiter rumtüftelt, ohne dass es etwas zu tüfteln gibt, dann tüfteln Karius und Baktus fröhlich mit. Und dann werden wir als CDU mit einem konkreten Gesetzentwurf noch einmal nachbohren müssen. Ich hoffe, dazu muss es nicht kommen. Ein Niedersachsen mit weniger Karies ist machbar.
Elbbrücke Darchau / Neu Darchau - Verbindung schaffen, Infrastruktur stärken, Entwicklung fördern!
Finden Sie nicht auch, dass Sie mal Argumente liefern sollten? Herr Bajus, vielen Dank für diese Frage, zeigt sie doch wieder, dass Sie einfach nur ganz schnell antworten wollen. Wenn Sie am Ende meines Vortrages gefragt hätten, und ich hätte keine Argumente gebracht, dann hätte ich Ihnen zugestimmt. Aber lassen Sie mich doch einfach mal reden. Ihre Einstellung zu Projekten kennen wir doch. Das ist doch ganz klar. Sie haben das gerade doch wieder bewiesen. Seit 1994 steht die Brücke im Landes-Raumordnungsprogramm, aber anstatt sie endlich zu bauen, streicht die rote-grüne Landesregierung sie jetzt einfach raus,
Rückbau stillgelegter Windkraftanlagen samt Fundamenten in Niedersachsen
Herr Meyer möchte antworten. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihre Anfrage ist am Montag eingereicht worden. Ich habe es eben schon gesagt: Nicht das Land genehmigt den Rückbau, sondern im Rahmen der Bauordnung die Kommunen. Sie fragen nach den Ausnahmegenehmigungen, haben aber keinen Zeitraum genannt. Der Landesregierung ist es nicht möglich, innerhalb von drei Tagen alle die kommunalen Baubehörden abzufragen, die in den letzten Jahren Baugenehmigungen für Windräder erteilt haben. In Niedersachsen stehen zurzeit über 6 000 Windräder, und von denen sind ja noch nicht alle im Rückbau. Die müsste man sich jetzt alle angucken. Und die Entscheidung, ob der Rückbau verhältnismäßig ist oder ob eine Ausnahme genehmigt wird wann das möglich ist, habe ich gesagt, trifft man möglicherweise auch erst am Ende. Also, wir haben ein sehr großes Vertrauen in die kommunalen Behörden, aber es ist uns jetzt nicht möglich, das abzufragen. Im Übrigen frage ich mich schon weil Sie ja immer vom Bürokratieabbau reden, ob Sie es wirklich ernst damit meinen, sich alle Baugenehmigungen der Kommunen angucken zu wollen, was vor 20 Jahren genehmigt worden ist, was da drinsteht. Wenn die AfD das fordert, dann ist das nach der Verfassung zwar ihr gutes Recht, aber ich finde schon, dass man sich dann fragen lassen muss, wer die Behörden jetzt mit Arbeit und mit Bürokratie belasten will. Die
Ein aktives Wolfsmanagement in Niedersachsen - für die Weidetierhaltung, den Deichschutz und die Sicherheit der Menschen im ländlichen Raum
kommt: Was verstehen Sie ganz genau unter einem regional differenzierten Bestandsmanagement? Das ist so, wie es der Bundeslandwirtschaftsminister und der Bundesumweltminister jetzt auch gesagt haben. Wenn ich etwas in ganz Deutschland einheitlich mache, dann ist es nicht regional differenziert. Die Wolfsdichte ist auch in Niedersachsen regional unterschiedlich. Wir werden Wölfe da entnehmen, wo wir Probleme mit einer Häufung von Nutztierrissen haben so war es auch beim Schnellabschuss, wo es erhöhte Schäden gibt. Das ist die Voraussetzung, um handeln zu können. Da geht es dann nicht mehr um einzelne Tiere, sondern um Interventionsgebiete, aus denen man, weil sich dort Nutztierrissen häufen, auch ganze Wolfsrudel entnehmen kann. Ich habe das einmal im Umweltausschuss dargestellt: 80 oder 90 % der niedersächsischen Rudel haben keinen einzigen Nutztierschaden verursacht. Die sind völlig unauffällig. Da sagen auch die Schäfer: Rottet die bloß nicht aus, sonst kommen andere, die Probleme machen! Aber wir haben auch drei, vier, fünf, sechs je nachdem, wie man das betrachtet Rudel, die gehäuft Nutztiere in bestimmten Regionen reißen. Das ist die Voraussetzung für eine Entnahme. Wir haben zum Beispiel einen Cluster im Landkreis Cuxhaven, wo, wie Sie wissen, eine Vielzahl von Rinder und Schafen gerissen wurde, auch nachdem der Grundschutz überwunden wurde. Ich sage Ihnen aber auch: Im Bundesrat haben CDU-geführte Länder einen Antrag beschlossen, in dem es heißt, dass es momentan keine rechtlichen Möglichkeiten gibt, Wölfe zu entnehmen. Ich habe damals zu diesem Antrag geredet und gegen ihn gestimmt. Das Oberverwaltungsgericht hat gesagt, dass Schnellabschüsse grundsätzlich möglich sind. Die Begründung mag schwierig sein. Aber es kann Notlagen geben, in denen ich nicht mehr auf den Bund warten kann. Aber kritisieren Sie mich dann nicht dafür, wenn der Schnellabschuss scheitert! Wenn die Bundesregierung ihre Hausaufgaben in den ersten hundert Tagen gemacht hätte, hätten wir im Kreis Cuxhaven und in anderen Regionen sofort handeln können. Im Landkreis Helmstedt zum Beispiel ist zurzeit eine Allgemeinverfügung zur Entnahme eines Wolfs in Kraft. Für den Landkreis Cuxhaven prüfen wir das jetzt ernsthaft. Damit komme ich einer Bitte des Landkreises und der Stadt Cuxhaven nach. Die hätten das natürlich auch selber machen können, aber okay! Ich kriege dann wieder die Haue, aber ich werde mich der Verantwortung stellen. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, wird es in diesem Fall eine Entscheidung nach dem alten, dem aktuellen Recht geben. Jetzt die zweite Frage! Gut, dann ist die Frage zurückgezogen. Herr Minister Meyer,
Wie ist es um die Zukunft der Tagesbildungsstätten in Niedersachsen bestellt?
kommen! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels: Wie hoch schätzt die Landesregierung den Bedarf an ausgebildeten Förderschullehrkräften nach erfolgter Umwandlung in Förderschulen ein? Auch hier will die Kultusministerin antworten.
Der Fall Friedland mahnt: Rückführungen beschleunigen, Verfahren klar strukturieren - rot-grüne Zerstrittenheit beenden
selbst keine Dublin-Zentren haben. Vielen Dank. Frau Kollegin Hermann, bitteschön! Frau Kollegin Hartmann, wir haben jetzt schon mehrfach über diesen tragischen Fall hier bei uns in Niedersachsen diskutiert. Dieser Fall in Niedersachsen war ein Dublin-Fall. Ein im Verdacht stehender ausreisepflichtiger Iraker hätte nicht mehr bei uns in Deutschland sein dürfen und wäre nicht mehr hier gewesen, wenn man ihn abgeschoben hätte. Wir sind hier in Niedersachsen, und wir haben konkrete Vorschläge gemacht, warum ein Dublin-Zentrum eine gute Möglichkeit ist, diese Verfahren zu konzentrieren. Ein Dublin-Zentrum bietet einfach die Möglichkeit, dass die Behörden an einem zentralen Ort Tür an Tür miteinander arbeiten. Der Abschiebungshaftantrag hat lange gedauert und wurde dann noch falsch begründet. Solche Dinge dauern viel zu lange. In einem Dublin-Zentrum in Niedersachsen könnte man die Rückführungen zentral durchführen. Auch dieses Behördenwirrwarr, das dieser Fall doch gerade noch mal strukturell aufgezeigt hat, könnte in einem Dublin-Zentrum gelöst werden. Deswegen sagen wir: Schaffen Sie doch in Niedersachsen einfach mal dieses Dublin-Zentrum! Und dann beraten wir darüber, wie es damit weitergeht und welche Vorteile das hat. Es ist doch klar: Jemanden, der ausreisepflichtig ist und immer wieder in Niedersachsen untertaucht, in einem Dublin-Zentrum unterzubringen, von dem aus auch ausreisen kann, Ist eine effektive Methode ist, die Ausreisepflicht zu vollziehen. Das ist der Rechtsstaat, den wir in Deutschland brauchen. Frau Hartmann, Sie sagen hier immer: Wir müssen das Bollwerk gegen die AfD sein. Das ist richtig. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wenn wir in diesem Land jetzt nicht endlich mal anfangen, die Probleme zu lösen, die die Menschen bewegen dabei geht es um illegale Migration und um die Frage, ob der Rechtsstaat durchgesetzt wird, dann werden wir die Herrschaften auf der rechten Seite immer stärker und die rechte Seite nicht kleiner machen. Deswegen: Helfen Sie als Grüne-Landtagsfraktion mit, diese Dinge endlich auf den Weg zu bringen! Frau Hermann, ich möchte freundlich darauf hinweisen, dass die Zeit schon abgelaufen ist. Ja. Frau Innenministerin, was ist die Linie der Landesregierung?
Elbbrücke Darchau / Neu Darchau - Verbindung schaffen, Infrastruktur stärken, Entwicklung fördern!
Tja, manchmal muss man runterfahren. Die bestehenden Fähren sind über 60 Jahre alt. Als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags war ich noch nicht vor Ort. Ich habe mich aber mit Menschen aus der Region unterhalten und bin auch gern bereit, dann, wenn dort im kommenden Frühjahr die Fähre eingeweiht wird, dorthin zu fahren. Im Übrigen sprechen sie immer von „den" Menschen. Ich möchte an die Bürgerbefragung von 2013 erinnern, die in dieser Debatte schon erwähnt wurde. Damals haben sich 49 % also weniger als die Hälfte dafür ausgesprochen, eine Brücke zu bauen, egal wie teuer sie ist. 25 % haben gesagt: Ja, wenn die Brücke nicht mehr als 10 Millionen Euro kostet. Und 26 % waren dafür, keine Brücke zu bauen. Ich bitte also alle Beteiligten, hier sehr differenziert und sachlich darüber zu reden, wie es jetzt konkret zu Verbesserungen für die Menschen in der Region kommen kann. Daran arbeitet die Landesregierung, und dafür sind wir ihr dankbar. Für die Landesregierung hat sich der Minister für Wirtschaft,
Anfangen möchte Frau Dr.in Tanja Meyer. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Vielen Dank, dass Sie dieses Thema heute gesetzt haben. Gewalt gegen Frauen ist aktuell - jeden Tag, jede Stunde, jede Minute. Wir alle kennen die Zahlen Stichwort „alle drei Minuten" und so, aber Zahlen sind abstrakt, irgendwie weit weg. Dabei findet Gewalt in vielen Formen statt. Sie hat viele Gesichter. Oft wird sie relativiert, aber Gewalt gegen Frauen passiert immer und überall. Sie hat System, und sie steigt an. Gewalt ist ein Ausdruck von Macht. Sie ist eine Folge des Ungleichgewichts zwischen den Geschlechtern. Unser aller Ziel muss sein, dass Gewalt erst gar nicht stattfindet. Wir müssen sie systemisch verhindern. Klare Kante gegen Gewalt an Frauen muss unser aller Programm sein, in allen Ressorts. An diesem Ziel müssen wir alle mit großer Kraft arbeiten: durch Bildung, durch eine gleichberechtigte und eine gesunde Gesellschaft. Selbstständige und unabhängige Mädchen und Frauen sind dafür Voraussetzung. Dazu gehören auch gerechte Steuersysteme, Stichwort „Ehegattensplitting". Die grundsätzliche Beteiligung von Frauen an Entscheidungen ist absolut unerlässlich. Frauen müssen im öffentlichen Leben sichtbar sein und anerkannt werden und dürfen nicht abgewertet werden, weil sie Frauen sind. Wir alle sind dafür verantwortlich, dass Gewalt gegen Frauen nicht stattfindet: als FachpolitikerInnen, in unseren Ressorts, als Vorgesetzte und in jedem unserer Lebensbereiche. „Wir müssen laut sein" war gestern das Credo beim Parlamentarischen Abend des Landesfrauenrats Niedersachsen. Und Gewalt zu bestrafen, ist absolut richtig. Frauen und Kinder zu schützen, ist selbstverständlich. Gewalt, die nicht stattfindet, ist noch besser.
Elbbrücke Darchau / Neu Darchau - Verbindung schaffen, Infrastruktur stärken, Entwicklung fördern!
Die Frage nach einer festen Elbquerung zwischen Darchau und Neu Darchau ist nicht neu, aber sie ist zugegebenermaßen aktueller denn je. Ich glaube, wir haben seit über 20 Jahren eine Debatte in der Region und im Landtag, wie wir die infrastrukturelle Anbindung des Amtes Neuhaus zum übrigen Landkreis Lüneburg verbessern können. Dass sich das die Menschen vor Ort wünschen, finde ich, ehrlich gesagt, völlig nachvollziehbar. Heute verbinden zwei Fähren die beiden Elbufer Bleckede und Neu Darchau und sind damit das Rückgrat der Mobilität in dieser Region. Wir haben im Koalitionsvertrag für die Landesregierung die Linie festgelegt: Wir wollen das verbessern und favorisieren dafür ein zukunftsorientiertes Fährkonzept - nicht als Selbstzweck, sondern weil wir der festen Überzeugung sind, dass das eine Maßnahme ist, die die Situation der Menschen dort kurzfristig verbessern kann, und weil das übrigens auch finanziell verantwortbar ist. Der Landkreis Lüneburg das wurde benannt treibt die Brückenplanung als ein kommunales Projekt weiter voran. Das ist sein gutes Recht. Das will ich auch ganz deutlich sagen. Das ist eine Entscheidung in kommunaler Verantwortung, die es zu respektieren gilt. Ein erneuter Antrag auf Planfeststellung wurde gestellt, nachdem ein bereits bestehender Beschluss im Jahre 2007 aufgehoben werden musste. Auch das verdeutlicht übrigens die Dimension, über die wir reden. Viele Jahre wird jetzt über eine Brücke geredet und wird sie geplant, aber bisher konnte keine Umsetzung erfolgen. Kürzlich wurde ein Erörterungstermin durchgeführt. Ein neuer Beschluss wird frühestens 2026 erwartet. Die Kostenschätzung liegt inzwischen bei rund 95 Millionen Euro. Auch das muss man dabei wissen. Aber lassen Sie mich auch ganz deutlich sagen: Das Land steht selbstverständlich zu der Förderzusage unter den Bedingungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes. Das gilt hier wie für alle kommunalen Straßenbauprojekte in Niedersachsen. Die Aufnahme in das Jahresbauprogramm setzt voraus, dass alle Förderbedingungen erfüllt sind: Baureife, Eigenmittel, Flächenverfügbarkeit. Auf der anderen Seite unterstützen wir als Land die Kommunen auch bei der Beschaffung neuer Fähren und bei der Ertüchtigung der Anleger. Auch das gilt weiterhin. In Bleckede werden die Anleger gerade für eine neue Fähre für mehr Zuverlässigkeit ertüchtigt. Die Baumaßnahme haben wir bereits mit Landesmitteln unterstützt. Die neue Niedrigwasserfähre ist leistungsstärker, hat eine größere Tonnage und wird in wenigen Monaten ihre Arbeit aufnehmen. Auch das ist ein wichtiger Meilenstein. Hier wurde eben gerade gesagt, so etwas gebe es gar nicht. Doch, das gibt es! Es gibt entsprechende Fähren, die bestimmte Eigenschaften aufweisen. Dazu gehören ein geringer Tiefgang oft unter einem Meter, breite Rümpfe zur Stabilität, gegebenenfalls Spezialantriebe, Leichtbauweise und verstellbare Rampen. Der Vorwurf, so etwas gebe es überhaupt nicht, ist also schlicht falsch, meine Damen und Herren! Herr Minister Tonne, entschuldigen Sie! Es gibt den Antrag auf eine Zwischenfrage: von Herrn Dorendorf. Möchten Sie die zulassen? Ja, bitte! Bitteschön! Frau Präsidentin! Herr Minister, vielen Dank für das Zulassen der Frage.
Wie ist es um die Zukunft der Tagesbildungsstätten in Niedersachsen bestellt?
Frau Ministerin, bitte! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Vorteil für die Kinder und Jugendlichen ist neben der Tatsache, dass wir endlich Rechtssicherheit haben und eine dauerhafte Perspektive schaffen, dass wir für sie künftig eine Schule haben. Wenn Sie in andere Bundesländer schauen: Das niedersächsische Modell der Tagesbildungsstätten gibt es zwar schon sehr lange, und es hat sich auch bewährt, aber wir stehen damit auch eher alleine da. Mich haben schon häufig Eltern gefragt: Warum gibt es für mein Kind eigentlich keine Schule? Mein Kind gehört doch auch in das Bildungssystem, in die Schulstatistik und verdient im Rahmen von inklusiven Settings seinen Platz. Wir diskutieren ja schon lange über die Weiterentwicklung der Tagesbildungsstätten, auch unabhängig von diesen rechtlichen Fragen. Debatten über ihre Umwandlung hat es schon in den 80ern und 90ern gegeben. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir kommen zur ersten
Forschung in angespannten Zeiten - welche Rolle spielt Niedersachsen?
um? Herr Minister antwortet. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Frau Abgeordnete Schütze, in der Tat ist es so, wie Sie erwähnt haben, dass es an diesen Hochschulen Zivilklauseln gibt. Die Auffassung der Landesregierung ist, dass wir den Hochschulen weder vorschreiben, diesen Weg zu gehen also sich Zivilklauseln zu geben, noch es ihnen verbieten wollen. Das wäre nach unserer Auffassung übrigens auch nicht verfassungskonform, weil die Freiheit der Wissenschaft im Grundgesetz garantiert ist. Das heißt übrigens nach unserer Auffassung auch, dass wahrscheinlich im individuellen Fall eines Wissenschaftlers oder einer Wissenschaftlerin, der oder die solche Forschungsaktivitäten an den von Ihnen genannten Hochschulen betreibt, diese dazu auch das verfassungsmäßige Recht haben - unabhängig davon, ob es solche Klauseln gibt. Das ist unsere Auffassung. Insofern gehen wir nicht den Weg wie andere Bundesländer, die vorschreiben, dass man kooperieren muss. Auch das widerspricht unserer Auffassung nach der Freiheit von Wissenschaft und Forschung. Ich glaube, es ist, ehrlich gesagt, auch viel wirkungsvoller, hierfür in guten Gesprächen ein Bewusstsein zu schaffen, Aktivitäten anzureizen und weder zu verbieten noch zu gebieten. Das ist unsere Auffassung in diesem Fall. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Minister. -
Maßnahmen und Ergebnisse der Tätigkeit der Landesregierung bezüglich der Eindämmung und Überwindung der COVID-19-Krise und der Auswertung getroffener Entscheidungen während und nach der COVID-19-Pandemie in Niedersachsen
Die Kollegin Prell hat anderthalb Minuten. Bitteschön! Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich fühle mich persönlich betroffen, weil ich in der Zeit als Pflegekraft im Einsatz war. Der jüngste Patient, der auf unserer Dialysestation verstorben ist, war 59 Jahre jung. Er war nicht der Einzige, der verstorben ist. Meine Nichte ich habe mich gerade noch mal rückversichert hat hier im Klinikum Hannover auf einer Corona-Intensivstation mit sehr vielen betroffenen intubierten Patientinnen und Patienten gearbeitet. Dass die Intensivstationen flächendeckend nicht voll waren, stimmt nicht. Sie hat mir gerade berichtet, dass gerade in der ersten Welle so viel los war, dass zahlreiche Doppelschichten gefahren werden mussten. Ich möchte nach dieser unsäglichen Debatte bzw. der unsäglichen Anfrage einfach mal einen Riesendank an alle meine KollegInnen ärztlicherseits und pflegerischerseits aussprechen, weil großartige Arbeit geleistet wurde. Dank dieser großartigen Arbeit sind nicht noch mehr Menschen zu Schaden gekommen. Ich habe noch eine Verwandte in meinem Umfeld, die in einem Pflegeheim gearbeitet hat. In diesem Pflegeheim ist die Hälfte der BewohnerInnen verstorben. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Das, was Sie hier machen, ist für uns aus den Gesundheitsberufen schrecklich. Es ist einfach schrecklich! Herzlichen Dank. Herr Marzischewski, Sie brauchen sich nicht zu melden.
KI in der Wissenschaft: Forschung und Lehre auf die Auswirkungen der technischen Revolution vorbereiten
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Werte Herren und Damen! Heute liegt uns ein Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen vor mit dem Titel „KI in der Wissenschaft: Forschung und Lehre auf die Auswirkungen der technischen Revolution vorbereiten". Ein ähnlicher Antrag wurde von Rot-Grün bereits im November 2024 eingebracht. Damals ging es um künstliche Intelligenz in Kunst und Kultur. Was ist aus Ihrem damaligen Antrag geworden? Nach der Plenardebatte und einer Unterrichtung durch die Landesregierung ist erst einmal nichts weiter passiert. Der Antrag dümpelt nun im Ausschuss vor sich hin, während sich die KI-Technologie mit rasanter Geschwindigkeit weiterentwickelt. Werte Kollegen von SPD und Grünen, jetzt noch KI im Hochschulrahmen regulieren zu wollen, ist, als hätte man 2012 Smartphones regulieren wollen - ein hoffnungslos veralteter Gedanke. Die technische Revolution durch KI hat längst Einzug in die Realität des Alltags gehalten, und KI ist egalitär: Jeder kann kostenlose Versionen nutzen - mit mehr Zugang, mehr Leistung und mehr Gleichheit, als regierungsnah entwickelte Software je bieten könnte. Das gilt auch für Schüler, Auszubildende und Studenten. Ihre Forderung nach barrierefreiem KI-Zugang für Studierende ist somit obsolet. Tools wie ChatGPT und Grok beeinflussen und verändern Forschung und Lehre, bieten viele neue Möglichkeiten und führen zur globalen Wettbewerbsfähigkeit. Doch statt die neue Technologie als Chance auch für Niedersachsen zu verstehen, schlägt Rot-Grün vor, mit einem KI-Kodex und bürokratischen Vorgaben die Nutzung von künstlicher Intelligenz in der Wissenschaft erst einmal wieder zu fesseln. Fortschritt sieht anders aus! Ich verstehe das Dilemma der Kollegen: Ihre regulierungswütige Ideologie steht dem technologischen Sprung einfach immer wieder im Wege. Das beweist auch ein weiterer Punkt in Ihrem Antrag: die Beteiligung der sogenannten Zivilgesellschaft - mal wieder. Sollen zukünftig etwa Ihre eigenen NGOs darüber entscheiden, was künstliche Intelligenz generieren darf? Hoffentlich nicht. Weiterhin fordert Ihr Antrag, primär auf KI-Anbieter aus der EU zu setzen. Warum betone ich das? Hier keimt der Verdacht auf, dass parallel zu den KI-Dienstleistungen gleich die richtige Überwachungsagenda dazugeliefert werden soll. Davon abgesehen: Welche KI-Anbieter gibt es denn in der EU überhaupt - außer Mistral vielleicht? Und was ist mit deutschen KI-Dienstleistern? Werte Kollegen, trauriger Fakt ist: Deutschland ist längst abgehängt und abhängig, und zwar von Ländern wie den USA und Kanada, aus denen 90 % der KI-Dienstleistungen kommen. Der Rest kommt aus China und dem asiatischen Raum. Mein Fazit: Der Blick auf Ihren Antrag verheißt demnach nichts Neues oder Innovatives. Wir freuen uns dennoch auf die weiteren Beratungen im Ausschuss und hoffen auf eine Debatte, die endlich Freiheit, Wettbewerb und regionale Innovation priorisiert. Vielen Dank. Ich bin sicher, dass die beiden Fraktionen,
Zentralisierung und Digitalisierung der Gebührenerhebung und -bearbeitung bei der Polizei voranbringen - Effizienz steigern, Digitalisierung nutzen, KI-Potenziale prüfen
Zinke zu? Sehr gerne. Bitteschön! Herr Präsident! Erst einmal herzlichen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage, Frau Kollegin Buschmann. Erinnern Sie sich daran, dass bei der Anhörung zu Ihrem Antrag sämtliche Anzuhörende gesagt haben, dass man den Inhalt Ihres Antrages auf jeden Fall nicht umsetzen soll? Zu der Anhörung zu diesem Antrag kann ich Ihnen gleich noch eine Passage geben, wenn Sie so lange
Ambulante sozialpädagogische Angebote für junge Straftäter zukunftsfähig weiterentwickeln
ich habe das eben sehr drastisch mit Zahlen geschildert, unter denen unsere Kommunen geknechtet werden; die Kurve ist exponenziell steigend nicht darum, irgendwo etwas zusammenzustreichen, sondern darum, dafür zu sorgen, dass diese Kurve abflacht und wir endlich Maßnahmen im System ergreifen, die helfen. Das kann das Land sehr wohl. Systemsprenger, die ich nach Baden-Württemberg oder auf irgendein Schiff und vor wenigen Jahren noch für 50 000, 60 000 oder 70 000 Euro im Monat nach Osten geschickt habe ‑ Ich beantworte die Frage. Genau, wunderbar! Jetzt kommt es: „Die Kommunen sind doch verantwortlich! Ist mir völlig egal! Deren Problem! Mögen denen doch die Kosten weglaufen!" - Herr Watermann, das ist die richtige Einstellung: „Nicht mein Problem! Die Kommunen gehen kaputt, aber mir ist das eigentlich egal, das ist deren gesetzliche Zuständigkeit!" Sie schreien um Hilfe. Es gibt eine ganze Reihe Vorschläge des NLT, aber auch einzelner Kommunen. Ich bin jüngst an der Universitätsmedizin in Göttingen gewesen, um dort mit dem Chef der Kinder- Jugendpsychiatrie darüber zu reden. Er sagt: Das muss nicht 50 000, 60 000 oder 70 000 Euro kosten. Er hat Herrn Minister Philippi Vorschläge geschickt und darum gebeten: Lasst uns das System doch mal vom Kopf auf die Füße stellen! Das können wir zentralisieren! Da gibt es kluge Apparate, wie wir helfen können! Das ist deutlich billiger! - Aber das Land müsste mal hingehen, den Kommunen endlich helfen und diesen Hilferuf hören. Das ist das, was wir von Ihnen erwarten. Liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, jetzt haben Sie meine Redezeit gesprengt. Aber ich will versöhnlich enden: Es geht hier um Jugendliche, die die Orientierung verloren haben, die keinen Halt mehr finden und viel zu oft in Gewalt und Kriminalität abrutschen.
Forschung in angespannten Zeiten - welche Rolle spielt Niedersachsen?
Bitteschön, Herr Mohrs! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zum einen gebe ich dem Abgeordneten Watermann recht, dass dieses Bewusstsein bei den Hochschulen ohnehin vorhanden ist. Zum anderen kann ich Sie, Herr Reinken, glaube ich, insofern mehr als beruhigen, als diese Gespräche nicht nur stattfinden werden, sondern bereits laufen, wie ich Ihnen eben auch mitgeteilt habe. Es gibt sowohl mit den Hochschulen individuell, gerade auch mit den Technischen Universitäten, aber auch mit der gesamten Landeshochschulkonferenz hierzu bereits seit Monaten ich könnte eigentlich sagen: seit Jahren Gespräche, die zu den konkreten Maßnahmen geführt haben. Ganz konkret: Ja, diese Gespräche finden statt, und das bereits schon seit Längerem. Vielen Dank, Herr Minister. - Zu einer Zusatzfrage für die SPD-Fraktion hat sich
Ambulante sozialpädagogische Angebote für junge Straftäter zukunftsfähig weiterentwickeln
Bitteschön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erst kippen sie ihr Cola und Zigarettenasche über den Kopf, dann zünden sie ihre Haare an und stellen das Video ins Netz. Die 13-Jährige aus Heide ist für immer traumatisiert. Die Täterinnen kriegen 40 Stunden gemeinnützige Arbeit und ein Anti-Gewalt-Training. Nächster Fall im bayerischen Günzburg: Ein Junge wird von Mitschülern ins Krankenhaus geprügelt, weil sein Pausenbrot nicht halal ist. Er wird als dummer Deutscher beschimpft, gefilmt, ins Netz gestellt und fürs Leben gezeichnet. Die Verfahren gegen die Täter werden eingestellt. Dritter Fall in Wien: Zehn 16- bis 21-Jährige werden freigesprochen, nachdem sie die 12-Jährige Mia wieder und wieder nächtelang gruppenvergewaltigten. Meine Damen und Herren, es sind Taten wie diese, die Kollege Jan Schröder von der SPD im Februar als Einzelfälle relativiert. Er warnt vor einer zu frühen Kriminalisierung junger Menschen, und ich muss sagen: Ich finde das ungeheuerlich! Nicht wir kriminalisieren diese Jugendlichen, sondern sie kriminalisieren sich selbst. Als AfD sagen wir ganz klar: Unser Strafrecht hinkt der Realität hinterher. Es ist höchste Zeit, das Strafmündigkeitsalter endlich von 14 auf 12 Jahre abzusenken! Es kann nicht sein, dass die Mörderinnen von Luise vor ihrer Tat noch googeln, dass sie mit unter 14 Jahren nicht strafrechtlich belangt werden können. Das vorausgeschickt, sagen wir: Natürlich muss es auch Maßnahmen für Jugendliche zwischen Straffälligkeit und Haft geben. Sogenannte ambulante sozialpädagogische Maßnahmen kurz: ASA verfolgen den Ansatz „erziehen statt bestrafen". Sie wollen die Rückfallquote reduzieren und verhindern, dass jugendliche Straftäter endgültig in die Kriminalität abdriften. SPD und Grüne fordern nun mehr Geld für diese ASA. 81 % der nicht staatlichen Einrichtungen seien finanziell unter Druck. Sozialpädagogische Maßnahmen für jugendliche Straftäter sind natürlich begrüßenswert, aber nur dann, wenn sie Erfolg haben. Ja, wir müssen über die Förderpraxis von NGOs in diesem Bereich sprechen, aber nicht, um sicherzustellen, dass AWO und Co. blind staatliche Mittel zufließen, sondern, um neu zu definieren, welche Gegenleistungen wir dafür erwarten. Denn das muss klar sein: Wir wollen keine Sicherheit für NGOs, sondern wir wollen Sicherheit für die Bürger dieses Landes, meine Damen und Herren! - Frau Schendel, sind Sie fertig? - Darf ich dann weitermachen? Danke schön. Gerade nicht staatliche Organisationen müssen beweisen, dass sie liefern, insbesondere im Vergleich mit den nach unserer Ansicht guten Ansätzen der Häuser des Jugendrechts, in denen Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe gebündelt sind. Liebe SPD, das können Sie den Ihnen nahestehenden Organisationen gerne mit besten Grüßen von der AfD ausrichten: Wir finanzieren keine Gewohnheiten, sondern Resultate. Und weil Sie das so gerne betonen: Natürlich sind sozialpädagogische Angebote günstiger als Haftstrafen. Doch, meine Damen und Herren: Billig ist nicht billig, wenn die Wirkung ausbleibt. Mindestens ein Teil der Fördermittel muss daher zukünftig an Performance-Ziele gekoppelt werden. Wer Erfolge erzielt, darf sich der Förderung sicher sein; wer versagt, muss mit Streichung rechnen ‑ und NGOs, die ihr Geld wert sind, werden das nicht scheuen. Der Überweisung stimmen wir zu. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Behrendt. Frau Kollegin Behrendt, ich möchte Sie darauf hinweisen,
Landeseigene Rückführungsvollzugsbehörde schaffen - Niedersachsen zum Vorbild für effektiven Rückführungsvollzug machen
Der Landesmigrationsbeauftragte, der Kollege Kurku der, glaube ich, jetzt nicht da ist, sagte wörtlich - Entschuldigung, Herr Kurku! „Sie tun ... so, als wäre die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen eine völlig überforderte, völlig naive Behörde, die kaum über Ausstattung verfügt und/oder ihren Auftrag nicht ernst nimmt" und einen „politischen Unwillen" hat, Rückführungen durchzuführen, sagten Sie, Herr Kurku. Somit sind wir wieder beim Fall von Liana. Meine Damen und Herren, es ist schon eine erstaunliche Selbstwahrnehmung dieser Landesregierung, die heute Morgen suggeriert worden ist, aber die auch aus der schriftlichen Unterrichtung zu diesem Antrag hervorgeht. Angeblich sei man gut aufgestellt, sagte die Landesregierung heute Morgen und auch in unserer schriftlichen Unterrichtung. Daran muss man aber angesichts der seit dem Jahr 2020 gewaltigen Fehlzeiten der Mitarbeiter im Rückführungsvollzug, welche sich im Jahr 2024 allein auf durchschnittlich 43,65 Kalendertage pro Mitarbeiter beliefen, erhebliche Zweifel haben. Meine Damen und Herren, man kann sich nur wiederholen: Im Falle der durch den abgelehnten und ausreisepflichtigen Asylbewerber getöteten Liana aus Friedland war man im Rückführungsvollzug Niedersachsen über genau diese Behörde reden wir gerade nicht einmal in der Lage, einen sachgerechten Antrag auf Abschiebehaft beim Amtsgericht Hannover zu stellen. Wenn die Landesregierung so gut aufgestellt ist, sehr geehrte Frau Ministerin, dann ist es auch nicht verwunderlich, dass in Sachen Abschiebungen und Rückführungen in Niedersachsen praktisch nichts vorangeht. Aber das ist am Ende auch so gewollt. Der Rückführungsvollzug der LAB NI ist eine Fehlkonstruktion, da die Behörde aufgrund ihrer grün-ideologischen Prägung vornehmlich darauf ausgerichtet ist, möglichst viele Migranten aufzunehmen und schnell im Land zu verteilen. - Das liegt ja nicht an Ihnen. Das liegt ja an europäischen Maßnahmen. - Dann hören Sie mir nicht richtig zu. Abschiebungen hingegen werden, politisch gewollt oder gedeckt, pflichtwidrig vernachlässigt. Meine Damen und Herren, am Ende muss man die Verantwortung sehen. Die Verantwortung liegt in erster Linie bei der Innenministerin und in zweiter Linie auch beim Präsidenten der LAB NI, bei Herrn Klaus Dierker. Beide haben in diesem Bereich komplett versagt. Sie haben diese Behörde vernachlässigt und gerade den Rückführungsvollzug geradezu sträflich nach hinten geschoben. Meine Damen und Herren, hier gilt es, eine Behördenreform durchzuführen. Wir sagen: Eine landeseigene Rückführungsbehörde, am besten mit angeschlossenem Rückführungszentrum, wäre die Lösung für viele Probleme in diesem Land. Ich glaube persönlich auch, dass das dauerhaft so kommen wird, weil Sie gar keine anderen Möglichkeiten haben, als in diesem Bereich zu Reformen zu kommen. Herr Bothe, letzter Satz! Frau Präsidentin, letzter Satz: Meine Damen und Herren, dieser Antrag war ein Volltreffer, weil er genau die Probleme wiedergegeben hat, die Sie alle nicht lösen wollen. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion der CDU.
Rückbau stillgelegter Windkraftanlagen samt Fundamenten in Niedersachsen
nachgekommen werden kann? Herr Minister! Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe es vorhin gesagt: Deshalb muss man zum Beispiel für den Fall einer Insolvenz, der hoffentlich nicht eintritt, bei einer Bank oder Ähnlichem eine Sicherheit hinterlegen. Dies muss im Rahmen der Baugenehmigung passieren. Dafür gibt es auch entsprechende Versicherungen. Sollte im Falle einer Insolvenz keine Sicherheitsleistung vorliegen, weil die Genehmigung sozusagen zu alt ist, kann die öffentliche Hand nach § 79 der Bauordnung auch eine Anordnung gegenüber anderen öffentlich-rechtlichen Verpflichteten, zum Beispiel dem Grundstückseigentümer, aussprechen. Wenn also auf einer privaten Fläche etwas zurückzubauen ist und der Grundstückseigentümer aufgrund einer Genehmigung von Einnahmen profitiert hat, kann man ihm gegenüber einen Anspruch auf Ausgleich der Kosten für den Rückbau, den dann die örtliche Baubehörde anordnet, durchsetzen. Damit verbleiben die Kosten der Ersatzvornahme nicht bei der öffentlichen Hand, sondern liegen bei dem privaten Grundstückseigentümer. Aber der Regelfall ist, jedenfalls seit Jahren, dass man bei der Genehmigung nachweist, dass man eine finanzielle Sicherheit für den kompletten Rückbau der Anlage bei einem Gläubiger einer Bank oder Ähnlichem hinterlegt hat. Die zweite Zusatzfrage von der AfD-Fraktion:
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
Die zweite Zusatzfrage aus der Fraktion der CDU: der Kollege Ulf Thiele. Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Herr Minister, ist vor dem Hintergrund, dass Sie bisher und auch vorhin wieder erklärt haben, dass das erste Bauprojekt der NIA die Justizvollzugsanstalt Hannover sein solle, Ihre letzte Einlassung so zu verstehen, dass Sie als Bauherr vor einer solchen Beauftragung der NIA eine Marktanalyse machen werden, die darauf abzielt, zu prüfen, ob ein Privatbau der JVA Hannover und ein entsprechendes Mietmodell selbiger anstelle der Durchführung über die NIA treten könnte, wenn diese wirtschaftlicher sind? Minister Heere möchte antworten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt viel davon gehört, was der Ist-Zustand ist. Wir pflücken die Früchte von Bäumen, die wir als CDU mitgepflanzt haben. Es ist richtig: Die Ebenen sind komplex. Ansonsten wäre der Umfang unserer Anfrage ein anderer gewesen. Und es freut mich zu hören, dass gesehen wird, dass nachgesteuert werden muss. Wir haben durch diese Große Anfrage einen Erkenntnisgewinn - ich glaube, das ist klar. Ich freue mich, wenn nun die Entschließungsanträge und Gesetzentwürfe von den regierungstragenden Fraktionen zu diesem Thema nur so sprudeln und wir dann auch dem Wunsch der Kollegin Nzume nachkommen können, darüber im Ausschuss zu diskutieren. Ich möchte aber noch einmal ganz klarmachen, dass nicht jedes Kind mit einem Bedarf an Unterstützung einen festgestellten Förderbedarf hat und wir auch diese Kinder in den Fokus nehmen müssen. Denn da ist die Bearbeitungsdauer der Feststellung nicht deutlich. Wir haben jetzt durch diese Große Anfrage einen klaren Kompass. Der Weg sollte damit auffindbar sein. Lassen Sie uns jetzt die Steine, die direkt vor uns liegen, wegräumen! Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Bauseneick.
Lehrkräfteausbildung praktisch und vernetzt denken - Qualität stärken, Fachkräftemangel bekämpfen!
Lassen Sie diese zu? Sehr gerne. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Nzume, für die Gelegenheit zur Zwischenfrage. Sie sagen, dass Sie keine Schulstrukturdebatten wollen und auch die Schulstrukturen nicht anpassen wollen. Daher meine Frage: Haben Sie schon den Entwurf des Kabinetts zum neuen Schulgesetz gelesen? Wenn Sie ihn gelesen haben, ist meine Frage, ob Sie wissen, welche Pläne für die Oberschulen darin vorgesehen sind, und ob das dann nicht doch etwas mit Schulstrukturdebatten zu tun hat. Den Entwurf habe ich noch nicht gelesen. Ich kenne aber die Pläne zur Oberstufenreform.
Der Fall Friedland mahnt: Rückführungen beschleunigen, Verfahren klar strukturieren - rot-grüne Zerstrittenheit beenden
Sie müssen hier also noch einmal anstellig werden. Bitteschön, Frau Behrens! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ausländische Staatsangehörige, denen nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes kein Aufenthaltsrecht gewährt werden kann, sind verpflichtet, Deutschland zu verlassen. Dies betrifft unter anderem Asylsuchende, deren Asylantrag vom BAMF abgelehnt worden ist, und auch Asylsuchende, die auf der Grundlage der Dublin-III-Verordnung in den EU-Staat überstellt werden, der für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Dublin-Rückführungen sind in rechtlicher Art und in der Durchführung äußerst komplex. Der Fall Friedland ist ein solcher Dublin-Fall. Wir haben in der Plenarsitzung im September ausführlich darüber diskutiert, und ich habe für die Landesregierung Stellung bezogen. Selbstverständlich bewegt uns dieser Fall. Selbstverständlich haben wir uns den Fall aus allen Perspektiven angeschaut. Die Fachleute aus den Ministerien haben dazu auch im Fachausschuss umfangreich vorgetragen. Mit der Beantwortung der Fragen der CDU-Fraktion haben wir erneut die Möglichkeit, die Komplexität und das Handeln der Behörden darzustellen. Auch beim Aktenvorlagebegehren sichere ich für die Landesregierung Transparenz und Sorgfalt zu. Unser Anspruch ist und bleibt eine faktenbasierte und sachliche Aufarbeitung des Falles Friedland. Denn Vertrauen in den Rechtsstaat entsteht durch Sorgfalt, nicht durch Lautstärke. Zur Aufarbeitung gehört, dass wir genau hinschauen, Abläufe und Zuständigkeiten überprüfen und, wo notwendig, Verbesserungen herbeiführen. Es war und ist mir wichtig, dass wir in dieser Debatte nicht pauschal über Verwaltung und ihre Mitarbeitenden urteilen, sondern die Komplexität dieser Verfahren anerkennen und uns faktenorientiert den Herausforderungen im Zusammenspiel mit den verschiedenen Akteuren widmen. Denn wer die Rückführung entscheidend verbessern will, muss wissen, wie vielschichtig sie ist - von Identitätsklärung über Rechtsschutzverfahren bis hin zu internationalen Verpflichtungen. Meine Damen und Herren, ich glaube, wir alle sind uns darüber einig: Dublin funktioniert so nicht. Daher wird das jetzige System durch GEAS abgelöst. Wir bewegen uns derzeit in einem europäischen Reformprozess. Mit der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems kurz: GEAS soll künftig klarer geregelt werden, welcher Mitgliedstaat für welche Verfahren zuständig ist, wie Registrierungen erfolgen und wie Rückführungen innerhalb Europas besser koordiniert werden können. Ziel dieser Reform ist es, Verfahren zu beschleunigen, Doppelzuständigkeiten zu vermeiden, Schnittstellen zu reduzieren und den Informationsfluss zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern. Ich erhoffe mir dadurch auch für Niedersachsen schnellere Entscheidungen, weniger Reibungsverluste und mehr Klarheit in den Abläufen - auch für die Betroffenen. Heute ist im Bundestag die erste Lesung zum nationalen GEAS-Umsetzungsgesetz vorgesehen. Es ist, glaube ich, wichtig, dass die Gesetzesberatung zügig abgeschlossen wird und wir mit dem Bund zu einer schnellen Umsetzung kommen. Dass wir in Niedersachsen die GEAS-Reform umsetzen, ist klar. Wir haben dem Bund schon früh die grundsätzliche Bereitschaft mitgeteilt, eines oder auch mehrere Dublin-Zentren in Niedersachsen einzurichten, und haben das dem zuständigen Bundesinnenministerium im Rahmen einer Abfrage zu Beginn dieses Jahres auch mitgeteilt. Diese Zentren könnten nach unserer Einschätzung für beschleunigte Überstellungen in andere EU-Staaten sorgen, insbesondere wenn dort bereits eine hohe Rücknahmebereitschaft besteht. Dies gilt beispielsweise für Fälle aus den Benelux-Staaten, aus Spanien oder aus Frankreich. Die Innenministerien aller Länder stehen zu diesem Thema in einem engen Austausch untereinander. Fakt ist: Insbesondere aus Brandenburg und Hamburg, wo der Bund erste Pilotprojekte durchführt, werden die Erfahrungen natürlich einbezogen. Fakt ist allerdings auch, dass keine weiteren Dublin-Zentren eingerichtet worden sind in keinem anderen Bundesland. Das hat sicherlich mit dem GEAS-Reformprozess zu tun. Denn inzwischen hat der Bund die Idee der Dublin-Zentren zu sogenannten Sekundärmigrationseinrichtungen weiterentwickelt. Sie sind auch schon im erwähnten GEAS-Gesetzentwurf enthalten. Die Landesregierung hält an ihrer grundsätzlichen Bereitschaft zur Einrichtung eines solchen Zentrums fest und hält auch weiterhin eine abgestimmte Vorgehensweise mit den anderen Bundesländern für sinnvoll. Deshalb sollten zunächst die Beratungen mit dem Bund und im Bundesrat zu den Sekundärmigrationseinrichtungen abgewartet werden. Meine Damen und Herren, wir warten allerdings in Niedersachsen nicht allein auf den GEAS-Reformprozess. Parallel dazu haben wir unsere eigenen Strukturen in Niedersachsen verbessert. Schon jetzt verteilen wir Dublin-Fälle nicht mehr auf die Kommunen, sondern behalten sie grundsätzlich in den Standorten der Landesaufnahmebehörde. Denn es gibt bei Dublin-Asylsuchenden keine Perspektive in Niedersachsen. Sie müssen in den EU-Staat, der das Verfahren führt. Die Bündelung in der LAB NI erleichtert den Rückführungsprozess. Des Weiteren ist mein Haus gemeinsam mit der LAB NI intensiv damit beschäftigt, den Rückführungsvollzug weiter zu optimieren. Bereits im vergangenen Jahr haben wir im Rahmen einer Projektstruktur den Rückführungsvollzug intensiv auf Optimierungspotenziale hin durchleuchtet. Ziel ist es, den Rückführungsprozess klarer zu strukturieren und Parallelbefassungen zu vermeiden. In diesem Zusammenhang haben wir aktuell auch die Ausstattung und Fortbildungsangebote für unsere Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und ‑beamte verbessert. Wir haben die Verzahnung der Landesaufnahmebehörde mit der Polizei verbessert. Wir haben die Koordination zwischen allen beteiligten Stellen intensiv in den Blick genommen und verbessert. Es geht dabei um Bürokratieabbau zur Steigerung von Effizienz und Sicherheit im Vollzug. Wir bereiten derzeit auch die Bundesratsinitiative zur Änderung bei der Beantragung von Abschiebehaft vor. Meine Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich zum Schluss festhalten: Erstens: Der Fall Friedland wird aufgearbeitet. Zweitens: Der GEAS-Reformprozess wird unterstützt. Sollte dazu ein Sekundärmigrationszentrum notwendig sein, richten wir es im Rahmen der Gesetzgebung natürlich auch in Niedersachsen ein. Drittens: Der Rückführungsprozess ausreisepflichtiger Ausländer wird kontinuierlich verbessert, auch parallel zu GEAS. Und viertens ‑ last, but not least: Rechtsstaatlichkeit und Humanität sind und bleiben in Niedersachsen oberstes Gebot beim Umgang mit Asylsuchenden. Ich würde mich sehr freuen, wenn der Landtag die Landesregierung auf diesem Weg unterstützt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Elbbrücke Darchau / Neu Darchau - Verbindung schaffen, Infrastruktur stärken, Entwicklung fördern!
Jahr sie Abhilfe geschaffen und eine Verbindung sicher gewährleistet hätte? Erstens. Die konkrete Zahl reichen wir Ihnen gerne nach. Zweitens. Die Niedrigwasserfähre hat explizit den Ansatz, dass sie mit einer verbesserten Ausstattung und Propulsion insgesamt mehr Mobilität gewährleisten kann und damit übrigens schneller und verlässlicher als die Alternativen ist, über die wir miteinander reden. Noch mal: Wir sind uns im Ziel, dass wir die Mobilität dort verbessern, dass wir den Menschen helfen wollen, sehr einig. Lassen Sie uns jetzt miteinander schauen: Was hilft den Menschen tatsächlich schnell und wirksam? Was führt dazu, dass sie dort zufriedener sind? Denn dass es alle Beteiligten unzufrieden macht, wenn an einer großen Anzahl von Tagen keine vernünftige Querung ermöglicht werden kann, darin sind wir uns doch, glaube ich, einig. Deswegen streiten wir dafür, das möglichst zügig besser hinzubekommen. Vielen Dank.
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
der AfD stellt wiederum der Abgeordnete Lilienthal. Vielen Dank, Herr Präsident. - Der Finanzminister hat gerade ausführlich dargestellt, dass die Erlangung von Transparenz das kann ich sogar nachvollziehen einer der Gründe zur Errichtung der NIA war. Genauso transparent wäre das allerdings auch als Landesbetrieb möglich gewesen. Deshalb frage ich die Landesregierung, weshalb die Errichtung einer solchen Institution als Landesbetrieb verworfen wurde. - Vielen Dank. Minister Heere möchte antworten.
De-Industrialisierung stoppen - Wettbewerbsfähigkeit erhalten und ausbauen
Herr Kollege Hilbers, bitte halten Sie sich an die Redezeit! 90 Minuten wären gut, Herr Präsident. Das Glück hatte ich hier im Haus noch nie. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bratmann, ich weiß nicht, aus welcher Formulierung Sie herauslesen, dass wir den Kommunen das Instrument der Gewerbesteuer aus der Hand schlagen. Das steht nirgendwo in dem Papier. Das ist vielleicht Ihre Vorstellung davon, aber ich kann Sie da beruhigen. Hier steht drin, dass die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer auf 25 % gedeckelt werden sollen. Das steht längst im Einvernehmen mit unseren Kommunen und mit unseren Kommunalpolitikern bei uns in allen Wahlprogrammen gestanden und wurde in allen Diskussionen genannt. Das geschieht, indem die Körperschaftssteuer von 15 % auf 10 % abgesenkt wird. Und dann liegt man mit der Gewerbesteuer ungefähr bei einem entsprechenden Satz von 25% . Diese Steuer wird bekanntlich in manchen Bereichen angerechnet und in manchen Bereichen auch nicht. Da müssen wir die Körperschaftssteuer dann absenken, bei der Einkommenssteuer wird sie angerechnet. Es ist unser Ziel, dass Unternehmen für nicht ausgeschüttete Gewinne keine höhere Steuerbelastung als 25 % haben. Das geht aus dem Papier hervor und nichts anderes. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Hilbers. - Herr Kollege Bratmann
KI in der Wissenschaft: Forschung und Lehre auf die Auswirkungen der technischen Revolution vorbereiten
Zwischenfrage. Möchten Sie diese zulassen? Klar. Bitte, Frau Viehoff! Danke, Frau Lutz, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich würde gerne wissen, welche Maßnahmen Sie vorsehen, damit KI auch in der Lehre an unseren Hochschulen verantwortungsvoll umgesetzt wird. Vielen Dank für die Frage.
Abgabe einer Regierungserklärung durch den Ministerpräsidenten mit dem Titel "Automobildialog der Bundesregierung am 9. Oktober: Zukunftspakt Mobilität 2035 jetzt!"
Bitteschön, Herr Politze! Herzlichen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Sebastian Lechner! Ich habe mir eben kurz die Antwort der Landesregierung aufgerufen. Das war auch nur in Kürze möglich. Wie man hier so aus dem Zusammenhang gerissen zitieren kann, erschließt sich mir nicht. Ich finde es einfach unglaublich, nur Wortzitate rauszugreifen und hier als Fakten darstellen zu wollen. Das sind Fake News, lieber Kollege Sebastian Lechner! Der Ministerpräsident hat Ihnen hier eindeutig die Hand zu einer gemeinsamen Strategie gereicht, im Übrigen gemeinsam mit dem Bundeskanzler; sie haben gemeinsam für morgen zum Autodialog eingeladen. Aber Sie waren nicht in der Lage, darauf einzugehen, sondern haben hier eine Rede gehalten, von der ich sagen würde: Nur das Land schlechtzureden, reicht nicht aus, Herr Lechner. Es reicht insbesondere nicht aus, wenn man Ministerpräsident in diesem Land werden will. So wird man nicht Ministerpräsident. Es geht hier um Hunderttausende von Arbeitsplätzen im Automobilmarkt und in der Zulieferindustrie. Es geht um eine Landesbeteiligung bei VW. Es geht darum, dass man diesen Staat wieder fit macht. Und was tun Sie? Sie tun so, als habe es die letzten neun Jahre mit Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg und einer riesigen Wirtschaftskrise nicht gegeben. Das ist einfach unglaublich, was Sie sich hier geleistet haben, Herr Lechner! Ich will Ihnen dazu noch eines sagen: Jedem Fahranfänger wünscht man gute Fahrt. Aber so weit, wie Sie von der Straße abgekommen sind, kann man Ihnen eigentlich nur wünschen, wieder auf die Straße zurückzukommen. Ich danke unserem Ministerpräsidenten Olaf Lies sehr, dass er heute diese Regierungserklärung auf die Tagesordnung gebracht hat. Der von ihm mitinitiierte Zukunftspakt Mobilität 2035 bildet einen wichtigen Rahmen für die Verlässlichkeit, die wir in der Automobilindustrie brauchen und die Sie gerade schlechtreden, weil Sie das Papier dazu überhaupt nicht gelesen haben, wie man feststellen kann. Denn er festigt die Elektromobilität als entscheidenden Weg in eine gute Zukunft. Er benennt Brückentechnologien und nichts anderes und weist ihnen eine untergeordnete Rolle zu. Er bringt Wettbewerbsfähigkeit und Klimaziele in Einklang. Gleichzeitig räumt er aber mit Phantomdebatten auf sie werden im Wesentlichen von Ihnen und von der rechten Seite des Hauses geführt, die von Ihnen immer wieder und aufs Neue ins Land getragen werden und unter denen die Automobilbranche leidet - und zwar nicht nur die Automobilbranche, sondern auch die Beschäftigten in der Automobilbranche. Deswegen ist es so unverantwortlich, was Sie hier machen. Damit geht die Landesregierung auf die gemeinsamen Forderungen des Verbandes der Automobilindustrie, der sicherlich nicht der Sozialdemokratie nahesteht, und der IG Metall ein, die genau das zum Gegenstand haben. Die Sozialpartner sind sich ganz offensichtlich einig, nur die CDU hat es nicht verstanden. Das tut mir leid. In der gemeinsamen Erklärung vom 11. September fordern VDA und IG Metall eine Offensive für die Elektromobilität das steht in dem gemeinsamen Papier und eine Flexibilisierung der CO2-Regulierung; auch das ist Inhalt dieser gemeinsamen Erklärung. Sie stellen die derzeitige Situation dar und zeigen auf, welche Maßnahmen nötig sind, um die wirtschaftlich und politisch gesetzten Ziele am Ende erreichen zu können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Dr. Kurt Schumacher, der Gründer der SPD, hat nach dem Zweiten Weltkrieg gesagt: „Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit." Genau das haben VDA und IG Metall mit ihrer Erklärung gemeinsam gemacht. Nichts anderes hat auch unser Ministerpräsident gerade in der Regierungserklärung gemacht, aber auch mit all seinen Äußerungen und dem Anstoßen dieses Dialoges. Der Zukunftspakt Mobilität 2035 betrachtet die Wirklichkeit und zieht daraus strategische Schlüsse, die den Automobilstandort Deutschland und damit auch die Automobilindustrie in Niedersachsen sichern werden. Das halten wir als SPD für absolut richtig, meine sehr geehrten Damen und Herren. Deshalb, lieber Kollege Lechner, gibt es auch keine Widersprüchlichkeit, wie Sie sie gerne herbeireden möchten, sondern es gibt politische Ziele, die wir haben, die immer wieder am Status quo gemessen und ausgerichtet werden müssen. Das hat Olaf Lies gerade mit seiner Einordnung in der Regierungserklärung gemacht. Er hat ausgesprochen, was ist. Gleichzeitig hat er die bisherige Strategie bestätigt und unterstützt. Und ja, er hat sie auch um Erfahrungswerte ergänzt und in eine realistische Betrachtung eingeordnet. Ich finde, das gehört zur Politik dazu, meine sehr geehrten Damen und Herren. Aber was machen Sie, Herr Lechner? Sie ziehen sich in Ihre Wagenburg zurück. Sie stellen Ihr parteipolitisches Interesse vor die Interessen des Landes Niedersachsen und vor die Interessen der Beschäftigten in der Automobil- und Zulieferindustrie. Das ist politisch und moralisch verkommen, Herr Lechner! Anstatt das Haar in der Suppe zu suchen, sollten Sie vielleicht auch einfach mal in der Opposition alles vermeiden, was der Automobilindustrie schadet. Das wäre nämlich verantwortungsvolles Handeln - auch für eine Opposition, Herr Thiele. Sie sind als Union nicht nur falsch abgebogen, sondern Sie haben permanent den Rückwärtsgang eingelegt. Für uns als SPD-Landtagsfraktion steht deswegen unmissverständlich fest: - Natürlich! Auch wenn Sie das nicht begreifen, Herr Hillmer. Wir stehen an der Seite der deutschen Automobilindustrie sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir stehen an der Seite von Hunderttausenden von Beschäftigten, die davon abhängig sind, dass der Laden funktioniert. Diesen Laden wieder zum Laufen zu bringen, hat sich Olaf Lies auf die Verantwortungsfahne geschrieben. Wir unterstützen sie mit der Umsetzung dieser Strategie, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist die Wahrheit, die wirklich dazugehört. Genau darum stehen wir auch an der Seite von Olaf Lies, der alles tut, um unseren Wirtschafts- und Industriestandort Niedersachsen zu stärken und gute Arbeitsplätze zu sichern, anstatt ihn ständig schlechtzureden. Die Automobilindustrie ist mitten in einem Prozess, der sie fit für die Zukunft machen soll. Zugleich ist wahrzunehmen und im Übrigen ist es auch nicht überraschend, dass wir das wahrnehmen, dass ein solcher Prozess immer herausfordernd ist. Auch das hat Olaf Lies gerade beschrieben. Der Absatz der Elektrofahrzeuge wächst bei Weitem nicht so schnell, wie wir es uns wünschen und wie wir es brauchen, um unsere Ziele für 2035 erreichen zu können. Gerade deswegen dürfen wir alle miteinander als Regierungsfraktionen, als Opposition keinen Zweifel daran aufkommen lassen, dass die strategische Ausrichtung wichtig ist. Ein Hin und Her können wir uns nicht leisten! Denn eines ist doch klar: Wir brauchen kein Auseinanderklaffen von politischen und wirtschaftlichen Interessen. Wir brauchen kein Gegeneinander von Mobilität und Klimaschutz. Vor allen Dingen brauchen wir keine Gefährdung von Guter Arbeit und Wertschöpfung in unserem Land. Gerade vor diesem Hintergrund ist die Umstellung auf den Elektroantrieb richtig und wichtig. Denn sie hilft gleichermaßen den Automobilherstellern und uns als Politik dabei, viele der Herausforderungen der Zukunft zu meistern; ich glaube, das ist wichtig. Sie ermöglicht uns, die Herstellung bei uns vor Ort in Niedersachsen langfristig zu sichern. Ich bin, ehrlich gesagt, froh, dass VDA und IG Metall in ihrer Erklärung die Dimensionen aufgezeigt haben, mit denen wir es zu tun haben die Dimensionen, die gerade ausgeblendet werden: 320 Milliarden Euro an Investitionen der Automobilindustrie in die Forschung und Entwicklung bezüglich der Elektromobilität bis 2029 weltweit. Zusätzlich 220 Milliarden Euro an Investitionen zum Aufbau und Umbau von Werken, sodass die Produktionskapazitäten aufgebaut werden können. Und etwa 200 batterieelektrische Modelle bis 2030 auf dem Markt! - Ich glaube, dass sich diese Ankündigungen sehen lassen können, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die Förderung der Elektromobilität bedeutet aber natürlich auch, dass sich einiges ändern muss. Das ist ein sich stetig weiterentwickelnder Prozess: Erstens. Neue Technik heißt immer auch neue Arbeit. Darum ist es von großer Bedeutung, dass der eingeschlagene Weg nicht infrage gestellt wird. Denn heute findet die Ausbildung der Fachkräfte von morgen statt, die wir in der Automobilindustrie dringend brauchen. Zweitens. Neue Technik heißt immer auch neue Infrastruktur. Deshalb ist es entscheidend, dass wir uns auf den Weg gemacht haben, die Ladeinfrastruktur auszubauen und damit überhaupt erst die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Umstellung auf den Elektroantrieb zu schaffen. Drittens. Neue Technik heißt immer auch neue Innovationen. Darum ist es wichtig, die Automobilindustrie darin zu unterstützen, den Elektroantrieb und die Batterieeffizienz weiterzuentwickeln, um im zukünftigen Wettbewerb insbesondere mit Blick auf die Entwicklung des chinesischen Marktes bestehen zu können. Bei dem chinesischen Markt blenden Sie übrigens sehr gerne aus, dass China jedes Elektroauto mit 10 000 Dollar staatlich unterstützt und subventioniert und damit eigene Wettbewerbsvorteile schafft. Für Sie aber, Herr Lechner, hieß es in der Vergangenheit: Neue Technik heißt vor allem immer neue Probleme. - Sie haben alles getan, um den eingeschlagenen Weg infrage zu stellen, aber nichts, um die Probleme zu lösen. Das ist der große Unterschied zwischen Ihnen sowie dem Ministerpräsidenten und uns. Darum fordern wir Sie auf, endlich den Kurs der Zukunft zu unterstützen und damit auch Ihrem eigenen Bundeskanzler an die Seite zu springen und nicht ständig am Spielfeldrand zu stehen, zu meckern und das Land schlechtzureden. Das hilft niemandem in Niedersachsen! Ja, es gibt eine Übergangsphase, und in dieser Übergangsphase brauchen wir Brückentechnologien. Das ist keine Überraschung; das hat Olaf Lies auch immer deutlich gemacht. Diese Brückentechnologien völlig unverhältnismäßig zu überhöhen, ist übrigens auch Augenwischerei, Herr Lechner. Sie sind und bleiben Brückentechnologien und sind damit nicht das strategische Ziel des Zukunftspaktes, der morgen weitergegangen wird, sondern sie bilden, wie der Name schon sagt, Brücken in eine neue Zeit. Man tut gut daran, einen solchen Prozess, wie wir ihn gerade erleben, aktiv zu gestalten, zu begleiten und immer wieder zu evaluieren und neu auszurichten. Zur Begleitung des Prozesses gehört allerdings auch, dass man sieht, wie sich das Marktgeschehen entwickelt, und darauf am Ende auch reagiert. Welche Zielgruppen sollen mit welchen Fahrzeugen erreicht werden? Können sich diese Zielgruppen das ist für uns als SPD besonders wichtig diese Fahrzeuge überhaupt leisten? Was muss man tun, damit sich der Markt erfolgreich entwickelt und man sich zukunftssicher aufstellen kann? - Sich diese Fragen zu stellen und zu guten Antworten zu kommen, ist eigentlich unsere gemeinsame Aufgabe hier im Parlament, meine sehr geehrten Damen und Herren. Daran können Sie sich gerne beteiligen, Herr Lechner. Denn es wird höchste Zeit, dass insbesondere Sie endlich verstehen, dass es hier um einen gemeinsamen Anstoß geht, weil es ein sehr, sehr großes Vorhaben ist! Das Papier zum Zukunftspakt Mobilität 2035 gibt die richtigen Antworten, zeigt Zusammenhänge und skizziert einen erfolgreichen Weg in die Zukunft, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es stellt klar, dass der Elektroantrieb für den Pkw-Markt ich zitiere „am effizientesten, am günstigsten und am schnellsten skalierbar" ist. Das steht in dem Papier drin. Das bedeutet: Elektromobilität hat den höchsten Wirkungsgrad, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wie Sie daraus einen Strategiewechsel ablesen wollen, ist mir und vermutlich auch einigen anderen schleierhaft. Denn genau das Gegenteil ist der Fall: Diese klare Formulierung ist eine Bestätigung der Strategie und keine Änderung, um es in aller Deutlichkeit zu sagen. Wenn überhaupt, dann kann man in dem Zukunftspakt eine Ergänzung der Strategie sehen. Andere Behauptungen sind schlicht unredlich und sollten unterlassen werden. Des Weiteren zeigt der Zukunftspakt auf, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur und des Netzes weiter beschleunigt werden muss. Das hat auch der Ministerpräsident gerade in seiner Regierungserklärung betont. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau das haben wir vor. Mit unserem Entschließungsantrag „Niedersachsen 2030 starker Standort, starke Wirtschaft", der im Beratungsverfahren ist, haben wir das neben anderen wichtigen Punkten im Juni-Plenum gerade erst gefordert. Doch das scheint schon in Vergessenheit geraten zu sein. Mit dem Zukunftspakt wird uns das Strategiepapier zu genau diesem Thema immer wieder präsentiert. Wenn das keine gute Zusammenarbeit von Parlament und Landesregierung ist, was ist denn dann gute Zusammenarbeit für die Zukunft? Übrigens genauso entscheidend ist das Thema Kaufanreize. Auch das hat der Ministerpräsident gerade angesprochen. Unser Antrag aus dem Juni-Plenum, den ich eben bereits erwähnt habe, trifft auch hierzu eine klare Aussage. Wir wollen eine wirkungsvolle Prämie für Elektrofahrzeuge, meine sehr geehrten Damen und Herren, damit sich jede und jeder ein solches Auto leisten kann. Ein besonders wichtiges Thema bleibt die Bezahlbarkeit von Fahrzeugen, ob es die Steueranreize sind, die der Finanzminister gerade auf den Weg gebracht hat, oder ob es Kaufanreize sind oder aber die Produktion des ID.2all bei VW, dem ersten Auto für 20 000 Euro, das für die breite Masse erschwinglich sein sollte. Es nützt natürlich nichts, wenn Fahrzeuge gebaut werden, die sich nur wenige Menschen leisten können. Deswegen ist die Strategie des VW-Konzerns, die gerade gegangen wird, auch die richtige. Dafür bin ich dem Konzern dankbar. Wir dürfen nicht vergessen: Viele Menschen sind auf das Auto angewiesen. Sie haben Familien, müssen Besorgungen machen, sie pendeln zu ihrer Arbeitsstätte, oder sie nutzen das Fahrzeug eventuell auch wirtschaftlich, weil sie als Handwerker oder als Freiberufler unterwegs sind. Gerade deswegen ist es entscheidend, zu welchem Preis die Fahrzeuge angeboten werden, aber natürlich auch, wie kostenintensiv die Energie ist, um diese Fahrzeuge laden zu können. Der Zukunftspakt stellt dazu unmissverständlich klar, dass die Energiekosten eingedämmt werden müssen auch darauf ist der Ministerpräsident gerade eingegangen, beispielsweise durch die Senkung der Netzentgelte. So sorgt man dafür, dass das Fahrzeug im Betrieb bezahlbar bleibt. Das halten wir für sehr wichtig, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist zukunftsorientierte Politik. Wodurch man allerdings nicht für Bezahlbarkeit sorgt, ist, wenn man die Strategie der Elektromobilität ständig wieder infrage stellt, so wie Sie das ständig tun. Ja, ich meine genau Sie, sehr geehrter Herr Kollege Lechner. Sie führten und führen zum Teil immer noch Phantomdebatten das haben wir gerade wahrnehmen können über angebliche Verbrennerverbote. Nochmal zum Mitschreiben: Es gibt kein Verbrennerverbot! Was es gibt, ist eine Strategie zur Etablierung der Elektromobilität, und diese ist absolut sinnvoll. Ich sage Ihnen an dieser Stelle ganz deutlich, lieber Kollege Thiele, mit solchen Scheindebatten helfen Sie niemandem, weder der Industrie noch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und schon gar nicht den Kundinnen und Kunden in Deutschland. Denn die brauchen eines, sie brauchen Verlässlichkeit in dieser Debatte und nicht, dass ständig irgendwelche neuen Phantomdebatten durch dieses Land getrieben werden. Genau dafür werden wir mit dem Zukunftspakt Mobilität 2035 sorgen. Wir alle miteinander müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass wir an einigen Stellen noch deutlich besser werden müssen auch das gehört zu dem Strategiepapier, zum Beispiel in der Batteriezellenfertigung. Das ist völlig unbestritten. Dass lediglich 13 % der weltweit hergestellten Batterien für die Fahrzeuge aus europäischer Produktion stammen, kann uns nicht zufriedenstellen. Da haben wir alle miteinander noch Hausaufgaben zu erledigen. Aber auch darauf ist unser Ministerpräsident eingegangen. Das ist eine gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und der Automobilindustrie. Ich bin zuversichtlich, dass wir das schaffen werden. Die Strategie liegt auf dem Tisch - auch und insbesondere dank des Einsatzes von unserem Ministerpräsidenten Olaf Lies. Wir als SPD werden unseren Teil dazu beitragen, dass dieses Papier in die Tat umgesetzt wird. Denn das wird am Ende den Erfolg für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch für die Automobilindustrie in Deutschland bringen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich habe am Anfang auf das Zitat von Kurt Schumacher hingewiesen: Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit. - Das haben wir getan. Was bleibt, ist der Auftrag, etwas daraus zu machen, den Weg konsequent weiterzugehen und letztlich wieder erfolgreich zu sein. Darum schließe ich mit dem Zitat eines Schülers von Kurt Schumacher, nämlich von Herbert Wehner. Er sagte: Wir unterscheiden uns von den anderen nicht dadurch, dass wir weniger entschieden sind, sondern dadurch, dass wir weniger furchtsam sind. In diesem Sinne schlage ich vor: Lassen Sie uns nicht furchtsam sein, lassen Sie uns bei dieser Debatte mutig sein, mutig, um den Zukunftspakt Mobilität 2035 zum Erfolg zu führen, zum Erfolg für die Automobilindustrie und zum Erfolg für die über 100 000 Beschäftigten in der Automobilindustrie, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Rückbau stillgelegter Windkraftanlagen samt Fundamenten in Niedersachsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Meyer, für Ihre Ausführungen. Sie sprachen die ganzen Gesetze und dergleichen mehr an: die Bauordnung und den Windenergieerlass von 2021. Wie viele Ausnahmen gibt es eigentlich für die ganzen Windkraftanlagen in Niedersachsen, sodass nicht komplett, also mit Fundament, entfernt wurde? Herr Meyer möchte antworten.
Elbbrücke Darchau / Neu Darchau - Verbindung schaffen, Infrastruktur stärken, Entwicklung fördern!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Liebetruth, die Menschen warten seit 30 Jahren auf diese Brücke. Also haben Sie auch noch anderthalb Minuten mehr Zeit, sich in diesem Plenum damit zu befassen. Frau Dr. Liebetruth, meine Fragen hierzu sind ganz einfach: Waren Sie jemals vor Ort? Haben Sie sich jemals mit den Menschen vor Ort unterhalten? Haben Sie mal versucht, bei Niedrigwasser oder bei Hochwasser über die Elbe zu kommen? Haben Sie mal versucht, über die Elbe zu kommen, wenn es mal wieder einen Defekt gibt? Und können Sie uns genau angeben, wo es im nächsten Haushaltsplan diesen Förderetat der Landesregierung für eine neue Fähre gibt? Und wer soll die dann bitte bauen? Wie lange ist die Bauzeit für eine Fähre wir brauchen etwas Kurzfristiges, und wer soll sie dann betreiben? Vielen Dank. Frau Dr. Liebetruth möchte antworten. Bitteschön!
Forschung in angespannten Zeiten - welche Rolle spielt Niedersachsen?
stellt die Abgeordnete Annette Schütze. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Minister Mohrs, es gibt ja in Niedersachsen Universitäten wie Göttingen oder Oldenburg, die sich selbst Zivilklauseln gegeben haben. Wie gehen wir mit diesen Zivilklauseln beim Thema Sicherheit um? Herr Minister antwortet.
Forschung in angespannten Zeiten - welche Rolle spielt Niedersachsen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schaut man sich auf der Welt um, sieht man international immer mehr Konflikte und Krisen: der furchtbare Angriffskrieg gegen die Ukraine, die schreckliche Lage im Nahen Osten. Wir müssen darüber reden, was das auch für uns hier vor Ort konkret bedeutet. Und wer könnte uns bei diesen gesellschaftlichen Debatten besser unterstützen als unsere Wissenschaft? Hier werden Fakten gecheckt und wird Forschung betrieben, hier kann ein gesellschaftlicher Austauschraum entstehen. Was braucht Sicherheit in der Bundesrepublik? Wie kann es gelingen, kritische Infrastruktur zu schützen? Wie gelingt es, unabhängig von autoritären Regimen zu werden - gerade auch im Energiebereich? Aber wo gibt es vielleicht auch Grenzen im Sicherheitsbestreben? Wir dürfen das Thema Sicherheit aber nicht nur als rein technisches Thema begreifen. Sicherheit ist ebenfalls ein gesellschaftliches und soziales Feld. Sicherheit zu gewährleisten, ist eine Kernaufgabe demokratischer Staaten und erfordert dabei die Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürger - von uns allen. Sicherheit ist auch der Schutz unserer Demokratie. Das umfasst Investitionen in die politische Bildung, in zivilgesellschaftliches Engagement und in die Infrastruktur vor Ort. Für unsere Sicherheitspolitik ist es wichtig, zivilgesellschaftliches Engagement zu unterstützen und diesem keine Steine in den Weg zu legen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion: Mit Ihrem Verhalten tun Sie genau dies immer wieder: Sei es mit Ihren 551 Fragen an zivilgesellschaftliche Initiativen oder mit der Drohung, alle Projekte, die aus dem Programm „Demokratie leben!" gefördert werden, erst mal vom Verfassungsschutz durchleuchten zu lassen. Das alles ist keine Förderung unserer demokratischen Strukturen, sondern Kriminalisierung von zivilgesellschaftlichem Engagement, und das stärkt unsere Gesellschaft nicht, sondern stellt Menschen, die sich für Demokratie einsetzen, unter Generalverdacht. Vor diesem Hintergrund bin ich sehr froh, dass unser Minister in der Fragestunde gerade erläutert hat, wie unsere Landesregierung die niedersächsische Sicherheitsforschung unterstützt. Aber bei all der manchmal auch hitzig geführten Diskussion zu dem Thema gilt es, eines immer im Sinn zu behalten: Die Wissenschaftsfreiheit ist ein hohes Gut. Sicherheitsdebatten, so wichtig und richtig sie auch sind, dürfen nicht zulasten der Autonomie unserer Hochschulen geführt werden. Hier wird frei und selbstbestimmt entschieden, wie und zu was geforscht wird. Wozu politische Einflussnahme auf Wissenschaft und Forschung führt, sehen wir ja momentan in den USA. Trump versucht unter Vorwänden, seine politische Agenda an den US-amerikanischen Hochschulen durchzusetzen, und bestraft die Unis, die da nicht mitmachen, mit dem Entzug von Geldern, mit dem Eingriff in die Freiheit der Forschung und mit weiteren Barrieren für internationale Studierende. Und ein Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit ist ein Angriff auf die Wiege der Demokratie. Wer also den Zusammenbruch einer vermeintlich stabilen Demokratie live mitverfolgen möchte, braucht nur den Kopf gen Westen zu drehen. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Schneider. Der Herr Minister hat seine
Bitteschön! Vielen Dank.- Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Klare Kante gegen Gewalt an Frauen" - das fordert die SPD-Fraktion. Ausgerechnet die SPD-Fraktion! Und ich frage mich: Wer soll Ihnen das eigentlich glauben? Stellen wir Ihre Phrasen mal auf den Prüfstand. Und bevor Sie mir wieder das Wort im Mund umdrehen: Natürlich gibt es Gewalt gegen Frauen in allen sozialen Schichten, unter Menschen jeder Herkunft. Und natürlich geht sie ganz überwiegend von Männern aus. Aber „klare Kante" bedeutet doch, genau hinzuschauen, ohne Rücksicht auf Befindlichkeiten. Und dann sieht man: Gewalt gegen Frauen findet eben nicht in allen Gruppen gleichermaßen statt. Gehen wir zum Beispiel mal ins Freibad! Auch in diesem Sommer kam es dort wieder zu zahlreichen sexuellen Übergriffen auf junge Frauen. Die Täter waren meist Männer - richtig. Aber sie hatten häufig auch einen Migrationshintergrund. Das festzustellen, heißt nicht, dass alle Migranten kriminell sind, im Gegenteil: Die meisten sind es eben nicht. Wir sind es aber gerade unseren migrantischen Freunden schuldig, klar zu benennen, wer für solche Taten verantwortlich ist. Denn ihr Ruf leidet am meisten unter den Verbrechen Ihrer unkontrollierten Massenmigration. Und das werden wir nicht zulassen, meine Damen und Herren! Sie suchen nicht die Täter, sondern Sie suchen Ausreden. An Freibad-Übergriffen sind dann wahlweise der Klimawandel oder die Pommespreise schuld. Das, meine Damen und Herren, ist keine klare Kante. Das ist erbärmlich, unwahr und beschämend. Auch die Plakatkampagne in NRW in diesem Sommer spricht Bände: Eine etwa 50-jährige Frau mit roten Haaren begrapscht darauf einen migrantischen Jungen mit Holzbein, und er kann sich nur retten, wenn er den Bademeisternden das Antivergewaltigungscodewort „Tiki" zuruft. Ich weiß nicht ganz ehrlich, wie viele Drogen man nehmen muss, um sich so etwas auszudenken. Aber das ist keine klare Kante gegen Gewalt an Frauen - das ist die Verhöhnung von Opfern. Immer wieder beweisen Sie, dass Sie aus der Kölner Silvesternacht nichts gelernt haben. Und besonders widerlich zeigt sich das beim Thema Gruppenvergewaltigung, einem Phänomen, das wir vor 2015 praktisch nicht kannten. Die Zahlen sprechen für sich. - Interessant, dass Sie das zum Lachen finden. Das finde ich unheimlich interessant und bezeichnend. Doch statt zu handeln, lehnen Sie jeden AfD-Antrag ab, der endlich etwas ändern will. Das, meine Damen und Herren, hat nichts mit einer klaren Kante zu tun. Das liefert Frauen Verbrechern aus. Und ich frage mich wirklich ernsthaft: Was geht in Ihren Köpfen vor? Einen Moment, Frau Behrendt! - Herr Watermann! Fahren Sie fort, Frau Behrendt! Vielen Dank. Ein AfD-Antrag in diesem Parlament möchte Hunderten Frauen im Land helfen. Und Sie sagen: Das wollen wir nicht. Aber ich sage Ihnen: Das ist genau dasselbe, als würden Sie auf der Straße ein Verbrechen mitbekommen und nicht wollen, dass der Frau geholfen wird, weil der Helfer AfD wählt. Das hat nichts mit Frauenrechten zu tun, gar nichts! Sie waren es, die eine ungebremste Massenmigration aus frauenfeindlichen Kulturen zugelassen und gefördert haben - aus Kulturen, in denen Frauen 10 m hinter ihrem Mann gehen, wenn sie überhaupt vor die Tür dürfen. Sie können sich jetzt aufregen, aber die Realität, die Sie geschaffen haben, sehen Sie doch in den Frauenhäusern. Ihr Parteichef Martin Schulz sagte einst, was diese Leute mitbrächten, sei wertvoller als Gold. Ja, sie brachten unter anderem weibliche Genitalverstümmelung mit - eine primitive, grausame und zutiefst frauenverachtende Praxis, mit der Mädchen für immer entstellt werden. Und was macht Ihre klare Kante? Sie lehnen jeden Antrag der AfD dagegen ab. Wenn Sie wirklich gegen Gewalt an Frauen wären, dürften Parteigrenzen keine Rolle spielen. Doch das genaue Gegenteil ist der Fall: Sie opfern Frauen, weil Ihnen die AfD nicht passt. Und das ist zutiefst unmoralisch. Eine Sache will ich Ihnen noch sagen: Wenn es eine abscheulichste Form von Gewalt an Frauen gibt, dann ist es ihre Tötung bereits im Mutterleib. Das wichtigste Recht jedes Menschen und damit auch jeder Frau ist das Recht, geboren zu werden. Und dieses Recht verweigern Sie Zehntausenden kleinen Mädchen jedes Jahr. Erst vor wenigen Wochen wollten Sie eine Frau zu r Verfassungsrichterin machen, die Abtreibung bis kurz vor der Geburt ermöglichen wollte. Und Ihre eigene Jugendorganisation hat offen über Abtreibung bis zum neunten Monat nachgedacht. Nein, meine Damen und Herren von der SPD, klare Kante gegen Gewalt an Frauen heißt klare Kante gegen Ihre ungebremste Massenmigration. Klare Kante gegen Gewalt an Frauen heißt, Täter beim Namen zu nennen, egal woher sie kommen. Klare Kante gegen Gewalt an Frauen heißt, Leben zu schützen, auch das der Ungeborenen. Meine Damen und Herren, klare Kante gegen Gewalt an Frauen heißt: klare Kante gegen die SPD. Vielen Dank.
De-Industrialisierung stoppen - Wettbewerbsfähigkeit erhalten und ausbauen
hat. Aber bitte halten Sie die Redezeiten ein! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Tonne, wenn ich von 100 Millionen Euro gesprochen habe, habe ich mich versprochen. Ich habe gerade in mein Manuskript geschaut: 500 Millionen Euro aus dem Sondervermögen geben Sie dafür aus, das ist korrekt. Das sind aber bei 9 400 Millionen Euro ganze 5,3 %. Für die Herausforderungen, die wir im Straßeninfrastrukturbereich haben, ist das in meinen Augen nach wie vor ein zu kleiner Betrag. Das habe ich kritisieren wollen - aber die 500 Millionen Euro sind richtig. Vielen Dank, Herr Kollege Hilbers.
Ein aktives Wolfsmanagement in Niedersachsen - für die Weidetierhaltung, den Deichschutz und die Sicherheit der Menschen im ländlichen Raum
Die ist weitergelaufen, das habe ich gesehen. Die Redezeit bekommen Sie natürlich noch. Und Sie bekommen auch noch weitere anderthalb Minuten für die Beantwortung. Bitteschön! Vielen Dank, Herr Präsident, für die Klarstellung. Es wäre tatsächlich interessant zu klären, auf welcher Ebene das zu lösen ist. Natürlich müssen wir den Wolfsschutz gewährleisten. Ich würde hier aber nicht zustimmen, dass wir in dieser Hinsicht untätig geblieben sind, und die Frage stellen, ob es tatsächlich eine Bundesangelegenheit oder eine Landesangelegenheit ist. Aber konstruktive Gespräche können wir da sehr gerne führen, gar kein Problem. Gut, kommen wir zurück zur Rede. Sie nennen drei Motive in der Überschrift.
Rückbau stillgelegter Windkraftanlagen samt Fundamenten in Niedersachsen
Herr Dr. Kerzel! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Meyer, Sie sprachen jetzt mehrfach davon, dass recycelt wird. Recyceln sei ja gut - je mehr, desto besser. Dann müsste ja rein von der Logik her alles raus, um es zu recyceln. Sie sprachen ja auch von Eisen und Beton. Meines Wissens sind da auch verschiedene Kunststoffe enthalten. Wohin wird das Material geliefert, und wo wird es eingesetzt? Herr Minister Meyer möchte antworten.
Lehrkräfteausbildung praktisch und vernetzt denken - Qualität stärken, Fachkräftemangel bekämpfen!
welche Pläne für die Oberschulen darin vorgesehen sind, und ob das dann nicht doch etwas mit Schulstrukturdebatten zu tun hat. Den Entwurf habe ich noch nicht gelesen. Ich kenne aber die Pläne zur Oberstufenreform. ‑ Ich kenne den Entwurf nicht, ich habe ihn heute noch nicht gelesen. Wir können daher gerne im Anschluss darüber diskutieren. Es ist keine Schulstrukturdebatte vorgesehen, und auch jetzt führen wir keine Schulstrukturdebatte. Vielmehr wollen wir das Thema Lehrkräfteausbildung reformieren und verändern. Das machen wir mit unserem Antrag! Während andere vielleicht in alte Muster zurückgehen wollen, gehen wir die Herausforderungen mit einem zukunftsorientierten Blick an.
Frau Camuz, jetzt läuft die Zeit. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Zurück zu meiner Rede! Wir können immer wieder versuchen, den Flickenteppich hier und da zu schließen. Aber wir können auch dieses Momentum hier in Niedersachsen nutzen, um hier Lücken zu schließen. Das bedeutet: endlich ein Paritätsgesetz und ein Landesantidiskriminierungsgesetz, das Sexismus seitens der öffentlichen Hand in all seinen Formen wirklich begegnet! Es ist an der Zeit. Vielen Dank.
Elbbrücke Darchau / Neu Darchau - Verbindung schaffen, Infrastruktur stärken, Entwicklung fördern!
Aber sehr gerne, Herr Bajus! Herr Bajus, bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Kollege Dorendorf, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Wir haben Ihrem Wortbeitrag bis zu diesem Punkt lauschen können. Wenn ich Sie richtig verstehe, geht es um Brücken. Eine Brücke kann ich anfassen. Sie ist etwas Handfestes. Die kann ich sehen. Dafür muss gebaut werden. Deswegen meine Frage: Warum haben wir von Ihnen bisher nicht ein einziges sachliches Argument gehört, sondern nur wenn ich das so sagen darf Phrasen, nur Polemik und kein einziges Argument, warum diese Brücke jetzt gebaut werden sollte? Das hätten die Menschen in diesem Land doch verdient. Finden Sie nicht auch, dass Sie mal Argumente liefern sollten? Herr Bajus, vielen Dank für diese Frage, zeigt sie doch wieder, dass Sie einfach nur ganz schnell antworten wollen. Wenn Sie am Ende meines Vortrages
Maßnahmen und Ergebnisse der Tätigkeit der Landesregierung bezüglich der Eindämmung und Überwindung der COVID-19-Krise und der Auswertung getroffener Entscheidungen während und nach der COVID-19-Pandemie in Niedersachsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst auf das Grundsätzliche eingehen: Wir leben in einer föderalen Demokratie. Das bedeutet, die Länder sind keine Filialen des Bundes, sie sind eigenständige Verfassungsorgane mit Verantwortung. Zwar wurden in Niedersachsen in der Corona-Zeit zahlreiche Gremien ins Leben gerufen, doch im Ergebnis wurde fast immer das umgesetzt, was zuvor von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen wurde. Es ist eine bewusste Entwertung des Parlaments, wenn Entscheidungen nicht hier getroffen werden, sondern im Hinterzimmer entstehen und hier dann nur noch abgenickt werden. Wenn Länder nur noch umsetzen, was Berlin beschließt, dann ist das kein kooperativer Föderalismus mehr, dann ist das Zentralismus mit Landesfarben. Föderale Demokratie bedeutet Streit, bedeutet Verantwortung und Mut zur Eigenständigkeit. Diesen Mut vermissten wir bei sämtlichen Corona-Entscheidungen, aber nicht nur hier in Niedersachsen. Ich will auch auf die Selbsteinschätzung der Landesregierung eingehen. Sie schreiben in Ihrer Vorbemerkung: „Das Land Niedersachsen hat zur Bekämpfung der COVID‑19-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2023 erfolgreiche Arbeit geleistet und die Pandemie im bundesweiten Vergleich gut bewältigt." Schon oberflächlich betrachtet, stimmt das so nicht. Während die Regierung den Ausnahmezustand ausrief, blieben die Kliniken leer. Von 150 000 normalen Klinikaufnahmen im ganzen Lockdown waren nur 2 000 Corona-Fälle, also nicht einmal 1,5 %. Das Gesundheitssystem drohte also nicht, überlastet zu werden, sondern war wegen fehlender Patienten im Krisenmodus. Man schickte die Bevölkerung in den Hausarrest und die Krankenhäuser in die Kurzarbeit. Der Lockdown sollte Leben retten, führte aber dazu, dass schwerkranke Menschen teils keine Behandlung bekamen, weil Betten für Corona-Patienten reserviert wurden, die aber nicht kamen. Die große Überlastung war ein Phantom. Das Gesundheitssystem stand still, aber nicht wegen Corona, sondern wegen der Angstkampagnen. Währenddessen starben Menschen zu Hause, in Pflegeheimen, allein, ohne ärztliche Hilfe, auch weil Betten freigehalten wurden, die niemand brauchte. Sie nennen das nun also Erfolg, wenn wichtige Behandlungen mit kritischen Folgen verschoben wurden und wenn Menschen alleingelassen wurden? Das war kein Erfolg, das war ein nationales Experiment. Denn nicht die Pandemie, sondern die experimentellen Panik- und Angstkampagnen haben Menschen von notwendiger Versorgung ferngehalten. Sie haben die Normalversorgung abgewürgt und den Menschen gegenüber verschleiert, wie leer die Kliniken waren. Und nun feiern Sie sich selbst, Sie hätten es gut gemacht. Das, meine Damen und Herren, ist Geschichtsklitterung und keine verantwortungsbewusste Aufarbeitung. Besonders brisant und inzwischen belegt: Das Robert Koch-Institut selbst stand während der Pandemie unter massivem politischen Einfluss. Also waren die Maßnahmen durch politischen Druck gefärbt und nicht wissenschaftlich durchdacht. So wurde auch dieses Parlament, so wurden auch die Bürger in die Irre geführt. Die Regierung hat ihre Pflicht zur Abwägung von Nutzen und Schaden ganz klar nicht erfüllt. Die Konsequenz: Alte in der Isolation starben, Junge, deren Entwicklung stagnierte, Patienten, deren Operationen verschoben wurden und die mitunter unter Schmerzen litten oder wegen fehlender Vorsorgeuntersuchungen vielleicht sogar frühzeitig verstarben. Ein weiterer Punkt: das Finanzgebaren. Das COVID‑19-Sondervermögen - ein politischer Gemischtwarenladen. Ich hoffe sehr, Sie alle haben sich die Anlage 1 angesehen. Da steht alles drin: 2,1 Milliarden Euro zur Tilgung von Notlagenkrediten, 200 Millionen Euro für Verwaltungskosten. Und dann wird es richtig kreativ: 714 Millionen Euro für den Transformationsfonds Automobilzulieferer, 111 Millionen Euro für Breitbandausbau, 15 Millionen Euro für Radwege, Kulturförderung, Theaterfonds, Künstlerhilfen, Masken, Plexiglas, DigitalPakt, 718 Millionen Euro für Impfzentren, 397 Millionen Euro für Testzentren. Meine Damen und Herren, das alles ist Aktionismus, Symbolpolitik und klassische Haushaltskosmetik. Zum Sondervermögen: Das war kein Rettungsschirm, das war ein politischer Flohmarkt mit Pandemieetikett, aber keine nachhaltige Pandemiebekämpfung. Und dann das Impfzentrum-Märchen: Angeblich musste der Impfstoff bei minus 70 °C gekühlt werden - und dann plötzlich doch nicht. Unsere Ärzte hätten das genauso über das Medizinsystem regeln können, dann hätte es die teuren Impfzentren gar nicht gebraucht. Selbst in den sogenannten Kernbereichen ein Skandal: fast 29 Millionen Euro für das Notkrankenhaus in Hannover. 485 Betten, Beatmungsgeräte, CT - und kein einziger Patient kein einziger! wurde dort behandelt. Der Systemkollaps, mit dem Sie alles verteidigten, war niemals realistisch. Die Daten zeigen, dass die Kliniken ständig unterbelegt waren. Das war also das Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz? Freiheitseingriffe, Grundrechtsbeschränkungen und Milliarden für fachfremde Programme, ein Sondervermögen, das zum politischen Spielgeld mutierte. Und am Ende feiern Sie sich für eine angeblich gute Bewältigung mit 16 494 Toten in Niedersachsen. Wie sieht die Realität aus? Menschen starben allein, weil sie nicht mehr ins Krankenhaus wollten; Pflegebedürftige zerbrachen in der Isolation; Kinder litten durch Schulschließungen; Milliarden wurden zweckentfremdet. Und am Ende blieben trotzdem noch 2 Milliarden Euro übrig. Ihre Katastrophe existierte nicht. Sie haben Angst produziert, Geld verschoben und Bürgerrechte eingeschränkt. Und nun zum Schutz des Lebens, der sogenannten Impfkampagne. Man wollte mit der Impfung doch die Schwächsten schützen: die Alten, die Kranken und die Pflegebedürftigen. Und was passierte? Die Zahlen der Verstorbenen mit Impfung und Pflegegrad gingen rasant nach oben. In Niedersachsen stieg die Zahl der Verstorbenen nach Beginn der Impfkampagne deutlich an. Ein immer größerer Teil davon waren Menschen mit Pflegegrad, also genau jene, die man eigentlich schützen wollte. Die Politik sagte: Wir schützen die Vulnerablen. Die Statistik sagt: Sie sind auch nach der Impfstoffgabe massenweise gestorben. Stattdessen feiert man den Erfolg der Impfkampagne, während in den Pflegeheimen die Kerzen ausgingen. Schutz hieß plötzlich Abstand, Isolation und Besuchsverbot. Und wenn jemand heute sagt, dass das eine Erfolgsgeschichte ist, und das eine Pandemienachlese nennt, kann ich nur sagen: Das ist vielmehr ein trauriges Kapitel im Lehrbuch der Täuschung der Massen. Man sperrte die Vulnerablen weg, trennte sie von ihren Familien, impfte sie und ließ sie allein sterben. Ist das eine Erfolgsgeschichte? Nein, das ist ein nationales Verdrängungsprojekt. Und das Schlimmste ist: Niemand durfte der Impfung widersprechen. Wer es tat, wurde medial und beruflich vernichtet. Die Landesregierung wusste spätestens am 5. Februar 2021, dass die neuen Impfstoffe schwere Nebenwirkungen bis hin zu Todesfällen verursachen konnten. Bis 2022 gab es allein fast 100 bekannte Todesfälle im Zusammenhang mit der Impfung in Niedersachsen. Mein Fazit: Sie bedienen sich Dramen wie in Bergamo, um sämtliche Maßnahmen und Grundrechtseingriffe zu rechtfertigen. Doch diese Schreckensbilder waren Einzelereignisse und wurden politisch ausgeschlachtet. Sie behaupten, Menschenleben geschützt zu haben. Warum sind dann so viele nach der Impfung gestorben? Freiheitseinschränkungen bedeuten für viele herzzerreißendes, unnötiges und wirklich schweres Leiden, allein und insoliert. Sie erklären, Sie hätten Leben gerettet. Ich sage: Sie stehen in der Verantwortung für alles, was als zweifelhafte Nebenwirkung dieser Politik geschehen ist. Menschen, die hätten versorgt werden können, Familien, die sich nicht verabschieden konnten, Kinder, denen wichtige Jahre geraubt wurden, und Menschen, die an und nach einer Impfung gestorben sind. Das ist keine Erfolgsgeschichte, das ist ein Desaster. Sie feiern sich dafür. Aber die Opfer Ihrer Politik und deren Angehörige, sie alle werden das niemals vergessen. Ich hätte mir mehr kritische Beurteilung der Landesregierung gewünscht. Vielen Dank. Für die Landesregierung hat nun das Wort: der Minister für Soziales, Arbeit,
Wie ist es um die Zukunft der Tagesbildungsstätten in Niedersachsen bestellt?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Weiterentwicklung der Tagesbildungsstätten verändert sich die Schullandschaft in den Regionen. Insofern nehmen die Tagesbildungsstätten, je nach Entscheidung der Schulträger, ganz unterschiedliche Rollen ein: Einige werden sie als ergänzendes Förderzentrum, Therapiezentrum, Unterstützungszentrum oder auch zur Ferienbetreuung nutzen. Andere werden Kooperationsmodelle bauen. Wieder andere werden bestehende Schulen erweitern und der Tagesbildungsstätte einen ergänzenden Raum geben oder auch die Tagesbildungsstätte dorthin überführen. Die Regionalzentren Schulische Inklusion als Fachberatungsstellen und in diesem Bereich unterstützende Einrichtungen entwickeln die regionalen Inklusionskonzepte und haben somit die Möglichkeit, zu schauen, inwiefern die Veränderungen in den jeweiligen Landkreisen Möglichkeiten für ein neues, übergeordnet betrachtetes regionales Inklusionskonzept mitbringen. Vielen Dank. Vielen Dank.
Vorreiterrolle für Niedersachsen: Jetzt Grundlagen für "autonome Zukunftsprojekte" legen!
Zukunft ist. Wo sind Ihre konkreten Forderungen für dieses wichtige Zukunftsfeld in Niedersachsen? Lieber Kollege Scharrelmann, wir haben einen umfangreichen Antrag zur Zukunft der Automobilindustrie auf den Weg gebracht. In diesem Antrag sind auch das autonome Fahren und die Forderung einer Unterstützung des autonomen Fahrens enthalten. Darauf, wie genau das aussehen wird und was die Landesregierung dazu macht, werde ich gleich noch eingehen. Gerade als Abgeordneter aus Braunschweig ist es mir eine große Freude, dass das Testfeld Niedersachsen beim DLR in Braunschweig entstanden ist. Es ist eine ausgezeichnete Forschungsinfrastruktur, die dort durch das DLR aufgebaut wurde. Die Kooperationspartner waren zur Anhörung im Ausschuss und fühlten
Machtmissbrauch und sexueller Belästigung in der Filmbranche entgegentreten
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sexismus, Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe in der Filmbranche gibt es auch hier bei uns in Niedersachsen. Es wurde in der Vergangenheit zwar viel über Missstände gesprochen, aber die Frage ist: Was hat sich strukturell verändert? Eine aktuelle Befragung im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zeigt: Fast jede zweite befragte Person aus der Branche war in den letzten drei Jahren von sexueller Belästigung betroffen. Und das sind keine Einzelfälle. Die Branche leidet unter einem systemischen Problem, geprägt von Abhängigkeiten, Machtgefällen und dem Schweigen vieler Beteiligter. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen: Häufig sind Frauen die Betroffenen. Wir dürfen das nicht länger hinnehmen. Mit diesem Antrag bringen wir drei wichtige Punkte auf den Weg: erstens die Verknüpfung der Filmförderung mit einem verbindlichen Verhaltenskodex gegen sexualisierte Grenzüberschreitung und gegen Machtmissbrauch, zweitens die Einrichtung einer unabhängigen Anlauf- und Vertrauensstelle für Betroffene und drittens klare Schutzkonzepte und Vertrauenspersonen am Set als Förderkriterien des Landes Niedersachsen. Es geht hier keineswegs nur um Symbolpolitik, sondern um konkrete Maßnahmen, die helfen können, das bestehende Machtungleichgewicht am Filmset auszugleichen. Filmproduktionen, liebe Kolleginnen und Kollegen, müssen klar frei sein von Angst, Übergriffen und Machtmissbrauch. Wir werden mit diesem Maßnahmenpaket natürlich nicht alle Probleme lösen, aber sie sind ein wichtiger erster Schritt. Wir brauchen mehr Sensibilisierung. Mehr Mut zur Verantwortung und ein Umfeld der Zivilcourage verhindern, dass die Opfer bestraft werden und ein Schutzraum für Täter entsteht. Als Land haben wir die Verantwortung, mit gutem Beispiel voranzugehen. Filmförderung darf nicht bedingungslos erfolgen, sondern muss gezielt dazu beitragen, Strukturen sexueller Grenzüberschreitung und Machtmissbrauch abzubauen. Abschließend möchte ich mich insbesondere bei der CDU für die konstruktive Debatte im Ausschuss und für die Unterstützung bedanken. Gerade an dieser Stelle ist dies, wie ich finde, ein wichtiges Signal, ein gutes Signal, dass alle drei demokratischen Parteien im Landtag hier an einem Strang ziehen. Herzlichen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt von der CDU-Fraktion.
Landeseigene Rückführungsvollzugsbehörde schaffen - Niedersachsen zum Vorbild für effektiven Rückführungsvollzug machen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Wille, ich bin von Ihrem Redebeitrag überrascht. War es nicht Ihre Parlamentarische Geschäftsführerin, die heute Morgen vehement die Einführung von Dublin-Zentren in Niedersachsen forderte? Erklären Sie das doch mal in aller Ruhe wir können darüber auch ganz leise und ohne Lautstärke sprechen; es ist auch keine Presse mehr da, die irgendwelche Schlagzeilen produziert: Ein Dublin-Zentrum wäre doch auch eine Behörde oder eine behördenähnliche Struktur. Was ist denn der Unterschied zwischen einem Dublin-Zentrum, wo nur Dublin-Fälle bearbeitet werden, und einer Rückführungsbehörde, in der alle vollziehbar Ausreisepflichtigen behandelt werden und wo die Abschiebung organisiert wird? Das ist mir nicht klargeworden. Einerseits werden Dublin-Zentrum gefordert. Ihr Fraktionsvorsitzender, dem ich auch gute Besserung wünsche, schreibt sogar einen Brief an Herrn Dobrindt, der dann auch sagt, das ist hier alles möglich. Dann machen Sie noch Pressemitteilungen, reichen eine Aktuelle Stunde für heute Morgen ein - aber jetzt wird gesagt: Es ist alles wunderbar, der Rückführungsvollzug ist auch wunderbar, nur die kleinen strukturellen Probleme müssen wir noch verbessern. Herr Wille, ich würde das einen Widerspruch nennen. Vielen Dank. Herr Wille, kommen Sie für die Antwort gerne nach vorne! Frau Pr
Forschung in angespannten Zeiten - welche Rolle spielt Niedersachsen?
die Abgeordnete Jessica Schülke. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Werter Herr Minister Mohrs, werte Landesregierung, zu den Aufgaben der in die „Hightech Agenda Deutschland" einzubringenden Geistes- und Sozialwissenschaften gehört unter anderem so steht es dort der „Umgang mit aktuellen inneren wie äußeren Bedrohungen für demokratische Gesellschaften, etwa durch demokratie- und menschenfeindliche Ideologien und Einstellungen". Gehören nach Einschätzung des Ministeriums auch der Linksextremismus, der Islamismus sowie die illegale Massenmigration zu diesen inneren und äußeren Bedrohungsphänomenen für das demokratisch verfasste deutsche Gemeinwesen? - Vielen Dank. Bitteschön, Herr Minister!
Zentralisierung und Digitalisierung der Gebührenerhebung und -bearbeitung bei der Polizei voranbringen - Effizienz steigern, Digitalisierung nutzen, KI-Potenziale prüfen
dass dieser Antrag ein ideologischer Antrag sei. Liebe Kollegin Buschmann, wenn Sie hier das erste Mal und nur ausnahmsweise „Spielfeldrand der Ideologie" gesagt hätten und ich vielleicht ein bisschen pikiert reagiert und gefragt hätte, was das denn soll, dann hätte ich gesagt: Na gut, okay, geschenkt, da habe ich mich vielleicht irgendwie ein bisschen verhört. Aber das ist ja wirklich ein Standard! Ich überlege jedes Mal, wenn ich da hinten sitze und Sie hier vorne von Ideologie sprechen, ob ich Sie mal nach Ihrem Ideologiebegriff frage. Denn, ehrlich gesagt, er ist ein bisschen überdehnt. Man muss nicht lange in einem Universitätsseminar gewesen sein - der ist komplett überdehnt, und er ist auch ein bisschen albern. Das ist wunderbar. Na ja, Ideologie fängt auch ein bisschen früher an. Der Begriff kann sehr breit sein. Aber Ideologie fängt auch relativ früh an.
Elbbrücke Darchau / Neu Darchau - Verbindung schaffen, Infrastruktur stärken, Entwicklung fördern!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Dorendorf sprach es an: Am 7. August fand im Amt Neuhaus ein denkwürdiger Bürgerdialog zum Thema Brücke statt. Zu Gast waren die Staatssekretäre Wunderling-Weilbier und Frau Patzke. Sie erklärten vor einem staunenden Publikum, dass die Landesregierung durchaus hinter dem Brückenbau stehe und seiner Förderung nichts entgegenstehe. Dennoch konnten die beiden um Wogenglättung bemühten Staatssekretäre nicht überzeugend darlegen, warum die seit 30 Jahren bestehende Fährverbindung nun plötzlich in das Landes-Raumordnungsprogramm aufgenommen werden soll. Frau Patzke betonte dabei mehrfach, dass diese Änderung keine Verhinderungsplanung sei. Doch diese Aussage wirft Fragen auf: Erstens. Ein solcher Vorwurf wurde auf dieser Veranstaltung überhaupt nicht erhoben. Zweitens. Welchen Zweck soll denn ein solcher Eintrag haben, wenn nicht die Verhinderung der Landesförderung für das von den Grünen so gehasste Brückenprojekt? Die Realität ist klar: Die Festlegung auf die Fährverbindung im Landes-Raumordnungsprogramm müsste verbindlich in allen folgenden Verfahren berücksichtigt werden. Ein Planfeststellungsbeschluss für eine Brücke wäre dann praktisch unmöglich. Zudem würde die Förderfähigkeit der Brücke nach dem Niedersächsische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz entfallen, da der Bau nicht mehr mit den Zielen der Raumordnung vereinbar wäre. Fördermittel könnten so elegant verhindert werden. - So weit der Schulz-Hendel'sche-Staudte-Plan! Mit Erstaunen stellten die Besucher zudem fest, dass die von der Landesregierung angestrebte sogenannte Niedrigwasser-Fähre so etwas gibt es übrigens gar nicht nun als Straße deklariert wird, für deren Anschaffung angeblich sogar Landesfördergelder bereitgestellt werden sollen. Doch eine Fähre ist nun mal keine Straße, meine Damen und Herren. Eine Straßenwidmung hat es nie gegeben, und ohne Widmung gibt es auch keine Förderfähigkeit nach dem NGVFG. Darüber hinaus bleibt völlig unklar, wie der Landkreis Lüchow-Dannenberg zu dieser aufgezwungenen 75‑%-Förderung steht, die Sie jetzt nach seinem Beschluss umsetzen. Eine solche Förderung wäre ja zurückzuzahlen das ist ja der Witz, Herr Kollege Schulz-Hendel, sollte die Fähre nur wenige Jahre in Betrieb sein, weil anschließend eine Brücke gebaut wird. Das ist Irrsinn! Sehr geehrte Frau Ministerin Staudte, Sie wären sehr gut beraten, die geplante Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms aufzugeben. Ein Eintrag „Fährverbindung" wäre nicht nur fragwürdig, sondern schlicht rechtswidrig und würde einer juristischen Prüfung nicht standhalten. Ihre Staatssekretärin hat sich auf der Veranstaltung von Ihnen und Ihren vorherigen Aussagen deutlich distanziert. Werden Sie hier einsichtig! Sie sind mit Ihren Brückenverhinderungsplanungen gescheitert. Meine Damen und Herren, abschließend kann man die Landesregierung hier nur auffordern: Beenden Sie diese Verhinderungspolitik, und halten Sie sich an die Vorgaben aus der Vergangenheit! Und zum Thema Brücke als kommunales Projekt: Nach der nächsten Kommunalwahl wird sich eine Menge ändern. Es wird eine schmale Grünen-Fraktion im Kreistag Lüneburg geben, es wird hoffentlich kaum Linke geben, wenig SPD, aber sehr viele AfD-Abgeordnete, die dann zusammen mit der CDU dieses Brückenprojekt beschließen werden, und anschließend wird die Brücke gebaut. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung ist von der Fraktion der SPD.
Wie ist es um die Zukunft der Tagesbildungsstätten in Niedersachsen bestellt?
Herr Fühner, bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Tagesbildungsstätten sind ein fester Bestandteil der Bildungslandschaft in unserem Bundesland. Seit Jahrzehnten wird dort unverzichtbar wichtige Arbeit geleistet, insbesondere für Kinder mit besonderem Förderbedarf und ihre Familien. Die Tagesbildungsstätten bieten verlässliche Strukturen und eine qualifizierte pädagogische Begleitung - und damit eine echte Chance auf Teilhabe. Trotz meiner kurzen Redezeit will ich die Gelegenheit wahrnehmen, all den Menschen, die in den Tagesbildungsstätten tätig sind den Lehrerinnen und Lehrern, den Erzieherinnen und Erziehern, den heilpädagogischen Kräften ein großes Dankeschön für die so wertvolle Arbeit sagen, die sie seit Jahrzehnten in diesem Land leisten. Sie haben es verdient, dass das Parlament ihnen dafür seinen Respekt zollt. Im Juni des letzten Jahres das ist also schon lange her haben wir hier im Niedersächsischen Landtag den Entschließungsantrag „Stärkung der Inklusion - Entwicklung der Tagesbildungsstätten unterstützen" diskutiert, den wir gemeinsam mit den regierungstragenden Fraktionen eingebracht hatten. Dieser Entschließungsantrag war damals nicht nur ein gutes Signal, sondern er hatte auch einen klaren Fahrplan für das aufgezeigt, was wir als Parlament erwarten, welche Ideen wir für den Umwandlungsprozess haben und welche Möglichkeiten wir dort sehen. Umso ernüchternder ist es, dass die Landesregierung mit diesem Thema so behäbig und langsam umgeht. Die heutige Fragestunde wäre eine gute Gelegenheit gewesen, ein bisschen mehr Klarheit zu schaffen: für die Kinder und ihre Familien, für die Träger, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch für unsere Kommunen. Leider ist dies nicht geschehen. Frau Hamburg, Ihre Antworten in dieser Fragestunde waren leider nicht zufriedenstellend. Es gibt weder einen Zeitplan, wie man den Umwandlungsprozess in vernünftigen Strukturen organisieren möchte, noch ein Finanzierungskonzept für die Lücke von drei Jahren, die durch das Ausbleiben von Finanzhilfezahlungen entsteht. Und es gibt auch keine Lösungen für das Personal. Was Sie hier vorgetragen haben, sind bruchstückhafte Ansätze - aber es schafft keine Klarheit. Alle die, die die Hoffnung hatten, Antworten zu bekommen die Träger, die Eltern, die Kinder, müssen von dem, was heute aus diesem Parlament hervorgegangen ist, enttäuscht sein. Wir als CDU-Fraktion nehmen jedenfalls eine große Beunruhigung in den Tagesbildungsstätten überall im Land wahr. Wir können es den Kindern, den Familien und auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht mehr vermitteln, dass diese Prozesse so lange dauern. Deswegen hätten wir uns gewünscht, dass es heute klare Aussagen gibt: beispielsweise, ob man § 151 des Schulgesetzes eine klare Absage erteilt oder ob seine Anwendung immer noch in Betracht gezogen wird. Ich finde es auch erstaunlich, dass Herr Philippi nicht in der Lage ist, auch nur ansatzweise darzulegen, welche Mittel aus dem Etat des Sozialministeriums herübergezogen werden könnten. Aber wenn man sich damit noch nicht beschäftigt hat, dann kennt man die Zahlen natürlich auch nicht. Das heißt, man hat die Arbeit noch gar nicht aufgenommen. Denn sonst hätte er ja eine Range nennen bzw. sagen können, über welche Größenordnung wir da reden. Ich muss sagen, auch diese Antwort war sehr enttäuschend. In all diesen Fragen gibt es keine Klarheit, und das ist die große Enttäuschung am heutigen Tag. Frau Ministerin, es geht hier um die Teilhabechancen von Kindern, es geht um die Arbeitsbedingungen von Fachkräften. Wer das Thema auf die lange Bank schiebt so wie Sie, riskiert, dass wichtige Strukturen wegbrechen. Wir erwarten wir von Ihnen in den nächsten Monaten ein klares Bekenntnis zu einer fairen und verlässlichen Finanzierung im Umwandlungsprozess, und wir erwarten ein klares Bekenntnis zur Unterstützung der engagierten Fachkräfte, die tagtäglich Unglaubliches leisten. Alles andere wird den Kindern, den Familien und dem Anspruch auf inklusive Bildung in Niedersachsen nicht gerecht. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Fühner. Für die Fraktion der AfD
Ein aktives Wolfsmanagement in Niedersachsen - für die Weidetierhaltung, den Deichschutz und die Sicherheit der Menschen im ländlichen Raum
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Wer immer noch suggeriert, die Landesregierung in Niedersachsen tue zu wenig beim Thema Wolf, der liegt nicht nur falsch, sondern der heizt bei diesem wichtigen Thema unnötig die Stimmung weiter an - und das ist populistisch! Diese Landesregierung hat bereits viel getan und arbeitet weiter für ein möglichst konfliktfreies Zusammenleben von Menschen, Weidetieren und Wölfen, und das im Dialog mit allen Beteiligten, mit den WeidetierhalterInnen und mit den Naturschutzverbänden. Das unterscheidet uns von der CDU! Liebe KollegInnen, der Ball liegt jetzt beim Bund. Wenn Sie von der CDU meinen, wir hätten einen besseren Draht zu Bundeslandwirtschaftsminister Rainer von der CSU, dann nehme ich das mal als Kompliment. Oder wie soll ich das auffassen? Wenn ein Vorschlag zum Bundesjagdrecht vorliegt, wäre es ja klug, ihn auch an die Bundesländer weiterzugeben, denn es wäre wichtig, das im Konsens zu erarbeiten. Das passiert aber nicht. SPD und Grüne hier in Niedersachsen haben die Bundesebene schon mehrfach aufgefordert, für rechtssichere Rahmenbedingungen für ein regional differenziertes Bestandsmanagement zu sorgen. Der Bund muss jetzt liefern, Niedersachsen ist vorbereitet. Dass der günstige Erhaltungszustand für den Wolf in der biogeografischen atlantischen Region das ist der Großteil von Niedersachsen jetzt festgestellt wurde, der Wolf also bei uns nicht mehr vom Aussterben bedroht ist, ist doch ein Zeichen dafür, dass der Artenschutz, die FFH-Richtlinie funktioniert und dass es wichtig ist, die wissenschaftlichen Kriterien einzuhalten, für eine rechtssichere Regelung, und nicht einfach politisch zu entscheiden. Die Forderung der CDU nach pauschalen Obergrenzen ist nicht nur artenschutzrechtlich bedenklich, sondern auch nicht zielführend. Auch das ist populistisch! Sie suggerieren, das wäre eine einfache Lösung. Aber damit können funktionierende Rudelstrukturen zerstört werden. Es geht doch nicht um Wölfe, die nur wild jagen. Es geht doch darum, Problemwölfe zu entnehmen, damit das Verhalten, den Herdenschutz zu überwinden, nicht weitergegeben wird! Auch Bundeslandwirtschaftsminister Rainer sagt: Der Wolf soll nicht stellenweise wieder ausgerottet werden. Und Umweltminister Schneider sagt: Es geht um Problemwölfe, nicht um Pauschalabschüsse. Frau Kollegin Kura, ich darf auch Sie kurz unterbrechen, denn es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: des Kollegen Dr. Mohrmann. Möchten Sie dem entsprechen? Nein, danke. Dann fahren Sie bitte fort! Ich komme zum Schluss: Uns geht es um rechtssichere, unbürokratische Entnahmen in Gebieten, wo es vermehrt zu Problemen kommt und eine Intervention nötig ist, und um einen guten Herdenschutz. Die unbürokratische Förderung dafür ist hier in Niedersachsen schon längst Realität: mit der neuen Prämie für Schafe und Ziegen - 40 Euro pro Tier, am Deich 50 Euro. Wer hier Ängste schürt, Menschen in ländlichen Räumen, Weidetierhaltung und Artenschutz gegeneinander ausspielt, dem geht es nicht um Lösungen, dem geht es um Schlagzeilen. Und das finde ich bedenklich. Weil der Fokus auf dem Jagdrecht, aber eben auch auf dem Naturschutzrecht liegt, beantrage ich eine Mitberatung im Umweltausschuss.
Union stoppt das Tierwohlprogramm: Rückschlag beim Stallumbau statt Planungssicherheit für die Landwirtschaft
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Schroeder, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Grünen, wir als CDU nehmen vorerst mit Erstaunen zur Kenntnis, dass Sie neuerdings Ihr Herz für die Tierhalter entdeckt haben wollen. Denn bislang das will ich hier deutlich sagen haben Sie ja kaum eine Gelegenheit ausgelassen, deutlich zu machen, dass Sie vor allen Dingen eines wollen: die Tierhaltung in diesem Land deutlich reduzieren. Anton Hofreiter sprach gerade davon, dass in Deutschland bis 2036 die von ihm so genannte Massentierhaltung vollständig und komplett verboten werden sollte - was auch immer Sie unter dem Begriff „Massentierhaltung" verstehen. Ihre Forderung nach deutlich weniger Tierhaltung hatten Sie auch im Wahlprogramm zur Bundestagswahl verankert. Ich zitiere aus der letzten Wahlperiode Ihre Bundestagsabgeordnete Dr. An ne Monika Spallek: „Wir haben ein Riesenproblem mit der Tierhaltung. Wir müssen runter mit der Tierhaltung - mindestens 50% ." Bei solchen Aussagen erfordert es schon eine gewisse Fantasie, um zu glauben, dass Sie hier nun auf einmal tatsächlich für die Tierhalter sprechen wollen. Das Ganze findet dann ja auch logischerweise, Herr Leddin, hier in Niedersachsen seinen Fortgang. Sie als agrarpolitischer Sprecher haben sich dann ja auch mit Blick auf die niedersächsischen Geflügelhalter recht plakativ und pauschal in der HAZ dazu eingelassen und gesagt, dass man das Tierwohl mit Füßen tritt. - Ihre Äußerung ist sehr pauschal gegenüber den niedersächsischen GeflügelhalterInnen. Auch Ihr Diversifizierungsprogramm hat vor allem eines im Sinn: die Reduzierung der Tierhaltung. Immerhin muss man mindestens 30 Großvieheinheiten abbauen, um überhaupt in den Genuss dieses Programms kommen zu können. Verehrter Kollege Siebels und auch verehrte Kollegin Ministerin Staudte, ich will Sie kurz daran erinnern, dass Sie selber es waren, die 2024 das Programm zur niedersächsischen Ringelschwanzförderung abgeschafft haben. Das hatte massive Nachteile für die niedersächsischen Schweinehalter, für die niedersächsischen Sauenhalter, da de facto niemand die sogenannten Premiumanforderungen sprich: Tierwohlstufe 3 und höher erreichen konnte. Viele Betriebe sind aus dem Programm, aus der Förderung herausgeflogen. Wir haben unsere Bedenken seinerzeit sehr deutlich adressiert. Das war Ihnen allerdings egal. Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund will ich Ihnen sagen insbesondere mit Blick auf die Grünen: Es sind ein bisschen Krokodilstränen, die Sie hier heute weinen. Meine Damen und Herren, dass wir insgesamt etwas für die Sauenhaltung in diesem Land tun müssen, steht für uns außer Frage. Wer Mäster ist, der kann auf eine höhere Tierwohlstufe umsteigen, beispielsweise weil er meint, dass er damit gute Marktchancen hat. Wer weiterhin Ferkel erzeugen will und muss, der muss seine Ställe aufgrund der Gesetzeslage umbauen - bis 2029 im Deckzentrum, bis 2035 im Abferkelbereich. Insbesondere im letztgenannten Bereich ist der Umbau sehr aufwendig und teuer. Und ja: Hier brauchen wir die Unterstützung des Bundes. Wir brauchen verlängerte Übergangsfristen, vereinfachte Förderbedingungen etwa die Anerkennung des Bauantrags statt nur der erteilten Baugenehmigung und eine realistische Prüfung der Ziele für das Jahr 2035. Vor allem auch deswegen müssen das Bau- und das Immissionsschutzrecht angepackt werden, so wie es im Koalitionsvertrag von Union und SPD auf Bundesebene vereinbart ist. Das ist die notwendige Anpassung des Baugesetzbuches in § 35 Abs. 4. Eine kleine Modifizierung, nämlich die Streichung des Wortes „Änderung", wäre ein sofort wirksamer Schritt, um Umbau möglich zu machen, um Landwirte zu mobilisieren, zu investieren und daran zu gehen. Das ist ferner die Überarbeitung der überzogenen Anforderungen der TA Luft, und das ist ein Bundes-Immissionsschutzgesetz, das derzeit viel zu kompliziert in den Verfahren ist, von der Emissionsermittlung bis hin zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Wenn Ihnen die Tierhaltung tatsächlich so am Herzen liegt, dann helfen auch Sie als Landesregierung von Niedersachsen, dass es zu einer schnellen Umsetzung der vereinbarten Forderungen im Koalitionsvertrag auf Bundesebene kommt! Ihre Kritik an der Verlagerung der Tierwohlförderung vom Bundesprogramm „Umbau Tierhaltung" hin zur GAK hat nach unserer Überzeugung vor allem einen Grund: Sie müssen jetzt vor allem hier in Niedersachsen ganz schön Hausaufgaben erledigen. Daher: Bringen Sie Ihr Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AfP) auf Vordermann! Noch ist Niedersachsen Tierhalterland Nummer eins. Schaffen Sie praxistaugliche Bedingungen! Räumen Sie Hürden beiseite, insbesondere die starre 2‑GV-Grenze! All das ist ohnehin über das Fachrecht geregelt. Das müssen wir nicht zusätzlich über eine Förderhöhe im AfP doppelt regeln. Zweitens. Machen Sie sich auf den Weg, möglichst viel Geld der deutlich auf 278 Millionen Euro erhöhten Bundesförderung nach Niedersachsen zu holen, indem Sie sich um die Kofinanzierung kümmern! Herr Kollege, auch ein Blick in das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz kann sehr hilfreich sein, wenn es um die Frage der Kofinanzierung geht. Packen Sie also an! Zeigen Sie, dass Ihnen die Tierhaltung tatsächlich am Herzen liegt! Wir werden Sie daran messen. Herzlichen Dank.
Elbbrücke Darchau / Neu Darchau - Verbindung schaffen, Infrastruktur stärken, Entwicklung fördern!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Osten des Landkreises Lüneburg und im Landkreis Lüchow-Dannenberg haben wir die Herausforderung, die Mobilität der Menschen deutlich, nachhaltig und dauerhaft zu verbessern. Diese Herausforderungen sind aber nicht neu. Insofern bin ich tatsächlich erstaunt, dass der Landkreis Lüneburg unbeirrt an den Planungen zum Bau einer Elbbrücke festhält und gleichzeitig aus diesen Gründen längst überfälligen Verbesserungen bei der Elbquerung mit Fähren nur halbherzig lustlose Aufmerksamkeit widmet. Natürlich obliegt es der Entscheidung des Landkreises Lüneburg und seiner Gremien, an den Planungen für eine Elbbrücke festzuhalten. Hierauf können und wollen wir als Land auch gar nicht Einfluss nehmen. Es handelt sich nämlich um ein kommunales Vorhaben, im Übrigen ohne jegliche überregionale Bedeutung. Wir haben als Land natürlich ein sehr großes Interesse, die Mobilität aller Menschen in Niedersachsen und somit auch der Menschen im Amt Neuhaus deutlich und zeitnah zu verbessern. Gerade und genau deswegen favorisieren wir die Verbesserung der Fährverbindungen zwischen dem Amt Neuhaus und den Landkreisen Lüneburg und Lüchow-Dannenberg, und das gerade auch vor dem Hintergrund der bisherigen hohen Baukostensteigerungen. Wir sprechen zurzeit von Baukosten in Höhe von rund 100 Millionen Euro. Die Landesregierung hat sehr klar auf weitere Kostenrisiken für einen Brückenbau hingewiesen und dass die Realisierung zunehmend unrealistischer wird, da zwangsläufig auch der Finanzierungsanteil des Landkreises deutlich ansteigen wird. Vor dem Hintergrund der Favorisierung eines Fährkonzeptes ist es ja nur folgerichtig, dieses auch im Landes-Raumordnungsprogramm zu verankern. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat einen klaren, unaufgeregten, geregelten Ablauf: Beteiligungsverfahren, entsprechende Auswertungen, erneute Anhörungen und dann die Stellungnahme durch den Landtag. Durch die Formulierungen im LROP werden die Fährverbindungen favorisiert. Aber das Land ist bereits jetzt schon aktiv. Die neue Fähre Bleckede wird durch das Land bezuschusst. Ebenso hat das Verkehrsministerium bereits signalisiert, auch die Anschaffung einer Niedrigwasserfähre zwischen Darchau und Neu Darchau mit 75 % zu fördern. Voraussetzung dafür war ein Beschluss des Kreistags des Landkreises Lüchow-Dannenberg, der mittlerweile vorliegt. Darüber hinaus sind im Haushalt unserer Raumordnungsministerin Miriam Staudte Mittel für weitere Fragestellungen im Hinblick auf die Optimierung der Verkehre der beiden Fähren bereitgestellt. Zusammengefasst können wir festhalten: Wir sehen in der Verbesserung der Fährverbindungen eine schnelle und vor allem dauerhafte Alternative zum teuren Bau einer Elbbrücke. ‑ Wenn Sie eine Frage haben, dann melden Sie sich doch einfach! Sehr geehrte Damen und Herren, dass der Landkreis Lüneburg bisher an seinen Planungen zum Bau einer Elbbrücke festhält, ist aber auch aus anderen entscheidenden Gründen unverständlich. Einmal ganz abgesehen von dem eigenen, nicht geringen Kostenrisiko macht man damit Menschen im Amt Neuhaus unredliche Versprechungen, wobei man selber schon weiß, dass man sie nie erfüllen kann. Mir sagen Leute aus der CDU-Kreistagsfraktion: Detlev, warte mal die Kommunalwahl ab! Danach sieht die Welt ganz anders aus. Auch wir sind davon nicht mehr überzeugt. Meine Damen und Herren, ich muss Ihnen nicht erklären, dass man mit einer Verkehrsprognose von 2 000 Fahrzeugen pro Tag bei rund 100 Millionen Euro Baukosten meilenweit von einem positiven Nutzen-Kosten-Wert entfernt ist. Es gibt keine Wirtschaftlichkeitsanalyse, es gibt keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Vergleich zur Elbfähre. Das alles hat der Landkreis Lüneburg bis heute nicht gemacht, und zwar vermutlich aus guten Gründen nicht; denn dann könnte er selber nicht mehr daran glauben, auf die richtige Planung zu setzen. Herr Schulz-Hendel, entschuldigen Sie! Es gibt von Frau Bauseneick den Wunsch nach einer Zwischenfrage. Möchte Sie sie zulassen? Nein. Ich fordere Sie auf, hier nicht solche Anträge zu stellen, mit denen Sie den Menschen im Amt Neuhaus Sand in die Augen streuen. Arbeiten Sie aber im Sinne einer schnellen Mobilitätsverbesserung für
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Mehr, ich will mehr!", schrie der kleine Häwelmann. Vor jetzt schon sieben Jahren kündigte ich an, dass ich jede meiner Reden hier im Landtag mit diesem Ausruf aus dem Märchen von Theodor Storm beginnen wollte, wenn wieder mehr Geld und mehr Lehrer gefordert werden, weil Inklusion sonst nicht gelingen könne. Ich habe später noch zwei weitere Reden so begonnen. Danach wurde es ruhig. Warum? Nun, die SPD und auch die Grünen haben gemerkt, dass Inklusion kein Gewinnerthema ist. Man steht einfach nicht gut da. Im Gegenteil, Inklusion ist ein stetiger Quell der Unzufriedenheit - Unzufriedenheit bei Eltern, Lehrern und auch Schülern. Inklusion ist ein dauerhaft von Lehrermangel gezeichnetes Gelände in Zeiten, in denen Lehrer ohnehin an allen Ecken und Enden fehlen. Und Inklusion ist ein permanentes finanzielles schwarzes Loch, in das bereits mehrere Milliarden Euro allein in Niedersachsen geflossen sind. Kurz: Inklusion an den Schulen ist ein Monument des Scheiterns. Mit sowas geht man eben nicht an die Öffentlichkeit, das ist klar. Und so ist es auch kein Wunder, dass diese Große Anfrage von der CDU kommt und nicht von Rot-Grün, auch wenn Frau Hamburg eben sagte, sie bedanke sich dafür. Die CDU stellte 189 Fragen, und darauf gab es 189 Antworten. Da kann ich nur die auffälligsten kommentieren. Es geht gleich mit Frage 1 los. Da antwortet die Landesregierung: „Die Landesregierung plant aktuell nicht, weitere Förderschulformen" ‑ außer dem Förderschwerpunkt Lernen „auslaufen zu lassen." Das aber ist heftige Doppelmoral. Der Öffentlichkeit verkauft man immer: Förderschulen sind nicht menschenrechtskonform. Daher müssen wir die Förderschule Lernen schließen. Und gleichzeitig sagt die Landesregierung nun: Alle anderen Förderschulen bleiben erhalten - obwohl wir sonst sagen, dass diese nicht menschenrechtskonform sind. Ist das wieder kognitive Dissonanz? Warum bleiben denn auch bei Ihnen die anderen Förderschulen erhalten? Das will ich Ihnen gleich sagen: Weil diese Förderschulen einfach besser funktionieren als das inklusive System. In Frage 5 fragt die CDU nach konkreten Maßnahmen, um dem Förderbedarf Lernen im inklusiven Modell gerecht werden zu können. Neben der untauglichen Standardantwort „Sonderpädagogische Unterstützung ist Aufgabe aller Lehrkräfte" Anmerkung dazu: Die sind damit überfordert kommt dann ich zitiere wieder aus der Antwort: „Zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler mit diesem Bedarf wurden und werden den Schulen zusätzliche Ressourcen und sonderpädagogische Expertise in einem erheblichen Umfang zur Verfügung gestellt." Stimmt: „in einem erheblichen Umfang". Und dieser Umfang ist so groß, dass wir heute mehr Förderschullehrer im System haben als vor der Inklusionszeit, bei gleichzeitig weniger Förderung, die beim einzelnen Kind mit Förderbedarf ankommt. Was für ein Irrsinn! Und weiter aus der Antwort: „Landesweit wurden 46 RZI" - Regionale Zentren für Inklusion „eingerichtet, sodass" sich heute flächendeckend „Eltern und Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und alle weiteren Beteiligten zuverlässig und kompetent zu allen Fragen rund um die inklusive Schule beraten lassen können". Ich wiederhole das noch einmal: 46 RZI mit Personal und Infrastruktur, durch die nur die komplexe Struktur verwaltet und Eltern wie Schulen „beraten" werden. Förderung findet hier nicht statt. Wieder: Was für ein Irrsinn! Und weiter: „Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Beratung durch die Fachberatung sonderpädagogische Unterstützung, die Schulentwicklungsberatung, Fachberatung für Unterrichtsqualität und die Schulpsychologie." Früher hatten wir die Förderschulen Lernen. Da wurden nicht Lehrer beraten, da wurde gefördert, und zwar gezielt. Das ganze System Inklusion ist so unfassbar komplex Frau Ha mburg hat es eben beschönigend „vielschichtig" genannt und teuer. Und was ist das Zwischenergebnis dieses ganzen Aufwandes? Fragen wir doch diejenigen, die dieses umständliche und komplizierte Konstrukt umsetzen müssen, nämlich die Lehrer! Ich möchte dazu ebenfalls aus dem NDR-Artikel aus dem Juni dieses Jahres also recht aktuell zitieren, in dem über eine repräsentative Umfrage von Forsa unter Lehrern berichtet wurde. Hören Sie zu! Demnach spricht sich mehr als ein Drittel der Lehrkräfte, auch in Niedersachsen, gegen Inklusion an Schulen aus. Und noch schlimmer: Selbst von den Befürwortern unter den Lehrkräften halten es landes- wie bundesweit rund zwei Drittel zurzeit für sinnvoller, Kinder mit Behinderungen an Förderschulen zu unterrichten. Somit bleiben unter dem Strich gerade mal 20 % der Lehrkräfte, die meinen, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an einer inklusiven Schule gut aufgehoben sind. 80 % derjenigen Menschen aus der Praxis, die jeden Tag mit Kindern arbeiten, sehen das anders. Die sehen nämlich das vollkommene Desaster. Sie aber, verehrte Politiker der Regierungsparteien in der Politikblase hier im Landtag, meinen, es besser zu wissen. Denken Sie mal drüber nach! Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Rykena. - Als Nächstes hat
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke
Gesetzentwurf vorgestern von der Tagesordnung des Kabinetts verschwunden? Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Wir arbeiten intensiviert seit letztem Herbst an diesem Gesetzesvorschlag. Ich will jetzt nicht im Einzelnen aufzählen, was seit letztem Herbst nicht nur in Niedersachsen, sondern in ganz Deutschland passiert ist. Wir haben natürlich aus diesen Dingen auch gelernt und festgestellt, dass Sicherheitsbedürfnisse neu definiert worden sind. Dabei geht wir haben das eben schon mal gehört Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Deshalb arbeiten wir noch daran. Der Gesetzentwurf ist vorgestern von der Tagesordnung verschwunden, weil es klug ist, an bestimmten Stellen noch nachzuschärfen und später möglicherweise auch Ihren Gesetzesvorschlag bzw. Änderungsvorschlag zu besprechen und zu bedenken. Meine Damen und Herren, der Novellierungsvorschlag, den die CDU nun vorlegt,
Herr Kollege Hilbers, das wäre grundsätzlich so, wenn man kein Alternativmodell einführen würde, das mittlere und geringere Einkommen entsprechend entlasten würde. Denn das aktuelle Modell bevorteilt vor allen Dingen besserverdienende Familien und benachteiligt solche mit mittleren und geringeren Einkommen. Insofern müsste man natürlich über Alternativmodelle nachdenken. Dann hätten wir keine Steuererhöhung, sondern eine Entlastung an der richtigen Stelle. Zurück zu den Kollegen von der AfD! Bei der Einführung im Jahre 1958 war der Gedanke wahrscheinlich sogar fortschrittlich.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der kommunale Finanzausgleich, über den wir jetzt hier im Niedersächsischen Landtag beraten, ist wahrlich ein sehr umfassendes und komplexes Thema. Vieles mag sperrig klingen, aber der vorliegende Gesetzentwurf ist eine wichtige Grundlage der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen und hat daher eine sehr hohe Bedeutung für die kommunale Ebene. Vor diesem Hintergrund ist Verfassungstreue sehr wichtig, und eine verfassungsrechtliche Vorgabe ist nun mal die regelmäßige Überprüfung und Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs. Diese Vorgabe setzen wir mit dieser Gesetzesänderung, die wir heute beraten, entsprechend um. Und wie es bei einer Anpassung und Überprüfung naturgemäß nun einmal so ist, gefällt diese nicht allen in der kommunalen Familie gleich gut. Die Neuberechnung ergibt eine Verschiebung in Höhe von 142 Millionen Euro zugunsten der Gemeinden und zulasten der Kreisebene. Die drei wichtigen Kriterien Einwohnerzahl, Flächenfaktor und Sozialkosten sind mit dem Gesetzentwurf neu austariert worden. Die Ministerin hat dies bei der Einbringung ausgeführt. Für uns ist diese Anpassung und Überprüfung nachvollziehbar ursächlich begründet in der Übernahme von Sozialkosten durch den Bund in den vergangenen Jahren, und wir tragen sie so mit. Es sind die gleichen Kriterien wie bei vorherigen Überprüfungen angewendet worden. Für uns ist das plausibel und nachvollziehbar, auch wenn wir die Auswirkungen auf die Kreisebene sehen. Wir danken dem Innenministerium sehr für die gute und fachliche Vorbereitung des Gesetzentwurfs. Das ist eine gute Grundlage für die vertieften Beratungen, die jetzt anstehen. Ganz herzlichen Dank dafür! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie in den vergangenen Debatten zum kommunalen Finanzausgleich schon diskutiert, sind Vergleiche zwischen den Bundesländern extrem schwierig, weil die einzelnen Ausgleichssysteme in den Bundesländern doch immer ein Stück weit anders sind. Niedersachsen verteilt über den Finanzausgleich aktuell 5,6 Milliarden Euro. In Bezug auf den gesamten Haushalt fließt jeder dritte Euro an die kommunale Ebene. Bei allen berechtigten Wünschen nach immer mehr Geld im System, die man als kommunale Ebene hat, zeigen diese Zahlen nach meiner Einschätzung aber auch sehr deutlich, dass die Landesregierung die Finanznöte in den Kommunen wahrnimmt, dass sie handelt und dass darin auch ein ganz klar erkennbarer Schwerpunkt liegt. Das halten wir auch für den richtigen Weg, und den wollen wir fortsetzen. Denn die Botschaft, die die Innenministerin heute ausgesendet hat, ist klar: Wir stehen an der Seite der Kommunen. Darauf ist Verlass, und das gilt auch in Zukunft, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zudem halte ich es für wichtig, themenbezogene Hilfe zu gewähren, statt pauschal immer mehr Geld ins System hineinzugeben. Gerade hier ist in der jüngsten Vergangenheit eine ganze Menge passiert; einiges ist schon angesprochen worden. Ich will noch einmal den Pakt für Kommunalinvestitionen mit einem Umfang von 600 Millionen Euro erwähnen - genauso wie die zusätzlichen Mittel für die Behörden, für Veterinärämter in Höhe von 40 Millionen Euro, für die Erhöhung der Kita-Hilfe, die schon lange schon von den kommunalen Spitzenverbänden gefordert worden ist, in Höhe von 250 Millionen Euro jährlich plus einer Dynamisierung bei den Personalkosten. Auch 60 % der Bundesmittel aus dem Sondervermögen gehen an die kommunale Ebene. Das sind rund 5,6 Milliarden Euro. Diese Maßnahmen werden ganz konkret und spürbar in den Kommunen vor Ort helfen. Hiervon würden auch gerade strukturschwache Regionen werden profitieren. Das wird vor Ort bemerkbar sein, und es zeigt, worauf es ankommt, liebe Kolleginnen und Kollegen: Es geht darum, themenbezogene, partnerschaftliche Lösungen gemeinsam zu finden. Das muss auch das Ziel für die Zukunft sein. Wir wollen eine leistungsstarke, wir wollen eine lebenswerte kommunale Ebene haben, und deshalb werden wir sie auch weiterhin bei den vielfältigen Aufgaben unterstützen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber es gilt auch, es den Kommunen insgesamt einfacher zu machen. Wir wollen Verfahren und Förderprogramme vereinfachen und digitalisieren. Das gilt gerade für Antragsverfahren, für Förderprogramme. Der bürokratische Aufwand muss für alle Seiten reduziert werden. Das angekündigte Kommunalfördergesetz ist hier ein wirklich guter erster wichtiger Schritt, und weitere müssen folgen. Hier werden wir am Ball bleiben - einfach weil wir uns als Staat untereinander mehr vertrauen müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist völlig unbestritten, dass die Haushaltslage in den Kommunen derzeit äußerst angespannt ist. Viele Kommunen werden in den nächsten Wochen Haushaltsplanentwürfe präsentieren, die stark defizitär sind. Wir sind uns der angespannten Lage der Kommunen durchaus bewusst, aber es wird uns eben auch nur gemeinsam, mit einem gemeinsamen Schulterschluss gelingen, die Lage der öffentlichen Haushalte insgesamt wieder zu drehen. Dabei setzen wir auf Kooperation und ein gutes Miteinander mit unseren Kommunen. Dabei haben wir die Vielfältigkeit unserer kommunalen Ebene im Blick. Es ist ein wichtiges Ziel unserer Landesregierung und der unserer Fraktionen, die die Regierung tragen, die gleichen Lebenschancen in Großstadt und im ländlichen Raum herzustellen und zu sichern. Diesen Weg werden wir auch in Zukunft in Kooperation und in einem guten Miteinander mit unseren Kommunen fortsetzen. Das ist das Ziel unserer Politik, und das werden wir auch entsprechend weiter verfolgen. Herzlichen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Gesunde Zähne von Anfang an - zahnärztliche Vorsorge für alle Kinder in Kitas stärken
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute unter unserem letzten Tagesordnungspunkt abschließend über einen Antrag, der ein so einfaches Ziel hat: Alle Kinder in Niedersachsen sollen gesund aufwachsen - mit starken, gesunden Zähnen von Anfang an. Wir wissen: Fast jedes zweite Kind hat am Ende der Kita-Zeit bereits Karies. Zwei Drittel der Kleinkinder gehen gar nicht zur zahnärztlichen Vorsorge, und 20 % der Kinder tragen 80 % der gesamten Karieslast. Diese Zahlen zeigen: Das Problem liegt nicht in fehlenden Angeboten, sondern darin, dass wir die Kinder mit dem größten Bedarf einfach nicht erreichen. Die Gruppenprophylaxe in unseren Kitas funktioniert gut. Sie ist niedrigschwellig, kindgerecht und wissenschaftlich belegt. Aber sie scheitert viel zu oft daran, dass Bürokratie herrscht. Heute dürfen Kinder nur untersucht werden, wenn die Eltern vorher schriftlich zustimmen. Fehlt der Zettel, bleibt das Kind außen vor. Und genau diese Kinder haben meist das größte Risiko. Darum drehen wir dieses System jetzt um. Unser Antrag setzt auf ein Widerspruchsmodell: Alle Kinder nehmen grundsätzlich an der Untersuchung teil, und Eltern können selbstverständlich widersprechen. Das ist keine Zwangsmaßnahme, sondern ein klar geregeltes Verfahren mit ausdrücklichem Elternwiderspruch. Es geht um Prävention statt Behandlung, um Kinderschutz statt Zwang. Ich möchte an dieser Stelle hier im Plenum ganz klar sagen: Wer wie die AfD im letzten Plenum behauptet, wir würden Eltern entmündigen, hat den Antrag schlicht nicht verstanden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, niemand wird gezwungen, niemandem wird das Recht auf Entscheidung genommen. Wir schaffen lediglich ein Verfahren, das Hürden abbaut und Kinder schützt, statt sie wegen fehlender Formulare zurückzulassen. Das ist verantwortungsvolle Politik und kein Eingriff in elterliche Rechte. Mit der Aufnahme dieser Regelung in das NKiTaG wollen wir mehr Rechtssicherheit, weniger Bürokratie und vor allem mehr Gesundheit schaffen. Ich danke ausdrücklich den Zahnärztlichen Diensten, die diese Arbeit mit großem Engagement leisten. Sie sehen jeden Tag, wie wichtig frühe Vorsorge ist. Mit diesem Antrag stärken wir ihre Arbeit und sorgen dafür, dass sie endlich alle Kinder erreichen können. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Zahngesundheit ist Kinderschutz. Sie ist ein Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit, zu sozialer Teilhabe und zu einem gesunden Aufwachsen. Darum bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu - für weniger Bürokratie, für mehr Prävention und für ein gesundes Lächeln aller Kinder in Niedersachsen! Danke schön.
De-Industrialisierung stoppen - Wettbewerbsfähigkeit erhalten und ausbauen
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Sachtleben, das verleitet mich doch dazu, mich noch einmal zu Wort zu melden. Ich glaube, einer Volkspartei wie der CDU brauchen Sie nicht zu erklären, wie Wirtschaft und soziale Leistung zusammenhängen. Wir sind seit Jahrzehnten die Partei der sozialen Marktwirtschaft. Und zwar funktioniert soziale Marktwirtschaft immer dann, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Unternehmer gleichsam Erfolg haben. Nur dann werden wir unseren Sozialstaat auch sichern können - nicht anders, nur dadurch. Ich sage Ihnen auch: Sie werden den Sozialstaat nur sichern, wenn Sie ihn reformieren. Er wird nicht reformiert, weil er abgebaut werden soll. Er wird reformiert, weil wir ihn in unserem Land sichern wollen. Wir wollen, dass die, die sich auf den Sozialstaat verlassen können sollen, sich auch weiterhin darauf verlassen können, und dass er nicht gefährdet wird durch diejenigen, die ihr Schicksal auch selbst verantworten können. Deswegen brauchen wir eine Neufokussierung in unserem Land. Ich sage Ihnen noch etwas: Sie wollen zurück zur energiepolitischen Planwirtschaft. Frau Reiche hat die Energiepolitik aus Ihrer Habeckschen Planwirtschaft rausgeholt und einem Realitätscheck unterzogen. Sie hat nicht nur dafür gesorgt, dass die Dinge ökologisch gut aufgestellt sind und am Ende Versorgungssicherheit besteht, sondern auch dafür, dass sie sich rechnen. Erst dann wird ein Modell daraus, und dann werden die Menschen den Weg mitgehen. Das haben Sie in der ganzen Zeit versäumt. Wir werden uns nur international wettbewerbsfähig aufstellen können, wenn es uns gelingt, die Energiepolitik so aufzustellen, dass wir damit in der Welt realistisch wettbewerbsfähig bleiben und gleichzeitig die ökologischen Ziele erreichen. Herr Kollege Hilbers, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Da leistet Frau Reiche wirklich Kärrnerarbeit, weil sie die Arbeit von Herrn Habeck aufräumen muss. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Hilbers. -
De-Industrialisierung stoppen - Wettbewerbsfähigkeit erhalten und ausbauen
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, es ist unstrittig, dass wir in einem Land mit zahlreichen Herausforderungen leben, insbesondere im Bereich der Wirtschaft. Wir leben aber mitnichten in einem zugrunde gerichteten, in einem zerstörten Land. Das ist die Rhetorik der AfD. Wut zu schüren, Ängste zu schüren, das ewig Vorgestrige zu predigen und Untergangsszenarien aufzumachen - das ist Ihr Geschäft. Damit machen wir uns als demokratische Fraktionen nicht gemein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das hilft im Übrigen auch nicht unserem Industriestandort. Die Tatsache, dass sich kein Unternehmerverband und keine Gewerkschaft mit Ihren Forderungen gemein macht, ist ein guter Beweis dafür, dass Sie von der AfD völlig falsch liegen. Klar ist: Unser Industriestandort Niedersachsen kann auf eine langjährige Erfolgsgeschichte zurückblicken. Wir haben in Niedersachsen eine große Vielfalt an Großunternehmen, haben aber auch viele kleine und mittlere Betriebe im verarbeitenden Gewerbe. In den einzelnen Regionen Niedersachsens ist die Industrie ein Teil der sozialen und kulturellen Identität; das ist doch völlig klar: die Conti in Hannover, Volkswagen in Wolfsburg, Salzgitter Stahl in Salzgitter, die Stahlhütte in Georgsmarienhütte, die Meyer-Werft in Papenburg usw. usf. Diese Betriebe, aber auch viele kleinere und mittelständische Betriebe haben die Lebensformen und Arbeitsbiografien ganzer Generationen geprägt. Als Industriefacharbeiter aus Braunschweig weiß ich, wovon ich spreche. Deswegen ist das Ziel völlig richtig: Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und damit Erhalt unserer Industriestandorte. Da sind wir gemeinsam mit der CDU, aber auch gemeinsam mit den Grünen unterwegs und unterscheiden uns dabei nur in den Maßnahmen. Die niedersächsische Industrie hat drei Strukturmerkmale, liebe Kolleginnen und Kollegen: erstens eine hohe Innovationskraft, zweitens eine hohe Bedeutung internationaler Wertschöpfungsverflechtungen, und drittens hat sie einen hohen Anteil an energieintensiver Industrie - Stahl, Chemie, Auto, Glas, Papier, um nur einige zu nennen. Das zeigt schon, warum gerade an den letzten beiden Punkten die aktuellen Probleme deutlich werden. Der Trend zur Deglobalisierung trifft die exportorientierte deutsche Industrie und insbesondere auch die niedersächsische. Besonders deutlich wird das an Trumps Zollpolitik. Bei dieser Zollpolitik sind noch nicht einmal die Zölle das Schlimmste, sondern die Verunsicherung und die erratische Politik von Trump, der heute so und morgen anders agiert. Deswegen war es eine äußerst unglückliche Situation, als Ursula von der Leyen vor einigen Monaten in den USA war und einen Zolldeal verkündet hat, der für die niedersächsische Wirtschaft fatale Auswirkungen hat. Nun ist es ein Leichtes, sich an Ursula von der Leyen abzuarbeiten. Die EU hatte einfach schlechte Karten. Das zeigt, dass die EU stärker werden muss, um dem entgegenzutreten. Das zeigt, dass wir stärker werden müssen; denn Resilienz ist das Gebot der Stunde, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die nach wie vor zu hohen Energiekosten auch sie sind im CDU-Antrag aufgeführt sind nun einmal hauptsächlich die Folge des russischen Angriffskrieges und natürlich auch energiepolitischer Versäumnisse. Die einseitige Fokussierung auf Gaslieferungen aus Russland und das Verschleppen der Energiewende im Bereich der erneuerbaren Energien da muss man auch einen Herrn Altmaier nennen sind uns auf die Füße gefallen. Deswegen sind wir massiv unter Druck, um jetzt diese Energiewende zu gestalten. Da ist kein Zurück ins Gestern gefragt, sondern Speichertechnologien, der Netzausbau und der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien sind gefragt. Da sind auch brückentechnologische Lösungen gefragt. All das passiert gerade in Niedersachsen. Wir müssen dabei sein und Tempo machen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Klar ist, wir können uns nicht achselzuckend in Niedersachsen hinter internationalen Krisen und Entwicklungen verstecken, sondern müssen endlich politisch gegensteuern. Gefordert sind aktive Krisenpolitik und starkes Krisenmanagement, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das gilt für Hannover, das gilt für Berlin, und das gilt für Brüssel. Ich habe mal einige Forderungen aufgelistet: Industriestrompreis einführen! Diese Forderung hat schon Olaf Lies als Wirtschaftsminister nach Berlin getragen. Da sind wir alle uns einig. Auch Stephan Weil hat sie als Ministerpräsident nach Berlin getragen. Wir sind froh, wenn jetzt endlich etwas in dieser Hinsicht passiert. Die Förderung der E‑Mobilität. Sie war von der Ampelregierung eingestellt worden, was ein absoluter Fehler war. Es geht um Investitionen in die Infrastruktur. Wir hatten eine Debatte über die Schuldenbremse. Lieber Kollege Hilbers, ich erinnere mich daran. Bei der Einbringung dieses Antrags war die CDU im Bund noch in der Opposition. Sie haben gesagt, das alles gehe ohne Aufweichen der Schuldenbremse. Im Nachhinein ich erwarte nicht, dass Sie das heute zugeben hatte ich aber recht. Die CDU hatte im Bund, wenn man es freundlich formulieren will, nach der erfolgten Bundestagswahl im Bereich der Schuldenbremse einen rasanten Erkenntnisgewinn. Wenn man es etwas weniger freundlich formulieren würde, dann würde man sagen: Da hat ein grandioser Wählerbetrug stattgefunden, weil man vorher schon wusste, dass man für die massiven Ausgaben und Investitionen in die Infrastruktur, für die das 500-Milliarden-Paket jetzt endlich bereitgestellt ist und die damit angegangen werden können, eine Flexibilität in der Schuldenbremse braucht, wie sie führende Ökonominnen und Ökonomen in Deutschland schon seit Langem gefordert haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Vieles von dem, was im Antrag gefordert ist, ist bereits Bestandteil der Industriepolitik der Landesregierung. Ein Großteil der Forderungen des Antrags richtet sich an den Bund. Sie haben schon gesagt: Sie sind zufrieden damit, dass jetzt einiges in die richtige Richtung geht. Ich sage als Vertreter der SPD und damit des Koalitionspartners im Bund: Auch ich bin das, obwohl ich die Zuversicht, auch in die Bundeswirtschaftsministerin, noch nicht so ganz teile. Wir alle können nur hoffen, dass der Bund schnell reagiert, dass der Bund schnell umsetzt und wir industriepolitisch wieder auf den Damm kommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Eines ist auch klar: Dieser Antrag ist überholt und ist auch deshalb für uns in vielen Punkten nicht zustimmungsfähig, weil er zum Beispiel fordert, den Kommunen das Instrument der Gewerbesteuer aus der Hand zu nehmen. Erzählen Sie das mal den vielen CDU-Landrätinnen und -Landräten und ‑Bürgermeisterinnen und --Bürgermeistern. Die werden Ihnen was husten. Gerade in Zeiten solch finanzieller Krisen, in denen auch die Kommunen unter erheblichem Druck, in die Infrastruktur zu investieren, stehen, ist das ein völlig verfehlter Vorschlag. Das haben die kommunalen Spitzenverbände in der Anhörung auch deutlich gemacht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Klar ist, wir schauen mit klaren Forderungen und Erwartungen auf die Gipfel, die jetzt stattfinden. Friedrich Merz hat eingeladen: Autogipfel, Stahlgipfel, Chemiegipfel. Unser Wirtschaftsminister wird dabei sein, die Niedersächsische Landesregierung wird dabei sein. Wir können nur hoffen, dass da die richtigen Schlüsse gezogen werden und schnell im Sinne der Arbeitsplätze, im Sinne unserer Industrie und im Sinne des Standorts Niedersachsen gehandelt wird. Abschließend kann ich noch ein paar Beispiele nennen, die gerade in Niedersachsen von unserer Landesregierung mit den regierungstragenden Fraktionen auf den Weg gebracht wurden. Es geht natürlich um Bürokratieabbau und darum, Genehmigungsprüfzeiten zu senken. Das passiert durch digitale Akten, durch Standardisierung, durch parallele Prüfschritte. Wir sind im Bereich der Energie- und Netz- und Speicherprojekte prioritär unterwegs. Wir sind im Bereich des Kapitals unterwegs, um Landesinstrumente für Scale-ups hochzuskalieren und privates Wagniskapital zu generieren. Wir sind natürlich im Fachkräftebereich als Daueraufgabe unterwegs, vom Kultusbereich bis hin zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die niedersächsische Industrie hat in der Vergangenheit immer wieder bewiesen, dass sie sich in Krisen neu erfinden kann. Sie braucht dabei unsere volle Unterstützung. Da sind wir uns wieder einig, zumindest aufseiten der demokratischen Fraktionen hier im Haus. Vielen Dank.
Elbbrücke Darchau / Neu Darchau - Verbindung schaffen, Infrastruktur stärken, Entwicklung fördern!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Herr Dorendorf, ich weiß nicht, ob meine Antwort Ihnen helfen wird. Ich vermute mal, sie wird es nicht. Zunächst einmal sollten Sie mir richtig zuhören. Ich habe erstens gesagt, dass es sich bei der Planung und dem möglichen Bau einer Elbbrücke um ein rein kommunales Projekt ohne überregionale Bedeutung handelt. Zweitens habe ich gesagt: Es steht dem Landkreis völlig frei, was er macht. Er kann die Brücke bauen, wenn er sie überhaupt bis zur Baureife bringt; daran besteht ja auch noch großer Zweifel. Dann läuft das Verfahren folgendermaßen so kenne ich das; die Landesregierung wird sich dazu noch äußern: Wenn man vom Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz profitieren möchte, muss man etwas beim Land einreichen. Das wird dann geprüft und geht dann seinen ganz normalen Gang. Insofern weiß ich gar nicht, warum Sie sich aufregen. Dass diese Landesregierung und die Koalition ein Fährkonzept dem Bau einer Elbbrücke vorziehen, das habe ich eben unmissverständlich mit allen möglichen Fakten und Daten erklärt. Das verstehen Sie vielleicht, aber das wollen Sie nicht hören. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Das steht so im Koalitionsvertrag, und das kommt jetzt auch entsprechend in das Landes-Raumordnungsprogramm. Fertig! Die nächste Wortmeldung ist von der Fraktion der AfD.
Gesunde Zähne von Anfang an - zahnärztliche Vorsorge für alle Kinder in Kitas stärken
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Zähne müsste noch Herr Philippi neben mir stehen. Dann wäre das Feld komplett. Aber ich gebe mein Bestes, auch alleine ein Plädoyer zu halten. Ich möchte den Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen für diesen wirklich wichtigen Antrag und dieses gemeinsame, fraktionsübergreifende Signal herzlich danken. Denn es ist doch schön, wenn wir zeigen, dass man sich bei bestimmten Weiterungen und Neuerungen einig ist. Hier ist das besonders wichtig; denn wir wissen, dass viele Kita-Kinder nicht regelmäßig an den Prophylaxen teilnehmen, was zur Folge hat, dass sie bereits im Kindergartenalter mit sehr schlechten Zähnen aufwachsen. Das hat natürlich erhebliche Folgewirkungen für die Gesundheit, auch für die eigene gesunde Entwicklung in den späteren Jahren. Gerade deshalb ist dieses Instrument der Gruppenprophylaxe in den Einrichtungen eines, das wirklich sehr wirkungsvoll und auch sehr hilfreich sein kann. Insofern möchte ich mich bei Ihnen allen ganz herzlich für diesen Impuls bedanken. Die Landesregierung nimmt diesen Ball gerne auf, Gruppenprophylaxen vorzusehen und eine gesetzliche Regelung für ein wirklich niedrigschwelliges Widerspruchsverfahren zu schaffen. Denn wir wollen Eltern nicht zwingen, ihre Kinder daran teilnehmen zu lassen. Übrigens zwingen auch die Zahnärzte die Kinder nicht, den Mund zu öffnen. Wenn sie das nicht wollen, dann machen sie es eben nicht. Insofern ist es total sinnvoll, zu regeln: Wer nicht daran teilnehmen will, darf widersprechen. Aber wir belasten weder die Kitas noch die Eltern mit zusätzlicher Bürokratie und unnötigen Antragsverfahren. Am Ende darf ein Kind nicht deshalb nicht an der Gruppenprophylaxe teilnehmen, weil die Eltern es nicht wollen, sondern weil die Eltern vergessen haben, den Zettel abzugeben. Auch so etwas kommt vor und ist natürlich ärgerlich. Insofern: Ich bedanke mich ganz herzlich und sichere Ihnen zu, dass wir jetzt schauen, wirklich sehr zeitnah ein Verfahren zu starten, mit dem wir Ihren Willen entsprechend umsetzen. Herzlichen Dank.
Krisenfest. Einsatzbereit. Zukunftssicher. - Für ein funktionsfähiges Gesundheitswesen im Ernstfall
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Intention dieses Antrags Herr Holsten, das haben Sie bei der Einbringung eben sehr nachdrücklich ausgeführt ist gut nachvollziehbar. Wir leben in einer Welt, die insgesamt veränderte Rahmenbedingungen aufweist: Es gibt Kriege, es gibt andere Konflikte, ob das jetzt Cyberangriffe sind oder die Erosion von Demokratien ist. Die politische Großwetterlage hat sich veränderte, und da ist es Aufgabe aller Verantwortlichen, die kritische Infrastruktur verlässlich zu schützen. Ich denke, da sind wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, völlig bei Ihnen, Herr Holsten. Ich will den Versuch unternehmen, diesen Antrag aus unserer Sicht einzuordnen. Ich weiß, dass es mit Zwischentönen hier manchmal schwierig ist, aber ich glaube, das Thema ist es wert, das zu versuchen. Ihre Einschätzung der Ausgangslage ist unbestritten. Natürlich haben wir die Pflichtaufgabe, im Falle einer Krise auch die Gesundheitsversorgung der Menschen sicherzustellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, ich finde es gut, dass Sie das Thema so aufgemacht haben, wie Sie es aufgemacht haben. Es ist zu ernst, um es einfach so zu nutzen. Das gilt genauso für die Versorgung mit Medikamenten. Ich bin froh, wie Sie es hier präsentiert haben. Nicht richtig ist allerdings, dass wir gar keine organisatorischen Pläne, andere Strategien oder Regelungen für solche Fälle hätten. Ihr Entschließungsantrag gibt mir die Gelegenheit, einmal darzustellen, wie wir bereits aufgestellt sind. Sie fordern zum Beispiel, dass im Falle eines Ausfalls von Strom, Wasser, Kommunikations- und IT-Systemen sichergestellt werden muss, dass Gesundheitseinrichtungen für mindestens 72 Stunden autark weiterarbeiten können. Aber das ist bereits jetzt der Fall. Nach § 19 NKHG hat für jedes Krankenhaus, das an der Notfallversorgung teilnimmt das ist nicht jedes, das sind Krankenhäuser in einer bestimmten Größe, für die Bewältigung eines Notfalls einen Alarm- und Einsatzplan aufzustellen und fortzuschreiben. Außerdem muss jedes Krankenhaus einen Notfallplan für Schadensereignisse innerhalb des Krankenhauses haben. Dazu gehört zum Beispiel ein Plan für die Stromversorgung, für die Notstrom- oder Ersatzstromaggregate. Die können nach diesen Plänen jetzt schon 12,5 Tage betrieben werden. - Das zur Einordnung. Mir ist wichtig, dass es das schon gibt. Sie fordern, regelmäßige Übungen im Rahmen der Krankenhausalarm- und Einsatzplanung durchzuführen. Ich gehe davon aus, dass Sie wissen, dass diese Übungen für Krankenhausbetreiber bereits jetzt verpflichtend sind. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin froh, dass wir hier nicht bei Null beginnen. Herr Holsten, Sie haben es gesagt: Wir hatten die Corona-Krise. Diese Zeit war total belastend, und wenn wir uns das aussuchen könnten, könnte sie auch einfach weg. Aber wir haben aus ihr auch Lehren ziehen können. Die Corona-Pandemie hat den gesamten medizinischen Bereich in einen Notfallmodus versetzt. Wir haben gesehen: Die Krankenhausversorgung hat funktioniert, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist wirklich wichtig, weil wir sehen mussten, dass es in anderen Bereichen viel schwieriger war. Wichtig ist auch und im Nachhinein betrachtet, finde ich das auch noch viel spannender: Wir haben sofort einen Sonderausschuss eingesetzt, der sich mit den Folgen der Pandemie beschäftigt hat. Es sind auch einige Kolleginnen und Kollegen hier, die in diesem Ausschuss waren. Dieser Ausschuss hat in seinem Bericht festgehalten man behält das ja alles nicht, aber kann es jetzt Gott sei Dank nachlesen, dass die Krankenhäuser strukturell in der Lage waren, mit der Pandemie umzugehen. Wichtig ist allerdings eine insgesamt auskömmliche Finanzierung. Und da sind wir jetzt mit dem Krankenhauszukunftsgesetz! Wir verfügen über weitreichende Investitionsmittel, die über den Krankenhauszukunftsfonds an den Start gebracht werden. Das sind wieder so sperrige Begriffe, die sich keiner zu merken braucht. Aber: Wir reden hier über ungefähr 4 Milliarden Euro. 3 Milliarden Euro werden durch den Bund, und 1,3 Milliarden Euro werden durch die Länder oder die Krankenhausträger finanziert. Und um noch eine Forderung aus dem Entschließungsantrag ansprechen: Aus diesem Krankenhauszukunftsfonds soll unter anderem die IT-Sicherheit verbessert werden. Die sollte in jedem Fall angeschaut werden. Wir können ja an einigen wenigen Beispielen erkennen, was es bedeutet, wenn das IT-System angegriffen wird und versagt. Für die niedersächsischen Krankenhäuser gibt es ein Fördervolumen von 406 Millionen Euro. Das befindet sich in Teilen schon in der Umsetzung. Zusätzlich wurden bereits Einzelprojekte zur Umsetzung der Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes in Krankenhäusern in Wolfsburg und in Rotenburg aus dem Krankenhausstrukturfonds II mit ungefähr 3 Millionen Euro gefördert. Dann noch ganz allgemein zur IT-Sicherheit in Krankenhäusern. § 75c SGB V Gesetzliche Krankenversicherung regelt, dass ab dem 1. Januar 2022 alle Krankenhäuser verpflichtet sind, angemessene Vorkehrungen betreffend den Stand der Technik ihrer IT-Systeme treffen müssen. Ich gebe zu, das ist schwierig, und das weiß auch jeder, der sich damit beschäftigt hat. Aber es ist auch zwingend notwendig. Quintessenz, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das Thema ist wichtig. Bund und Länder sind gefordert, bestehende Schutzmechanismen konsequent zu vertiefen, etwa bei der Cyberresilienz, der materiellen Vorsorge und der Koordination im Krisenfall. Aber und das ist eine wirklich gute Nachricht: Es wird auf allen politischen Ebenen daran gearbeitet, und das wird auch vorangetrieben. Kollegin Schüßler, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Holsten zu? Ja. Bitteschön, Herr Holsten!
Elbbrücke Darchau / Neu Darchau - Verbindung schaffen, Infrastruktur stärken, Entwicklung fördern!
Möchten Sie die noch zulassen? Bitte! Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Erst am 3. Oktober war dort ein großes Brückenfest, an dem viele Leute teilgenommen haben und wo man auch gesehen hat, wie viele Leute den Bedarf an dieser Stelle sehen. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie also: Sie sprechen von einer Niedrigwasserfähre. Haben Sie auch geprüft, an wie vielen von den 117 Tagen in diesem Jahr sie Abhilfe geschaffen und eine Verbindung sicher gewährleistet hätte? Erstens. Die konkrete Zahl reichen wir Ihnen gerne nach. Zweitens. Die Niedrigwasserfähre hat explizit den Ansatz,
Elbbrücke Darchau / Neu Darchau - Verbindung schaffen, Infrastruktur stärken, Entwicklung fördern!
in diesem Plenarabschnitt verlängert werden. Es gibt einen weiteren Wunsch nach einer Zwischenfrage: von Frau Bauseneick. Möchten Sie die zulassen? Nein. Das gilt jetzt generell für alle Zwischenfragen. Okay. Gut. Ich glaube, hier sind schon viele Argumente ausgetauscht worden. Zurück zur Frage: Die kommunale Seite vor Ort kann bauen. Aber dafür gibt es nach viel Vor und Zurück in den vergangenen Jahrzehnten keinen gültigen Planfeststellungsbeschluss. Eine Brücke, die nicht baureif ist, bleibt ein fernes Luftschloss. Sie kann nicht gebaut werden. Es kommt darauf an, den Alltag der Menschen in der Region zu verbessern. Deswegen kümmert sich die Landesregierung konkret um bessere, verlässlichere Fährverbindungen. Das ist gut so. Deswegen werden wir die beiden vorliegenden Anträge ablehnen.
Abgabe einer Regierungserklärung durch den Ministerpräsidenten mit dem Titel "Automobildialog der Bundesregierung am 9. Oktober: Zukunftspakt Mobilität 2035 jetzt!"
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit mehr als nun vier Jahren fahre ich ein Auto mit Elektroantrieb aus der Volkswagen-Familie. Darauf bin ich das sage ich immer ganz offen und ehrlich verdammt stolz, denn ich habe die Erfahrung gemacht, dass die E-Mobilität funktioniert und verlässlich ist. Ich kann Ihnen an dieser Stelle nur Positives berichten: Mein E-Auto macht die Luft besser, die Straßen leiser. Und: Die laufenden Betriebskosten für Wartung und Reparaturen liegen deutlich unter denen eines Autos mit Verbrennungsmotor. Eine Wartung innerhalb von vier Jahren für 300 Euro und ein Satz Autoreifen, das war es dann aber auch schon. Meine Begeisterung für die umweltfreundliche Mobilität und die Freude auf eine nachhaltige Zukunft teilen im Übrigen viele E-Auto-Fahrende mit mir. Es ist doch ein kluger Beitrag zum Schutz unserer Umwelt und des Klimas. Ich möchte einmal Herrn Bundesumweltminister Schneider zitieren, der gesagt hat: „Das sind richtig geile Autos!" Aber die Kernfrage unserer heutigen Debatte ist doch, was der Autoindustrie und uns in Niedersachsen wirklich weiterhilft. Das ist sicher nicht, Herr Lechner, der rückwärtsgewandte Kurs von Merz und Söder, am Verbrennungsmotor festzuhalten. Die Zukunft fährt eindeutig elektrisch und effizient. Der Wettlauf um die besten Batterien und modernsten Fahrzeugkonzepte ist doch längst voll im Gang. Wenn wir in Europa, in Deutschland und bei uns in Niedersachsen zulassen, dass andere Weltregionen bei der klimafreundlichen Mobilität einen Vorsprung erreichen, bedeutet das für die europäischen Automobilhersteller und somit auch für VW bei uns in Niedersachsen, dass sie den Anschluss an die Märkte mit all ihren Wettbewerbschancen einbüßen werden. Um bei VW in Niedersachsen zu bleiben: Der Volkswagen-Konzern hat längst massiv in neue Produkte, Anlagen und auch in die Qualifizierung der Mitarbeitenden investiert, um die Antriebswende zum Erfolg zu führen. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Realität gibt diesem Weg recht. Deutschland ist zweitgrößter E-Auto-Exporteur hinter China. Volkswagen ist europaweit inzwischen deutlich vor Tesla, was die Neuzulassungen von E-Autos betrifft, und gleichzeitig auf Platz 1 der Wachstumsraten in Europa. Das alles zeigt doch sehr eindrucksvoll: VW ist mit seiner konsequenten Strategie der E-Mobilität auf dem richtigen Weg. Natürlich wissen auch wir, dass der notwendige Strukturwandel eine Herausforderung war, ist und bleiben wird. Das gilt gerade jetzt umso mehr in der Übergangszeit bis zum Jahr 2035. Auch an dieser Stelle zitiere ich gerne noch einmal den SPD-Bundesumweltminister Carsten Schneider kurz vor dem Autogipfel, der da sagt: „Es sind noch zehn Jahre Zeit - das traue ich unseren Ingenieuren auch zu." Und Recht hat er! Jetzt das Tempo rauszunehmen, wäre ein fatales Signal für VW, für die Wirtschaft, aber eben auch für die Arbeitsplätze. Was ist das denn für eine fehlgeleitete Botschaft der Union, wenn man der eigenen Stärke und Innovationskraft in diesem Land nicht mehr vertraut, wie wir es gerade, Herr Kollege Lechner, in Ihrer Partei erleben? Ihr Bundeskanzler und auch Markus Söder müssen endlich aufhören, der deutschen Autoindustrie ihre Zukunftsperspektiven kaputt zu machen. Wissen Sie, bei diesen Rollback-Versuchen kommen bei mir sehr erschreckende Erinnerungen an eine unionsgeführte Bundesregierung, die schon einmal in Deutschland dafür gesorgt hat, dass Tausende Arbeitsplätze durch eine fehlgeleitete Politik in der Solarbranche vernichtet worden sind, auf. Meine Damen und Herren, wer sich auf die Union verlässt, wird im Stich gelassen. Das ist die Kernbotschaft. Ich frage Sie, Herr Lechner: Was ist denn mit dem Koalitionsversprechen, beispielsweise ein Sozialleasing für E-Autos einzuführen? Ich frage Sie, Herr Lechner: Wann kommt denn die versprochene Strompreissenkung für alle aus Ihrem Sofortprogramm der Bundesregierung? Waren und sind das alles inhaltsleere Worthülsen? Wenn Sie, Herr Lechner, eine verantwortungsvolle Politik für Niedersachsen wollen, dann setzen Sie sich in Berlin dafür ein, dass Versprechen auch eingelöst werden und dass das Ziel der Klimaneutralität in der Mobilität 2035 nicht eiskalt einkassiert wird. Ich mache mal weiter. Elektromobilität ist und bleibt der einzige Weg, Arbeitsplätze zukunftstauglich zu gestalten und somit auch langfristig zu sichern. Meine Damen und Herren, die Elektromobilität ist und bleibt ohne Wenn und Aber die Leittechnologie der Zukunft. Darüber besteht, so sehr Sie das Gegenteil herbeireden mögen, bei Rot-Grün in Niedersachsen klare Einigkeit. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen. Für uns ist eindeutig: Wir stehen zur E-Mobilität made in Niedersachsen. VW ist auf dem richtigen Weg. Die konzerneigene Batteriezellenfabrik in Salzgitter ist ein Beispiel für die richtigen Innovationen, genauso wie die Elektromodelle aus Wolfsburg, Emden und Hannover-Stöcken. Auch die konkreten Planungen des Konzerns, Modelle wie den „ID. für alle" auf den Markt zu bringen, unterstützen wir voll und ganz. Das Ziel der Klimaneutralität steht. Wir stehen für die notwendige Planungssicherheit sowohl für die VerbraucherInnen, für die Wirtschaft und vor allem auch für die ArbeitnehmerInnen in Niedersachsen und insgesamt in der Automobilindustrie. Klimaziele und Klimaneutralität 2035 in der Mobilität zu erreichen, bedeutet eben nicht das bewusste Schüren, Herr Lechner, von Verunsicherung, sondern eine klare Linie für Elektromobilität. Es darf keine Nachspielzeit für fossile Verbrenner geben. Alle Ressourcen müssen auf die E-Mobilität konzentriert werden, und das kommt dann am Ende den KundInnen sowie der Industrie mit all ihren Arbeitsplätzen zugute. Noch einmal, Herr Kollege Lechner: Die aktuelle Kaufzurückhaltung hat wenig mit mangelndem Vertrauen in die Elektromobilität zu tun, sondern damit, dass ein Kanzler Merz und auch sein Schattenkanzler Söder aus Bayern mit ihrer Rollback-Politik bewusst große Verunsicherung betreiben. VerbraucherInnen brauchen keinen unionspolitischen Eiertanz. Sie wollen keine Orientierungslosigkeit. Sie wollen Klarheit, und dafür braucht es jetzt eine Reihe von Maßnahmen. Dazu gehören Strompreissenkungen für alle ebenso wie ein deutlicher Ausbau der Ladeinfrastruktur, auch wenn das haben wir ja schon gehört wir in Niedersachsen da schon vieles gut auf den Weg gebracht. Das Laden an Ladestationen im öffentlichen Raum darf nicht teurer sein als der Haushaltsstromtarif. Wir brauchen Schnelllademöglichkeiten an Tankstellen ebenso wie das Recht auf Laden im Quartier oder bei den ArbeitgeberInnen, am Arbeitsplatz. Ich habe Zeit. Auf den Punkt gebracht: Laden muss deutlich einfacher werden als Tanken. Hierfür brauchen wir auch einheitliche Bezahlsysteme und übersichtliche, faire Tarife. Wir brauchen eine eigene Batteriezellenprodukte so wie in Salzgitter, und wir brauchen europaweit massive Investitionen in das Recycling und in die Rohstoffversorgung. Ich möchte das anhand zweier Zahlen konkretisieren ich meine, sie sind hier schon genannt worden: Derzeit kommen 70 % aller Batterien aus China und nur 13 % aus Europa. Das zeigt uns ganz deutlich, was für eine Herausforderung unsere Aufgabe ist, auf der europäischen Ebene den entsprechenden Rahmen zu setzen. Wir brauchen verlässliche Kaufanreize für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen sowie soziale Leasingangebote. Wir brauchen Unterstützung beim Kauf gebrauchter E‑Fahrzeuge. Und wir brauchen eine Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für E‑Autos. Gut, dass der Vizekanzler da schon ein Signal gegeben hat. Wir in Niedersachsen brauchen aber auch Unterstützung für unsere Zulieferbetriebe, die vor der Herausforderung stehen, ihre Geschäftsmodelle anzupassen und zu verändern. Für eine gelungene Transformation wir in Niedersachsen nehmen diese Verantwortung wahr braucht es gezielte Unterstützung. - Ich kann auch lauter, Herr Hilbers. Meine Damen und Herren, während andere Länder schon mit Vollgas in Richtung Zukunft fahren, darf Deutschland jetzt nicht an der Raststätte stehen bleiben und über den Rückwärtsgang diskutieren. Die kommenden Jahre entscheiden darüber, ob Deutschland Vorreiter oder Nachzügler in der Mobilitätswende wird. Um das noch einmal sehr deutlich zu sagen: Wer jetzt bremst, gefährdet Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit gleichermaßen. Industriearbeitsplätze sichern wir nur, wenn wir die Autoindustrie zukunftsgerecht aufstellen, und nicht, wenn wir eine künstliche fossile Nachspielzeit schaffen. Elektromobilität made in Niedersachsen steht für Klarheit, steht für Planungssicherheit und steht für den Mut zu einer klimaneutralen Zukunft. Die Botschaft für den Autogipfel ist doch klar: Es braucht jetzt einen Pakt für den Hochlauf der E‑Mobilität - und eben keinen Pakt für Verunsicherung, Herr Lechner! Herzlichen Dank.
Ein aktives Wolfsmanagement in Niedersachsen - für die Weidetierhaltung, den Deichschutz und die Sicherheit der Menschen im ländlichen Raum
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich die Gelegenheit nutzen und den Präsidenten des Deutschen Jagdverbandes hier begrüßen: Lieber Helmut, schön, dass du heute gekommen bist! Herr Kollege Willeke, es tut mir leid, dass ich Sie bereits zu Beginn unterbrechen muss. Aber das Präsidium ist mit den Fraktionen übereingekommen, dass die Begrüßung von Gästen in den Logen und auf den Besucherrängen ausschließlich dem Präsidium vorbehalten sind. Ich darf Sie bitten, das zukünftig zu berücksichtigen. Alles klar, vielen Dank Herr Präsident. Daran werde ich mich in Zukunft halten. Erst einmal halte ich fest: Wir haben das gleiche Ziel: ein regional differenziertes Bestandsmanagement. Wir wollen auf regionale Gegebenheiten eingehen und zum Beispiel Deiche, wie Sie es auch in der Überschrift Ihres Antrags fordern, besonders in den Fokus nehmen. Im Fokus des vorliegenden Antrags der CDU stehen Forderungen an den Bund - das hat sich in Ihrer Rede teilweise anders angehört. Ich zitiere: „... sich beim Bund für ein aktives Wolfsmanagement und die dazu erforderlichen Anpassungen im Bundesjagdgesetz einzusetzen und dabei insbesondere einzutreten - für eine mehrmonatige, unter Berücksichtigung der Interessen ländlicher Räume wie des Natur- und Artenschutzes näher zu bestimmende Jagdzeit für Wölfe, - für Wolfsobergrenzen nach skandinavischem Vorbild, die den regionalen Besonderheiten (Deichschutz, Stellenwert der Weidetierhaltung, Siedlungsdichte etc.) Rechnung tragen". Das Thema ist also hauptsächlich das Bundesjagdgesetz, was Sie hier richtigerweise im Bereich Landwirtschaft einordnen. Den Bundeslandwirtschaftsminister stellt die CDU/CSU. Und Herr Lechner wirft unserem Umweltminister vor, dass zum Thema Wolf nichts passiert! Ihr Landwirtschaftsminister möchte laut eigenen Aussagen bis zum Frühjahr eine bundeseinheitliche Lösung vorlegen. Ihren Widerspruch kann man sich schon ein bisschen auf der Zunge zergehen lassen. Ihr Agrarminister Rainer betont, dass es bis Frühjahr eine bundeseinheitliche Regelung geben soll. Darauf warten wir. Und dann liest man im NDR, da ss Herr Lechner dem Umweltminister im Land Niedersachsen Untätigkeit vorwirft. Na gut! Herr Kollege Willeke, ich muss Sie noch mal unterbrechen, denn jetzt gibt es den Wunsch des Kollegen Dr. Mo hrmann nach einer Zwischenfrage. Möchten Sie dem entsprechen? Nein. Dann fahren Sie bitte fort. Dann könnte man jetzt ja sagen: Es läuft in allen CDU-geführten Bundesländern wunderbar; dort werden schon Wölfe entnommen. Nein, da passiert nichts! Ich überlasse es den Parlamentariern hier im Raum, zu bewerten, wie viel Wolfsgeheul das also alles ist und wie viel Substanz dahintersteckt. Was ich sehr begrüße: Sie schreiben im Antrag: „... die Instrumente zur Förderung des Herdenschutzes weiter zu entbürokratisieren". Erst mal nehme ich das Lob zur Kenntnis: Schön, dass Sie unsere Leistungen bei der Entbürokratisierung eingestehen können. Die Forderung nach Bürokratieabbau ist immer gut. Aber was ist denn einfacher als eine Pro-Kopf-Pauschale für Schafhalter, die eingeführt wurde? Sie haben nicht gesagt, wie Sie weiter entbürokratisieren wollen. Politik mit Inhalten wäre an dieser Stelle ziemlich wichtig. Vielleicht noch mal zum Titel und das, finde ich, macht diesen Antrag dann schon sehr populistisch, der lautet: „Ein aktives Wolfsmanagement in Niedersachsen - für die Weidetierhaltung, den Deichschutz und die Sicherheit der Menschen im ländlichen Raum". Sie nennen also drei Motive: Weidetierhaltung, Deichschutz und Sicherheit. Weidetierhaltung, na klar Herr Kollege Willeke, es tut mir leid, dass ich Sie noch mal unterbrechen muss. Es gibt erneut den Wunsch nach einer Zwischenfrage: des Kollegen Dr. Mohrmann. Möchten Sie dem entsprechen, oder möchten Sie grundsätzlich keine Zwischenfragen zulassen? Bitte, Herr Mohrmann, auf geht's! Herr Dr. Mohrmann, Sie haben das Wort. Bitteschön!
Krisenfest. Einsatzbereit. Zukunftssicher. - Für ein funktionsfähiges Gesundheitswesen im Ernstfall
dass die Krankenhäuser um die Hilfe des Landes rufen, um all das in die Tat umsetzen zu können. Ich habe den „Panorama"-Bericht leider nicht gesehen. Wenn er im Antrag erwähnt worden wäre, hätte ich mir den natürlich angeguckt, um darauf eingehen zu können. Ihre Einschätzung, dass die Krankenhäuser an dieser Stelle um Hilfe rufen, teile ich nicht. In meinem Kontakt zu Krankenhäusern ist das so nicht an mich herangetragen worden. Aber ich sehe schon die Notwendigkeit, sich das nochmals anzugucken. Das werde ich auch in meinem weiteren Vortrag, der jetzt nicht mehr sehr lang sein wird, sagen. Ich dachte, ich hätte verdeutlicht, dass ich das Thema schon ganz wichtig finde. Ich finde auch wichtig, dass Sie das in dieser Form hier aufrufen, dass wir sachlich darüber sprechen können. Ich glaube nur, dass Teile Ihres Antrags so, wie sie formuliert sind, nicht in die Umsetzung gehen können, weil sie tatsächlich schon umgesetzt sind. Deshalb wieder zurück: Wir haben in Niedersachsen in den vergangenen Jahren tatsächlich
Elbbrücke Darchau / Neu Darchau - Verbindung schaffen, Infrastruktur stärken, Entwicklung fördern!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir reden heute über mehr als eine Brücke. Es geht um Glaubwürdigkeit, es geht um Verlässlichkeit und ehrlich gesagt geht es darum, ob Zusagen der Landesregierung überhaupt noch etwas wert sind. Am 7. August dieses Jahres beim Bürgerdialog in Neuhaus sagten die beiden Staatssekretäre Herr Wunderling-Weilbier und Frau Patzke ganz klar: Die Brücke kann kommen, das Land steht dahinter und unterstützt das Vorhaben, es steht zu alten Entscheidungen - vor Ort, vor laufenden Kameras, vor den Bürgerinnen und Bürgern, den Landräten, den Kommunalpolitikern. Das war keine Privatmeinung bei einem Grillabend, Herr Wirtschaftsminister, das war eine Zusage im Namen der Landesregierung. Und was passiert ein paar Wochen später? - Das Verkehrsministerium sagt Ja, der Fachausschuss sagt Nein. Und man fragt sich, warum eigentlich? Die Antwort ist leider simpel und altbekannt: Die SPD will das Projekt, die Grünen bekämpfen es. Das ist ihr altes Ritual. Bei der A 39 war es so, bei fast jedem größeren Verkehrsprojekt ist es so, und bei der Elbbrücke ist es wieder so. Die SPD sagt auf Veranstaltungen: Ja, wir wollen die Brücke! - Und kaum sitzen Sie mit den Grünen am Kabinettstisch, ist aus dem Ja plötzlich ein betretenes Schweigen geworden. Da könnte man fast glauben, im Koalitionsvertrag steht ein grünes Vetorecht. Das Ganze erinnert an die Diskussion um das neue Jagdgesetz. Da bestimmen die Grünen die Richtung, und die SPD folgt brav - selbst, wenn sie es innerlich ganz anders sieht. Man fragt sich langsam: Wer führt hier eigentlich das Land? Die SPD oder die grünen Ideologen? Das ist kein parteipartnerschaftliches Regieren mehr, das ist politischer Beifang. Und die Menschen in unserer Region zahlen den Preis für diesen Koalitionskompromiss auf dem Rücken ihrer Lebensrealität. - Hören Sie, zu, dazu komme ich noch! Das ist wie beim Autofahren mit zwei Fahrern. Der eine bremst, der andere gibt Gas. Und da wundert man sich, wenn das Vertrauen der Leute im Straßengraben landet. Diese Widersprüche sind kein Versehen, sie sind System, und sie sind zynisch, weil sie immer diejenigen treffen, die am wenigsten dafür können: die Menschen in der Region. Seit 1993 gehört das Amt Neuhaus zu Niedersachsen, und bis heute über 30 Jahre später muss man Fähre fahren, um von dort ins eigene Bundesland zu kommen. Ich sage es ganz offen: Das ist kein Zustand, das ist Provinztheater. Herr Dorendorf, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage von Herrn Bajus. Möchten Sie die zulassen? Aber sehr gerne, Herr Bajus! Herr Bajus, bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Kollege Dorendorf, vielen Dank für das
Lehrkräfteausbildung praktisch und vernetzt denken - Qualität stärken, Fachkräftemangel bekämpfen!
Was braucht Niedersachsen eigentlich für eine zukunftsfähige Bildungslandschaft? Der Bildungsforscher John Hattie hat zwar nicht für Niedersachsen, sondern ganz generell in seinen Studien gezeigt: Entscheidend sind motivierte, gut ausgebildete und engagierte Lehrkräfte, die eine Selbstwirksamkeit erfahren und diese an die Kinder, an die Schülerinnen und Schüler, weitergeben. Kein anderer Parameter stärkt den Bildungserfolg unserer Schülerinnen und Schüler so stark wie dieser. Das zeigt, wie wichtig eine gute Lehrkräfteausbildung tatsächlich ist. In der ersten Beratung des Antrages waren wir uns fraktionsübergreifend durchaus einig, dass eine bessere und praxisnähere Lehrkräfteausbildung ein wichtiges Ziel ist und bleibt. So hat Herr Meyn zum Beispiel ausgeführt das hat er auch heute gemacht, dass der oft erlebte Praxisschock durch mehr Praxis im Lehramtsstudium verhindert werden sollte. So weit, so richtig. In Wahrheit mussten wir im Ausschuss dann allerdings lernen: Mit dem vorliegenden Antrag soll es gar nicht mehr Praxis geben, sondern die bestehenden Praxisphasen sollen nur neu organisiert werden. So sieht aus unserer Sicht wirklich kein Aufbruch aus. Denn wirkliche Praxisnähe entsteht nicht durch Modulhin- und ‑herschieberei, sondern durch mehr Zeit im Klassenzimmer mit erfahrenen Lehrkräften, mit Feedback und mit Verantwortungsübernahme. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer Lehrkräfte stärken will, der muss mehr Praxis ermöglichen und nicht nur organisieren. Was es wirklich braucht, ist eben echte Praxis, etwa durch duale Lehramtsstudiengänge, wie sie auch andere Bundesländer bereits erproben. Das wäre eine wirkliche Erneuerung in der Lehrkräfteausbildung anstelle eines Hin- und Herschiebens von Praxiszeiten. Auch die zweite Phase der Lehrerausbildung, also das Referendariat, bleibt in Ihrem Antrag leider ein blinder Fleck. Sie haben zwar die Forderung aufgestellt, die zweite Phase zu innovieren und an zeitgemäße Schulentwicklung anzupassen. Aber das war es dann auch schon. Denn nach der Ausschussberatung ist klar: Mehr als diese Überschrift bleibt dann nicht übrig. Die zweite Phase wird bei Ihnen nur kursorisch erwähnt. Gerade ist angesprochen worden, man möchte das jetzt zukünftig machen. Ich glaube, ein vernünftiger Antrag hätte diese beiden Reformvorschläge miteinander verzahnt. Alles andere ist an dieser Stelle aus unserer Sicht überhaupt nicht zielführend. Dabei wissen wir doch alle: Gerade im Referendariat entscheidet sich, ob jemand dauerhaft im Schuldienst bleibt oder entnervt das Handtuch wirft. Genau an dieser Stelle, an dieser Schnittstelle zwischen Studium und Berufsalltag, braucht es Reformen. Es braucht da ein besseres Mentoring, eine vernünftige Feedback-Kultur in den Schulen, Entlastung von Bürokratie und Hinführung an den wirklichen Arbeitsalltag. Zu alledem schweigt der vorliegende Antrag leider komplett. Worin wir mit Ihnen einer Meinung sind das darf man auch herausstellen, ist die Forderung nach einem Quereinstiegs-Masterstudiengang. Das Thema Quereinstieg das wissen alle Kultuspolitiker beschäftigt uns im Kultusausschuss immer wieder, auch wenn die tatsächlichen Zahlen der Quereinsteiger noch hinter den Erwartungen zurückbleiben. Insofern ist es natürlich richtig, neue Möglichkeiten zu bieten, wie qualifizierte Menschen über den Quereinstieg in den Lehrerberuf geraten können. Das Ministerium hat in den Ausschussberatungen ausgeführt, es arbeite längst daran. Ihren Antrag hat es dafür nicht gebraucht. Ein Hebel ist auch die schnellere Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Ich glaube, wir alle kennen diese Fälle aus der Praxis in unseren Wahlkreisen. Es ist einfach unendlich schwer, als ausländische Lehrkraft an niedersächsischen Schulen tätig zu werden, sogar über den Weg des Quereinstiegs. Ihre Antwort in den Ausschussberatungen lautete: Man möchte auf ein bundesweit einheitliches digitales Antragsverfahren warten. Das ist aus meiner Sicht kein Konzept. Das ist Arbeitsverweigerung. Auch Niedersachsen könnte im eigenen Rechtskreis längst eigene Akzente setzen. Ein weiterer Punkt, der in Ihrem Antrag wirklich schmerzlich zu kurz kommt, sind die Themen Integration und Inklusion. Beides sind wirklich zentrale Themen für den Schulalltag an allen Schulen in Niedersachsen. Wer mit Lehrkräften spricht, hört immer wieder, dass gerade diese beiden Themen für viel Frust in den Lehrerzimmern sorgen, weil sich Lehrer damit allein und sich nicht gut genug vorbereitet fühlen, um mit Integration und Inklusion im Klassenzimmer umzugehen. Wir sprechen in diesem Tagungsabschnitt an anderer Stelle noch sehr intensiv über das Thema Inklusion. Ich kann Sie nur einladen: Nehmen Sie das Thema in den Schulen endlich ernst! In Ihrem Antrag wollen Sie lediglich prüfen, ob die digitalen Module zur Inklusion landesweit gebündelt werden können, also ob Lehrkräfte die Module, die es schon gibt, dann selbstständig abrufen können. Das ist bei diesem Thema doch kein Aufbruch, das ist eine Mangelverwaltung! Das Thema Digitalisierung ist gerade schon angesprochen worden. Es hat in der Rede von Herrn Meyn viel Raum eingenommen. Ich hätte mir gewünscht, dass es auch im Antrag, der heute vorliegt, Raum einnimmt. Dort wird lediglich davon gesprochen, dass man das Lehramtsstudium durch digitale Module bereichern will. Im Lehramtsstudium digitale Module anzubieten, heißt aber noch lange nicht, dass die Lehrkräfte anschließend auf eine digitale Schule vorbereitet sind. Zu diesem Thema schweigt Ihr Antrag vollständig. Das ist nicht ausreichend. Meine Damen und Herren, Sie wollen das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen in ein Sekundarstufe‑I-Lehramt umwandeln. Alle Verbände von der GEW bis zum VNL sagen Ihnen: Das bringt überhaupt keine Verbesserung. - Sie schaffen im Grunde nur ein neues Etikett. Sie reiten weiter auf Ihrem toten Pferd Stufenlehramt. Selbst Ihr eigener grüner Finanzminister ist mittlerweile abgestiegen, und auch im Haushaltsentwurf 2026 ist nicht ein Euro dafür eingestellt. Hören Sie auf, hier diese Unwahrheiten zu erzählen! Denn eines ist sicher: Die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schulen brauchen nun wirklich keine neuen Schulstrukturdebatten. Das Fazit der Beratung ist also: Viele schöne Worte, aber wenig Wirkung. Sie wollen keine zusätzlichen Praxisanteile. Sie wollen bei der Anerkennung ausländischer Lehrkräfte abwarten. Sie wollen neue Schulstrukturdebatten aufmachen. Wenig davon hilft in der Zukunft dabei, die Lehrkräfte auf einen Schulalltag vorzubereiten. Denn das, was die Lehramtsstudenten wirklich bräuchten, wären mehr Praxiszeit, eine zusammengedachte Reform der ersten und zweiten Phase der Lehrkräfteausbildung und einen Fokus auf komplexe Themen wie Inklusion, Integration und Digitalisierung. Bitte holen Sie einmal kurz Luft! Es gibt nämlich den Wunsch nach einer Zwischenfrage, und die Zwischenfrage muss während des Redebeitrags gestellt werden. Ich dachte, Sie müssen vor dem Ende Ihrer Rede mal kurz Luft holen, damit ich Sie fragen kann: Lassen Sie die Zwischenfrage des Kollegen Meyn zu? Gerne. Bitteschön! Das mache ich beim nächsten Mal. Touché!
Maßnahmen und Ergebnisse der Tätigkeit der Landesregierung bezüglich der Eindämmung und Überwindung der COVID-19-Krise und der Auswertung getroffener Entscheidungen während und nach der COVID-19-Pandemie in Niedersachsen
äsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich bin jetzt hier diejenige am Rednerpult, die in der 18. Wahlperiode die gesamte Corona-Pandemie und auch das politische Handeln als Politikerin miterlebt hat. Corona war eine kollektive Ausnahmesituation. Ich erinnere mich noch sehr gut an den 12. März 2020, als ich auf einer Veranstaltung auf dem Expo-Gelände war, wo ich eigentlich über Frauen in MINT-Berufen hätte referieren sollen, aber das beherrschende Thema diese neue Lungenkrankheit war - Corona. Es waren diese Bilder, die wir in der Tagesschau aus Bergamo von den überfüllten Krankenhäusern und den vielen Toten, die zu beklagen waren, gesehen haben. Diese Bilder machten uns unsicher - und ich glaube, das war auch richtig so. Wir haben dort darüber gesprochen, dass Deutschland wahrscheinlich bald irgendwie heruntergefahren wird, um die Infektionen einzudämmen. Vier Tage später war es so weit: Die Bundesrepublik ist in den Lockdown gegangen. Die Veranstaltung am 12. März 2020 war also meine letzte Präsenzveranstaltung für sehr, sehr lange Zeit. Es stellte sich schnell heraus, dass es für diese Situation keine fertigen Pläne gab. Keiner im Parlament wusste, wie man damit umgehen soll. Es brauchte Erlasse, es brauchte Regelungen, und es brauchte Finanzen - und das alles sehr, sehr schnell. Der eine oder andere mag sich noch an meine emotionalen Reden zu Kulturschaffenden erinnern und weiß, dass auch wir als Opposition immer versucht haben, noch mal etwas möglich zu machen, wie zum Beispiel auch das Öffnen von Bibliotheken. In der Rückschau kann man sagen: Ja, hätte man machen können. Aber man muss wirklich sagen: Dieser Sonderausschuss ist sehr schnell eingerichtet worden, damit schon in der Phase der Pandemie gelernt werden konnte: Was könnte man gegebenenfalls besser machen? Was ist gelungen? Wie hätte man anders reagieren müssen? Wir müssen konstatieren: Unser Gesundheitssystem war gut aufgestellt. Deshalb waren unsere Krankenhäuser nicht überlastet und gab es in Niedersachsen und in ganz Deutschland nicht die beschriebenen Bilder aus Italien. Das hat viel damit zu tun, dass Politik gehandelt hat und dass wir schnell versucht haben, die Infektionen einzudämmen. Privat kann ich Ihnen sagen: Mein Sohn ist Intensivmediziner und hatte seine Intensivstation voll. Wen wir aber nicht bedacht haben, waren Kinder, Jugendliche, Alleinerziehende, SeniorInnen und deren Angehörige. Die Gründe haben meine Vorredner aus den demokratischen Parteien schon erklärt. Auch bei den Kulturschaffenden ich erwähnte sie waren wir einfach viel zu rigoros ebenso wie bei der Frage der sozialen Betreuung, bei der Frage der Begleitung oder auch bei der Frage von Homeschooling bei gleichzeitigem Homeoffice. Der eine oder andere mag das vielleicht noch wissen. Das funktionierte auch in bildungsnahen Familien eher mäßig. Wie es dann in bildungsfernen Familien war, kann man sich vorstellen. Aber warum haben wir jetzt die Anfrage der AfD, die ja zu Beginn der Pandemie die totale Panik schob? Der eine oder andere mag sich noch an einen Herren hier erinnern, der die ersten Male zu den Plenarsitzungen mit einer Taucherbrille gekommen ist. ‑ Es war eine Gasschutzbrille, erinnert mich der Herr hier rechts. Sei es eine Gasschutzbrille. Zuerst waren Sie diejenigen, die auf das Coronavirus hier richtig panisch reagiert haben. Weil Sie opportunistisch sind, weil die AfD nun mal so ist, haben Sie dann andersherum Pseudowissenschaftlern und Pandemieleugnern, die Corona für eine einfache, leichte Grippe hielten, und auch denjenigen, die sich lange von den Fakten verabschiedet haben, schnell eine Heimat gegeben. Da Sie nur Ihre eigene, stets wechselnde und immer aufrührerische Wahrheit akzeptieren, brauchen Sie diese Anfrage. Politik arbeitet kontinuierlich an der Aufarbeitung, so auch die gerade eingesetzte Enquetekommission im Bundestag. Das wird nicht die letzte Pandemie sein. Diese Hoffnung möchte ich Ihnen gerne nehmen. Alle gehen davon aus, dass es wieder eine Pandemie geben wird. Dafür müssen wir gut vorbereitet sein, besser als 2020. Ich glaube, auch hier kann der Antrag von vor der Mittagspause helfen. Wir müssen kontinuierlich aus Erfahrungen und Fehlern lernen. Denn diese größte Pandemie seit der Spanischen Grippe bedeutet für uns: Wir müssen davon lernen. Ihre Anfrage ist allerdings redundant.
Elbbrücke Darchau / Neu Darchau - Verbindung schaffen, Infrastruktur stärken, Entwicklung fördern!
Ihre Einstellung zu Projekten kennen wir doch. Das ist doch ganz klar. Sie haben das gerade doch wieder bewiesen. Seit 1994 steht die Brücke im Landes-Raumordnungsprogramm, aber anstatt sie endlich zu bauen, streicht die rote-grüne Landesregierung sie jetzt einfach raus, so als könnte man per Federstrich Realität und Recht außer Kraft setzen. Nur zur Erinnerung: Diese Ziele dürfen nicht willkürlich verändert werden. Die Brücke steht im LROP. Das Recht steht auf unserer Seite, die Menschen stehen auf unserer Seite und das sollte man auch mal sagen der gesunde Menschenverstand ebenfalls. - Hören Sie zu! Die Realität aber sieht so aus: Die Fähre ist teuer, unzuverlässig und wetterabhängig: bei Niedrigwasser, bei Hochwasser, Eisgang oder Werftaufenthalten. Allein in diesem Jahr Herr Bajus, hören Sie genau zu ist Ihre Fähre 117 Tage ist nicht gefahren. 117 Tage! Klare Fakten! Das heißt, unsere Schülerinnen und Schüler müssen weite Umwege über die Lauenburger Brücke fahren, fast zwei Stunden hin, zwei Stunden zurück. Das sind Fakten! Unsere Arbeitnehmer kommen nicht pünktlich zu ihren Schichten. Man schafft es eher, den Berliner Flughafen noch einmal neu zu bauen, als sich auf die Fähre zu verlassen. Und jetzt verkauft man uns ein zukunftsfähiges Fährkonzept. Ganz ehrlich: Das ist wie ein Regenschirm bei Sturmflut. Nett gemeint, aber völlig sinnlos. Was wir brauchen, ist keine Fähre mit ein paar Zentimetern weniger Tiefgang, sondern eine Brücke mit Rückgrat, eine Verbindung, die hält, egal ob Ebbe, Flut oder politische Windrichtung. Unser Antrag ist klar und konstruktiv: Wir wollen das bestehende LROP-Ziel „Brücke" im Landes-Raumordnungsprogramm absichern. Wir wollen, dass die Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg bei der Planung unterstützt werden. Wir wollen, dass die zugesagten Fördermittel in Höhe von bis zu 75 % verbindlich gesichert sind. Und wir wollen, dass Genehmigungen ohne Verzögerungen bearbeitet werden. Das, meine Damen und Herren, ist kein Wunschzettel, sondern das ist Regierungsverantwortung. Wer ein Ziel im Landes-Raumordnungsprogramm hat, der muss auch dazu stehen. Alles andere ist Täuschung, und zwar nicht irgendeine, sondern eine Täuschung der Menschen vor Ort. Die Menschen an der Elbe haben jahrzehntelang Geduld bewiesen. Sie brauchen keine neuen Gutachten, keine neuen Prüfaufträge und keine weiteren Ausreden. Sie brauchen endlich eine Entscheidung, eine Brücke, die verbindet, und eine Regierung, die zu ihrem Wort steht. Heute, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD und von den Grünen, haben Sie die Chance, zu zeigen, dass Ihre Worte mehr sind als Sonntagsreden. Folgen Sie nicht der Ausschussempfehlung, sondern folgen Sie Ihrem eigenen Anspruch an Verlässlichkeit! Denn wenn eine Regierung so arbeitet wie jetzt, verliert sie nicht nur die Orientierung, sie verliert das Vertrauen der Menschen. Die Elbbrücke Neu Darchau ist mehr als Beton und Stahl. Sie ist ein Symbol für gleichwertige Lebensverhältnisse, für Zusammenhalt, Vollzug der deutschen Einheit und, wenn man so will, für politisches Rückgrat. Also hören Sie endlich auf, diese Verbindung totzudiskutieren! Bauen wir sie, damit Niedersachsen nicht länger am Fluss scheitert! Vielen Dank. Herr Dorendorf, auf Ihren Beitrag gibt es den Wunsch
Hauswirtschaft und Alltagskompetenzen in Niedersachsen weiter stärken
gerne. Bitteschön! Frau Jensen, herzlichen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Es gab ja zum Thema Alltagskompetenzen einen umfangreichen Antrag von Ihnen, und dazu hat die Landesregierung auch unterrichtet. Können Sie sich daran erinnern, dass die entsprechenden Antworten auf Ihre dezidierten Fragen zum Bereich Alltagskompetenzen regelmäßig lauteten: „Das gibt es schon, das machen wir schon, das haben wir schon umgesetzt"? In meiner Rede eben habe ich ja darauf hingewiesen, dass bereits in den 80er-Jahren in den Gesamtschulen AWT - Arbeit-Wirtschaft-Technik - etabliert wurde, wo diese Kompetenzen schon entsprechend geschult werden. Das heißt, Sie haben die entsprechenden Antworten schon bekommen. In unserem Antrag beziehen wir uns auf die Grundschulen, wo wir das stärker etablieren wollen. - Gibt es eine Zeitbeschränkung? Sie wollten fragen! Deswegen meine Frage: Können Sie sich daran erinnern, dass Ihre Fragen mit Blick auf die Schulen alle schon beantwortet wurden? Sehr geehrte Frau Kollegin, genau um den Antrag, den Sie letzte Woche im Ausschuss weggestimmt haben und der einen Schwerpunkt mit Blick
Der Fall Friedland mahnt: Rückführungen beschleunigen, Verfahren klar strukturieren - rot-grüne Zerstrittenheit beenden
geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bereits im September haben wir über den Fall Friedland gesprochen, weil dieser Fall erschüttert und klar die strukturellen Probleme im Rückführungssystem in Niedersachsen aufgezeigt hat. Denn der unter dringendem Tatverdacht stehende Iraker hätte sich als sogenannter Dublin-Fall schon längst nicht mehr in Deutschland aufhalten dürfen. In der Debatte am 10. September erklärte die Innenministerin Behrens zur Einführung der sogenannten Dublin-Zentren das Folgende: „Niedersachsen hat dem Bund die Einrichtung eines Dublin-Zentrums angeboten. Wir unterstützen den Bund sehr dabei. ... Ich bin mir sicher, der Bund nimmt unser Angebot an." Am 12. September sagte dann der Ministerpräsident in der Landtagsdebatte das Folgende: „Anfang des Jahres hat die Innenministerin dem Bund angeboten, dass wir hier in Niedersachsen ein Dublin-Zentrum einrichten können." Und weiter: „Aber jetzt ist der Bund gefragt, eine Antwort darauf zu geben." Meine Damen und Herren, beide die Innenministerin und auch der Ministerpräsident haben also hier im Landtag erklärt: Wir richten ein Dublin-Zentrum in Niedersachsen ein. - Wir als CDU-Fraktion haben sehr ernst genommen, was die Landesregierung hier gesagt hat. Weil der Bundesinnenminister Dobrindt ein Kollege aus der Union ist, hat unser Fraktionsvorsitzender ihn am 16. September angeschrieben. Sebastian Lechner hat in diesem Schreiben ausdrücklich begrüßt, dass die SPD-geführte Landesregierung der Forderung der CDU jetzt nachgekommen ist und diese Forderung, ein Sekundärmigrationszentrum in Niedersachsen einzurichten, so mitträgt. Außerdem haben wir den Bundesinnenminister gebeten, dieses Vorhaben auch in Niedersachsen zu unterstützen. Die Antwort aus Berlin kam ganz schnell, und sie ist ganz eindeutig. Ich zitiere aus dem Brief des Bundesinnenministers ‑ ich habe ihn hier und kann ihn Ihnen gern zur Verfügung stellen: „Die Einrichtung und der Betrieb der Sekundärmigrationszentren obliegt dabei ausschließlich den zuständigen Ländern." Frau Behrens, ich wiederhole es: Es obliegt ausschließlich den Ländern, diese Zentren einzurichten. Dann geht es weiter; ich zitiere erneut aus dem Schreiben von Herrn Dobrindt: „Einer,Freigabe' durch den Bund ... bedarf es jedoch nicht. Der Bund unterstützt die Länder bei der Einrichtung .... Die Einrichtung eines Sekundärmigrationszentrums in Niedersachsen befürworte ich ausdrücklich." Unterschrift: Alexander Dobrindt. Meine Damen und Herren, das ist doch eine ganz klare Botschaft aus Berlin: Der Bund ist bereit, und es liegt jetzt allein an der rot-grünen Landesregierung, dieses Zentrum in Niedersachsen einzurichten. Deshalb frage ich Sie, Frau Innenministerin, und auch den Ministerpräsidenten: Wann setzen Sie das Dublin-Zentrum in Niedersachsen um? Sie haben im September erklärt: Jetzt ist der Bund an der Reihe. - Der Bund hat auf unsere Anfrage geantwortet, und zwar klar positiv. Deshalb fordere ich Sie, Frau Innenministerin, heute auf: Sagen Sie uns, wann Sie das Zentrum in Niedersachsen einführen! Oder legen Sie heute zumindest einen konkreten Fahrplan vor, wann ein Dublin-Zentrum in Niedersachsen eingerichtet wird. Stehen Sie zu Ihrem Wort! Oder das ist dann die andere Frage war das im letzten Plenum doch alles nur eine Nebelkerze vom Ministerpräsidenten und von seiner Innenministerin? Denn im Grunde wissen wir doch, woran es in Niedersachsen hängt und was das eigentliche Problem ist: Es liegt an den Grünen. Die Fraktionsvorsitzende Kura hat sich Mitte September öffentlich in den Medien zum Dublin-Zentrum geäußert. Sie hat gesagt: Wir haben Dublin-Zentren grundsätzlich kritisch gesehen, und wir tun das auch weiterhin. Die Auflagen für Betroffene schießen über das Ziel hinaus, und die Initiative müsste übrigens vom Bund kommen. Frau Kura, ich glaube, den letzten Teil haben wir jetzt mit dem Brief vom Bundesinnenminister geklärt. Aber der erste Teil Ihrer Äußerung erklärt ganz deutlich, warum es auf den Bänken der Grünen so still war, als die Innenministerin und auch der Ministerpräsident gesagt haben: Wir führen ein solches Zentrum in Niedersachsen ein. Frau Hermann, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Diallo Hartmann zu? Ja, gern. Bitteschön!
KI in der Wissenschaft: Forschung und Lehre auf die Auswirkungen der technischen Revolution vorbereiten
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Momentan gibt es kaum eine wissenschaftliche Ausschreibung, die ohne den Begriff KI auskommt. Wenn man die Website des Bundesministeriums für Forschung öffnet, kommt unter dem Reiter „Spitzenforschung" als Allererstes ein Eintrag mit dem Titel „KI - die neue Zukunftstechnologie". Der Nobelpreis für Physik ging Ende letzten Jahres an zwei Wissenschaftler, die Weiterentwicklungen in der KI-Grundlagenforschung geschaffen haben. Wir sehen also: Das Thema KI ist in aller Munde. Wie die Rednerin der SPD-Fraktion bereits ausgeführt hat, beschäftigen sich sowohl die Praxis als auch die Politik schon ausführlich mit dem Thema KI. Hier will ich nur beispielhaft die Initiative „Hochschule.digital Niedersachsen" sowie unser KI-Papier, in dem wir dezidiert das Thema KI-Forschung beleuchten, nennen. Auch unsere Hochschulen beschäftigen sich mit dem Thema KI, mit den Chancen, aber auch mit den Herausforderungen, mit dem großen Einfluss, den KI auf Forschung und Wissenschaft hat -- wo sie die Möglichkeiten schafft, neue, bahnbrechende Entdeckungen zu machen, aber auch mit den Auswirkungen von KI auf Lehre und Studium. Denn eines ist ganz gewiss: Lernen und Lehren funktioniert mit KI nicht mehr so wie in der Zeit vor KI. Genau bei diesem Prozess wollen wir unsere Hochschulen unterstützen. Wie gestalten wir Prüfungen in einer Zeit, in der man Hausarbeiten einfach mit der KI schreiben kann? Wie prüfen wir dann eigentlich Wissen ab? Wie nutzen wir aber auch die neuen Möglichkeiten, die KI bietet - beispielsweise für personalisierte Lernpläne, für neue Tools in der Lehre, um so vielleicht auch mehr Bildungsgerechtigkeit zu schaffen? Und wie lehren wir Studierenden das Handwerkszeug, das sie für einen verantwortungsvollen und auch kritischen Umgang mit KI brauchen? Kurz: Wir dürfen die KI nicht verteufeln, aber auch nicht als Lösung aller Probleme verklären, sondern wir müssen einen sensiblen Umgang damit lehren. Um genau diesen verantwortungsvollen Umgang geht es uns. Wer über KI redet, muss auch über Themen wie diskriminierungsfreie Algorithmen und Datenschutz reden, neben der technologischen Entwicklung auch über ethische, rechtliche und soziale Auswirkungen von KI. Und genau das, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, fehlt mir in Ihren Lobpreisungen von Innovationen durch KI viel zu oft! Diskriminierungsfreie Algorithmen: Das klingt jetzt vielleicht erst mal sperrig. Wo sollen Algorithmen eigentlich diskriminieren, und wie funktioniert das genau? Das kommt daher, dass wir unsere Vorstellungen von Gesellschaft auf die KI übertragen. Ein Beispiel: KI wird fast ausschließlich mit den Daten von weißen Menschen trainiert. Daraus entsteht dann ein Bias. Ich will das einmal an einem Beispiel verdeutlichen. In einem öffentlichen Bad will ein schwarzer Mann einen automatischen Seifenspender benutzen. Als er seine Hand darunter hält, kommt aber keine Seife. Das Gerät hat die Hand schlicht nicht als solche erkannt. Bei weißer Haut oder sogar bei einem weißen Papierhandtuch löst es aus. Es klingt jetzt vielleicht erst mal banal, ob man Seife hat oder nicht. Aber wenn wichtige Entscheidungen mit KI getroffen werden Entscheidungen in Versicherungen, Entscheidungen zur Gesundheitsversorgung von Menschen, Entscheidungen in Bewerbungsprozessen, zur Eignung von Menschen für eine Stelle, dann hat das ganz konkrete Auswirkungen. Dann verändern Algorithmen ganz konkret die Lebensrealität von Menschen. Deswegen ist es umso wichtiger, dass wir uns nicht nur mit den schönen und innovativen Seiten von KI beschäftigen, sondern auch interdisziplinäre Forschung zur Entwicklung alternativer KI-Modelle unterstützen, von KI-Modellen, die finanzierbar, stabil und transparent und damit ethisch und rechtlich besser einschätzbar und kontrollierbar sind. Digitale Systeme müssen vertrauenswürdig sein. Dafür braucht es dann aber auch hohe Ansprüche an Nachhaltigkeit und ethische Maßstäbe. Mit unserem Antrag stellen wir sicher, dass nicht nur bestimmte Geschäftsmodelle von KI profitieren, sondern KI ein echter Gamechanger sein und für mehr Bildungsgerechtigkeit sorgen kann. Vielen Dank.- Damit kommen wir zur letzten Wortmeldung:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Lies und Frau Behrens! Die Realität erkennen. Die Realität: Defizite aller kommunalen Haushalte in Niedersachsen 2024: 3,7 Milliarden Euro. Die Realität: Von allen Flächenländern im Bund unterstützt Niedersachsen die Kommunen am geringsten. Letzter Tabellenplatz, Schlusslicht! So ist die Realität nach 13 Jahren SPD-Regierung. Gesperrte Brücken, marode Schulen, Schlaglöcher auf den Straßen zeigen den Bürgern, wie es in Niedersachsen unter einer SPD-Regierung aussieht. Die Lösung, die Sie jetzt präsentieren: Man nimmt den Landkreisen etwas Geld und gibt es den unteren Gebietseinheiten. Mehr Geld für die kommunale Familie? - Fehlanzeige, Herr Ministerpräsident Lies. Die Realität: In 2025 hat kein einziger Landkreis in Niedersachsen einen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt. Und jetzt nehmen Sie den Landkreisen noch Geld weg? Was sollen diese Hütchenspiele? Die Realität, Herr Ministerpräsident Lies! Gestern wurde die Stellungnahme des Deutschen Landkreistages veröffentlicht ich zitiere für Sie; Frau Behrens, hören auch Sie gut zu!: „Die Landkreise sind am Limit. Angesichts unvermindert rasant steigender Ausgaben und einer schwachen wirtschaftlichen Entwicklung droht sich die ohnehin dramatische Finanzlage der kommunalen Ebene in diesem Jahr noch einmal erheblich zuzuspitzen. Nach Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände laufen die Kommunen 2025 auf ein Defizit von deutlich über 30 Milliarden Euro zu." Was wird passieren? Wir wissen es alle: Die Kreisumlage wird steigen. Die Kreise nehmen es also wieder den Gemeinden - rechte Tasche, linke Tasche. Das sind eben keine Lösungen, Herr Ministerpräsident! Die AfD fordert seit Jahren eine grundlegende bessere Finanzausstattung für alle Kommunen. Das geht eben nur, wenn das Land bei sich im Haushalt spart, auf Ideologieprojekte verzichtet und die Stellen in der Ministerialbürokratie abbaut. Wir wissen, das Gegenteil ist der Fall. Sie ignorieren beharrlich jeden Bericht des Landesrechnungsprüfungsamts. Aufblähung der Verwaltung statt schlanker Start - das ist die Realität unter einer SPD-Regierung. Die aktuelle Landesregierung lässt die Kommunen auf allen Ebenen seit Jahren im Stich. Das ist die Realität, Herr Ministerpräsident Lies! Die Kommunen ertrinken in den Schulden. Und vermutlich kommt zum Haushaltsjahr 2026 statt einer besseren Finanzausstattung der sogenannte dritte Behrens-Erlass. Ich nehme das schon mal vorweg: Vermutlich dürfen alle kommunalen Haushalte sich zu 150 % überschulden, brauchen keinen ausgeglichenen Haushalt mehr vorlegen. Unsere Kommunen, Herr Ministerpräsident, brauchen keinen hundertseitigen Gesetzentwurf, sondern endlich eine Strukturreform mit einer grundlegenden besseren finanziellen Ausstattung. Sie, Herr Ministerpräsident, sind dazu offenkundig nicht bereit. Sie sind der Totengräber der kommunalen Familie und dem Amt des Ministerpräsidenten nicht gewachsen. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion der SPD.
Krisenfest. Einsatzbereit. Zukunftssicher. - Für ein funktionsfähiges Gesundheitswesen im Ernstfall
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin gerade ein bisschen sprachlos. Aber ich versuche jetzt doch, meine Rede vorzutragen. Der vorliegende Antrag der CDU greift tatsächlich ein wichtiges Thema auf, nämlich die Resilienz unseres Gesundheitssystems weiter zu stärken. Das ist grundsätzlich eine wichtige Frage. Wir müssen schauen, dass wir mit unseren Mitteln das Gesundheitswesen wie alles andere Sie haben die Blaulichtfamilie angesprochen widerstandsfähiger und vorausschauender machen, damit es besser vorbereitet ist auf Krisen - um das noch einmal deutlich zu betonen. Die Pandemie, der russische Angriff auf die Ukraine durch Herrn Putin, um das noch einmal zu betonen und wiederkehrende Hochwasserlagen zeigen, dass wir uns für Krisen wappnen müssen und dass das eben keine theoretische Debatte ist. Gerade die Pandemie hat gezeigt, wie vulnerabel unsere Gesellschaft ist. Ehrlich gesagt, möchte ich fast sagen: Wir sehen heute noch auch an der letzten Rede, welche Bedeutung diese Krise für das Vertrauen in den Staat sowie in die Sicherheit im Alltag hat, meine Damen und Herren. Aber Widerstandskraft im Gesundheitswesen ist mehr als der Aufbau von Notfallreserven, eine digitale Personalsteuerung und die Implementierung von Krisenmanagement. Diese Punkte sind alle richtig und wichtig. Wie wir gehört haben, sind sie zum Teil schon gegeben, zum Teil können sie ausgebaut werden. Aber eine wirkliche Resilienz ist deutlich mehr. Sie muss nämlich ganzheitlich betrachtet werden. Es reicht eben nicht aus, resilient zu werden, wenn eine Krise da ist. Vielmehr brauchen wir einen ganzheitlichen Blick auf ein System, das leider aktuell im Alltag schon ächzt und in Teilen verletzlich ist. Zivile Resilienz brauchen wir und weniger Sicherheitsrhetorik. Wir brauchen eine sozial gerechte Krisenvorsorge für alle. Dafür brauchen wir kommunale Netzwerke. Wir brauchen ein System, das im Alltag gut funktioniert - und dann auch in der Krise. Krisen, die uns bedrohen, sind vielfältig und eben nicht ausschließlich militärisch bedingt. Ich habe verstanden, dass das auch gar nicht Kern dieses Antrags ist - das hat Herr Rakicky allerdings nicht. Eine solche Krise bleibt also für uns alle hoffentlich eine Ausnahme. Um das deutlich zu sagen: Ich glaube, wir alle sind dafür, weiter in Frieden zu leben und nicht in eine kriegerische Auseinandersetzung hineingezogen zu werden. Aber wir haben natürlich Umweltkatastrophen, den Klimawandel und zivile Bedrohungen. Und die bleiben genauso real wie aktuell auch diese mich sehr beunruhigende Kriegsgefahr ‑ und dafür brauchen wir Antworten. Abschließend kann man sagen: Der CDU-Antrag benennt wichtige Themen, die es lohnt, zu diskutieren Krisenfestigkeit, Einsatzbereitschaft, Zukunftssicherheit, aber nicht als eine Reaktion auf etwas, sondern mit Blick auf eine Transformation hin zu einem robusten und eng vernetzten Gesundheitssystem. Vor diesem Hintergrund freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss.
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
bevor es zu einer Auftragserteilung an die NIA kommt. Minister Heere wird antworten. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Thiele, ich glaube, jetzt habe ich die Frage besser verstanden. - Ich bitte mir zuzugestehen, dass hier in der spontanen Frage-Antwort-Situation nicht immer jedes Detail vollständig verarbeitet werden kann. Wir sind aber, wie gesagt, ohnehin in der Lage, nachzuarbeiten und könnten die Antwort zur Not auch am 29. Oktober im Ausschuss liefern. Aber diese Frage kann ich trotzdem jetzt zumindest dergestalt beantworten, dass sich meine Antwort, die ich vorhin auf die Frage der Kollegin Liebetruth gegeben habe, darauf bezogen hat, dass wir über das Modell NIA, die Konzeptionierung und Veranschlagung, in der Lage sind, eine Kostenmiete auszuweisen, und dass man sich auf der Basis dieser Berechnung natürlich angucken kann, welche einzelnen Mieten bei vergleichbaren Projekten private Träger entweder private Vermieter, die nur vermieten, oder Private, die einen Mietbestellbau projektieren nehmen. Man kann so ungefähr wissen, was am Markt zu nehmen ist. Warum das bei der JVA Hannover nicht sinnvoll ist, ist aber relativ schnell klar: Der Marktvergleich eignet sich vor allen Dingen für Standardbürogebäude, die irgendwo auf der grünen Wiese errichtet werden und für die sicherlich ein guter Marktvergleich zwischen Kosten eines Privaten und den NIA-Kosten angestellt werden kann. Bei der JVA Hannover haben wir aber eine ganz andere Situation. Wir haben es dort mit einem bestehenden Justizbetrieb zu tun. Im Laufe des bestehenden Justizbetriebes müssen, mit hohen Sicherheitsauflagen versehen, Teile des Gebäudes abgebrochen werden. Das heißt, die Komplexität der Maßnahme ist entsprechend hoch. Meine vorsichtige Einschätzung ist, dass eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die hier andere Akteure als das Land Niedersachsen und das Staatliche Baumanagement mit einbezieht, nicht zu positiven Ergebnissen kommen kann. Insofern ist es natürlich immer der Besonderheit des jeweiligen Objekts und des jeweiligen Vorhabens vorbehalten, ob diese Frage relevant ist, sodass man sich andere Möglichkeiten anschaut, oder ob sie nicht relevant ist. Ich vermute mal sehr stark, dass das bei der JVA Hannover nicht relevant sein wird. Vielen Dank. Die vierte Zusatzfrage aus der Fraktion der CDU:
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
wiederum der Kollege Ulf Thiele. Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Herr Minister, das ist kein unwichtiger Punkt, und deswegen muss ich zu Beginn darauf hinweisen: Sie haben meine Frage nicht beantwortet. Ich habe nicht danach gefragt, ob eine Wirtschaftlichkeitsanalyse durchgeführt wird, sondern ich habe danach gefragt und wiederhole die Frage jetzt, ob beabsichtigt ist, dass wie Sie es bei der vorherigen Antwort erklärt haben eine Marktuntersuchung durchgeführt und überprüft wird, ob die Errichtung und die Finanzierung der JVA Hannover als Mietmodell durch Private vorgesehen ist und durchgeführt wird, bevor es zu einer Auftragserteilung an die NIA kommt. Minister Heere wird antworten.
Machtmissbrauch und sexueller Belästigung in der Filmbranche entgegentreten
Olaf Lies. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden hier über ein Nulltoleranzthema, welches unumstritten verstärkte Aufmerksamkeit erfordert. Deswegen bedanke ich mich für den Antrag, für die wertvolle Debatte und ich glaube, das darf man nach den Reden hier sagen für die breite Zustimmung, die dieser Antrag hier erfährt. Er betrifft ein zentrales Thema, über das an vielen Stellen gar nicht gesprochen wird. Ich will einmal sagen: Ein respektvoller Umgang in der Arbeitswelt ist nicht „nice to have", sondern muss ein unverhandelbarer Anspruch sein, egal in welcher Branche. Die Folgen von Machtmissbrauch und sexueller Belästigung sind für die Betroffenen höchst belastend, und oft sind sie damit allein. Machtmissbrauch zerstört Vertrauen und nimmt den Beschäftigten Sicherheit. Ich glaube, wir sind uns einig: Niemand sollte Angst haben müssen, am Arbeitsplatz Grenzen setzen zu müssen, weil ein Mensch seine Position ausnutzt. Arbeit muss ein Raum der Würde sein. Hierzu braucht es Verantwortung und sichere Strukturen. Es braucht klare, verbindliche Regeln, die die Betroffenen schützen, und eine vertrauliche, unabhängige Anlaufstelle. Genau darum geht mit Blick auf die Filmbranche. Man sollte eigentlich denken: Das ist doch eine kreative Branche, in der es solche Probleme gar nicht gibt. - Aber viele öffentlich gewordene Fälle machen deutlich, dass hier besonderer Handlungsbedarf besteht. Ich glaube, wir alle haben, wenn wir einen Film sehen, den Anspruch, dass die Produktion unter Regeln erfolgt ist, wie wir sie erwarten. Deswegen ist es vollkommen richtig, sich diesem Thema ganz gezielt zu widmen. Ich bin daher sehr froh, dass sich die Filmschaffenden in Niedersachsen an der bundesweiten Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt „Themis" in Berlin orientieren, die 2018 im Zuge der Me-too-Debatte eingerichtet wurde. An diese Stelle wenden sich Betroffene; sie erwarten von uns, dass wir uns kümmern. Die niedersächsische Filmförderung steht für ein diskriminierungsfreies Umfeld und begrüßt die vertrauensvolle Arbeit der Themis ausdrücklich. Ich finde es richtig, dass wir uns mit der Frage beschäftigen: Wir sorgen wir eigentlich dafür, dass dort, wo wir Filmförderung gewährleisten, die Regeln und Standards eingehalten werden? Das muss unser Anspruch sein. Deswegen ist es gut, dass wir die Themis haben, dass die Beratung stattfindet. Sie berät juristisch und psychologisch, kostenlos, vertraulich und unabhängig. Sie begleitet auch, wenn es darum geht, sich gegenüber Unternehmen durchzusetzen. Wenn Fälle sexueller Belästigung aufgetreten sind, berät sie auch die Arbeitgebenden, Zeuginnen, Vertrauenspersonen und Gleichstellungsbeauftragte. Aber wir sind uns doch einig darüber, dass es so weit gar nicht kommen dürfte. Deswegen ist es richtig, dass aus der Branche heraus ein Respect Code Film entwickelt wurde. Es handelt sich um ein breit aufgestelltes Regelungswerk, welches alle möglichen Arten unangemessener Handlungen am Set aufführt. Wahrscheinlich gibt es in der Filmbranche eben eine besondere Situation, die wir explizit betrachten müssen und für die wir Regeln brauchen. Ziel des Respect Code ist, ein professionelles und von gegenseitigem Respekt geprägtes Arbeitsumfeld für die in Film- und Fernsehproduktionen Beschäftigten ungeachtet dessen, ob sie frei oder abhängig beschäftigt sind sicherzustellen, ein angstfreies und unterstützendes Arbeitsumfeld zu fördern, ein positives Arbeitsklima herzustellen und trotz der Hierarchien, die es bei der Arbeit am Set gibt, Kommunikation auf Augenhöhe zu ermöglichen. Es ist also gut, dass wir einen solchen Respect Code haben. Es ist, glaube ich, von Vorteil, dass der Code aus der Branche heraus entwickelt wurde, gerade auch von den Beschäftigten und ihren Vertretern sowie von den Unternehmen selber. So stößt er bei denjenigen, die ihn am Set anwenden sollen, auf Akzeptanz. Der Code ist bei allen Filmförderungen auf große Anerkennung gestoßen. Wie prüfen gerade, wie in einem Prozess sichergestellt werden kann, dass er immer Anwendung findet. Diejenigen, die diesen Respect Code anwenden, unterstützen wir. Wenn ich eine Produktion sehe, würde ich, ehrlich gesagt, gerne wissen, ob dieser Respect Code eingehalten wurde. Ich glaube, das ist ein wichtiges und starkes Merkmal. Ich bin zuversichtlich, dass sich diese Agenda bundesweit durchsetzt und der Respect Code am Ende dazu führt, dass er breite Unterstützung findet und alle sich ihm anschließen. Es ist gerade schon einmal gesagt: Würde, Respekt und Verantwortung sind für uns in der Filmbranche und überall in der Arbeitswelt unverhandelbar. Herzlichen Dank für den Antrag und die breite Zustimmung.
Ambulante sozialpädagogische Angebote für junge Straftäter zukunftsfähig weiterentwickeln
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor einiger Zeit habe ich in Delmenhorst, im Wahlkreis des geschätzten Kollegen Deniz Kurku, eine Einrichtung des Vereins Brücke e.V. besucht. Ich saß dort mit den SozialpädagogInnen zusammen, die tagtäglich mit Jugendlichen arbeiten, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Vor Ort konnte ich mich von den zahlreichen Angeboten überzeugen. Straffällige Jugendliche werden dort durch projektorientierte und strukturierte Maßnahmen auf ihrem Weg der positiven Veränderung begleitet. Der Verein betreibt unter anderem eine Fahrradwerkstatt, ein Pro-Aktiv-Center und auch ein Projekt in Wildeshausen. Was mir in Delmenhorst berichtet wurde, war ziemlich eindrücklich und, ehrlich gesagt, etwas alarmierend - eindrücklich, weil ich gesehen habe, mit wie viel Einsatz, Geduld und Haltung dort gearbeitet wird; alarmierend, weil dort Unsicherheit in Bezug auf die Zukunft herrscht. Eine Kollegin sagte mir sinngemäß: Wir geben hier alles, aber wenn die Finanzierung weiter so knapp bleibt, können wir bald niemanden mehr auffangen. Das ist die Realität vieler freier Träger, die ambulante sozialpädagogische Angebote für straffällige Jugendliche in Niedersachsen anbieten, und das wollen wir ändern, und zwar im gesamten Land Niedersachsen. Deswegen bringen wir heute diesen Antrag ein. Ambulante sozialpädagogische Angebote kurz: ASA sind ein Erfolgsmodell. Sie sind seit über 30 Jahren Praxis. Über 4 700 junge Menschen werden jährlich in 51 Projekten landesweit betreut. Aber 80 % der freien Träger meldeten 2023 eine existenzielle Bedrohung. Acht Projekte mussten seit 2019 geschlossen werden; ein Träger ist bereits insolvent. Bereits seit 1986 fördert das Land ambulante sozialpädagogische Angebote der Jugendhilfe für junge Straffällige. Vor dem Hintergrund des erzieherischen Handlungsansatzes des Jugendstrafrechts tragen diese Jugendhilfeangebote dazu bei, den jungen Straffälligen sozial verantwortliches Handeln zu vermitteln. Im Zentrum stehen Wiedergutmachung und die Aufarbeitung von Konflikten. Junge Menschen erlernen Verhaltensweisen, um wieder in die Gesellschaft eingegliedert zu werden. Damit wird ein Weg geebnet, um wieder Teil der Gesellschaft zu sein und nicht wieder auf die schiefe Bahn zu geraten. In geeigneten Fällen ersetzen ambulante Maßnahmen wie Betreuungsweisungen, soziale Trainingskurse und Täter-Opfer-Ausgleich die traditionellen Sanktionen wie Geldbuße oder Jugendarrest und Jugendstrafe. Diese Angebote brauchen wir heute unbedingt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 zeigt über 47 000 Tatverdächtige unter 21 Jahren. Die Zahlen sind stabil hoch ‑ seit etwa 20 Jahren haben wir ähnliche Zahlen. Das zeigt auch, dass der Bedarf an solchen Maßnahmen weiterhin hoch ist. Hinter jeder Statistik steckt ein Mensch. Die Ursachen für Straffälligkeit können ganz verschieden sein. Oftmals ist es ein junger Mensch aus schwierigen Verhältnissen ‑ ohne Halt, ohne Perspektive. Da könnten wir sagen: Ab ins Gefängnis! - Wir könnten aber auch sagen: Du bekommst eine Chance, aber du musst auch mitarbeiten. ASA bedeutet, selbst Verantwortung zu übernehmen, Konflikte zu bearbeiten, statt sie zu verdrängen, nicht wegzusperren, sondern hinzusehen und zu begleiten. Das ist moderne Resozialisierung, das ist echte Prävention. Die aktuelle Förderrichtlinie läuft 2025 aus, und deswegen ist genau jetzt der richtige Moment, sie neu zu denken. Wir fordern eine auskömmliche Finanzierung angepasst an Tarifsteigerungen und Sachkosten, einfachere Verfahren für mehr Planungssicherheit und weniger Bürokratie, gleichwertige Lebensverhältnisse egal, ob auf dem Land oder in der Stadt, das Angebot und die Förderung innovativer Ansätze wie neuer Modelle aufsuchender Arbeit. An dieser Stelle ist es aber ganz besonders wichtig, dass wir diese Angebote finanziell absichern. Schon in den Haushaltsberatungen 2024 ist es uns als Parlament gelungen, dass wir zusätzlich 1 Million Euro bereitgestellt haben. Der nächste Schritt erfolgt in diesem bzw. im kommenden Jahr. Herr Kollege Gäde, ich darf Sie unterbrechen, weil es den Wunsch nach einer Zwischenfrage gibt: des Kollegen Holsten. Möchten Sie dem entsprechen? Sehr gerne, Herr Holsten! Bitteschön, Herr Kollege Holsten! Sie haben das Wort.
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
Herr Lilienthal! Frau Präsidentin! Herr Minister, vielen Dank noch für den Hinweis, dass man als Parlamentarier jederzeit eine Unterrichtung beantragen kann ‑ das ist uns schon bewusst. Ich beziehe mich auf die Vorlage 9 zur Drucksache, die vom Bund der Steuerzahler abgegeben wurde, der von einer „Erosion der parlamentarischen Kontrolle" spricht. Herr Minister, liebe Landesregierung, deshalb möchte ich konkret nachfragen: Welche Möglichkeiten hat der Landtag, laufend die Tätigkeit der NIA zu überprüfen? - Vielen Dank. Herr Minister, bitte!
für mehr Bildungsgerechtigkeit. Inklusion ist kein Nice-to-have, sie ist Menschenrecht. Sie ist der Kern eines modernen Bildungssystems, das jedes Kind ernst nimmt: mit Stärken, mit Unterstützungsbedarfen und mit Persönlichkeit. Und sie ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Seit 2012 gibt es im Landtag eine breite Verständigung, Inklusion als langfristige Aufgabe mit stetigem Nachsteuern zu denken. Ich sage ausdrücklich: Wir haben hier in der letzten Wahlperiode mit unserem gemeinsamen Entschließungsantrag „Umsetzung der Inklusion an Niedersachsens Schulen verbessern" über Fraktionsgrenzen hinweg viel angeschoben. In dieser Legislaturperiode gibt es gemeinsame Anträge zu den Tagesbildungsstätten, aber auch zum Nachteilsausgleich und Notenschutz für Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie und Dyskalkulie. Das ist gelebte Verantwortung! Und ich danke allen Kolleginnen und Kollegen ausdrücklich, auch den Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion. Die Antworten auf die Große Anfrage zeigen tragfähige Strukturen. Die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule die RZI sind flächendeckend in allen Landkreisen, kreisfreien Städten und in der Region Hannover verankert. Sie beraten, unterstützen präventiv und sichern Qualität, und das Ganze nah an der Praxis. Die flächendeckende Struktur gibt Schulen und Familien überall im Land eine feste Anlaufstelle: mit kurzer Distanz und klaren Zuständigkeiten. Ressourcen sind nach Förderschwerpunkten differenziert hinterlegt. Die eigenverantwortliche Schule das hat Frau Ministerin gerade schon angesprochen setzt sie passgenau im Unterricht ein. Im Ganztag entscheidet sich täglich, ob Teilhabe gelingt, wenn Lehrzeiten, Förderungen und Kooperationen mit der Jugendhilfe, Sport und Kultur ineinandergreifen. Ein Punkt, der im Alltag zählt, ist der professionelle Umgang mit herausforderndem Verhalten. Entscheidend ist, dass Schulen praxistaugliche Leitplanken und regionale Unterstützungsangebote nutzen können, damit Prävention greift und Situationen deeskalieren. Da die Förderschule Lernen ausläuft, rücken die allgemeinbildenden Schulen noch stärker in den Mittelpunkt. Maßgeblich sind gelingende Lernbiografien, verlässliche Übergänge und die in der Sekundarstufe I möglichen Abschlüsse. Auch daran lässt sich Erfolg messen. „Gemeinsam besser werden" heißt aber auch, Steuerung und Entlastung zusammenzudenken. Transparenz ist nötig, und Unterrichtszeit ist kostbar. Die in der Anfrage beschriebenen digitalen Schritte von NEO Niedersachsen bis hin zur schlankeren Schulstatistik gehen in die richtige Richtung. Entscheidend ist aber, wie wir die Daten nutzen. Nicht immer mehr zählen, sondern qualitativ auswerten, mit Blick auf Unterrichtsqualität und Teilhabe und nicht auf Tabellen. Ein weiterer Punkt der Großen Anfrage ist der Unterrichtsausfall. Allein zu dokumentieren, ist kein Lösungsansatz. Eine landesweite Vollerfassung jeder Minute würde mehr Bürokratie für die Schulen erzeugen. Wichtig ist die qualitative Auswertung dessen, was ohnehin vorliegt: Welche Muster sehen wir? Welche Maßnahmen wirken? Wie organisieren wir Vertretungen und Teamstrukturen so, dass Unterricht spürbar gewinnt? Und vor allem: Welche regionalen Besonderheiten gibt es? Kurz: Wir brauchen weniger Zählerei und mehr Erkenntnisgewinn, damit Entscheidungen im Klassenraum spürbar werden. Auch bei der Förderfeststellung zählen Fachlichkeit und Tempo. Das verschlankte Verfahren 2021 war ein wichtiger Schritt, um Qualität zu sichern und Bürokratie zu vermeiden. Wo Einblick in Durchlaufzeiten ohne Zusatzaufwand möglich ist, schafft das Orientierung - nicht für Tabellen, sondern für bessere Abläufe. „Besser werden" heißt auch: Ressourcen verlässlich und wirksam einzusetzen. Der laufende Dialog zur Zuweisung schafft Verlässlichkeit, wenn Doppelbesetzungen dort planbar sind, wo sie am meisten bewirken, und wenn die schulinterne sonderpädagogische Beratung spürbar in Unterrichtsentwicklung mündet. Multiprofessionalität, Fortbildung und qualifizierte Assistenz wirken, wenn Teams stabil sind und Schulen Spielräume haben - nicht als Ausnahme, sondern im Alltag. Wichtig ist auch: Sonderpädagogische Expertise gehört an die Schulen selbst als verlässliche Ansprechperson im Kollegium und nicht nur auf Abruf. Über 60 000 Lehrkräfte haben bereits Fortbildungen zur inklusiven Schule durchlaufen. Das ist eine starke Grundlage. Die mobilen Dienste sind landeseinheitlich für die Schwerpunkte Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung geregelt. Dass es landesweit abgestimmte Handreichungen gibt, erleichtert die Zusammenarbeit und macht Unterstützung anschlussfähig, von der Einzelberatung bis zur Schulentwicklung. Ermutigend ist auch die Weiterentwicklung von NEO Niedersachsen bis 2027. Stammdaten und Notenverwaltung, Lernentwicklungsberichte, Zeugnisdruck und Statistikabgabe - das entlastet Schule spürbar und schafft Daten, die steuern, statt zu belasten. Ebenso richtig sind Verwaltungsassistenz und weitere Entlastungen. Sie schaffen Luft im Alltag. Entlastung mit Verantwortung in Verwaltung und pädagogischer Unterstützung ist Voraussetzung dafür, dass Unterricht und Förderung ankommen. Der aktualisierte Erlass stärkt die schulinterne sonderpädagogische Beratung. Ein verbindlicher Stundenanteil sorgt dafür, dass Expertise in Diagnostik, Beratung und Unterrichtsentwicklung ankommt. Zur Datendebatte: Transparenz ja, aber mit Augenmaß. Eine tägliche Vollerfassung jeder Vertretungsminute bläht Berichtspflichten auf, ohne Unterricht automatisch besser zu machen. Relevante Informationen, digital und schlank erhoben, sind der richtige Weg. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ressourcenpolitik braucht Klarheit und Ehrlichkeit. Die in der Anfrage genannten finanziellen Größenordnungen etwa für flächendeckende Assistenz zeigen, wie wichtig Prioritätensetzung ist. Ich sehe das Potenzial von Klassenassistenzen. Sie entlasten Unterricht, bringen Ruhe in den Alltag und schaffen Zeit für Förderung. Grundsätzlich finde ich das gut. Ob und wie breit das machbar ist, ist offen. Qualifikation, Teameinbindung und Finanzierung müssen passen. Wichtig ist aber, gute Beispiele ernst zu nehmen, Wirkungen zu prüfen und zu schauen, ob solche Modelle etwas für ganz Niedersachsen oder für einzelne Regionen sind. Im Zusammenspiel von Land und Kommunen zeigt sich die Stärke unseres Systems. Der Rahmen entsteht im Dialog mit der Praxis. Die Schulträger gestalten mit Ortskenntnis, was gebraucht wird. Dazu zählt auch der Schulweg - rechtssicher, kindgerecht und planbar gerade dort, wo Kinder mit Behinderungen Anspruch auf Unterstützung haben. Aus der Großen Anfrage ergibt sich ein klarer Kompass: Das Kind steht in Niedersachsen im Mittelpunkt, und Förderung ist Teil guten Unterrichts. Qualifizierung der Kollegien und gelebte sonderpädagogische Expertise bleiben Kern professioneller Schulentwicklung. Starke Schulen vor Ort brauchen Gestaltungsspielräume, Ressourcen und Vertrauen, aber mit klaren Leitplanken. Bei Daten gelten Pragmatismus und Qualität: auswerten, wo sie Unterricht und Teilhabe verbessern, weglassen, wo sie nur Zeit fressen. Der Ganztag wirkt als Motor der Inklusion, wenn Kooperationen tragen und Förder- und Therapiezeiten ihren Platz im Tagesrhythmus haben. Übergänge gewinnen, wenn Beratung klar ist, Verfahren geordnet sind und Zuständigkeiten handhabbar bleiben. Barrierefreiheit in Gebäuden, Lernmitteln und digital - Grundvoraussetzung, kein Extra. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Antworten auf die Große Anfrage zeigen erneut: Inklusion ist kein Zustand, Inklusion ist ein Weg mit vielen Stellschrauben, die wir gemeinsam im Blick haben. Frau Kollegin Lange, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: des Kollegen Fühner. Möchten Sie dem entsprechen? Bei der Besprechung der letzten Großen Anfrage waren keine Zwischenfragen erlaubt. Ich nehme das erst mal als ein Nein und prüfe das nach. Hätte ich, aber ich habe ja aufgepasst. Inklusion ist das Versprechen, dass jedes Kind zählt. Dieses Versprechen halten wir heute, morgen und so lange, bis es überall Alltag ist. Zum Schluss mein Dank an die Menschen, die Inklusion jeden Tag Wirklichkeit werden lassen: die Lehrkräfte in allen Schulformen, die Schulleitungen, die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, die Schulsozialarbeit, Therapeutinnen und Therapeuten, die Teams in den RZIs und in den Mobilen Diensten, die Schulbegleitungen, Assistenzkräfte und das Verwaltungspersonal an den Schulen. Mein Dank gilt aber auch den Eltern und den Schülerinnen und Schülern, die uns jeden Tag zeigen, was möglich ist, wenn man Zutrauen schenkt. Vielen Dank.
Prüfung und Erarbeitung eines landesweiten Unterstützungsmodells für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 (Prüfung eines niedersächsischen "Landespflegegeldes")
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ja nicht so, dass Pflegebedürftige heute gar keine Leistungen bekommen. Nach § 45 b SGB XI ist es möglich, Entlastungsbeiträge zu beantragen. Wenn man Rechnungen über den Anspruch von Versorgungsleistungen dazu gehören Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Leistungen des ambulanten Pflegedienstes nachweist, dann werden diese im Rahmen von 131 Euro erstattet. Auch Leistungen zur Unterstützung im Alltag können eingesetzt werden und entlasten pflegende Angehörige. Förderprogramme der Regierung aus 2016 fördern die strukturelle Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege, gerade im ländlichen Raum. Dort gibt es ja das Problem. Das wurde schon zweimal neu aufgelegt. Wir fördern das mit 5 Millionen Euro, um genau diese Arbeitsbedingungen zu verbessern, die Vereinbarkeit zu verbessern und Kooperation und Digitalisierung zu stärken. Wir investieren in ambulante Pflegedienste, in die Tagespflege und in Kurzzeitpflegeeinrichtungen und sichern so vor Ort die Versorgung und verbessern damit durch Entlastung auch die Situation pflegender Angehöriger. „Landespflegegeld" klingt auf den ersten Blick wie eine soziale Tat. Wenn man aber genauer hinschaut, wird man feststellen, dass dieses vorgeschlagene Pflegegeld gerade mal 500 Euro im Jahr bedeutet, also der Betrag wir haben es gerade gehört, auf den jetzt in Bayern kürzt wird. Das ist aber insgesamt eine recht hohe Summe. Bei den ca. 600 000 Pflegebedürftigen kommen wir auf 300 Millionen Euro, die der Sozialhaushalt erbringen muss. Die 500 Euro im Jahr scheinen nicht wirklich eine echte Entlastung für die Situation von pflegenden Angehörigen zu sein. Auch ich komme auf die Veranstaltung am Montag zu der Woche der pflegenden Angehörigen zu sprechen. Dort hat sich gezeigt: Es ging nicht um Einmalzahlungen, sondern darum, dass pflegende Angehörige mehr Beratung brauchen und dass sie in diesem Bereich mehr Fachkräfte zur Unterstützung ihrer eigenen pflegerischen Aufgabe, die sie gerne übernehmen auch das haben sie betont, bekommen. Diese Pflege- und Fachkräfte bekommen wir nur aus dem Ausland. Sie sind unersetzlich, und wir brauchen sie. Dennoch wird hier auf der rechten Seite immer wieder von Masseneinwanderung gesprochen. Das blockiert das System; das hat meine Kollegin gerade ausgeführt. Ohne eine vernünftige Migration mit Bleibeperspektive und Familiennachzug werden wir das Problem der Pflege in Niedersachsen und in Deutschland nicht lösen können. Wir müssen die Pflege zukunftsfest machen. Wir müssen den Angehörigen Fachkräfte an die Seite stellen und sie beraten und dürfen sie nicht mit symbolischen Einmalzahlungen abspeisen. Eine solche Beratung wäre eine wirkliche Unterstützung. Deshalb: Schauen wir doch mal, was die Beratung ergibt.
Wie ist es um die Zukunft der Tagesbildungsstätten in Niedersachsen bestellt?
Bitte, Frau Ministerin! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch das hängt von der Planung ab, weil der Bedarf jeweils unterschiedlich ist, wenn wir freie Schulen haben, wenn wir öffentliche Schulen haben, wenn man das effizienter zusammendenkt oder auch nicht. Wenn es so kommt, wie Sie unterstellen, dass also alle Tagesbildungsstätten einfach so bleiben, dann hätten wir einen Bedarf von etwa 600 Lehrkräften.
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
die Stellungnahme von Professor Dr. He nning Tappe von der Universität Trier, der in seiner abschließenden Conclusio zu dem Ergebnis kommt, dass „die Kreditermächtigung in § 7 Abs. 1 AnstNIAG-E daher als eine vom Regelfall der Finanzierung innerhalb des Kernhaushalts abweichende formale Gestaltung anzusehen" sei, „die dazu dient, das Neuverschuldungsverbot des Art. 71 Abs. 2 NV (und des Art. 109 Abs. 3 GG) zu umgehen" und „dass die Kredite im Ergebnis von vornherein absehbar in vollem Umfang vom Land getragen werden". Ich beziehe mich auch auf die Conclusio der Stellungnahme des GBD. Herr Minister das sei mir erlaubt, hier darzustellen, dass unsere Anfrage die Aussagen des GBD aus dem Zusammenhang reißt - Keine Sorge, ich beziehe meine Frage darauf! - das würde ich jetzt gerne ad absurdum führen, indem ich auf die Conclusio des GBD in Gänze verweise, die da lautet: „Bei einer wertenden Gesamtbetrachtung spräche danach aus unserer Sicht also Vieles dafür, dass bei der in dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen Ausgestaltung" Herr Thiele, das ist immer noch keine Frage. - „die Einnahmen der NIA aus den von ihr nach § 7 Abs. 1 des Entwurfs aufgenommenen Krediten als Einnahmen des Landes aus Krediten im Sinne der Regelungen zur Schuldenbremse zu behandeln wären. Wir weisen daher darauf hin, dass nach unserer rechtlichen Einschätzung" Herr Thiele, ich lese es jetzt mal vor: „Zusatzfragen dürfen nicht verlesen werden. Sie müssen zur Sache gehören und dürfen das Thema der ursprünglichen Anfrage nicht auf andere Gegenstände ausdehnen". Und: Zusatzfragen müssen knapp und sachlich vorgetragen werden. Das habe ich bisher vermisst. Frau Präsidentin, es liegt mir fern, Ihnen zu widersprechen. Das mache ich auch nicht. Ich weise das Präsidium nur darauf hin und bitte insofern darum, die Conclusio des GBD als Basis für meine Frage zu Ende verlesen zu können, weil ich mich ansonsten mit meiner Frage nicht vollumfänglich auf die vorhin vorgebrachte Positionierung der Landesregierung beziehen kann. Herr Thiele, ich bitte Sie jetzt abschließend: Kommen Sie zu Ihrer Frage, die knapp und sachlich sein muss! „Wir weisen daher darauf hin, dass nach unserer rechtlichen Einschätzung" „ein nicht unerhebliches" - Ulli!- „verfassungsrechtliches Risiko im Hinblick auf die haushaltsrechtliche Behandlung der von der NIA aufgenommenen Kredite besteht." Es werden hier keine Zitate vorgetragen, sondern Fragen gestellt! Vor dem Hintergrund dieser beiden sehr eindeutigen Zitate frage ich die Landesregierung, ob sie momentan in einem weiteren Prüfungsprozess bezüglich ihrer bisherigen verfassungsrechtlichen Positionierung ist, die deutlich von diesen Stellungnahmen abweicht. Herzlichen Dank.
Lehrkräfteausbildung praktisch und vernetzt denken - Qualität stärken, Fachkräftemangel bekämpfen!
dass jetzt eine liberale Stimme kommt. Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Ich muss das nicht lernen, das macht ChatGPT für mich". Diesen Satz hören Lehrkräfte immer häufiger. Doch dahinter steckt keine Bequemlichkeit oder Faulheit der Schülerinnen und Schüler. Wenn KI auf alles eine Antwort weiß, dann ist das einfach eine sehr effiziente Form, zu arbeiten. Genau hier beginnt die neue Aufgabe von Schule: Lernen neu zu begründen, Neugier und Begeisterung zu wecken und Schülerinnen und Schüler zum eigenständigen Denken zu befähigen. Dazu reicht ChatGPT nicht aus. Wir müssen also die Inhalte setzen und auch das nötige Rüstzeug dazu bereitstellen. Insofern war es ein Pfund, dass in der Regierungserklärung unseres Ministerpräsidenten Olaf Lies ganz deutlich wurde: Die Tablets ab Jahrgang 7 kommen, sodass wir das alles zusammendenken und Schule innovativ aufbauen können. Viele junge Lehrer und Lehrerinnen berichten das ist ein weiteres Thema, mit dem wir uns in diesem Antrag befassen, dass sie vor einer Klasse stehen und sich nicht bereit fühlen. Das gilt besonders für das gymnasiale Lehramt. Dieses Gefühl der Überforderung ist kein Einzelfall. Diesen Praxisschock gehen wir an. Praxis muss von Anfang an systematisch und verlässlich integriert werden. Studierende brauchen Selbstvertrauen, Urteilsvermögen und praktische Kompetenzen nicht erst im Referendariat, sondern bereits im Studium. Die berufliche Orientierung haben wir in diesem Punkt sehr gut vorangebracht. Da haben wir gesagt: Das kommt jetzt ins Gesetz: Raus aus der Schule, rein in die Betriebe! Im übertragenen Sinne könnte man zu den Studierenden sagen: Raus aus den Hörsälen, rein in die Schulen! Man muss ergänzen: Rein in die virtuellen Trainingsräume! Denn virtuelle Realität schafft sichere Lernräume für Elterngespräche, Klassenführung oder Konfliktsituationen. Das zeigen auch Studien: VR-Trainings stärken die Selbstwirksamkeit und senken Ängste. Das ist ein konkreter Beitrag zur Professionalisierung und zur Vermeidung des Praxisschocks. Man muss dieses Feld also auf mehreren Ebenen beackern. Dieser Antrag „Lehrkräfteausbildung praktisch und vernetzt denken - Qualität stärken, Fachkräftemangel bekämpfen!" setzt genau hier mit fünf ganz konkreten Schwerpunkten an: Erstens: den Praxisbezug bereits im Studium erhöhen, wie das bereits beim Grund‑, Haupt- und Realschullehramt sehr erfolgreich angegangen wurde. Daran arbeiten wir weiter - auch mit innovativen universitären Mitteln, wie ich eben dargelegt habe. Zweitens: Quereinstieg erleichtern - ein neuer Masterstudiengang an bis zu zwei Hochschulen. Und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse soll verbessert werden. Damit schaffen wir dringend notwendige zusätzliche Wege ins Lehramt. Drittens. Ein dualer Masterstudiengang im Lehramtsstudium an berufsbildenden Schulen soll modellhaft eingerichtet werden. Viertens das ist ein Lieblingspunkt von mir in diesem Antrag: Das Lehramt der Sekundarstufe I soll eingeführt werden. Wir wollen das Lehramt an Haupt- und Realschulen zu einem Lehramt der Sekundarstufe I weiterentwickeln. Die bisherige Schwerpunktsetzung entfällt. Absolventinnen und Absolventen erhalten einen Zugang zu Haupt-, Real-, Ober- und auch Gesamtschulen. Dadurch entstehen mehr Flexibilität und mehr Einsatzmöglichkeiten. Ich prognostiziere: In Kombination mit A 13 werden wir in diesem Bereich, im Sekundarstufe‑I-Lehramt, mehr Studienanfängerinnen und Studienanfänger gewinnen, denn in genau diesem Bereich drückt der Schuh aktuell am meisten. Herr Kollege Meyn, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Fühner zu? Den hören wir ja gleich noch. Ich möchte kurz zu Ende ausführen. Den hören Sie leider nicht. - Okay, Sie möchten das nicht. Danke. Fünftens. Basiskompetenzen gilt es, landesweit zu bündeln. Das ist ein ganz zentraler Punkt, wir brauchen nämlich Fachkräfte in den Kollegien für Punkte wie Inklusion, Vielfalt, Förderdiagnostik. Es wird nicht ausreichen, Lehrkräfte im Bereich Inklusion ausschließlich durch Absolventinnen und Absolventen der Lehramtsstudiengänge in Hannover und Oldenburg zu gewinnen, sondern das muss als ein zusätzliches Profil angeboten werden. Genauso kann auch ein zusätzliches Profil für digitales Lehren und Lernen oder sprachliche Bildung angeboten werden. Das ist etwas, woran wir arbeiten. Das ist ein innovativer Weg, die Kollegien in unserem auch ländlich geprägten Bundesland mit dieser Kompetenz zu versehen, damit es Experten gibt, die im Klassenraum direkt nebenan und ansprechbar sind, und diese Basiskompetenzen im regulären Lehramt eingeführt werden. Das ist ein ganz zentraler Schritt zu mehr und erfolgreicherer, besserer Inklusion in Niedersachsen. Mit diesem Antrag machen wir das Lehramtsstudium attraktiver, praxisnäher und zukunftsorientierter. Der nächste Schritt das kündige ich schon mal an wird das Referendariat betreffen. Auch dort wollen wir ansetzen, es modernisieren und die entsprechenden Phasen weiter verknüpfen. Wir handeln hier kraftvoll, pragmatisch, innovativ. An der Bildung unserer Kinder sparen wir nicht. Herzlichen Dank. Herzlichen Dank. - Für die Fraktion der AfD hat
De-Industrialisierung stoppen - Wettbewerbsfähigkeit erhalten und ausbauen
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Die CDU ist bekannt für ihren Zickzack bei Anträgen und in der politischen Haltung: erst das Versprechen des Einhaltens der Schuldenbremse, dann die größte Verschuldung aller Zeiten. Dann der Strompreis - mal so, mal so. Lösungen? Fehlanzeige! Und jetzt kommt ein Wahlkampfantrag, bei dem offensichtlich vergessen wurde, ihn zurückzunehmen. Meine Kollegen von der CDU, Sie sind jetzt schon ein paar Monate im Bund in Regierungsverantwortung, und ein paar Wirtschaftsgipfel und leere Versprechungen später haben wir weiterhin Meldungen von Stellenabbau und zurückgehender Wirtschaftsleistung, und mitten in dieser Krise versucht auch noch Ihre Bundeswirtschaftsministerin, die Zeit zurückzudrehen - sie setzt voll auf fossile Verbrennung. Wie wollen Sie das der nachkommenden Generationen erklären? Erst sparen Sie 16 Jahre lang die Infrastruktur bis in den Bankrott kaputt, und jetzt tun Sie auch noch alles, um das 1,5-Grad-Ziel zu reißen und der ungerechten Verteilung von Vermögen den Weg zu ebnen. Das ist der falsche Weg. Denn trotz hoher Neuverschuldung bekommen Sie es nicht hin, der Wirtschaft eine Zukunftsversion aufzuzeigen. Sie schaffen weiter Verunsicherung, indem Sie wie eben gerade wieder vom Verbrenneraus reden, indem Sie die Energiewende weiter angreifen und indem Sie Förderungen kürzen. Es mag der CDU nicht gefallen, aber Sozialstaat und Wirtschaft hängen unweigerlich zusammen. Sie hängen zusammen, und die Wirtschaft wird nicht gestärkt, indem der Sozialstaat abgebaut wird. Die Wirtschaft wird nicht gestärkt, indem man Schutzsuchende abschiebt. Die Wirtschaft wird auch nicht gestärkt, indem Topverdiener weniger Steuern zahlen. Nein, die Wirtschaft wird durch deutliche, verlässliche Politik gestärkt, durch klare Leitplanken, durch günstige klimaneutrale Energie. Trumps Zölle und Russlands Krieg sind weiterhin schwere Schläge für unsere Wirtschaft, und gerade deshalb ist es so wichtig, die Wirtschaft unabhängig zu gestalten. Da wir nicht auf die abnehmenden Märkte verzichten können, müssen wir schauen, dass wir sonstige Abhängigkeiten vermeiden. Die Wirtschaftskompetenz der CDU ist hier aber nur ein Lippenbekenntnis. In ihrem Antrag schreibt die CDU, sie würde Förderungen erhöhen, und jetzt kürzt die CDU in erster Linie. Sie schreiben außerdem Achtung, Zitat!, es soll „der Netzausbau und der Ausbau nachhaltiger Energieformen entschlossener und schneller vorangetrieben" werden. Jetzt lässt die CDU neue Bohrplattformen bauen und verheizt fröhlich unsere Zukunft. Das ist doch ein Hohn, der kaum zu überbieten ist. Und dann der Titel: „De-Industrialisierung". Das ist ein Titel, wie man ihn normalerweise von rechts außen gewöhnt ist. Das kann doch nicht sein! Das ist doch nur Verunsicherung. Eines zeigt Ihr Antrag ganz sicher: So funktioniert solide Wirtschaft nicht. Vielen Dank.
Forschung in angespannten Zeiten - welche Rolle spielt Niedersachsen?
Danke schön. - Herr Minister antwortet. Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Schülke, ich sehe da überhaupt keinen Widerspruch. Sie müssen verstehen, dass es insbesondere im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungsforschung darum geht, sowohl sicherheitsüberprüfte Infrastrukturen als auch sicherheitsüberprüftes Personal zu haben. All das ist geregelt. All das finden Sie in vielen Fällen vor allem in der außeruniversitären Forschung, weil dort andere Personalstrukturen vorherrschen, die sicherstellen können, dass dort sicherheitsüberprüftes Personal eingesetzt wird. Das haben Sie grundsätzlich weniger an Hochschulen. Deswegen ist das, was ich eben angesprochen habe, entscheidend, nämlich, dass wir in Netzwerken denken und deswegen beispielsweise Infrastruktur im außeruniversitären Bereich nutzen und dafür öffnen, damit auch die sicherheits- und verteidigungsrelevante Forschung der Hochschulen dort und in Zusammenarbeit stattfinden kann. Das steht in keinerlei Widerspruch dazu, dass wir uns parallel darum bemühen, die klügsten Menschen egal, ob sie aus Deutschland oder aus dem Ausland kommen hierherzubringen. Denn die Frage von technologischer Souveränität und damit verbunden Wettbewerbsfähigkeit ist maßgeblich dafür, dass wir unsere Werte behaupten können. Insofern ist das überhaupt kein Widerspruch, sondern passt zusammen. Und genau so werden wir das weiter betreiben. Vielen Dank, Herr Minister. -
Lehrkräfteausbildung praktisch und vernetzt denken - Qualität stärken, Fachkräftemangel bekämpfen!
Einerseits ist der Antrag, den wir jetzt besprechen, ein typischer Schaufensterantrag der regierungstragenden Fraktionen. Im ersten Teil begrüßt er, was ohnehin schon stattfindet. Im zweiten Teil bittet er die Landesregierung, das zu tun, was sie ohnehin tun will. Sicherlich sind es eine Menge Punkte - insgesamt 15 an der Zahl. Ich habe drei Hauptanlässe für diesen Antrag identifiziert ich folge einer etwas anderen Strukturierung als Herr Meyn: Erstens. Es fehlen Lehrer. Das Lehramtsstudium soll daher attraktiver werden. Dazu mehr am Schluss meiner Rede. Zweitens. Es sollen nicht mehr so viele angehende Lehrer während ihrer Ausbildung abbrechen. Der Praxisschock beim Eintritt in das Referendariat soll vermindert werden. Daher will man nun mehr Praxis und Hochschulbildung miteinander verzahnen. An dieser Stelle will ich jedoch mit einem Mythos aufräumen: Herr Meyn meinte in den Beratungen im Ausschuss, Gymnasiallehrer wünschten sich eher 24 Monate Referendariat, um mehr lernen zu können, angeblich fühlten sie sich schlecht auf die Aufgabe vor der Klasse vorbereitet. Tatsächlich ist das aber anders. Alle Referendare sind nämlich heilfroh, wenn das Referendariat nach 18 Monaten endlich vorbei ist. Sie empfinden diese Zeit mitnichten als wertvoll, um den Beruf zu erlernen. Sie empfinden diese Zeit überwiegend als Qual. Der Grund ist genau das versuchen Sie mit dem vorliegenden Antrag auch noch zu verstärken der Eingriff der pädagogischen Theorie in die Praxis. Entschuldigung, Herr Kollege Rykena, es gibt eine Wortmeldung, wahrscheinlich für eine Zwischenfrage des Kollegen Meyn. Lassen Sie sie zu? Nein, ich möchte gerne weiter ausführen. Wir sind immer noch beim Referendariat. Weitere Gründe sind die Pflicht zum Verfassen ellenlanger didaktischer Analysen, die Berücksichtigung praxisferner Vorgaben aus Kreisen der Hochschulen, der ständige Prüfungsdruck, der sie von der täglichen Arbeit mit Schülern sogar abhält. Prinzipiell halte ich einen früheren Einschub von Praxiserfahrungen in die Lehrerausbildung für dringend notwendig. Problematisch ist dabei jedoch das offensichtlich angestrebte Primat der Hochschulen. Als dritten Anlass sehe ich die neue Grundausrichtung der Lehrerausbildung. Ziel ist der Einstieg in den Einheitslehrer, passend zur angestrebten Einheitsschule. ‑ Es ist ja auch immer dasselbe, was Sie hier vortragen und anstreben. Doch dazu denkt man auch in diesem Antrag die Lehrerausbildung nicht neu, man nimmt nur das bisherige System und sattelt weitere Inhalte und Ausbildungsschritte obendrauf. Dabei ist es einfach unmöglich, Experte in allem zu sein: Fachwissenschaft so wie bisher, aber neben ursprünglich schulformbezogener Pädagogik nun Pädagogik für alle Schulformen in der Sek I. Hinzu sollen noch Kenntnisse als sonderpädagogische Fachkraft für alle möglichen Förderbedarfe kommen - und daneben noch solche als Fachkraft für Digitalisierung, was neu ist, und Berufsorientierung. Auch wenn wir nun vorgeben, dafür auszubilden - unmöglich bleibt das immer noch. Und so geschieht in der Lehrerausbildung das Gleiche wie in den Schulen selbst: Das Curriculum wird immer weiter aufgebläht, die Lehrerausbildung dauert aber genauso lange wie früher. Aber sie enthält nun wesentlich mehr Inhalte - nichts wird gestrichen. Das nenne ich Planwirtschaft: Wir planen mal, dass das gelernt wird. Stattfinden wird das trotzdem nicht. Als Ergebnis kommt dann eben nicht eine Stärkung der Qualität der Lehrerausbildung heraus. Im Gegenteil! Das Ergebnis sind noch weiter überlastete und trotzdem nur oberflächlich gebildete Studenten, die zwischen praxisfernen Anforderungen der Hochschulen einerseits und dem immer schwieriger werdenden Umfeld an den Schulen andererseits zerrieben werden. Ob man so den Fachkräftemangel wird bekämpfen können, darf zumindest bezweifelt werden. Attraktiv ist ein solches Studium nicht. Wir werden den Antrag daher ablehnen. Vielen Dank. Vielen Dank. - Herr Kollege Rykena, es gibt eine Kurzintervention des Kollegen Meyn.
Abgabe einer Regierungserklärung durch den Ministerpräsidenten mit dem Titel "Automobildialog der Bundesregierung am 9. Oktober: Zukunftspakt Mobilität 2035 jetzt!"
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die aktuelle wirtschaftliche Situation in Niedersachsen wie übrigens in ganz Deutschland ist derzeit durch tiefe Unsicherheiten geprägt. Wir erleben eine anhaltende Investitionszurückhaltung in allen Branchen. Zudem bleiben die Energiepreise ein weiterhin belastender Standortfaktor. Gleichzeitig wiegen die Zollpolitik der USA sowie geopolitische Spannungen schwer auf unserer exportorientierten Industrie. Diese wirtschaftliche Lage nehme ich in fast allen Branchen wahr: in Gesprächen mit der Stahl- und Chemiebranche, aber auch mit anderen energieintensiven Branchen wie Glas und Papier. Gerade für unser Automobilland Niedersachsen sehen wir aktuell besonders große Herausforderungen. Daher ist es gut, und ich begrüße es sehr, dass der Bundeskanzler morgen zum Automobildialog in das Kanzleramt geladen hat. Dieser Dialog ist wichtig. Denn es geht um die Automobilindustrie, um Hunderttausende Arbeitsplätze und um Wertschöpfung bei unseren Herstellern wie Volkswagen und vielen Zulieferbetrieben gerade auch in unseren Regionen und in Niedersachsen. Es geht um die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts Niedersachsen. Daher nutze ich die Möglichkeit der Regierungserklärung, Ihnen auch vorab die Haltung des Landes mitzuteilen, mit der wir morgen in diesen Dialog eintreten werden. Die Autoindustrie ist ein Herzstück unserer Wirtschaft, sie ist Innovationsmotor und Garant für Wohlstand. In Niedersachsen hängt jeder dritte Industriearbeitsplatz direkt oder indirekt am Auto. Deshalb ist es für die Menschen bei uns auch besonders spürbar, dass sich die Branche in einer schwierigen Lage befindet: Die Absätze sind eingebrochen, die Pkw-Flotten altern, und die Verunsicherung ist groß bei Kundinnen und Kunden ebenso wie bei den Beschäftigten. Laut einer Studie der Beratungsgesellschaft EY wurden deutschlandweit von Juni 2024 bis Juni 2025 rund 50 000 Arbeitsplätze in der Automobilindustrie gestrichen. Das entspricht fast 7 % der gesamten Branche. Keine andere Industrie ist so stark betroffen. Darum ist auch klar: Wir brauchen jetzt keine Schlagwortdebatten um den richtigen Antrieb. Wir brauchen einen realistischen Blick auf die Lage und einen pragmatischen und verlässlichen Pfad für die Zukunft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau dafür stehen die Politik dieser Landesregierung und der ebenfalls von mir vorgelegte Zukunftspakt Mobilität 2035. Morgen, am 9. Oktober, müssen wir uns gemeinsam auf einen Kurs verständigen und stabile Rahmenbedingungen für Industrie und Beschäftigte in Deutschland gestalten. Wir brauchen einen gemeinsamen Pakt für die Zukunft unserer Automobilindustrie. Es geht jetzt vor allem darum das muss man auch in den Mittelpunkt stellen, die Arbeitsplätze in der Industrie, bei den Herstellern und bei den Zulieferern zu sichern. Wir brauchen gerade hier einen verlässlichen Pfad, der beides im Blick behält: Arbeitsplätze und den Weg, ein Klimaschutzziel zu erreichen. Deswegen auch ein Appell: Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen! Lassen Sie uns nicht über einzelne Schlagworte streiten! Lassen Sie uns deutlich machen, dass wir in Niedersachsen gemeinsam hinter der Automobilindustrie stehen! Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ausgangslage kennen wir: Während 2019 europaweit ca. 15,8 Millionen Pkw abgesetzt wurden, waren es 2024 nur 12,9 Millionen ein Rückgang von fast 3 Millionen Fahrzeugen. In Deutschland liegen die Neuzulassungen auch in diesem Jahr wieder unter dem Vorjahr. Gleichzeitig das ist ja auch spürbar nimmt das Alter der Flotte weiter zu. Im Schnitt sind es 10,6 Jahre. Vor zehn Jahren waren es noch neun Jahre. Auch das ist ein klares Signal für die Kaufzurückhaltung, die wir erleben. Die Menschen zögern, weil sich die Inflation bemerkbar macht und viele sich dreimal überlegen, ob und wofür sie Geld ausgeben. Aber auch die allgemeine wirtschaftliche Situation ist für viele Menschen beunruhigend. Da gibt es eine natürliche Zurückhaltung bei der Anschaffung von Wirtschaftsgütern: weil Förderungen und Anreize begonnen, aber zuweilen überraschend beendet wurden, weil Strompreise zu hoch sind, weil die Menschen durch Debatten um das angebliche Verbrennerverbot verunsichert wurden. Alles das trägt dazu bei, dass wir diese Kaufzurückhaltung erleben. Übrigens: Das ständige Infragestellen der Zielsetzung 2035 schwächt die Industrie, verunsichert die Beschäftigten und hält am Ende damit auch Investitionen zurück. Deshalb sage ich, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir brauchen jetzt Klarheit im Ziel und Realitätssinn auf dem Weg dorthin! Wir müssen dafür sorgen, dass die E‑Mobilität einen neuen Schub bekommt auf allen Ebenen. Es bedarf jetzt vor allem eines massiven Hochlaufs der E‑Mobilität. Daher gilt es, hierauf den Fokus zu setzen und die entscheidenden Stellschrauben zu drehen - so, wie wir es mit Sicherheit auch morgen im Diskurs erleben werden. Als Land leisten wir einen großen Teil dieser Hausaufgaben, um dafür zu sorgen, dass die Automobilindustrie verlässliche Rahmenbedingungen hat und der notwendige Wandel auch unterstützt wird. Hierzu gehören zum Beispiel auch der massive Ausbau der erneuerbaren Energien als Grundvoraussetzung für verlässliche, bezahlbare und am Ende auch klimaneutrale Mobilität. Hierzu gehören der Ausbau der Ladeinfrastruktur, aber auch der enge Dialog, den wir mit den Unternehmen, mit den Beschäftigten, mit den Gewerkschaften, mit der Industrie insgesamt, mit den Betriebsräten der Unternehmen der Hersteller-, aber genauso der Zulieferindustrie führen. Meine Damen und Herren, was ist der Kern, den wir jetzt in der Mobilität 2035 angehen müssen? - Ich habe es vorhin gesagt: Wir brauchen einen notwendigen Realitätssinn. Das ist der Kern des Zukunftspakts Mobilität 2035. Erstens das gehört dazu: Die Zielmarke bleibt. Ab 2035 soll es durch die Neuzulassungen keine zusätzlichen CO2-Emissionen geben. Daran rütteln wir nicht. Wir können die Klimaziele nicht immer wieder infrage stellen. Man muss auch einmal sagen: Mit dem, was wir in der Mobilität nicht leisten, belasten wir andere Branchen, die noch viel größere Herausforderungen haben, ihre CO2-Ziele zu erreichen. Wir bekennen uns zum Green Deal und den damit verbundenen Klimazielen der Europäischen Union. Auch für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und um Mobilität für alle zu ermöglichen, ist dieser Zielpfad wichtig. Zweitens: Elektromobilität ist und bleibt die Leittechnologie. Wir haben das hier oft diskutiert. Ich hatte den Eindruck, dass daran mindestens in einem ganz großen Teil des Parlaments kein Zweifel besteht. Warum auch? Der Antrieb ist effizienter, und kein Konzept bietet mehr Potenzial für den Massenmarkt. Ich sage das hier, ehrlich gesagt, nicht nur als Politiker. Ich kann das auch als Ingenieur sagen und für mich feststellen: Die Mobilität von morgen fährt elektrisch! Das muss uns klar sein, und daran müssen wir festhalten. Diese Mobilität funktioniert auch schon heute. Es ist eines unserer Probleme, dass wir eher über die Dinge reden, die nicht funktionieren, als über die Dinge, die funktionieren. Sie ist längst alltagstauglich. Das wissen wir. Das sehen wir bei den Neuzulassungen und nehmen wir auch wahr. Das berichte ich aus eigener Erfahrung: Ob als Umwelt- oder Wirtschaftsminister bin ich in den letzten Jahren vollelektrisch in einem Flächenland wie Niedersachsen unterwegs gewesen. Wir alle wissen, wie voll die Kalender der Abgeordneten sind und wie viel sie unterwegs sind. Das ist sehr gut machbar. Man kann in Niedersachsen vollelektrisch auch eine Strecke von 80 000 km im Jahr zurücklegen. Das ist möglich. Das geht hervorragend. Ich finde, das geht auch hervorragend mit Elektrofahrzeugen, die wir auch in Niedersachsen bauen. Das möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal sagen. Als auch ein großer Dank an die Kolleginnen und Kollegen dort! Wir wissen auch: Das ist nicht bei jedem angekommen, und nicht jeder ist davon überzeugt. Das ist auch gut so in unserer Gesellschaft. Das kann am Ende auch jeder für sich entscheiden. Aber: Diese Alltagserfahrung müssen wir erlebbar machen. Darum gilt es auch, gemeinsam daran zu arbeiten, dass die E‑Mobilität durch einen solchen Zukunftspakt denn dann ist es erst ein Zukunftspakt; nicht, wenn ich etwas aufgebe, sondern wenn ich etwas für die Zukunft gestalte am Ende auch einen entscheidenden Schub bekommt. Drittens: Liebe Kolleginnen und Kollegen, Realismus heißt aber auch: Es gab bislang kein pauschales Verbrennerverbot, und es wird, ehrlich gesagt, auch keines geben. Auch das ist die klare Botschaft, die damit verbunden ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das gab es bisher nicht. ‑ Ich weiß, das ist Ihre Methode, etwas in den Mittelpunkt einer Debatte zu stellen, was es gar nicht gibt. In der EU-Kommission hat man sich darauf verständigt, dass Mobilität CO2-frei ist. Sie hat eben keine Vorgaben über die Technik gemacht. Ich bitte alle darum, diese falsche Debatte endlich zu beenden. Sie verunsichert unsere Gesellschaft immer weiter. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das wissen Sie doch auch. Dazu bedarf es doch nur eines Gesprächs mit der eigenen EU-Kommissionspräsidentin, die genau das immer wieder betont: dass es kein Verbrennerverbot gibt, dass es um die Frage der Klimaneutralität geht und dass es uns jetzt darum gehen muss da bitte ich einfach um einen gemeinsamen Weg, diesen Realitätssinn auch darzustellen. Es ist ein schöner politischer Versuch, das darauf zu fokussieren. Das wollen wir aber nicht. ‑ Nein, das ist es nicht. Liebe Fraktionen, glauben Sie mir Herr Siebels, Herr Thiele!, Sie werden alle genug Zeit zur Erwiderung erhalten. Fahren Sie fort, Herr Ministerpräsident! Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich glaube, die Details sind auch allen bewusst. Wir müssen einfach davon wegkommen, die absatzschädliche das ist sie nämlich Scheindebatte über die vermeintliche Forderung nach einem Aus vom Verbrenner-Aus zu führen. Sie muss endlich beendet werden. Das ist Gift für die gesamte Automobilbranche. Wir müssen diese Debatte beenden! Das muss unser gemeinsames Ziel sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Denn richtig ist: Wir haben uns in der Europäischen Union gemeinsam darauf verständigt: Neuwagen müssen ab 2035 klimaneutral sein. ‑ Nein, das ist überhaupt nicht falsch. Dafür kann es unterschiedliche Technologieoptionen geben, und genau darüber reden wir heute doch: über die Frage, welche Technologieoptionen es dafür geben kann. Aber uns muss auch klar sein: Das Wirtschaftlichste wird dabei immer die Elektromobilität bleiben, weil das der günstigste Weg der Mobilität ist. Darüber haben wir bisher auch gar nicht gestritten. Aber weiterhin muss klar sein: Andere Optionen wie Range Extender oder Plug-in-Antriebe können möglich sein. Ich glaube, das ist die Debatte, die wir führen müssen. Es gibt kein Verbrenner-Aus. Die Elektromobilität wird der Weg sein, aber Plug-ins oder Range-Extender werden genauso auch nach 2035 weiterhin möglich sein. Das ist die Erkenntnis aus dem, worüber wir diskutieren. Wir brauchen sie auch, liebe Kolleginnen und Kollegen: für die Zeit des Übergangs. Sie werden perspektivisch ebenso klimaneutral betrieben werden können. Ob der Anteil wirklich groß ist, ist schwer vorherzusagen, weil es bis dahin noch zehn Jahre dauert und die Kostenreduktion, die wir gerade bei E‑Mobilität erleben, hoch ist. Aber noch einmal: Die Botschaft bzw. der Realitätssinn ist: Auch nach 2035 werden Plug-in-Antriebe und Range Extender möglich sein und auch zugelassen werden können. Auch darauf muss sich die Industrie natürlich einstellen können. Deswegen habe ich einen Vorschlag gemacht, weil wir ja trotzdem ein Klimaziel erreichen wollen. Das Klimaziel ist: Wir wollen mit den Beimischquoten darauf hinarbeiten, dass die fehlenden Spitzen bei den Neuzulassungen, die wir durch Verbrenner, Range-Extender oder Plug-ins haben, trotzdem wieder auf null gebracht werden können. Dann bleibt die Flotte in Summe klimaneutral. Wir würden das dadurch erreichen, dass wir ab 2035 die ohnehin bestehenden Beimischungsquoten für synthetische und biogene Kraftstoffe Jahr für Jahr anpassen. So erreichen wir 100 % Klimaneutralität - ohne Bruch, ohne Stillstand und, ehrlich gesagt, auch ohne Illusionen. Das ist ein pragmatisches Modell. Das ist der eine Punkt, den wir mit der EU-Kommission klären müssen. Die EU-Kommission sagt: Es muss dafür synthetische Kraftstoffe geben, die zu 100 % klimaneutral angesetzt werden. Ich will offen sagen: Dass wir ab 2035 überall noch weitere Zapfsäulen haben, an denen es nur den synthetischen Kraftstoff gibt und wir sozusagen prüfen müssen, welches Auto wie tankt, erschließt sich mir praktisch nicht. Deswegen die Idee der Beimischungsquoten: Wir tanken mit der Flotte, egal, ob die Fahrzeuge nach 2035 oder vor 2035 zugelassen sind. Die Beimischungsquote wird angepasst. Wir haben die Klimaziele erreicht, aber wir haben nicht noch einmal zusätzlichen Aufwand dafür betrieben, sodass es kompliziert oder komplex ist. Das ist ein Realitätssinn, mit dem wir es schaffen, Mobilität bezahlbar zu machen und mit Mobilität auch Arbeitsplätze in der Industrie zu sichern. Übrigens überfordern wir damit auch nicht unsere Kundinnen und Kunden. Eines ist mir dabei aber wichtig. Ich habe vergangenes Jahr schon gesagt ich will das noch einmal betonen: Wer E‑Fuels als Lösung predigt es ist ein Unterschied, ob ich eine Technologieoption habe und sage, das ist die Lösung dafür, der predigt technologische Orientierungslosigkeit. Daran hat sich leider nichts geändert. Das wird sich auch nicht ändern, und dabei bleibe ich auch. Wir brauchen eine klare Orientierung und Fokussierung. Das braucht auch die Wirtschaft. Sie muss wissen, in welche Richtung sie sich entwickelt, ohne dass man 2035 diesen harten Bruch hat; und nur über den reden wir gerade. Der Staat gibt hier die Ziele vor ich komme gleich noch auf das Thema der Quoten, also das Ziel der Elektromobilität. Ich bleibe dabei: Technologieoffenheit darf da, wo wir gerade sind, eben nicht in eine neue Orientierungslosigkeit führen. Technologieoptionen müssen möglich sein, aber Orientierungslosigkeit lassen wir nicht zu. Das muss unsere klare Botschaft sein, und das wissen wir doch auch, liebe Kolleginnen und Kollegen. E‑Fuels und im Übrigen auch Biokraftstoffe sind doch nicht die finale Antwort. Das habe ich bisher auch nicht so wahrgenommen. Ich habe noch niemanden sagen hören, dass das die finale Antwort ist. Also ist das doch eine Lösung. Sie sind nicht mehr, aber auch nicht weniger Brücke für Bestandsflotten und eine mögliche Ergänzung für das, was nach 2035 zugelassen wird. Aber es ist klar, dass sie für Autofahrerinnen und Autofahrer voraussichtlich eine teure Ergänzung sind. Auch das muss uns klar sein, wenn wir darüber reden, dass das eine Lösung ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen und das ist meine Sorge, weil ich das in der Vergangenheit immer wieder erlebt habe, wenn darüber debattiert wurde, sie dürfen aber auch nicht als Ausrede dienen, den Hochlauf der Elektromobilität auszubremsen. Damit würden wir ein fatales Signal geben, und das dürfen wir nicht tun. Die Richtung und das Ziel sind damit klar: Es muss bezahlbar sein, es muss industriefreundlich sein und damit Arbeitsplätze sichern, es muss klimafreundlich sein, und es wird auch technologisch autonom werden. All das, was dazu führt, ist der Weg zu dem Ziel, das wir am Ende nur über die Elektromobilität erreichen werden. Wer heute schon zu Hause oder im Büro laden kann, für den ist das Elektroauto im Betrieb jetzt schon günstiger als der Verbrenner. Dann ist man mit 2 bis 7 Euro pro 100 km unterwegs. Das ist schwer schlagbar. Das muss man einfach sagen. ‑ Ich höre gerade „Anschaffungskosten". Der ID.3 kostet so viel wie der VW Golf, und der Passat kostet so viel wie der ID.7. Ich würde sagen, die Elektroautos haben inzwischen das Preisniveau der Verbrenner erreicht. Das ist Fakt. Das gilt auch für die zusätzlichen Kosten. Zum Bespiel bleiben Elektroautos auch künftig von der Kfz-Steuer befreit. Dazu hat Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gerade einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Das ist genau die richtige Entscheidung. Dafür danke ich ihm sehr. Die E‑Mobilität bleibt der Leitweg. Ergänzende Regelungen wie Beimischungsquoten für synthetische und biogene Kraftstoffe tragen am Ende aber auch dazu bei, dass die letzten Prozente der Flotte ebenfalls klimaneutral sind. Aber diese Beimischung funktioniert eben nur sonst schaffen wir die Mengen nicht, wenn die Mehrheit der Neufahrzeuge in zehn Jahren, also nach 2035, elektrisch fährt. Viertens: Wir brauchen Planungssicherheit statt Sprungbelastungen. Deshalb fordern wir einen indikatorbasierten Gleitpfad für die europäischen Flottengrenzwerte. Wir werden gleich sehen, ob alle davon überzeugt sind, dass diese Flottengrenzwerte richtig sind. Ich bin zutiefst davon überzeugt, weil die Flottengrenzwerte die Grundlage dafür sind, dass wir einen Weg in die Elektromobilität haben und bis 2035 nicht sozusagen einen Irrweg beschreiten, auf den sich die Industrie nicht verlassen kann. Wir brauchen diesen Grenzwert also den Gleitpfad und nicht die harten Abbruchkanten, die wir derzeit alle fünf Jahre haben. Das heißt: Ladeinfrastruktur, Batteriekapazitäten, Energiepreise - all das bestimmt das Tempo. Kein Zickzack-, sondern ein stetiger, überprüfbarer Kurs. Konkret heißt das: Anfangs sinken die Grenzwerte langsamer das erleben wir gerade und später dafür stärker, weil dann die Zunahme der Fahrzeuge im Markt und der Absatz im Markt deutlich gestiegen sind. Das schafft Verlässlichkeit für die Hersteller und für die Kunden. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich die Notwendigkeit von Flottengrenzwerten betonen. Ohne diese wären wir mit Blick auf die Elektromobilität heute bei Weitem noch nicht da, wo wir sind. Wir sind auf diese Vorgaben angewiesen, wenn wir wollen, dass der Weg zur Erreichung der Klimaziele, der Klimaschutz auch mit Innovationen und modernen Technologien verbunden ist. Deswegen ist die Entscheidung der EU, diesen Weg zu gehen, richtig. Wir können diesen Weg nicht allein dem Markt überlassen. Die Vorgaben müssen aber auch realistisch sein. Sie müssen mit Augenmaß getroffen werden, sie müssen transparent und auch nachvollziehbar sein. Davon sind wir im Moment noch weit entfernt. Das sehen wir an den harten Abbruchkanten. Im Übrigen setzt das kontinuierliche Monitoring, das wir dafür brauchen, auch die Politik unter Druck, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, die Ladeinfrastruktur stetig zu verbessen und dafür zu sorgen, dass genau dieser Weg eingeschlagen werden kann. Dieser Zukunftspakt, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist mehr als ein technisches Konzept. Wenn wir das gemeinsam machen, ist es ein gesellschaftlicher Vertrag: zwischen Industrie und Politik, zwischen Bund und Ländern, zwischen den Beschäftigten in den Werken und den Kundinnen und Kunden an der Ladesäule. Er verbindet drei Dinge miteinander: die Sicherung von Beschäftigung und industrieller Wettbewerbsfähigkeit, die wir dringend brauchen, das Klimaschutzziel, das wir nicht einfach beiseiteschieben können, und die soziale Gerechtigkeit, die dafür sorgt, dass Menschen in unserem Land sich Mobilität auch individuelle Mobilität leisten können. Genau dieser Dreiklang macht uns stark, wenn wir diesen Weg gehen. Arbeitsplätze, Produktion in Deutschland, Wertschöpfung, Klimaschutz und Industriepolitik stehen damit eben nicht im Widerspruch, wie immer wieder versucht wird zu suggerieren. Sie müssen zusammen gedacht werden, und Lösungen müssen zusammen gefunden werden. Nur in der Verbindung liegt der Weg in die Zukunft. Transformation funktioniert am Ende nur, wenn wir alle mitnehmen. Umso entscheidender ist es das will ich betonen, all dies möglichst sozial gerecht zu gestalten. Ich kenne diese Debatten: Man muss nur den CO2-Preise anheben, dann wird sich am Ende alles regeln. Den CO2-Preis müssen sich die Menschen in unserer Gesellschaft aber auch leisten können. Und das kann sich nicht jeder leisten. Deswegen brauchen wir eine sozial gerechte Lösung, mit der wir die Menschen nicht verlieren, sondern mitnehmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind mit dieser Position ja nicht alleine unterwegs. Deswegen lohnt es sich ja, darüber nachzudenken: Ist das nicht etwas, worauf man sich auch mal gemeinsam verständigen kann? Wir sind uns mit dem Verband der Automobilindustrie und der IG Metall einig die haben noch vor der IAA ein Papier dazu herausgegeben, dass der Weg bis 2035 und darüber hinaus realistisch und planbar sein muss, dass wir kluge Flexibilität in der Regulierung brauchen und Lösungen für Technologieoptionen genau, wie ich gerade dargestellt habe, dort, wo sie ökologisch und industriell sinnvoll sind. Genau das ist die Botschaft, die der Verband der Automobilindustrie und die IG Metall ausgesandt haben. Das kann ja erst mal nicht so falsch sein. Wenn sich diese zwei darauf verständigen, sollte das eigentlich zumindest für einen größeren Teil unseres Parlaments eine gute Grundlage für die Diskussion sein, ob das nicht etwas sein könnte, auf das auch wir uns verständigen können. Das ist doch der Ansatz für einen auch parteiübergreifenden Weg, den wir gehen können. Wenn es schon gelingt, dass es einen sozialpartnerschaftlich übergreifenden Weg in Deutschland gibt, dann sollten wir uns dem auch anschließen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das heißt aber auch: Wir müssen die richtigen Rahmenbedingungen schaffen, damit der Pakt auch trägt. Das ist die Aufgabe, die wir als Politik haben. Erstens es führt kein Weg daran vorbei: Die Energiepreise müssen weiter runter. Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß, Ladestrompreise gerade in Regionen mit viel überschüssiger erneuerbarer Energie reduzieren, Netzentgelte senken - Sie kennen das alles. Aber natürlich ist das ein wesentlicher Faktor infolge der Erkenntnis, dass der fossile Kraftstoffpreis durch den CO2-Preis immer weiter steigen wird. Weil wir Menschen ein Angebot machen müssen, ist das der richtige Weg. Es darf nicht teurer sein, ein Auto zu laden, als ein Auto zu betanken. Das ist doch völlig klar; denn das ist die Grundlage für die Entscheidung, die die Menschen treffen werden. Ich möchte die Menschen nicht nur über den CO2-Preis zum Umdenken bewegen, denn diesen können sich Menschen, die nicht umsteigen können, nicht leisten. Und an die müssen wir auch denken, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb fordern wir: Die niedrigen Haushaltsstromtarife müssen auch an den Ladesäulen im öffentlichen Raum gelten! Es ist richtig, dass die Bundesnetzagentur ab April dieses Jahres die Netzentgelte für netzdienliches Laden an den Ladeinfrastrukturpunkten deutlich gesenkt hat. Wer im öffentlichen Raum bei Überschuss lädt, muss entlastet werden. Das sind doch ganz logische Dinge, die der Gesamtelektrifizierung des Systems zugutekommen. Auch hier gilt: Laden und Speichern statt Abregeln - auch das ist eine der Botschaften, die wir brauchen. Das gilt gerade für Niedersachsen, für Regionen, in denen wir eine große Menge erneuerbarer Energien haben und damit auch dynamische und vor allem niedrige Ladestrompreise anbieten können. Auch hier geht es um Digitalisierung und Preisanzeigen per App. Es ist doch völlig klar: Wer zu Hause für 30 Cent laden darf, der ist doch nicht bereit, zu akzeptieren, dass er im öffentlichen Raum das Doppelte zahlen muss. Daran müssen wir arbeiten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zweitens die immer wieder diskutierte Frage: Ist die Infrastruktur eigentlich ausreichend? Ladeinfrastruktur rauf natürlich, Schnellladepflicht an Tankstellen, Recht auf Laden im Quartier und beim Arbeitgeber, einheitliche Bezahlsysteme - Laden muss so einfach wie Tanken werden. Den Rahmen dafür müssen wir Bund und Länder jetzt gemeinsam schaffen. Wenn ich an die Diskussion, die wir länderübergreifend führen und die wir auch morgen führen werden, denke: Das ist genau der Weg, der, ehrlich gesagt, gerade aus Niedersachsen aber das muss auch eine gemeinsame Forderung sein getragen werden muss. Niedersachsen steht im Ländervergleich relativ gut da: 12 000 Normalladepunkte, 4 500 Schnelladepunkte - das ist Platz 4. Trotzdem hat jeder den Eindruck, es müsste noch mehr sein. Wir sehen, dass in den Ländern, in denen Elektromobilität erfolgreich funktioniert davon gibt es übrigens eine ganze Menge, die Themen Ladeinfrastruktur und Ladestrompreis natürlich ganz entscheidende Aspekte sind. Drittens. Wir brauchen bezahlbare Modelle - natürlich. Die kommen; deswegen brauchen wir auch Lösungen dafür, wie wir das schaffen. Super-Credits für kleine und günstige Fahrzeug sind der richtige Weg. Es muss sich für die Hersteller lohnen, kleine Fahrzeuge zu produzieren, indem ihnen für die kleinen Fahrzeuge das ist die Idee der eingesparte CO2-Wert doppelt auf die Flottengrenzwerte angerechnet wird. Denn die kleinen Fahrzeuge, die Teil der Mobilität sind, fehlen uns im Markt. Das ist auch eine der gemeinsamen Forderungen von VDA und IG Metall. Ich halte das für richtig: Mit befristeteten Super-Credits für Hersteller, mit denen man Kleinwagen doppelt anrechnen kann, schaffen wir die Anreize dafür, dass das funktioniert, und für die Hersteller ist es spannend, weil sie damit ganz anders wirtschaftlich kalkulieren können. Das ist ein vernünftiger Weg. Social Leasing, steuerliche Entlastungen - wir müssen diese Impulse jetzt setzen! Warum? Weil wir gerade auch in Niedersachsen Standorte haben, an denen erfolgreich Elektroautos gebaut werden. Und wir müssen ihnen bei all der Debatte über die Frage der Technologieoptionen nach 2035 auch eine Antwort darauf geben, wie wir die Standorte heute auslasten, wie dort heute mehr Autos gebaut werden können und wie wir heute dafür sorgen, dass die Beschäftigung dort gesichert ist! Das ist die Verantwortung, die wir haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Eines will ich noch dazusagen: Bei all der Förderung müssen wir schon heute im Blick haben, dass das Thema European local content eine Rolle spielt. Wir wissen, dass gerade die chinesischen Hersteller mit subventionierten Fahrzeugen in den Markt kommen. Wenn diese noch weiter subventioniert werden, wird es extrem schwierig, gegenzuhalten. Also bitte, gerade, wenn wir uns auf einen Weg verständigen: European local content! Die Sicherung der Beschäftigung in Europa - das muss dabei für uns eine ganz hohe Priorität haben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Viertens. Wir müssen den Gebrauchtmarkt stärken, also Sicherheit für den Gebrauchtmarkt geben. Batteriepass, Garantien, fairer Zugang zu Finanzierung auch da: steuerliche Entlastung für den Gebrauchtkauf, das ist entscheidend. Denn nur wenn Käufer sicher sein können, dass auch das, was sie gebraucht kaufen, wie die Batterie, geprüft und garantiert ist, dann werden sie bereit sein, zu investieren. Fünftens: europäische Souveränität sichern. Das ist ein ganz zentraler Punkt. Wenn wir von E‑Mobilität reden, dann das wissen wir sind ein zentrales Element die Themen Batteriezellenproduktion und, ehrlich gesagt, auch Rohstoffversorgung. Das erfordert erhebliche Investitionen - zweistellige Milliardenbeträge. Weniger werden nicht reichen. Heute stammen 70 % aller Batterien für E‑Autos aus China, nur 13 % aus Europa. Das ist ein Risiko für uns. Das ist ein Risiko für unsere technische Souveränität. Wir brauchen Batterien an vielen Stellen. Deswegen muss es der Anspruch in Europa, in Deutschland sein, dass wir in die Lage versetzt werden, dass Batteriezellenproduktion in Deutschland und Europa im Wettbewerb möglich ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ja, das wird nicht ohne Investitionen gehen. Aber die Investition in europäisches Recycling und in europäische Rohstoffversorgung und in europäische Zellfertigung ist auch eine Investition in Beschäftigung, die wir damit auf Dauer sichern können. Das ist, glaube ich, ganz zentral und wichtig. Und das Thema Industriestrompreis für die Batteriezellenfertigung diskutieren wir nicht nur für diesen, sondern ich habe es eingangs gesagt für ganz viele Bereiche. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Transformation darf kein Bruch sein. Jede Flexibilität wird an Investitions- und Beschäftigungszusagen gebunden. Das klingt hart, aber dafür machen wir das. Wir machen das, weil es Kolleginnen und Kollegen in immer größerer Zahl gibt, die sich Sorgen machen: Wie geht es eigentlich mit meiner Beschäftigung morgen weiter? Deswegen brauchen wir morgen, wenn wir eine gemeinsame Handlungsebene finden und davon bin ich zutiefst überzeugt, auch die Zusage der Automobilindustrie, der Zulieferbetriebe, dass sie bereit sind, Standorte zu stabilisieren und zu sichern und ein klares Signal an die Beschäftigten auszusenden: Dieser Pakt trägt dazu bei, dass ihre Arbeit zukünftig gesichert ist. Zulieferer brauchen Unterstützung bei der Umstellung. Beschäftigte brauchen Qualifizierung und Perspektive. Ich will die Zahl noch einmal nennen: Es geht um 2,5 Millionen Arbeitsplätze in Deutschland, um Hundertausende in Niedersachsen. Noch mal: Viele von denen sind schon auf dem Weg der Transformation. Diese dürfen wir jetzt nicht abbrechen; damit würden wir einen großen Fehler machen. Deswegen müssen Klimaschutz, Innovation und gute Arbeit zusammengeführt werden. Das darf und muss gar kein Gegensatz sein, und wir dürfen es auch nicht gegeneinander ausspielen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau darum geht es im Zukunftspakt Mobilität 2035: klimaneutral, industriefreundlich, Arbeitsplätze sichern, sozial gerecht, aber vielleicht ist das das Wort, das uns einen kann mit Realitätssinn. Wir müssen erkennen, dass die Situation zu dem Zeitpunkt, als wir uns einmal Daten gesetzt hatten, anders war als heute. Denn viele der geopolitischen Fragestellungen der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die Energiepreise, die geopolitischen Verwerfungen, die Zölle in den USA, die Märkte in China haben sich verändert. Deswegen ist das Stichwort „Realitätssinn", glaube ich, richtig. Für die Umsetzung brauchen wir etwas, liebe Kolleginnen und Kollegen, das gerade mit Blick auf Europa entscheidend sein wird: Wir brauchen einen gemeinsamen Kurs Deutschlands, einen Kurs, den wir in Brüssel gemeinsam vertreten können, einen Kurs, hinter dem sich alle Länder, Bund, Industrie, Beschäftigte, Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch wir hier im Parlament versammeln können. Deswegen bin ich zutiefst überzeugt: Der Automobildialog morgen, am 9. Oktober, ist genau die Chance dafür. Und, ehrlich gesagt, gibt es auch ein Stück weit die Erwartungshaltung, diesen Konsens zu besiegeln. Die Erwartungshaltung ist nicht, dass wir uns morgen treffen und all das, was ich an Problemen beschrieben habe, noch einmal beschreiben. Das Ziel mit Realitätssinn ist nicht, morgen zu diskutieren, dass das Verbrenner-Aus, das es gar nicht gibt, weg muss. Sondern der Sinn ist, sich morgen einmal anzuschauen, wie die Realität aussieht, und zu sagen - Mir erschließt sich nicht, warum das immer wieder zu Fragezeichen führt. Ich will es mal beschreiben: Für morgen ist wichtig: Wir halten Kurs auf 2035, wir halten Kurs auf Elektromobilität, wir halten Kurs mit dem Zukunftspakt Mobilität 2035 - für eine starke Automobilindustrie, für zukunftssichere Arbeitsplätze und vor allen Dingen mit einer Botschaft, die wir gemeinsam aussenden. Lassen Sie uns gemeinsam eine Debatte beenden, die dieses Land nicht braucht! Lassen Sie uns gemeinsam in die Zukunft blicken und daran arbeiten, was notwendig ist!
Vorreiterrolle für Niedersachsen: Jetzt Grundlagen für "autonome Zukunftsprojekte" legen!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Scharrelmann, auch wir von der SPD-Fraktion halten das Thema „autonomes Fahren" für entscheidend wichtig. Wir glauben aber zwei Dinge nicht. Zum einen glauben wir nicht, dass es dem autonomen Fahren gerecht wird, wenn wir in diesem Zusammenhang schon wieder die rückwärtsgewandte Antriebsdebatte aufmachen. Wir glauben zum Zweiten auch nicht, dass ein längst von der Wirklichkeit überholter Antrag auf einen Prüfauftrag der auch deswegen so lange liegt, weil Sie ihn selbst immer wieder im Ausschuss geschoben haben den Standort Niedersachsen entscheidend voranbringt und zugleich Zehntausende Arbeitsplätze rettet, liebe Kolleginnen und Kollegen. Damit streuen Sie den Leuten wirklich Sand in die Augen. Ich will mich etwas näher mit dem Antrag und mit dem Thema autonomes und vernetztes Fahren auseinandersetzen, als Sie das eben gemacht haben, lieber Kollege Scharrelmann. Das ist ein Thema, das uns in vielfältiger Hinsicht begegnet. Ich bin ja nun auch schon ein bisschen älter. Wenn man älter wird, dann hört man zwangsläufig auch häufiger NDR 1. Das kennen die meisten vielleicht: NDR 1 Niedersachsen - ein guter Sender. Da gab es neulich einen sehr interessanten Beitrag zum Thema Fahrassistenzsysteme. Viele Menschen haben sich telefonisch beim Sender gemeldet; es waren, glaube ich, auch viele ältere Leute dabei. Es ging um die Frage: Notbremsassistent, Spurhalteassistent, Verkehrszeichenerkennung, Einparkhilfen - braucht man das alles in Autos? Ich war überrascht, wie gering die Nutzerakzeptanz teilweise war. Es gab Nutzerinnen und Nutzer, die in Abrede gestellt haben, dass man so etwas beim Fahren überhaupt braucht, dass das das Auto sicherer macht und dass das den Verkehrsfluss besser macht. Klar ist: Assistenzsysteme, von denen ich gerade gesprochen habe, sind Schritte auf dem Weg zum autonomen Fahren. Es geht um die Level 1 bis 6 auf dem Weg zum vollautonomen Fahren. Die Level 1 und 2 sind längst Standard in neu zugelassenen Fahrzeugen. Die möchte auch keiner mehr missen, weil sie die Verkehrssicherheit exorbitant erhöhen. Auch Level 6 ist längst technisch möglich. Das vollautonome Verfahren ist in Erprobung und auch in Umsetzung, auch international; das wurde hier schon gesagt. Klar ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, Automatisierung und Vernetzung werden den Verkehr sicherer, effizienter und ökologischer machen - und das ist gut so. Deswegen müssen wir dieses Thema voranbringen. Das passiert in Niedersachsen auch, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig: Bus, Shuttle, Taxen, Feldbearbeitung in der Landwirtschaft. Aber auch im Bereich der Pkws wird das autonome Fahren die Zukunft sein. Herr Bratmann, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Scharrelmann zu? Bitte, gerne! Herr Kollege Bratmann, vielen Dank für das Zulassen dieser
Ein aktives Wolfsmanagement in Niedersachsen - für die Weidetierhaltung, den Deichschutz und die Sicherheit der Menschen im ländlichen Raum
Herr Minister Meyer, herzlichen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Sie haben gerade ausgeführt, welch gutes Instrument Sie mit der SchaNa geschaffen haben. Sie haben weiterhin erwähnt, wie viel Geld Sie sozusagen ins Schaufenster gestellt haben. Aber wie ist eigentlich der Mittelabfluss? Wie ist die Inanspruchnahme? Und falls das so noch nicht zur Zufriedenheit läuft: Wären Sie bereit, die Ausführungsbestimmungen noch einmal zu überarbeiten? Wir haben ausreichend Geld. Die SchaNa ist sehr unbürokratisch. Zum 1. April musste
Rückbau stillgelegter Windkraftanlagen samt Fundamenten in Niedersachsen
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich verlese die Dringliche Anfrage der AfD-Fraktion zum Rückbau stillgelegter Windkraftanlagen: In Thüringen müssen Betreiber von Windrädern künftig bei einem Abriss auch die Fundamente zurückbauen. Der umwelt- und energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag begründet dies wie folgt: „Fundamente nur in Teilen abzubauen und dann Erde darüberzukippen, würde allenfalls das sprichwörtliche Unter-den-Teppich-Kehren sein. Der Rückbauerlass schafft nun Klarheit für alle Beteiligten. Das vollständige Fundament muss aus der Erde geholt werden." Der Rückbau von stillgelegten Windenergieanlagen sowie die vollständige Entfernung der Fundamente sind laut dem Europäischen Institut für Klima und Energie e.V. (EIKE) unerlässlich, um die Natur und landwirtschaftliche Flächen zu schützen, doch ist dieser Rückbau auch mit hohem Aufwand verbunden: „Man muss das Fundament freilegen, den äußeren Stahlkäfig aufschweißen und dann den inneren Beton brechen und heben". Die oftmals bestehende Praxis, nur die oberirdischen Anlagenteile zurückzubauen, während tonnenweise Betonfundamente im Erdreich verbleiben, ist laut Stellungnahme von EIKE nicht länger hinnehmbar. Derartige Altlasten stünden im klaren Gegensatz zum selbsternannten Ziel einer nachhaltigen Energieversorgung und stellten eine erhebliche Hypothek für künftige Generationen dar. Durch konsequente Nachsorge und klare rechtliche Vorgaben für Windkraftbetreiber kann Beobachtern zufolge sicherstellt werden, dass keine dauerhaften Umweltschäden und Belastungen für Landwirte, Anwohner und nachfolgende Generationen entstehen. Die Landesregierung wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie viele Windkraftanlagen sind nach Kenntnis der Landesregierung in Niedersachsen seit dem Jahr 2010 stillgelegt oder außer Betrieb genommen worden, und an wie vielen Standorten wurde bislang ein vollständiger Rückbau einschließlich der kompletten Fundamententfernung vollzogen (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen)? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Praxis, dass an etlichen Standorten die Betonfundamente der Windkraftanlagen weitgehend im Erdreich belassen werden, und wie verträgt sich dies mit den Zielen des Boden- und Landschaftsschutzes in Niedersachsen? 3. Welche aktuellen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen bestehen in Niedersachsen zur Verpflichtung der Betreiber hinsichtlich des vollständigen Rückbaus von Windkraftanlagen samt Fundamenten und der Renaturierung der Flächen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank, Herr Dr. Kerzel. - Herr Minister Meyer möchte antworten.
Der Fall Friedland mahnt: Rückführungen beschleunigen, Verfahren klar strukturieren - rot-grüne Zerstrittenheit beenden
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt die kurze Redezeit noch einmal dafür nutzen, hier mit ein paar Falschbehauptungen aus den Regierungsfraktionen aufzuräumen. Erstens. Für die Rückführung und die Überstellung von Dublin-Fällen sind die Länder zuständig, Herr Watermann - niemand anderes! Das BAMF hat rein die Aufgabe der Prüfung der Verfahren. Dass Sie das als innenpolitischer Sprecher der Regierungsfraktionen nicht wissen, ist überraschend. Das Zweite ist, dass Herr Dobrindt in seinem Brief durchaus recht hat. Deswegen haben wir das angeführt. Natürlich kann das Land sofort Rückführungszentren einrichten. Das BAMF ist originär nur für die Prüfung der Verfahren zuständig. Die Überstellungen machen dann die Länder. Deswegen wurde auch der Antrag auf Abschiebehaft von der Landesbehörde gestellt. Der hätte ja nach Ihrer Argumentation vom Bund gestellt werden müssen. Nein, das wurde von der Landesbehörde beantragt. Daher ist das Land originär zuständig. Was Sie hier machen, ist ein Nebelkerzenweitwerfen, Herr Watermann. Ich bitte Sie, dass Sie sich hier noch einmal nachschulen. Vielen Dank. Um weitere zusätzliche Redezeit hat von der CDU-Fraktion Frau He
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist völlig in Ordnung, eigentlich sogar normal, dass wir uns in der Aktuellen Stunde auf bundespolitische Themen beziehen. Das war gerade vorher auch der Fall. Aber das, was die AfD hier regelmäßig betreibt, ist keine politische Auseinandersetzung, sondern im Grunde schon eine Inszenierung. Die AfD nutzt den Landtag als Bühne für bundespolitische Stimmungsmache. Das haben wir eben schon an der Tonalität gehört. Bei jedem Stöckchen, das in Berlin fallen gelassen wird, wird losgesprungen, und die AfD lädt zu einem neuen Akt ihres Dauerstücks „Wie treibe ich einen Keil in Gesellschaft und Politik?" ein - laut, populistisch, inhaltlich fragwürdig. Und warum? Weil es sich gut anhört, wenn man sich wie in diesem Fall vermeintlich als Partei der Familien aufspielt, weil man mit großen Worten punkten will, aber ohne Verantwortung, ohne Konzept und, wie hier, ohne Zuständigkeit. Statt über die tatsächlichen Herausforderungen unserer Familien zu sprechen, über Kita-Plätze, Ganztagsschule oder Entlastung in der Pflege, wird hier aufgrund von Äußerungen aus den hinteren Reihen der Bundespolitik ein Steuerthema aufgeblasen, das mit unserer Landespolitik und mit seriöser Familienpolitik nichts zu tun hat. Meine Damen und Herren, das ist kein Beitrag zur Familienpolitik. Das ist reine Showpolitik auf Kosten der Ernsthaftigkeit dieses Hauses. Für uns Christdemokraten ist klar: Die Familie ist das Fundament unserer Gesellschaft. Sie verdient Respekt, Unterstützung und vor allem Verlässlichkeit. Das Ehegattensplitting ist Ausdruck dieser Verlässlichkeit. Es sorgt für steuerliche Gerechtigkeit, weil es anerkennt, dass Partner füreinander einstehen, auch dann, wenn einer der beiden weniger verdient, weil er Kinder erzieht oder Angehörige pflegt. Und es steht unter dem besonderen Schutz unseres Grundgesetzes. Artikel 6 ist da ganz eindeutig. Das Ehegattensplitting ist kein Privileg, sondern Ausdruck steuerlicher Fairness. Die Einkommen beider Ehepartner werden zusammengezählt, halbiert, dann wird die Steuer jeweils nach dem entsprechenden Tarif berechnet und anschließend die Summe verdoppelt. Dadurch wird die steuerliche Progression gemildert; es wird also verhindert, dass ein Ehepaar stärker besteuert wird, nur weil ein Partner mehr verdient als der andere. Das Splitting schützt damit Familien vor einer höheren Steuerbelastung und stärkt das gemeinsame Wirtschaften in der Ehe. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten ist das Splitting ein wichtiger Stabilitätsfaktor für Familienhaushalte. vor allem Familien mit mittleren Einkommen und schafft Planungssicherheit - das, was Familien am meisten brauchen. Deswegen sagen wir als CDU: Das Ehegattensplitting bleibt! Aber wir werden es weiterentwickeln, mit Maß und Vernunft, und zwar nicht, weil wir mit Traditionen brechen, sondern weil wir Verantwortung tragen. Familien sind heute vielfältiger. Die Lebensmodelle haben sich verändert, und Kinder gehören dabei ins Zentrum moderner Familienpolitik. Darum wollen wir, dass Kinder künftig stärker berücksichtigt werden, eventuell über einen Kinderfaktor. Denn wer Familien stärkt, muss auch diejenigen fördern, die unsere Zukunft tragen. Im wirklichen Leben sind die Kinder unsere Zukunft und das wahre Gold unseres Landes. Familien sind der Ort, an dem Verantwortung, Werte und Zusammenhalt gelebt werden. Wenn sie stark sind, ist auch unser Land stark. Deshalb brauchen sie keine politischen Experimente, sondern verlässliche Rahmenbedingungen. Familien planen ihr Leben langfristig, mit Blick auf Arbeit, Wohnen, Kinder, Pflege und auch Finanzen. Wenn steuerliche und gesetzliche Regelungen ständig geändert werden, entsteht Unsicherheit. Verlässliche Familienpolitik bedeutet, Rahmen zu setzen, die bleiben und Stabilität schaffen. Damit dies so bleibt, brauchen wir niemanden, der einen Stock ins Getriebe wirft, wie es eben von der AfD gesagt wurde, sondern dafür steht die CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit konstruktiven Lösungen. Unter der Leitung von Friedrich Merz und Carsten Linnemann wird ein Konzept erarbeitet, das Folgendes vorsieht: Ehegattensplitting erhalten, Kinder stärken, Familien entlasten - mit Bedacht, ohne Chaos, ohne Populismus. Die AfD versucht, diese Debatte zu kapern; wir haben es hier gehört. Sie nimmt ein kompliziertes und sensibles Steuerthema und verwandelt es in eine populistische Schlagzeile. Doch das ändert nichts an der Tatsache, dass das Ehegattensplitting verfassungsrechtlich begründet, sozialpolitisch bewährt und gesellschaftlich gerechtfertigt ist. Wir machen Familienpolitik mit Prinzipien und nicht mit Parolen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist Verantwortung statt Verführung. Das ist Politik mit Haltung statt Theater mit Applaus. Das ist christdemokratische Familienpolitik. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu Beginn möchte ich betonen, dass die Überschrift zu dieser Aktuellen Stunde komplett irreführend ist: Erstens möchte niemand Familien zusätzlich steuerlich belasten. Zweitens ist die hier von Ihnen an die Wand gemalte, ersatzlose Abschaffung des Ehegattensplittings unter den gegebenen verfassungsrechtlichen Gegebenheiten ohnehin nicht möglich. Hier werden nur Befürchtungen geschürt, die keine faktische Grundlage haben. Derzeit ist durchaus zu meinem Bedauern nicht mal eine konkrete gesellschaftliche Debatte zu einer begrenzten Reform des Ehegattensplittings erkennbar. Es handelt sich bei dieser überhaupt nicht „aktuellen" Stunde insofern nur um eine wortgewaltige Gespensterdebatte. Um es klar zu sagen: Eine steuerliche Unterstützung von Familien, insbesondere mit Kindern, ist nicht nur in der Landesregierung, sondern auch heute hier im Haus breiter politischer Konsens, und alle Fraktionen haben hier auch Weiterentwicklungsbedarfe angemahnt. Das ist ein gutes Signal, das mich ausdrücklich freut. Zum Kern der Sache. Der Kern des Ehegattensplittings ist durch das Grundgesetz und die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geschützt. Sinngemäß steht dahinter der Gedanke, dass in einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft die PartnerInnen also Partnerinnen oder Partner in unterschiedlichen Konstellationen auch wirtschaftlich füreinander einstehen. In unserem progressiven Steuersystem würde es zu einem steuerlichen Nachteil führen, wenn eine bzw. einer der PartnerInnen erheblich mehr verdient, wofür es zahlreiche Gründe geben kann. Dem wirkt das Ehegattensplitting entgegen, indem effektiv nur das Durchschnittseinkommen beider Personen besteuert wird. Soweit der nachvollziehbare Grundgedanke. Heutzutage und es ist vielfach in der Debatte angesprochen worden gibt es Gründe, warum es Reformbedarf gibt und warum hier alle auch eine Reform diskutieren würden. Zum einen hat sich auch das ist angesprochen worden - das Bild davon, was Familie ist, seit der Einführung des Splittings in den 50er-Jahren erheblich weiterentwickelt. Familie bedeutet nicht mehr nur Alleinverdiener, Ehemann, Ehefrau, leibliche Kinder, sondern ist vielfältiger geworden, und das ist auch gut so. Mehr Ehen werden heute geschieden, viele Partnerschaften ohne Trauschein sind dagegen über Jahrzehnte stabil. In Familien mit oder ohne Trauschein werden liebevoll Kinder großgezogen, von modernen Patchwork- oder Regenbogenfamilien ganz zu schweigen. Dieser Vielfalt von Familienkonstellation wird das gegenwärtige System nur eingeschränkt gerecht. Insofern muss sicher diskutiert werden, ob weiter vor allem der Trauschein oder nicht doch viel stärker die solidarischen Familienleistungen steuerlich gefördert werden sollten. Außerdem kann das aktuelle System des Ehegattensplittings durchaus den Anreiz verringern, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen oder mehr Stunden zu arbeiten - Herr Kollege Meyer hat es eben angesprochen. Das ist der Fall, weil die Steuerbelastung bereits für den ersten hinzuverdienten Euro relativ hoch ist. Dies betrifft vor allem Frauen etwa nach der Familienphase und führt nach meiner Einschätzung sowie laut vielen Experten und Expertinnen dazu, dass potenziell nicht nur hergebrachte Rollenbilder gefestigt werden. Nein, dieser Fehlanreiz sorgt auch dafür, dass dem Arbeitsmarkt in großer Zahl hervorragend ausgebildete Fachkräfte entzogen werden, ein Umstand, den wir uns gerade angesichts des demografischen Wandels nicht mehr leisten können und auch nicht mehr leisten sollten. Es gibt zahlreiche Reformansätze, die dieses Problem mildern könnten und die in Fachkreisen diskutiert und in anderen Staaten auch angewendet werden. Konzepte mit Namen wie „Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag" oder „Realsplitting mit übertragbarem Grundfreibetrag" oder „Kinder- bzw. Familiensplitting" zeigen schon, dass die Feinheiten, wie gewohnt, sehr komplex sind. Sie zeigen aber auch, dass sinnvolle Reformansätze möglich wären und auch einen Mehrwert für die Familien und die Gesellschaft bieten können. Eine gesellschaftliche und politische Debatte über eine echte und sinnvolle Weiterentwicklung des Ehegattensplittings hielte ich daher in einem sachlichen und unaufgeregten Rahmen für dringend und sehr wünschenswert. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Forschung in angespannten Zeiten - welche Rolle spielt Niedersachsen?
Vielen Dank. Herr Minister, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Abgeordnete Schütze, es gibt in der Tat drei Quellen, auf die ich fokussieren würde. Zu nennen ist, wie gesagt, erstens das Programm zukunft.niedersachsen, unser größtes Programm, in dessen Rahmen wir in den ersten Jahren bereits weit über 1 Milliarde Euro investiert haben, unter anderem in die von mir genannten Bereiche IT-Sicherheit/Cyber-Sicherheit, aber auch gerade in den Bereich der Lebenswissenschaften. Quantentechnologie ist ein weiteres Themengebiet, in das wir massiv investiert haben. In diese Bereiche fließt bereits jetzt aus zukunft.niedersachsen Geld. Zum Zweiten stärken wir die entsprechenden Standorte investiv - mit Investitionen in Forschungsgebäude, in die Infrastruktur, die dort benötigt wird. Zum Dritten haben wir in der Hightech Agenda mit dem Bund verankert, dass der Bereich der Sicherheitsforschung eine neue Relevanz hat. Wir arbeiten dort gemeinsam an der Frage solcher Hub-Strukturen. Und wir sind auch in Gesprächen mit den anderen Bundesministerien, die für den Bereich der Sicherheit und Verteidigung verantwortlich sind und damit ein großes Interesse daran haben. Das sind die drei Stränge, aus denen wir die Finanzierung organisieren und sicherstellen. Vielen Dank. Danke schön, Herr Minister. -
Abgabe einer Regierungserklärung durch den Ministerpräsidenten mit dem Titel "Automobildialog der Bundesregierung am 9. Oktober: Zukunftspakt Mobilität 2035 jetzt!"
Sie haben eine Restredezeit von ca. fünfeinhalb Minuten. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich will noch einmal auf drei, vier Anwürfe hier reagieren. Der erste Anwurf war, wir hätten die Antwort auf die Kleine Anfrage aus dem Zusammenhang gerissen. Ich lese den von mir gemeinten Satz aus der Vorbemerkung der Landesregierung im Wortlaut vor: „Um den Kundenbedürfnissen auch künftig vollständig Rechnung zu tragen und die Automobilindustrie bei der Transformation nicht zu überfordern, ist es notwendig, auch über das Jahr 2035 hinaus die Neuzulassung etwa von Plug-in-Hybridfahrzeugen oder Fahrzeugen mit Range Extender zu ermöglichen." Es steht sogar wortwörtlich darin: „zu ermöglichen". Herr Politze, exakt das ist es, worum es hier geht. Sie haben jetzt wiederholt hier behauptet, es gebe kein Verbrennerverbot. Ich habe Ihnen schon einmal gesagt und wiederhole das gerne: Die EU schreibt aktuell vor, dass ab dem Jahr 2035 jedes neu zugelassene Fahrzeug 0 g CO2 aus dem Auspuff ausstoßen darf. Jetzt frage ich Sie, Herr Politze: Welche Verbrennertechnologie gibt es auf dieser Welt, die 0 g CO2 ausstößt? Ja, da können Sie nur schweigen, denn es gibt keine. Verbrennungsprozess ist Freisetzen von Kohlenstoff. Deswegen gibt es in der Europäischen Union heute schlicht und einfach ein faktisches Verbrennerverbot. Das, was Sie hier behauptet haben, ist einfach sachlich falsch. Jetzt stellt der Ministerpräsident darauf ab das habe ich in meiner Rede erwähnt, dass bei der Überarbeitung der Verordnung die Möglichkeit der Anrechnung von E‑Fuels geschaffen wurde. Aber das sagen Sie sogar selbst in der eben veröffentlichten Pressemitteilung die dafür notwendigen delegierten Rechtsakte über Typklassen usw. liegen noch nicht vor. Nichts anderes habe ich vorhin in meiner Rede gesagt. Die EU-Kommission muss hier noch einen Schritt gehen, damit das überhaupt möglich wird. Auch deshalb ist Ihre Behauptung, es gebe aktuell kein Verbrennerverbot, schlicht falsch. Solange die EU-Kommission nicht gehandelt und diese Rechtsakte erlassen hat, gibt es dieses Verbot in der Europäischen Union. Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Denn wenn wir die Anrechnung von E‑Fuels über Rechtsakte der Europäischen Union ermöglichen, dann passiert exakt das, was wir uns seit drei Jahren wünschen und in diesem Parlament von Ihnen verlangen. Denn wenn diese Rechtsakte kommen, wenn wir Anrechnungsmöglichkeiten schaffen, wenn wir damit E‑Fuels und andere Kraftstoffe ermöglichen, dann ist das heute geltende Verbrennerverbot abgeschafft, weil dann über 2035 hinaus auch kleine Verbrenner in Hybridfahrzeugen und kleine Verbrenner in Range-Extendern möglich sind. Dann beseitigen Sie das heute geltende Verbrennerverbot. Das ist schlicht und einfach Sachlage, und das wollte ich Ihnen sagen. Sie sind nicht bereit, das einzugestehen, sondern machen hier jede Menge Übungen, um irgendwie an dieser Wahrheit vorbeizukommen. Deswegen ist der Einzige, den ich jetzt frage, ob er dazu bereit ist, der Ministerpräsident denn das ist sehr entscheidend für morgen, für den Autogipfel: Ist der Ministerpräsident bereit, morgen auf dem Autogipfel mit uns gemeinsam zu beschließen, dass wir gegenüber der Europäischen Kommission einheitlich und gemeinsam so auftreten, dass die CO2-Freiheit ab 2035 beseitigt wird und Hybride und Range-Extender möglich werden? Denn dann ist das Verbrennerverbot ad absurdum geführt. Wenn Sie dazu bereit sind, Herr Ministerpräsident, dann habe ich Ihnen am Ende einen Vorschlag unterbreitet und wird es morgen nicht mehr schwierig werden. Nur, Sie müssen dann auch noch Herrn Klingbeil, Herrn Schneider, Herrn Miersch und alle anderen, die den gleichen faktischen Fehlschlüssen aufgesessen sind, die Sie hier heute vorgetragen haben, noch einmal erklären, worum es im Detail geht, damit wir morgen vorwärtskommen. Bringen Sie Ihre SPD auf Linie! Lassen Sie uns das morgen entscheiden! Das wäre für die Autoindustrie in Niedersachsen eine gute Botschaft. Herzlichen Dank.
Ein aktives Wolfsmanagement in Niedersachsen - für die Weidetierhaltung, den Deichschutz und die Sicherheit der Menschen im ländlichen Raum
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe Ihnen versprochen, dass wir beim Thema Wolf dranbleiben. Ich will Sie da auch nicht enttäuschen. Wir werden dranbleiben, bis der gesunde Menschenverstand Einzug gehalten hat und endlich gehandelt wird. Damit wir alle wissen, wovon wir sprechen, will ich Ihnen das einmal in Erinnerung rufen: Wir haben jetzt vermutlich über 600 Wölfe in Niedersachsen. Das dürfte mutmaßlich eine der höchsten Wolfsdichten weltweit sein. Die damit einhergehenden Probleme sind bekannt: unzählige Risse von Weidetieren, zu Hochsicherheitstrakten verwandelte Feldmarken und dazu das lediglich mit Schulterzucken zur Kenntnis genommene Ausrotten von Wildarten wie beispielsweise dem Muffel. Meine Damen und Herren, die EU hat geliefert. Die Formulierungen im Koalitionsvertrag von Union und SPD sind eindeutig, und der Prozess läuft. Konsequentes Handeln in den Bundesländern muss nun folgen, daher folgerichtig unser Antrag. Im Kern geht es um diese Punkte: Erstens. Das Land soll den Bund bei der zügigen und notwendigen Anpassung des BNatSchG und des Bundesjagdgesetzes für ein rechtssicheres und regional differenziertes Wolfsmanagement unterstützen. Zweitens. Wir fordern regional angepasste Obergrenzen. Drittens. Wir fordern die Einführung mehrmonatiger Jagdzeiten und Abschusspläne und darüber hinaus die Möglichkeit zur Problemwolfentnahme. Meine Damen und Herren, die Agrarminister der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen Frau Ministerin Staudte, Sie ahnen, was jetzt kommt haben bei der Agrarministerkonferenz am 26. September 2025 eine sehr kluge Erklärung zu Protokoll gegeben. Ich fasse kurz zusammen: Erstens. Die bisherige Bewertung des Erhaltungszustands in Deutschland ist veraltet und berücksichtigt die positive Bestandsentwicklung und Ausbreitungsdynamik der letzten 20 Jahre nicht. Zweitens. Die Bundesregierung soll diese Entwicklung methodisch stärker berücksichtigen. Drittens. Das Ganze soll erfolgen, um dann den deutschlandweit erkennbar günstigen Erhaltungszustand des Wolfs bei der Europäischen Kommission schnellstmöglich zu melden - mit kontinentaler und alpiner Region, und mit der atlantischen im Norden sowieso. Die Schweiz, meine Damen und Herren, hat in der vergangenen Jagdsaison pauschal 125 Wölfe aus der eben angesprochenen alpinen Region zum Abschuss freigegeben. Südlich der Grenze ist sie möglich, die gesetzlich geregelte und reguläre Bejagung. Das betrifft exakt die gleichen Wölfe, die sich auch nördlich der Grenze in Deutschland tummeln. Und die Schweiz unterliegt genauso wie wir der Berner Konvention zum Schutz der europäischen wildlebenden Tiere und Pflanzen sowie ihrer natürlichen Lebensräume, was beim Namen dieser Konvention auch nicht überraschen dürfte. Nun zur sogenannten kontinentalen biogeografischen Region: Sie erstreckt sich von Russland über Weißrussland, Polen und Deutschland mit Teilen Niedersachsens bis nach Frankreich, in Teile Italiens und des Balkans mit Zigtausenden Wölfen. Vor diesem Hintergrund will ich Ihnen ganz deutlich sagen: Sachlich-fachlich macht diese Aufteilung in biogeografische Regionen gar keinen Sinn. Sie ist lediglich Teil eines Meldeinstruments. Wildbiologisch handelt es sich nämlich samt und sonders um Wölfe der mitteleuropäischen Gesamtpopulation. So ist auch für die Beurteilung des Erhaltungszustands die Population die entscheidende Größe. Meine Damen und Herren, sonst würde es ja in den Grenzgebieten der jeweiligen Regionen zu Hybridisierungen kommen. Ich kann Ihnen deutlich sagen: Genetisch ist das Unsinn. Frau Ministerin Staudte, es ist ein wirklich unfassbares Signal gegenüber den anderen Bundesländern, aber insbesondere gegenüber den Menschen im ländlichen Raum in Niedersachsen, dass Sie sich dieser Protokollerklärung der anderen Länder zur Anerkennung des deutschlandweiten guten Erhaltungszustands verweigert haben. Denn damit machen Sie eines klar: Sie wollen auch weiterhin keine niedersachsenweite Regulation der Wolfsbestände. Die hiesigen Wölfe gehören ja, grob gesagt, im Norden der atlantischen und im Südosten der kontinentalen biogeografischen Region an, wo Sie ihnen den guten Erhaltungszustand ja nicht attestieren wollen. Meine Damen und Herren, das ist ein Abgesang auf vernunftorientierte Realpolitik. Stattdessen tun Sie sich als einzige Vertreterin eines Flächenlandes mit den Stadtstaaten Bremen und Hamburg zusammen und geben gemeinsam mit ihnen zu Protokoll, dass Sie Obergrenzen für die Zahl der Wölfe ablehnen. Dass Sie die grundsätzliche Bestandsregulierung mit prozentualer Entnahme ablehnen, haben Sie ja auch noch einmal in der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses bekräftigt. Auch da sitzen übrigens fachkundige Kolleginnen und Kollegen. Frau Ministerin, Ihr eigener Koalitionsvertrag ist damit hinfällig! Darin haben Sie sich noch zu einem europarechtskonformen und regional differenzierten Wolfsmanagement bekannt. Fast gleichzeitig am Montag dieser Woche lässt sich Ihr Ministerkollege Christian Meyer in der Nordsee-Zeitung zitieren mit: „Niedersachsen will ein regional differenziertes Bestandsmanagement." Ja, wer soll Ihnen das noch glauben? Herr Meyer, da hatten Sie vermutlich ein paar Hemmungen, den dort in den letzten vier Wochen von zwölf Wolfsübergriffen geplagten Menschen reinen Wein einzuschenken, wo die Grünen stehen. Frau Kollenrott, was soll das Ganze? Geht es gar um Wissenschaft oder um Wildbiologie? Nein! Nichts dergleichen! Die Antwort konnten wir am 26. September bei der dpa lesen. Dort betonte Ministerin Staudte, dass nur sogenannte Problemwölfe geschossen werden sollten, weil jetzt kommt's! die Ressortleitung ihrer Partei nichts von pauschalen Obergrenzen halte. Frau Ministerin Staudte, da will ich Ihnen mal sagen: Hier geht es nicht um den nächsten Parteitag der Grünen. Es geht um Ihre Verantwortung für die Menschen in Niedersachsen! Sie sind Ministerin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD, ich habe Ihnen im letzten Plenum gesagt, dass ich Ihnen Ihr Interesse am ländlichen Raum sehr wohl abnehme. Sebastian Zinke, der Sie nächster Landrat im Heidekreis werden wollen, oder Philipp Raulfs, der Landrat im Landkreis Peine werden möchte - Gifhorn!, übrigens Teil der kontinentalen Region, an die Frau Staudte ja nicht ranwill, oder Karin Logemann und Christoph Willeke, die Sie sich immer wieder erfreulich deutlich äußern übrigens, Kollege Willeke, auch Goslar zählt zur kontinentalen Region, und Ministerpräsident Lies, der leider gerade nicht hier ist, der sich bereits 2022 in Visselhövede unmissverständlich für Abschussquoten und Obergrenzen ausgesprochen hat, und auch alle anderen in der SPD-Fraktion: Ich bitte Sie, weisen Sie in dieser Angelegenheit Ihren Koalitionspartner in die Schranken. Es sei denn, die Position, die gerade deutlich wurde, die Position der Ministerin Staudte, ist neuerdings auch Ihre - womöglich um den Koalitionsfrieden zu retten. Dann seien Sie bitte auch so ehrlich und sagen das den Menschen vor Ort, in Ihren Wahlkreisen und in den betroffenen Regionen. Denn eines ist ganz sicher: Wir machen das ganz bestimmt! Ein letzter Hinweis an Herrn Minister Meyer: Sorgen Sie genau jetzt für Wolfsentnahmen, insbesondere im Kreis Cuxhaven! Das geht auch bei der jetzigen Rechtslage. Die Risszahlen gehen dort kräftig in die Höhe. Und jeder Übergriff verleidet dem nächsten Tierhalter wieder seinen Job. Verehrte Abgeordnete, Frau Kollegin, wenn nun tatsächlich das Jagdgesetz novelliert werden soll, dann können wir eins auch gleich heilen, und zwar den Verweis im Landesjagdgesetz auf das BNatSchG beim Thema Wolfsentnahmen. Auch dieses Hemmnis aus einer Zeit des damals höheren Schutzstatus kann ersatzlos weg. Ich freue mich auf die Beratung unseres Antrags im Agrarausschuss. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Mohrmann. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet:
Der Fall Friedland mahnt: Rückführungen beschleunigen, Verfahren klar strukturieren - rot-grüne Zerstrittenheit beenden
Bitte, Herr Bothe! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon ein seltsames Bühnenstück, das die CDU hier heute Morgen mit ihrer Parlamentarischen Geschäftsführerin aufgeführt hat - in einer Aktuellen Stunde, wohlgemerkt. Worte der Mahnung sind zum Fall Friedland sicherlich viele gesprochen worden. Konkrete Handlungen, mit denen wir zu Klarheit und Aufklärung in diesem so furchtbaren Fall gelangen, wären doch jetzt das Gebot der Stunde. Die CDU hat gerade gesagt, sie möchte das Bollwerk gegen die AfD sein, und dafür verzögert sie die Arbeiten an der Aufklärung und Aufarbeitung im Fall Friedland. Das ist die Wahrheit. Diesen Vorwurf, Frau Hermann, müssen Sie sich heute gefallen lassen. Mit dieser Aktuellen Stunde räumen Sie der Landesregierung noch eine weitere Schonfrist ein. So ist es nämlich! Wenn der Fall Friedland nicht so traurig wäre, dann wäre Ihr formuliertes Antragsziel dieser Aktuellen Stunde, die rot-grüne Zerstrittenheit der Landesregierung endlich zu beenden, fast schon zum Lachen. Nein, es ist lächerlich. Meine Damen und Herren, wir erinnern uns schmerzvoll an die Tötung von Liana durch den tatverdächtigen Iraker Muhammad A. Dieser Fall offenbar ein dysfunktionales Asylsystem und eine überforderte niedersächsische Behördenlandschaft. Ich nenne es sogar Unfähigkeit. Die einzige Chance, ein solches Behördenversagen parlamentarisch aufzuarbeiten, wäre ein mit aller Ernsthaftigkeit geführter Untersuchungsausschuss. Aber das wollen Sie von der CDU nicht. Sie wollen in Wahrheit keine Aufklärung, von Aufarbeitung ganz zu schweigen. „Abwarten statt Handeln" bleibt Ihre Devise. Das haben Sie gestern und heute wieder deutlich gezeigt. Heute wollen Sie, Frau Hermann, Ihren Unwillen oder Ihre verantwortungslose Untätigkeit; so würde ich es persönlich nennen überdecken - und das in dem Wissen, Frau Hermann, dass zwei Drittel Ihrer Fragen von der Landesregierung gar nicht im Rahmen der Bearbeitung einer Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung beantwortet werden bzw. diese Beantwortung Monate brauchen wird. Das ist perfide. Aber das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen. Das kann ich zu dieser beantragten Aktuellen Stunde nur sagen und dass der Tod von Liana nicht durch inhaltsleere Agitation zu missbrauchen ist. Frau Hermann, wenn Sie wirklich Aufklärung und Verbesserung wollen, dann lassen Sie uns doch jetzt einen ernsthaft geführten Untersuchungsausschuss einsetzen! Wo bleibt Ihr Antrag? Doch ich fürchte, dafür fehlen Ihnen der Mut und die Ehrlichkeit. Denn Sie wissen ganz genau, dass wir mit der Forderung nach Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses am gestrigen Tag recht hatten. Wir spielen nicht auf Zeit, wie Sie es tun - wir wollen jetzt handeln. Meine Damen und Herren, jetzt sollen es die Dublin-Zentren richten. Tatsächlich gibt es in Deutschland seit März bereits zwei Dublin-Zentren, in Hamburg und Eisenhüttenstadt. Erfolgsbilanz: mager. In Brandenburg wurden von 72 untergebrachten Personen bis Ende August 5 nach Polen überstellt. In Hamburg waren es zumindest 38, Frau Hermann, aber das bewegt sich alles im Promillebereich. Also, worüber reden wir hier eigentlich? Machen wir uns doch einmal ehrlich, meine Damen und Herren. Das Ziel der rot-grünen Migrationspolitik, freundlich unterstützt von der CDU, ist und bleibt die maximale Beschleunigung der Massenmigration nach Deutschland bei gleichzeitiger Minimierung der Abschiebungen. Und damit sind Sie im negativen Sinne sehr erfolgreich. Aber wenn wir ernsthaft über Reformen im Asylsystem sprechen wollen, muss der Bund endlich seine Hausaufgaben machen. Das bedeutet: effektiver Grenzschutz und Rückführungsabkommen mit den Hauptherkunftsländern. Zudem muss es in Niedersachsen endlich eine entschlossene Behördenreform geben. Eine ideologiefreie Rückführungsvollzugsbehörde mit angeschlossenen Rückführungszentren bündelt Kompetenzen, entlastet die Kommunen und bringt uns mehr Sicherheit. Aber davon sind wir in Niedersachsen dank Ihnen Lichtjahre entfernt, weil weder der Wille noch die politischen Fähigkeiten dazu Herr Schulz-Hendel in dieser Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen vorhanden sind. Aber, meine Damen und Herren, der Mord an Liana ist ein mahnendes Beispiel für ein dysfunktionales und offenkundig gescheitertes Asylsystem, das dringend reformiert werden muss. Deswegen müssen solche schrecklichen Fälle detailliert aufgearbeitet werden - je schneller, desto besser. Frau Hermann, zu Ihnen möchte ich zum Schluss sagen: Sie hätten gestern die Gelegenheit gehabt, jedem Anschein von Zeitspiel zugunsten des offenkundigen zukünftigen Wunschkoalitionspartners entschieden entgegenzuwirken. Sie hätten gestern die Gelegenheit gehabt, jeden Anschein von mangelndem Aufklärungswillen zu beseitigen. Das haben Sie gestern und heute verpasst. Stattdessen machen Sie sich mit dieser Aktuellen Stunde mehr als unglaubwürdig. Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. - Aber eines zeigt diese Aktuelle Stunde doch deutlich, nämlich wie wichtig ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss im Fall Friedland jetzt ist. Darauf werden wir als AfD-Fraktion weiter vehement verweisen. Vielen Dank, Herr Bothe. -
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke
Bitteschön, Herr Lottke! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich meine Rede zu diesem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion mit ein paar persönlichen Erfahrungen beginnen. Ich habe viele Jahre psychisch kranke Menschen sowohl im ambulanten als auch im stationären Setting betreut und mit vielen Kolleginnen und Kollegen wie Ärztinnen und Ärzten und Pflegenden aus den psychiatrischen Krankenhäusern und sozialpsychiatrischen Diensten, mit den gesetzlichen Betreuern, Richterinnern und Richtern, mit der Polizei und nicht zuletzt mit den Angehörigen dieser psychisch kranken Menschen immer gut zusammengearbeitet. Dabei liefen viele Absprachen, auch wenn es in der Zusammenarbeit mal schwierig wurde, problemlos und gut. Wir hatten Situationen das ist in diesem Arbeitsfeld häufig so, dass es unterschiedliche Interessenlagen und auch Einschätzungen gab, welche Maßnahme zum Wohle des Patienten die beste wäre oder wie lange eine Behandlung im Krankenhaus noch sinnvoll wäre. Ich habe aber immer Menschen erlebt, die in ihrer Arbeit sehr verantwortungsvoll und fachlich versiert gearbeitet haben, teils auch unter hohem Druck in manchmal sehr spannungsgeladenen Situationen und unter schwierigen personellen Ressourcen. Ich gehe davon aus das sollten wir festhalten, dass die Mitarbeitenden immer das Ziel haben, das Beste zum Wohle des Patienten zu erreichen. Das sollten wir bei den Beratungen über dieses wichtige Thema immer im Hinterkopf haben, um an der Stelle auch immer den Respekt vor den Mitarbeitenden gewähr zu haben, dass sie im Sinne des Systems auch wirklich Gutes tun wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Sozialministerium hat uns im Sozialausschuss im Juni über die Versorgung psychisch erkrankter Menschen in Niedersachsen unterrichtet. Der Gegenstand der Unterrichtung war auch vor dem Hintergrund der seinerzeit schlimmen Taten in Hamburg die Novelle des NPsychKG. Folgende Maßnahmen hat das Ministerium für die Novelle unter anderem angekündigt: Zur Gefahrenabwehr und für mehr Sicherheit soll die Anpassung des Gefahrenbegriffs durch das Aufgreifen des Vorschlags der kommunalen Spitzenverbände, den Begriff der „Dauergefahr" ausdrücklich einzubeziehen, erfolgen. Damit soll eine Unterbringung auch möglich werden, wenn eine Gefahr nicht unmittelbar bevorsteht, aber jederzeit zu erwarten ist. Zur besseren Krisenkoordination soll die Einrichtung einer außerhalb der Geschäftszeiten erreichbaren Koordinierungsstelle bei den sozialpsychiatrischen Diensten ähnlich dem Krisendienst in der Jugendhilfe erfolgen mit dem Ziel, akute psychische Krisen auch abends und nachts effektiver zu managen und schneller Hilfe einleiten zu können. Zur Verbesserung des Entlassungsmanagements sollen Kliniken die zuständigen sozialpsychiatrischen Dienste bei Entlassung verpflichtend informieren. Weiter ist die Einführung eines verpflichtenden Follow-ups durch die sozialpsychiatrischen Dienste geplant, um sicherzustellen, dass den Patientinnen und Patienten bei jeder Entlassung konkret Behandlung angeboten wird, damit auch kein Mensch verloren geht. So sollen besonders wohnungslose Menschen berücksichtigt werden, die sonst nach einer Entlassung leicht aus dem Versorgungssystem herausfallen können. Außerdem: die Stärkung der Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden durch Einführung regelmäßiger Treffen zwischen Klink, sozialpsychiatrischem Dienst und Polizei, um Verfahren abzustimmen und Vertrauen aufzubauen. Bei besonderem Gefährdungspotenzial soll die Polizei direkt über die Entlassung informiert werden, sodass präventive Maßnahmen ergriffen werden können. Um die hier erforderlichen Kriterien aus den bekanntgewordenen Fällen herauszufiltern, ist Expertise notwendig. Daran arbeitet zurzeit eine Landesarbeitsgruppe „Früherkennung und Bedrohungsmanagement" unter der Leitung des Landeskriminalamtes. Zum anderen gibt es im Rahmen der Innenministerkonferenz einen Arbeitskreis, an dem auch die Gesundheitsministerien und das Bundeskriminalamt beteiligt sind. Alle diese Arbeitsgruppen haben das Ziel, ein Risikoprofil zu erstellen, das dann sowohl in der polizeilichen als auch in der psychiatrischen Praxis genutzt wird. Es geht nicht darum, alle psychisch erkrankten Menschen oder alle Menschen mit einer bestimmten Diagnose in einem Register zu erfassen diese Forderung gab es, glaube ich, einmal von der CDU aus Hessen, sondern es geht darum, sehr sorgfältig zu prüfen, ob von einem konkreten Menschen eine Gefahr ausgeht. Wir müssen festhalten, dass der Anteil psychisch kranker Gefährder, von denen mit höherer Wahrscheinlichkeit eine erhebliche Gewalttat zu erwarten ist, gering ist. Weiter wurde in der Unterrichtung mitgeteilt, dass es erste Planungen für das Modell einer Präventionsambulanz in Niedersachsen gibt. Dort sollen Patientinnen und Patienten mit Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis und/oder schweren Persönlichkeitsstörungen behandelt werden, bei denen es im Falle eines strafrechtsrelevanten Verhaltens die Voraussetzung für eine Behandlung im Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB wahrscheinlich gibt. Herr Uhlen, Sie können hier nicht sagen, dass die Landesregierung untätig ist. Aber es geht auch um Sorgfältigkeit vor Schnelligkeit. Jetzt kommen wir einmal zu Ihrem Gesetzentwurf. Der Gesetzentwurf, der uns hier vorliegt, sieht aus meiner Sicht ein paar Übereinstimmungen vor. Die kennen Sie aber aus der Unterrichtung, von der ich Ihnen gerade erzählt habe. Die in § 16 Abs. 2 genannte „gegenwärtige erhebliche Gefahr im Sinne des Absatzes 1" ist mit drin. Auch bei der Änderung des § 27 Abs. 4 im Entwurf der CDU-Fraktion gibt es im Kern keinen Dissens. Ich glaube aber, das könnte man noch genauer schärfen. Bei den Änderungen zu § 30, Erweiterung der Rechte des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung, müssen wir uns, glaube ich, in den Gesetzesberatungen noch einmal angucken: Wer ist eigentlich für was zuständig? Denn dort geraten Sie so ein bisschen durcheinander: Was macht eigentlich der Psychiatrieausschuss, was macht der Landesfachbeirat, und was sind eigentlich auch originäre Aufgaben des Ministeriums bei der Aufsichtspflicht? Kleiner Hinweis: Sie fordern einen Landespsychiatriebericht. Den gibt es schon seit 2020. Den Punkt können Sie an dieser Stelle also schon als erledigt ansehen. Wir gucken uns auch die konstruktiven Vorschläge in Ihrem Gesetzentwurf an und diskutieren darüber. Denn wir haben natürlich das Interesse, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, mit dem genau das verhindert wird, wovon wir in den letzten Wochen viel gehört haben, und mit dem wir den Menschen eine gute psychiatrische Versorgung im Notfall bieten können. Aber ich würde den Fokus dabei auf „konstruktiv" legen. Heute war von Ihrer Seite wieder viel Alarmismus dabei. Ich glaube, wir sollten uns das mit der gebotenen Sorgfalt angucken. Dann reden wir weiter. Ich bin mir sicher, dass wir in diesem Sinne in Bälde ein gutes Gesetz auf den Weg bringen werden. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. - Die nächste Wortmeldung kommt von der
Lehrkräfteausbildung praktisch und vernetzt denken - Qualität stärken, Fachkräftemangel bekämpfen!
Bitteschön! Das mache ich beim nächsten Mal. Touché! Vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Herr Kollege Reinken, wo sehen Sie in diesem Antrag, dass eine Schulstrukturdebatte aufgemacht wird? Das ist unter keinem Punkt der Fall. Es geht lediglich darum, das Sekundarstufe‑I-Lehramt zu gründen, um darin auch die Gesamtschulen einzubinden. Deswegen meine ernsthafte Frage: Wo lesen Sie das heraus, oder wollen Sie einfach nur etwas in den Raum blasen? Vielen Dank, Herr Kollege Meyn, für die Zwischenfrage.
Der Fall Friedland mahnt: Rückführungen beschleunigen, Verfahren klar strukturieren - rot-grüne Zerstrittenheit beenden
zu? Ja, gern. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herzlichen Dank für das Zulassen der Frage, Frau Kollegin Hermann. Ich würde gerne von Ihnen erfahren, inwiefern Sie dieses Instrument der Dublin-Zentren, das Sie hier fordern, als gut erachten, im Hinblick auf die Tatsache, dass der eigene Bundesinnenminister nach meiner Kenntnis kein Dublin-Zentrum bei sich in Bayern hat. Wir haben ganz viele CDU-geführte Bundesländer: In wie vielen davon gibt es bereits Dublin-Zentren? Und inwiefern erweist sich das als die richtige gute Praxis? Vielleicht haben Sie eine Antwort darauf nicht nur irgendetwas fordern, ohne zu wissen, inwiefern das in der Praxis überhaupt umsetzbar ist, auch mit Blick auf die Tatsache, dass die Länder, die CDU-regiert sind und auch Bayern, selbst keine Dublin-Zentren haben. Vielen Dank. Frau Kollegin Hermann, bitteschön! Frau Kollegin Hartmann, wir haben jetzt schon mehrfach über diesen tragischen Fall
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nicht gesagt? Lieber Herr Dorendorf, ich habe gerade explizit dargestellt, auf welchen Wegen wir welche Maßnahmen unterstützen und was wir dabei favorisieren. Aber „favorisieren" heißt nicht, dass ein anderes Projekt abgelehnt wird oder nicht stattfinden kann. Vielmehr habe ich Ihnen gerade sehr deutlich gesagt: Es liegt im Ermessen des Landkreises, zu sagen: Was beantragen wir? Das werden wir natürlich gemäß den Grundlagen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, unterstützen. Insofern wäre eine solche Aussage, wie Sie sie gerade fordern, falsch. Herr Tonne, bevor Sie fortfahren: Es gibt noch den Antrag auf eine Zwischenfrage: von Herrn Hillmer. Möchten Sie die auch zulassen? Bitte!
Ein aktives Wolfsmanagement in Niedersachsen - für die Weidetierhaltung, den Deichschutz und die Sicherheit der Menschen im ländlichen Raum
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit Start der rot-grünen Regierung in Niedersachsen, vor knapp drei Jahren, sind hier bei uns 2 500 Weidetiere vom Wolf gerissen und 800 verletzt worden. In der Gesamtbilanz seit 2008 marschieren wir gerissene, verletzte und verschollene Weidetiere addiert auf die 10 000 zu. In Panik auf Straßen und Bahngleise gelaufene Schafe, der in den Zaun gehetzte Wallach Charlie, der dann in seiner Stallbox verblutet ist, das Pony der Familie von der Leyen und so weiter. So viel Leid bei den Weidetieren, so viel Leid bei den Tierhaltern! Wölfe, die in Siedlungen auftauchen, plötzlich vor spielenden Kindern stehen oder sich mit einem Fahrradfahrer ein Rennen liefern - alles dokumentiert. Die Sorge, dass möglicherweise noch Schlimmeres passiert, können nur noch Ideologen oder komplett Naive zurückweisen. Denn die Anzahl der Wölfe ist hoch: offiziell in Niedersachsen über 500, Insider sprechen eher von 1 000. So oder so: die die höchste Wolfsdichte der Welt. Irre, oder? Wie viele sollen es denn noch werden? Dass die grüne Ministerin sich jüngst gegen eine Wolfsobergrenze ausgesprochen hat, ist unverantwortlich. In den letzten drei Jahren gab es hier im Niedersächsischen Landtag rund um den Wolf neun Entschließungsanträge, drei Aktuelle Stunden, drei Dringliche Anfragen, zwei Anfragen zur Fragestunde und rund 80 schriftliche Anfragen. Viel Papier, Debatten, Appelle der Opposition, Ankündigungen der Regierung! Und: Ist die Entnahme der Wölfe in Gang gekommen? Nein! Herr Kollege Dannenberg, ich muss Sie einmal unterbrechen, denn es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage: des Kollegen Schröder. Möchten Sie dem entsprechen? Nein, möchte ich nicht. Ich möchte gerne weiter ausführen. Dann fahren Sie bitte fort! Es gab eine großspurige Regierungserklärung vor zwei Jahren: Jetzt käme das Schnellabschlussverfahren für übergriffige Wölfe. Ein kompletter Rohrkrepierer! Es gab dieses Bonmot „Chefsache Wolf". Und als ich nach einem Jahr den damaligen Ministerpräsidenten Weil gefragt habe, was daraus geworden ist, hieß es: Das Wort „Chefsache" habe er nie in den Mund genommen. Aber sich über ein Jahr lang im Lichte dieser Zuschreibung sonnen und es laufen lassen - das konnte der SPD-Regierungschef. Was es sonst noch so gab? Ein fragwürdiges Wolfsbüro und ein weitgehend ergebnisloses Dialogforum „Weidetierhaltung und Wolf". Jetzt kommt's: Ein Besendern von Wölfen, das so bahnbrechende Ergebnisse geliefert hat wie: Die Wölfe halten sich überwiegend im Wald auf. - Ach was! Hinzu kommen in der Praxis immer wieder Probleme bei der Umsetzung des Herdenschutzes. Nur ein Beispiel: Bei der Anschaffung von Zaunbaumaterial müssen Weidetierhalter mit knapp 50 % in Vorleistung gehen. Das kann sich gar nicht jeder leisten, meine Damen und Herren! Rot-Grün steht in Sachen Wolf de facto voll auf der Bremse. Jedoch: Ein aktives Wolfsmanagement ist überfällig. Es bedarf klar definierter Wolfsbestandsobergrenzen, einer regulären Jagdzeit und natürlich auch des Schutzes der ausführenden Personen. Alle Forderungen aus diesem CDU-Antrag sind richtig und wichtig. Aber, werte Kollegen der CDU, glauben Sie allen Ernstes, dass Sie mit Links-Grün in Sachen Wolfsmanagement irgendwas erreichen können? Ich frage vor allem, weil ja auch das Bundesnaturschutzgesetz angepasst werden soll. Dazu brauchen Sie den Bundesumweltminister, und der ist Überraschung! von der SPD. Zieht der mit? Und wenn nicht, macht der CDU-Kanzler von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch? Oder wedelt da am Ende mal wieder der Schwanz mit dem Hund, und die CDU lässt sich auch in diesem Politikfeld von der SPD am Nasenring durch die Manege ziehen? Wir werden es erleben. Und wenn es auch hier mal wieder nichts werden sollte mit konservativer Politik: Suchen Sie sich endlich mal einen anderen Koalitionspartner! Denn: Ein besseres Niedersachsen ist tatsächlich machbar. Vielen Dank.
Einsetzung eines 26. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses "Umgang der niedersächsischen Behörden und Gerichte mit dem tatverdächtigten Ausländer im Tötungsfall Liana K. seit seinem erstmaligen Aufgriff in Niedersachsen"
Bitteschön! Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Fall Friedland bewegt uns alle. Eine 16-jährige junge Frau, brutal aus dem Leben gerissen eine Familie, die ihr Kind verloren hat. Ein Ereignis, das uns alle erschüttert, das uns alle sprachlos macht. Aber gerade deshalb, gerade weil dieser Fall emotional trifft, haben wir eine besondere Verantwortung. Wir müssen klären, was passiert ist, aber wir dürfen nicht zulassen, dass dieser Fall politisch missbraucht wird. Genau das versucht die AfD mit ihrem Antrag. Die Aufklärung läuft längst, und sie läuft gründlich. Seit Wochen arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft, Ausländerbehörden und Ministerien an der vollständigen Aufklärung. Der Innenausschuss wurde unterrichtet. Das Justizministerium hat transparent berichtet. Die wesentlichen Fakten liegen schon auf dem Tisch. Noch offene Fragen werden beantwortet. Es gibt keine Vertuschung, es gibt keine geheimen Akten, es gibt kein Schweigekartell. Es gibt komplexe Verfahren ja, die auch mit rechtlichen Hürden und manchmal auch mit Zuständigkeitsfragen versehen sind. Aber das Ganze macht noch keinen Skandal aus. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss ist eigentlich ein Instrument der Aufklärung. Der AfD geht es aber hier gar nicht um Aufklärung. Es geht um Empörung, um Aufmerksamkeit und Schlagzeilen. Wer den Antrag liest, merkt sofort: Das, was die AfD vorgelegt hat, ist keine sachliche Aufarbeitung, das ist eine politische Anklageschrift. Über 70 Einzelfragen - die meisten davon wurden längst beantwortet, andere sind spekulativ oder suggestiv formuliert. Da ist die Rede von vorsätzlicher Desinformation des Staates und von Katastrophen. Ich sage es ganz klar: So schreibt niemand, der aufklären will. So schreibt jemand, der Skandale will. Die AfD will diesen Ausschuss nicht, um Strukturen zu verbessern. Sie will eine Bühne, auf der sie Misstrauen gegenüber Behörden, gegenüber der Polizei, der Justiz und letzten Endes auch gegenüber Geflüchteten säen kann. Das ist sehr durchschaubar - aber auch gefährlich. Ich bin mir sicher: Mit meiner und den folgenden Reden werden die Zuschauer ihre wahren Absichten erkennen. Der eigentliche Beweis liegt längst schon vor. Schauen wir uns den zeitlichen Ablauf an: Am 18. September hat die CDU eine sehr umfangreiche Kleine Anfrage mit über 140 Einzelfragen gestellt. Wer wirklich Aufklärung will, der wartet doch zunächst die Antworten auf diese Fragen ab - zumal die Fragen der CDU exakt dieselben Themen abdecken: Einreise, Dublin-Verfahren, Haftentscheidung, Polizeiarbeit, Kommunikation, Personal ‑ all das. Schaut man sich beides den Fragenkatalog der CDU und den AfD-Antrag zum PUA genau an, dann stellt man fest, dass 85 % der AfD-Fragen direkte oder leicht umformulierte Wiederholungen aus dem Fragenkatalog der CDU sind. Reihenfolge, Wortlaut, Untergliederung: Nahezu alles ist identisch. Die angeblich neuen Fragen: laut, suggestiv, unterstellend, aber allesamt ohne neue Erkenntnisse. Und auch das Muster ist klar: Es geht um den Skandal ‑ nicht um eine Lösung; es geht um Schlagzeilen ‑ überhaupt nicht um Sacharbeit. Die Methode der AfD ist nämlich: einen tragischen Einzelfall rausnehmen, ihn emotional aufladen und dann so tun, als stünde in Wirklichkeit der Staat am Pranger ‑ und nicht der Täter. Wie die AfD in Wirklichkeit arbeitet, können wir an dem Antrag ganz gut ablesen, in dem es entsprechende Beispiele gibt. Das erste Beispiel aus ihrem Fragenkatalog: Die AfD fragt, inwieweit die Öffentlichkeit möglicherweise vorsätzlich desinformiert wurde. Kernbotschaft: Behörden und Regierungen täuschen den Bürger bewusst. Das ist keine Frage, die Sie formulieren, das ist eine Anschuldigung im Frageformat. Dafür gibt es keinen Beleg, keinen Fakt ‑ reine Suggestion! Und so wird aus einer offenen Frage ein Vorwurf gegen den Staat, ein ganz klarer Angriff auf unseren Rechtsstaat. Das zweite Beispiel: Die AfD fragt, aus welchen Gründen die Staatsanwaltschaft den Tod nicht als Mordsache bewertete. Kernbotschaft: Die Justiz urteilt aus politischer Rücksichtnahme vielleicht nicht nach dem Recht. Aber: Die Staatsanwaltschaft handelt nach objektivem Recht und nicht nach politischem Auftrag - ob Sie es wollen oder nicht. Ihre Suggestion diskreditiert Justiz und Rechtsstaat. Das dritte Beispiel: Die AfD fragt, welche politischen Weisungen oder Versäumnisse dazu führten, dass der Tatverdächtige nicht außer Landes gebracht wurde. Natürlich gibt es keine politische Weisung. Rückführungsentscheidungen werden nach Recht und Gesetz getroffen und nicht nach Parteibuch. Ihnen geht es aber auch gar nicht um Zuständigkeiten, sondern um pauschale Schuldzuweisungen gegenüber unseren Ministerien. Das vierte Beispiel dabei belasse ich es dann auch: Die AfD fragt, warum der Tatverdächtige am Tattag nicht sofort als Täter erkannt wurde ‑ wohl wissend, dass es keine Zeugen und keine Videoaufnahmen gibt. Der Tatverdächtige selbst hatte sich als Zeuge zur Verfügung gestellt. In einem Rechtsstaat darf aber niemand sofort als Täter behandelt werden. Dafür wird ein hinreichender Tatverdacht gebraucht ‑ das wissen Sie. Aber wer so fragt wie Sie, will gar nicht verstehen, wie eine rechtsstaatliche Ermittlung funktioniert. Er will den Rechtsstaat delegitimieren. Sie wollen die Polizei und die Ermittlungsbehörden damit angreifen ‑ nichts anderes. Ihr Ziel ist Misstrauen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ziel der AfD ist nicht, Lösungen zu finden. Das Ziel ist, ein übergeordnetes Narrativ zu bedienen. Sie wollen das Bild einer Staatskrise zeichnen; Sie wollen Regierung, Polizei, Justiz und Verwaltung als unfähig oder korrupt darstellen. Wer sich den Antrag anschaut, findet keinerlei Vorschläge, keine Reform- oder Verbesserungsideen, nur Schuldzuweisungen, Misstrauen und Stimmungsmache. Sie wollen Vertrauen zerstören - das Vertrauen in Behörden, Polizei, Justiz und den Rechtsstaat. Und genau das werden wir Ihnen hier nicht durchgehen lassen. Meine Damen und Herren, ein Untersuchungsausschuss ist ein scharfes Schwert. Er ist gerechtfertigt, wenn er der Aufklärung dient. Als Werkzeug einer Inszenierung, die nur Misstrauen säen will, ist er nicht geeignet und auch nicht gerechtfertigt. Vertrauen wächst nicht aus Misstrauen, und Sicherheit entsteht nicht durch Lärm, sondern durch Klarheit, Zusammenarbeit und Haltung. Der Landtag ist auch kein Tribunal. Demokratische Kontrolle erfolgt durch Verfahren und nicht durch Skandalisierung. Wir stehen für Aufklärung und nicht für Aufregung. Wir stehen für Verantwortung und nicht für politische Show. Deswegen lehnen wir den heute vorliegenden Antrag ab.
Landeseigene Rückführungsvollzugsbehörde schaffen - Niedersachsen zum Vorbild für effektiven Rückführungsvollzug machen
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute geht es um die abschließende Beratung des AfD-Antrags zur Schaffung von Rückführungsvollzugsbehörden. Ich glaube, wenn die AfD-Fraktion ein bisschen mehr in sich hineinhorchen würde, dann würde sie selbst ganz genau wissen, dass das eine absolute Nebelkerze ist. Ich möchte das gerne begründen: Der Rückführungsvollzug dazu gehört auch die Abschiebung von Menschen ist bei uns in Niedersachsen bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen organisiert und konzentriert. Sie schreiben das in Ihrem Antrag sogar selbst - und fordern dann unlogischerweise die Schaffung einer neuen Behörde. Als ob das irgendetwas verbessern würde! Wir haben es zigfach diskutiert: Abschiebungen scheitern in der Praxis auch das sagen Sie ja selbst an fehlenden Ausweispapieren, an der Beschaffung von Ersatzpapieren, manchmal an der fehlenden Aufnahmebereitschaft der Herkunftsländer, an Fristen nach der Dublin‑III-Verordnung usw. usf. Sie aber machen Folgendes: Sie schreiben einen Antrag, in dem etwas gefordert wird, was an den eigentlichen Schwierigkeiten nichts, aber auch gar nichts ändert. Ich sage Ihnen ganz deutlich, Herr Bothe: Solch einen Bürokratieaufbau und vor allen Dingen auch solche Ausgaben für die Menschen in unserem Bundesland werden wir nicht mitmachen. Ihnen wurde im Ausschuss und auch hier im Plenum mehrfach erklärt, welche Maßnahmen gegen die zeitweise hohen Krankenstände in der Landesaufnahmebehörde dass es die gibt, damit haben Sie recht ergriffen worden sind, und das haben wir auch diskutiert. Mehr noch: Diese Landesregierung, aber auch die Behörde selbst haben uns ausführlich dargestellt, wie man sich mit den Arbeitsbedingungen auseinandergesetzt hat und wie einzelne Dienstposten angepasst und erhöht wurden. Es ging um Aus- und Fortbildungskonzepte. Auch die Evaluation der Bedingungen für die Beschäftigten haben wir uns angeschaut. Und so weiter! Das alles haben wir im Innenausschuss rauf- und runterbehandelt. Sie waren doch dabei! Wie gesagt, es war nicht nur die Ministerin, die uns hier dargestellt hat Daniela Behrens hat das noch heute Morgen erklärt, sondern das waren auch sehr kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesaufnahmebehörde. Es ist natürlich Ihr Recht als Opposition, das zu hinterfragen. Aber als Mitglied einer regierungstragenden Fraktion kritisiere ich Sie ganz offen dafür, dass Sie entweder nicht zuhören können oder nicht zuhören wollen. Das gilt nicht nur für Sie, sondern für die gesamte Fraktion. Aber das ist ja immer der Fall, wenn irgendetwas nicht in Ihr Weltbild passt. Herr Bothe, kommen Sie heute doch noch gerne ans Rednerpult! Dann können Sie vielleicht zugeben, dass es eine komische Idee Ihrer Spezialstrategen war, hier im Plenum eine neue Behörde und dann auch noch das ist daran besonders interessant mit einem neuen Präsidenten zu fordern. Übrigens das sage ich Ihnen mal von Mann zu Mann: Es könnte auch eine Präsidentin sein. Sie wissen und schreiben selbst, wieso Abschiebungen scheitern, fordern aber eine Behörde mit einer Fantasiezahl: einfach mal 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis 2026. Das wäre ja mehr als eine Verdopplung. Ethisch und rechtsstaatlich höchst problematisch ist Ihre Forderung nach Leistungsprämien für Abschiebungen. Ich möchte Ihnen das mal ganz deutlich sagen: Die Abschiebung von Menschen ist eine hoheitliche Aufgabe. Wir reden hier nicht von irgendwelchen Verkaufsleistungen oder anderen Prämien. Ich sage Ihnen auch, dass wir als Demokratinnen und Demokraten das habe ich eben von dem Kollegen Wille sehr wohlwollend vernommen; bei allen unterschiedlichen Auffassungen, die wir mit der CDU haben; das ist im Übrigen der Unterschied zu Ihnen von der AfD eine angemessene Einzelfallprüfung möchten, wenn es um Menschen geht. Das liegt daran guten Morgen, AfD!, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Daran könnten Sie vielleicht auch einmal denken! Wirklich dreist ist: Sie lassen sich auf zweieinhalb Seiten Antrag über die Defizite aus. Sie weisen zwar auf die Belastungen der im Rückführungsvollzug tätigen Menschen hin das will ich einräumen, aber Sie stellen die Landesaufnahmebehörde mit allen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als überforderte und naive Behörde dar, die kaum über Ausstattung verfügt und ihren Auftrag nicht ernst nimmt. Das ist, wie ich finde, echt eine Unart. Sieht so Ihre Unterstützung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus? Das ist wirklich daneben! Bei all den Schwierigkeiten, die wir bei den Abschiebungen haben: Es gibt aktuell nur wenige Bereiche, die sich so stark verändern wie der Bereich Migration und der Umgang mit Migration. Und zwar auf allen Ebenen! Die Ministerin hat es heute auch dargestellt: Das ist eine Sache, die in den Kommunen stattfindet. Auf Landesebene, auf Bundesebene und auf Europaebene ist da wirklich etwas im Fluss. Uns ist es wichtig, den Menschen Schutz zu bieten, die bei uns Hilfe suchen, die sich zum ganz großen Teil in unsere Gesellschaft einbringen und die das muss ich an dieser Stelle wieder sagen wir auch brauchen. Ich habe es Ihnen neulich schon gesagt: Wir haben alleine 1 100 Medizinerinnen und Mediziner aus Syrien. 62 % der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Menschen aus Syrien diese Zahl ist für Sie vielleicht neu, Herr Bothe sind in systemrelevanten Berufen tätig. Das muss man noch einmal wiederholen: systemrelevant! Das sind 14 % mehr als die Beschäftigten aus Deutschland. Warum betone ich das? Hinter all Ihrer Öffentlichkeits- und Parlamentsarbeit übrigens auch in der Reihenfolge steht vor allem eines: Furcht und Angst vor allem vermeintlich Fremden. Denken Sie bei Ihren Remigrationsplänen ich will gar nicht auf den demografischen Wandel, die Pflege und das Wegbrechen ganzer Branchen eingehen auch einmal an die Menschen hier im Landtag, die für einen reibungslosen Ablauf sorgen, egal ob in der Verwaltung, in der Technik, bei der Reinigung oder bei unserer Sicherheit - und die auch eine Fluchtgeschichte haben. Und auch Ihre Fraktionen setzen ja anscheinend auf Zugpferde mit Migrationshintergrund. Ich spreche dabei gar nicht von Niedersachsen, sondern von vielen Abgeordneten wie Huy, Bystron, Demagbo, ... und Bleck. Es gibt noch viele andere Beispiele. Vielleicht schaffen Sie es ja mal, einen Blick auf die Menschen zu werfen, die einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Damit meine ich ganz ausdrücklich nicht Ihre AfD-Kolleginnen und ‑Kollegen. Im Umgang mit Menschen ohne Bleibeperspektive ich glaube, es ist ganz wichtig, das auch einmal zu sagen befassen wir uns auch ohne Ihre Nebelkerzen mit Ausweisungen und Rückführungen. Die Landesregierung hat es dargestellt: Wir stehen für rechtsstaatliche Verfahren bei Rückführungen, für konsequente Abschiebungen bei Straftäterinnen und Straftätern - genauso wie für Teilhabe, Chancen und Pflichten für all die Menschen, die bei uns bleiben. Wir bleiben aber stabil das ist mir wichtig zu sagen, wenn Sie diesen Parlamentssaal als Theaterkulisse für Ihre Strategien nutzen wollen. Wir stehen für Humanität und Menschenwürde! Lassen Sie uns abschließend einmal all den Menschen danken, die tagtäglich in den Landesaufnahmebehörden unter schwierigen Bedingungen mit Herzblut, Menschlichkeit und auch mit Konsequenz ihren Aufgaben nachkommen! Diesen Antrag der AfD lehnen wir ab. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Maßnahmen und Ergebnisse der Tätigkeit der Landesregierung bezüglich der Eindämmung und Überwindung der COVID-19-Krise und der Auswertung getroffener Entscheidungen während und nach der COVID-19-Pandemie in Niedersachsen
Sehr geehrte Kollegin, vielen Dank für Ihre Intervention. Wie Sie wissen, arbeite auch ich im Gesundheitssystem. Und für Sie, ja für Sie, muss ich ein Untoter, ein Zombie sein. Denn ich bin weder geimpft, noch war ich krank. Ich habe die ganze Zeit mit null Krankheitstagen durchgearbeitet. Im Landkreis Gifhorn haben wir ein wunderbares Experiment zu Corona gemacht - ein wunderbares Experiment! Sie alle wissen ja: Überall sind in Schulen für die Klassenräume Geräte angeschafft worden, um die Luft zu filtern. In einer Samtgemeinde ist das nicht passiert in Papenteich, weil sie es nicht geregelt gekriegt haben. Diese Gemeinde freut sich heute darüber, dass sie nicht diese teuren Anlagen hat. Dort hat es nicht weniger kranke Kinder gegeben als dort, wo diese teuren Anlagen installiert worden sind. Es ist richtig und völlig klar: Es sind Tausende Menschen gestorben. Aber Sie haben von Anfang an kein Interesse an einer wissenschaftlich fundierten Aufarbeitung gehabt. Es wäre eine Leichtigkeit gewesen, gestorbene Patienten, ein gewisses Kollektiv, davon zu obduzieren, um das aufzuarbeiten. Das wollten Sie nicht. Sie wollten ganz bewusst die Panik aufrechterhalten. Herr Weil, ich sehe Sie. Ich habe auch Sie damals hier gefragt: Entschuldigen Sie sich? - „Nein", haben Sie gesagt. Das ist für mich unerträglich. Sie haben Fehler gemacht. Dann muss man endlich auch mal den moralischen Anstand besitzen, sich bei der Bevölkerung zu entschuldigen. Vielen Dank.
Vorreiterrolle für Niedersachsen: Jetzt Grundlagen für "autonome Zukunftsprojekte" legen!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dann werde ich mal den Antrag der CDU verteidigen. „Vorreiterrolle für Niedersachsen: Jetzt Grundlagen für,autonome Zukunftsprojekte' legen!" ist der Titel. Ich habe absichtlich meine Redezeit gestutzt, weil es nicht viel zu diesem Antrag zu sagen gibt, außer dass er zustimmungswürdig ist. Sie wollen das „Testfeld Niedersachsen" sprich: das Netz der Straßen und Autobahnen, welche für die Datenerhebung über das autonome Fahren herangezogen werden ausweiten; Sie wollen die grundsätzliche Zusammenarbeit mit dem DLR - also dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt und den Hochschulen sowie die Kooperation über die Landesgrenzen hinaus verstärken - alles zustimmungswürdige Punkte. Die SPD und die Grünen werden sich jetzt ordentlich ins Zeug legen müssen, um zu erklären, warum sie diesen Antrag ablehnen. Alles in allem ist der Antrag zustimmungswürdig. Autonomes Fahren ist die Zukunft. In den USA wird es bereits angewendet, in China auch. Wir dürfen uns nicht abhängen lassen. Vielen lieben Dank. Die nächste Wortmeldung kommt von Bündnis 90/Die Grünen.
Sie haben eine Restredezeit von knapp zwei Minuten. Vielen Dank, Herr Präsident. Ich werde diese Zeit gar nicht vollständig benötigen. Ich wollte mich eigentlich gar nicht zu Wort melden. Aber hier sind ein, zwei Dinge vor allen Dingen von der rechte Seite gefallen, die man so einfach nicht stehen lassen kann. ‑ Nein, es braucht nicht mehr Rechte, vor allen Dingen keine Rechten wie Sie, sondern wir brauchen mehr Menschen, die überhaupt ein Verständnis dafür entwickeln, dass es keine Normmenschen und Normkinder gibt, sondern dass wir über Individuen sprechen, die alle ihre eigene Komplexität mitbringen. Deswegen ist es selbstverständlich, dass der Prozess der Inklusion wenn Sie sich damit auseinandersetzen würden, dann würden Sie auch verstehen, dass es darum geht, dass sich ein System anzupassen hat und nicht einzelne Menschen eine hohe Komplexität hat, sodass es sehr unterschiedliche Unterstützungsformen und unterschiedliche systematische Antworten braucht. Deswegen ist es richtig, dass die Landesregierung und alle demokratischen Parteien hier in den letzten Jahren gemeinsam verschiedenste Möglichkeiten gefunden haben, um die Inklusion zu realisieren. Dass Sie etwas dagegen haben, ist, ehrlich gesagt, nicht neu. Denn Sie als Partei fallen immer wieder mit Behindertenfeindlichkeit, mit Exklusion und damit auf, dass Sie immer die Möglichkeit suchen, Menschen auszugrenzen, statt sie in unsere Mitte zu nehmen. Deswegen möchte ich Ihnen eines sagen: Wenn Sie sich hier als eine Partei aufstellen, die meint, tatsächlich etwas für die Bildung zu realisieren, dann muss man Ihnen entgegenhalten: Genau das Gegenteil ist der Fall. Sie versuchen, Menschen von Bildung fernzuhalten. Wir machen das Gegenteil: Wir holen die Menschen in die Mitte. Danke.
Wie ist es um die Zukunft der Tagesbildungsstätten in Niedersachsen bestellt?
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Fühner, vielen Dank für Ihre Frage, gibt sie mir doch Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass die Landesregierung natürlich ein Interesse daran hat, dass sich Träger dafür entscheiden, Verantwortung für eine freie Schule zu übernehmen. Das gewährleistet die Vielfältigkeit unserer Schullandschaft, und gerade bei den erfahrenen Tagesbildungsstätten ist ja auch eine erhebliche Expertise vorhanden. Sie wissen, dass am Ende der Schulträger entscheidet, wie er die Beschulung der Kinder und Jugendlichen im jeweiligen Landkreis darstellt. Aber ich habe deutlich gemacht, dass wir bereits erhebliche Anstrengungen unternehmen, dass freie Träger eine Beschulung vornehmen können - sowohl im Blick auf das Personal als auch insofern, als dass wir künftig beispielsweise ermöglichen, dass der Schulträger 20 % der Kosten für die Schule übernimmt. Und natürlich liegt es auch weiterhin im Ermessen der Träger der Eingliederungshilfe also der Landkreise und der Städte, Bereiche der Eingliederungshilfe einfließen zu lassen. Hier verfügen wir also über einen Grundstock an Finanzierungsoptionen. Darüber hinaus haben wir den Trägern in der Beratung aufgezeigt, dass sie nicht mit allen Jahrgängen beginnen müssen, sondern dass sie das Ganze auch aufwachsend organisieren können. Das heißt, in der dreijährigen Wartezeit können sie die meisten Jahrgänge, finanziert über die Eingliederungshilfe, als Tagesbildungsstätte weiterführen und müssen nur die unteren Jahrgänge aufwachsend abbilden. Das hat sowohl für die Personalfrage, die viele umtreibt, eine entlastende Wirkung als auch für die Frage, wie viel Geld man eigentlich für die Übergangsfinanzierung braucht. Und wenn Sie dann noch bedenken, dass die Eingliederungshilfe ohnehin Teil dieser Finanzierung ist und dass darüber hinaus der Schulträger künftig 20 % als freiwillige Leistung zusätzlich übernehmen darf, dann stellt sich das Finanzierungsdelta schon deutlich kleiner dar. Ich habe aber auch gesagt, dass wir mit den kommunalen Spitzenverbänden noch einmal darüber reden, ob wir weitere Finanzierungswege sehen. Insofern nehmen wir die Hinweise von vor Ort natürlich sehr ernst. Vielen Dank, Frau Ministerin. -
Der Fall Friedland mahnt: Rückführungen beschleunigen, Verfahren klar strukturieren - rot-grüne Zerstrittenheit beenden
runterfahren, nachdem Herr Bothe hier war. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss Ihnen wirklich sagen: Der Punkt, den wir unter 16 a beraten haben, hat mich sehr berührt, denn wenn es um Gewalt und Mord geht, dann so geht es jedenfalls mir gehe ich damit respektvoll um. Herr Bothe, dass Sie das auch noch aufschreiben können, was Sie hier gesagt haben, erschreckt mich umso mehr, weil es auch nicht ein winziges Bisschen Respekt für das Opfer zeigt, sondern ausschließlich eine politische Strategie ist. Das ist mir als Parlamentarier zu erbärmlich. Ich sage ganz offen: Wir müssen darüber reden, warum Menschen zu solchen Taten in der Lage sind. Es mir dabei ganz egal, woher sie kommen. Es sind vorrangig das hat Ihre Rednerin vorhin unter Tagesordnungspunkt 16 a gesagt Männer. Es gibt Fälle wie den eines Partners, der seine eigenen Kinder umbringt, und das wird medial fast gar nicht begleitet. Mir ist es wichtig, mich darauf zu konzentrieren, wie ich verhindern kann, dass es Amoktäter gibt, die zu solchen Taten fähig sind. Zu der Frage, Frau Hermann, wie wir mit bestimmten Sachen umgehen: Erstens schieben wir nicht ab, wenn wir nach Dublin verfahren, sondern wir überstellen, weil wir in Europa - Das ist schon ein kleiner Unterschied, weil die Zuständigkeit bei den Überstellungen nun mal beim Bund, beim BAMF, und nirgendwo anders liegt. Das muss man gelegentlich mal zur Kenntnis nehmen. Man muss auch zur Kenntnis nehmen, dass die Finanzierung dieser Maßnahmen durch BAMF-Mitarbeiter zu erfolgen hat. Wenn Herr Dobrindt so einen Brief an Sebastian Lechner dem ich alles Gute für seine Genesung wünsche schreibt, dann kann ich nur sagen: Naja, das ist vielleicht auch ein Teil der Ursache. Wenn man nicht so genau weiß, wie die Verfahren sind, dann schreibt man solche Briefe. Genau das ist das Problem. Das Problem ist, dass wir eine Dublin-Regelung haben, von der Europa glaubt, dass sie nicht das richtige Verfahren regelt. Wenn wir über dieses Verfahren reden, dann müssen wir darauf warten, dass der Bund tätig wird und uns vernünftige Vorschläge macht; denn für Dublin-Überstellungen ist nun einmal er verantwortlich Punkt. Herr Watermann, lieber Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage Nein, das kann nicht hilfreich sein. Ich weiß auch nicht, von wem. Das ist egal. Es wäre der Abgeordnete Hilbers gewesen. Der kann mir immer gut Fragen beantworten, wenn es darum geht, wie man Dinge finanziert. Dazu habe ich meine Erfahrungen aus der letzten Wahlperiode. Ich schließe daraus, er lässt die Zwischenfrage nicht zu, Herr Hilbers. Nein, ich möchte nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden in Deutschland und Europa regeln müssen, wie wir solche Dublin-Überstellungen machen. Das Problem bei dieser Tat ist aber nicht die Dublin-Überstellung gewesen, sondern die psychische Erkrankung des Täters. (Carina Hermann 'CDU': Darum geht es doch nicht! Auch das haben wir in diesem Plenarabschnitt ganz deutlich gemerkt. Er war ja nicht deshalb in Haft, weil er überstellt werden sollte, sondern er war in Haft, weil er den ÖPNV genutzt hat, ohne zu bezahlen. Auch das ist ein Stück der Wahrheit. Wenn Sie bei der Unterrichtung schon nicht zuhören können das habe ich ja jetzt gemerkt, dann hoffe ich, dass Sie dann, wenn Sie die Unterlagen, die Sie jetzt einsehen wollen, gelesen und verstanden haben, merken, dass die Stoßrichtung, die Sie einschlagen, eine vollkommen falsche ist. Deshalb: Es tut mir leid um das Opfer. Es tut mir leid, wie es als politisches Instrument benutzt wird. Ich sage Ihnen: Das wird denen, die es betrifft, nicht gerecht. Vielen Dank.
Zentralisierung und Digitalisierung der Gebührenerhebung und -bearbeitung bei der Polizei voranbringen - Effizienz steigern, Digitalisierung nutzen, KI-Potenziale prüfen
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man merkt es in den Rängen nicht mehr ganz so, aber wir kommen jetzt wahrscheinlich zum Höhepunkt dieses Plenarabschnittes, jedenfalls was den politischen Inhalt angeht. Wir haben in diesem Plenarabschnitt schon über die Zukunft der Automobilindustrie diskutiert. Wir haben darüber diskutiert, wie wir Niedersachsen als Agrarland Nummer eins erhalten können. Wir haben über Tierwohl, Kommunalfinanzen und das Für und Wider eines Untersuchungsausschusses diskutiert. Alle diese Themen verblassen aber gegenüber dem, das jetzt beraten werden soll. Denn es geht um die Gebührenerhebung bei der Polizei, meine sehr geehrten Damen und Herren. Man glaubt es auf den ersten Blick nicht, aber das ist tatsächlich ein spannendes Thema. Mit dem jetzt hier vorliegenden Antrag wollen wir einen Beitrag für Bürokratieabbau, für die Zentralisierung und die Digitalisierung der Gebührenerhebung bei unserer Polizei leisten. Meine Damen und Herren, begonnen hat diese Geschichte mit einer sogenannten Prüfmitteilung des Landesrechnungshofs aus dem Jahre 2022. Darin hat der Landesrechnungshof aufgeführt, dass es Unterschiede darin gibt, wie unsere Polizeibehörden mit der Gebührenerhebung umgehen. Es gibt einige Polizeibehörden, die das zentralisiert haben, darunter Hannover und die PD Lüneburg, und andere, die das dezentral gemacht haben. Der Landesrechnungshof hat festgestellt, dass die Polizeibehörden, die zentralisiert haben, das Ganze deutlich effizienter und qualitativ besser machen. Insofern bitten wir in unserem Antrag die Landesregierung, dieses Modell bis zum Jahresende auch auf die anderen Polizeibehörden des Landes auszuweiten und quasi bis Silvester überall im Land die Gebührenerhebung zu zentralisieren. Meine Damen und Herren, der Innenausschuss hat sich in den vergangenen Monaten aufgrund des Antrags der CDU-Fraktion intensiver mit dem Thema Gebührenerhebung bei der Polizei beschäftigt. Wir hatten zu diesem Thema auch eine größere Anhörung, bei der herausgekommen ist, dass die Forderungen aus Ihrem Antrag nicht so ganz umzusetzen sind. Aber es hat trotzdem die Anregung gegeben, diesen Antrag, den wir jetzt gerade diskutieren, zu erstellen, und es ist insbesondere aufgezeigt worden, dass wir auch bei den Gebührentatbeständen etwas nachbessern sollten. Deshalb bitten wir die Landesregierung, ein Konzept zu erstellen, mit dem wir die Bußgeld-, Kosten- und Leistungsstellen in Niedersachsen weiter zentralisieren. Wir haben die Vorstellung, dass wir künftig eine zentrale Stelle für das ganze Land haben werden, um noch effektiver Gebühren erheben zu können. Wenn das Ganze gut funktioniert, soll es nicht nur der Polizei dienen, sondern auch unseren Kommunen angeboten und für diese nutzbar gemacht werden, meine Damen und Herren, und das Ganze heutzutage natürlich idealerweise unter der Nutzung von KI. Wir wollen auch, dass die Gebührentatbestände überarbeitet werden. Dass wir da einen Bedarf haben, ist, wie gesagt, auch aus der Anhörung hervorgegangen. Auch darum bitten wir die Landesregierung in diesem Antrag. Letztlich bitten wir darum, dass die Landesregierung die ganzen Prozesse, die es dazu gibt es gibt noch in der einen oder anderen Tasche einen Bußgeldblock digitalisiert, sodass wir jetzt zu volldigitalisierten Prozessen kommen. Meine Damen und Herren, der Titel verrät es nicht gleich, aber auch mit diesem Antrag leisten wir einen Beitrag dafür, das Leben und die öffentliche Verwaltung in Niedersachsen schneller, günstiger und leichter zu machen. Damit ist dieser Antrag ein Beitrag für einen moderneren Staat in Niedersachsen. Deshalb verdient er es eigentlich, nicht der vorletzte Antrag auf der Tagesordnung zu sein, sondern ganz oben zu stehen. Aber der Ältestenrat hat das so entschieden. Wir freuen uns an dieser Stelle auf die Ausschussberatung und hoffen, dass wir am Ende einen guten Beitrag für ein modernes Niedersachsen leisten können. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit, Herr Bock, und nachher wünsche ich Ihnen ein schönes Wochenende. Ganz so weit ist es ja nun noch nicht.
Krisenfest. Einsatzbereit. Zukunftssicher. - Für ein funktionsfähiges Gesundheitswesen im Ernstfall
zu? Ja. Bitteschön, Herr Holsten! Liebe Kollegin Schüßler, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben nun geschildert, wo was wie geschrieben steht, was es alles sein muss, wer welche Übungen zu machen hat, wer was vorzuhalten hat usw. Ich frage mich: Haben Sie neulich den „Panorama"-Bericht, von dem ich gesprochen habe, gesehen? Nein, habe ich nicht. Dann sollten Sie das tun. Denn meine Frage wäre, ob Sie den Eindruck haben, dass all das, was da so geschrieben steht, tatsächlich schon gängige Praxis in den Häusern ist dass Cybersicherheit, Autarkie usw. gegeben sind, oder Sie meine Einschätzung teilen, dass die Krankenhäuser um die Hilfe des Landes rufen, um all das in die Tat umsetzen zu können. Ich habe den „Panorama"-Bericht leider nicht gesehen. Wenn er im Antrag erwähnt worden wäre,
Prüfung und Erarbeitung eines landesweiten Unterstützungsmodells für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 (Prüfung eines niedersächsischen "Landespflegegeldes")
In diesem Plenum haben wir wieder mehrfach gehört, welche negativen Eigenschaften insbesondere den von Frau Behrendt so genannten migrantischen Freunden von der AfD zugeschrieben werden. So funktioniert Rechtspopulismus! Sie gründen eine Gruppe: die Guten. Die sind ehrlich, patriotisch, arbeiten hart, sind das Volk der Biodeutschen. ‑ Zuhören hilft! Das Volk stellen Sie als bedroht und betrogen durch die Gruppe der Bösen dar. Das sind die Parteien und die Migranten. Ziel dieser Einteilung ist es, die Gesellschaft in Lager zu spalten, um klare Fronten zu schaffen. Genau diese Spaltung ist der Untergang für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es ist damit auch das Gegenteil von Entlastung für die Pflege. Denn sie braucht vor allem ein funktionierendes Miteinander, eine gute Nachbarschaft, ein gutes gesellschaftliches Miteinander im Wohnquartier und eine solidarische Gemeinschaft, die sich gern gegenseitig unterstützt und trägt. Mit Ihrer Politik erreichen Sie das Gegenteil: Das ist der Untergang der Pflege, sowohl für die professionelle Pflege als auch für die Angehörigenpflege. Die Wahrheit ist: Schon jetzt würde das System ohne Pflegekräfte aus dem Ausland zusammenbrechen. Sie haben die pflegenden Angehörigen genannt; das ist richtig. Aber auch ohne die ausländischen Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte wäre das System nicht mehr zu stemmen. Denn heute hat bereits jede fünfte Pflegekraft einen Migrationshintergrund, in der Altenpflege ist es jede dritte Pflegekraft. In den nächsten Jahren werden zahlreiche Pflegekräfte in Rente gehen und stehen dem Markt dann nicht mehr zur Verfügung. Zeitgleich wächst die Zahl der Pflegebedürftigen drastisch weiter an. Es ist vollkommen illusorisch, zu glauben, dass ein Land mit überalterter Bevölkerungsstruktur aus eigener Kraft ohne den Zuzug von Menschen aus anderen Ländern das System Pflege auch in Zukunft wird stemmen können. Frau Prell, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Es gibt den Antrag auf eine Zwischenfrage: von Frau Klages. Möchten Sie sie zulassen? Da auf meine letzten fünf Versuche eine Zwischenfrage auch nicht zugelassen wurde: Danke nein! Diese so dringend benötigten Menschen werden aber nicht zu uns kommen, wenn sie sich bei uns nicht willkommen fühlen und wenn sie durch Rechtsextremismus um ihre Sicherheit fürchten müssen. Sie verstärken absichtlich die ohnehin schon prekäre Lage durch Ihre sich ständig wiederholende Rhetorik „Messermänner" und „Kopftuchmädchen", wie sie von Ihrer Chefin im Bund zu hören ist. ‑ Doch, das kommt noch! Einfach ruhig bleiben! Dann werden Sie vielleicht noch Inhalte hören. ‑ Ich lerne von dieser Seite. Hören Sie jetzt bitte mal alle Frau Prell zu! Denn sie hat das Wort. - Bitte! Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Klages, Sie sagten hier gestern, Sie könnten ambitionierte Pläne von Schaufensteranträgen unterscheiden. Offensichtlich ist das nicht ganz richtig, denn dieser Antrag ist genau das: ein Schaufensterantrag, Fishing for Compliments, ein Placebo, um beim Thema Pflege zu bleiben. Denn mit Blick auf Bayern zeigt sich ja: Das Landespflegegeld wird ab dem 1. Januar 2026 halbiert. Bislang gab es 1 000 Euro. Ab dem 1. Januar sind es noch 500 Euro, und zwar nicht im Monat, sondern im Jahr - im Jahr! Die langfristige Finanzierung ist auch im reichsten Bundesland angesichts des demografischen Wandels und der angespannten Haushaltslage unter Druck. Ein pauschal ausgeschütteter Geldbetrag, ohne systematische Versorgungskapazitäten und Entlastungsangebote zu schaffen, hilft nicht. Ein Geldbetrag behebt keinen einzigen strukturellen Engpass, macht Kurz- und Tagespflegeplätze sowie helfende Menschen zur Entlastung nicht automatisch verfügbar. Die tatsächliche Entlastung bleibt in Bayern sehr begrenzt. Davon kann sich die Betroffene am Ende auch nichts kaufen. Ich habe mir die Mühe gemacht, zum Pflegesachverstand Ihrer Partei in Ihr Bundesprogramm hineinzuschauen. Daraus will ich mal ein paar Sachen vortragen: „Um Anreize für eine ... Ausbildung ... in der Altenpflege zu schaffen, sollte" entgegen allen Stimmen aus der Wissenschaft der Pflege und von sämtlichen Pflegeverbänden „die Ausbildungszeit auf zwei Jahre verkürzt werden, denn junge Menschen wollen schnell in das Berufsleben einsteigen." Sie sollen gut qualifiziert sein, sich sicher und kompetent fühlen und den Angehörigen und Pflegenden gegenüber Sicherheit vermitteln. Das aber wollen junge Menschen offenbar nicht. Zu dieser Ausbildung gehören Anatonomie, Physiologie, Krankheitslehre, Pharmakologie, Validation - der komplette Pflegeprozess. Das kann man nicht in zwei Jahren lernen!! Das ist schier utopisch, es sei denn, man dequalifiziert sich weiter herunter. Nächster Punkt im Programm. Jetzt kommt es: „Allein mit inländischen Pflegekräften ... wird die Fachkraftlücke bis 2030 nicht zu schließen sein." Immerhin haben Sie das erkannt. - Ein Spoiler: Sie wird auch bis 2045 nicht zu schließen sein. Glückwunsch zu dieser Erkenntnis! Jetzt geht es aber weiter. Es bedarf „einheitlicher Regelungen hinsichtlich der vorzuweisenden Sprachkenntnisse ..., der Befristungen und der vorgesehenen Rückkehrmöglichkeiten". Keine Perspektive in Deutschland für die Menschen, die uns hier den Allerwertesten retten! Kein Familiennachzug! Keine Dankbarkeit für die Menschen, die uns hier durch diese Krise helfen! Es geht munter weiter. Nächster Punkt: Moderne Standards, wie sie bereits im europäischen Ausland gelten, sollen angepasst werden. - Noch mal ein Spoiler: Ihre Vorschläge zur Dequalifizierung entfernen uns noch mehr von den Standards um uns herum. Fast weltweit ist Pflege ein Studiengang. Denn mit Ihren Vorschlägen wird es weiter dequalifiziert. Das ist das Gegenteil dessen, was Sie in Ihrem eigenen Programm stehen haben. Vertretung und Selbstverwaltung, Voranbringen der Profession und Zwangsfortbildungen möchte man auch nicht. Jetzt ein Punkt, der sich erst einmal gut anhört: Leistungen von pflegenden An- und Zugehörigen sollen genauso vergütet werden wie pflegende Leistungen durch soziale Einrichtungen. - Zu Ihren Gunsten habe ich das mal berechnet und dabei nicht das Gehalt einer Pflegefachkraft zugrunde gelegt, sondern die 1 000 Euro, aber pro Monat. Sie haben diese Zahl ja genannt, Frau Klages. Ich bin davon ausgegangen: 600 000 Pflegebedürftige in Niedersachsen mal 1 000 Euro pro Monat macht 600 Millionen Euro mal zwölf macht 7,2 Milliarden Euro. - Das ist fast das Haushaltsvolumen des Sozialhaushaltes. Schwierig! Dann bleibt noch 1 Million Euro für den ganzen Rest übrig. Ich möchte gerne wissen, wie Sie den Menschen erklären wollen, wie wenig dann übrigbleibt. Aber trotz dieser großen Anerkennung heißt es weiter: Pflegende Angehörige sollen unterstützt und kontrolliert werden, um eine hochwertige Versorgung sicherzustellen. - Diese Sicherstellung und Kontrolle erfolgen dann also durch das dequalifizierte Personal ohne Bleibeperspektive. - Hut ab! Ich spare mir die anderen Seiten. Die Zeit rennt ein bisschen davon. Dies ist die Woche der pflegenden Angehörigen. Deshalb möchte ich die Chance nutzen und mich an dieser Stelle bei der Organisation „wir pflegen in Niedersachsen e. V." und allen, die daran beteiligt waren, für die tolle Auftaktveranstaltung im Leibnizhaus am Montag herzlich bedanken. Ich möchte mich sehr herzlich bei meinen KollegInnen Eva Viehoff und Jan Bauer bedanken, mit denen wir immer eine konstruktive Zusammenarbeit gepflegt haben, um das vorzubereiten. Ganz herzliche Grüße gehen auch raus das sei mir erlaubt an meinen Wahlkreis, in dem sich die Kinos in Gronau und Alfeld gestern an der landesweiten Aktion der Woche der pflegenden Angehörigen beteiligt haben. Herzlichen Dank.
Zentralisierung und Digitalisierung der Gebührenerhebung und -bearbeitung bei der Polizei voranbringen - Effizienz steigern, Digitalisierung nutzen, KI-Potenziale prüfen
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herzlichen Glückwunsch, Kollege Zinke! Als Sie hier gerade gesagt haben, das wird jetzt der Höhepunkt der Debatte, da hielt ich das noch für einen rhetorischen Kniff kurz vor Ende der Plenarsitzung, um alle noch etwas aufmerksam zu machen und wachzurütteln. Und dann kommt solch eine Debatte! Ehrlich gesagt, ich kann meine Rede gar nicht so halten, wie ich sie halten wollte. Eigentlich gibt es zu dem Sherlock Holmes da in der AfD-Fraktion nichts zu sagen, der uns gerade ganz hart überführt hat. Das ist so ein blanker Ich sage das Wort jetzt nicht. Ich glaube, darüber müssen wir nicht weiter reden. Aber wie man Frau Buschmann sagte gerade, das sei eine Behördenrundmail darauf kommen kann, auf der Grundlage einer Behördenrundmail so, wie hier rechtsaußen, zu fordern, die Innenministerin müsse zurücktreten, wie man auf der Grundlage einer Behörden-E‑Mail behaupten kann, dass man damit die Ränder in dieser Gesellschaft stärken könnte, wie man aus einer Behördenrundmail Rechtsunsicherheit machen kann - ganz ehrlich: Wenn Behördenrundmails wirklich einen solchen Effekt hätten, dann würden wir an jedem Tag wahnsinnig viel Aufregung hier im Parlament haben. Das war völlig drüber! Aber Chapeau! Ich habe das als rhetorischen Kniff Wir einigen uns ja darauf, dass wir hier das Plenum noch ein bisschen unterhalten wollen. Und dann kommen Sie auch noch aufgrund dieser Behördenrundmail auf die Idee, es sei auch noch Ideologie! Frau Buschmann, ich bitte Sie: Was wollen wir hier tun? Wir wollen nur den Einzug von Gebühren durch Digitalisierung vereinfachen. Das ist etwas, was Polizistinnen und Polizisten tagtäglich hilft, weil sie dann in den Einsatz- und Streifendienst gehen können. Sie müssen dann nicht sitzen und die Vorgänge schreiben, sondern wir haben ihnen Laptops und Smartphones gekauft, mit denen sie diese Vorgänge erfassen können, damit das dann im Hintergrund automatisiert weiterläuft und dann die Gebührenbescheide rausgehen. Dann können die Polizistinnen und Polizisten in den Einsatz- und Streifendienst. Was ist denn daran Ideologie, bitteschön? Ich verstehe Ihren Punkt überhaupt nicht - wie ich auch Ihren Ideologiebegriff, ehrlich gesagt, nicht verstehe. Herr Kollege Lühmann, lassen Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Buschmann zu? Aber gerne! Wenn wir hier schon so schön in der Diskussion sind. Bitteschön, Frau Buschmann!
KI in der Wissenschaft: Forschung und Lehre auf die Auswirkungen der technischen Revolution vorbereiten
Frau Dr. Lesemann, kommen Sie gerne nach vorne! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Das, was sich auf dem Feld der künstlichen Intelligenz vollzieht, ist revolutionär und unaufhaltsam. Während die Industrialisierung die körperliche Arbeit revolutionierte, krempelt die Digitalisierung nun die geistige Arbeit um. Die Wissensproduktion wandelt und beschleunigt sich enorm, wodurch auch die allgemeine Gültigkeit von Wissen infrage gestellt wird. ChatGPT und andere KI-basierte Tools sind für viele längst ein Teil der Lebensrealität geworden. Sie sind eine Chance zur Verbesserung, Ergänzung und Optimierung von Lehren und Lernen in der digitalen Welt. Das alles hat natürlich Folgen für den Wissenschaftsbetrieb, für Forschung und Lehre, und berührt dabei auch ethische und rechtliche Fragestellungen. Meine Damen und Herren, vermutlich sind nicht viele von Ihnen von der Kalamität verschont geblieben, unter Zeitdruck eine Prüfungsarbeit zu erstellen. Der Abgabetermin rückt näher. Der Kopf ist leer, aber die KI ist bereit und kann mit relativ wenigen Stichworten in Minutenschnelle die Arbeit erstellen oder mindestens inspirieren. Klar, einige Korrekturen und Ergänzungen sind dann immer noch nötig. Aber es stellt sich die Frage: Wenn die KI meine Gedanken sortiert und mit Leben erfüllt, aber ich sie kontrolliere, bin ich in dem Moment noch die Autorin? Dieses kurze Beispiel veranschaulicht die Herausforderung, wie in einer Welt mit umfassenden KI-Technologien wie zum Beispiel ChatGPT anspruchsvolle Prüfungen bestanden und Leistungsnachweise gestaltet werden können und sollen. In der Wissenschaft gehören Verständnis und Erstellung von Texten bzw. Textinhalten zum grundsätzlichen Handwerkszeug. ChatGPT ist zum Beispiel in der Lage, viele Fragen aus typischen Bachelorprüfungen mindestens auf dem Leistungsstand durchschnittlicher Studierender zu beantworten. Der Einsatz von KI stellt in der wissenschaftlichen Praxis wie auch in Studium und Lehre sowohl Anreiz als auch Herausforderung dar. Denn das Ziel ist ein sinnvoller, didaktisch gerechtfertigter und rechtssicherer Umgang. Das gilt besonders im Umgang mit und bei der Erstellung von schriftlichen Haus- und Prüfungsarbeiten. Die selbstständige Leistungserbringung durch Studierende muss auch weiterhin im Fokus des Studiums stehen. Wie die Leistungsnachweise künftig aussehen sollen, wird die Lernenden zukünftig teilweise neu zu definieren sein. Sicherlich ist nicht davon auszugehen, dass KI in erster Linie als Schummelwerkzeug eingesetzt wird. Wenn das so einfach wäre, dann wäre nicht die KI das Problem, sondern die Gestaltung der Prüfung, weil sie nur reines Wissens abfragt. KI kann Informationen zusammenbringen. Aber das Denken und Durchdringen muss der Mensch leisten. Es geht dabei auch darum, mit den Studierenden über ein Werteverständnis im Zusammenhang mit der Verwendung von KI zu sprechen. Mittlerweile nutzt die Mehrheit der Studierenden KI-Tools, vor allem zur Ideenfindung und zum Brainstorming, zur Recherche und zur Informationsbeschaffung, als Formulierungs- und Strukturierungshilfe beim Schreiben, zur Unterstützung beim Lernen. Fragt man die Studierenden allerdings nach der Zulässigkeit des Prüfungseinsatzes, plädiert laut einer Bitkom-Umfrage knapp die Hälfte für ein Verbot von ChatGPT bei Haus- und Abschlussarbeiten, weil Studierende sich dadurch unzulässige Vorteile verschaffen können. Und immerhin drei Viertel der Studierenden sind sich einig, dass man an der Hochschule den richtigen Einsatz von KI lehren sollte. Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund dieses Problemaufrisses finden wir es sinnvoll, dass die Landesregierung selbstverständlich unter Wahrung der Hochschulautonomie in Zusammenarbeit mit den Hochschulen die Vereinbarung eines KI-Kodexes diskutieren soll. Studierende und Dozierende wissen nicht immer, ob es erlaubt oder sogar gewünscht ist, KI-Tools wie ChatGPT bei der Bearbeitung von Aufgaben oder bei der Erstellung von Studienleistungen einzusetzen. Unsere Hochschulen haben hier schon Initiativen ergriffen. Beispielhaft nenne ich die Hochschule.digital und das didaktische Interface HAWKI. Hierbei soll ausdrücklich an bereits bestehende Handlungsempfehlungen unserer niedersächsischen Hochschulen angeknüpft werden; didaktische und prüfungsrechtliche Fragen sollen aufgegriffen werden. Die zunehmende Nutzung künstlicher Intelligenz durch Studierende stellt die Hochschulen vor die Herausforderung, angemessene Rahmenbedingungen und Lernangebote zu schaffen. Dabei gilt es, sowohl die Chancen der Technologie zu nutzen als auch ethische und datenschutzrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, in der Forschung und in der Lehre gleichermaßen. Wir dürfen dabei nicht vergessen, dass der gezielte Einsatz von KI auch ungeahnte positive Folgen für den Wissenschaftsbetrieb haben kann. Von der Medizin bis zu den Geisteswissenschaften wie der Sprachwissenschaft gibt es konkrete Anwendungsgebiete, in denen künstliche Intelligenz die Arbeit von Forschenden spürbar erleichtert und die Gewinnung neuer Erkenntnisse fördert. Aufgabe von uns Politikerinnen und Politikern muss es sein, unsere Hochschulen und Bildungseinrichtungen, die in dieser Sache bereits heute über immenses Expertenwissen verfügen, weiter darin zu unterstützen, die durch KI entstehenden Potenziale zu nutzen, die Risiken zu minimieren und noch offene Fragen zu beantworten, die sich bei technischen Revolutionen zwangsläufig ergeben, und zwar im Geiste der humboldtschen Bildungsideale und im Sinne einer freien Wissenschaft. Dieser Antrag soll einen Beitrag dazu leisten, KI-Kompetenzen gezielt zu fördern, das didaktische Potenzial von KI auszuschöpfen, dabei fachspezifische Unterschiede zu berücksichtigen und die Nutzung von KI in Prüfungen klar zu regeln. Gleichzeitig sollen Chancengleichheit und Lernerfolg sichergestellt werden. Die Hochschulen sollten daher ermöglichen, dass alle Studierenden grundlegende KI-Kompetenzen erwerben. Dazu gehört auch ein chancengerechter Zugang zu KI-Tools, beispielsweise durch Hochschullizenzen für kostenpflichtige Tools. Wir begrüßen die vielfältige Initiativen, die unsere Hochschulen und die Landeshochschulkonferenz auf diesem hochdynamischen Feld bereits in die Wege geleitet haben - und selbstverständlich auch das MWK unter Minister Mohrs. Mit diesem Antrag wollen wir eine breitere Öffentlichkeit stärker für die hochwichtigen Aspekte interessieren. Wir halten eine Diskussion auch im Parlament über dieses hochaktuelle, mit weitreichenden Wirkungen behaftete Thema für wichtig. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen.
Forschung in angespannten Zeiten - welche Rolle spielt Niedersachsen?
Herr Minister, bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Verehrte Abgeordnete Schneider, in der Tat ich glaube, ich kann an das anknüpfen, was ich eben schon etwas angeschnitten habe ist es wichtig, dass wir dort, wo es um Forschung im Bereich von Sicherheit und Verteidigung, beispielsweise in Kooperation mit der Bundeswehr, geht, auf viele Stellen sicherheitsüberprüftes Personal setzen und eine Infrastruktur haben, die darauf ausgerichtet ist. Das betrifft sowohl die baulichen Infrastrukturfragen, aber natürlich auch Fragen der IT-Sicherheit. Das sind die Voraussetzungen, die teilweise schon vorhanden sind, beispielsweise dort, wo Kooperationen stattfinden. Ein Beispiel dafür ist die Jade Hochschule in Wilhelmshaven, wo bereits intensive Kooperationen stattfinden und die zumindest in Teilen über so etwas verfügt. Wir haben das sehr viel stärker im außeruniversitären Bereich. Und das ist einer der Belege dafür, dass wir kein Schranken- oder Silodenken praktizieren, sondern vielmehr beispielsweise schauen, wo wir diese Infrastrukturen haben, die wir nutzen können, um entsprechende Forschung an den Hochschulen oder auch in Kooperation mit den Hochschulen zu ermöglichen. Ich glaube, so kommen wir dahin, dass die Anforderungen erfüllt werden können. Das ist der Weg, den wir debattieren und den wir auch in der Logik dieser Hubs, die in der Hightech Agenda angesprochen sind, implementiert haben. Die zweite Zusatzfrage für die Fraktion der CDU stellt
Der Fall Friedland mahnt: Rückführungen beschleunigen, Verfahren klar strukturieren - rot-grüne Zerstrittenheit beenden
Frau Hermann! Verehrte Frau Präsidentin! Frau Hartmann, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Ich will Sie jetzt noch einmal ganz klar fragen: Die Innenministerin und auch der Ministerpräsident haben sich im letzten Plenum dafür ausgesprochen, Dublin-Zentren in Niedersachsen einzurichten. Wir haben vom Bund gehört, er sei damit einverstanden und unterstütze das. Ist die Grüne-Fraktion dabei, diese Dublin-Zentren in Niedersachsen einzuführen, ja oder nein? Bitteschön! Sehr verehrte Frau Kollegin Hermann, das, was Sie hier suggerieren tun zu wollen, würde ich persönlich nicht zulassen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke
Frau Hermann, kommen Sie gerne nach vorne! Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Alleine, dass zwei Minister der Landesregierung zu der ersten Beratung eines Gesetzentwurfs sprechen, spricht schon für sich. Sie arbeiten jetzt seit einem Jahr an der Vorlage des Niedersächsischen PsychKG. Sie haben hier bislang überhaupt nichts vorgelegt. Was wir jetzt als Kritik an diesem Gesetzentwurf hören, ist, dass irgendetwas mit den Zuständigkeiten nicht stimmt. Zu den Kernpunkten, die wir einführen zur Dauergefahr, zu dem verpflichtenden Informationsaustausch zwischen den Behörden, den wir so dringend brauchen: Keine Kritik! Stimmen Sie doch einfach unserem konstruktiven und juristisch sauberen Gesetzentwurf zu! Geben Sie zu, dass Sie nicht zurande kommen, dass Sie sich innerhalb Ihrer Koalition nicht einigen, dass Sie mit Rot-Grün keine Einigung zu diesem Gesetz hinkriegen und dass Sie wie bei anderen Themen in diesem Land das Ding einfach nicht auf die Kette kriegen! Einführung der elektronischen Fußfessel - bislang Fehlanzeige! Einführung eines Gesetzes zum polizeilichen Einsatz und zur Abwehr von Drohnen - Fehlanzeige! Auch das Niedersächsische PsychKG - Fehlanzeige! Jetzt stellen Sie sich hier hin und sagen, das sei alles gar nicht so toll, was die CDU vorgelegt hat. Wir wollen in diesem Land endlich gestalten. Wir wollen die dringenden Themen anfassen. Wir hören von Ihnen nichts. Sie können sich in dieser Koalition nicht einigen. Frau Hermann, letzter Satz! Herr Philippi, im Übrigen kann man Änderungsanträge und konstruktive Vorschläge auch in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren vorlegen. Man hätte das Gesetz jetzt einfach ins Kabinett einbringen müssen. Vielen Dank.
Elbbrücke Darchau / Neu Darchau - Verbindung schaffen, Infrastruktur stärken, Entwicklung fördern!
Das wissen Sie. Sie stehen schon hier vorne. Bitteschön! Lieber Herr Kollege Schulz-Hendel, ich habe gedacht, da kommt ein bisschen mehr. Aber einfach zu sagen: „keine Fakten"? Ich habe alle Fakten genannt! Das Problem, das Sie haben, ist, dass Sie in der damaligen Bürgerbefragung es ist gut, dass die gemacht wurde Ihre Mehrheiten nicht bekommen haben, dass Sie schon seit Jahrzehnten gegen dieses Projekt sind. Die Fakten sind, dass eine Fähre nicht zuverlässig ist und dass die Leute drüben diese Vollendung noch nicht vollzogen haben. Wenn Sportvereine bis 22 Uhr Training machen und die letzte Fähre um 21 Uhr fährt, dann funktioniert das Zusammenleben eben nicht. In diesem Jahr hatten wir bereits an 116 Tagen Hochwasser oder Niedrigwasser. Das sind doch Fakten! Haben Sie die nicht verstanden? Ich kann das nicht ganz nachvollziehen, hier einfach irgendetwas Falsches zu behaupten, damit Sie etwas sagen. Dann sagen Sie doch lieber gar nichts! Die Brücke muss gebaut werden. Leider Gottes ziehen Sie Ihre Kollegen von der SPD immer mit rein. Das tut uns natürlich leid. Aber die Bürgerinnen und Bürger wissen das genau zu bewerten. Vielen Dank. Herr Schulz-Hendel, Sie können sich wieder auf den Weg
Rückbau stillgelegter Windkraftanlagen samt Fundamenten in Niedersachsen
Herr Minister Meyer möchte antworten. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Das ist in Deutschland natürlich alles geregelt. Im Formular 8.1 der ELiA-Antragsunterlagen Angaben zum Rückbau der Windkraftanlagen muss man ausführen, wie das mit dem Recycling ist. Die Recyclingkosten dürfen übrigens nicht von den ermittelten Rückbaukosten abgezogen werden. Hinweise zum Bodenschutz gibt es im Leitfaden. Die Überwachung erfolgt durch die zuständigen Fachbehörden. Nur für Sonderabfälle ergeben sich aus dem Kreislaufwirtschaftsrecht darüber hinausgehende obligatorische Nachweispflichten: elektronischer Entsorgungsnachweis, elektronischer Begleitschein usw. Beim Fundament kann man den Beton zerkleinern und wiederverwerten: im Bau, Sekundärstahl. Auch aus dem Turm kann man einen großen Anteil Stahl gewinnen und gegebenenfalls auch Beton. Sowohl Georgsmarienhütte als auch Salzgitter Stahl nutzen sehr große Anteile von vorherigem Stahl. Den kann man gut wiederverwerten, damit kann sogar grüner Stahl erzeugt werden. Sie wissen, der erste grüne Stahl aus Salzgitter, CO₂-frei erzeugt, wird für Windkraftanlagen genutzt, die von Siemens Gamesa gebaut und vor Dänemark im Windpark Thor aufgestellt werden. Also, gerade auch im Recycling entstehen viele Arbeitsplätze. Im Gondelgenerator gibt es Kupfer, Aluminium und Elektronik, die über Elektronikrecycling und Metallrückgewinnung verwertet werden können. Auch die werden sozusagen zerkleinert und wiedergewonnen. In der Recyclinganlage für Autobatterien kommt übrigens auch Kupfer raus. Die Rotorblätter können mechanisch zerkleinert werden. Es gibt dort auch erste Ansätze für eine stoffliche Verwertung. Natürlich gibt es, wie bei jeder Anlage, einen geringen Anteil an Betriebsflüssigkeiten wie Öle und Fette. Da gibt es die fachgerechte Entsorgung unter anderem nach der Altölverordnung. Bei den glasfaser- oder carbonfaserverstärkten Kunststoffen gibt es erste Ansätze zur stofflichen Verwertung. Die unterstützen wir auch. Und die Betonreste der Fundamente um die es in der Anfrage geht werden in der Regel zerkleinert und nach Aufbereitung zum Beispiel als Recyclingmaterial im Straßenbau oder im sonstigen Tiefbau eingesetzt. Es kann also sein, dass aus einem Fundament später mal ein Radweg in Niedersachsen geworden ist. Auch bei den glasfaserverstärkten Kunststoffen oder carbonfaserverstärkten Kunststoffen gibt es erste Ansätze zur stofflichen Verwertung, die wir unterstützen. Und die Betonreste der Fundamente, um die es geht, werden in der Regel zerkleinert und nach Aufbereitung zum Beispiel als Recyclingmaterial im Straßenbau oder sonstigem Tiefbau eingesetzt. Es kann also sein, dass aus einem Fundament später mal ein Radweg in Niedersachsen geworden ist. Die dritte Zusatzfrage aus der CDU-Fraktion:
Ambulante sozialpädagogische Angebote für junge Straftäter zukunftsfähig weiterentwickeln
Bedrohungen, Beleidigungen, räuberischen Erpressungen, Körperverletzungen und sogar Raub. Immer häufiger werden zudem Waffen in die Schule mitgebracht. All das zeigt: Die Gewaltbereitschaft an unseren Schulen nimmt zu, und wir müssen dringend handeln. Wir brauchen Prävention, zügige Intervention und konkrete Maßnahmen, um junge Menschen wieder auf den richtigen Weg zu bringen. Wie ernst die Lage von der Landesregierung genommen wird, zeigt uns aber der Haushalt. Ich möchte dabei auf einen Zusammenhang hinweisen, den wir alle uns hier sehr genau vor Augen führen müssen: bummelig 3,5 Millionen Euro ich habe das eben in meiner Zwischenfrage an Herrn Gäde angeführt für ambulante sozialpädagogische Angebote für junge Straftäter, für Reparaturbetrieb, wo vorher schon sehr viel schiefgegangen ist. Wissen Sie was? Ich nehme einmal kurz die Vogelperspektive ein: Die Ausgaben in der Kinder- und Jugendhilfe haben sich in Deutschland von 2010 bis 2023 von 11 Milliarden Euro auf über 23 Milliarden Euro mehr als verdoppelt - über 2 Milliarden Euro in Niedersachsen. Dagegen nehmen sich die 3 Millionen Euro natürlich sehr bescheiden aus, vor allem wenn man sieht, auf welchen Defiziten unsere Kommunen sitzen. Ich habe zum Auftakt der Haushaltsberatungen im Ausschuss die Erstattungen in der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und anderen Dingen, auf denen die Kommunen hart sitzengelassen werden, thematisiert. Jetzt kommen wir mal von den Milliardenbeträgen auf die Millionenbeträge ganz konkret in einer Kommune. Ich berichte Ihnen das mal aus den Haushaltsberatungen bei mir im Landkreis Rotenburg (Wümme), wo wir gerade hart kämpfen und sämtliche Investitionen zusammenstreichen, obwohl es uns eigentlich gar nicht so schlecht geht. Das kommunale Defizit bei mir im Landkreis Rotenburg in der Kinder- und Jugendhilfe zugegeben: man muss die zwei Drittel Kitakosten herausrechnen, aber wir wollen uns da mal annähern; es geht schließlich auch um die Gebührenfreiheit in unseren Kindergärten, die nicht auskömmlich finanziert ist betrug im Jahr 2024 57 Millionen Euro und beträgt jetzt im Jahr 2025 über 62 Millionen Euro. Für kommendes Jahr planen wir mit einem Defizit von über 71 Millionen Euro in diesem Bereich. Wir haben in Rotenburg (Wümme) einen Haushalt von 450 Millionen Euro. Wissen Sie, was ich den Leuten erklären muss, wenn ich sage: „Ich saniere eure Schulen nicht und baue eure Straßen nicht mehr aus"? Genau das! Wir hatten dort im Jahr 2010 ein Defizit von 16 Millionen Euro. Heute, binnen 15-Jahres-Frist, beträgt es 71 Millionen Euro. In dieser Lage befinden sich doch unsere Kommunen. Da sollten Sie bitte durchaus die Dramatik erkennen. Das ist nur ein Beispiel, das zeigt, wie hart unsere Kommunen bereits am Limit sind und ausbluten, weil es an wirksamen Maßnahmen fehlt, die explodierenden Kosten in diesem Bereich in den Griff zu bekommen und die übergeholfenen Maßnahmen auskömmlich zu finanzieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn Sie hier die Jugendhilfe thematisieren und sich für mehr Geld im Haushalt feiern, was ja okay ist ich habe die Wirksamkeit und die Notwendigkeit dieser Maßnahmen beschrieben, dann gucken Sie doch aber auch dorthin, wo der Baum wirklich brennt. Hier geht es um Milliarden und nicht um wenige Millionen. Helfen Sie den Kommunen ganz praktisch damit, wie man mit Systemsprengern umgeht! Einzelfälle mit 50 000 oder 60 000 Euro pro Fall und Monat sind da nicht mehr die Ausnahme. Das ist eine halbe Million Euro pro Fall! Wir müssen doch hier einmal der Jugendhilfe helfen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann es nicht laut genug sagen, aber ich erwähne hier immer wieder sehr gerne, was die kommunalen Spitzenverbände von Ihrer Haushaltspolitik halten. Dieses Zitat, das man hier im Landtag nicht oft genug wiederholen kann, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist: „Halbzeit beim Land - Endzeit bei den Kommunen". Herr Gäde, Sie bedanken sich bei Minister Philippi. Ich kann Minister Philippi heute nur auffordern, endlich dorthin zu gehen, wo es bei den Kommunen brennt und wo es Ihnen wehtut, und ihnen in der Jugendhilfe zu helfen, bei den Systemsprengern hinzusehen und zu gucken: Wie gehen wir das Problem gemeinsam an? Am Ende geht es nicht nur um Haushaltszahlen, aber eben um diese jungen Menschen. Da ist das Land sehr wohl in der Lage, endlich vernünftig zu helfen. Herr Kollege Holsten, es gibt noch einen weiteren Wunsch nach einer Zwischenfrage: erneut von der Kollegin Schendel. Möchten Sie diesem entsprechen?
Rückbau stillgelegter Windkraftanlagen samt Fundamenten in Niedersachsen
Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Landesregierung dabei? Herr Minister Meyer, bitte! Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank für die sachliche Nachfrage. In der Tat unterstützen das Umweltministerium und die Servicestelle die Kommunen bei der Erarbeitung der Formel zur Berechnung der Rückbaukosten. Die Formel befindet sich derzeit in der Finalisierung. Das Umweltministerium beabsichtigt, den Genehmigungsbehörden die Anwendung der Formel per Erlass verbindlich vorzuschreiben sobald sie fertiggestellt ist, um auf diese Weise eine landesweit einheitliche Verwaltungspraxis sicherzustellen. Das dient der Rechtssicherheit. Hintergrund ist, dass die Formel unter anderem die Preissteigerung berücksichtigen soll, das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht aber moniert hatte, dass die alte Formel diesem Aspekt nicht ausreichend Rechnung trägt. Aktuell fordern die Behörden die Vorhabenträger auf, die Rückbaukosten darzulegen. Wir werden das natürlich mit den Kommunen besprechen und sie unterstützen. Es geht darum, Vertrauen zu schaffen und eine einheitliche Verwaltungspraxis sicherzustellen, sprich: bei jeder Anlage die gleiche Formel anzuwenden. Die Rechtssicherheit dient beiden Seiten, den Kommunen und den Anlagenbetreibern, damit im Einzelfall keine unterschiedlichen Bewertungen hinsichtlich der tatsächlichen Rückbaukosten entstehen. Eine solche Anlage läuft im Schnitt 20 Jahre. Welche Preise sind dann einem Bauunternehmen zu zahlen, damit er das Fundament wieder entfernt? Da muss es natürlich eine einheitliche Prognose und Formel geben. Und wegen der Inflation ist da eine Neuregelung geplant. Die dritte Zusatzfrage von der AfD-Fraktion:
Ambulante sozialpädagogische Angebote für junge Straftäter zukunftsfähig weiterentwickeln
Gleiches gilt für kleine Buttons im Knopfloch. Aber größere Buttons und insbesondere T‑Shirts diese Frage haben wir ausführlich diskutiert -- oder Kleidung mit Beschriftung sind nicht erwünscht. Insofern würde ich eine Schleife in dieser Größe gerade noch als akzeptabel ansehen. Sie kann natürlich eine politische Botschaft transportieren, aber diese überschattet nicht das gesprochene Wort; und darum geht es. Bitteschön, Frau Schendel, fahren Sie fort! Danke, Herr Präsident. Liebe KollegInnen, Jugendstrafrecht ist Erziehungsstrafrecht. Das steht so im Gesetz, und das hat einen guten Grund: Junge Menschen sind keine kleinen Erwachsenen. Ihre Taten entstehen häufig aus Unsicherheit, fehlender Orientierung, aus belastenden Lebenslagen. Deshalb brauchen sie vor allem eines: eine Chance, es besser zu machen. Ambulante sozialpädagogische Angebote geben ihnen genau diese Chance. Wir wissen um auf den Beitrag von Frau Behrendt einzugehen: Freiheitsentzug führt in den meisten Fällen nicht zur Besserung, sondern zur sozialen Entwurzelung. Wer Jugendliche in Haft steckt, der isoliert sie und vertieft oft genau die Probleme, die sie überhaupt erst in den Konflikt mit dem Gesetz gebracht haben. Ambulante Hilfen dagegen holen die jungen Menschen in ihrem Umfeld ab. Sie setzen an den tatsächlichen Problemen an, die da lauten: familiäre Gewalt, Schulabbruch und oft Perspektivlosigkeit. Sie vermitteln genau das, was im Arrest niemals gelernt werden könnte: Verantwortung übernehmen, Konflikte gewaltfrei lösen und eigene Stärken erkennen. Dass diese Maßnahmen funktionieren, ist bereits seit Jahren wissenschaftlich belegt. Kollege Gäde hat es gesagt: Trotzdem geraten diese Maßnahmen zunehmend unter Druck. Viele Träger gerade in den ländlichen Regionen kämpfen ums Überleben. Das ändern wir heute mit unserem Antrag und mit dem kommenden Haushalt langfristig. Ich möchte die Zeit an dieser Stelle aber auch nutzen, um auf die öffentliche Debatte einzugehen, die auch in diesem Parlament immer mal wieder entfacht wird, wenn wir über jugendliche StraftäterInnen sprechen. Ja, es gibt nach einem kurzen Rückgang in den Corona-Jahren nun wieder einen Anstieg bei der registrierten Jugendkriminalität. Ja, dabei gibt es auch beunruhigende Fälle, die Schlagzeilen machen. Gerade der Wiederanstieg körperlicher Gewaltdelikte unter Jugendlichen muss uns besorgen, auch wenn diese Zahlen noch nicht so hoch sind wie in den 90er- und 2000er-Jahren, also in der Zeit meiner Jugend. Ich würde also auch dafür plädieren, das Maß zu wahren und nicht eine erneute Jugendgewaltwelle herbeizureden. Denn das ist zum großen Teil das sage nicht ich, sondern aktuelle Studien, in denen diese Zahlen ausgewertet werden ein statistischer Nachholeffekt nach den Corona-Jahren. Wenn wir genau hinsehen, dann erkennen wir auch: Bei den TäterInnen mehrheitlich Tätern handelt es sich in vielen Fällen um Kinder und Jugendliche mit erheblichen sozialen Problemen und multiplen Problemlagen. Wer aber jetzt die falschen Schlüsse zieht, der gefährdet nicht nur die Rechtsstaatlichkeit, sondern auch die Wirksamkeit unseres Handelns. Wer jetzt nach härteren Strafen ruft, wer die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre senken will, wie die AfD es fordert, oder wer, wie Teile der CDU und namentlich Kanzler Merz, das Jugendstrafrecht verschärfen will, betreibt Symbolpolitik auf dem Rücken junger Menschen. Das ist nicht nur populistisch, das ist nachweislich kontraproduktiv, denn die jungen Menschen, die wir heute abschreiben, die sehen wir morgen wieder - mit neuen Taten, mit neuen Opfern und neuen Schäden. Deshalb müssen wir genau auf das schauen, was wirklich wirkt. Das sind nachweislich die ambulanten Hilfen, die wir nun stärken. Denn dort kümmern sich SozialpädagogInnen und ihre KollegInnen intensiv um diese Jugendlichen. Sie schauen hin und reichen Jugendlichen Hände, die schon lange keine Hände mehr gereicht bekommen haben. Sie strafen die Jugendlichen nicht pauschal ab, aber sie fordern Verantwortungsübernahme ein. Sie schließen mit ihrer Arbeit keine Türen, sondern sie eröffnen neue Wege, eröffnen neue Perspektiven. Ich finde, für diese Arbeit verdienen die Angebotsträger unseren großen Dank. Lassen Sie uns einmal schauen, wen wir mit Verschärfungen auch treffen würden. Fast alle Jugendlichen werden zumindest im Bagatellbereich irgendwann in ihrer Jugendzeit delinquent. Die meisten straffällig gewordenen Jugendlichen werden das auch nur ein- bis zweimal. Dabei handelt es sich größtenteils um Sachbeschädigung, um Fahren ohne Fahrschein, um so etwas wie Ladendiebstahl - natürlich auch ernstzunehmende Straftaten, aber das passiert halt ein- bis zweimal im deliquenten Bereich. Ich wette, hier sitzen auch einige Abgeordnete, die von ihren Jugendstrafen berichten könnten. Diese Jugendlichen brauchen Hilfen, Perspektiven und keine weiteren Härten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Jugendhilfe ist keine Schwäche des Rechtsstaats, sie ist ein Schatz, und sie ist eine Stärke. Die Jugendhilfe schützt die Gesellschaft nicht durch Wegsperren, sondern durch wirksame Integration straffällig gewordener Jugendlicher. Ich persönlich finde, es ist ein Geschenk, ein großer Schatz unseres Rechtsstaats, dass wir Jugendlichen mit diesen Angeboten Perspektiven geben und ihre Lebenswege nachhaltig zum Positiven verändern können. Lassen Sie uns diese Angebote gemeinsam stärken. In diesem Sinne: Ich freue mich auf die Ausschussberatung. Vielen Dank, Frau Kollegin Schendel. - Als Nächstes hat
Rückbau stillgelegter Windkraftanlagen samt Fundamenten in Niedersachsen
Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister Meyer, Sie haben gerade die rechtlichen Grundlagen für die Rückbauverpflichtung genannt. Mich interessiert konkret: Wie schafft die Landesregierung den Rahmen dafür, dass auch in besonderen Fällen beispielsweise, wenn ein Anlagenbetreiber durch Verlegung ins Ausland seiner Rückbauverpflichtung nicht mehr nachkommen möchte, oder im Fall der Insolvenz der Verpflichtung zum Rückbau der gesamten Windenergieanlage, also inklusive der Fundamente, nachgekommen werden kann? Herr Minister! Frau Präsidentin!
Forschung in angespannten Zeiten - welche Rolle spielt Niedersachsen?
stellen. Bitteschön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Wie bewertet die Landesregierung, wie bewerten Sie, Herr Minister Mohrs, den angestrebten Abbau von Hemmnissen, die zivil-militärische Forschungskooperationen erschweren, vor dem Hintergrund, dass zugleich der Wissenschaftsstandort Deutschland als sicherer Hafen der Wissenschaftsfreiheit positioniert werden soll? Vielen Dank. Danke schön. - Herr Minister antwortet.
Elbbrücke Darchau / Neu Darchau - Verbindung schaffen, Infrastruktur stärken, Entwicklung fördern!
Frau Präsidentin! Herr Ko llege Schulz-Hendel, das ist ein kommunales Vorhaben. Da haben Sie vollkommen recht. Aber warum arbeiten Sie nur dagegen? Sie können es einfach nicht akzeptieren. Es gab eine Bürgerbefragung im gesamten Landkreis Lüneburg, und deren Ergebnis setzt der Kreistag jetzt um. Ganz einfach ist das. Das müssen Sie einfach akzeptieren. Sie wollen es aber nicht akzeptieren. Sie müssen einfach mal das kommunale Selbstverwaltungsrecht akzeptieren. Weil Sie an der Regierung und in der Koalition sind, glauben Sie, alles regeln zu können. So läuft es eben nicht. Die Landkreise haben ein Selbstverwaltungsrecht, und das wollen sie hier auch ganz klar wahrnehmen. Außerdem haben Sie nichts zu den Zusagen der Staatssekretäre gesagt. Dazu hätte ich gerne mal etwas gehört. Was ist denn das für ein Disput? Beide Staatssekretäre haben gesagt: Alles klar, die alten Entscheidungen ziehen wir natürlich durch, wir sind nicht dagegen. - Aber dann ist von dir nichts gekommen. Dazu würde ich jetzt gerne mal etwas hören. Die Landesregierung hat gesagt: „Wir machen das, wir stimmen dem zu", und jetzt fängt die Grünen-Fraktion in der Koalition an, dagegen anzuarbeiten. Was hat das denn zu bedeuten? Das erklärt mir bitte mal! Darauf bin ich gespannt. Vielen Dank. Erst einmal ganz kurz: Wir siezen uns im Parlament.
Wie ist es um die Zukunft der Tagesbildungsstätten in Niedersachsen bestellt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben eben von der Ministerin gehört, wie viel in den vergangenen Monaten auf den Weg gebracht wurde. Herzlichen Dank, Frau Ministerin Hamburg, dass Sie uns den Prozess und das bereits Erreichte aufgezeigt haben. Herr Rykena, es liegt ein Urteil des Bundessozialgerichts vor, also müssen wir uns auf den Weg machen. Und wir machen uns ja auch auf den Weg. Daher kann man nicht einfach in einem Running System stehen bleiben. Hier muss man natürlich erwähnen, dass dies kein Selbstläufer ist. Bei der Weiterentwicklung wir haben es gehört der Tagesbildungsstätten sind wir so weit wie nie zuvor. Aber dieser Prozess ist anspruchsvoll, weil er viele Ebenen miteinander verbindet: das Land, die Kommunen, die Träger, das Kultus- und das Sozialministerium. Nur wenn alle ihre jeweilige Verantwortung übernehmen und gut zusammenarbeiten, kann das große Ganze gelingen. Genau das passiert jetzt Schritt für Schritt. Wir haben gehört, dass es rechtssichere Übergangslösungen gibt, damit die Tagesbildungsstätten ihre Arbeit fortsetzen können. Diese Regelung über die Eingliederungshilfe verschafft uns Zeit - Zeit, um weiter tragfähige Strukturen für die Zukunft zu entwickeln. Besonders im Blick haben wir die Beschäftigten in den Tagesbildungsstätten. Sie leisten seit vielen Jahren hervorragende Arbeit mit Herz, Fachwissen und einem tiefen Verständnis für die Kinder. Diese Menschen tragen den Alltag dieser Einrichtungen. Sie geben Stabilität und schaffen Vertrauen bei den Kindern, den Eltern und in den Teams. Gerade weil wir wissen, dass wir in Niedersachsen nicht genug Lehrkräfte haben, ist klar, dass wir diese engagierten Fachkräfte weiterhin mit ihren Kompetenzen, ihrem pädagogischen Blick und ihrer Erfahrung brauchen. Darum ist es wichtig, dass wir schauen, wie wir diese Expertise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch weiterhin einbinden können. Und genau das machen wir derzeit und prüfen die Möglichkeiten. Denn die geleistete Arbeit wird nicht von heute auf morgen weniger wertvoll. Denn Bildung, Betreuung und Förderung gehören zusammen. Diese Teams sind das Rückgrat eines inklusiven Bildungssystems. Aber nicht nur die Beschäftigten brauchen Planungssicherheit, sondern auch die Eltern und Kinder müssen wissen, wie es weitergeht. Sie brauchen Verlässlichkeit. Sie müssen darauf vertrauen können, dass ihr Kind weiterhin gut gefördert wird, unabhängig davon, in welcher Trägerschaft oder Struktur das künftig geschieht. Deshalb ist es gut, dass die Gespräche mit den Trägern und Kommunen fortgesetzt werden und dass die Ministerin deutlich gemacht hat: Niemand wird in eine Richtung gezwungen. Es geht um Lösungen, die vor Ort passen, gemeinsam entwickelt und getragen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Weiterentwicklung ist kein einfacher Schritt, aber sie ist notwendig. Sie stärkt die Inklusion, sie schafft Perspektiven, und sie sorgt dafür, dass die großartige Arbeit, die in den Tagesbildungsstätten geleistet wird, auch in Zukunft möglich bleibt. Wir alle, Land, Kommunen, Träger und Politik, tragen hier Verantwortung. Wir nehmen sie wahr - mit Sorgfalt, mit Respekt vor der Arbeit der Beschäftigten und mit dem Ziel, für Kinder und Familien in Niedersachsen verlässlich gute Bildung und Förderung zu sichern. Vielen Dank.
Maßnahmen und Ergebnisse der Tätigkeit der Landesregierung bezüglich der Eindämmung und Überwindung der COVID-19-Krise und der Auswertung getroffener Entscheidungen während und nach der COVID-19-Pandemie in Niedersachsen
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird gerade wieder gemurmelt: „Jetzt wird es persönlich." Nein, das machen Sie die ganze Zeit! Bei Ihnen ist es persönlich. Da Sie gerade sagten, Herr Marzischewski-Drewes: „Ich freue mich, dass Sie sich so aufregen", dann ist das genau die Strategie, die wir hier die ganze Zeit schon gespürt und gesehen haben. Das ist das einzige Interesse, das Sie haben: hier im Parlament Aufregung zu stiften. Sie bombardieren uns hier in unredlichster Art und Weise mit Ihren rechten politischen Schlagworten: „zur Rechenschaft ziehen", „aufräumen". Es ist nicht in Ordnung, dass Sie das so tun. Legen Sie Beweise vor, bringen Sie Themen zur Anzeige, die Sie als Verfehlung betrachten, oder sagen Sie vernünftig, worum es geht! Aber uns immer nur diese Schlagworte um die Ohren zu hauen, ist unredlich und auch nicht parlamentarisch. Deswegen kann ich nur sagen: Kein Treffer, völlig danebengegangen!
Wie ist es um die Zukunft der Tagesbildungsstätten in Niedersachsen bestellt?
Frau Hamburg! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich bei der Fraktion der CDU für diese Frage, denn in der Tat ist das ein Thema, das im Land derzeit wirklich viele Menschen beschäftigt. Lassen Sie mich als Allererstes feststellen, dass ich heute hier stehe, um einen Weg zu finden, die bestehenden Tagesbildungsstätten weiterzuentwickeln. Mein Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen, mit allen Beteiligten, dafür einen geeigneten Weg für die Zukunft zu finden. Wir sind nun dabei, für den Weiterentwicklungsprozess der Tagesbildungsstätten tragfähige Lösungen voranzubringen. Ich glaube, dass allen Beteiligten mittlerweile deutlich geworden ist, dass dieser Prozess hochkomplex ist. Er wird bereits seit Jahrzehnten erfolglos diskutiert. Aber nachdem es immer wieder Versuche gab, diesen Weg zu beschreiten, können wir jetzt feststellen, dass wir noch nie so weit und so konkret waren wie jetzt. Wir als Kultusministerium haben für die Schulträger und auch für die Träger der Tagesbildungsstätten einen Werkzeugkasten zur Verfügung gestellt, um verschiedene Wege zur Beschulung aufzuzeigen. Die zukünftige Finanzierung der Tagesbildungsstätten, die Weiterentwicklung der schulischen Bildung und die Weiterbeschäftigung und Sicherung des Bestandspersonals sowie deren Anerkennung und Wertschätzung für die zu leistende Arbeit sind hierbei von elementarer Bedeutung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Tagesbildungsstätten im Land sind keine Schulen und haben insofern eine besondere Perspektive auf ihre Einrichtung, denn sie vereinen Förderangebote und therapeutische Angebote, die an den Förderschulen geistige Entwicklung in der Form nicht vorhanden sind. Insofern muss man, um diese Angebote zusammenzudenken, einen ganzheitlichen Ansatz zur Unterstützung und Förderung in den Blick nehmen. Das bedeutet auch, dass dieser Prozess viele Akteure braucht, um erfolgreich zu sein: Das ist das Land, das sind aber auch die Schulträger, das sind die Träger der Eingliederungshilfe sowie der Jugendhilfe sowie die die Träger der Tagesbildungsstätten selbst bzw. ihre Verbände. Alle Beteiligten das heißt, die Kommunen, die Träger und das Land müssen mit ihrer jeweiligen Verantwortung und ihrer Expertise zusammenwirken. Am Ende ergibt erst das Zusammenfügen der einzelnen Puzzleteile das notwendige Gesamtbild. Was aber zweifellos festgestellt werden kann, ist, dass das Niedersächsische Kultusministerium unmittelbar nach Einbringung des gemeinsamen Entschließungsantrags der Fraktionen von SPD, Grünen und CDU die Verantwortung für seinen Teil des Prozesses übernommen und die Arbeit begonnen hat. Es wurden große Anstrengungen unternommen, um die Weiterentwicklung der Tagesbildungsstätten für alle Beteiligten und vor allem im Interesse der Kinder und Jugendlichen positiv zu gestalten, und es wurden auch schon erste Meilensteine erreicht. Auf diese möchte ich im Weiteren mit der Beantwortung Ihrer Fragen gerne eingehen. Zu Frage 1: In meinem Haus wurden 2024 erstmalig ein konkreter, mit Ressourcen hinterlegter Rahmen für eine Projektarchitektur und verschiedene mögliche Szenarien für den Prozess entwickelt. Dort, wo gewünscht, gibt es regionale Planungsgruppen unter Beteiligung der Schulträger, der Träger der Tagesbildungsstätten, der Eltern an diesen Tagesbildungsstätten ich finde es ganz wichtig, dass auch die betroffenen Eltern hierbei einbezogen sind und der Regionalen Landesämter, um den Prozess vor Ort zu planen und zu entwickeln. In einem Beirat auf Landesebene erörtern die unterschiedlichen Interessenvertretungen miteinander die Herausforderungen und begleiten das Projekt und die Fragen vor Ort beratend für das Kultusministerium. Auch hierbei ist es uns wichtig, alle Perspektiven mit einzubeziehen. Die Voraussetzungen für den Prozess sind somit 2024 geschaffen worden. Jetzt werden in den Regionen viele Gespräche geführt, um zu klären, wie wir im Hinblick auf die konkreten Fragen und Herausforderungen vor Ort weiter vorangehen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor dem Hintergrund der dargestellten besonderen Bedeutung, die Tagesbildungsstätten für viele Familien haben, muss die Entwicklung mit besonderer Sorgfalt betrieben werden. Ich glaube, da sind wir alle uns hier einig. Das Gesetzgebungsverfahren des inklusiven SGB VIII sorgt bei diesem Prozess für Zeitdruck. Die konkrete Taktung und Planung, wie dann eine Beschulung für Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Regionen umgesetzt wird, obliegt allerdings den Schulträgern und den Trägern der Einrichtungen vor Ort. Wir zwingen niemanden in eine bestimmte Richtung oder, in einer bestimmten Schrittigkeit vorzugehen. Zu Frage 2: Bis die Prozesse vor Ort abgeschlossen sind, bedarf es einer rechtssicheren Übergangslösung. Mit Beschluss des Gemeinsamen Ausschusses örtliche und überörtliche Träger der Eingliederungshilfe in 2024 ist dank aller Beteiligten dafür Sorge getragen worden, dass die Träger der Tagesbildungsstätten ihre Aufwendungen für die Leistungen in Tagesbildungsstätten inklusive des schulischen Anteils mit den örtlichen Trägern der Eingliederungshilfe weiterhin abrechnen können. Diese wiederum können die dadurch entstehenden Aufwendungen vollständig, zu 100 %, gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 2 Nds. AG SGB IX/XII in die Abrechnung mit dem Land einstellen. Dies schafft einen zeitlichen Rahmen, um die weiteren Planungen vor Ort voranzutreiben und ein nachhaltiges Angebot zu gestalten. Für den schulischen Bereich leistet das Land mit der Finanzhilfe einen erheblichen Zuschuss für die Betriebskosten von freien Schulen. Die Berechnung dieser Finanzhilfe hat der Landtag, wie Sie wissen, gerade erst vor wenigen Monaten neu beschlossen. Die Träger der Tagesbildungsstätten müssen prüfen, ob diese Finanzhilfe für sie infrage kommt und sie eine freie Schule gründen möchten. Für die Schulträger haben wir verschiedene Wege im Rahmen des Schulsystems dargestellt, die unterschiedliche Finanzierungsmodalitäten mit sich bringen. Sie sind allen Beteiligten bekannt. Für die im Schulgesetz vorgesehene Übergangsphase von drei Jahren haben wir Szenarien aufgezeigt, um die Tagesbildungsstätten in ihren konzeptionellen Überlegungen auf der Grundlage der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zu schaffen. So kann die Umwandlung aufwachsend erfolgen. Die Landesregierung hat zudem dafür Sorge getragen, dass zur Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft während der dreijährigen Wartefrist kommunale Zuschüsse in Höhe von bis zu 20 % möglich sind. Das war vorher nicht der Fall. Insofern haben wir hier auf die Hinweise vor Ort auch deutlich reagiert. Auch Leistungen der Eingliederungshilfe in der sachlichen Verantwortung der örtlichen Träger der Eingliederungshilfe können und müssen im Sinne der Kinder und Jugendlichen auch an neu zu gründenden Schulen zur Gewährleistung der Teilhabe nutzbar gemacht werden. Natürlich hören wir aus dem Prozess immer noch, dass es Unsicherheiten gibt oder vor Ort Lösungsmöglichkeiten noch nicht rund erscheinen. Das Kultusministerium beabsichtigt deshalb, sich auch mit dem Sozialministerium und den kommunalen Spitzenverbänden über die zukünftige Ausgestaltung und Finanzierung der Angebote der Tagesbildungsstätten weiter zu beraten. Hier werden wir prüfen, welche weiteren Wege beschritten werden können. Zu Frage 3: Die multiprofessionellen Teams in den Tagesbildungsstätten, bestehend aus Erzieherinnen und Erziehern, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Pflegepersonal und weiterem Unterstützungspersonal, leisten seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag und eine großartige Arbeit zur Teilhabe der dort betreuten Kinder und Jugendlichen im Bildungssystem. Für die Weiterbeschäftigung des Personals hat das Kultusministerium praxistaugliche und vor dem Hintergrund der langjährigen Berufserfahrung sehr weit geöffnete Vorgaben für Gleichwertigkeitsprüfungen nach § 144 Abs. 4 NSchG geschaffen, um möglichst viele Mitarbeitende als Lehrkräfte für den schulischen Bereich halten zu können. Kann eine Gleichwertigkeit, etwa aufgrund eines fehlenden akademischen Abschlusses, nicht festgestellt werden, besteht für den Einsatz der Fachkräfte dennoch das ist mir wichtig zu betonen, weil das vor Ort zum Teil noch nicht angekommen ist ein großer Bedarf. Unser gemeinsames Ziel der Träger, Kommunen und uns ist es, das Personal mit seinem Einsatz und seinen Erfahrungen zu halten. Hierfür gibt es je nach Modell unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten: etwa als pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unterrichtsbegleitender und therapeutischer Funktion, Schulbegleitungen, gegebenenfalls auch im Rahmen des Poolings, Angebote im Rahmen der darüber hinausgehenden Betreuung, Therapie und Förderung. Insofern kommt den unterschiedlichen Akteuren, von denen ich vorhin bereits gesprochen habe, und damit den regionalen Planungsgruppen hier eine besondere Bedeutung zu. Ich bin mir bewusst, dass die Personalfrage für die Schülerinnen und Schüler, Eltern, Mitarbeitenden sowie die Träger selbst von entscheidender Bedeutung ist. Wir loten deshalb anhand der Gegebenheiten und Fragen, die vor Ort gerade entstehen, noch weitere Möglichkeiten aus. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Für die erste Zusatzfrage
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
wiederum der Kollege Ulf Thiele. Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Vor dem Hintergrund des erheblichen Bauvolumens, das bisher und sicherlich auch in Zukunft insbesondere im Bereich unserer Universitäten zu verzeichnen ist, und der dann, wenn es bei den bisherigen Strukturen mit Zugriff auf das Staatliche Baumanagement bliebe, zu erwartenden Doppelstrukturen frage ich die Landesregierung, ob sie beabsichtigt, die Bauherreneigenschaften der Universitäten zugunsten der NIA aufzuheben. Herr Minister! Sehr geehrter Herr Präsident!
Hauswirtschaft und Alltagskompetenzen in Niedersachsen weiter stärken
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass hier einige Abgeordnete vor Ort sind und dieses wichtige Thema hören. Das ist ja das Abschlussthema und jetzt eigentlich das Thema, das ich als wichtig betrachte. Aber ich freue mich, dass Sie alle hier sind, um das auch entsprechend zu unterstreichen. Wie viele Kilokalorien ergeben ein Kilojoule? Welchen Energiebedarf hat ein Mensch pro Tag? Wie sieht ein Vertrag aus, und was gibt es eigentlich vor dem Vertragsabschluss zu beachten? Welche Bedeutung haben unterschiedliche Pflegesymbole an Kleidungsstücken, und welche Folgen ergeben sich daraus für die Wäsche? Mit all diesen und vielen weiteren Alltagsfragen rund um hauswirtschaftliche Tätigkeiten setzen sich Jugendliche in Niedersachsen im Rahmen ihres Hauswirtschaftsführerscheins auseinander. Seit seiner Einführung 2019 ergänzt der Hauswirtschaftsführerschein die breiten Bildungsangebote in Niedersachsen in Bezug auf den hauswirtschaftlichen Bereich. Das Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen kurz: ZEHN stellt hier neben vielen weiteren Angeboten eine komplette Beratung für Lehrkräfte zur Verfügung. Den SPD-geführten Landesregierungen war die hauswirtschaftliche Ausbildung seit jeher sehr wichtig. In allen Lebensbereichen, über jede Altersgruppe und Einkommensklasse hinweg sind wir im Alltag mit den gleichen hauswirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert. Im schulischen Bereich gibt es für diesen Bildungsauftrag an Gesamtschulen bereits seit den 80er-Jahren das Fach Arbeit, Wirtschaft, Technik. 2024 wurde das Kerncurriculum für AWT aufsteigend mit dem 5. und 6. Jahrgang verpflichtend für integrierte Gesamtschulen in Niedersachsen eingeführt. Schülerinnen und Schüler sollen in ihrer Alltagskompetenz und Selbstwirksamkeit gefördert, mit grundlegenden hauswirtschaftlichen Kenntnissen ausgestattet oder auch zu einer reflektierten Technikfolgenabschätzung im Alltag befähigt werden. Hauswirtschaftliche Kompetenzen sind in Niedersachsen Gegenstand lebenslangen Lernens und sind in den weiterführenden Schulen schon längst etabliert. Neben dem schulischen Bereich der hauswirtschaftlichen Bildung bietet sich mit der Ausbildung zum Hauswirtschaftler oder zur Hauswirtschaftlerin auch eine professionelle Ausbildung in diesem Bereich an. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen organisiert den Rahmen für die Aus-, Fort- und Weiterbildung. Mit dem Programm „Hauswirtschaft ist angesagt" werben die Landwirtschaftskammern und das ZEHN gezielt bei jungen Erwachsenen um Nachwuchs für diesen wichtigen Bereich. Zahlreiche Hauswirtschaftlerinnen und Hauswirtschaftler kümmern sich in Niedersachsen täglich um die Bereitstellung von Lebensmitteln, die Organisation von Budget, Wäschepflege, Betreuung, Hygiene oder den Umgang mit neuesten Techniken in der Hauswirtschaft. An dieser Stelle geht mein Dank und ich denke, auch der des gesamten Hauses an diese Alltagshelden. Was wollen wir mit unserem Antrag erreichen? Wir wollen die Hauswirtschaft noch breiter und tiefer fördern. Wir setzen uns für eine bessere Bezahlung hauswirtschaftlicher Fachkräfte ein, und wir wollen den Sprung in die Selbstständigkeit mit Programmen zur Existenzgründung vereinfachen. Auch soll eine stärkere Verknüpfung zwischen Hauswirtschaft und Pflege geprüft werden. All das wollen wir anstoßen, weil sich auch die Hauswirtschaft in der sich schnell ändernden Welt verändert. Der demografische Wandel lässt die Nachfolge nach pflegerischen Tätigkeiten wachsen, und vieles überschneidet sich im Bereich der Nahrungsmittelversorgung, Hygiene und vielen weiteren Aufgaben mit dem hauswirtschaftlichen Berufsbild. Eine Stärkung der Hauswirtschaftlerinnen und Hauswirtschaftler stärkt somit erstens ihr Berufsfeld und kann uns als Gesellschaft zweitens dabei unterstützen, dem demografischen Wandel zu begegnen. Eine lückenlose Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger im Flächenland Niedersachsen erreichen wir nur mit einer starken Hauswirtschaft. - Herzlichen Dank! Auch die Digitalisierung hat die Hauswirtschaft längst erreicht. Robotik hat Einzug in die tägliche Arbeit erhalten, die Steuerung vieler Haushaltsgeräte erfolgt per App, und Lebensmittel werden zunehmend online bestellt und nach Hause geliefert. Technologie revolutioniert auch dieses Berufsfeld und erfordert von den Mitarbeitenden Anpassungsfähigkeit und Flexibilität. Mehr Vernetzung und stärkere Kooperation zwischen den Einrichtungen und die Arbeit in interprofessionellen Teams sollen vor Ort helfen, auf neue Aufgaben und Technologien besser reagieren zu können. Die Expertise in Sachen Anpassungsfähigkeit ist in allen mit Hauswirtschaft verbundenen Berufen seit jeher stark ausgeprägt. Sie sehen, Hauswirtschaft ist kein Randthema. Sie ist zentral für unsere Gesellschaft. Mit diesem Antrag stärken wir ein Berufsfeld, das uns hilft, den demografischen Wandel zu bewältigen, Nachhaltigkeit zu leben und die Versorgung im Flächenland Niedersachsen sicherzustellen. Auf die Beratung im Ausschuss freuen wir uns, um das Beste für den Alltag der Menschen in unserem Land herauszuholen. Danke schön.
Zentralisierung und Digitalisierung der Gebührenerhebung und -bearbeitung bei der Polizei voranbringen - Effizienz steigern, Digitalisierung nutzen, KI-Potenziale prüfen
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Herr Zinke schon sagte, wird heute ein Antrag der Fraktionen von Rot-Grün eingebracht - 872 Tage, nachdem unser Antrag auf dem Tisch gelegen hat. Dann ist man schon gespannt, was alles Neues darin ist. Ich gehe davon aus, dass es Ihnen dabei genauso ergangen ist wie mir. Doch als ich ihn dann gelesen habe, bin ich sehr ernüchtert worden. Denn wir lesen in dem Antrag: prüfen, evaluieren, berichten - alles schön der Reihe nach, nur Handeln kommt nicht vor. Es soll geprüft werden, ob eine Zentralisierung vorgenommen werden kann, es soll bewertet werden, welche Effizienzpotenziale denkbar wären, und am Ende heißt es: Die Landesregierung soll berichten. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist kein Antrag, das ist eine Behördenrundmail! Während SPD und Grüne noch prüfen, ob sie irgendwann einmal prüfen könnten, hat die CDU längst gehandelt. Wenn man so will, ist der vorliegende Antrag die Fortsetzung unseres Antrags aus dem Mai 2023 Herr Zinke hat es gesagt, basierend auf den Ausführungen des Landesrechnungshofs von 2022. Nur, wie bei den meisten Fortsetzungen üblich, kommt die zweite Fassung nie an das Original heran. Unser Antrag vom Mai 2023 basiert auf vier klaren Punkten. Erstens. Alle Gebührentatbestände im Kostentarif 108 müssen überarbeitet werden. Jede polizeiliche Amtshandlung vom Platzverweis bis zur Räumung muss voll kostendeckend abgebildet werden. Der Landesrechnungshof schätzt, dass dem Land Niedersachsen jährlich bis zu 5 Millionen Euro an Gebühren entgehen, weil Verfahren nicht zentral, nicht digital und nicht konsequent bearbeitet werden. Zweite Forderung von uns: Wir wollen die Gebührentatbestände erweitern. Wer vorsätzlich Einsatzlagen verursacht durch Sitzblockaden, Klebeaktionen oder gezielte Polizeibindung, soll auch die Kosten tragen. Das, meine Damen und Herren, ist keine Härtefrage, das ist eine Gerechtigkeitsfrage. Machen Sie endlich Politik, die die Bürger verstehen, anstelle von ideologischem Unsinn! Denn sonst machen Sie die Ränder erst recht stark. Unsere dritte Forderung: Wir fordern die vollständige Digitalisierung der Gebührenerhebung: kein Zettel, kein Fax, kein Vergessen mehr. Wenn ein Einsatz endet, muss automatisch die Gebührenstelle informiert werden, damit endlich die Einnahmen erhoben werden, statt verloren zu gehen. Und unsere vierte Forderung: Wir verlangen die Zentralisierung der Gebührenbearbeitung innerhalb der Polizei, so wie es der Landesrechnungshof ausdrücklich empfiehlt. Denn Zuständigkeitswirrwarr kostet Geld, Zeit und Glaubwürdigkeit. Meine Damen und Herren, 872 Tage! So lange hat Rot-Grün gebraucht, um festzustellen, dass der Landesrechnungshof, die Polizei und die CDU von Anfang an recht hatten. Wer Ordnung will, muss handeln. Genau da beginnt Sicherheit: nicht im Blaulicht, nicht in den Schlagzeilen, sondern im Stillen, bei den Entscheidungen, die getroffen werden müssen, auch wenn es gerade niemanden interessiert. Aber was passiert, wenn Verantwortung in Verwaltung umschlägt, wenn Prüfen zur Ersatzhandlung wird und Handeln die Ausnahme ist? Dann fragen sich Bürgerinnen und Bürger zu Recht, ob ihr Staat sie noch schützt oder ob sich der Staat lieber mit sich selber beschäftigt. Sicherheit, meine Damen und Herren, ist kein Selbstläufer. Sie ist Auftrag. Viele Menschen in Niedersachsen spüren: Gewalt, Respektlosigkeit und Extremismus nehmen zu. Und die Antwort der Landesregierung? - 872 Tage des Abwartens, des Wegsehens und der Prüfaufträge, 872 Tage, in denen die CDU gehandelt und die Landesregierung gezögert hat, und 872 Tage, in denen wir vorgelegt und Sie Vermerke geschrieben haben. Wir haben gewarnt - Sie haben gewartet. Wir haben geliefert - Sie haben gelabert. Eine Landesregierung, die ewig prüft, verliert irgendwann die Autorität, die sie eigentlich schützen soll. Unsere vier Punkte sind kein Wunschzettel und waren es auch nicht. Sie sind eine Gebrauchsanweisung für Ordnung, für Effizienz, für Rechtsklarheit und damit für das Vertrauen und den vertrauensvollen Umgang mit Steuergeldern. Wer Einsatzkosten verursacht, soll sie auch tragen - und nicht die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Frau Kollegin Buschmann, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Zinke zu? Sehr gerne. Bitteschön! Herr Präsident! Erst einmal herzlichen Dank für das Zulassen
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, ich möchte gerne nach der Einschätzung des Finanzministeriums bezüglich der Umsatz- und Gewerbesteuerfreiheit der NIA fragen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke
Herr Holsten! Herr Minister, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Wie lange arbeiten Ihre Häuser bereits daran? Was dauert da so lange? Und warum ist der Gesetzentwurf vorgestern von der Tagesordnung des Kabinetts verschwunden? Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit,
Forschung in angespannten Zeiten - welche Rolle spielt Niedersachsen?
Falko Mohrs. Herr Mohrs, bitte! Vielen herzlichen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Schütze, zunächst will ich unterstreichen und Ihnen recht geben: Die Lage hat sich wesentlich verändert. Wenn man sich anschaut, dass das deutsche Wohlstandsmodell in den letzten Jahrzehnten an vielen Stellen wesentlich auf drei Säulen beruht hat nämlich billiger Energie aus Russland, billigen Waren aus China und billiger Sicherheit aus den USA, dann muss man sagen: Dieses Wohlstandsmodell entspricht nicht mehr der Realität. Sie hat sich wesentlich verändert. Die Partner sind unzuverlässiger geworden. Wir haben eine Neuaufstellung, der wir uns stellen müssen. Dabei spielt auch, wie Sie es angesprochen haben, auch die Frage der Forschung eine ganz entscheidende Rolle, und zwar in beiden Richtungen: auf der einen Seite die Sicherheit der Forschung und auf der anderen Seite auch die Forschung für Sicherheit und Verteidigung. Unser Ministerpräsident Olaf Lies hat das in seiner ersten Regierungserklärung auch deutlich gemacht. Er hat nämlich gesagt: Wir haben an dieser Stelle die Aufgabe, das, was es in Niedersachsen bereits gibt, weiter zu stärken und weiter aufzubauen. Und genau das tun wir, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Wenn ich mir anschaue, dass wir in Niedersachsen beispielsweise im Bereich der Quantenforschung, der Luft- und Raumfahrt, der Lasertechnik, der Cybersecurity und damit in höchst relevanten Forschungsbereichen bereits sehr gut und sehr stark aufgestellt sind, und Ihnen dann noch mitteilen kann, dass wir zusammen mit der Volkswagen-Stiftung im Rahmen des Programms zukunft.niedersachsen allein diese eben von mir genannten Bereiche in den letzten Jahren mit über 1 Milliarde Euro unterstützt haben, dann sehen Sie sehr deutlich, dass das für uns nicht nur ein Versprechen, sondern bereits harte und gelebte Realität ist. Wir haben als Landesregierung mit unserem Ministerpräsidenten einen Sicherheitspolitischen Dialog initiiert, in dem die verschiedensten Akteure des Staates mit der Bundeswehr, mit anderen Partnern, mit der Zivilgesellschaft, mit den Hochschulen, mit Unternehmen eine Debatte darüber führen, wie wir unsere unterschiedlichen Aktivitäten und Verantwortlichkeiten besser miteinander verschränken, besser miteinander abstimmen können und damit unserer Verantwortung im Sinne unserer Sicherheit in Niedersachsen effektiver gerecht werden. Wir sehen auch, dass unsere Hochschulen die Abgeordnete Schütze hat es richtigerweise angesprochen beim Thema der Sicherheit, der Sicherheitsforschung, der Verteidigungsforschung in den letzten Jahren, wie ich glaube, ganz neue Blickrichtungen eingenommen haben und dass eine Offenheit dafür besteht, die es in der Vergangenheit vielleicht nicht überall gab. Denn es ist klar, dass dies eine gemeinsame gesellschaftliche Verantwortung ist. In Zeiten einer hybriden Kriegsführung insbesondere von innen von rechts, aber auch von außen von Mächten wie Russland, vom Iran, von China sind damit auch Fragen des sogenannten Dual Use von Wissenschaft bedeutsam, also: Was ist sozusagen hart sicherheitsrelevant, und was ist eigentlich in anderen Zusammenhängen, aber auch für die Sicherheit relevant? Diese Grenze lässt sich eigentlich kaum noch ziehen. Angesichts hybrider Bedrohungen bekommen bestimmte Bereiche der Wissenschaft, wie zum Beispiel der Geisteswissenschaften, die sich um die Resilienz einer Gesellschaft kümmern, plötzlich eine ganz andere Bedeutung und stellen sich vielleicht Fragen, die für diese Bereiche in der Vergangenheit noch nicht so relevant waren. Wir haben in der außeruniversitären Forschung insbesondere in den Bereichen, die ich eben aufgezeigt habe, ganz starke und entscheidende Partner in Niedersachsen. Ich will nur beispielsweise die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung, die Fraunhofer-Gesellschaft und auch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt mit den Standorten Braunschweig und Trauen nennen. Ich werde noch darauf zurückkommen. Beispielsweise hat das DRL jüngst angekündigt, seine Forschungsaktivitäten am Forschungsflughafen Braunschweig zum Thema Drohnen zu intensivieren. Das ist, wie Sie sehen, ein Ausfluss dessen und ein Beitrag dazu, was für uns in Niedersachsen wichtig ist. Das ist etwas, wo wir in Hubstrukturen denken. Damit wollen wir Initiativen unterstützen, damit Orte entstehen, wo die Zusammenarbeit von außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit den Hochschulen und den Bedarfsträgern beispielsweise der Bundeswehr, der Industrie vorangetrieben wird. Ich möchte Ihnen auch unsere medizinischen Forschungseinrichtungen nennen, die sich bereits in Kooperationen befinden, wenn es beispielsweise um die Ausbildung von Sanitätsoffizieren, um den Ausbau der Kooperation mit Bundeswehrkrankenhäusern ich kann Ihnen sagen, dass da mehr in Arbeit ist oder darum geht, die Versorgung sicherzustellen. Dies vorausgeschickt, möchte ich Ihre Fragen noch weiter konkretisieren. Zu Ihrer ersten Frage will ich deutlich machen, dass wir ich habe es angesprochen im Sicherheitspolitischen Dialog in einem engen Austausch mit der Landeshochschulkonferenz und den außeruniversitären Forschungseinrichtungen stehen. Eine der Maßnahmen, die wir gemeinsam abgestimmt haben, ist, dass wir die „Leitlinien zur Transparenz in der Forschung" aus dem Jahr 2015 aufgehoben haben. Jetzt kann man fragen: Was ist daran bedeutsam? Warum haben Sie das gemacht? Das liegt daran, dass damit erstens Vereinfachung, also Bürokratieabbau, verbunden ist und zweitens ein neuer Schutz davor entsteht, dass Wissen nicht in die falschen Hände gerät, weil es hier transparent gemacht wird. Auch das ist, glaube ich, ein Beweis dafür, dass sich das Bewusstsein dafür bei allen Beteiligten deutlich geändert hat. Des Weiteren ich habe es bereits angesprochen unterstützen wir intensiv die Bereiche Quantentechnologie, Cybersicherheit, Laserforschung und Luft- und Raumfahrt und damit genau die Bereiche, die für die zivile und militärische Sicherheit sehr bedeutsam sind. Auch befinden wir uns mit anderen Ländern im Forschungsverbund des DLR zu Echtzeitsystemen für die maritime Sicherheit und wollen dies weiter ausbauen. Wir stärken die Standorte des DLR. Wir investieren in den nächsten Jahren über 1 Milliarde Euro ganz besonders auch in die Bereiche, die für die Forschung im Bereich der Sicherheit in Niedersachsen eine maßgebliche Rolle spielen. Auf Ihre zweite Frage möchte ich antworten, dass mit Blick auf Dual Use ich habe es angesprochen die Trennung zwischen „Was ist sicherheitsrelevant?" und „Was ist nicht sicherheitsrelevant?" inzwischen eigentlich gar nicht mehr aktuell ist. Die Grenzen verschwimmen. Die Bereiche sind miteinander verschränkt. Deswegen ist es richtig, dass wir die Frage der Sicherheit integriert denken. Beispielsweise spielen unsere medizinischen Forschungseinrichtungen eine wichtige Rolle mit Blick auf den OPLAN Deutschland. Die MHH spielt gerade auch mit ihrem Schwerpunkt im Bereich der Transplantationsmedizin und im Bereich Infektionen eine entscheidende Rolle im Fall der Fälle. Weitere bedeutsame Institutionen sind beispielsweise die Deutsche Sammlung von Mikroorganismen, das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung, das Deutsche Primatenzentrum, das Fraunhofer-Institut für Toxikologie. All das sind Bereiche, die beispielsweise mit Blick auf die Lebenswissenschaften höchst relevant sind. Zu Ihrer dritten Frage: Wie schützen wir unsere Forschungseinrichtungen, und wie sichern wir die Sicherheit von Forschung? Es gibt auf der einen Seite wiederum Forschungsaktivitäten im Bereich der Cybersicherheit, etwa mit dem Aufbau des Standorts des CISPA, also des Helmholtz-Zentrums für Informationssicherheit, hier in Hannover. Wir haben den „Digital Innovation Campus KI und Sicherheit" ausgebaut. Wir investieren stark in das Deutsche Forschungszentrum für KI, also das DFKI. All das sind Aktivitäten, mit denen wir in die Forschung zur IT-Sicherheit investieren. Wir haben auch ein Verbundvorhaben mit unseren Hochschulen Hochschule.digital Niedersachsen aufgebaut, im Rahmen dessen wir alleine 10 Millionen Euro darin investieren, dass die Resilienz in der Frage der IT-Sicherheit weiter gestärkt wird. Sie sehen, wir setzen hier auf Netzwerke und Kooperationsmodelle, die standortübergreifend und landesweit maßgeblich zur Sicherheit der Forschung beitragen. Dazu gehört auch der Schutz vor Sabotage und Spionage. Hierzu gibt es gemeinsame Formate mit den Sicherheitsdiensten und Partnern, die wir innerhalb des Landes Niedersachsen und darüber hinaus haben, um im Sinne der Empfehlungen des Deutschen Wissenschaftsrates bei allen Beteiligten ein neues Bewusstsein hierfür zu schaffen. Sie sehen, meine Damen und Herren: Für uns ist die Frage der Forschungssicherheit und der Sicherheit in der Forschung in Niedersachsen entscheidend. Genau auf diesem Weg werden wir weitermachen. Vielen herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Minister Mohrs. -
Krisenfest. Einsatzbereit. Zukunftssicher. - Für ein funktionsfähiges Gesundheitswesen im Ernstfall
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Kölner Kliniken planen Krankenhaus für den Kriegsfall" - diese verstörende Schlagzeile konnte man im März bei Welt-online lesen. Nach israelischem Vorbild plant die Domstadt eine unterirdische Intensivstation. Jetzt will die CDU-Fraktion dasselbe für Kliniken in Niedersachsen. Sie nennen es zwar nicht direkt so, aber ja: Auch hier im Landtag marschieren die Christdemokraten unbeirrt auf dem Kriegspfad. Erst vor etwa zehn Tagen tönte der Blackrock-Kanzler Merz, wir seien „nicht mehr im Frieden". Passend dazu forderte Ihr Einpeitscher Roderich Kiesewetter, den Spannungsfall auszurufen, die Vorstufe des Kriegsrechts. Wenn er bekommt, was er will, können Sie Ihren Antrag getrost wegwerfen. Denn dann darf der Staat ganz andere Dinge, als Medikamente vorzuhalten und Freiwilligen-Pools zu schaffen. Dann darf er Bürger zum Zwangsdienst zum Beispiel im Gesundheits- und im Transportwesen verpflichten, vom Dienst an der Waffe ganz zu schweigen. Ich bete für uns alle und unsere Kinder, dass dieser Wahnsinn niemals eintritt. Meine Damen und Herren, Sie reden hier ständig von Krisenvorsorge. Ich glaube, ich verstehe nicht. Unser Gesundheitssystem befindet sich längst in der Krise - wegen Ihrer Politik. Alle Überwachungsmonitore schlagen seit Jahren Alarm. Doch Sie hören nicht zu. Sie haben jahrelang Kliniken wegrasiert und Personal vergrault. Und jetzt soll das Gesundheitswesen plötzlich einem Krieg standhalten! Eines dürfte uns klar sein: Wenn ein Krieg zwischen der NATO und Russland ausbricht, dann ist jede heute beantragte Vorsorge umsonst. Denn dann werden täglich nicht tausend, sondern Zehntausende Verletzte die Folge sein. Ist der Zweite Weltkrieg wirklich schon so lange vorbei, dass niemand von Ihnen sich mehr die Schrecken eines Krieges vorstellen kann? Sind der Drang nach Osten und die Kriegslust in Deutschland wiedererwacht? Konrad Adenauer und Kurt Schumacher würden sich wohl im Grabe umdrehen. Von seiner Militanz mal abgesehen, strotzt der CDU-Antrag aber auch von Unwissenheit oder meine Vermutung: Ignoranz. Die Cybersicherheit in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen regelt bereits die NIS‑2-Richtlinie, und das geplante Gesundheitssicherstellungsgesetz des Bundes erwähnen Sie selbst. Auch damit ist dieser Antrag obsolet. Immerhin sehen Sie endlich ein, dass wir Kliniken auf Stromausfälle vorbereiten müssen. Wachsame Menschen fordern das mindestens seit drei Jahren - aber nicht wegen eines Krieges, sondern wegen der Blackout-Gefahr aufgrund Ihrer verheerend gescheiterten Energiewende. Meine Damen und Herren, dieser Antrag steht nicht für Krisenvorsorge, er steht für Kriegspolitik. Aber egal, ob Deutsche, Ukrainer oder Russen: Die Menschen wollen keinen Krieg. Hören Sie auf, ihn herbeizureden! Denn genau das tun Sie, indem Sie immer weiter aufrüsten, jetzt auch schon gesundheitsmäßig. Sie beschwören eine sich selbst erfüllende Prophezeiung herauf. Statt sich auf Krieg vorzubereiten, sollte sich die Bundesregierung endlich um Frieden und Diplomatie bemühen. Das können im Übrigen auch wir hier im Landtag tun. Das sollten Sie sich überlegen.
Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte KollegInnen! Wir haben eine klare Linie; das hat die Große Anfrage gezeigt. Diese Große Anfrage macht sehr deutlich, wo wir in der Inklusion stehen und dass viele Schritte gegangen sind. Man kann die Antworten zu dieser Anfrage auch als Datenquelle für zukünftige Diskussionen nutzen, denn sie zeigen sehr aufschlussreich, wo überall gehandelt wird. Ich möchte dem Haus danken, weil wirklich sehr detailliert aufgeschlüsselt ist, wo wir heute stehen - zehn Jahre nach Einführung der Inklusion. Also herzlichen Dank dafür! Herzlichen Dank, auch liebe CDU, für diese Große Anfrage und für diese konstruktive Diskussion. Ich finde es wichtig, dass wir parteiübergreifend weiterhin an der Inklusion arbeiten. Das hat auch unser gemeinsamer Antrag zu den Tagesbildungsstätten gezeigt. Das zeigt Ihr wirkliches Interesse. Ich bin glücklich darüber, dass wir alle uns heute einig sind, dass Inklusion ein Menschenrecht ist, dass Inklusion kein Nice-to-have ist und keine Selbstverständlichkeit. Wir sind uns auch darin einig, dass Inklusion im Kopf beginnt. Das Herz der Inklusion ist keine Maßnahme, sondern eine Haltung. Auch das wurde sehr deutlich. Herr Rykena, wir tun die Dinge nicht, um zu gewinnen, sondern weil sie richtig sind, weil sie sinnvoll sind und weil sie gut sind. Also: Inklusion ist ein Menschenrecht. Wir wollen eine klare Linie, wir wollen keine Rolle rückwärts, wir wollen weitermachen. Aber wir wissen auch, dass es eine Herausforderung ist. Es wurde schon gesagt: Das ist eine Generationenaufgabe. Es ist auch eine Aufgabe, die gemeinschaftlich getragen werden muss - eben zusammen mit den Kommunen, zusammen mit dem Sozialamt. Verschiedene Rechtskreise greifen da ineinander. Und es ist komplex; auch das haben wir gehört. Genau deshalb ist es wichtig, alle diese Akteure an den Tisch zu bringen und gemeinsam zu versuchen, im Sinne unserer Kinder Schulen zu schaffen, in denen Bildung diskriminierungsfrei möglich ist. Und wir müssen einen breiten Inklusionsbegriff zugrunde legen, denn Inklusion ist mehr als Sonderpädagogik. Frau Ministerin hat schon viele Punkte benannt, die laufen: Studienplätze, Fortbildung im Bereich Sonderpädagogik, die geplante systemische Ressourcenzuweisung. Immer mehr Lehrkräfte arbeiten multiprofessionell zusammen. Inklusion ist ein pädagogischer Alltagsprozess in unseren Schulen und weiterhin eine Herausforderung. Auch darüber sind wir uns im Klaren, und auch da sind wir bei Ihnen. Wir versuchen, einen strukturellen Weg zu gehen. In dieser Legislaturperiode haben wir viele Mittel bereitgestellt. Wir haben multiprofessionelle Teams weiter ausgebaut: Wir haben zusätzliche Stellen in der sozialen Arbeit und in der Schulpsychologie geschaffen, und in den berufsbildenden und allgemeinbildenden Schulen sichern wir die Beratung. Das ist wichtig. Wir blähen die RZI nicht auf, sondern versuchen, regionale, passgenaue Lösungen zur Verfügung zu stellen und in den Kommunen vor Ort zu ermöglichen. Ich komme aus Oldenburg, und da gibt es ein super Beispiel, das zeigt, wie Inklusion funktionieren kann. Es gibt eine Arbeitsgruppe; das Pooling-Modell wird umgesetzt. Und ich war gerade in einer Schule in Wilhelmshaven, wo die Kommune auch Schulbegleitung zur Verfügung stellt, und zwar gepoolt. Frau Ministerin hat die grundsätzliche Möglichkeit des Poolings eröffnet, sodass es das künftig geben wird. Die genannte Schule berichtet, dass es dadurch zu weniger Gewalt kommt, dass sich alle Menschen an dieser Schule wohlfühlen, weil die Kommune, aber auch das Land Ressourcen dafür zur Verfügung stellen, weil das klappt. Alle diese Fortschritte, zu denen ich jetzt nicht weiter ausführen kann, die aber auch in den Vorreden schon deutlich gemacht worden sind, zeigen, dass sich Niedersachsen bewegt - hin zu einem Bildungssystem, das alle Kinder ernst nimmt, das ihre Potenziale erkennt und es ihnen ermöglicht, miteinander und voneinander zu lernen. Wie gesagt: Es ist und bleibt ein Prozess, und wir gehen diesen Weg weiter. Wir machen die systemische Ressourcenzuweisung. Wir haben vieles zu Daten gehört. Auch da gehen wir weitere Schritte. Auch da befinden wir uns in einer Ambivalenz zwischen Bürokratieabbau und Steuerung - das sehen wir. Von daher freue ich mich, wenn wir weiterhin gemeinsam diskutieren das haben wir im Ausschuss oft gemacht und weiterhin gemeinsam an diesem Thema arbeiten. Denn das Thema Inklusion ist zu wichtig, um parteipolitische Interessen voranzustellen, es zu instrumentalisieren oder Kindern und Familien falsche Hoffnungen Versprechungen zu machen. Inklusion ist eine gemeinsame, gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Von daher freue ich mich auf die weitere Beratung und die weitere Diskussion zu diesem wichtigen Thema im Ausschuss. Danke.
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
Herr Minister Heere! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kopka, aus meiner Sicht sind sie sehr gut vereinbar. Denn der Grundgedanke und das politische Ziel hinter der Schuldenbremse sind ja die Begrenzung und der langfristige Abbau struktureller öffentlicher Verschuldung. Hier ist zunächst zu betonen, dass die Kredite, die die NIA aufnimmt, gemäß ihrer Konzeption zwingend zurückzuzahlen sind - ganz im Gegensatz zu der strukturellen Kreditaufnahme im Kernhaushalt. Ferner ist durch die Konzeption der NIA sichergestellt, dass der Wert des Vermögens innerhalb der Anstalt stets die Höhe der aufgenommenen Kredite übersteigt. Zugleich wird der gute Erhaltungszustand der Gebäude gewährleistet. Dass dies ein zentraler Vorteil gegenüber dem aktuellen Zustand ist, kann jeder beurteilen, der in die problematischen und maroden Gebäude hineingeht, die Sie auch aus Ihren Wahlkreisen kennen. Zudem haben wir theoretisch auch die Möglichkeit, die Baufinanzierung über die NIA auf dem Weg der finanziellen Transaktionen außerhalb der Schuldenbremse zu realisieren. Dieses Instrument zur Kreditaufnahme außerhalb der Schuldenbremse wird meines Wissens zum Beispiel gern vom Bund genutzt. Hierauf wird von uns gegenwärtig zugunsten höherer Transparenz und größtmöglicher Parallelität zum privat finanzierten Mietbestellbau bewusst verzichtet. Insofern ist es aber meines Erachtens insgesamt naheliegend, dass die NIA langfristig eben nicht zum Aufbau struktureller Verschuldung führt, sondern einen Beitrag zu deren Abbau leistet und damit voll und ganz dem Kernanliegen der Schuldenbremse entspricht. Vielen Dank. Die nächste Zusatzfrage kommt von der CDU-Fraktion:
Maßnahmen und Ergebnisse der Tätigkeit der Landesregierung bezüglich der Eindämmung und Überwindung der COVID-19-Krise und der Auswertung getroffener Entscheidungen während und nach der COVID-19-Pandemie in Niedersachsen
Dr. Philippi. Bitte sehr! Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Frau Klages, leider sperren Sie sich nach wie vor gegen wissenschaftliche Fakten. Sie sind komplett ignorant, Sie sind wissenschaftsfeindlich. Sie sind diejenigen, die Angst verbreiten. Da können Sie so viel dazwischenbrüllen, wie Sie wollen. Hören Sie sich an, was ich zu sagen habe, was die Landesregierung auf Ihre Anfrage antwortet! Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Frühjahr 2020, als die ersten Meldungen über ein neuartiges Virus unsere Nachrichten bestimmten, konnte niemand ahnen, welche Wucht dieses Virus entwickeln würde. Schon wenige Wochen später war sehr klar: Es betrifft uns alle, und zwar unmittelbar und tief existenziell. Von einem Tag auf den anderen standen Schulen und Kitas still. Geschäfte schlossen, Sportplätze blieben leer, Theater und Konzertsäle blieben dunkel. Wir spürten eine Unsicherheit, wie sie unsere Generation noch nie gespürt hatte. Und wir mussten begreifen: Diese Pandemie war nicht irgendeine Krise - sie war ein tiefer Einschnitt in unser Leben. Meine Damen und Herren, wir alle erinnern uns an diese Zeit. Wir erinnern uns an die Angst vor einer unsichtbaren Gefahr. Wir erinnern uns an die leeren Straßen, an Hamsterkäufe und das Gefühl, dass die Welt stillsteht. Aber wir erinnern uns auch an das, was diese Gesellschaft in dieser Situation hervorgebracht hat: Solidarität das ist das, was Sie nicht kennen, Verantwortung und Zusammenhalt. Seit Beginn der Pandemie infizierten sich in Deutschland mehr als 39 Millionen Menschen mit COVID-19. Das entspricht knapp der Hälfte, etwa 47 % der Bevölkerung Deutschlands. In Niedersachsen wurden bislang über 3,9 Millionen laborbestätigte COVID-19-Infektionen erfasst. Doch vor allem erinnern wir uns an die Menschen, die wir verloren haben: mehr als 187 000 Tote in Deutschland, davon fast 16 500 allein in Niedersachsen. Einen Moment mal bitte! Die Fraktion der AfD hat eine Anfrage gestellt, und die Landesregierung in Person des Gesundheitsministers beantwortet diese. Ich bitte Sie wirklich um höfliche Aufmerksamkeit. Das gehört sich einfach so. - Danke. Mehr als 187 000 Tote in Deutschland, davon fast 16 500 allein in Niedersachsen. Jede dieser Zahlen steht für eine Mutter, einen Vater, eine Großmutter, einen Großvater, eine Freundin, einen Freund, eine Kollegin, einen Kollegen. Wir alle hier kennen jemanden, dessen Leben sich durch Corona für immer verändert hat. Darum, meine Damen und Herren, lassen Sie uns an dieser Stelle wenigstens einen Moment innehalten. Lassen Sie uns an die denken, die wir verloren haben. Und lassen Sie uns die Verpflichtung spüren, aus ihrem Schicksal etwas zu lernen. Meine Damen und Herren, die Corona-Pandemie war eine Bewährungsprobe für unser Land - vielleicht die größte seit Bestehen der Bundesrepublik. Wir mussten in kürzester Zeit Strukturen nutzen, die noch nie zum Einsatz gekommen waren. Wir haben einen interministeriellen Krisenstab eingerichtet, der Tag und Nacht gearbeitet hat. Wir haben fortlaufend Verordnungen erlassen, geändert und die ergriffenen Maßnahmen ständig dem dynamischen Infektionsgeschehen angepasst. Allein 14 Stammverordnungen und mehr als 55 Änderungsverordnungen bezogen sich nur auf Corona-Schutzmaßnahmen - immer im Ringen darum, Menschenleben zu retten und zugleich Freiheitseinschränkungen so gering wie möglich zu halten. Wir haben uns gestützt auf die Wissenschaft, auf die Expertise des Robert Koch-Instituts, auf Empfehlungen der STIKO Frau Präsidentin, wenn die fertig sind, mache ich weiter. Das würde ich auch machen. Wir haben uns gestützt auf die Wissenschaft, auf die Expertise des Robert Koch-Instituts, die Empfehlungen der STIKO, auf Analysen unseres Landesgesundheitsamtes und auf die Erfahrungen der Kliniken, der Praxen und der Gesundheitsämter vor Ort. Der Sozialausschuss des Niedersächsischen Landtages tagte mindestens einmal, manchmal mehrfach wöchentlich als Corona-Ausschuss - anders als die anderen Landtagsausschüsse. Wir haben eng zusammengearbeitet und gemeinsam Verantwortung übernommen mit dem Bund, mit den Ländern, mit den Kommunen, mit den Ärztinnen und Ärzten, mit Krankenhäusern und mit allen, die Verantwortung getragen haben. Und ich sage an dieser Stelle nicht ganz ohne Stolz: Niedersachsen ist im bundesweiten Vergleich gut durch diese Pandemie gekommen. Ich bin, ehrlich gesagt, froh, dass wir zu diesem Zeitpunkt Stephan Weil als Ministerpräsidenten hatten, der in der MPK immer in aller Deutlichkeit darauf geachtet hat, dass es ausgewogen zugeht. Ich möchte im Nachhinein noch einmal unterstreichen, dass es wichtig war, das im föderalistischen Deutschland gemeinsam mit Bund und Ländern zu begreifen. Aber lassen Sie mich ebenso klar sagen: Es waren auch schwierige Entscheidungen zu treffen, die wir mit dem heutigen Wissen auch anders hätten fällen können. ‑ Wir sind im Gegensatz zu Ihnen kritikfähig. ‑ Doch, das sind wir. Die langen Schulschließungen haben Kinder und Jugendliche hart getroffen. Wir wissen heute: Bildung ist mehr als Unterrichtsstoff. Bildung bedeutet soziale Entwicklung, Bildung bedeutet Begegnung, Bildung bedeutet Chancen. All das war für Wochen und Monate eingeschränkt. Die Folgen spüren wir leider bis heute. Auch in der Jugendarbeit waren die Einschränkungen, rückblickend betrachtet, teilweise strenger, als sie hätten sein müssen. Dies galt ebenfalls in der Kultur. Kultur ist kein Luxus. Kultur ist Teil unserer Bildung, Teil unserer Identität und Teil dessen, was unser Leben lebenswert macht. Auch die Einschränkungen für Familien, gerade für sozial benachteiligte Familien, waren besonders schwer. Heute können wir sagen: Mit dem Wissen von heute bewerten wir die eine oder andere Entscheidung möglicherweise anders als damals. Die notwendigen Isolierungsmaßnahmen haben viele Menschen in Einsamkeit gelassen, weil sie auf soziale Kontakte verzichten mussten. Aber ich sage ebenso: Eine Demokratie zeigt dann ihre Stärke, wenn sie im Diskurs bleibt, das Handeln immer wieder hinterfragt und es vielstimmig aus vielen Richtungen bewertet. Genau dies haben wir getan und tun wir auch jetzt. Wir lernen, wir investieren, und wir bereiten uns vor. Mit dem Forschungsnetzwerk COFONI haben wir über 130 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an 24 Einrichtungen vernetzt. Dort werden antivirale Medikamente entwickelt und neue Impfstoffe erprobt und wird Long-COVID erforscht. Niedersachsen ist hier ein echter Vorreiter. Mit dem Programm „Startklar in die Zukunft" haben wir über 6 000 Projekte an Schulen und Kitas ermöglicht. Wir haben 222 Millionen Euro investiert und mehr als 3 500 zusätzliche Kräfte eingestellt, um Lernrückstände aufzuholen und die seelischen Folgen für Kinder und Jugendliche abzumildern. Wir haben den Öffentlichen Gesundheitsdienst massiv gestärkt, wir haben digitale Systeme ausgebaut, die heute schneller und sicherer Daten austauschen können als je zuvor, und wir überarbeiten gemeinsam mit dem Bund den Nationalen Pandemieplan, in den die Erfahrungen aus der COVID-Pandemie einfließen. All das sind konkrete Schritte. Sie zeigen: Niedersachsen ist heute besser vorbereitet als je zuvor. Meine Damen und Herren, aber auch auf Bundesebene wird an einer Aufarbeitung der Pandemie gearbeitet. So hat der Deutsche Bundestag im Juli dieses Jahres die Einsetzung einer Enquete-Kommission beschlossen. Der Enquete-Kommission gehören 14 Mitglieder des Bundestages und 14 Sachverständige an. Die Enquete-Kommission soll ein Gesamtbild der Pandemie, ihrer Ursachen, Verläufe und Folgen einerseits sowie der staatlichen Maßnahmen andererseits umfassend und verständlich aufzeigen und dazu Daten und Fakten zugänglich machen und Transparenz stärken. Das Ziel ist es, beim Auftreten einer vergleichbaren Pandemie aus den Erfahrungen heraus so vorbereitet zu sein, dass schnell, wirksam und mit einer klaren Kommunikation der Ziele gehandelt werden kann. Der Bericht dieser Kommission ist bis zum 30. Juni 2027 vorzulegen. Er wird uns dann möglicherweise weiter helfen als Ihre Große Anfrage, die wir heute beantworten. Meine Damen und Herren, die Pandemie hat uns mehr gelehrt als nur medizinische Fakten. Sie hat uns gezeigt, dass Gesundheitsschutz mehr als Intensivbetten, Impfstoffe und FFP2-Masken ist. Gesundheitsschutz heißt auch: Kinder dürfen nicht die größten Lasten tragen. Gesundheitsschutz heißt: Wissenschaft und Politik müssen einander zuhören, voneinander lernen und miteinander handeln. Und Gesundheitsschutz heißt vor allem: Wir brauchen Vertrauen - Vertrauen in die Institutionen, Vertrauen in die Politik, Vertrauen in die Wissenschaft und Vertrauen zueinander. Wir alle haben erlebt, wie verletzlich unsere Gesellschaft ist, aber auch, wie stark sie sein kann. Wir haben erlebt, wie schwer es ist, Einschränkungen zu ertragen, aber auch, wie viel Solidarität daraus erwachsen kann. Wir haben erlebt, wie schnell Falschinformationen Vertrauen zerstören, aber auch, wie wichtig Aufklärung, Transparenz und eine offene Kommunikation sind. Deshalb sage ich in aller Deutlichkeit: Der wichtigste Schutzschild gegen jede künftige Krise ist neben dem richtigen Impfstoff und dem richtigen Medikament eine starke, informierte und solidarische Gesellschaft. Meine Damen und Herren, wir stehen hier heute mit mehr Erfahrung, mehr Wissen und mehr Stärke. Wir haben gelernt, wir haben investiert, und wir konnten auf starke Strukturen bauen. Und wir haben die wichtigste Erkenntnis gewonnen: Nur gemeinsam sind wir stark! Deshalb blicke ich trotz aller Narben und trotz aller Verluste auch mit viel mit Zuversicht nach vorn. Niedersachsen ist gut vorbereitet. Wir sind vorbereitet auf neue Krisen, auf neue Herausforderungen, und wir können diese meistern. Meine Damen und Herren, die Pandemie hat uns gezeigt, wie verletzlich wir sind, aber sie hat auch gezeigt, wie stark wir gemeinsam sein können. Sie hat uns Fehler vor Augen geführt und uns gelehrt, es besser zu machen. Das sind wir den Verstorbenen schuldig. Lassen Sie uns weiter kritisch, wachsam und solidarisch sein! Und lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unser Land auch in Zukunft stark, gerecht und widerstandsfähig bleibt! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Minister. -
Wie ist es um die Zukunft der Tagesbildungsstätten in Niedersachsen bestellt?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich frage die Landesregierung: Welchen Vorteil hat denn eigentlich die Weiterentwicklung der Tagesbildungsstätte für die Kinder und Jugendlichen? - Herzlichen Dank. Frau Ministerin, bitte!
Maßnahmen und Ergebnisse der Tätigkeit der Landesregierung bezüglich der Eindämmung und Überwindung der COVID-19-Krise und der Auswertung getroffener Entscheidungen während und nach der COVID-19-Pandemie in Niedersachsen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Kollege Uhlen, immerhin muss ich Ihnen sagen: Sie haben in Ihrer Rede vorhin das Wort,verzeihen' gebraucht. Sie waren der Einzige. Aber dass Sie nicht wollen, dass Leute zur Rechenschaft gezogen werden können, kann ich verstehen. Das kann ich tatsächlich verstehen. 2,4 Milliarden Euro Maskendeal von Jens Spahn - dass Sie nicht wollen, dass dazu eine Aufarbeitung stattfindet, verstehe ich völlig. Da sind wir von der AfD tatsächlich anders: Wir wollen, dass die Verantwortlichen endlich zur Rechenschaft gezogen werden, und zwar ohne Wenn und Aber. Warum behindern Sie diese Aufklärung? Wir alle wissen doch auch, dass in den Testzentren millionenfacher Betrug begangen worden ist. ‑ Ich freue mich, dass Sie sich so aufregen, Herr Thiele. Einen Moment! Die Uhr ist angehalten. Wir holen jetzt alle noch einmal tief Luft. ‑ Auch die Kollegen der AfD bitte ich, Luft zu holen und zuzuhören. Der Kollege hat jetzt noch 30 Sekunden und hat jetzt wieder das Wort. Bitteschön! Vielen Dank. Der Bericht des Landesrechnungshofs - auch solch eine Behörde, die wahrscheinlich auch AfD-gesteuert ist. Ich weiß, Sie lesen ihn nie. Wir lesen ihn und fordern die Umsetzung dessen, was darin steht; denn die machen eine verdammt gute Arbeit. Ich kann die Kollegen der CDU nur dringend auffordern: Räumen Sie in Ihrem Laden auf und ziehen Sie endlich die Verantwortlichen zur Rechenschaft! Es wird Zeit. Vielen Dank.
Forschung in angespannten Zeiten - welche Rolle spielt Niedersachsen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Minister Mohrs, Forschung kostet natürlich immer Geld. Deswegen frage ich Sie: Welche Forschungsgelder gibt es für die Sicherheitsforschung? Denn ohne Geld wird Forschung nicht möglich sein. Also: Wie viel Geld gibt das Land Niedersachsen aus, und wohin fließt möglicherweise das Geld? Vielen Dank. Herr Minister, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und
Vorreiterrolle für Niedersachsen: Jetzt Grundlagen für "autonome Zukunftsprojekte" legen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Manchmal hilft ja eine geänderte Reihenfolge auch, die Sicht zu verändern. Bei den Vorrednern habe ich nicht wahrgenommen, dass sie über die Inhalte dieses Antrags doch noch einmal etwas tiefer nachdenken. Ich glaube, wir sind uns einig, dass es in der Automobilbranche mehrere Megatrends gibt. Die Elektromobilität ist sicherlich einer davon. Aber auch das autonome Fahren gehört genauso wie die Vernetzung der Fahrzeuge zu den Zukunftsbranchen, die wir auch in Niedersachsen gemeinsam angehen müssen. Insofern helfen hier, lieber Kollege, nicht weitere Diskussionen, Beratungen und Runde Tische das erinnert mich ganz stark an einen ehemaligen Wirtschaftsminister, der heute eine andere Funktion hat, sondern es helfen Taten und die richtigen Weichenstellungen für die Zukunft, die wir mit unserem Antrag angehen wollen, meine Damen und Herren. Wir diskutieren über einen Antrag, der bereits vor einem Jahr, am 3. September 2024, eingebracht wurde. Seit diesem Zeitraum hat sich die Lage in der Automobilbranche dramatisch zugespitzt. Das haben wir bereits heute Morgen in mehreren Redebeiträgen gehört. So lässt Volkswagen mit der IG Metall vereinbaren, bis 2030 über 35 000 Stellen sozialverträglich abzubauen. Dabei sollen etwa 4 000 Stellen alleine in der Technischen Entwicklung entfallen. NiedersachsenMetall warnt: In Niedersachsen droht der Industrie ein Wegfall von 50 000 Arbeitsplätzen, wenn die gegenwärtige Entwicklung weitergeht. Wenn ich die Redebeiträge meines Vorredners höre, dann scheint es genauso weiterzugehen. Dass bundesweit bereits ca. 50 000 Arbeitsplätze verloren gegangen sind, seit wir diesen Antrag geschrieben haben das sind 7 % der Beschäftigten in dieser Branche, scheint dabei keine Rolle zu spielen. Die Zahlen sind also kein Szenario von morgen, sie sind leider bereits bittere Realität. Dennoch sitzt diese rot-grüne Landesregierung mit verschränkten Armen da. Wo sind die konkreten Initiativen, um Zehntausende Arbeitsplätze in der Kernbranche unseres Landes zu sichern? Ich erinnere daran: Olaf Lies, damals noch Wirtschaftsminister, heute Ministerpräsident, war einer der Wegbereiter des Verbrennerverbots. Im Bundesrat hat er damals diesem radikalen Einschnitt zugestimmt wohlwissend, was das für unsere Schlüsselindustrie in der Automobilbranche bei der Herstellung von Motoren, aber auch für die gesamte Branche bedeutet. Und heute? Was haben wir heute Morgen erlebt? Da spielt derselbe Olaf Lies den großen Befürworter von Technologieoffenheit. Das haben wir hier wunderbar gehört. Jetzt, da die Zahlen so massiv einbrechen und Kunden wieder zum Verbrenner greifen, fällt ihm plötzlich ein: Ein striktes Verbot ist vielleicht doch etwas unrealistisch. Meine Damen und Herren, nicht dass Sie uns falsch verstehen: Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Ministerpräsident inzwischen erkannt hat, dass es ohne Technologieoffenheit nicht geht. Aber wir hätten uns gewünscht, dass er deutlich früher in der Realität angekommen wäre. Herr Ministerpräsident, Sie selbst schreiben in Ihrem Zukunftspakt Mobilität 2035 auf Seite 3, das autonome Fahren gehöre zur klimafreundlichen Mobilität der Zukunft. Aber wo sind denn die Maßnahmen dahinter? Ich habe mir das Papier angeschaut und noch einmal vor- und zurückgeblättert. Ich habe selbst die Suchfunktion genutzt. Aber ich habe nichts gefunden. Dabei wäre es doch so einfach gewesen, aus unserem Antrag die inhaltlichen Punkte zu übernehmen. „Lassen Sie uns doch über Inhalte reden", haben Sie, Herr Ministerpräsident, heute Vormittag noch gefordert. Aber in Ihrem Papier findet sich kein einziger Hinweis auf das Testfeld Niedersachsen und keine neuen Forschungsinitiativen. Meine Damen und Herren, mit schönen Worten wird kein Fahrzeug autonom. Unser Antrag übersetzt genau diese Sonntagsrhetorik in praktische Politik mit konkreten Projekten, Partnern und Zielen. Meine Damen und Herren, SPD und Grüne so habe ich bisher die Reden vernommen werden diesen Antrag heute wohl ablehnen. Was Sie heute ablehnen, wird morgen zu massiven Standortverlusten führen: kein klarer Rahmen für autonomes Fahren, kein Ausbau von Testflächen, keine Innovationsanreize, kein Schutz für Beschäftigte, kein Konzept, wie wir den Wandel aktiv gestalten wollen, statt passiv darüber hinwegzurollen. Stattdessen wortreiche Mobilitätsstrategien, Runde Tische, Absichtserklärungen, aber keine Taten. Meine Damen und Herren, das ist gerade angesichts der aktuellen Krise verantwortungslos. Ich wiederhole: Der Antrag liegt seit dem 3. September 2024 vor. Über ein Jahr ist vergangen! Und was hat die Landesregierung in diesem Zusammenhang geliefert? Nichts! In dieser Zeit wurden aber Stellen gestrichen, Entwicklungsvorhaben zurückgestellt und Innovationen zurückgeschoben. Wir riskieren, dass Niedersachsen nicht mitgestaltet, sondern abgehängt wird. Wenn wir heute nicht handeln, wird sich später niemand wundern, dass Betriebe in andere Bundesländer oder sogar noch schlimmer ins Ausland abwandern. Meine Damen und Herren, unser Antrag ist kein Wunschkonzert. Er ist ein klarer Fahrplan für Testflächen, für Pilotprojekte und für Straßeninfrastruktur automatisierte Mobilität muss sichtbar werden, für Kooperationen von Industrie und Forschung, gerade in Niedersachsen mit seiner starken Automobil- und Zulieferbranche, für neue Impulse, um Umbruch nicht als Schrumpfen zuzulassen, sondern als Chance zu sehen. Gerade in einem Land mit solch starker Automobilpräsenz wie Niedersachsen darf Mobilitätspolitik nicht Verbotspolitik sein. Sie muss Innovationspolitik sein, meine Damen und Herren. Wir als CDU-Fraktion lehnen Stillstand ab. Wir lehnen Vertrösten ab. Wir setzen uns ein für Arbeitsplätze, für Technologieoffenheit, für eine Wirtschaftspolitik, die nicht rückwärtsgewandt ist, sondern vorwärtsdenkend die Trends aktiv aufnimmt, und wir erwarten, dass diese Landesregierung endlich beginnt zu handeln: für ein zukunftsorientiertes Niedersachsen und für die Mobilität von heute und morgen. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Gesunde Zähne von Anfang an - zahnärztliche Vorsorge für alle Kinder in Kitas stärken
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Heute ist ein guter Tag für alle Kita-Kinder in Niedersachsen. Mit der Gruppenprophylaxe und nun bald unbürokratischeren zahnärztlichen Untersuchungen ersparen wir den Eltern unnötigen Formularkram und den Krankenkassen erhebliche Behandlungsfolgekosten. Vor allem aber helfen wir Kindern auf sympathische Weise. Beim Erlernen der Zahnpflege ersparen wir ihnen mit sehr großer Wahrscheinlichkeit folgenschwere Zahnschäden und Besuche bei ZahnärztInnen. Ein befreundeter Zahnarzt sagt: Die Gruppenprophylaxe dauert je nach Zahl der Kinder 20 bis 40 Minuten für alle. Eine kleine Kariesbehandlung dauert für jedes Kind mindestens 20 Minuten, meist deutlich länger. Sehr geehrte Abgeordnete, ich bin froh, dass wir diesen Antrag so schnell beraten konnten, und kann zusagen, dass wir uns um eine zügige gesetzliche Umsetzung kümmern. Dafür brauchen wir auch keine Unkenrufe, wie sie gerade von der CDU-Kollegin geäußert wurden. Wir haben diesen Antrag gemeinsam auf den Weg gebracht. Wenn Sie Vorschläge zu einer schnellen Umsetzung haben, können Sie einfach weiterhin auf uns zukommen und müssen nicht hier im Plenum etwas anmahnen. Herr Rykena, das Beispiel mit der Fluoridbehandlung, das Sie gerade vorgebracht haben, ist, ehrlich gesagt, völlig absurd. Vielleicht haben Sie das auch an den Reaktionen gesehen. Wir haben über genau so etwas im Ausschuss gesprochen. ZahnärztInnen waren bei uns im Ausschuss und haben uns erklärt, dass es lediglich darum geht das habe ich auch in meiner letzten Rede zu diesem Thema hier gesagt, den Mund zu öffnen, einen Blick hineinzuwerfen und dann einen Zettel mit nach Hause zu geben, auf dem steht, ob das Kind Karies hat ja oder nein und ob es zum Zahnarzt, zur Zahnärztin gehen soll - ja oder nein. Es werden keine Behandlungen durchgeführt. Niemand schmiert mit Fluorid herum. Alles ist in Ordnung. Dieses Beispiel war, nach allem, was wir dazu besprochen haben, wirklich völlig absurd. Sehr geehrte Abgeordnete, heute ist also ein guter Tag für Kita-Kinder in Niedersachsen; denn die Grundlage für Angst und gesundheitliche Folgen im Erwachsenenalter liegen oft im Kindesalter. Da setzen wir an. Ich danke deshalb allen, die an diesem Beschluss und an seiner Erarbeitung mitgewirkt haben - und das mit dem nötigen Biss. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Mennen. - Zum Abschluss hat sich
Elbbrücke Darchau / Neu Darchau - Verbindung schaffen, Infrastruktur stärken, Entwicklung fördern!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Zurück zur sachlichen Debatte über die Tagesordnungspunkte 23 und 24 in der heutigen Plenarsitzung! Mehr als 30 Jahre wird nun schon über die Idee einer Elbbrücke zwischen Darchau und Neu Darchau diskutiert, die in den beiden vorliegenden Entschließungsanträgen befürwortet wird. Auch hier in diesem Hause wurde immer wieder darüber geredet. Worauf es aber ankommt, das sind schnelle, konkrete Verbesserungen für die Menschen in der Region im Alltag. Die beiden bestehenden Fährverbindungen Bleckede--Neu Bleckede und Neu Darchau--Darchau müssen besser und vor allen Dingen zuverlässiger, also zum Beispiel tideunabhängiger, werden. Das ist kurzfristig möglich und kann schnell wirken. Deswegen ist es gut, dass das Amt für regionale Landesentwicklung Gespräche mit den Anliegerkommunen aufgenommen hat mit dem Ziel, die Fährverbindungen zu verbessern. Durch die Fähre Bleckede--Neu Bleckede wird die Landesstraße 223 verbunden. Arbeiten an der Landesstraße, beispielsweise Verbesserungen der Fährrampen, werden zum Teil vom Land durchgeführt oder zumindest mitfinanziert. Das Land unterstützt den Fährbetrieb durch eine Modernisierung des Hochwasseranlegers. Und an meinen Vorredner gerichtet: Die Niedrigwasserfähre gibt es, und zwar wird sie mit mehr Kapazität voraussichtlich ab Frühjahr 2026 zwischen Bleckede und Neu Bleckede einsetzbar sein. Die Fährverbindung Darchau--Neu Darchau verbindet eine Kreisstraße. Deswegen können Verbesserungen hier nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz unterstützt werden. Das betrifft sowohl die Straße als auch die Anlegestellen und die Fähre. Wir als SPD-Landtagsfraktion begrüßen es ausdrücklich, dass das Land die Kommunen bei der Beschaffung der neuen Fähren und der Ertüchtigung der Anleger sowohl über das Niedersächsische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz als auch über den Landesstraßenbauhaushalt unterstützt. Wenn die kommunale Seite trotzdem im Rahmen eines kommunalen Verkehrsprojektes vor Ort eine Elbbrücke bauen will, dann ist das selbstverständlich weiterhin möglich. Frau Dr. Liebetruth, entschuldigen Sie die Störung. Herr Bothe hätte eine Zwischenfrage. Möchten Sie die zulassen? Nein, diese jahrzehntelang währende Debatte muss nicht auch noch
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
Die vierte Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD: der Abgeordnete Lilienthal. Vielen Dank, Herr Präsident. - Das ist eine Nachfrage. Der Finanzminister hat eben ausgeführt, dass die Steuerung in Form der Landesbetriebe schlechter sei als in Form der NIA. Das habe ich jetzt in der Form zum ersten Mal gehört. Wir haben ja eine ganze Menge Landesbetriebe in Niedersachsen, die zumindest dahin gehend funktional sind. Von daher frage ich noch einmal nach: Welcher Teil von Steuerung gelingt jetzt in der NIA besser als im normalen Landesbetrieb? Vielen Dank.
Ambulante sozialpädagogische Angebote für junge Straftäter zukunftsfähig weiterentwickeln
Die Studie sagt mir ad hoc nichts. Ich empfehle Ihnen aber dann gleichsam und schicke Ihnen den Bericht zu ich meine, das war auf „Hallo Niedersachsen", in dem genau davon die Rede gewesen ist. Ich empfehle Ihnen sehr, einmal in Brennpunktschulen beispielsweise in Salzgitter zu gehen, in denen man Schülergespräche überhaupt nur noch unter Personenschutz stattfinden lassen kann, in denen es Panikräume gibt, in die sich Lehrer zurückziehen, in die Waffen und anderes mitgebracht werden. Es mag Dunkelfeldstudien geben, nach denen sich Gruppen in den vergangenen Jahren weniger betroffen fühlen. Wir erleben aber auch Lehrer, die exakt das Gegenteil berichten, und das wirklich in dramatischer Form. Diese Lehrkräfte berichten von einem deutlichen Anstieg an Gewalt, Bedrohungen, Beleidigungen, räuberischen Erpressungen, Körperverletzungen und sogar Raub. Immer häufiger werden zudem Waffen
Einsetzung eines 26. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses "Umgang der niedersächsischen Behörden und Gerichte mit dem tatverdächtigten Ausländer im Tötungsfall Liana K. seit seinem erstmaligen Aufgriff in Niedersachsen"
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss heißt deshalb „Parlamentarischer Untersuchungsausschuss", weil sich das Parlament damit eine Aufklärungsmöglichkeit für Sachverhalte gibt, die auf Missstände hindeuten. Letztlich ist er eine Form der parlamentarischen Kontrolle über die Regierung - eine besondere Form mit besonderen Rechten für besondere Sachverhalte. Wir glauben, dass dieser Sachverhalt, wenn man es so nennen kann, ein solcher ist. Warum? Weil hier ein Menschenleben ausgelöscht wurde. Liana, ein junges Mädchen, 16 Jahre alt, vor einem Krieg geflohen, voller Pläne, voller Hoffnung - und wir als Gesellschaft sind nicht in der Lage, sie zu schützen. Wir lassen zu, dass unsere Rahmenbedingungen in diesem Land so gefährlich werden, dass das Liana passiert, dass es jedem unserer Kinder hätte passieren können. Und das nicht, weil ein Mensch sich entscheidet, plötzlich böse zu werden was man nie verhindern kann, sondern weil gefährliche Menschen in unserem Land frei herumlaufen bzw. herumlaufen dürfen, obwohl der Staat längst alle Möglichkeiten hatte, um diese Gefahr zu beseitigen. Meine Damen und Herren, ein wesentlicher Auftrag des Staates ist Gefahrenabwehr für seine Bürger. Wenn eine Regierung diese Gefahrenabwehr nicht leistet, dann fragt das Volk: Warum nicht? Woran lag es? In einer repräsentativen Demokratie übernimmt diese Aufgabe zu einem Teil die Presse, sofern sie an umfänglicher Aufklärung interessiert ist. Aber vor allem übernimmt diese Frage die parlamentarische Opposition. Wir holen mit diesem Antrag das schärfste Schwert der Opposition hervor: den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Der Tod von Liana hat uns alle aufgerüttelt. Wir, die AfD, wollen nicht einsehen, dass man ihren Tod nicht hätte verhindern können. Wir wollen wissen, wo Behörden versagt haben, und wir wollen wissen, wo die Aufsicht über Behörden versagt hat. Was war menschliches Versagen? Was war systemisches Versagen? Was war und ist Regierungsversagen? Wofür trägt diese Regierung die Verantwortung? Um es einmal klar zu sagen: Es ist nicht diese Regierung, die Liana in einen fahrenden Zug gestoßen hat. Nicht sie hat Liana ermordet. Aber es war ihre Verantwortung, sie zu schützen. Und wir wollen wissen, ob sie tatsächlich alles unternommen hat. Wir wollen wissen, ob sie Liana nicht schützen konnte oder ob sie Dinge hat schleifen lassen, Missstände hat laufen lassen. Und wenn sie etwas hätte tun können, es aber nicht tat, dann muss sie die politische Verantwortung übernehmen. Kurz: Es geht um Ausübung parlamentarischer Kontrolle über diese, über unsere Regierung. Und warum nicht, wie üblich, im zuständigen Ausschuss? Zunächst einmal, meine Damen und Herren, haben wir das bereits getan. Es war Stephan Bothe, es war die AfD, die die Unterrichtung im Ausschuss beantragt hat. Das wollen wir alle bitte nicht vergessen. Die Antworten dort haben uns aber nicht befriedigt. Es sind mehr Fragen offen als vor der Ausschusssitzung. Als Nächstes kam die Plenardebatte. Auch da hat uns die Regierung nicht überzeugen können. Innenministerin Behrens hat sich dort darüber beklagt, dass über Behördenversagen überhaupt gesprochen werde. Die Schuld des Täters werde in der öffentlichen Debatte immer kleiner, das Behördenversagen immer größer, sagte sie. Das muss man sich in der Tat auf der Zunge zergehen lassen. Denn zwei Sätze vorher ich habe es mir extra noch mal angeguckt sagte sie: Derjenige, der dringend verdächtig ist, diese grauenvolle Tat begangen zu haben, hätte nicht mehr im Land sein sollen. - Das stimmt, Frau Ministerin, und das nennt man Behördenversagen! Und dann gibt es da noch diesen einen bedeutenden Unterschied zwischen PUA und Ausschuss: Im Ausschuss gilt immer das Mehrheitsprinzip. Sie beantragen dort als Opposition etwas, und die Regierungsfraktionen, die dort die Mehrheit haben, stimmen es weg. In einem PUA das ist der entscheidende Unterschied gilt das Mehrheitsprinzip nur eingeschränkt. Wir haben dort insbesondere das Recht, Beweisanträge zu stellen, also etwa Zeugen zu laden und dort zu befragen. Nun nehmen Sie doch einmal folgende Fragen: Warum wurde der Haftantrag durch die Ausländerbehörde erst am 16. Juli gestellt, wenn der Tatverdächtige doch seit 1. Juli bereits in Haft war? Oder: Wer erstellte den Haftantrag? Unter welchen Arbeitsbedingungen arbeitete derjenige? Welche Hilfen hatte er in der konkreten Situation? Oder: Wieso wird keine Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss in der Haftsache eingelegt? Es gibt hierzu nämlich unterschiedliche Aussagen. Wie wollen Sie darauf Antworten erhalten und gegebenenfalls überprüfen, wenn Sie keine eigenen Beweisrechte haben, also zum Beispiel die Person selber anhören können? Das ist nicht möglich. Wir hoffen sehr darauf, dass die CDU diesen Antrag unterstützt. Wenn sie dies nicht tut, dann sollten Sie alle die CDU fragen, ob sie einen PUA in dieser Sache für unangemessen hält und warum sie dann einen PUA in einer Gehaltsaffäre für angemessen hält. Dieser PUA der CDU war eine ziemliche Luftnummer. Das war der Versuch, sich als Opposition gegen die Regierung zu positionieren: Wir passen auf, wir sind der Wächter der Regierung. Damals ging es um eine unrechtmäßige Beförderung und um Zahlungen. Hier geht es um zentrales Regierungsversagen bei der Gefahrenabwehr zum Schaden des Volkes, das bereits ein Leben gekostet hat. Wo ist ein PUA wichtiger? Diese Frage wird die CDU zu beantworten haben. Ich habe persönlich überhaupt nichts dagegen, wenn die CDU, wie zum Teil schon irgendwie kolportiert, einen eigenen Antrag auf Einsetzung eines PUA stellen will. Den werden wir natürlich unterstützen. Ein Rumreiten auf „Mein Antrag, dein Antrag" ist in der Sache mehr als kindisch. Das ist einfach nicht angemessen. Was ist denn, wenn wir in einem PUA systemisches Versagen feststellen würden, das dann vielleicht noch zum nächsten Mord führt? Wollen wir den Opfern und den Hinterbliebenen dann sagen: „Ja sorry, aber wir als CDU konnten den PUA ja nicht mit beantragen, weil die AfD da schon einen Antrag gestellt hat"? Ist das die Brandmauer? Wenn das die Brandmauer ist, dann, werte Union, schaffen Sie sich gerade selber ab. Diese Sache ist uns wichtig. Daher biete ich der CDU, wie auch an anderer Stelle bereits gesagt, an: Stellen Sie einen eigenen Antrag auf Einrichtung eines PUA, und wir nehmen unseren Antrag zurück, wenn Sie das möchten! Unsere Zahl an Abgeordneten das wissen wir alle reicht nicht aus, um einen PUA selbst durchzusetzen. Meine Damen und Herren, ich appelliere hier auch nicht an einzelne CDU-Abgeordnete. Ich fordere Sie, Herr Lechner auch wenn Sie gerade nicht da sind, und Sie, Frau Hermann, auf: Treffen Sie hier und jetzt als Fraktion eine Entscheidung darüber, ob der Tod von Liana, ob die vielen offenen Fragen und ob das Verhalten dieser Regierung einen PUA wert ist, ja oder nein! Und dann erklären Sie das nicht mir, sondern der Öffentlichkeit! Die 140 Fragen der CDU sind gut und schön. Viele davon sind natürlich die Fragen, die auch ich habe. Aber Stand jetzt ist, dass die CDU eine Anfrage stellt, die Antworten durchgelesen werden, eine Pressemitteilung gemacht wird und meinetwegen noch zwei, drei Folgeanfragen gemacht werden, und das war es dann. Keine eigenen Beweisanträge, keine Zeugenvernehmung, Nachfragen mit einer Verzögerung von Wochen oder gar Monaten! Liefern Sie mir bitte zwei, drei oder liefern Sie mir doch wenigstens ein Argument, warum das hier angemessen sein soll! Wenn irgendetwas Oppositionsaufgabe ist, dann das hier. Wir beantragen die sofortige Abstimmung. Vielen Dank.
Wie ist es um die Zukunft der Tagesbildungsstätten in Niedersachsen bestellt?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Rykena, das ist schwer zu beziffern, da es von den Schulträgern abhängt, welche Modelle sie fahren: ob sie alle Tagesbildungsstätten erhalten, ob es alles freie Träger waren oder ob sie Schulen zusammenlegen, ein größeres System bauen und mehrere Tagesbildungsstätten zusammen betrachten. Insofern kann ich das nur beziffern, wenn Sie die Frage konkretisieren. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Herr Rykena, Sie können für die zweite Zusatzfrage
Prüfung und Erarbeitung eines landesweiten Unterstützungsmodells für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 (Prüfung eines niedersächsischen "Landespflegegeldes")
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Frau Prell, zuerst habe ich gedacht: Reden Sie überhaupt zum Antrag der AfD? Denn außer Hetze und Polemik ist ja nicht viel gekommen. Ich bitte um Ruhe. Wer hier hetzt und wer hier spaltet, das liegt doch wohl auf der Hand. Das haben Sie hier doch eindrücklich bewiesen. Jetzt komme ich zu Ihren Aussagen: Natürlich ist die Pflege hier auch ohne ausländische Pflegekräfte überhaupt nicht zu stemmen. Wenn Sie schon im Programm der AfD lesen, dann lesen Sie bitte auch weiter und gucken, was wir zur Arbeitsmarktintegration sagen! Das ist ganz klar. Aber Sie halten uns ständig etwas anderes vor. Das ist Lüge, und das ist Hetze! Ich bitte die SPD, jetzt langsam zur Ruhe zu kommen. Wir haben hier ein parlamentarisches Mittel der Kurzintervention. Das müssen Sie sich jetzt anhören. Sie können darauf entsprechend antworten. Bitte! Jetzt würde ich gerne noch einmal auf den Punkt mit den Studiengängen zu sprechen kommen. Sie wollen immer alles weiterentwickeln und die Ausbildung weiter qualifizieren. Super! Aber dann machen Sie doch bitte die aktuelle Ausbildung nicht kontinuierlich schlechter! Denn die Studiengänger sind die Letzten, die die Versorgung am Bett durchführen. Ich glaube, das dürfte Ihnen auch klar sein. Vielen Dank. Bevor wir jetzt mit der Antwort fortfahren, möchte ich darauf hinweisen, dass Ausdrücke wie „Lüge" und
Zentralisierung und Digitalisierung der Gebührenerhebung und -bearbeitung bei der Polizei voranbringen - Effizienz steigern, Digitalisierung nutzen, KI-Potenziale prüfen
Ich bitte um ein bisschen mehr Aufmerksamkeit! Die CDU steht für Sicherheit mit Maß, Verstand und Haltung. Wir liefern, wir handeln, während andere hoffen. Denn Sicherheit ist kein Feld für Experimente, sondern das Fundament jeder Freiheit. Oder, um es mit einem Satz zu sagen: Wir stehen an der Seite derer, die unser Land schützen, und nicht am Spielfeldrand der Ideologie. Jetzt kommt es, Herr Zinke: Nicht alle, aber die entscheidenden Stimmen in den Anhörungen haben klargemacht: Wir als CDU lagen mit unserem Antrag aus dem Jahr 2023 genau richtig. - Jetzt liegt es an Ihnen. Wer Verantwortung trägt, muss handeln - und nicht erst, wenn die Lange brenzlig wird. Ein besseres Niedersachsen ist machbar, wenn wir die schützen, die unser Land schützen. Ihr Antrag ist ja nicht falsch, kann er ja auch gar nicht! Er ist ja schließlich die 2.0-Variante unseres Antrags von vor 872 Tagen. Ihr Antrag kommt nur zu spät, und das Entscheidende fehlt, nämlich erstens die Bearbeitung der Gebührentatbestände im Kostentarif 108. Jede polizeiliche Amtshandlung vom Platzverweis bis zur Räumung muss kostendeckend abgebildet werden. Zweitens fehlt die Einführung neuer Gebührentatbestände. Wer vorsätzlich Einsatzlagen verursacht, muss die Kosten tragen. Das ist Gerechtigkeit - kein Strafmaß. Dennoch freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. Ich bin mir sicher, dass diese nicht mehr 872 Tage dauern werden; denn so viel Zeit werden wir und werden Sie nicht mehr haben. 2027 wollen wir das Ruder übernehmen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unser Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke ist nicht mehr zeitgemäß und bedarf einer Novellierung - nicht zuletzt, weil die Gesetzessystematik nicht mehr dem heutigen Standard entspricht. Lieber Herr Uhlen, vielen Dank für Ihre Ausführungen zu psychisch kranken Menschen. Wir sprechen heute aber nicht über die ambulante oder stationäre psychiatrische Versorgung, sondern wir sprechen heute ganz explizit über die Veränderung, die Novellierung des NPsychKG. Das ist wichtig. Denn wenn wir das miteinander vermischen, dann führt das zu erheblichen Verunsicherungen bei den Menschen im Land. Das Niedersächsische PsychKG hat sich nämlich bewährt, und zwar durch seinen dualen Charakter. Präventiv regelt das Niedersächsische PsychKG, dass Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen besseren Zugang zu Behandlungen bekommen. Reaktiv regelt das Gesetz, dass bei Eigen- oder Fremdgefährdung Menschen schnell und unter Abwägung aller Rechtsgüter auch gegen ihren Willen in eine stationäre Behandlung eingewiesen werden können. Deshalb befassen sich spezialisierte Juristinnen und Fachpersonen damit, und zwar nicht ohne Grund, meine Damen und Herren. Es wurde umfangreich recherchiert. Akteurinnen und Akteure in der Versorgung, Betroffene und die relevanten Ressorts, wie die für innere Sicherheit und Justiz und vor allem für den Datenschutz, wurden mit einbezogen. Aufgrund der sich in letzter Zeit mehrenden wirklich schrecklichen Ereignisse, in denen Menschen mit vermuteter oder bestätigter psychischer Erkrankung die öffentliche Sicherheit bedroht haben, hat der Gesetzentwurf neue Herausforderungen adressiert. Daher haben wir den faktisch fertigen Gesetzentwurf noch einmal nachgeschärft, um ihn an diese Herausforderungen anzupassen - in enger Abstimmung mit dem Innen- und dem Justizministerium. Meine Damen und Herren Abgeordnete, Ziel muss es sein, ein Gesetz zu schaffen, das seinen alten, dualen Charakter behält, die aktuellen Sicherheitsanforderungen adressiert, nicht zuletzt aber auch anwenderfreundlich ist. Herr Minister, entschuldigen Sie, dass ich Ihnen ins Wort falle. Es gibt den Antrag von Herrn Holsten, eine Zwischenfrage stellen zu dürfen. Lassen Sie sie zu? Bitte, Herr Holsten! Herr Minister, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.
Rückbau stillgelegter Windkraftanlagen samt Fundamenten in Niedersachsen
Herr Dr. Kerzel, Herr Minister Meyer möchte antworten. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben keine Erkenntnisse, dass von Fundamenten in großem Maßstab Umweltgefahren ausgehen, also etwa Schadstoffe austreten. Sie haben keine Beispiele genannt, und uns sind auch keine Fälle bekannt. Aber wenn es einen solchen Verdacht gibt, dann gehen wir natürlich jedem Einzelfall nach. Ich will einmal sagen, weil Sie es eben beim Beton angesprochen haben: Man kann die Fundamente sehr gut recyceln. Alle Bestandteile das Fundament, der Beton und der Stahl können zerkleinert werden: Wiederverwendung im Bau, Sekundärstahlgewinnung. Auch den Beton kann man, wenn man ihn zerkleinert, nutzen, damit für den Tiefbau nicht so viel Naturbeton mit Sand und Kies gemischt werden muss mein Vater war Bauarbeiter; ich weiß, wie eine Betonmischung entsteht, sondern das alte Material für die Beimischung genutzt werden kann. Das Recycling von Baustoffen ist auch eine Forderung, die die Bauwirtschaft immer wieder erhebt. Es wäre schade, wenn die Fundamente, nachdem sie zerkleinert worden sind, einfach auf eine Bauschuttdeponie kommen. Die Regierung hat eine Kommission für zirkuläres Wirtschaften eingerichtet, in der wir mit der Industrie zusammenarbeiten. Die Anlagen und auch die Fundamente enthalten wertvolle Rohstoffe, und deshalb sollte man sie, wenn man sie zurückbaut, zerkleinern, recyceln und in bestimmten Bereichen wieder benutzen. Das ist nachhaltig, und es ist immer schade, wenn etwas einfach nur auf eine Deponie kommt. Wir sollten so viel wie möglich aus diesen Fundamenten machen. Das wird beim Bau von Windrädern übrigens bereits berücksichtigt. Es ist vorgeschrieben, einen großen Anteil zu recyceln. Eine ähnliche Debatte wird ja auch über das Lithium geführt. Ich war gerade bei Europas größter Lithium-Recyclinganlage, die unser Gewerbeaufsichtsamt in Niedersachsen, in Meppen, genehmigt hat. Dort werden Autobatterien angeliefert, weil bei denen das Recycling vorgeschrieben ist. Die kommen in die Anlage rein, und hinten kommt eine Masse raus, aus der man das wertvolle Lithium wiedergewinnen kann. Dann brauchen wir es nicht aus anderen Ländern zu importieren. Für Batterien aus E-Autos ist vorgeschrieben, dass sie recycelt werden. Es ist schön, dass Europas größte Lithium-Recyclinganlage in Niedersachsen steht, betrieben von einem kleinen Unternehmen, das aber wachsen wird. Dieses Lithium kann dann auch für andere Quellen genutzt werden Uns geht es darum nicht nur bei der Energieversorgung, sondern auch bei den Rohstoffen, auch bei Fundamenten, eine Nachhaltigkeit zu haben. Deshalb ist es auch unser Ziel, den Boden nach einer Nutzung so gut wie möglich wiederherzustellen.
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Heere, inwiefern ist in Ihrer politischen Bewertung die Errichtung der NIA mit dem Grundgedanken der Schuldenbremse vereinbar? Herr Minister Heere!
Elbbrücke Darchau / Neu Darchau - Verbindung schaffen, Infrastruktur stärken, Entwicklung fördern!
Abschließende Beratung: Landeseigene Rückführungsvollzugsbehörde schaffen - Niedersachsen zum Vorbild für effektiven Rückführungsvollzug machen - Antrag der Fraktion der
Elbbrücke Darchau / Neu Darchau - Verbindung schaffen, Infrastruktur stärken, Entwicklung fördern!
das Ihnen die Förderung aus dem kommunalen Straßenbautitel verwehren würde? Nein. Die Frage, ob das im Landes-Raumordnungsprogramm hinterlegt ist, ist nicht entscheidend für die Frage: „Ist das förderfähig oder nicht förderfähig?", sondern das richtet sich nach den Grundlagen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes.
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
Herr Minister, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Lilienthal, es gilt, was ich eben schon ausgeführt habe: Es gibt klar definierte Beteiligungsrechte im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens - so wie auch Sie Rechte in Bezug auf alle Landesbeteiligungen haben. Sie haben im Haushaltsausschuss ohnehin die Möglichkeit, die Arbeit der Landesbeteiligungen entsprechend zu kontrollieren. Und selbstverständlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, sich dort einzelne Baumaßnahmen konkret anzuschauen. Insofern gibt es an dieser Stelle überhaupt keine Defizite. Wir haben vor, mit dieser Maßnahme etwas umzusetzen, das in anderen Bundesländern gang und gäbe ist. Ich verweise zum Beispiel auf die BImA des Bundes, die im Rahmen einer solchen Struktur auch völlig unproblematisch Maßnahmen umsetzt. Es ist überhaupt kein Problem, dass wir diese einzelnen Maßnahmen in den Ausschüssen, im Haushaltsausschuss diskutieren, dass Sie an dieser Stelle selbstverständlich die Transparenz bekommen, die Sie haben wollen. Das ist nicht das Thema; denn es geht hier nicht darum, etwas zu machen, das in irgendeiner Art und Weise Beteiligungsrechte einschränkt. Das ist gar nicht beabsichtigt, sondern die Ziele sind mehr Effizienz, mehr Nachhaltigkeit, eine langfristige Abbildung der Kosten in den Haushalten und eine langfristige Absicherung der Unterhaltungsbedarfe. Etwas, das wir über Jahrzehnte vernachlässigt haben, soll jetzt endlich geschehen. Das ist das Ziel der Landesregierung, und deshalb wird diese Maßnahme auch eine richtige Maßnahme sein. Vielen Dank. Die nächste Zusatzfrage kommt aus der SPD-Fraktion:
Landeseigene Rückführungsvollzugsbehörde schaffen - Niedersachsen zum Vorbild für effektiven Rückführungsvollzug machen
äsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nein, Herr Bothe, ich bin durchaus da gewesen. Ich ertappe Sie jetzt ja schon zum wiederholten Male. Vielleicht liegt es ja an meiner Person das mag ich nicht in Abrede zu stellen, dass Sie mir grundsätzlich nicht aufmerksam zuhören. Ich kann Ihre Kalamität wirklich verstehen. Der Antrag, den Sie aufgeschrieben haben, ist eben zu dünn, das haben die Beratungen im Innenausschuss auch klar ergeben. Aus dieser Patsche werde ich Ihnen jetzt aber nicht heraushelfen. Das Papier, das Sie da in die Welt gebracht haben, genügt eben nicht, um hier im Hause eine Mehrheit zu finden, um Strukturen zu verbessern und Probleme zu lösen. Damit müssen Sie sich abfinden. Arbeiten Sie besser! Schreiben Sie bessere Anträge! Herzlichen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion der SPD.
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
Herr Minister Heere wird antworten. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie bezogen sich auf den Vergleich der Steuerung zwischen einem Landesbetrieb und der Anstalt. Die Anstalt ist deutlich wirtschaftlicher. Wir werden an dieser Stelle intensiv die Kompetenzen nutzen, die das staatliche Baumanagement zur Verfügung stellt. Gerade bei den Veranschlagungsfragen, die ich schon mehrfach angesprochen habe, sehen wir deutliche Vorteile. ‑ Ja, genau. Ich finde, die Frage nach dem Warum ist völlig berechtigt. Insofern schlage ich vor, dass wir auch dazu, weil das wieder eine der Fragen ist, die man hier nicht in wenigen Worten darstellen kann, zum 29. Oktober eine Vorlage erstellen, damit wir das im Detail darstellen können. Es gibt im Detail gute Argumente, warum wir hier auf das Anstaltsmodell und nicht auf einen Landesbetrieb setzen. Herzlichen Dank. Die fünfte und somit letzte Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD: wiederum der Abgeordnete Lilienthal.
Wie ist es um die Zukunft der Tagesbildungsstätten in Niedersachsen bestellt?
Herr Dr. Philippi, Sie haben das Wort. Eine Zahl ist schwierig zu nennen. Sie wissen ja, wie die Systematik ist. Eine hundertprozentige Finanzierung über die Eingliederungshilfe ist nicht möglich. Die aktuelle Rechtsprechung steht dagegen. Aufgrund der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung besteht kein Rechtsanspruch mehr auf die vollständige Finanzierung der Tagesbildungsstätten aus den Mitteln der Eingliederungshilfe. Aus einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen folgt im dort entschiedenen Einzelfall, dass sich der Anteil der Aufwendungen für schulische Bildung auf ca. 42 % und für Eingliederungshilfe auf ca. 58 % beläuft. Das ist der Rahmen, über den wir hier reden und innerhalb dessen wir verhandeln. Ich reiche Ihnen das gerne nach, aber eine ungefähre Zahl werde ich Ihnen hier nicht nennen. Vielen Dank, Herr Minister. - Zur zweiten Zusatzfrage
Vorreiterrolle für Niedersachsen: Jetzt Grundlagen für "autonome Zukunftsprojekte" legen!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns in dieser Runde einig, dass wir alle das Thema, über das geredet wird, als ein wichtiges und auch zukunftsträchtiges Thema einschätzen, auf das es sich lohnt, einen genauen Blick zu werfen. Gerade deshalb glaube ich allerdings auch, dass es sehr hilfreich ist, die Fakten zur Kenntnis zu nehmen. Dass dieser Antrag abgelehnt wird, passiert nicht, weil man sich dem Thema nicht widmen wollte, sondern weil man feststellen muss, dass die Punkte, die in dem Antrag gefordert werden, entweder bereits umgesetzt werden oder dass die geforderte Form der Umsetzung übrigens auch ausweislich der Anhörung, die durchgeführt worden ist, und der Unterrichtung nicht zielführend ist. Deswegen muss man sich etwas detaillierter damit auseinandersetzen. Ich will eingangs sagen: Automatisierte Fahrzeuge sind zunehmend das Rückgrat der Mobilität von morgen. Sie steigern unsere Sicherheit. Erst am gestrigen Tag fand ein hoch spannendes ADAC-Forum statt, wo auch Best-Practice-Beispiele vorgestellt wurden und gezeigt wurde, was in diesem Bereich möglich ist, um ein Mehr an Sicherheit zu bieten. Ich empfehle jedem, sich das mal anzugucken - übrigens auch auf dem Testfeld, unter realen Bedingungen. Es ist wirklich bemerkenswert, was da gemacht wird. Diese Fahrzeuge schaffen neue Mobilitätsangebote. Damit sichern sie übrigens auch Arbeitsplätze und Innovationen in unserem Land. Für all das lohnt die Anstrengung beim Thema autonomes Fahren und zu fragen: Wie können wir das vermehrt umsetzen? Ich will in der Kürze der Zeit zumindest zwei, drei Punkte ansprechen. Es wird gesagt: Wir müssen das Testfeld erweitern. Das ist nicht nötig, und zwar deshalb, weil das Testfeld bereits heute alle Straßenkategorien abbilden kann. Der sogenannte Digital Twin, der digitale Zwilling, sowie mobile Messstationen stellen sicher, dass die Datenerfassung je nach Forschungsbedarf flexibel erweitert werden kann. Die grundsätzliche Erweiterung, die hier gefordert wird, ist in der Sache und fachlich auch schon jetzt vollumfänglich möglich. Wir legen bereits jetzt einen besonderen Fokus auf Kooperation mit dem DLR, der TU Braunschweig, der Leibniz-Universität, der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig und zahlreichen Partnerinnen und Partnern aus der Industrie. Wir können bereits jetzt sicherstellen und legen Wert darauf, dass es einen niedrigschwelligen Zugang zu Testdaten für Forschung, auch im Nachwuchsbereich, gibt. Die Universitäten können für nicht kommerzielle Zwecke schon heute umfangreich auf Datenpakete des Testfeldes für Niedersachsen zugreifen, um Innovation und Talente zu fördern. Auch das geht bereits alles. Ich will unbedingt noch den Hinweis geben: Projekte im öffentlichen Nahverkehr können wir machen, aber wir müssen dafür nicht Baden-Württemberg schauen. Ich empfehle dringend: Schauen Sie um die Ecke, nach Burgdorf, schauen Sie nach Geestland! In Burgdorf fährt bereits der ALBUS, ein großer Linienbus, vollautomatisiert. In Geestland gibt es ein weiteres Projekt. Auf der Schiene geht Niedersachsen mit dem Forschungsprojekt „Automatisierter Regionaltriebzug mit European Train Control System" voran mit dem Ziel, die Digitalisierung und den Energieverbrauch im Schienennahverkehr nachhaltig zu verbessern. Sie sehen, beim Thema „Entwicklung/Einführung von autonomen und automatisierten Mobilitätssystemen" stehen wir hier in Niedersachsen mitten auf dem Spielfeld. Und das ist richtig! Wir brauchen keinen Antrag, der suggeriert, wir müssten das alles machen, wenn wir es bereits jetzt machen. Wir werden genau diese Maßnahmen beständig fortführen, überprüfen und dort, wo es sinnhaft ist, auch erweitern. Damit sind wir dann auf einem guten Weg, übrigens ganz im Sinne dessen, was der Antrag vom Titel her suggerieren möchte. Aber wir machen das schon! Herzlichen Dank.
Sie haben also 2:11 Minuten. Bitte! Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Justizministerin, da Sie meine Zwischenfrage bedauerlicherweise nicht zugelassen haben, habe ich zusätzliche Redezeit beantragt. Mit Freude haben wir als CDU-Fraktion vernommen, dass die Regelung über die elektronische Aufenthaltsüberwachung die elektronische Fußfessel aus dem geplanten Gesetzentwurf zur Änderung des NPOG herausgenommen und vorgezogen werden soll. Das hatten wir im Innenausschuss Herrn Watermann kann sich bestimmt erinnern zumindest auch schon mal angesprochen, um das Verfahren zu beschleunigen, um die Opfer von häuslicher Gewalt eher zu schützen. Ich möchte Sie gerne fragen: Wie sieht der Zeitplan aus, wenn Sie diese Regelung jetzt erfreulicherweise vorziehen? Danke.
Der Fall Friedland mahnt: Rückführungen beschleunigen, Verfahren klar strukturieren - rot-grüne Zerstrittenheit beenden
Anderthalb Minuten. Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Innenministerin hat klargemacht, dass dieser Fall höchste Priorität im Innenministerium zur Aufklärung hat. Es ist richtig, dass das so abgearbeitet wird. Diese Debatte hat aber auch klar die Zerstrittenheit zwischen Rot und Grün in der Frage gezeigt, ob nun dieses Dublin-Zentrum in Niedersachsen eingerichtet wird, ja oder nein. Der Ministerpräsident hat gesagt, es wird eingerichtet. Die Innenministerin hat gesagt, das Dublin-Zentrum wird eingerichtet. Wir haben jetzt auch grünes Licht vom Bund. Deswegen kann diese Organisationsentscheidung allein vom Innenministerium hier und heute umgesetzt werden. Was Sie daran hindert, diese Organisationsentscheidung zu treffen, ist klargeworden. Frau Hartmann hat es hier ganz klar gesagt: Sie persönlich will ein solches Dublin-Zentrum in Niedersachsen nicht, obwohl es das in Hamburg, in Brandenburg und auch in Bayern in Form des Ankerzentrums gibt. Deshalb will ich ganz deutlich sagen: Wir werden Sie, Frau Innenministerin, natürlich auch daran messen, ob Sie sich jetzt endlich gegenüber dem grünen Koalitionspartner durchsetzen und dieses Zentrum in Niedersachsen errichten und damit klarmachen, dass wir die Probleme der Menschen im Land lösen und damit das machen, was von uns in der Politik erwartet wird. Denn um die Rechten im Land nicht weiter stark zu machen, ist es nötig, dass die Probleme nicht nur benannt, sondern tatsächlich auch gelöst werden. Deswegen sage ich abschließend: Lassen Sie uns im Landtag die Innenministerin in der Entscheidung, dieses Zentrum in ihrem Geschäftsbereich einzurichten, gemeinsam unterstützen! Vielen Dank.
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
Frau Präsidentin. - Vor dem Hintergrund, dass der Finanzminister gerade noch mal herausgestellt hat, wie wichtig es ist, dass landeseigene Gebäude gebaut werden, frage ich: Welche zusätzlichen Baukapazitäten hebt denn die NIA? - Vielen Dank. Herr Minister!
Zentralisierung und Digitalisierung der Gebührenerhebung und -bearbeitung bei der Polizei voranbringen - Effizienz steigern, Digitalisierung nutzen, KI-Potenziale prüfen
der Diskussion sind. Bitteschön, Frau Buschmann! Herr Präsident! Herzlichen Dank, Herr Lühmann, für das Zulassen der Zwischenfrage. Ich habe gesagt: Ich stehe „nicht am Spielfeldrand der Ideologie". Ich habe niemals gesagt und ich möchte gerne wissen, wie Sie darauf kommen, dass dieser Antrag ein ideologischer Antrag sei. Liebe Kollegin Buschmann,
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
entscheidet die Landeregierung selber. Herr Minister! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Thiele, zu dem ersten Bereich: Es steht mir fern, Ihnen vorzuschlagen oder in irgendeiner Art und Weise Vorgaben zu machen, wo Sie welche Fragen stellen. Ich habe nur darauf verwiesen, dass manche Komplexität, die Sie hier benennen und bei der ich es auch für völlig gerechtfertigt finde, dass sie im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens diskutiert, geklärt und am Ende entschieden werden muss, für die Fragestunde wenig geeignet ist. Das war einfach nur ein allgemeiner Hinweis. - Okay! Ich will nur den Hinweis geben, dass es die Möglichkeit gibt, mit den Fachleuten diese Fragen von einer erhöhten Komplexität in aller Ruhe im Ausschuss zu beraten. Ich finde, der Hinweis ist völlig unproblematisch. Wie gesagt, es soll keinerlei Vorgabe in Bezug auf Ihre parlamentarischen Rechte sein. Nun zu Ihrer Frage nach den Beteiligungsrechten, die ich absolut relevant finde. Ich habe eben schon deutlich gemacht, dass die NIA nicht die Zielstellung hat, irgendwelche Beteiligungsrechte zu reduzieren. Aber wir haben natürlich eine Problemstellung. Wir haben sie in unserem Geschäftsoptimierungsprozess analysiert von Beginn der Aufstellung von Haushaltsunterlagen Bau an, wie Bauämter vor Ort Planungen vorantreiben und mit allen Prozessschritten inklusive der detaillierten und mehrfachen Beteiligung des Landesrechnungshofs und von Parlamentsausschüssen und haben herausgefunden, dass wir in diesem Gesamtprozess viel zu langsam sind. Der Gesamtprozess kann nur beschleunigt werden das ist, wie ich in Erinnerung habe, übrigens auch eine der Feststellungen des Landesrechnungshofs, wenn wir in diesem Gesamtprozess die vielen redundanten Prüf- und Aufsichtsschritte reduzieren. Dadurch erhöhen wir Risiken. Das Parlament hat weiterhin seine vollständigen Beteiligungsrechte. Es ist völlig klar, dass wir mit gewissen höheren Risiken arbeiten. Das ist auch notwendig. Wir werden nicht mehr klarkommen, wenn wir in Deutschland es ist ja ein sehr grundsätzliches Problem, das wir hier diskutieren so weitermachen, dass jeder Prozess beim Bau öffentlicher Infrastruktur mit extrem großen Abstimmungsfragen, mit extrem langen Vorlaufzeiten, mit sehr vielen Beteiligten stattfindet. Wenn wir das unverändert weiterführen, werden wir es nicht schaffen, die großen Investitionsvolumina, die wir jetzt unbedingt in Baumaßnahmen im Verkehrssektor und im Gebäudesektor usw. umsetzen müssen, umzusetzen. Das SBN muss dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Daran arbeiten wir intensiv. Sie kennen unsere Pläne zur Geschäftsprozessoptimierung im SBN. Wir werden diese konsequent vorantreiben. Insofern werden wir aber nicht mit dem gleichen Kontrollaufwand arbeiten können, weil wir durch diesen extrem langsam wären und sich die Dinge um extrem lange Zeiten verzögern würde. Das bedeutet in keinster Weise, dass hier die Rechte des Parlaments beschnitten werden, sondern das Parlament kann sich bei der Aufstellung von Haushalten das habe ich vorhin schon gesagt, in denen kein Mietbestellbau über die NIA kommt, wenn nicht eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung ausgebracht wird das gilt selbstverständlich auch für den Haushaltsausschuss weiter über die einzelnen Baumaßnahmen informieren. An dieser Stelle gibt es überhaupt keine Probleme. Die Gesamtaussage muss aber sein das sieht, wie ich informiert bin, auch der Landesrechnungshof so: Wir müssen an allen Stellen auch ein Stück weit die überbordenden Kontrollrechte zurückfahren. Die zusätzlichen Risiken, die damit einhergehen, werden wir abbilden, indem wir größere Risikopuffer in die Maßnahmen einbauen. Sprich: Das, was wir an Kosten vorsehen und abseits der reinen Baukosten als Risiken besteht, muss hier natürlich auch entsprechend eingeplant sein. Sie gucken mich jetzt so fragend an, warum wir das machen: Mit diesem Ansatz werden wir nicht durchs Loch kommen. Wir werden es nicht schaffen, die notwendige deutliche Beschleunigung herbeizuführen, wenn wir weiterhin auf allen bisherigen Abstimmungs‑, Prüf- und Kontrollprozessen beharren. Dann werden wir die notwendige Beschleunigung nicht hinbekommen. Herzlichen Dank. Die vierte Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD:
Einsetzung eines 26. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses "Umgang der niedersächsischen Behörden und Gerichte mit dem tatverdächtigten Ausländer im Tötungsfall Liana K. seit seinem erstmaligen Aufgriff in Niedersachsen"
kommen Sie bitte nach vorne! Sie haben das Wort. Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 11. August ereignete sich in Friedland eine Tragödie, die uns tief erschüttert hat. Ein 31-jähriger Iraker, vollziehbar ausreisepflichtig, soll eine 16-jährige Ukrainerin gegen einen Zug gestoßen haben. Die junge Frau verstarb. Eltern, Familie und Freunde sind fürs Leben gezeichnet. Das darf das ist gesagt worden nicht folgenlos bleiben. Einfach weiterzumachen, verbietet sich. Die Landesregierung muss diesen Fall lückenlos aufklären und Missstände abstellen. Denn was in Friedland geschehen ist, wirft weiterhin gravierende Fragen auf. Wie konnte es passieren, dass ein Mann, der seit März ausreisepflichtig war, mehrfach auffällig wurde und in Haft saß, dennoch frei herumlief? Warum dauerte es so lange, bis ein Antrag auf Abschiebungshaft gestellt wurde, und warum wurde dieser Antrag dann so mangelhaft begründet, dass das Amtsgericht ihn ablehnen musste? Warum wurde gegen diese Entscheidung des Amtsgerichts keine Beschwerde eingelegt, und warum hat niemand den Überblick behalten, als dieser Mann offenbar mehrfach unter- und wieder auftauchte? Hier geht es am Ende um politisches Handeln und auch um politische Verantwortung. Und diese Verantwortung trägt Frau Innenministerin Behrens. Meine Damen und Herren, seit Bekanntwerden des schrecklichen Falls von Friedland fordert die CDU-Fraktion lückenlose Aufklärung. Doch die Landesregierung ist dieser Forderung bislang unzureichend nachgekommen. Wir haben gefordert, dass sich die Innenministerin unverzüglich persönlich im Innenausschuss erklärt. Sie kam aber nicht persönlich, sondern hat die Fachebene geschickt. Wir haben also im Ausschuss statt der Ministerin die erschienenen Fachbeamten hartnäckig befragt. Dabei fiel auf, dass einiges ungeklärt blieb. Wir haben das Thema dann im September-Plenum in einer Aktuellen Stunde zum Gegenstand der Beratung des Landtags gemacht. Dort hat sich die Innenministerin erstmalig öffentlich erklären müssen. Wir haben dann den Ministerpräsidenten hier dazu befragt, aber am Ende sind nach wie vor viele Fragen offengeblieben. Das akzeptieren wir so nicht, meine Damen und Herren. Deshalb haben wir am 18. September eine Kleine Anfrage mit knapp 150 Fragen eingereicht. Zusätzlich haben wir eine Aktenvorlage beantragt, um uns selbst ein eigenes Bild nach Aktenlage machen zu können. Damit haben wir viele parlamentarische Instrumente eingesetzt, um diesen Fall sachgerecht aufzuklären. Frau Innenministerin, Sie müssen sich fragen: Wo haben Einzelne versagt, wo waren Abläufe unklar, und wo war das System auch schlicht strukturell überfordert? Wenn individuelles Versagen durch Überlastung entsteht, dann ist eben auch das am Ende systematisches Versagen. Und für systematisches Versagen trägt auch die Landesregierung Verantwortung - niemand sonst, meine Damen und Herren. Wir geben der Landesregierung letztmalig die Chance, ihre Verantwortung wahrzunehmen. Wir erwarten eine vollständige, nachvollziehbare Antwort auf unsere Anfrage, ohne unnötige Verzögerung. Wir erwarten, dass die Akten dem Landtag zügig und vollständig vorgelegt werden, und wir erwarten, dass die Aufklärung oberste Priorität im Innenministerium und auch in dieser Koalition hat. Denn wer jetzt noch mauert, schönredet oder vertröstet, ist für weiteren Vertrauensverlust in unsere staatlichen Stellen mitverantwortlich. Meine Damen und Herren, ein Untersuchungsausschuss ist kein Selbstzweck, sondern das schärfste Schwert des Parlamentarismus. Dieses Instrument setzen wir dann ein, wenn andere Wege zur Aufklärung versagen. Dort sind wir schlichtweg jetzt noch nicht angelangt. Aber sollte die Landesregierung unsere Fragen nicht oder ausweichend beantworten, sollte sie die Aktenvorlage verzögern oder die Verantwortung zerreden, dann behalten wir uns als CDU-Fraktion vor, einen Untersuchungsausschuss zu beantragen. Was wir allerdings nicht mitmachen, ist die politische Show der AfD-Fraktion. Das Parlament verfügt derzeit nicht über die notwendigen Informationen, um die Frage nach der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses seriös beantworten zu können. Das ist der Unterschied, Herr Wichmann, zwischen echter Aufklärungsarbeit und einer bloßen politischen Instrumentalisierung eines schrecklichen Falls durch die AfD: Wir müssen die Antworten der Landesregierung kennen, bevor wir über weitere Schritte entscheiden. Die AfD überspringt am Ende diesen Punkt wie so oft, um sich selbst zu inszenieren. Denn von der AfD kam bisher rein gar nichts das will ich ganz deutlich sagen: keine Kleine Anfrage, kein Antrag auf Akteneinsicht, keine wirkliche inhaltliche Befassung mit diesem Fall. Aber jetzt unmittelbar mit dem schärfsten Schwert des Parlaments kommen - das ist typisch für die AfD, aber das passt schlichtweg nicht zusammen. Die Kollegen von der SPD und den Grünen haben gesagt, dass Ihr Einsetzungsantrag große Teile der Themenstruktur und der Fragen unserer umfassenden Anfrage übernimmt. Das sei hier nur als Randnotiz genannt. Abschreiben ist keine Aufklärung, und das ist auch keine Übernahme von Verantwortung, Herr Wichmann. Diese Art der AfD-Politik mag sich für Ihre Social-Media-Arbeit immer wieder nutzen lassen, aber den Interessen des Landes dient sie nicht. Herr Ministerpräsident, Frau Innenministerin, ich appelliere an Sie, die Sache jetzt schonungslos aufzuklären und die Fehler in diesem Fall klar zu benennen. Denn wer Verantwortung trägt, der muss sie auch übernehmen. Vielen Dank.
Hauswirtschaft und Alltagskompetenzen in Niedersachsen weiter stärken
genau um den Antrag, den Sie letzte Woche im Ausschuss weggestimmt haben und der einen Schwerpunkt mit Blick auf den Bereich Schule hat, geht es. Es ging uns um die Verbraucherschutzprävention und die Vermittlung von Alltagskompetenzen bei unserer jungen Generation. Das war unser Schwerpunkt, und dazu hat es auch eine ausführliche Anhörung im August gegeben. Unter anderem die LAG Hauswirtschaft, die DGE, die Landfrauen haben sich dort zu Wort gemeldet. Unser Antrag wurde von allen vollumfänglich begrüßt. Es gab überhaupt keine Kritikpunkte. Alle waren sehr erfreut über diesen Antrag. Wir hatten volle Zustimmung. Deswegen war ich ja so sehr verwundert, als Sie letzte Woche, Mittwochmorgen kurz vor Ausschussbeginn, Ihren Antrag eingereicht haben, der in eine komplett andere Richtung geht. Von daher wundere ich mich über Ihre Frage, weil Sie damit eigentlich alles dafür tun, dass Ihr Antrag in ein schlechtes Licht gerückt wird, muss ich ganz ehrlich sagen. In unserem Antrag sprechen wir davon, dass wir ein Unterrichtsfach am Beispiel Bayerns einrichten und Alltagskompetenzen und den Bereich Verbraucherschutz und Hauswirtschaft im Kerncurriculum verankern wollen. Von daher stimmt es ja nicht, dass es das alles schon gibt, wie Sie gerade gesagt haben. Ich war gerade da stehen geblieben, dass sich Ihr Antrag eher wie ein Förderprogramm für die Branche Hauswirtschaft liest.
Elbbrücke Darchau / Neu Darchau - Verbindung schaffen, Infrastruktur stärken, Entwicklung fördern!
Herr Schulz-Hendel, Sie kennen das, Sie haben anderthalb Minuten. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dorendorf, nachdem mein Fraktionskollege gefragt hat, ob noch etwas Inhaltliches kommt, und dies nicht mehr gekommen ist, möchte ich Sie darum bitten, hier Fakten auf den Tisch zu bringen. Einige dieser Fakten, Herr Dorendorf, sind Ihnen wahrscheinlich gar nicht bekannt. Ich beginne mit den Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Landschaftsbild. 240 ha sind betroffen, 200 ha von ganz besonderer Bedeutung. Wenn Sie sich damit wirklich inhaltlich auseinandergesetzt hätten, dann hätten Sie gewusst, dass ein Brückenbau, so wie er jetzt geplant ist, ein erheblicher Eingriff mit negativen Auswirkungen auf Natur und Umwelt ist, und das, meine Damen und Herren, bei einem geringen Nutzen. Worauf ich aber hinaus will, ist: Wenn man sich hier schon hinstellt, Herr Dorendorf, und fakten- und orientierungslos für die Brücke plädiert, dann sollten Sie doch zumindest nicht verschweigen, dass der Gutachter des Landkreises Lüneburg festgestellt hat, dass der Brückenbau aufgrund dieser erheblichen Einwirkungen in die Natur nur mit einer EU-Sondergenehmigung möglich ist. Und da fangen die Probleme doch schon an. Herr Dorendorf, Sie dürfen antworten.
Bürokratieabbau für Niedersachsen - Effizienz fördern, Handwerk stärken
äsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Beste kommt immer zum Schluss: Bürokratieabbau! Wir als regierungstragende Fraktionen wollen die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Niedersachsen sichern, wir wollen die Effizienz steigern, wir wollen die Verwaltung modernisieren - und ein Bestandteil dieser Maßnahmen ist der Bürokratieabbau, weil gerade kleinere und mittlere Unternehmen, aber auch das Handwerk, unter der Bürokratielast ächzen. Das betrifft die Kosten, das betrifft aber auch die vielen Personalstellen, die sozusagen für bürokratische Hemmnisse aufgewendet werden. Aber die Landesregierung ist auf einem sehr guten Weg. Im Gegensatz zu dem Kollegen der AfD, der unseren Antrag nicht gelesen hat, kann ich nur sagen: Wir unterstützen mit diesem Entschließungsantrag zum Bürokratieabbau die Landesregierung auf dem Weg, alles einfacher, schneller und günstiger zu machen. Wir begrüßen insbesondere die Erweiterung der Kompetenzen und den Ausbau, aber auch die finanzielle Absicherung der Clearingstelle. Wir haben ihr durch einen Rahmenvertrag mit dem Wirtschaftsministerium ein Initiativrecht gegeben. Das hat die Clearingstelle immer eingefordert. Ich verweise aber gleichzeitig darauf, dass die IHKen und Handwerkskammern, die im Beirat der Clearingstelle sitzen, damit mehr Verantwortung zugewiesen bekommen haben. Denn: Wenn ich ein Initiativrecht habe die IHKen und die Handwerkskammern fordern von der Politik immer ein, Bürokratie abzubauen, dann sitze ich in diesem Beirat in der gleichen Verantwortung und muss natürlich initiativ tätig werden, um zusammen mit der Clearingstelle bürokratische Vorschriften zu identifizieren und zu streichen. Die Initiative der Landesregierung „Einfacher, schneller, günstiger" hat viele Facetten. Eine wesentliche Facette haben wir hier schon mehrfach diskutiert: die NBauO, die bundesweit einmalig ist und bundesweit sehr große Resonanz gefunden hat. Mit der NBauO haben wir ein Instrument zum Bürokratieabbau geschaffen, um Bauen kostengünstiger, schneller und vor allen Dingen bürokratieärmer zu gestalten. Ich will hier jetzt nicht wieder ein Koreferat zur NBauO halten, aber: Bei allem, was wir hier tun, bei allen entlastenden Gesetzen, die wir schaffen, bei aller Bürokratie, die wir abbauen wollen: Wenn die Menschen draußen in den Betrieben, in den Verwaltungen nicht mitspielen, dann werden wir uns an diesem Thema möglicherweise verheben. Was wir brauchen, ist eine neue Fehlerkultur. Wir brauchen ein Umdenken innerhalb der Verwaltung. Es ist nicht allein damit getan, Gesetze zu ändern oder zu streichen, sondern man muss auch mal die Möglichkeiten, die man in den Baubehörden, in den kommunalen Verwaltungen unstreitig hat, wahrnehmen und sich damit auch zugestehen, dass man Fehler machen kann. Gleichzeitig müssen diese Fehler aber auch toleriert werden. Das heißt, wir brauchen eine andere Fehlerkultur in diesem Land. Ich will das kurz erläutern. Nehmen Sie beispielsweise den Gebäudetyp E, der in der NBauO gut gemeint als Experimentierklausel drinsteht, aber in der Praxis noch nicht zu laufen scheint. Aber daran ist nicht die Politik schuld, sondern das hat etwas mit den DIN-Normen zu tun. Die DIN-Normen wiederum legt nicht die Politik fest abweichend von den anerkannten Regeln der Technik, sondern ein Beirat des jeweiligen Normenausschusses. Und in dem ist nicht die Politik vertreten, sondern Verbände, Kammern und Wirtschaftsunternehmen. Diese DIN-Normen müssten herabgesetzt oder auch mal ausgesetzt werden. Aber auch das ist nicht Aufgabe der Politik, sondern derjenigen, die in den DIN-Normenausschüssen sitzen. Oder nehmen Sie § 85 a NBauO, mit dem wir das Mitteilungsverfahren eingeführt haben. Ich höre, dass das in der Praxis nur zögerlich umgesetzt wird - weil die Entwurfsverfasser zögern, Verantwortung zu übernehmen! Wenn wir entschlacken, wenn wir als Staat loslassen und man beispielsweise baugenehmigungsfrei bauen kann und nur noch im Mitteilungsverfahren arbeiten muss, dann bedeutet das eben auch eine höhere Verantwortung für andere. Wenn aber die andere Seite nicht bereit ist, diese Verantwortung zu übernehmen, dann geht so etwas ins Leere. Ich bin gespannt, wie sich das weiter entwickelt. Oder nehmen Sie unsere letzte NBauO-Novelle, mit der wir eine Vielzahl von verfahrensfreien Baumaßnahmen eingeführt haben. Ich habe von Unternehmern gehört: Nee, das will ich gar nicht, ich will lieber eine Baugenehmigung haben, weil ich dann abgesichert bin, dass ich auch nichts falsch mache. Das meine ich mit Fehlerkultur, das meine ich mit Umdenken innerhalb der Gesellschaft! Mit dem Abschaffen von Gesetzen ist es nicht getan. Letztens habe ich mich mit einem Investor unterhalten, der drei Lidl-Märkte gebaut hat, alle in unterschiedlichen Landkreisen in Niedersachsen. Es war abenteuerlich, wie unterschiedlich die jeweiligen Baubehörden die Vorschriften auslegen. Die Lidl-Märkte waren baugleich, aber er bekam drei verschiedene Anforderungen der jeweiligen Genehmigungsbehörden. Das hat etwas damit zu tun, dass das Ermessen unterschiedlich ausgelegt wird. Da müssen wir ran! Deshalb fordern wir in unserem Entschließungsantrag vom Land, Berichts- und Nachweispflichten zu reduzieren oder sie im Rahmen eines Moratoriums für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen. Wir wollen das Vergaberecht vereinfachen und sind dabei auch schon erfolgreich. Übrigens, Herr Najafi: Wir haben unseren Entschließungsantrag im Februar eingebracht. Die Landesregierung hat ihn zur Kenntnis genommen. Wir haben ihn noch nicht mal beschlossen, aber er wird trotzdem schon umgesetzt, indem die Vergabevorschriften angepasst werden: Die Wertgrenzen wurden angehoben. Damit befindet sich ein Teil unseres Entschließungsantrags, schon bevor er überhaupt beschlossen wurde, in der Umsetzung durch die Landesregierung. Ein Erfolg dieses Entschließungsantrags! Das Gleiche gilt für das Tariftreuegesetz, lieber Kollege. Wir fordern in unserem Entschließungsantrag ein möglichst bürokratiearmes Tariftreuegesetz: Nur noch die Unternehmen, die Tariflohn zahlen, sollen öffentliche Aufträge erhalten. Auch das befindet sich in der Umsetzung. Ich habe gehört, wir werden noch dieses Jahr ein Tariftreuegesetz bekommen - bürokratiearm umgesetzt. Auch das ist Ausfluss unseres Entschließungsantrags! Selbst die Koalitionäre in Berlin haben unseren Entschließungsantrag gelesen und sich Gedanken über das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gemacht. Allein das Wort „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz"! Ich wundere mich, dass ich das unfallfrei aussprechen konnte. Es ist doch Unsinn, dass sowohl mit der EU-Lieferkettenrichtlinie als auch dem darauf basierenden deutschen Gesetz diese Problematik doppelt aufgegriffen wird. Die Koalitionäre im Bund haben das im Februar in unserem Entschließungsantrag gelesen, das aufgegriffen und in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegt man höre und staune!, dass die im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz enthaltenen Berichts- und Dokumentationspflichten nicht mehr erforderlich sind. Kollege Henning, ich darf Sie kurz unterbrechen. Lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Hilbers zu? Immer, Herr Hilbers! Wie in alten Zeiten, das finde ich gut.
Forschung in angespannten Zeiten - welche Rolle spielt Niedersachsen?
Werte Kollegen! Diese Fragestunde, eingebracht von der SPD-Fraktion, gibt uns die Möglichkeit, die Ausrichtung der rot-grün-schwarzen Wissenschaftspolitik offen zu diskutieren. Dies begrüßt die AfD-Fraktion. Denn in Zeiten globaler Konflikte, die sich auch auf unser Land auswirken, brauchen wir hauptsächlich nationale Stärke, Zusammenhalt und Souveränität. Auch hier bewegen sich sowohl die Bundesregierung als auch unsere Niedersächsische Landesregierung auf dünnem Eis. Unsere Universitäten und Institute hätten das Potenzial, Technologien zum Beispiel gegen Cyberbedrohungen und Spionage zu entwickeln, wären sie unabhängig von EU-Diktaten oder linksideologischen Vorgaben. Die AfD fordert: Investieren Sie in Forschung, die Bürger schützt und Wohlstand für unser Land schafft, statt Ressourcen für Klima-, Gender- oder Multikulti-Projekte zu vergeuden! Sorgen Sie vor allem dafür, dass die führenden Ebenen in der Wirtschaft nicht weiter politisiert werden! Werfen wir einen Blick auf die „Hightech Agenda Deutschland", auf die sich die heutige Fragestunde bezieht. Im Vorfeld klingt diese sogar fortschrittlich. Ich zitiere: „Forschung birgt die Chance in sich, unheilbare Krankheiten heilbar zu machen oder für komplexe Fragen der nationalen Sicherheit Lösungswege aufzuzeigen." Und: „In Zeiten scharfer geopolitischer Konflikte macht uns technologischer Erfolg unabhängig und stark." Schön gesagt, aber an der Realität vorbei. Die Hightech Agenda setzt auf sechs Schlüsseltechnologien. Dabei wird gleich in mehreren Bereichen der Fokus zum Beispiel auf klimaneutrale Energieerzeugung sowie klimaneutrale Mobilität gesetzt. Diese verschlingen Milliarden, sind unrealistisch, wirtschaftlich unrentabel und tragen wenig Sinnvolles zur angestrebten Verteidigung unseres Landes bei. Doch es geht noch schlimmer: Geistes- und Sozialwissenschaften sollen im Sinne der Militarisierung der Gesellschaft und des wissenschaftlichen Arbeitens in noch höherem Maße ideologisch aufgeladen werden. Prioritäre Vorhaben ihrer Hightech Agenda, wie zum Beispiel Extremismusbekämpfung oder der Schutz von Demokratie- und Wertesystemen, dienen klar der Zensur von Positionen und Haltungen, die von der Regierungslinie abweichen. ‑ Seite 44, lesen Sie es bitte nach! Parallel dazu wird ein gleichstellungstarkes und inklusives Wissenschaftssystem propagiert. Und wieder: Quote statt Kompetenz, Multikulti statt Meritokratie und Fortschritt. Meiner Meinung nach ist das gesamte Dokument ein Trojanisches Pferd: nach außen große Worte, nach innen Rückschritt. - Ich nenne Ihnen gerne die Seiten, denen ich das entnommen habe. Sowohl der Antrag zu dieser Fragestunde als auch die gesamte Hightech Agenda offenbaren die Hilflosigkeit der verantwortlichen Kartellparteien und das tiefe Dilemma, in dem Sie stecken. Denn Sie können längst nicht mehr erklären, wofür genau Ihre Politik überhaupt noch steht. Werte Kollegen, sollte es bei der Hightech Agenda jedoch ernsthaft um die Verteidigung der inneren und äußeren Sicherheit unseres Landes oder zum Beispiel unsere Universitäten und Institute gehen, dann doch bitte ohne Gleichstellungsbeauftragte und ohne links-grünes Korsett! Wir, die AfD, setzen immer wieder die gleichen Prioritäten: keine Ideologie in der Wissenschaft, keine EU-Abhängigkeiten und Sicherheitsforschung nur zur Landesverteidigung. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Schülke. -
Hauswirtschaft und Alltagskompetenzen in Niedersachsen weiter stärken
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir über den Antrag der SPD und der Grünen zur Stärkung der Hauswirtschaft. Lassen mich ganz zu Beginn sagen: Natürlich erkennen auch wir die Bedeutung der Hauswirtschaft an. Sie ist wichtig im Alltag, sie ist wichtig in der Pflege und Versorgung unserer älteren Menschen und auch wichtig in unseren Gemeinschaftseinrichtungen, besonders vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des veränderten Familienbildes. Deswegen möchte ich auch positiv hervorheben, Frau Margraf, dass eine verstärkte Kooperation zwischen den Professionen Hauswirtschaft und Pflege zu begrüßen ist. Aber, meine Damen und Herren, dieser Antrag verfehlt aus meiner Sicht das eigentliche Ziel: durch Bildung und Interessenweckung die junge Generation für Alltagskompetenzen zu sensibilisieren und Verbraucherschutzprävention zu betreiben. Wir als CDU haben bereits im vergangenen Jahr in unserem Antrag zu Alltagskompetenzen betont: Es geht um Alltagskompetenzen in der gesamten Breite, in allen Facetten. Und, ehrlich gesagt, bin ich doch etwas verwundert, dass die Erstellung Ihres Antrags über ein Jahr gedauert hat und erst jetzt den Weg in die erste Beratung des Plenums gefunden hat. Es geht darum, junge Menschen mit Wissen und Fähigkeiten in den Bereichen Ernährung, Gesundheit, Finanzen und digitales Handeln fit für das Leben zu machen. Genau das vermissen wir in dieser Ausführlichkeit in Ihrem Antrag. Statt die Schulen klar und verbindlich darin zu unterstützen, Alltagskompetenzen zu vermitteln, verschiebt dieser Antrag den Schwerpunkt fast ausschließlich auf das Berufsfeld der Hauswirtschaft. Da ist die Rede von Existenzgründungsprogrammen, von Portalen für Selbstständige und Vergütungsfragen für Fachkräfte - alles Themen, die für einzelne Berufsgruppen ganz sicher von Bedeutung sind, aber sie haben mit der Vermittlung von Alltagskompetenzen und Verbraucherschutzprävention nur am Rande zu tun. In Zeiten, in denen Fachpersonal überall gesucht wird, wirken solche Forderungen auf mich, ehrlich gesagt, nicht als Lösungsansatz, sondern eher wie Füllmaterial in einem Antrag. Sehr geehrte Kollegen, damit geraten die Schülerinnen und Schüler aus dem Blick. Ich möchte aber doch betonen, Frau Margraf, dass ich sehr wohl wahrgenommen habe, dass Sie in Ihrer Rede darauf eingegangen sind - ehrlich gesagt, mehr als im Antrag. Ihr Antrag liest sich eher wie ein Branchenförderungsprogramm für die Hauswirtschaft, nicht wie eine Strategie für die Vermittlung von Alltagskompetenzen worum es uns ja eigentlich gehen sollte an alle jungen Menschen. Frau Abgeordnete Jensen, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Margraf zu? Ja, gerne. Bitteschön!
Landeseigene Rückführungsvollzugsbehörde schaffen - Niedersachsen zum Vorbild für effektiven Rückführungsvollzug machen
Sie haben das Wort. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vorab würde ich mich sehr gerne bedanken: bei meiner Innenministerin, die herbeiführt, dass die Landesaufnahmebehörde in Niedersachsen sehr gut aufgestellt ist, bei meinem Finanzminister, der es möglich macht, dass die Mittel da sind, damit die Landesaufnahmebehörde sehr gut aufgestellt ist und Menschen, die zu uns kommen, gut untergebracht sind, dass man sich gut um sie kümmert und dass diese Arbeit stattfindet, aber auch bei dem Leiter der Landesaufnahmebehörde und allen Mitarbeitenden an allen Standorten in Niedersachsen. Ich habe in den letzten eineinhalb Jahren jede einzelne Landesaufnahmebehörde in Niedersachsen besucht und Einblicke in die Arbeit, die dort stattfindet, gewonnen. Dort wird großartige Arbeit geleistet. Dafür können wir sehr dankbar sein. Jetzt komme ich sehr, sehr gerne zu diesem Antrag der AfD. Wir hatten sowohl hier im Plenum bei der Einbringung als auch im Ausschuss dazu eine Auseinandersetzung. Ich bin sachlich und inhaltlich darauf eingegangen. Daher möchte ich uns die Zeit ersparen, erneut darauf einzugehen. Unabhängig davon gilt für mich der Grundsatz: Egal, wie gut ein Antrag sein sollte, den gesichert Rechtsextreme einbringen, ist es für uns keine Option, solch einen Antrag zu unterstützen. Daher wie es Herr Kollege Watermann ausdrücken würde beerdigen wir diesen menschenverachtenden Antrag. Vielen Dank. Für die Landesregierung hat sich nun noch zu Wort
Vertrauen in den Rechtsstaat stärken - Strafjustiz entlasten! Möglichkeiten des beschleunigten Verfahrens nach §§ 417 ff. StPO besser nutzen
was ist das klein hier! - Absolut! Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Der CDU-Antrag zur Beschleunigung von Verfahren ist grundsätzlich richtig. Straftäter müssen schnell und konsequent die Härte des Rechtsstaates spüren. Das ist auch wichtig für die Gerechtigkeit und das Vertrauen in unsere Institutionen. Deshalb stimmen wir dem zu. Doch die Realität in Niedersachsen, meine Damen und Herren, sieht anders aus. Unsere Justiz ist überlastet, unterbesetzt und strukturell vernachlässigt. Ein Resultat jahrzehntelanger Fehlpolitik von der CDU, den Grünen und der SPD. 73 800 offene Verfahren, 150 fehlende Staatsanwälte und 170 % Belastung allein in Hannover - das ist kein funktionierender Rechtsstaat, meine Damen und Herren, sondern eine Justiz im Würgegriff. Beschleunigte Verfahren allein helfen nicht ohne echte Reformen, Personalaufstockung und eine klare Struktur. Die Hauptursache der Probleme ist bekannt: Das ist der starke Anstieg der Straftaten, vor allen Dingen bei Messerangriffen, Rohheitsdelikten und auch häuslicher Gewalt. Besonders alarmierend ist der hohe Anteil an Straftaten durch Jugendliche überwiegend migrantisch und Asylbewerber. Das muss man auch mal ehrlich und offen sagen. Mein Kollege Stephan Bothe fordert seit Jahren mehr Personal, bessere Ausstattung bei Polizei und Justiz und klare Zuständigkeiten. Doch unsere Warnungen werden das hat man ja heute Morgen wieder erfahren weiterhin ignoriert. Aber unsere Zeit wird kommen. Das verspreche ich Ihnen. Zudem kritisieren wir die CDU noch zusätzlich, die im Fall des Mordes an der 16-jährigen Ukrainerin einen Untersuchungsausschuss blockiert und so Transparenz verweigert. Das ist nach meiner persönlichen Meinung politische Feigheit und schwächt das Vertrauen der Bürger. Aber das werden Sie zur nächsten Wahl zu spüren bekommen. Denn wer sich hier verweigert, die Hintergründe eines solchen Verbrechens offenzulegen, der hat jedes moralische Recht verspielt, ansatzweise vom Schutz der Bürger zu sprechen. Von der rot-grünen Mehrheit, verehrte CDU, habe ich nichts anderes erwartet, aber von Ihnen, verehrte CDU-Fraktion, schon. Ich sage es jetzt hier und auch ganz klar in aller Deutlichkeit: Nur die AfD Volkspartei, Arbeiterpartei, Rechtsstaatspartei steht für echte Aufklärung und konsequente Strafverfolgung. Unser Rechtsstaat wird nur mit der AfD erst handlungsfähig werden, und das mit Ehrlichkeit, Konsequenz und Verantwortung. Verantwortung weisen Sie ja von sich. Das haben wir heute Morgen erfahren. Meine Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Aus der Fraktion der SPD hat nun das Wort:
Union stoppt das Tierwohlprogramm: Rückschlag beim Stallumbau statt Planungssicherheit für die Landwirtschaft
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprechen wir heute in der Aktuellen Stunde über das Thema „Union stoppt das Tierwohlprogramm: Rückschlag beim Stallumbau statt Planungssicherheit für die Landwirtschaft". An dieser Stelle möchte ich mich bei unserem Koalitionspartner ausdrücklich bedanken, der dieses wichtige Thema, auf das wir alle ungläubig staunend bis erschaudernd schauen, auf die Tagesordnung gebracht hat - und auch bei Ministerin Miriam Staudte, die sich unter anderem hier im Plenum mehrfach dazu geäußert und deutlich gemacht hat: Diese Landesregierung mit unserem Ministerpräsidenten Olaf Lies an der Spitze macht sich konsequent für mehr Tierwohl und für den Umbau der Tierhaltung stark. Ob ASP, Blauzungenkrankheit, Tierwohl oder Stallumbau - die Lage für die tierhaltenden Landwirtinnen und Landwirte ist herausfordernd; das wissen wir alle. Umso wichtiger ist es, dass wir in der Politik fest an der Seite der Betriebe stehen, in Notlagen unterstützen, aber vor allem verlässliche Rahmenbedingungen und damit Planungssicherheit für die Landwirtschaft bieten. Hierzu, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, ein Appell: Sprechen Sie doch bitte mit Bundesagrarminister Rainer! Denn das, was er bei dem Tierwohlprogramm gemacht hat, ist das Gegenteil von dem, was ich eben beschrieben habe. Das ist keine Planungssicherheit, und zwar aufgrund politischer und, wie ich finde, verfehlter Entscheidungen. Das ist nicht die so dringend benötigte Unterstützung für unsere Landwirtinnen und Landwirte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade die niedersächsischen Betriebe haben sich darauf verlassen, sich mithilfe des Bundesprogramms für den Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung zukunftsfähig aufstellen zu können. Niedersachsen ist Agrarland Nummer eins. Die Tierhaltung ist das wurde schon gesagt ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Niedersachsen ist ein wichtiges Tierhaltungsland in Deutschland und hat daher auch einen vergleichsweise großen Umbaubedarf. Statt Steuergelder zielgerichtet dort einzusetzen, wo sie am dringendsten benötigt werden, verteilt Bundesagrarminister Rainer Förderungen in Zukunft bevorzugt an die finanzstarken Bundesländer wie Bayern oder Baden-Württemberg. Genau das passiert nämlich, wenn die Mittel künftig über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes das sind die sogenannten GAK-Mittel ausgegeben werden. Statt den Umbau der Tierhaltung als bundesweite Aufgabe wahrzunehmen, schiebt man einen Großteil der finanziellen Verantwortung an die Länder ab. Schon jetzt haben einige Länder, darunter Bayern, eigene Förderprogramme parallel zur Finanzierung des Stallumbaus über die GAK. Damit wird der Flickenteppich noch größer werden. Statt verlässliche politische Rahmenbedingungen zu schaffen, wird ein Bundesförderprogramm nach einem Jahr abrupt eingestellt. Wir haben es gestern in der „Tagesschau" gesehen: Minister Rainer war dort und hat gesagt: Das ist alles viel zu kompliziert. - Dann machen Sie es doch einfacher, aber schaffen Sie es nicht ab! Im vergangenen Jahr lag die Zahl der Anträge insgesamt bei 162, davon 52 aus Niedersachsen. In diesem Jahr liegen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bereits mehr als 400 Anträge mit einem Volumen von über 170 Millionen Euro vor. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir alle wissen doch ganz genau: Gerade bei investiven Maßnahmen braucht es einen gewissen Vorlauf, denn Bauplanung und Genehmigung auch das wurde schon gesagt nehmen Zeit in Anspruch. Was mich besonders verärgert, ist die Situation der Sauenhalter. Hier werden einerseits Betriebe zu millionenschweren Umbaumaßnahmen verpflichtet und andererseits bei der Finanzierung nach einer bereits erfolgten politischen Unterstützungszusage im Regen stehen gelassen. Ein Beispiel: 100 neue Abferkelplätze für einen Betrieb mit 350 Sauen kosten ca. 1,2 Millionen Euro. Wie soll das finanziell zu stemmen sein? Wie schaffen wir für die Betriebe zumindest bei den niedersächsischen Bestimmungen und Fördervoraussetzungen im Bereich der GAK künftig Entgegenkommen und Erleichterung? Beim Bundesprogramm für den Stallumbau wird es voraussichtlich wir hoffen, dass es nicht so sein wird bei der Antragsfrist 30. April 2026 bleiben. Aber auch hier kann den Antragstellenden noch entgegengekommen werden, zum Beispiel mit einer Fristverlängerung für die Vorlage der Baugenehmigung. Herr Mohrmann, ich habe verstanden, Sie haben sich schon so ziemlich ergeben. Ich habe das noch nicht. Ich fordere: Herr Rainer, nehmen Sie den Stopp, die Beerdigung des Umbauprogramms zurück! Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich stelle mir ernsthaft die Frage: Wird im Bundesagrarministerium von einem Minister Rainer in Klammern: CSU Politik für Bayern gemacht, oder ist es nicht vielmehr seine Aufgabe, für gleiche Chancen und Verhältnisse in allen 16 Bundesländern zu sorgen? Die Bürgerinnen und Bürger, die Landwirtinnen und Landwirte erwarten zu Recht verlässliche politische Rahmenbedingungen. Nicht reden, sondern machen, Herr Rainer! Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Beginn der Gesetzesberatung hat der Landesrechnungshof in seiner Stellungnahme dargestellt, dass Mieten bei Errichtung durch die Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben ungefähr zehnmal so hoch wären wie Vergleichsmieten auf dem privaten Markt. Mich interessiert: Hat die bisherige Ausschussberatung diese Auffassung des Landesrechnungshofs Ihrer Wahrnehmung nach bestätigt?
Rückbau stillgelegter Windkraftanlagen samt Fundamenten in Niedersachsen
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Rechtslage jetzt mehrfach dargestellt: Nach dem Baugesetzbuch des Bundes hat der Rückbau grundsätzlich zu erfolgen. Das gilt auch für alle anderen Industrieanlagen, die irgendwo errichtet werden. Heutzutage ist durch ein gutes Umweltrecht vorgeschrieben, dass solche Anlagen, wenn sie nicht mehr genutzt werden, rückgebaut werden müssen. Das steht in den Gesetzen, das steht in den Erlassen, und das setzen die Behörden vor Ort um. Sie haben auch heute keinen Beleg für Ihre Behauptung vorgelegt, dass, wie es in der Vorbemerkung heißt, etliche Fundamente ungeplant irgendwo in der Landschaft stehen. Sie haben nicht einmal einen einzigen Fall genannt, bei dem das so ist. Ich habe gesagt: Es gibt Ausnahmemöglichkeiten, die dem Bodenschutz dienen. Wenn man eine Pfahlgründung hat und das Herausreißen dazu führen würde, dass der Wasserhaushalt des Bodens gefährdet wird, dann ist es im Ausnahmefall möglich, im Sinne der Umwelt davon abzusehen. Dafür ist aber eine Einzelfallprüfung notwendig. Von daher sehe ich hinsichtlich der bestehenden bundesgesetzlichen Vorgaben und der Ausführungsgesetze auf Landesebene keinen Verbesserungsbedarf. Der Kampf der AfD gegen angebliche Großfundamente von Windenergieanlagen, die überall in der Landschaft stehen, entbehrt jeder Grundlage. Ich wiederhole: Windenergieanlagen kann man sehr gut recyceln, dort ist die Recyclingquote sehr hoch. Auch niedersächsische Firmen sind daran sehr interessiert. Niedersächsische Werften verwerten Windenergieanlagen auf See oder an Land, wenn sie nicht mehr genutzt werden, und bereiten die vielen wertvollen Materialien, vom Stahl bis zu den übrigen Metallen, wieder auf und nutzen sie. Wir kommen zur vierten Zusatzfrage von der AfD-Fraktion:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Niedersächsischen Landesregierung zur Änderung des Finanzausgleichs kommen wir der verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung und zur gesetzlichen Nachjustierung im Bedarfsfall nach. Obwohl es sich hierbei um ein rein technisches Gesetz handelt, hat es im Vorwege der heutigen Einbringung ins Parlament bereits sehr viel Aufregung darum gegeben. Ein Stück weit war das erwartbar, und es ist auch verständlich, weil es um die Neu- und Umverteilung von viel Geld geht. Kurz gesagt, diejenigen, die zukünftig weniger bekommen sollen als bisher, sind gegen die vorliegende Gesetzesänderung, und diejenigen, die mehr bekommen sollen, sind dafür. Daher ist es auch nicht überraschend, dass es in der Niedersächsischen Arbeitsgemeinschaft kommunaler Spitzenverbände unterschiedliche Ansichten zur geplanten Änderung gibt. Insbesondere vom Landkreistag und vom Städtetag liegen jeweils diametrale Stellungnahmen vor. Aber auch innerhalb der Landkreisfamilie gibt es durchaus unterschiedliche Haltungen zum vorliegenden Gesetzentwurf. Die einzelnen Meinungen sind, wie gesagt, davon abhängig, ob ein Landkreis durch die Gesetzesänderung profitiert oder eben nicht. Aber wir alle hier wissen ebenso gut wie alle Vertreterinnen der kommunalen Spitzenverbände, dass die Grundlage für die vorgesehenen Änderungen in unserer Verfassung sowie in der anhängigen Rechtsprechung dazu liegt und nicht etwa im Gutdünken. Die Ausgestaltung des vorliegenden Gesetzentwurfs erfolgte daher auf Basis aktueller finanzwissenschaftlicher Erkenntnisse. Die letzte vorherige Überprüfung das hat unsere Ministerin eben schon gesagt fand zuvor im Jahr 2015 statt. Pandemiebedingt wurde eine erneute Analyse in diese Legislaturperiode verschoben. Eine Anpassung ist also längst überfällig, liebe KollegInnen. Im Ergebnis werden die Finanzmittel zukünftig zwischen den Kommunen zugunsten der Gemeindeebene verschoben. Die Gründe dafür liegen in den geänderten Aufgaben und Finanzverhältnissen zwischen Gemeinde- und Landkreisebene und den Änderungen bei der Aufteilung der Zuweisungsmasse. Das Geld wird also zukünftig gerechter verteilt. Denn tendenziell führt die Anpassung der Verteilparameter dazu, dass die Landkreisebene, nachdem sie bisher bevorteilt worden war, in Zukunft weniger Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich erhält und die bisher benachteiligten Städte und Gemeinden dafür mehr. Aber tatsächlich geht den niedersächsischen Kommunen insgesamt kein Cent verloren. Jeder dritte Euro des Landesetats geht nach wie vor an unsere Kommunen. Denn uns allen sind die großen Herausforderungen der Kommunen bekannt. Deshalb setzen die Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen zusätzlich auf einfache themenbezogene Entlastungs- und Investitionsmaßnahmen zugunsten unserer Kommunen, unter anderem auf den Pakt für Kommunalinvestitionen, die Kita-Hilfen und das Sondervermögen zur Förderung von Krankenhäusern. Liebe KollegInnen, unsere Ministerin hat es gesagt: Wir wollen keine Kommune im Stich lassen. Uns ist bewusst, dass einige wenige Landkreise besonders stark von der angedachten Änderung betroffen sind. Ob und gegebenenfalls wie man diese Härten etwas abmindern kann, werden die Beratungen im Innenausschuss zeigen. Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihnen als CDU-Fraktion sehr herzlich für diese Große Anfrage und auch dafür danken, dass wir hier in Niedersachsen immer wieder gemeinsam um den richtigen Weg zur Inklusion ringen, nicht aber das wichtige Ziel der inklusiven Beschulung infrage stellen. Es ist ein großer Mehrwert, dass wir hier miteinander die wirklich wichtigen Gestaltungsdebatten führen. Alle Menschen werden individuell gefördert und mit ihren Talenten, Begabungen sowie besonderen Bedarfen bestmöglich unterstützt - das ist der Grundsatz der inklusiven Beschulung. Wir in Niedersachsen haben uns mit dem Kultusministerium im Jahr 2012 auf den Weg gemacht, in einem, wie ich finde, wirklich wertvollen und wichtigen parteiübergreifenden Konsens. Seitdem ringen wir immer wieder gemeinsam um den richtigen Weg in der inklusiven Beschulung. Denn in der Tat ist dieser Weg eher eine Langstreckenlauf denn ein Sprint. Es bedarf eines stetigen Nachsteuerns. Immer wenn wir ein Thema gelöst haben, kommen auch schon die nächsten Themen, die wir uns anschauen müssen und wollen. Auf Basis dessen sind der Aufbau und die Weiterentwicklung der inklusiven Schullandschaft hier in Niedersachsen zentrale Anliegen der Landesregierung. Seit 2013/2014 ist die Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen vorangebracht worden. Ich möchte ganz deutlich betonen, Frau Kollegin Bauseneick: Wir ziehen uns hier gerade nicht aus der Verantwortung, sondern handeln, und das sehr beherzt. Wenn man sich die Entwicklung von damals bis heute anschaut, kann man sehen, dass mit hohem Aufwand, hohen finanziellen Mitteln, eigens hierfür eingerichteten Fachbereichen Inklusive Bildung in den Regionalen Landesämtern sowie einer wirklich planvollen und gleichzeitig notwendigerweise agilen Vorgehensweise zahlreiche Rahmenbedingungen geschaffen wurden zum Teil in hohem Tempo, um diese echte Mammutprojekt im Sinne der Schülerinnen und Schüler und der inklusiven Beschulung voranzubringen. Ihre Anfrage ist wirklich umfangreich. 189 Fragen in 26 Kapiteln umfasst diese Große Anfrage. Lassen Sie mich insofern an dieser Stelle den Mitarbeitenden im Kultusministerium, aber auch im Wissenschafts- und im Sozialministerium und in den Regionalen Landesämtern, sehr herzlich für die große Arbeit danken, die sie sich mit der Beantwortung dieser Fragen gemacht haben. Sie haben jetzt zu recht das ist auch die Rolle der Opposition vor allem auf die aus Ihrer Sicht wunden Punkte hingewiesen, die diese Anfrage hergibt. Aber gleichzeitig möchte ich betonen, dass diese Anfrage auch sehr deutlich macht, wie viel in den letzten Jahren und Jahrzehnten in diesem Bereich passiert ist. Ich möchte damit beginnen, dass der Abbau der Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen, ein auf 15 Jahre angelegter Prozess, nun langsam auf seine Zielgerade zuläuft. Von 171 Förderschulen Lernen im Jahr 2013 werden nunmehr noch 57 geführt. 2028 wird dieser Prozess enden. Wir sind sehr intensiv damit beschäftigt, das von Ihnen, Frau Bauseneick, angesprochene Übergangsmanagement zu organisieren. Denn in der Tat ist es entscheidend, dass wir für die Kolleginnen und Kollegen an den Schulen eine gute Perspektive entwickeln, dass sie jetzt wirklich in der Inklusion ankommen und dort ihre wertvolle Arbeit fortsetzen können. Und die Schülerinnen und Schüler müssen in inklusiven weiterführenden Schulen gut aufgenommen und beschult werden. Gleichzeitig ist für die Inklusion wichtig, dass wir gut qualifizierte Fachkräfte haben. Dabei geht es nicht nur um Förderschullehrkräfte. Es geht vielmehr darum, dass alle Lehrkräfte gut inklusiv unterrichten können und dass wir hier mit vielen großen und kleinen Puzzleteilen vorankommen. Die Studienkapazitäten im Bereich der Sonderpädagogik Sie haben es angesprochen wurden verdoppelt. Die Früchte dieser Maßnahme können wir nun sukzessive ernten, und das ist wichtig und richtig so. In Niedersachsen haben mittlerweile 1 600 Förderschullehrkräfte eine inklusive Schule als Stammschule. Es ist unglaublich wichtig für die Kolleginnen und Kollegen, dass sie sich nicht mehr wie auf Wanderschaft fühlen, sondern zum Kollegium einer Stammschule gehören, an der sie schulentwicklerisch und inklusiv wirken können. Weil Sie an dieser Stelle von einem Blindflug reden, möchte ich hier noch einmal sagen, dass unsere Schulen eigenverantwortlich sind und aus guten Gründen selber entscheiden, wie sie ihre Personalressourcen einsetzen. Es ist wichtig, bei der Inklusion immer auch in den Blick zu nehmen, dass es um eine systemische Betrachtung geht. Nicht nur Sonderpädagogen sind bei der inklusiven Beschulung gefordert, sondern alle Kolleginnen und Kollegen. Seitdem wir mit der Inklusion begonnen haben, wurden 60 000 Lehrkräfte zur Gestaltung des inklusiven Unterrichts fortgebildet. Diese riesige Zahl zeigt, dass wir in diesem Bereich wirklich große Fortbildungskapazitäten vorhalten - so große wie bei keinem anderen Thema. Wir haben in Niedersachsen zusätzliche Stellen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschaffen, die gerade in sonderpädagogischer Funktion tätig sein sollen. Wir haben in dieser Legislaturperiode, Frau Bauseneick, bereits 100 Stellen für diese pädagogischen Mitarbeitenden geschaffen und sind jetzt dabei, ein zweites Mal 100 Stelle für pädagogische Mitarbeitende zu schaffen. Ich möchte Ihnen hier deutlich sagen, dass wir in dieser Legislaturperiode mehr Stellen für nicht lehrendes Personal geschaffen haben, als Herr Hilbers in der letzten Legislaturperiode zugelassen hat. Ich finde das beachtlich. - Nein, er war Finanzminister. Ich gebe Ihnen aber vollkommen recht: Natürlich sind 100 pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ‑ darf ich weitersprechen? Danke schön bei der Vielzahl der Bedarfe, die wir adressieren, ein Tropfen auf den heißen Stein. Gleichzeitig finde ich wichtig, dass es verlässlich weitergeht, dass wir in dieser Legislaturperiode wirklich konsequent zeigen, dass wir diesen Bedarfen Rechnung tragen, und dass wir Schritt für Schritt verlässlich vorangehen. Sie haben das Thema Schulbegleitungen angesprochen. Das ist ein Thema der Eingliederungshilfe und der kommunalen Ebene. Trotzdem stehlen wir uns da nicht aus der Verantwortung, ganz im Gegenteil. Wir reden sehr intensiv mit den kommunalen Spitzenverbänden über Möglichkeiten des Poolings. Wir planen dazu gemeinsam mit dem Sozialministerium und den Kommunen einen Kongress. Gleichzeitig haben wir eine Bundesratsinitiative eingebracht die auch erfolgreich war, die fordert, in einem künftigen inklusiven SGB VIII das Pooling zur Regel zu machen. Denn es ist in der Tat so, wie Sie sagen, Frau Bauseneick: Wir brauchen einen systemischen Einsatz dieses Personals. Es macht keinen Sinn, dass jede Person für nur ein Kind zuständig ist und einem anderen Kind nicht helfen darf, wenn ihm der Stift runterfällt. Das ist auch angesichts des Fachkräftemangels absurd. Insofern ist das Anliegen total wichtig. Ich habe deswegen auch mit Karin Prien über dieses Thema gesprochen, die meine Vorstellungen ausdrücklich begrüßt hat. Insofern hoffe ich, dass der Bund das in seiner Zuständigkeit direkt mitdenkt. Ich möchte aber auch sagen: Jeden Euro kann ich nur einmal ausgeben. Ich fände es fatal, jetzt in Aufgabenbereiche zu investieren, die durch andere Mittel durch Bundesgelder und die Eingliederungshilfe ausfinanziert sind, und damit Geld für Bereiche ausgebe, für die eigentlich Geld vorhanden ist. Dafür haben wir, ehrlich gesagt, zu wenig Geld. Insofern musste ich schon sehr genau gucken, wo ich Landesgeld investiere. Ein Thema, das uns an den Schulen sehr stark beschäftigt, ist der Förderbedarf in der sozial-emotionalen Entwicklung. Hier waren wir in den letzten Jahren sehr aktiv und haben ein Konzept zum Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen auf den Weg gebracht. Das gibt es seit März 2022, und damit einhergehend gibt es auch regelmäßige, große Fortbildungsveranstaltungen für die Kolleginnen und Kollegen an den Schulen, um die Expertise einfach noch einmal deutlich zu erhöhen. Gleichzeitig entwickeln sich in ganz Niedersachsen verschiedene Modelle, die sich intensiv mit diesem Themenbereich beschäftigen. Als Beispiel möchte ich den ChancenRaum im Landkreis Hameln-Pyrmont nennen, mit dem wir sehr positive Erfahrungen bei der inklusiven Beschulung die Kinder können trotzdem in ihrem System bleiben machen. Das funktioniert wunderbar. Auch die Frage der sonderpädagogischen Beratung ist sicherlich elementar. Denn gerade in Zeiten des Fachkräftemangels Sie haben es ausgeführt ist es umso wichtiger zu wissen, dass man sich auf ein Beratungs- und Unterstützungssystem verlassen kann, das gerade bei schwierigen Fragen, die sich vielleicht stellen, unterstützt und begleitet. Deswegen freue ich mich sehr, dass es im Dezember 2023 gelungen ist, dass nun insgesamt 46 Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule flächendeckend zur Verfügung stehen, den Prozess steuern und vor Ort regionale Inklusionskonzepte entwickeln. Sie sind ein großer Gewinn für die Regionen, und sie sind ein tragender und unverzichtbarer Bestandteil unseres Beratungs- und Unterstützungssystems. Das ist nämlich ein niedrigschwelliges Angebot: Es stehen Ansprechpersonen zur Verfügung, und zwar nicht nur für die Schulen und Lehrkräfte, sondern auch für Eltern und Schülerinnen und Schüler, was an dieser Stelle besonders wichtig ist. Gleichzeitig haben wir die Mobilen Dienste neu aufgestellt. Sie wissen das. Auch sie sind ein ganz zentraler Baustein für gelingende Inklusion. Sie sagen gelegentlich, dass wir zu viel Personal in der Beratung haben. Ich glaube, dass gerade in diesem Bereich Sie haben sich nicht auf Bereiche fokussiert, das will ich richtigstellen Expertise gut angelegt ist, weil gerade bei Fragestellungen, die richtige Probleme und Unruhe in einer Schule betreffen, Mobile Dienste sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote Entlastung bringen und bei Lösungen helfen. Insofern haben wir hier eine wirklich gut aufgestellte Struktur. In diesem Zuge haben wir für die einzelnen Bereiche Handreichungen herausgegeben, die in der Praxis vor Ort sehr geschätzt werden. Aktuell sind wir dabei, Lehrkräfte für die besonders raren Förderschwerpunkte Hören und Sehen nachzuschulen. Hier haben wir einen erheblichen Bedarf, dem wir auch begegnen wollen. Ich glaube, dass die gerade vorgestellte Auswahl von verschiedenen Themenbereichen der Großen Anfrage zeigt, wie vielschichtig inklusive Schule eigentlich ist und dass es nicht nur darum geht, die bereits benannten Handlungsstränge umzusetzen, sondern dass es auch wichtig ist, noch viele weitere Ebenen in den Blick zu nehmen, sei es die Qualifikation des Personals, sei es die Kommunikation mit Eltern und Verbänden, seien es die ressortübergreifenden Themen; über Schulbegleitung hatten wir schon gesprochen. Natürlich geht es immer auch um Finanzierung und Ressourcenplanung. Ich will an dieser Stelle auch nicht verhehlen, dass wir in Niedersachsen an vielen Stellen noch Herausforderungen haben. Denn in der Tat ist das ein sehr umfassendes Reformvorhaben, das wir hier angegangen sind. Ich kann aber auch feststellen, dass wir in vielen Bereichen schon sehr weit sind und wir es bei aller Vergleichbarkeit auch immer wieder geschafft haben, mit Blick auf regionale Aspekte und mit einem hohen Maß an Flexibilität regionale Lösungen zu finden. Das ist sicherlich ein Teil des Erfolgs. Es ist auch wichtig festzustellen, dass Inklusion an vielen Schulen mittlerweile schon ganz selbstverständlich zum Alltag gehört. Auch das ist ein großer Mehrwert. Die Verbände haben immer wieder sehr deutlich gemahnt, dass es eben nicht nur um Ressourcen geht, sondern auch um eine Haltung zum Thema Inklusion. Zu sehen ist, dass wir in den letzten Jahren bei aller Belastung doch auch ein ganzes Stück vorangekommen sind. Es bleiben noch viele Themen zu bearbeiten. Es gibt noch viele Stellschrauben, an denen wir drehen müssen und drehen werden. Wir sind gerade dabei, die regionalen Inklusionskonzepte zu überarbeiten, an einigen Stellen müssen sie noch erstellt werden. Wir sind dabei, gesetzliche und untergesetzliche Regelungen weiterzuentwickeln. Wir sind dabei, die Kapazitäten aufzustocken und noch mehr Fachkräfte zu gewinnen. Wir gehen viele Themen an. Morgen reden wir hier beispielsweise über die Tagesbildungsstätten. Zu beobachten ist auch eine steigende Zahl von Kindern mit Förderbedarf, bei denen wir uns fragen müssen, was dafür eigentlich die Ursachen sind und wie wir damit umgehen. Sie haben auch schon gehört, dass wir gerade gucken, ob wir einen Weg für eine einfachere Ressourcensteuerung und eventuell für systemischere Finanzierungswege finden. Sie hatten ja beschrieben, dass auch hierin eine Herausforderung besteht. Abschließend bleibt mir festzuhalten, dass Inklusion nicht nur irgendein Ziel für irgendwann ist, sondern dass es vor allem ein Weg ist, den wir hier in Niedersachsen aus voller Überzeugung gehen. Ich bin der festen Überzeugung, dass Inklusion in der Schule nicht nur eine gemeinsame Beschulung von Menschen mit und ohne Behinderung bedeutet, sondern dass es für alle Schülerinnen und Schüler einen großen Mehrwert hat, wenn wir auf die Individualität der Schülerinnen und Schüler und ihre jeweiligen Bedarfe, Stärken und Schwächen schauen. Insofern: Lassen Sie uns gemeinsam weiter daran arbeiten, unsere Schulen in diesem Bereich besser aufzustellen - für die Schülerinnen und Schüler! Vielen Dank.
De-Industrialisierung stoppen - Wettbewerbsfähigkeit erhalten und ausbauen
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es angesichts der teilweise wirklich sehr schwierigen Lage, in der sich unsere Industrie befindet, völlig richtig, dass dieser Landtag darüber diskutiert und miteinander streitet, was wir dazu beitragen können, dass Niedersachsen nicht nur ein starkes Industrieland ist, sondern dass Niedersachsen ein starkes Industrieland bleibt. Das muss unser Anspruch sein! Das gilt für Auto, das gilt für Stahl, das gilt für Chemie, das gilt für die Grundstoffindustrie - - für all die Bereiche, die gerade mächtig unter Druck stehen. Was können wir miteinander machen, um den Kolleginnen und Kollegen, die dort arbeiten, ein klares Signal zu geben, dass es uns um die Güter geht, dass es uns um mehr Resilienz geht, dass es uns aber auch um die Arbeitsplätze und die Sicherheit für die Kolleginnen und Kollegen dort geht, dass wir aber auch wirklich alles, was in unserer Macht steht, tun, um diese Arbeitsplätze hier bei uns in Niedersachsen zu erhalten und sie auch auszubauen? Das muss doch gemeinsames Ziel sein! Wenn man sich das vor Augen führt, dann muss ich ganz ehrlich sagen, finde ich es schwierig, wenn es hier eine Diskussion zwischen CDU und AfD darüber gibt, wer nun welche Punkte von wem abgeschrieben hat. Das so etwas gemacht wird, ist der Dimension, über die wir hier reden, wirklich unwürdig, meine Damen und Herren. Herr Hilbers, ich kann Ihnen das nicht ersparen. Ich will Ihnen auch sehr deutlich sagen, dass es mich ärgert, dass Sie sich hier hinstellen und mit schlicht falschen Zahlen agieren. Wir beide haben uns im Wirtschaftsausschuss über die Frage, wie viel Geld für Infrastruktur eingesetzt wird, unterhalten. Wir haben sehr klar gemacht, dass die Landesregierung 1,8 Milliarden Euro zusätzlich in die Infrastruktur dieses Landes investiert und dass davon 500 Millionen Euro in Straßen und Brücken gehen. Sie stellen sich dann hier in der Debatte wieder hin und zu sagen, es werden 100 Millionen Euro investiert, mehr sei dafür nicht da. - Sie haben mehrfach „100 Millionen Euro" gesagt ‑ Es ist schlicht falsch, was Sie hier wieder angegeben haben! Ich möchte, dass wir uns hier in Niedersachsen für eine aktive und auch für eine aktivierende Industriepolitik starkmachen. Denn das haben die Kolleginnen und Kollegen auch mehr als verdient. Wir sehen unter welchem Druck sie gerade stehen, jeden einzelnen Tag. Jeden einzelnen Tag ringen sie darum, wie sie hier miteinander eine Perspektive hinkriegen. Wir haben hier kein Problem in der Analyse. Es muss jetzt umgesetzt werden! Deswegen sind die Gipfel auf Bundesebene richtig. Aber diese Gipfel müssen jetzt Ergebnisse bringen! Die Ergebnisse sind auch sehr klar: Erstens, wir brauchen einen Industriestrompreis. Wer Industrie in diesem Land erhalten will, braucht eine wettbewerbsfähige Industrie, und das geht nur mit einem Industriestrompreis. Den brauchen wir jetzt! Wer der Zukunft von Automobil hier in diesem Land etwas Gutes tun will, der sorgt jetzt dafür, dass wir klare und verlässliche Förderbedingungen für die E-Mobilität haben. Damit würden wir einen richtigen Schritt nach vorne machen können. Dieses Signal brauchen wir jetzt, meine Damen und Herren! Wenn wir für den Bereich der Stahlindustrie etwas Gutes tun wollen, dann sorgen wir jetzt zügig dafür, dass wir die entsprechenden Schutzzölle und Obergrenzen bei der Einfuhr von Stahl nach Deutschland einführen. Denn der Mechanismus ist hier immer der gleiche: Das, was wir nachlassen, wird von draußen draufgelegt. Das können wir nicht zulassen, weil hier unter qualitativ hochwertigen Bedingungen produziert wird. Das wollen wir bei uns behalten. Diese Anstrengungen müssen belohnt werden, und zwar für die Kolleginnen und Kollegen, für die Unternehmen hier bei uns! Wir brauchen ein klares Signal von der EU, dass bei der Frage von Auflagen und Vorgaben jetzt mal halblang gemacht wird und dass die Auflagen und Vorgaben für die Unternehmen bei uns im Land auch erfüllbar sind. Herr Hilbers, wenn Sie etwas Gutes tun wollen, dann wenden Sie sich an die Kollegin Reiche im Bund und sorgen Sie dafür, dass ihr Blickwinkel für die richtigen Entscheidungen deutlich erweitert wird und auch ihre Obsession für Gaskraftwerke etwas auf andere Themen, zum Beispiel auf Wasserstoff, erweitert wird. Wir haben hier bei uns allerbeste Voraussetzungen entlang der gesamten Kette, was Wasserstoff betrifft. Aber wir brauchen jetzt Verlässlichkeit und das Signal aus Berlin: Das wollen wir auch in Zukunft haben! - Dieses Signal wollen wir jetzt auch von der Bundesebene haben, meine Damen und Herren. Und das Gute ist: Mit diesen Signalen, und wenn wir diesen Rahmen setzen würden, hätten wir allerbeste Chancen, das, was hier bei uns stark ist nämlich Auto, Stahl, Chemie und Grundstoffe zu erhalten. Mit E-Mobilität, Wasserstoff, erneuerbare Energien übrigens auch Rüstung und Militärtechnik haben wir Felder in Niedersachsen, in denen wir uns wirklich gut weiterentwickeln können. Und ich finde, dafür lohnt jede Anstrengung. Herzlichen Dank.
Sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir blicken dieser Tage auf den Nahen Osten. Am gestrigen 7. Oktober jährte sich der Angriff der islamistischen Terrormiliz Hamas auf Tausende von Zivilpersonen in Israel zum zweiten Mal. Ein Festival für Kreativität und kulturelle Vielfalt, voller Glück, Frieden und Gemeinschaft mit Menschen aus aller Welt, Dörfer und Kibbuzim wurde aus blankem Israel- und Judenhass mit brutalster Gewalt überzogen, die israelische Zivilbevölkerung in unvorstellbares Leid gestürzt. Noch immer werden 48 Menschen als Geiseln festgehalten, darunter sieben Deutsche. Sie alle müssen umgehend freigelassen werden. Bring them home now! Der Überfall am 7. Oktober 2023 war der größte Massenmord an Jüdinnen und Juden in der Geschichte des Staates Israel, des Landes, dessen Existenz darauf gründet, sichere Heimstatt für jüdisches Leben zu sein. Der Überfall der Hamas hat in der Folge das menschliche Leid auch massenhaft nach Gaza getragen: Hunger, Vertreibung und Tod. Jedes menschliche Leid in diesem Konflikt bedeutet einen Verrat an den Grundsätzen, die wir als Menschheit insgesamt zu verteidigen haben: Menschenwürde und Menschenrechte wollten uns die Lehre aus zwei Weltkriegen sein. Und so richtet sich all unsere Hoffnung darauf, dass endlich Frieden kommt. Wir blicken auf den Nahen Osten, und wir blicken auf unser Land, auf Deutschland, auf Niedersachsen. Denn seit dem 7. Oktober 2023 hat sich das Klima bei uns dramatisch verändert: Jüdinnen und Juden werden aufgefordert, sich von Israel zu distanzieren. Sie erleben Ausgrenzung, Anfeindungen, verbale und körperliche Gewalt - bei Kundgebungen, an den Universitäten und tagtäglich auf der Straße. Die Freiheit und Sicherheit von Jüdinnen und Juden in unserer Mitte zu verteidigen - auch das ist die Lehre der Menschlichkeit, die aktuell mehr denn je auf dem Prüfstand steht. Unsere Menschlichkeit kann angesichts des zunehmenden Antisemitismus in unserem Land nicht stumm bleiben. Gemeinsam blicken wir auf unser Land, und wir schweigen nicht. Am Israel Chai! Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 73. Sitzung im 28. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode. Tagesordnungspunkt 1: Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Geburtstag hat heute die Abgeordnete Veronika Bode. Liebe Frau Bode, der Fraktionsvorsitzende übermittelt Ihnen eine Flasche Wein. Ich übermittle Ihnen im Namen des Hauses herzliche Glückwünsche: Gesundheit und Wohlergehen für das vor Ihnen liegende neue Lebensjahr! Zur Tagesordnung: Die Einladung für diesen Tagungsabschnitt sowie die Tagesordnung einschließlich des Nachtrages liegen Ihnen vor. Mit der Tagesordnung mit aktualisierten Redezeiten haben Sie Informationen über die von den Fraktionen umverteilten und die von dem fraktionslosen Mitglied des Hauses angemeldeten Redezeiten erhalten. Darf ich das Einverständnis des Hauses mit diesen Redezeiten feststellen? - Das ist der Fall. Die heutige Sitzung soll demnach gegen 19 Uhr enden. Bis zum 19. Oktober präsentiert das „Bündnis für gute Nachbarschaft in Niedersachsen" in der Portikushalle die Ausstellung „Was ist uns gute Nachbarschaft wert?". Das Konzept der Ausstellung stammt von der Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. als Geschäftsstelle des „Bündnisses für gute Nachbarschaft in Niedersachsen" in enger Kooperation mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen. Im Zuge des Formates „Leibniz im Landtag" finden heute und morgen Gespräche zwischen Abgeordneten und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der niedersächsischen Leibniz-Institute statt. So soll der Austausch zwischen Politik und Wissenschaft gefördert werden. Die für das Projekt verantwortliche Leibniz-Gemeinschaft in Niedersachsen präsentiert sich heute zudem mit einem Informationstisch in der Portikushalle. Für die Initiative „Schulen in Niedersachsen online" werden in den kommenden Tagen Schülerinnen des Evangelischen Gymnasiums Nordhorn mit einer Onlineredaktion live aus dem Landtag berichten. Die Patenschaft dafür hat der Abgeordnete Reinhold Hilbers übernommen. Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr Herr Schriftführer von Danwitz mit. Herr von Danwitz, bitte! Es haben sich entschuldigt: von der Landesregierung Ministerin für Europa und Regionale Landesentwicklung in der Staatskanzlei Melanie Walter ab 11:30 Uhr, von der Fraktion der CDU Uwe Dorendorf bis zur Mittagspause, Sophie Ramdor und Laura Hopmann, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stephan Christ und von der Fraktion der AfD Dennis Jahn und Holger Kühnlenz. Vielen Dank, Herr von Danwitz. Ich rufe auf: Tagesordnungspunkt 2:
Abgabe einer Regierungserklärung durch den Ministerpräsidenten mit dem Titel "Automobildialog der Bundesregierung am 9. Oktober: Zukunftspakt Mobilität 2035 jetzt!"
gebe ich Ihnen viereinhalb Minuten. Bitteschön! Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal will ich festhalten, weil es eben bei Ihnen, Herr Ministerpräsident, so klang, als sei das bei uns anders: Das ist genau unsere Motivation! Wir stellen fest, dass die Strategie der letzten neun Jahre gerade zu Arbeitsplatzverlust in Niedersachsen führt und in den nächsten Jahren noch führen wird. Uns geht es genau um diesen Fakt. Wir wollen eine andere Strategie, ein anderes Vorgehen, ein offeneres Vorgehen, weil es um Arbeitsplätze und um Wirtschaft in Niedersachsen geht, weil es uns darum geht. Herr Ministerpräsident, jetzt kommen wir langsam zum Casus knacksus. Da ich ja weiß, dass Sie sich, immer wenn man das Wort „Verbrennerverbot" benutzt, hier in der Koalition von Rot und Grün auf gar nichts mehr einigen können, will ich jetzt einfach nur von Emissionsfreiheit null sprechen, die nach wie vor ab 2035 gilt. Denn Sie haben ja eben selbst vorgetragen: Die jeweiligen Rechtsakte müssen noch erlassen werden. Zur Wahrheit gehört dazu: Es gibt aktuell keine gemeinsame Linie zwischen den Koalitionsfraktionen von SPD und CDU in Berlin, ob wir gegenüber der Kommission darauf drängen sollten, dass diese Rechtsakte erlassen werden und dass E‑Fuels, Biokraftstoffe usw. usf. auch tatsächlich ermöglicht werden. Exakt darum geht es uns. Sie müssen in Berlin Ihre Parteifreunde auf Linie bringen, damit wir diese Regeln jetzt auch schaffen können und damit wir einheitlich kommunizieren! Wenn Sie das tun, dann können wir von der Emissionsfreiheit null wegkommen. Diese Emissionsfreiheit null muss auch dringend weg. Dann sind wir auf einem gemeinsamen Pfad. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass, wenn man das in diesem Detail jetzt ausdifferenziert, eine Fraktion Ihrer Landesregierung diesen Weg nicht mitgehen wollte und auch nicht mitgeht. Das ist der einzige Grund, warum Sie sich in Ihrer Regierungserklärung hier nie getraut haben, das so klar und einfach zu sagen. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie so klar und einfach morgen in Berlin entscheiden. Herzlichen Dank.
Ein aktives Wolfsmanagement in Niedersachsen - für die Weidetierhaltung, den Deichschutz und die Sicherheit der Menschen im ländlichen Raum
Herr Kollege Willeke, herzlichen Dank für das Zulassen der zweiten Zwischenfrage. Die erste wird sich dann im Rahmen einer Kurzintervention wiederfinden. Vor dem Hintergrund, dass Sie gerade das Thema Entbürokratisierung bei Herdenschutzmaßnahmen angesprochen haben und jetzt auf die pauschalen Maßnahmen zu sprechen gekommen sind: Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund, dass es Tierhaltern im nicht privilegierten Bereich nicht möglich ist, Baugenehmigungen für Zaunanlagen im Außenbereich zu bekommen? Herr Kollege Willeke, die Uhr habe ich im Auge.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie lassen die Menschen im Stich! In der letzten Plenarwoche hat der Kollege Lühmann gesagt: „Lassen Sie uns die komplexe Reform des Psychisch-Kranken-Gesetzes vorantreiben!" Er hat uns vorgeworfen, dass wir keinen eigenen Vorschlag auf den Tisch gelegt hätten, und gesagt, wir sollten den Regierungsfraktionen keine Vorwürfe machen. Wieder einmal müssen wir als CDU-Fraktion nun die Handlungsfähigkeit wiederherstellen und einen Gesetzentwurf einreichen, weil die Landesregierung und die Regierungsfraktionen nicht in die Hufe kommen. Ich muss ganz ehrlich sagen: Das ist nichts, was die Landesregierung nicht in kurzer Frist hätte lösen können. Das liegt seit Monaten, seit Jahren auf dem Tisch der Ministerialbürokratie, und es gibt Absprachen zwischen den verschiedenen Häusern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere liebe Frau Ministerinnen aus dem MJ und dem MI und lieber Herr Minister aus dem MS, die Menschen in diesem Land sind das Stille-Post-Spiel leid. Sie sind es leid, dass betroffene Menschen, die konkrete Hilfen erwarten, immer nur hin und her geschoben werden. Aber die Menschen in diesem Land sind nicht nur das Stille-Post-Spiel leid, sie sind vor allem das Betroffenheitstheater leid. Sie lassen die Menschen im Stich! Sie lassen die Menschen mit seelischen Erkrankungen im Stich, die auf oftmals langen Wartelisten stehen, um endlich einen Therapieplatz zu bekommen, und die stigmatisiert sind, weil es immer neue tragische Fälle gibt, dass jemand der Gewalt von Menschen mit psychischen Erkrankungen ausgesetzt ist. Denn natürlich hat man als psychisch Erkrankter Angst, mit diesen Menschen in einen Topf geworfen zu werden. Auch das ist eine Folge dieser Politik der Unterlassung, die es nicht schafft, Menschen vor Fremdgefährdung zu schützen, aber auch Betroffene zu schützen, denen Eigengefährdung droht. Sie lassen die Opfer von Gewalt im Stich, und, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, Sie lassen auch die Angehörigen der Opfer im Stich, die sich zu Recht fragen: Warum wurde diese Tat nicht verhindert? Sie lassen aber auch die Angehörigen der Täter im Stich, die ohnmächtig zusehen müssen, dass ein psychisch Kranker unter einer Psychose leidet und sein Krankheitszustand immer weniger beherrschbar ist, und die zu oft sagen müssen: Wir haben es doch kommen sehen! Warum hat uns denn niemand geholfen? Keiner bleibt mehr dran. Die betroffenen Menschen bleiben zunehmend in ihrem Wahn stecken. Mit Stimmen im Kopf hoffen sie auf eine langfristige Behandlung - die ihnen aber nicht zuteilwird, weil sie in unseren psychiatrischen Anstalten und unseren Hilfestationen einem Drehtüreffekt unterliegen: Sie werden eigentlich nur hin und her gereicht, ohne dass man ihnen wirklich hilft. Auch das, liege Kolleginnen und Kollegen, ist ein Im-Stich-Lassen von Menschen in diesem Land. Die Menschen sind es zu Recht leid, gerade auch diejenigen, die bei der Bewältigung dieser Problematik an vorderster Front stehen: die Polizistinnen und Polizisten in unserem Land, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Kommunen, vor allem aber auch die Ärztinnen und Ärzte sowie die Pflegerinnen und Pfleger. Sie stehen zu oft vor der Situation, dass einem Menschen nachhaltiger geholfen werden müsste. Zu oft erleben sie den Drehtüreffekt. Zu oft erleben sie, dass der Sozialstaat die derzeitige Lage achselzuckend in Kauf nimmt und das Recht auf Krankheit über das Recht auf Gesundung stellt. Zu oft müssen die Kommunen vor der Herausforderung kapitulieren, mit Menschen mit psychischen Erkrankungen umzugehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben sicherlich verfolgt, was in Buxtehude passiert ist. Ich will den Sachverhalt noch einmal schildern. Es wurde geschrieben: „Seit der vergangenen Woche" - das ist gerade einen Monat her - „schränkt die Stadtverwaltung Buxtehude ihren Betrieb für den Publikumsverkehr stark ein. ... Grund dafür ist ein psychisch kranker Mann, der trotz Hausverbots erneut das Verwaltungsgebäude betrat und derart aggressiv auftrat, dass er nur mit dem Einsatz von vier Polizeibeamten überwältigt werden konnte. ... Trotz der Vorgeschichte" - so hat es Bürgermeisterin Katja Oldenburg-Schmidt berichtet - „wussten einzelne Behörden nicht, dass der Mann unter Hausverbot stand oder bereits mehrfach auffällig wurde." Der Pressesprecher des Landkreises Stade sagt dazu: „,Die Behörden dürfen sich - wenn auch aus gutem Grund - nicht so umfassend austauschen, wie es im Einzelfall wünschenswert wäre.' Das bedeutet: Die Stadt wusste oft nicht, wen sie im Haus hatte." Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir schon nicht in der Lage sind, die Sicherheit der Menschen in diesem Land in öffentlichen Gebäuden, in denen wir das Hausrecht haben, sicherzustellen, wie sollen wir denn dann den Bürgerinnen und Bürgern vermitteln, dass es ihnen auf unseren Straßen und Plätzen tags wie auch nachts gut geht und ihnen hier keine Gefahren durch Menschen zustoßen, die offenkundig psychiatrischer Behandlung bedürfen? In diesem Artikel beschrieben wird auch der noch bedrohlichere Fall eines 39-Jährigen aus Dangersen bei Buchholz, der in Hamburg mit einem Hammer und Molotowcocktail Passanten angriff und nur durch Schüsse der Polizei gestoppt werden konnte. Hier steht: „Auch dieser Mann war psychisch krank und zuvor auffällig gewesen, sodass selbst seine Mutter Angst vor ihm und mehrfach um Hilfe gebeten hatte." Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine ich, wenn ich sage, dass wir auch die Angehörigen von Tätern und die Täter selbst im Stich lassen. Sie werden im Stich gelassen, wenn den Menschen keine Behandlung zuteilwird, sondern sie immer nur hin und her gereicht werden, statt ihnen nachhaltig aus ihrem Wahn zu helfen. Ein Polizist wird hier zitiert: „,Ich treffe dieselben Leute nach wenigen Tagen wieder auf der Straße ... Die Täter nehmen uns nicht mehr ernst.' Bei psychisch kranken Personen sei es eine zusätzliche Problematik, dass sie jederzeit entscheiden könnten, ihre Medikamente nicht mehr zu nehmen.,Dann spielt die gleiche Person wieder wilde Sau und wir werden zu Hilfe gerufen. Das wiederholt sich von Tag zu Tag. Das kann ein schon wütend machen und verzweifeln lassen.'" Liebe Kolleginnen und Kollegen, was für eine Bankrotterklärung einer Landesregierung, die seit Monaten im Karussell zu sitzen scheint, anstatt wirklich vernünftige Politik im Sinne der Menschen in diesem Land zu machen! Die Menschen in diesem Land wollen keinen achselzuckenden Sozialstaat. Alle Menschen, die ich eben zitiert habe, wollen einen nervenden Sozialstaat, der an den Menschen dranbleibt und dafür sorgt, dass Menschen nach einem Aufenthalt in der Psychiatrie nicht einfach ins Nichts entlassen werden, in dem sie dann herumlaufen, bis sie wieder ein Loch fallen, bis sie schlimmstenfalls Straftaten begehen und zu einer Gefahr für Menschen in unserem Land werden. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir als CDU-Fraktion diesen Gesetzentwurf vorgelegt, der vier zentrale Punkte zusammenbringt: Erstens verbessern wir die Prävention, indem wir substanzbezogene Störungen als Krankheitsbilder in das Gesetz aufnehmen damit sorgen wir dafür, dass auch Menschen, die im Rausch stehen und mit drogenbedingten Psychosen unterwegs sind, unter das NPsychKG fallen und endlich in Behandlung gebracht werden können, indem wir verpflichtende Fallkonferenzen einrichten und indem wir die Dauergefahr anerkennen, die Menschen mit sich bringen und die gerade in den eben zitierten Fällen dazu führt, dass wir bisher keine Handhabe gegenüber den Menschen haben. Und ob wir es jetzt „Dauergefahr" nennen oder es, wie in NRW oder anderen Bundesländern, anders umschreiben: Wir müssen sehen, dass wir hierfür einen Rechtsbegriff einführen, der in der Lage ist, diesen Menschen Hilfe zuteilwerden lassen und sie nicht immer wieder ins Nichts fallen lässt. Wir müssen darüber hinaus den Schutz Dritter stärken, indem wir die Zwangsbehandlung auch auf Fremdgefährdung erweitern. Wir haben alleine in der Psychiatrie in Osnabrück ohne dass ich die Psychiatrie bei uns in Osnabrück in den Fokus rücken möchte über 2 000 Übergriffe auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pro Jahr, weil es bei der Zwangsbehandlung zu häufig um die Eigengefährdung geht und die Fremdgefährdung nicht miteinkalkuliert wird. Diese Gesetzeslücke schließen wir. Wir stellen sicher, dass es einen schnelleren Informationsfluss, eine Meldepflicht und auch eine Gefährderansprache gibt - ein nervender Sozialstaat, der bei den Menschen dranbleibt, der dafür sorgt, dass sie eben nicht unter das Radar fallen. Wir sorgen auch dafür das ist uns besonders wichtig, die Betroffenenrechte und die Rechte des Landespsychiatrieausschusses zu stärken, eines Expertinnen- und Expertenausschusses, den wir als CDU-Fraktion sehr zu schätzen wissen, aber bei dem man manchmal das Gefühl hat, dass insbesondere die Landesregierung und auch die Ministerialbürokratie gar nicht wissen, was für ein Schatz es ist, dass sich Besuchskommissionen ehrenamtlich auf den Weg machen, um in unsere Einrichtungen zu gehen und zu schauen, wie es den Menschen dort geht, und uns Rückmeldungen geben. Diese lassen wir manchmal einfach so ins Leere laufen. Das kann nicht sein. Dort müssen wir nachhalten. Wir müssen die Arbeit das schätzen wir sehr unserer Besuchskommissionen und des gesamten Landespsychiatrieausschusses stützen. Dafür setzen wir uns als CDU-Landtagsfraktion ein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Denn es geht nicht um Banales - es geht um Grundrechtseingriffe, es geht darum, dass Menschen dadurch in ihren Grundrechten eingeschränkt werden. Daher müssen wir ein Verhältnis zwischen der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und den Freiheitsrechten eines jeden Einzelnen herstellen. Ich möchte klarstellen: Die überwiegende Mehrheit der Menschen mit psychiatrischen und psychischen Erkrankungen ist nicht gewalttätig. Das Risikoprofil lässt sich häufig schon relativ eng fassen: die Kombination aus unbehandelten Symptomen, junge, männliche Personen, die oftmals auch Drogengefahren ausgesetzt waren, die sozial isoliert sind, in Armut oder auch in Wohnungslosigkeit. Das sind die Risikofaktoren, die regelmäßig benannt werden. Das Problem ist anzugehen. Eine Lösung ist hier machbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das scheinbar Unvermeidliche ist vermeidbar, wenn wir gemeinsam handeln. Deswegen lassen Sie uns jetzt ein vernünftiges niedersächsisches Psychiatriegesetz auf den Weg bringen. Bringen Sie Ihr Gesetz endlich ins Parlament, Herr Minister wir warten seit Monaten darauf, damit wir gemeinsam beraten und dafür sorgen können, dass wir als Parlamentarier die Menschen bei uns im Land nicht im Stich lassen! Herzlichen Dank.
Prüfung und Erarbeitung eines landesweiten Unterstützungsmodells für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 (Prüfung eines niedersächsischen "Landespflegegeldes")
Sie tun das aus Liebe, aus Verantwortung, aus Menschlichkeit und oft über ihre eigenen Grenzen hinaus. Sie pflegen ihre Eltern, ihre Partner, ihre Kinder, Tag für Tag, oft ohne Pause, oft ohne Hilfe. Ich weiß, wovon ich spreche. Ich habe selbst erlebt, was es bedeutet, wenn ein geliebter Mensch auf Unterstützung angewiesen ist, wenn plötzlich alles andere zurücktritt, wenn die Verantwortung wächst und die Kraft manchmal fehlt. Diese Erfahrung verändert den Blick auf das Leben. Sie lehrt Demut, aber auch Entschlossenheit. Darum ist mir persönlich dieses Thema ganz besonders wichtig. Es geht nicht um Zahlen, Paragrafen oder Anträge. Es geht um Menschen, um diejenigen, die für die anderen da sind, weil sie sie lieben. In Niedersachsen werden die meisten Pflegebedürftigen zu Hause von ihren Angehörigen versorgt. Das ist ein Ausdruck von Würde, von Selbstbestimmung, von Menschlichkeit. Aber es ist auch eine enorme Belastung: körperlich, emotional, organisatorisch. Viele pflegende Angehörige arbeiten nebenher, kümmern sich um ihre Familie und stoßen an ihre Grenzen. Und Frauen tragen dabei den größten Teil dieser Last. Das ist Realität, keine Statistik. Diese Realität wird nicht leichter. Die Pflegebedürftigkeit in Niedersachsen steigt stetig. Immer mehr Menschen werden älter. Gleichzeitig fehlen Fachkräfte, und Entlastungsangebote sind vielerorts Mangelware. In der ländlichen Region gibt es manchmal nicht einmal eine Tagespflege, die man spontan erreichen kann. Familien müssen improvisieren und bleiben am Ende doch oft alleine. Gerade jetzt in der Woche der pflegenden Angehörigen müssen wir ganz klar sagen: Diese Menschen brauchen Unterstützung, nicht bloß warme Worte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute reden wir über einen Antrag der AfD, der vorgibt, genau das zu bieten. Aber dieser Antrag ist keine Hilfe, er ist eine Nebelkerze. Ein sogenanntes Pflegegeld zu prüfen, klingt gut, aber in Wirklichkeit ist es ein leeres Versprechen. Die AfD versucht, mit einem Scheinantrag Mitgefühl zu suggerieren, aber sie bleibt eigentlich jede Antwort schuldig. Wir wollen die Menschen im Alltag wirklich spürbar entlasten. Wie wollen Sie das tun? Ein jährlicher Beitrag löst keine strukturellen Probleme. Er schafft keine zusätzlichen Pflegeplätze. Er verschafft keine wirkliche Pause. Das ist Symbolpolitik, nicht mehr und nicht weniger. Wir als CDU-Fraktion wollen natürlich mehr. Wir wollen Lösungen, die wirken. Pflege braucht Strukturen, die Familien entlasten. Wir brauchen Nachbarschaften, Vereine, Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte, die zusammenarbeiten. Wir brauchen Menschen vor Ort, die beraten, koordinieren und frühzeitig unterstützen. Wir brauchen digitale Angebote, die Wege verkürzen, Zeit ersparen und Informationen leichter zugänglich machen. Pflegende Angehörige dürfen nicht gezwungen sein, ihren Job aufzugeben, um zu pflegen. Flexible Arbeitszeiten, Homeoffice-Möglichkeiten und betriebliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner können helfen, die Belastung zu verringern. Das stärkt die Familien und sichert zugleich Fachkräfte für unser Land. Wir dürfen die jungen Menschen nicht vergessen, die Pflege übernehmen. Die sogenannten Young Carers verdienen Unterstützung, Sichtbarkeit und Begleitung. Auch sie brauchen eine Stimme in unserer Gesellschaft. Frau Kollegin Köhler, ich muss Sie leider unterbrechen, weil es den Wunsch nach einer Zwischenfrage der Frau Kollegin Klages gibt. Wollen Sie dem entsprechen? Nein, danke. Dann fahren Sie bitte fort. Ja, wir setzen uns für finanzielle Anerkennung ein. Aber ein Landespflegegeld allein ist kein Allheilmittel. Es muss eingebettet sein in ein tragfähiges Gesamtkonzept, das Menschen entlastet, Strukturen stärkt und nachhaltig wirkt. Wer Pflegepolitik ernst meint, braucht Herz und kluge Konzepte, keinen Schnellschuss, keinen Scheck auf Zuruf, keine Schlagzeilen, keine Empörung. Pflege gelingt nicht mit Parolen, sondern mit spürbaren, durchdachten Lösungen. Pflege gelingt, wenn Bund, Land und Kommunen an einem Strang ziehen, wenn Bürokratie abgebaut wird, wenn Infrastruktur ausgebaut wird, wenn Familien gestärkt werden, wenn Pflege mit dem Beruf vereinbar ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Pflege darf nicht zur Überforderung werden. Pflege muss wieder menschlich und machbar sein. Dafür kämpfen wir mit Herz und Engagement: für die Menschen, die pflegen, für die Menschen, die gepflegt werden, für ein Niedersachsen, das Verantwortung übernimmt. In der Pflegepolitik ist kein Raum für Nebelkerzen. Pflege ist eine Lebensaufgabe für uns alle. Ein besseres Niedersachsen ist machbar, und dafür setzen wir uns ein. Vielen Dank. Vielen
Vorreiterrolle für Niedersachsen: Jetzt Grundlagen für "autonome Zukunftsprojekte" legen!
lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Scharrelmann zu? Bitte, gerne! Herr Kollege Bratmann, vielen Dank für das Zulassen dieser Zwischenfrage. Wenn wir, wie ich Ihren bisherigen Ausführungen entnommen habe, in der grundsätzlichen Idee, das autonome Fahren zu stärken, gar nicht weit auseinanderliegen, wo ist dann in den letzten zwölf Monaten Ihre Initiative geblieben, konkrete Forderungen und Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um diese Technologie in Niedersachsen weiter zu forcieren? Sie erzählen fleißig, was Sie alles gut finden, und kritisieren auch noch, dass die Hörer von NDR 1 deren Aussagen ich durchaus nachvollziehen kann sagen, dass sie bestimmte Dinge nicht brauchen. Es gibt viele Studien, auch solche des BMWi, die sagen, dass das einer der großen Trends der Zukunft ist. Wo sind Ihre konkreten Forderungen für dieses wichtige Zukunftsfeld in Niedersachsen? Lieber Kollege Scharrelmann, wir haben einen umfangreichen Antrag zur Zukunft der Automobilindustrie auf den Weg gebracht.
Der Fall Friedland mahnt: Rückführungen beschleunigen, Verfahren klar strukturieren - rot-grüne Zerstrittenheit beenden
ich möchte freundlich darauf hinweisen, dass die Zeit schon abgelaufen ist. Ja. Frau Innenministerin, was ist die Linie der Landesregierung? Handeln Sie endlich für die Menschen in unserem Land! Übernehmen Sie Verantwortung! Führen Sie die Dublin-Zentren ein - auch gegen den Widerstand des grünen Koalitionspartners! Vielen Dank.
De-Industrialisierung stoppen - Wettbewerbsfähigkeit erhalten und ausbauen
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das war jetzt mal ein interessantes Hin und Her zwischen Herrn Sachtleben und Herrn Hilbers. Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass Sie beide unrecht haben. Denn dieser Antrag das hat zumindest Herr Hilbers richtig anklingen lassen ist vom 17. September; allerdings aus dem Jahr 2024. Wir müssen uns erinnern, welche Zeit wir damals hatten: Wir hatten im Bund die Ampelregierung, die dieses Land zugrunde gerichtet hat. Wir hatten gerade die Haushaltsberatungen im Bund, die in einer Sackgasse verharrten. Dort ist dieser Antrag einzuordnen. Was Sie versucht haben: Sie haben einige Punkte von unserem Parteiprogramm abgeschrieben, zum Beispiel den Punkt I.1: Die „Belastung aus Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf 25 %" zu deckeln, ist eine Forderung von uns. Sie wollen eine „nachhaltige Senkung der Energiesteuer" - das ist eine Forderung von uns. Nur ist Ihnen diese Senkung misslungen. Das hat man bei der Stromsteuersenkung gesehen. Sie verlangen unter Punkt I.6 „auf Bundesebene zeitnah ein,Bürokratie-Belastungsmoratorium'". Jetzt muss ich Ihnen wirklich den Zahn ziehen. Denn im letzten Jahr und auch aktuell haben Sie im Bundesrat die Mehrheit. Sie hätten also das habe ich Ihnen auch schon das letzte Mal gesagt der Ampelregierung Einhalt gebieten können. Das Lieferkettengesetz ist im Bundestag durch die Ampelmehrheit angenommen worden. Das Energieeffizienzgesetz, das Heizungsverbot - alles ist von der Ampelmehrheit angenommen worden. Sie hätten es verhindern können! Sie haben es allerdings nicht getan. Sie haben es im Bundesrat mit abgesegnet. Dementsprechend trägt die Zerstörung Deutschlands nicht nur die Unterschrift der Ampelregierung, sondern auch Ihre. Jetzt sind Sie auf der Bundesebene in Regierungsverantwortung. Auf Seite 24 Ihres Koalitionsvertrags heißt es, Sie wollen das Heizungsverbot rückgängig machen, das heißt, das Heizungsverbot wieder abschaffen. Sie tun es allerdings nicht. Ich glaube, Sie erinnern sich zu sehr an die Worte der Kollegin Frau Diallo Hartmann: Wahlprogramme sind das eine, Koalitionsverträge sind das andere. Ich habe nicht mehr viel Redezeit. Ich möchte daran erinnern: Gestern wurde vom Statistischen Bundesamt eine neue Zahl, ein neues wirtschaftliches Fundamentaldatum veröffentlicht, nämlich zur Industrieproduktion Deutschlands: Im August 2025 ist die Industrieproduktion gegenüber August 2024 um 4 % gesunken; beim Fahrzeugbau um über 20 %. Das bedeutet, wir befinden uns bei der Industrieproduktion gerade auf dem Niveau von 2003. Wir waren mal bei 2006. Unterboten werden wir nur noch von dem Jahr 2009, als es bei der Finanzmarktkrise richtig bergab ging, und von der Zeit der Corona-Pandemie. Wir werden uns hier enthalten, weil es ja blöd wäre, uns unseren eigenen Forderungen entgegenzustellen. Allerdings ist es wirklich hanebüchen, was Sie auf Bundesebene machen. Ich glaube auch nicht wirklich, dass die CDU in Niedersachsen die Politik auf der Bundesebene gutheißt. Ich komme gleich zum Schluss. Von uns gibt es eine Enthaltung. Wir haben eigene Anträge, die viel besser sind als das. Das hier ist einfach zu wenig. Vielen lieben Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Najafi. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet: für die Fraktion der SPD
Ambulante sozialpädagogische Angebote für junge Straftäter zukunftsfähig weiterentwickeln
dass ungefähr 4 700 Jugendliche in diesen Maßnahmen sind, die wir unterstützen. Sie haben recht: Es sind eher 3,6 Millionen Euro, die wir jetzt zur Verfügung stellen. Im Vergleich: Zu Ihrer Regierungszeit waren es ungefähr 2 Millionen Euro - das ist fast eine Verdopplung. Das zeigt, dass wir uns an dieser Stelle richtig gut eingesetzt haben, und das ist, finde ich, ein großer Erfolg unserer Landesregierung. Für diesen Erfolg möchte ich mich bedanken: Vielen Dank, Herr Minister Philippi, dass Sie sich für diese Angebote so stark gemacht
Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute Morgen musste ich erst mal gucken, ob ich mit Hannover den richtigen Bahnhof ausgewählt habe, denn wir sprechen gerade über ein Thema, das eigentlich in Berlin diskutiert wird ‑ aber okay. Wir haben über den Bundesrat natürlich gewisse Eingriffsmöglichkeiten, und meinetwegen können wir uns mit dem Thema einmal grundsätzlich beschäftigen. Aber ich muss auch sagen: Wenn Sie in einer Aktuellen Stunde Bundespolitik auf die Tagesordnung heben, spricht das ja wohl ganz eindeutig für die Arbeit unseres Ministerpräsidenten Olaf Lies und seiner Mannschaft. Denn dann haben Sie offensichtlich in Niedersachsen keine Themen gefunden. Meine Damen und Herren, haben Sie einen Ehegatten schon einmal sagen hören: „Für mich wird es sich wohl nicht lohnen, noch mehr zu arbeiten"?
Rückbau stillgelegter Windkraftanlagen samt Fundamenten in Niedersachsen
Herr Minister Meyer möchte antworten. Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausbau der Windkraft ist für die demokratischen Parteien entscheidend, um unsere Klimaziele zu erreichen. Nur mit einer Energiewende wird es gelingen, den menschengemachten Temperaturanstieg zu dämpfen. Wir haben nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes einer Bundesbehörde bereits einen Temperaturanstieg in Höhe von 2,4°C seit der frühindustriellen Zeit in Deutschland. Wir erleben die Folgen des Klimawandels, wie Dürre und Extremwetter, mit ihren Konsequenzen für Mensch, Natur und Landschaft. Wir haben gleich einen TOP zu Hochwasserkatstrophen. Deshalb ist der menschengemachte Klimawandel ein Grund, warum wir die erneuerbaren Energien massiv ausbauen wollen. Die Fragesteller von der AfD zitieren EIKE. Das ist keine wissenschaftliche Institution, sondern ein eingetragener Verein von Klimawandelleugnern. Deshalb ist das auch nicht ernst zu nehmen. Denn die Wissenschaft ist sich einig das ist Konsens: Wir werden mehr Strom aus erneuerbaren Energien benötigen: für das Heizen, für die Elektromobilität über die wir gestern parteiübergreifend diskutiert haben, für Großrechner, sprich: für die Nutzung von KI und auch für das Internet selbst wenn die AfD dort immer wieder Falschinformationen verbreitet. Auch dafür nutzen sie erneuerbaren Strom aus Niedersachsen, der 102 % des Bedarfs abdeckt. Für eine sichere, zuverlässige und preisgünstige Stromversorgung können und wollen wir nicht auf die kostengünstige heimische Windenergie verzichten. Sie steht an vielen Tagen im Jahr zur Verfügung und liefert einen großen Teil ihrer Nennleistung. Sie trägt mehr zu den rechnerischen Volllaststunden bei als die teils kostengünstigere Photovoltaik. Windkraft ist heimische, günstige und nachhaltige Energie. Wir brauchen sie nicht zu importieren. Wir sind nicht abhängig von Putin-Gas. Wir brauchen auch kein amerikanisches Gas von Herrn Trump und Ihren Freunden. Einen kleinen Moment, Herr Meyer! - Hat die AfD Interesse an der Antwort des Ministers? Dann würde ich um Ruhe bitten. - Wie der Minister antwortet, ist ihm überlassen. Ich bitte jetzt um Ruhe. Deshalb ist die Windenergie die Freiheitsenergie, die für Demokratie und heimische Energien steht und sehr kostengünstig ist. Sie hat und damit komme ich auf die Flächen zu sprechen einen sehr hohen Energieertrag pro Fläche. Das Fundament sind nur wenige Quadratmeter unter den Masten, gegenüber dem halben Hektar, den eine Anlage durchschnittlich für Wege, Kranstellflächen und Fundament benötigt. Unter den erneuerbaren Energien ist die Windenergie die flächensparsamste Form der Erzeugung von Strom. Das Niedersächsische Klimagesetz, sprich: dieser Landtag, hat das Ziel mit 30 GW vorgegeben - parteiübergreifend übrigens; das war ja schon im Vorgänger-Klimagesetz drin. Ende 2024 waren wir bei 12,9 GW. Dem sind wir verpflichtet. Also, wir haben noch einen großen Teil des Wegs zu gehen, um fossile Energien durch erneuerbare Energien zu ersetzen. Um den Ausbau zu beschleunigen das hat auch etwas mit den Genehmigungen zu tun, hatten wir erfolgreich die Task-Force eingesetzt und die Genehmigungsdauer bei Windrädern, bei vollständigen Unterlagen, auf im Schnitt 3,5 Monate reduziert. Das ist ein bundesweiter Rekord; bundesweit sind es 9 Monate. Eine großartige Leistung unserer Genehmigungsbehörden, deren Treffen auf Arbeitsebene auch mit den in der Task-Force Energiewende beteiligten Verbänden und Energieunternehmen sowie mit den Kommunen natürlich fortgeführt werden. Das ist eine große Leistung. In jeder dieser Genehmigungen wird geklärt, dass auch der Rückbau dieser Anlagen sachgerecht erfolgt. Schon mein Vorgänger Olaf Lies hatte im Windenergieerlass klargestellt, dass bei zurückzubauenden Windenergieanlagen grundsätzlich alle ober- und unterirdischen Anlagen und Anlagenteile sowie die zugehörigen Nebenanlagen wie Leitungen, Wege und Plätze und sonstige versiegelte Flächen zurückzubauen sind. Schon interessant, dass Sie immer nur fragen, was mit dem Rückbau von Windkraftanlagen ist, aber dasselbe nicht bei irgendwelchen anderen ungenutzten Gebäuden fragen! Wir stellen uns nicht nur bei Windenergieanlagen die übrigens größtenteils recycelt werden, denn Stahl kann man wiederverwenden, sondern grundsätzlich bei allen Anlagen den Aufgaben der Nachhaltigkeit. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Eine Abfrage der unteren Baubehörden hätte in Anbetracht der extremen Kurzfristigkeit und des Detailgrades der Anfrage der AfD keine Aussicht auf vollständige und belastbare Beantwortung gehabt. Um Ihr Informationsbegehren dennoch bestmöglich erfüllen zu können, stütze ich meine Antwort daher primär auf das bei der Bundesnetzagentur geführte Marktstammdatenregister und Auswertungen der Fachagentur Wind und Solar. Die Registrierung und Aktualisierung der Daten im behördlichen Marktstammdatenregister sind verpflichtend. Es bietet den besten öffentlich verfügbaren und aktuellen Datensatz über Windenergieanlagen in Deutschland. Meldepflichtig an das Register ist auch die Stilllegung von Windenergieanlagen, nach der Sie ja fragen, allerdings erst ab Errichtung des Registers Anfang 2019. Die Fachagentur Windenergie an Land und Solar, in der Niedersachsen Mitglied ist, hat mittels Auswertung weiterer Datenquellen einen weiter reichenden Überblick der Anlagenstilllegungen erarbeitet. Dafür wertet sie weitere Datenquellen aus. Dadurch werden zusätzlich vor allem Stilllegungen für den Zeitraum 2013 bis 2018 erfasst. Gemäß den Auswertungen der Fachagentur wurden im Zeitraum 1. Januar 2013 bis zum 5. Oktober 2025 also in den letzten zwölf Jahren in Niedersachsen insgesamt 1 039 Windenergieanlagen stillgelegt. Die Stilllegung von Altanlagen bedeutet allerdings nicht, dass die installierte Windenergieleistung ersatzlos wegfällt, sondern die Stilllegung geht oft mit dem sogenannten Repowering einher, indem man neue, moderne, effizientere und flächensparende, lärmvermeidende, umweltschonende und effiziente Anlagen errichtet, die auch deutlich kostengünstiger sind. Das macht man meistens an dem Standort der Altanlagen. Ich könnte Ihnen jetzt noch eine Statistik zur Anzahl der in den Landkreisen stellgelegten Anlagen vortragen. Ich bitte das nachliefern zu dürfen, um Ihnen das Vorlesen einer Tabelle zu ersparen. Oder Sie fordern das an - dann kann ich Ihnen genau sagen, wie viel es in welchem Landkreis sind. Zum zweiten Teil Ihrer Fragestellung an wie vielen Standorten bislang ein vollständiger Rückbau einschließlich der kompletten Fundamententfernung vollzogen wurde, liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Dies wird von der Landesregierung nicht erfasst das ist kommunal organisiert und konnte daher in der Kürze der Zeit nicht ermittelt werden. Zu Frage 2: Ein generelles Belassen der Betonfundamente von Windenergieanlagen im Erdreich wäre weder mit den Zielen des Bodenschutzes noch mit geltendem Recht vereinbar. - Die AfD suggeriert ja in ihrer Frage, dass etliche Anlagen stehen. Sie hat keine Zahlen, aber behauptet das erst einmal; das ist ja immer der Weg! - Baurechtlich das gilt für alles ist ein Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung zurückzubauen; Bodenversiegelungen sind zu beseitigen. Das finden Sie auch auf unserer Homepage. Die Servicestelle Erneuerbare Energien hat dort „Hinweise für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen" bereitgestellt. Diese sind eine Leitlinie für kommunale Genehmigungsbehörden. Ich zitiere daraus: „Rückbau ist die Beseitigung der Anlage, welche der bisherigen Nutzung diente und insoweit die Herstellung des davor bestehenden Zustandes. Zurückzubauen sind grundsätzlich alle ober- und unterirdischen Anlagen und Anlagenteile sowie die zugehörigen Nebenanlagen wie Leitungen, Wege und Plätze und sonstige versiegelte Flächen. In Ausnahmefällen kann aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls" ‑ nämlich des Bodenschutzes „die Anordnung eines vollständigen Rückbaus unverhältnismäßig sein oder gewichtige öffentliche Belange beeinträchtigen. Im letzteren Fall ist im Rahmen einer Ermessensausübung gemäß § 79 NBauO abzuwägen, inwieweit diesen öffentlichen Belangen Rechnung getragen werden soll. Im Einzelfall können insbesondere Bodenschutzaspekte dafür sprechen, dass Pfahlgründungen beim Rückbau im Boden verbleiben können. Darüber hinaus sind die bodenschutzrechtlichen Anforderungen an den Rückbau zu beachten. Die durch die Anlage bedingte Bodenversiegelung ist so zu beseitigen, dass der Versiegelungseffekt, der zum Beispiel das Versickern von Niederschlagswasser beeinträchtigt oder behindert, nicht mehr besteht." Auch der Wasserhaushalt muss also geschont werden. Um es einmal zusammenzufassen: Wenn der Rückbau einer Anlage ansteht, ist das Entfernen der oberirdischen bzw. oberflächennahen flachen Fundamentkörper der gebotene Standard. Sofern zusätzlich Pfahlgründungen zum Einsatz kamen, ist im Einzelfall abzuwägen, ob das Entfernen der Pfahlgründungen sinnvoll ist oder letztlich mehr Schaden als Nutzen für das Schutzgut Boden bedeuten würde. - Ein ganz normales Verfahren. Zu Frage 3: Die zentralen Rechtsnormen bezüglich der Rückbauverpflichtung sind im Baurecht verortet und greifen zum Teil bereits im Genehmigungsverfahren und zum Teil nach der Beendigung des Betriebs der Anlage. Im Genehmigungsverfahren greift das Bauplanungsrecht des Baugesetzbuchs, also Bundesrecht. So sieht § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB als Zulässigkeitsvoraussetzung vor, dass Vorhabenträger eine Verpflichtungserklärung abgeben, das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen. Im Rahmen der Genehmigung müssen sie also gewährleisten, dass sie imstande sind, die Anlage, wenn sie nicht mehr genutzt wird, zurückzubauen. Überdies soll die Baugenehmigungsbehörde nach § 35 Abs. 5 Satz 3 BauGB durch nach Landesrecht vorgesehene Baulast oder in anderer Weise die Einhaltung der Verpflichtung nach Satz 2 sicherstellen. Dies erfolgt in Niedersachsen in der Gestalt, dass die örtlichen Genehmigungsbehörden das Recht zur Errichtung der jeweiligen Windenergieanlage von der Abgabe einer Sicherheitsleistung in Form einer Bürgschaft abhängig machen, die insbesondere den Fall einer Zahlungsunfähigkeit des Vorhabenträgers finanziell absichert, sodass die Kosten einer etwaigen behördlichen Ersatzvornahme nämlich die Beseitigung der Anlage, des Fundaments nicht der öffentlichen Hand zur Last fallen. Nach der Beendigung des Betriebs der Windenergieanlagen greift die Niedersächsische Bauordnung. Die Niedersächsische Bauordnung enthält mit dem § 79 die Rechtsnorm, mit welcher die Bauaufsichtsbehörde nach Nutzungsaufgabe anordnen kann, dass der Vorhabenträger die Windenergieanlage beseitigen muss. Auch der Windenergieerlass vom 20. Juli 2021 also von der Vorgängerregierung enthält detaillierte Ausführungen zur Rückbauverpflichtung: Danach sind grundsätzlich alle ober- und unterirdischen Anlagen und Anlagenteile sowie die zugehörigen Nebenanlagen wie Leitungen, Wege und Plätze und sonstige versiegelte Flächen zurückzubauen. Im Windenergieerlass findet sich zudem der Hinweis, dass aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls die Anordnung eines vollständigen Rückbaus unverhältnismäßig sein oder gewichtige öffentliche Belange beeinträchtigen kann. So können im Einzelfall, wie angesprochen, insbesondere Bodenschutzaspekte dafür sprechen, dass Pfahlgründungen beim Rückbau im Boden verbleiben können. Die durch die Anlage bedingte Bodenversiegelung ist so zu beseitigen, dass der Versiegelungseffekt, der zum Beispiel das Versickern von Niederschlagswasser beeinträchtigt oder behindert, nicht mehr besteht. Sie sehen also: Niedersachsen setzt auf die Energiewende, sorgt mit Windrädern für günstigen, heimischen und klimaschonenden Strom mit hoher Wertschöpfung für die Menschen. Und auch der Rückbau der Anlagen, das Recycling das ist wertvoller Stahl, den wir wiederverwenden und wieder nutzen wollen, ist gewährleistet, ebenso der Bodenschutz und die Naturverträglichkeit. Windenergieanlagen sind die naturschonendste, die umweltfreundlichste, die kostengünstigste, die heimischste, die wertschöpfungssteigerndste Energieform, die wir in Niedersachsen haben. Niedersachsen ist das Windenergieland Nummer eins. Zehntausende von Arbeitsplätzen in der Windenergiebranche warten darauf. Wir haben dieses Jahr wieder Rekordzahlen beim Anschluss von neuen Anlagen. Jede dieser Anlagen trägt nicht nur dazu bei, dass die Gemeindekassen und die Wirtschaftskraft gestärkt werden, sondern sorgt auch für viele Arbeitsplätze: in der Bauwirtschaft, im Handwerk und bei großen Industrieunternehmen. Und deshalb halten wir an diesem Ausbau fest.
Sie ist bestimmt ganz gespannt auf die Antwort und ist deshalb jetzt bitte ruhig, Herr Thiele. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank für die Frage. Die Antwort können Sie sich auch gleich selbst geben. Wir als niedersächsisches Parlament sind noch nie so weit gekommen wie zu diesem Zeitpunkt. Das spanische Modell haben wir 2025 endlich im Beteiligungsverfahren. Das ist ein riesiger Erfolg. Wir wollen ein vernünftiges Gesetz. Ihr Gesetzentwurf ist ein Ausdruck purer Verzweiflung. Da haben Sie eine Vorlage aus einem anderen Bundesland falsch kopiert, die sich auf eine veraltete Version der Fußfessel bezieht und vorsieht, Frauen nur in den eigenen vier Wänden zu schützen. Die eigenen vier Wände dürfen doch nicht zum Gefängnis werden! Genau deswegen haben wir uns Hand in Hand mit den Betroffenen Sie haben Frau Münstermann angesprochen intensivst dazu beraten. Gute Gesetze brauchen eben Zeit. Ich bin froh, dass wir jetzt in der Verbandsbeteiligung sind. Wir können feststellen da müssen Sie mir recht geben, dass wir noch nie in der Geschichte so weit waren. Sobald der Gesetzentwurf dem Parlament vorgelegt wurde, müssen wir im Innenausschuss gemeinsam überlegen die Innenministerin hat das in Aussicht gestellt, und das begrüße ich, ob wir den Teil zur Fußfessel - nein, das sind 90 Sekunden; vielen Dank, Frau Hermann vorzeitig beraten und abschließen und die anderen Paragrafen im NPOG dann separat beraten. Das ist auch ein Versuch, das Verfahren noch einmal zu beschleunigen. Das ist in Ihrem Interesse. - Doch, das machen wir dann im Gesetzgebungsverfahren. Frau Camuz, jetzt läuft die Zeit.
Prüfung und Erarbeitung eines landesweiten Unterstützungsmodells für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 (Prüfung eines niedersächsischen "Landespflegegeldes")
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie stimmen mir sicher zu: Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, und sie wird in den nächsten Jahren weiter an Bedeutung gewinnen. Deshalb möchte ich auf die Situation der Pflege in unserem Land und die besondere Rolle der pflegenden Angehörigen eingehen. Ein großer Teil der häuslichen Versorgung beruht auf dem unentgeltlichen Engagement von Partnerinnen und Partnern, Kindern, Geschwistern, Freundinnen und Freunden, wie Sie an vielen Stellen nachlesen können. Gleichzeitig ist klar: Das System der professionellen Pflege also ambulante Pflegedienste, Tages- und Kurzzeitpflege, stationäre Einrichtungen ist weder strukturell noch personell in der Lage, die von Angehörigen erbrachten Leistungen teilweise, geschweige denn vollständig aufzufangen. Ohne das Engagement pflegender Angehöriger würde die Versorgung bereits heute zusammenbrechen. Ich will das gerne mit ein paar Zahlen belegen: Zum 31. Dezember 2023 waren in Deutschland knapp 5,7 Millionen Menschen als pflegebedürftig registriert. Etwa 86 % dieser Menschen wurden zu Hause versorgt. Damit liegt die häusliche Pflege absolut im Zentrum der Versorgung. Diese Größenordnung ist nicht nur eine statistische Information. Sie bildet die Lebenswirklichkeit von Millionen Angehörigen ab, die tagtäglich Pflegeleistungen erbringen, die sonst von professioneller Hilfe erbracht werden müsste, was aber völlig unmöglich ist. Auch in Niedersachsen zeigt sich diese Entwicklung. Auswertungen und Berichte der Kostenträger und Krankenkassen berichten für 2023 von über 600 000 Pflegebedürftigen in Niedersachsen mit dem Schwerpunkt in den Pflegegraden 2 und höher. Die exakten Zahlen je Stichtag können je nach Datenquelle und Zählweise variieren. Das grundsätzliche Bild ist jedoch eindeutig: Mehr Menschen benötigen Pflege, und die meisten von ihnen erhalten sie zu Hause. Was bedeutet das konkret für die betroffenen Angehörigen? Aktuelle Erhebungen zeigen, dass Hauptpflegepersonen im Mittel sehr hohe Wochenbelastungen haben. Jüngste Untersuchungen sprechen von rund 49 Stunden pro Woche, die für pflegerische Tätigkeit aufgewendet werden. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf die Erwerbstätigkeit, die Gesundheit und die wirtschaftliche Absicherung der Pflegenden selbst. Viele reduzieren ihre Arbeitszeit, gehen also in Teilzeit, oder steigen ganz aus dem Erwerbsleben aus. Diese Belastung ist damit nicht nur ein soziales, sondern auch ein arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitisches Thema, wie das Wissenschaftliche Institut der AOK, das WIdO, unlängst mitgeteilt hat. Die Vorausberechnungen der Gutachten weisen auf Engpässe hin. Mittelfristig werden bundesweit hunderttausend zusätzliche Pflegekräfte benötigt. Die regionalen Versorgungslücken sind aber bereits heute real und deutlich spürbar. Bei allen Bemühungen um die Nachwuchsgewinnung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist eine vollständige Substitution der Angehörigenpflege durch professionelle Leistungen nicht zu erwarten. Wir stellen also fest, dass wir uns auf eine Krisensituation in den nächsten Jahren zubewegen, die wir ohne das Engagement pflegender Angehöriger niemals bewältigen können. Deshalb ist es längst überfällig, ein landesweites Unterstützungsmodell für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 einzuführen. Aus diesem Grund bringen wir hier den vorliegenden Antrag ein. An dieser Stelle darf ich Sie an Ihren eigenen Koalitionsvertrag erinnern. Denn der Koalitionsvertrag liefert relevante Orientierungspunkte. Er erklärt, dass gute und sichere Pflege im Alter und bei Krankheit ein unverzichtbarer Teil der Daseinsvorsorge ist, und nennt explizit die Entlastung pflegender Angehöriger. Diese bereits beschlossenen politischen Ziele sollten wir als Rahmen verstehen, innerhalb dessen eine Prüfung eines Landesmodells, wie im Antrag gefordert, erfolgen muss. Daher freue ich mich sehr auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank. Danke schön. - Die nächste Wortmeldung, die mir vorliegt,
Herr Kollege! Herr Kollege Meyer, ist Ihnen eigentlich bekannt, dass, wenn Sie das Ehegattensplitting abschaffen, dies zunächst einmal eine massive Steuererhöhung für ganz viele bzw. für die überwiegende Anzahl der Familien in Deutschland bedeuten würde? Herr Kollege Hilbers,
gemeldet: die Abgeordnete Evrim Camuz. Frau Camuz, bitte! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ja, Rot-Grün hat super viele Erfolge zu verzeichnen. Die Liste dessen, was wir alles eingeführt haben, ist lang: beispielsweise die Fußfessel im NPOG - das ist gerade in der Verbandsbeteiligung. Sie haben gerade Frau Münstermann erwähnt. Frau Münstermann wäre durch Ihre Gesetzesinitiative nicht geschützt worden, weil sie außerhalb ihrer eigenen vier Wände attackiert wurde - sie hat ihr halbes Gesicht verloren. Unsere Gesetzesinitiative hingegen entspricht wirklich dem spanischen Modell und ist Vorreiterin hier in der Bundesrepublik Deutschland. Ich finde, die Debatte geht auch ein bisschen zu weit. Im StGB sind super viele Lücken im Sexualstrafrecht, das gleicht einem Flickenteppich. „Warum ist das so?", habe ich mich gefragt. Warum ist es so, dass die Bundesgesetze und die Landesgesetze einem Flickenteppich gleichen, wenn es um die Rechte und den Schutz von Frauen geht? - Die Antwort ist ganz einfach: Weil Männer in der Gesetzgebung sind. In den Bundesparlamenten beträgt der Frauenanteil ca. 30 % und auch in den Landesparlamenten beträgt er nur ca. 35 %. Und solange wir Frauen auf Bundesebene, auf Landesebene und in unseren kommunalen Vertretungen nicht die Hälfte der Macht haben, solange wir nicht an den entscheidenden Prozessen mitarbeiten und nicht dort sitzen, wo die Entscheidungen für uns getroffen werden, solange haben wir eine institutionalisierte Gewalt, eine Machtverschiebung. Deswegen braucht Niedersachsen jetzt ein Paritätsgesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir werden den Verfassungsauftrag aus Artikel 3 Abs. 2 Frau Camuz, warten Sie einen Moment! Danke, Herr Hilbers, dass Sie als Mann mir das sagen. Herr Hilbers, wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihre Redezeit einteilt, obliegt der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Jetzt kehrt hier ein bisschen Ruhe ein. Es ist nämlich ganz vorteilhaft, wenn die Präsidentin nicht nur hören, sondern auch verstehen kann, was hier gesprochen wird. Frau Camuz, fahren Sie fort! Vielen Dank, Frau Präsidentin. Solange werden wir dem Verfassungsauftrag aus Artikel 3 Abs. 2 Sätze 1 und 2 Grundgesetz eben nicht gerecht, nämlich, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind und wir alle einen Anspruch auf ein gewaltfreies Leben haben. Bei meinem Entschließungsantrag zur Fußfessel haben wir ja gezeigt, dass wir Frauen fraktionsübergreifend arbeiten können. Dass der Entschließungsantrag von der Landesregierung jetzt eins zu eins übernommen wurde dafür bin ich auch total dankbar, war ein Momentum. Und ich finde, dieses Momentum sollten wir jetzt auch nutzen. Wir haben eine Innenministerin, wir haben eine Justizministerin - zwei starke Frauen. Deswegen plädiere ich für ein Paritätsgesetz. Wir haben ja schon viel geschafft. In einer Zeit, in der der Antifeminismus leider wieder größer wird, in der unsere Rechte, von denen wir dachten, dass sie längst erkämpft worden seien und nicht mehr bestritten würden, ist es total wichtig, dass wir mehr Rechte einfordern. Deswegen fordere ich auch die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes. Denn es gibt Verhaltensweisen, die strafrechtlich nicht relevant sind, die nicht justiziabel sind. Ich nenne zwei Fälle. - Jetzt hören Sie mal zu! In Göttingen hat ein Universitätsprofessor sehr lange Studentinnen und Doktorandinnen gegenüber sexuell komische Bemerkungen gemacht und sie belästigt. Das kann es ja nicht sein! Oder Klaasohm: Hier in Niedersachsen, auf Borkum, wurde das als Tradition gelebt - da haben Frauen Gewalt erfahren. Das kann es ja nicht sein! Die Polizei hatte Frau Camuz Ich kann das verstehen, dass die Hälfte Frau Camuz, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Butter zu? Ja, gerne. Ich lasse sie erst dann zu, wenn hier Ruhe eingekehrt ist. - Bitteschön, Frau Butter!
Rückbau stillgelegter Windkraftanlagen samt Fundamenten in Niedersachsen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Meyer, welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur ökologischen Beeinträchtigung durch verbliebene Altlasten und Betonfundamente vor? Herr Dr. Kerzel, Herr Minister Meyer möchte antworten.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich bringe heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich ein. Meine Damen und Herren, damit erfüllen wir eine wesentliche verfassungsrechtliche Verpflichtung. Denn die Verteilung der Mittel des Landes auf die Kommunen muss regelmäßig überprüft und sofern erforderlich gesetzlich angepasst werden. Genau das tun wir mit diesem Gesetzentwurf. Dabei geht es nicht um Kürzungen. Es geht auch nicht um weniger Geld für unsere Kommunen. Es geht alleine darum, die vorhandenen Mittel fair und zeitgemäß zu verteilen. Denn die Mittel, die das Land den Kommunen insgesamt bereitstellt, bleiben unverändert und unangetastet. Pro Jahr vergeben wir über den kommunalen Finanzausgleich etwa 5,6 Milliarden Euro. Diese Summe ist unverändert. Aus dem Landeshaushalt fließt weiterhin jeder dritte Euro an die Kommunen. Auch das wird durch diesen Gesetzentwurf nicht berührt. Darüber hinaus haben wir, wie Sie wissen, erhebliche Unterstützungs-, Investitions- und Entlastungsmaßnahmen vom Bund als auch vom Land aufgebracht, um die Kommunen zu stärken. Auch das alles wird von diesem Gesetzentwurf zum kommunalen Finanzausgleichs nicht berührt. Wir reden heute über den kommunalen Finanzausgleich und die Frage, wie diese Mittel innerhalb der kommunalen Familie also zwischen den Landkreisen, den Gemeinden und Städten und kreisfreien Städten gerecht verteilt werden. Zur Vorbereitung dieses Gesetzentwurfs haben wir eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, die mit Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände sowie einem externen Wissenschaftler besetzt war. Die Kommission hat den Gutachtenauftrag einvernehmlich abgestimmt und die transparente und methodisch sauber durchgeführte Begutachtung auch eng begleitet. Das Ergebnis ist eindeutig. Die Grundstruktur des Finanzausgleichs in Niedersachsen hat sich bewährt. Ein kompletter Systemwechsel ist daher nicht nötig. Aber es gibt deutliche Verschiebungen bei den Aufgaben und Finanzen zwischen den kommunalen Ebenen und innerhalb der Kreisebene, die wir berücksichtigen müssen. Die letzte grundlegende Überprüfung liegt fast zehn Jahre zurück. Seither hat sich viel verändert, und genau deshalb ist die Anpassung überfällig und auch verfassungsrechtlich geboten. Meine Damen und Herren Abgeordnete, das Gutachten zeigt: Rund 142 Millionen Euro verschieben sich zugunsten der Gemeindeebene. Innerhalb der Mittelverteilung auf der Kreisebene sinkt der Soziallastenansatz, weil der Bund in den vergangenen Jahren höhere Erstattungen für die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II zahlt. Auch der Anteil, der nach der Fläche der Landkreise verteilt wird, ist leicht rückläufig. Maßgeblich dafür sind die Zuschussbedarfe im Bereich Schülerbeförderung und Kreisstraßen, die nur moderat angestiegen sind. Frau Behrens, entschuldigen Sie, dass ich Ihnen ins Wort falle. Es gibt den Antrag auf eine Zwischenfrage von Herrn Marzischewski-Drewes. Möchten Sie die zulassen? Nein, ich trage zum Gesetzentwurf vor, und danach beginnt die Beratung. Den Anteil der Kreisebene haben wir anpassen müssen. Der Anteil der Mittel auf der Kreisebene, die ausschließlich über die Einwohnerzahl verteilt wird, steigt demzufolge zwangsläufig an. Meine Damen und Herren, ich weiß, dass diese Veränderungen kontrovers diskutiert werden. Das werden Sie in der Ausschussberatung sicherlich intensiv tun. Der Landkreistag lehnt die Neuberechnung des Aufteilungsverhältnisses ab und hat ein Gegengutachten hierzu vorgelegt. Diese Kritik nehmen wir ernst. Es ist aber auch deutlich zu sagen: Das Gegengutachten basiert auf einer anderen Datenbasis und ist mit dem Gutachten des Landesamtes für Statistik nicht vergleichbar. Kurz gesagt: Es werden Äpfel mit Birnen verglichen. Daher, meine Damen und Herren: Das übrigens auch mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarte Verfahren der Expertenkommission halten wir für korrekt, und deswegen halten wir daran auch fest. Meine Damen und Herren, wir alle wissen: Viele Kommunen stehen aktuell unter großem finanziellem Druck. Die Überprüfung der gerechten, verfassungsrechtlich gebotenen Verteilung ist ein sehr schwieriges Thema, da es zur Unzeit kommt, denn die öffentlichen Haushalte sind auf kommunaler Ebene, aber auch auf Landesebene in schwerem Fahrwasser. Sie alle wissen das aus den Beratungen, und Sie kennen das auch aus Ihren Kommunen. Gerade deshalb wollen wir als Landesregierung den Anteil der Bedarfszuweisungen für finanzschwache Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erhöhen, um die Folgen für die negativ betroffenen Landkreise abzumildern. Das ist ein ganz klares Signal der Unterstützung, das wir vor allen Dingen den Landkreisen geben: Wir wollen keine Kommune im Stich lassen und natürlich im Rahmen unserer Möglichkeiten helfen, Härten abzumildern, meine Damen und Herren. Lassen Sie mich kurz zusammenfassen. Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir drei Dinge: Verlässlichkeit - der Finanzausgleich bleibt stabil und verfassungskonform, Gerechtigkeit die Verteilung der Mittel orientiert sich an den realen Entwicklungen; deswegen gibt es Verschiebungen zwischen den kommunalen Ebenen und natürlich auch Planungssicherheit für alle Kommunen - ob groß oder klein, ob finanzstark oder strukturschwach; sie brauchen Planungssicherheit, und diese bekommen Sie mit diesem Gesetzentwurf. Das ist der Kern dieses Vorschlages. Ich bitte Sie um konstruktive Beratungen in den Fachausschüssen. Ich weiß, dass Sie sich intensiv damit beschäftigen, und ich hoffe, dass wir relativ zügig zum Beschluss des Gesetzes kommen, damit wir den kommunalen Finanzausgleich in Niedersachsen nach zehn Jahren wieder verfassungskonform gestalten können. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Wortmeldung,
Union stoppt das Tierwohlprogramm: Rückschlag beim Stallumbau statt Planungssicherheit für die Landwirtschaft
der Kollege Schroeder. Bitteschön! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Mohrmann, ich verstehe, dass Sie noch mal versuchen, abzulenken. Nur, die klare Aussage von uns von der SPD und den Grünen war doch: Wir gucken erst mal, wie wir das Geld sichern, das uns zugesagt worden war, das wir den Landwirtinnen und Landwirten versprochen haben. Und wenn das nicht klappt wenn Sie uns nicht dabei unterstützen, dieses Geld zu retten, dann müssen wir uns über alternative Finanzierungsmöglichkeiten unterhalten. Das habe ich vorhin auch gesagt. Aber lassen Sie uns doch bitte erst mal versuchen, das zugesagte Geld zu retten und nicht einfach so herzugeben! Danke schön.
Bitteschön, Frau Hillberg! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wo beginnt eigentlich Gewalt gegen Frauen und Mädchen? Ab wann ist es ein Übergriff, ist es ein Femizid, ist es eine Vergewaltigung? Sind es wiederholte Schläge und das Klima der Angst im eigenen Zuhause? Ist es der „einmalige" gewaltvolle Ausrutscher, weil getrunken wurde oder auf der Arbeit gerade so viel Stress sei? Sind es der Entzug des Gehaltes und die Kontrolle über das Haushaltseinkommen? Sind es Demütigungen, Isolation, Beleidigungen und Drohungen? Sind es Stalking, die Kontrolle des Aufenthaltsortes, die Kontrolle darüber, mit wem sich die Partnerin trifft? Ist es das Erstellen von Revenge Porn mit Deepfakes? Ist es das Weiterleiten von Nacktbildern, die doch „nur füreinander" gemacht wurden? Ist es, wenn eine Polizistin während ihrer Dienstausübung gegen ihren Willen geküsst wird? Ist es, wenn die Hände des Kollegen plötzlich an den Hintern wandern und dort bleiben? Sind es Hassnachrichten im Postfach? Oder sind es auch Sprüche wie „Hey, bleib stehen, ich will dir an die ... fassen!", die herabwürdigen und gezielt eingesetzt werden? Sie sehen, Gewalt, insbesondere gegen Frauen und Mädchen, ist eine Spirale. Sie ist Ausdruck vom Verlangen nach Macht - Macht über die Frauen. Um diese Spirale zu brechen, müssen wir möglichst früh beginnen. Gerade deshalb ist die Forderung durch unsere Justizministerin Dr. Wahlmann nach der Strafbarkeit von verbaler sexueller Belästigung auch bekannt und verharmlost als „Catcalling" das absolut richtige Zeichen, das klare Kante gegen Gewalt an Frauen zeigt. Denn solche gezielten, erheblichen sexuell-mündlichen Belästigungen sind bisher nicht strafbar, sodass es eine Lücke im Strafrecht gibt, wie auch der BGH festgestellt hat. Die angeblich und scheinbar doch so kleinen Kommentare sind Belästigungen. Sie sind Herabwürdigungen, die eine klare Haltung zum Ausdruck bringen: Frauen sind minderwertig, Frauen sind Objekte, Frauen gehören mir. Und um hier einer möglichen Kleidungsdebatte direkt vorwegzugreifen: Nein, die Länge des Rocks und die Art der Kleidung sind niemals eine Rechtfertigung für Gewalt und Übergriffe. Der Wert einer Frau, eines Menschen, ist absolut unabhängig davon, welche Kleidung sie trägt. Der Respekt ihr gegenüber darf sich nicht proportional zu ihrer Rocklänge verändern. Respekt ist nicht verhandelbar. Wenn selbst eine Polizistin während ihrer Dienstausübung in Uniform nicht respektiert und gegen ihren Willen geküsst wird, dann ist es offensichtlich, dass die Kleidung nie das Problem war, sondern der Täter. Ein Verweis auf die Kleidung, die das Opfer trug, ist immer ein trauriger und lausiger Versuch, das Verhalten des Täters zu entschuldigen. Genauso lausig ist es übrigens auch, die Tötung einer Frau im Beziehungs- oder Trennungskontext nicht als solche zu benennen, sondern als „Beziehungstat" oder gar „Beziehungstragödie" zu verschleiern. Femizide sind Morde, und dementsprechend muss der Mordparagraf im Strafgesetzbuch geändert werden. Meine Damen und Herren, bei verbaler sexueller Belästigung handelt es sich um relevante Übergriffe, die nicht geduldet werden dürfen. Sie versetzen die Opfer in Angst. Ekel und Scham werden empfunden. Häufig ziehen sich die Opfer aus dem öffentlichen Leben zurück und werden so in ihrer freien Persönlichkeitsentfaltung eingeschränkt. Das darf nicht sein! Man darf alles sagen, selbstverständlich. Man muss für das Gesagte nur auch die Verantwortung tragen, und zwar als Täter und nicht, wie bisher, nur als Opfer. Und, bei aller Liebe: Wer sich jetzt in seinen Flirttaktiken bedroht sieht, der hat vielleicht grundsätzlich ein größeres Problem oder ist möglicherweise auch Teil des ganz großen Problems und sollte sich damit einmal beschäftigen. Denn Frauen und Mädchen sind keine fragilen, schützenswerten Blumen oder Ähnliches. Sie sind Menschen. Sie verdienen Respekt und Achtung. Sie verdienen es, als vollwertige Personen gesehen zu werden und nicht als Objekte. Das ist übrigens auch die Basis für eine gute und gewaltfreie Beziehung. Meine Damen und Herren, eines ist klar: Übergriffe sind kein Kavaliersdelikt. Herabwürdigungen eines anderen Menschen sind niemals in Ordnung. Täter müssen ihr Verhalten ändern - und nicht die Opfer. Eine Änderung des Strafgesetzbuches, die dem Rechnung trägt, ist daher sinnvoll und ein guter Ausdruck dieser Haltung. Vielen Dank.
Ambulante sozialpädagogische Angebote für junge Straftäter zukunftsfähig weiterentwickeln
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rot-Grün thematisiert heute den Umgang mit jungen Menschen, die straffällig geworden sind, und die Frage, wie wir ihnen eine echte Perspektive bieten können. Es geht dabei nicht nur um die Reaktion auf Fehlverhalten, sondern auch um die Chance, junge Menschen wieder auf den richtigen Weg zu bringen. Die sozialpädagogischen Angebote der Jugendhilfe leisten dabei seit vielen Jahren eine sehr wertvolle Arbeit. Sie setzen nicht nur auf Strafe, sondern auf Unterstützung, Begleitung und Verantwortung. Die jungen Menschen werden ernst genommen und erhalten die Möglichkeit, ihr Verhalten zu reflektieren und neue Wege zu gehen. Durch individuelle Betreuung, soziale Trainingskurse oder den Täter-Opfer-Ausgleich lernen sie, Verantwortung zu übernehmen und die Folgen ihres Handelns zu verstehen. Diese Projekte zeigen eindrucksvoll, dass Erziehung und Hilfe oft mehr bewirken als Sanktionen. Sie geben jungen Menschen die Chance, ihr Leben wieder in die Hand zu nehmen und langfristig einen Teil unserer Gemeinschaft zu bilden. So weit, so wertvoll und wichtig diese Arbeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber gleichzeitig darf man nicht übersehen, dass wir es mit einer wachsenden Herausforderung zu tun haben. Die Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen nimmt zu. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Erst vor Kurzem hat das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen alarmierende Ergebnisse einer Umfrage veröffentlicht, die zeigt: Die Täter werden immer jünger; das Durchschnittsalter bei der ersten Straftat sinkt. Diese Entwicklung macht auch vor unseren Schulen nicht halt. Ich muss Sie einmal unterbrechen. Es gibt den Wunsch der Kollegin Schendel, eine Zwischenfrage zu stellen. Möchten Sie dem entsprechen? Ja. Bitteschön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Vielen Dank,
Ambulante sozialpädagogische Angebote für junge Straftäter zukunftsfähig weiterentwickeln
Sehr gerne, Herr Holsten! Bitteschön, Herr Kollege Holsten! Sie haben das Wort. Sehr geehrter Herr Gäde, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie reden von einem Aufwuchs im Haushalt um 1 Million Euro zusätzlich. Ich glaube, wir sind jetzt bummelig bei 3,5 Millionen Euro. Können Sie mir sagen, wie viele Jugendliche das Land damit adressiert? Und haben Sie eine Idee, was einzelne Landkreise pro Jahr allein für einzelne Systemsprenger aufrufen? Ich habe eben gerade ausgeführt,
De-Industrialisierung stoppen - Wettbewerbsfähigkeit erhalten und ausbauen
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wirtschaftspolitik, die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes und damit auch die Sicherung von Wohlstand und Arbeitsplätzen in unserem Land stehen immer wieder ganz vorne auf der Tagesordnung. Wir haben es hier in der Aktuellen Stunde, in der Regierungserklärung und an anderen Stellen diskutiert. Es ist bereits deutlich geworden, dass wir vor großen Herausforderungen stehen. Deshalb haben wir vor über einem Jahr, nämlich am 27. September 2024, diesen Entschließungsantrag eingebracht und in die Ausschüsse verwiesen, weil wir uns um diese Fragen kümmern und auch sehr deutlich machen wollten, worauf es auf der Bundes- und Landesebene ankommt, damit wir wieder wettbewerbsfähig werden, damit wir zu alter Stärke zurückkehren können und in Europa wieder eine Wachstumslokomotive werden und nicht die rote Laterne in der Hand behalten. Es hat über ein Jahr gedauert, bis im Ausschuss über dieses Papier entschieden worden ist. Die Bundesregierung ist inzwischen tätig geworden. Dazu sind entsprechende Beschlüsse gefasst worden. Und wir sollten heute auch über die aktuelle Konjunkturlage reden - die hat eine ganz besondere Relevanz. NiedersachsenMetall hat dazu ganz aktuell eine Umfrage gemacht. Die Aktualität und Relevanz dieses Themas sind deswegen auch heute noch gegeben. Auf der Bundesebene sind deutliche Signale gesetzt worden. Die Bundesregierung hat angefangen, die Probleme anzupacken. Sie ist am Beginn dieser Arbeit. Das muss erst einmal wirken. Aber die Weichen sind richtig gestellt. Vor allen Dingen haben sich die Stimmung in unserem Land, die Art, anzupacken und die Art, Wirtschaftspolitik zu machen, unter der Führung der CDU mit Bundeskanzler Merz eindeutig geändert. Die Richtung ist eine ganz andere geworden. Das spürt man auch bei den Beschlüssen, die gefasst worden sind. Es ist immer noch sehr viel zu tun. Es sind aber wesentliche Teile, die auch in diesem Papier stehen, angepackt worden. Die steuerliche Entlastung von Unternehmen ist mit dem Investitions-Booster auf den Weg gebracht worden, mit einer Abschreibungsmöglichkeit von 30 % degressiv in den ersten Jahren. Das macht deutlich, dass sich Investitionen in unserem Land lohnen, dass wir Investitionen wollen, dass wir sie auch steuerlich fördern und wir vor allen Dingen dafür sorgen wollen, dass für diese wichtigen Investitionen Liquidität in den Unternehmen ist. Die Unternehmenssteuerreform ist eingeleitet worden bzw. wird eingeleitet. Die Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 wird schrittweise in Angriff genommen. Das sind Elemente einer Unternehmenssteuerreform, die wichtig sind und die der Bund inzwischen angepackt hat. Auch mit der „WIN-Initiative - Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland" ist ein wichtiges Zeichen und Wagniskapital in Gang gesetzt worden. Konkret haben sich private Investoren verpflichtet, bis 2030 12 Milliarden Euro in diesen Bereich zu investieren. Der Staat flankiert dies durch bessere Rahmenbedingungen und auch eigene staatliche Mittel. Die Stromsteuer ist gesenkt worden. Die energieintensiven Unternehmen werden davon profitieren und damit andere Bedingungen in unserem Land haben. Die Netzentgelte sind angepackt worden. Es ist ein Realitätscheck in der Klima- und Energiepolitik erfolgt. Und der „Bau-Turbo" konnte heute noch einmal thematisiert werden. Auch die Aktivrente ist aufs Gleis gesetzt worden. Die Aktivrente und die Steuererleichterungen für Mehrarbeit sind wichtige Zeichen dafür, dass sich Leistung in unserem Land lohnt. Wenn Rentnerinnen und Rentner bzw. Pensionärinnen und Pensionäre nach ihrem Eintritt in das Rentenalter bzw. nach ihrer Pensionierung noch weiterarbeiten wollen, dann wollen wir das steuerlich fördern. Wir wollen dann nicht steuerlich davon profitieren, sondern sie dafür belohnen, dass sie diese zusätzliche Leistung bringen und damit in unserem Land Wachstum und Beschäftigung generieren. Die Flexibilisierung der Arbeitszeit wird angepackt. Das alles sind Dinge, die sich gerade in der Umsetzung befinden. Ich bin froh, dass die Bundesregierung auf die Herausforderungen genau so reagiert, wie es notwendig ist, die Dinge entsprechend anpackt und die wichtigen Dinge priorisiert. In Bezug auf die Konjunktursituation kann ich heute nur noch einmal auf die Umfrage von NiedersachsenMetall verweisen. Sie ist im September durchgeführt worden und macht uns auf erschreckende Weise noch einmal deutlich, wie groß der Handlungsbedarf ist. 520 Industrieunternehmen sind befragt worden. Keine Erholung ist in Sicht. Niedersachsen befindet sich im neunten Rezessionsquartal in Folge - in der längsten Wirtschaftskrise unseres Landes, in der wir uns je befunden haben. Die wirtschaftliche Lage verschlechtert sich weiter. Besonders die Auftragseingänge, Beschäftigung und Investitionen gehen zurück. Ich will Ihnen dazu nur einige Zahlen nennen, die ich Ihnen nicht ersparen kann: 59 % der Automobilbetriebe melden Auftragsmangel. Im Juni waren es 47 % - also Tendenz steigend. In der Metall- und Elektroindustrie berichten 45 % über fehlende Aufträge Kurzarbeit ist geplant, 27 % im Automotive-Bereich, und im gesamten Bereich der Metall- und Elektroindustrie sind es 19 %. 38 % der Automobilbetriebe planen Arbeitsplatzabbau. Das können wir bereits allenthalben in der Diskussion spüren. Das haben wir hier auch bei der Diskussion über das Verbrennerverbot deutlich ins Feld geführt. In der Metall- und Elektroindustrie sind insgesamt 28 % der Arbeitsplätze gefährdet. Es gibt einen deutlichen Produktionsrückgang von 42 % in der Automobilindustrie bzw. bei den Automobilherstellern und von ungefähr 33 % in den anderen Unternehmen. Das verarbeitende Gewerbe ist ganz besonders unter Druck und natürlich auch das Kfz-Gewerbe. Investitionen werden nicht nur in Deutschland getätigt, sondern auch in anderen Ländern. 31 % der befragten Unternehmen planen nämlich Investitionskürzungen in unserem Land. Sie planen nicht etwa das, was notwendig ist, in den Kapitalstock zu investieren, nein, sie planen Kürzungen, und 70 % der Investitionen gehen ins Ausland. Der Kapitalstock bei uns veraltet. Die Wettbewerbsfähigkeit sinkt, während die Nettoinvestitionen im Ausland zunehmen und wir dadurch wettbewerbsunfähiger werden. Die Ursachen sind eben klar benannt worden. Wir haben sie auch in unserem Papier niedergeschrieben. Das sind natürlich Stromkosten, das sind natürlich Infrastrukturpunkte, das sind Fragen des Sozialstaats, aber natürlich auch externe Faktoren wie die amerikanische Zollpolitik. NiedersachsenMetall fordert deswegen von uns, dass wir umdenken, und mit diesem Papier wollen wir heute erneut dazu aufrufen, das zu tun. Ich habe das auf Bundesebene dargestellt. Es ist aber wichtig, dass wir das auch auf Landesebene tun. Die zügige Umsetzung des Bürokratieabbaus darf auch hier im Lande nicht nur verbal erfolgen, sondern sie muss sich in Taten messen lassen. Und wir brauchen auch die Digitalisierung in unserem Land. Es reicht nicht aus, dass Sie im Einzelplan 19 einen eigenen Digitalisierungsetat gründen. Nein, Sie müssen auch wirklich Digitalisierungserfolge haben. Sie brauchen eine Rohstoffstrategie, Sie brauchen Investitionen in die Infrastruktur. Sie bekommen 9,4 Milliarden Euro aus dem Bundessondervermögen für Investitionen. Ganze 100 Millionen Euro gehen in den Straßenbau. Man sollte glauben, der Straßen- und Brückenbau ist eines der wichtigsten Investitionsfelder in unserem Land. Sie geben aber 800 Millionen Euro für Tablets für die Schüler aus und geben 100 Millionen Euro in den Straßenbau. Das ist Ihre Antwort auf die Infrastrukturfragen, die sich in unserem Land stellen. Das wird weder dem ländlichen Raum gerecht, noch führt es dazu, dass sich Unternehmen bei uns ansiedeln und großes Vertrauen in diesen Standort haben. Wo sind denn Ihre Erfolge bei der Ansiedlung von Großunternehmen? Fehlanzeige! Wo ist denn das investitionsfreundliche Klima, was wir in unserem Land brauchen? Wir wollen, dass Niedersachsen das investitionsfreundlichste Bundesland wird. Wir wollen, dass Niedersachsen das Bundesland wird, wo man am besten zurechtkommt, wenn man Geld in die Hand nehmen will. Wir wollen, dass man in Niedersachsen mit seinem eingesetzten Geld am profitabelsten arbeiten kann. Das ist unser Ziel für Niedersachsen, weil wir an die Spitze wollen. Wir wollen das beste und wirtschaftlich wettbewerbsfähigste Bundesland werden. Das ist unser Ziel und unser Ehrgeiz. Bei Ihnen: Fehlanzeige! Herr Kollege Hilbers, Sie haben Ihre Redezeit deutlich überschritten. Kommen Sie bitte zum Schluss! Ja, das will ich gerne tun, Herr Präsident, und Ihren Ratschlag befolgen. Niedersachsen braucht jetzt eine klare Agenda, um Industriepolitik zu betreiben, eine klare Ausrichtung auf Investitionen in den Standort und endlich politisches Handeln und nicht nur Diskussionen. Vielen Dank.
Abgabe einer Regierungserklärung durch den Ministerpräsidenten mit dem Titel "Automobildialog der Bundesregierung am 9. Oktober: Zukunftspakt Mobilität 2035 jetzt!"
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorgestern hat Volkswagen mitgeteilt, dass wegen der schwachen Nachfrage nach E-Autos die Produktion in Zwickau und Dresden für eine Woche gestoppt wird - während in Wolfsburg zusätzliche Schichten gefahren werden, um die hohe Nachfrage nach Verbrennern zu bedienen. So weit die Realität! Es wäre zu begrüßen, wenn Sie, Herr Ministerpräsident, erkennen, dass Ihre Politik nicht nur die Automobilindustrie betreffend und die damit einhergehenden Behauptungen der letzten Jahre falsch waren und dass das, was Sie uns seit Jahren erzählen, nicht eingetreten ist und auch nicht eintreten wird. Immer wieder haben Sie und andere selbsternannte Experten der regierungstragenden Fraktionen behauptet, die Produktion von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor müsse enden, die E-Mobilität sei die alleinige Zukunft. Wir haben dem immer widersprochen. Ich habe es an diesem Pult mehrfach gesagt und wiederhole es: Ihre Wirtschaftswende, Ihre Energiewende, Ihre Verkehrswende, Ihre Transformation - alles ist gescheitert! Übrigens: Einer dieser selbsternannten Experten stellt sich regelmäßig hier hin, himmelt die E-Mobilität an und hat keine Probleme damit, anschließend sein Fahrzeug auf dem Abgeordnetenparkplatz zu starten, mit dem er immense Mengen fossiler Treibstoffe verbrennt. Solche Menschen haben entweder null Kompetenz, oder sie haben zumindest noch nie wertschöpfend gearbeitet oder ahnen gar nicht, was Wertschöpfung ist. Solchen Menschen traue ich noch nicht einmal zu, dass sie erfolgreich einen Kiosk führen können: Sie würden abends die Kasse öffnen und glauben, das Geld, das da drin liegt, ist der Gewinn. Sie transformieren von Wohlstand in Armut. Der Markt will sich nicht vorschreiben lassen, welche Fahrzeuge er zu kaufen hat. Sie zerstören die Automobilindustrie. Sie ruinieren die industrielle Basis unseres Bundeslandes. Und, liebe CDU, Herr Kollege Lechner, wir vergessen alle bitte nicht, welcher Partei die Dame angehört, die auf europäischer Ebene die Axt an vor allem auch die deutsche Automobilindustrie legt. Es hat dieser Frau und Ihnen offensichtlich nicht gereicht, dass sie schon, leider erfolgreich, damit beschäftigt war, die Bundeswehr zu ruinieren. Herausragende deutsche Ingenieurskunst soll auf den Müllhaufen der Wirtschaftsgeschichte. Aber noch einmal zurück zur Wirklichkeit: Als Diplom-Kaufmann mit dem Schwerpunkt Marketing habe ich schon im Studium gelernt, dass erfolgreiche Unternehmen ihre Strategie am Markt orientieren. Der Markt entscheidet, nicht grüne Ideologen. Und auch Volkswagen muss das produzieren, was der Markt will: eben auch Verbrenner. Leider haben wir ja erfahren, dass der Auftrag des Innenministeriums nicht nach Niedersachsen geht, sondern: Die Elektroautos für die Polizei werden in Bayern gekauft. Naja, die Menschen lassen sich eben nicht zwingen, E-Autos zu kaufen. Und warum brauchen Sie eigentlich so viel staatliche Eingriffe? Denn wenn das Produkt so überlegen wäre, dann würde es sich selbstständig am Markt durchsetzen. Sie, Herr Ministerpräsident, folgen dennoch leider weiter der grünen Ideologie. Und diese basiert, wie wir wissen, auf vollkommen irrationaler Klimahysterie. Deswegen hat Ihr Koalitionspartner ja auch gleich Ihr Positionspapier entsprechend eingeordnet. Wenn Sie darin wirklich vom bisherigen Irrweg abweichen wollen, dann wäre das ja gut. Meine Oma sagte häufig: Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung. Aber Ihr Koalitionspartner, mit dem Sie nach eigener Aussage auch nach der nächsten Landtagswahl regieren wollen und mit dem Sie angeblich so vertrauensvoll zusammenarbeiten, setzt seine autofeindliche Politik fort, und Sie werden sich fügen. Und nochmals meine Oma: Sage mir, mit wem du umgehst, und ich sage dir, wer du bist. Denn Herr Schulz-Hendel hat es Ihnen im Rundblick ja schreiben lassen: „Jeder, der das Verbrenner-Aus infrage stellt, ist fehlgeleitet, was seine politische Weitsicht und sein Verantwortungsbewusstsein angeht." Ja, wieder so ein Experte! Das erinnert sehr an seine Aussage zur A 39: Der Ausbau dieser Autobahn, so der Kollege Schulz-Hendel, sei „unverantwortlich." Na dann, Herr Ministerpräsident, Sie wollen doch sicher keine unverantwortliche Politik betreiben! Und ich vermute, er lässt sich nicht umstimmen - egal, wie oft Sie ihn umarmen. Anschließend müssten Sie dann auch noch den Bundesumweltminister umstimmen. Auch Herr Schneider möchte am Verbrenner-Aus festhalten. Wir haben ja gelernt, das gibt es gar nicht. Dann rate ich noch einmal zur Nachhilfe in Berlin. Und wir wissen ja, dass der Wahlverlierer SPD in der Bundesregierung die Richtlinien der Politik bestimmt. Es ist schon angesprochen worden von meinem Vorredner: Vor 80 Jahren setzte sich Kurt Schumacher in Wennigsen durch und wurde ein Jahr später Vorsitzender der SPD. Und er hat ja zu Recht gesagt: „Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit" Aber, Herr Politze und andere, was würde er wohl heute zu Ihrer katastrophalen Politik sagen? Meine Damen und Herren, die wirtschaftliche Lage ist sehr ernst. Ich darf aus der Pressemitteilung von NiedersachsenMetall zitieren. Dort heißt es nach Vorlage der Ergebnisse der September-Umfrage wörtlich: „,Wir haben keine gesamtwirtschaftliche Dynamik. Wir stehen im neunten Rezessionsquartal in Folge und damit in der längsten Wirtschaftskrise in der Geschichte der Bundesrepublik. Die erhoffte Stabilisierung bleibt aus - im Gegenteil:,Die meisten Unternehmen sehen derzeit kein Licht am Ende des Tunnels', erklärte NiedersachsenMetall-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Schmidt.,Wir erleben eine strukturelle Krise mit tiefgreifenden Folgen für Arbeitsplätze, Wertschöpfung und Innovationskraft in unserem Bundesland. Steigende Sozialversicherungsbeiträge, ausbleibende Reformen des Sozialstaats, nicht wettbewerbsfähige Energiepreise: Wenn es dabei bleibt, müssen wir uns über Investitionen in Deutschland keine Gedanken mehr machen - die finden dann woanders statt.' Außerhalb des Zitats: Ich habe gerade heute Morgen einen Artikel darüber gelesen, dass MAN die geplante Batteriefabrik nicht in Salzgitter errichtet, sondern in Osteuropa. So viel zu ihrer Transformation! Und weiter: „Dramatisch sei die Entwicklung in der Automobilindustrie. Dort berichten 59 % der Unternehmen von Auftragsmangel - ein deutlicher Anstieg gegenüber Juni 2025 (47 %)." Ja, Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit. Ist der Hauptgeschäftsführer von NiedersachsenMetall, Herr Schmidt, jetzt ein Verschwörungstheoretiker, ist er gesichert rechtsextrem, oder ist er zumindest Rechtspopulist? Natürlich nicht! Denn wie wir beschreibt er die Wirklichkeit: Sie ruinieren durch falsche Entscheidungen unsere Industrie. Aber nicht nur sachlich falsche Entscheidungen treffen Sie, Herr Ministerpräsident. Sie sind schließlich seit fast 13 Jahren Mitglied des Landeskabinetts, setzen den Fehler Ihres Vorgängers fort und befürworten wenn Sie denn zuhören würden! dass Ihre Stellvertreterin Mitglied des Aufsichtsrates von Volkswagen ist. - Aber ich will gerne warten, bis der Herr Ministerpräsident seine Besprechung beendet hat. Ich hatte Frau Ministerin Hamburg vor Längerem gefragt, wie sie es geschafft hat, die Genehmigung der BaFin zu erhalten. Die Antwort steht noch immer aus. Ich fordere Sie, Herr Ministerpräsident, auf, dem Landtag und der Öffentlichkeit zu erklären, was damals gelaufen ist. Wie ich im Herbst 2024 anlässlich eines Wirtschaftstreffens in Wolfsburg erfahren habe, hat die BaFin zunächst die Genehmigung zur Übernahme dieses Aufsichtsratsmandates nicht erteilen wollen mit der Achtung, Überraschung! verblüffenden Begründung: mangelnde Kompetenz. Was sollen die Mitarbeiter von Volkswagen denken, wenn eine Frau im Aufsichtsrat sitzt, die ich versuche, das höflich zu formulieren dem Produkt dieses Unternehmens in herzlicher Abneigung verbunden ist? Kann man seine Gleichgültigkeit vielleicht sogar Verachtung gegenüber der Belegschaft deutlicher zum Ausdruck bringen als mit solch einer Fehlbesetzung? Anders als für uns, Frau Ministerin Hamburg, mag es für Sie tröstlich sein, dass Sie im Kabinett nicht die einzige Fehlbesetzung sind. Sie aber verleihen dem Begriff „Fachkräftemangel" ein besonders nachhaltiges Gesicht. Herr Ministerpräsident, die Menschen wollen Ihre Politik mehrheitlich nicht. Rot-Grün hat aktuell in Niedersachsen 33 % Zustimmung. Sie unterbieten also noch die schlechten Werte der Bundesregierung. Zwei von drei Niedersachsen wollen diese Landesregierung nicht. Wir alle wissen, wie wichtig die Automobilindustrie für unser Bundesland ist. Herr Ministerpräsident, hören Sie nicht länger auf Ihre grünen Deindustrialisierer! Handeln Sie endlich im Interesse der großen Mehrheit! Und es geht nicht nur um Arbeitsplätze. Gerade im ländlichen Raum sind viele Menschen auf ein Auto angewiesen. Ich erlebe gerade im Landkreis Wolfenbüttel, dass der Regionalverband Großraum Braunschweig die Taktung von Buslinien verringern will. Die fehlenden Millionen will das Land nicht aufbringen. Niedersachsen zahlt im Vergleich zu anderen Bundesländern ohnehin viel zu wenig für den ÖPNV: 15 bis 16 Euro - Hessen 66 Euro. Vor Kurzem hat die Verbandsversammlung übrigens im Wesentlichen mit den Stimmen der SPD diese Kürzung der Taktung beschlossen. Beim Abend der Regionen in Braunschweig hatte der Genosse Tanke noch vergeblich um zusätzliches Geld gebeten. Verkehrswende ‑ gescheitert! Wenn Sie die Kraft zu politischer Führung nicht haben, obwohl die Vorbereitungszeit für dieses Amt recht lang war, dann erlösen Sie sich und uns und lassen die Wählerinnen und Wähler nicht erst in zwei Jahren entscheiden, sondern bereits im kommenden Frühjahr. Reihen Sie sich demütig in den Kreis der Kurzzeitministerpräsidenten unseres Bundeslandes ein! Wir, die AfD, stehen bereit: mit qualifizierten Frauen und Männern, die unser schönes Bundesland lieben und die es wieder vom Kopf auf die Füße stellen wollen und werden. Wir sind bereit. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Glück auf Niedersachsen! Vielen Dank, Herr Kollege Pastewsky. Als Nächstes hat sich
Ambulante sozialpädagogische Angebote für junge Straftäter zukunftsfähig weiterentwickeln
es gibt noch einen weiteren Wunsch nach einer Zwischenfrage: erneut von der Kollegin Schendel. Möchten Sie diesem entsprechen? Na klar. Bitteschön! Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Holsten, vielen Dank. Ich habe jetzt ein bisschen gewartet, dass Sie einen Vorschlag dazu machen, wenn Sie uns doch auffordern, konkret bei den Systemsprengern etwas aus Landesperspektive zu machen. Mich würde interessieren, was Ihr Vorschlag dazu wäre, was das Land konkret bei den Kosten der Systemsprenger machen sollte, und ob sich dieser Vorschlag dann auch in Ihren Haushaltsanträgen am Ende des Jahres abbilden wird. Ja. In diesem Bereich geht es gerade bei den Sozialausgaben
Wie ist es um die Zukunft der Tagesbildungsstätten in Niedersachsen bestellt?
Frau Nzume, kommen Sie bitte gerne nach vorne! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Vielen Dank für die Information, Frau Ministerin. Wir haben gestern ja sehr viel über Inklusionsprozesse vor Ort gesprochen. Meine Frage ist: Wie fügt sich die Transformation der Tagesbildungsstätten in die regionalen Inklusionsprozesse ein, und welche Rolle übernehmen die RZI, also die Regionalzentren Schulische Inklusion, bei der Weiterentwicklung? - Vielen Dank. Vielen Dank. - Die Ministerin wird antworten. Vielen Dank. -
Rückbau stillgelegter Windkraftanlagen samt Fundamenten in Niedersachsen
Herr Pohlmann. Bitte! Danke, Frau Präsidentin. - Herr Minister Meyer, es soll ja einen neuen Erlass zur einheitlichen Berechnung der Kosten für den Rückbau von Windenergieanlagen geben, damit möglichst zügig Rechtssicherheit in Sachen Planung und Genehmigung besteht. Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Landesregierung dabei?
Ein aktives Wolfsmanagement in Niedersachsen - für die Weidetierhaltung, den Deichschutz und die Sicherheit der Menschen im ländlichen Raum
zusammen mit den Sicherheitsbedürfnissen der Menschen erwähnt. Beim Deichschutz hätten Sie zumindest mal eine wolfsfreie Zone fordern können. Aber das hat Ihr Agrarminister im Bund, ehrlich gesagt, ausgeschlagen. Ich zitiere ihn: „Es soll Gebiete geben, in denen Wölfe entnommen werden können, aber es soll nicht stellenweise ausgerottet werden." Das ist meiner Meinung nach ein ganz klares Aus für den intensiven Schutz an Deichen. Wenn man sich parteiintern so uneinig ist und sich zumindest auf Bundesebene nicht für Deichschutz interessiert, dann würde ich das auch nicht in die Überschrift eines Antrags einbauen. Aber gut, das war Ihre Sache. Zur Sicherheit der Menschen: Wir haben bislang nicht einen einzigen Vorfall gehabt, und wir sind momentan auch nicht unbedingt Tollwutrisikogebiet, was das Risiko überhaupt erst messbar machen würde. Trotzdem möchte ich Ihnen natürlich zugestehen, sich auch bei diesem Thema für die Sicherheit der Menschen im ländlichen Raum einzusetzen. - Natürlich! Aber wenn Sie dann in Ihrem Antrag nicht eine konkrete Maßnahme für die Verbesserung der Sicherheit der Menschen im ländlichen Raum fordern abgesehen von einer unkonkreten Forderung nach einer nicht genau definierten Obergrenze mit Blick auf den Wolfsabschuss, dann ist das einfach zu wenig. Dann muss man auch zu dem Schluss kommen: Wenn Sie in Überschriften mit Ängsten spielen und dann im Antrag nicht mehr darauf eingehen, trifft das so ziemlich jede Definition von Populismus. Das muss man einfach mal so sagen. Ich fasse zusammen: Drei Themen in der Überschrift, wovon sich mit gutem Willen ein Thema auch im Antrag wiederfindet. Von vier Punkten im Antrag richten sich zwei an den Bund, wo Sie selbst den Landwirtschaftsminister stellen. Die beiden verbliebenen Punkte betreffen den Bürokratieabbau da sagen Sie, wir müssten mehr machen, aber sagen überhaupt nicht wie und die Forderung nach einer Obergrenze für Wölfe. Die richtige, vorbereitete und angestrebte Lösung, die auch im Dialog mit den Weidetierhaltern Konsens ist: Wir wollen Wölfe vor allem dort entnehmen, wo sie Probleme bereiten - nicht irgendwo in Niedersachsen, wenn eine herbeigerufene, auch regionale Zahl erreicht ist, bei der Sie überhaupt nicht sagen, wie diese zu berechnen sein soll. Bei der Entnahme sind die Problemlage und der gute Erhaltungszustand unsere Leitlinie, nicht etwa unklare Obergrenzen. Die Einführung einer Obergrenze ist absurd. Sollen Wölfe mitten in unbewohnten Gebieten ohne Weidetierhaltung entnommen werden, weil da noch „Quote übrig" ist, während dort, wo es echte Probleme gibt, kein Wolf entnommen werden kann, weil es dort der einzige auf weiter Flur ist? Na, das erklären Sie dann mal bitte den betroffenen Weidetierhaltern. Ich bin der Meinung, es wäre schlau, sich das alles zu sparen und auf Bundesebene mit den anderen Ländern eine einheitliche und wirksame Regelung zu treffen. Da bin ich mir sogar mit Ihrem Bundesminister einig, anscheinend aber nicht mit Ihnen. Wir stehen zu unserem Ziel eines regional differenzierten Bestandsmanagements und sind mit der Interventionsgebietsverordnung im Land bestens vorbereitet auf den Zeitpunkt, wenn der Bund das Bundesnaturschutzgesetz und das Bundesjagdgesetz ändert. Sie arbeiten sich hier auf der falschen Ebene an den falschen Leuten ab. Machen Sie Politik, die wirkt! Schieben Sie es auch nicht auf Ihren Lieblingsfeind, die Grünen! Die tragen im Bund nämlich keine Verantwortung mehr - Sie schon. Akzeptieren Sie Ihre Verantwortung und handeln Sie! Eine weniger populistische CDU ist machbar. Glück auf! Vielen Dank, Herr Kollege Willeke. Herr Kollege Seebeck, wir haben Ihre Meldung leider zu spät gesehen. Es tut mir leid, dass wir Sie an dieser Stelle nicht mehr drannehmen konnten. Aber jetzt besteht die Möglichkeit für eine Kurzintervention auf diesen Redebeitrag. Den Wunsch dazu gibt es vom Kollegen Mohrmann. Bitteschön!
Krisenfest. Einsatzbereit. Zukunftssicher. - Für ein funktionsfähiges Gesundheitswesen im Ernstfall
weil sie tatsächlich schon umgesetzt sind. Deshalb wieder zurück: Wir haben in Niedersachsen in den vergangenen Jahren tatsächlich große Fortschritte gemacht, gerade auch im Vergleich mit anderen Bundesländern. Ich glaube, das liegt auch daran, dass wir diese Dinge aufgeschrieben haben und deshalb gucken können, an welchen Stellen es hakt. Die Rahmenbedingungen sind schwieriger geworden, da sind wir uns einig. Aber wir sollten nicht ohne Not Ängste schüren. Den Menschen muss auch in schwierigen Zeiten Halt und Orientierung und natürlich Sicherheit gegeben werden. Das ist unsere Aufgabe, und die setzen wir hier auch um. Das gilt insbesondere auch für die Krisenfestigkeit des Gesundheitswesens. Lassen Sie uns also im Sinne eines guten Austausches schauen, ob wir noch Punkte finden, an denen wir tatsächlich Verbesserungen vornehmen können! Ich glaube, dieser Antrag ist da schwierig. Ich freue mich gleichwohl auf die Diskussion im Ausschuss und auf einen konstruktiven Austausch. Vielen Dank.
Herr Lilienthal, kommen Sie nach vorne! Sie haben noch 1:24 Minuten Redezeit. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich will mal beim Frauenbild anfangen. Das ist schon ziemlich frivol: Wir haben eine Bundesvorsitzende, die in einer gleichgeschlechtlichen Ehe lebt. Das ist bei uns überhaupt kein Thema. Immer zuzuspitzen, dass wir die Frau am Herd sehen wollen! Ich denke, ich habe gerade erst ausführlich ausgeführt, dass das gar nicht unsere Intention ist. Wir wollen aber jetzt komme ich zum Thema die Familie stärken. Richtig, Kollege Meyer, Sie haben recht, ich habe das in den Mittelpunkt meiner Rede gestellt und halte das auch für richtig. Ich freue mich darüber, dass es in den 1950er-Jahren möglich war, dass nur ein Verdiener (Geschlecht egal) in der Lage war, eine Familie zu ernähren. Das ist ein Zustand, den ich persönlich für richtig und erstrebenswert halte. Er ist im Moment aber nicht hergestellt, weil zum Beispiel die Wirtschaftspolitik von Rot-Grün im Bund aber auch im Land katastrophal ist. Da nimmt das seinen Anfang. Zur Sozialpolitik der SPD sei noch eines angemerkt. An die wirklich heißen Themen gehen Sie doch nicht ran, weder auf Bundes- noch hier auf Landesebene! Wir haben doch im Moment den Zustand, dass Besserverdiener mit Kindern über den Kinderfreibetrag de facto mehr Kindergeld bekommen. Das wissen Sie so gut wie ich. Das ist tatsächlich ein unerträglicher Zustand, so nach dem Motto: Die Kinder reicher Leute brauchen ja auch mehr Geigenunterricht und so. - Da gehen Sie, da geht die SPD seit Jahrzehnten nicht bei. Das wäre mal ein Punkt, damit könnten Sie hier wirklich was bewegen. Aber dazu kommt es nicht. Stattdessen wird sich hier hingestellt und uns nachdem wir jetzt den dritten Tagesordnungspunkt in Folge über bundespolitische Themen und sogar über Europathemen gesprochen haben das jetzt vorgeworfen. Wenn Sie nichts anderes ins Feld führen können, bin ich sehr zufrieden. Für die Landesregierung hat sich zu Wort gemeldet:
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
Herr Thiele! Herr Präsident! Erlauben Sie mir, dass ich vorweg der Landesregierung und dem Minister sage, dass ich es schwierig finde, wenn er uns hier in der Debatte erklärt, an welcher Stelle im Parlament oder im Ausschuss wir die Diskussion führen. Das ist unsere Angelegenheit und nicht die Angelegenheit der Landesregierung. Ich sage das vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir bisher im Haushaltsausschuss die Bauvorhaben der Landesregierung insbesondere mit Blick auf früher deutlich eskalierende Zeit- und Kostenpläne sehr intensiv begleitet haben und dass wir dadurch als Parlament - Bitte kommen Sie jetzt zur Frage, Herr Thiele! - ja, Herr Präsident! - ein hohes Maß an Transparenz hatten. Vor dem Hintergrund, dass der Herr Minister gerade dargestellt hat, dass das jetzt im Wesentlichen über den Haushaltsansatz laufen soll, frage ich die Landesregierung, wie sie sicherstellen will, dass zukünftig bei Kostensteigerungen und bei Nichteinhaltung von Zeitplänen das Landesparlament in gleicher Weise informiert wird und handlungsfähig bleibt, wie es beim bisherigen Verfahren der Fall war. Bevor Minister Heere antwortet,
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Thiele, man sieht, dass diese Diskussion in dieser Detailtiefe vielleicht im Haushaltsausschuss besser aufgehoben ist und gerne am 29. Oktober dort fortgesetzt werden kann. Ich will mich aber vor der Antwort nicht drücken und antworte gerne. Ich habe eben schon dargestellt, dass es in der Frage der Zurechnung abweichende Einschätzungen gibt. Es gibt ein verfassungsrechtliches Gutachten von Herrn Professor Thiele, das an dieser Stelle zu anderen Einschätzungen kommt. Allerdings ist das eine Frage, die sich erst stellt, sollte die NIA überhaupt Kredite außerhalb des jetzt vorhandenen Kreditfinanzierungsspielraums des Landes aufnehmen. Ob es dazu kommt, wissen wir aktuell gar nicht. Das ist eine Möglichkeit. Ich habe aber vorhin schon gesagt, dass das aktuell dahingestellt ist, weil wir andere Vorteile sehen. Was die sonstigen Hinweise, insbesondere von Herrn Tappe, angeht: Ich habe eben auf die Frage von Herrn Kopka ausgeführt, dass die Variante, mit finanziellen Transaktionen zu arbeiten, im Raum steht. Das ist eine Variante, die Herr Tappe ausdrücklich erwähnt und befürwortet. Das heißt, er sagt nicht, man solle das ganze Instrument nicht nutzen, sondern man solle es mittels einer finanziellen Transaktion nutzen. Finanzielle Transaktionen das habe ich eben auf die Frage von Herrn Kopka ausgeführt bringen aber andere Problemlagen mit sich und führen an dieser Stelle nicht zu mehr Transparenz; das habe ich eben ausgeführt. Deshalb sind wir aktuell nicht dieser Auffassung, sondern bleiben bei unserer Einschätzung, was die rechtliche und verfassungsrechtliche Bewertung angeht. Aber das Schöne an einem Gesetzgebungsverfahren im Ausschuss ist, dass man das dort in Ruhe diskutieren kann und nicht hier im Plenum, in einer Fragestunde, mit Ja oder Nein und Schwarz oder Weiß diskutieren muss. Es gibt hier viele Graustufen. Mit denen werden wir uns weiterhin intensiv befassen. Herzlichen Dank. Die nächste, nämlich die dritte Zusatzfrage aus der Fraktion
Ambulante sozialpädagogische Angebote für junge Straftäter zukunftsfähig weiterentwickeln
jetzt haben Sie meine Redezeit gesprengt. Aber ich will versöhnlich enden: Es geht hier um Jugendliche, die die Orientierung verloren haben, die keinen Halt mehr finden und viel zu oft in Gewalt und Kriminalität abrutschen. Jeder jugendliche Straftäter ist einer zu viel, aber jeder Einzelne von ihnen verdient auch die Chance, wieder auf die richtige Bahn zu kommen. Helfen wir den jungen Menschen mit diesem guten Programm! Unterstützen wir das! Aber helfen wir auch den Kommunen, damit sie auch in Zukunft für die jungen Menschen da sein können! Es ist höchste Zeit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss zugeben: Als ich den Titel der Aktuellen Stunde der AfD-Fraktion gelesen habe, war ich doch ein bisschen überrascht: Ehegattensplitting. Ja, dazu gab es in der schwarz-roten Koalition auf Bundesebene Diskussionen, aber eben genau dort - auf Bundesebene. Es ist also spannend, dazu hier jetzt eine landespolitische Runde zu machen. Aber vielleicht sind Ihnen die Landesthemen für dieses Plenum einfach ausgegangen. Ich vermute leider, dass es Ihnen hier überhaupt nicht darum geht, irgendeinen landespolitischen Beitrag zu leisten. Es geht Ihnen doch vielmehr darum, gegen die Selbstbestimmung von Frauen zu hetzen, die Gleichstellung Ihr Hassthema anzugreifen und damit ganz plumpen Antifeminismus zu betreiben. Aber gut, beschäftigen wir uns mal inhaltlich mit dem Ehegattensplitting! Die SPD hat hierzu auf Bundesebene einen sehr richtigen Vorstoß gewagt, nämlich mit der Forderung nach einer Reform dieses Splittings. Das Ehegattensplitting wurde 1958 eingeführt und kommt damit aus einer Zeit, in der es durchaus sinnvoll war, Frauen durch eine Ehe finanziell abzusichern. Heutzutage hat sich aber die gesellschaftliche Realität längst weiterentwickelt. Und damit ist das Ehegattensplitting nur noch eines: überholt! Das Ehegattensplitting bevorzugt Alleinverdienerehen. Das heißt, in der Entscheidung, wer von zwei Ehepartnern wie viel arbeiten geht, kommt oft die Frage auf: Lohnt sich das überhaupt mit einem zweiten, kleineren Einkommen? Oder geht davon eh ein Großteil wieder durch die Steuern verloren? Das setzt genau den falschen Anreiz, nämlich für Zweitverdiener in Gutverdienerehen den Anreiz, gar nicht oder nur sehr wenig zu arbeiten. Leidtragende sind dabei in den allermeisten Fällen die Frauen. Sie haben nämlich keine echte Wahlfreiheit, sondern sind in ökonomischen Zwängen gefangen. Und genau diese Wahlfreiheit für Frauen ist uns als Grünen-Fraktion besonders wichtig. Wir wollen nicht Ehen stärken, sondern Familien! Mit dieser Meinung stehen wir auch nicht furchtbar alleine da. Laut dem Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung reduziert die Abschaffung des Ehegattensplittings die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern auf dem Arbeitsmarkt. Auch der Sachverständigenrat für Wirtschaft, der die Bundesregierung berät, rät zu einer Reform des Ehegattensplittings. Und sogar der IWF rät zur Abschaffung. Von ihm wird das Ehegattensplitting als einer der Gründe aufgeführt, warum in Deutschland 2,3 Millionen Frauen weniger als Männer erwerbstätig sind. Dieser Anreiz wird noch dadurch verstärkt, dass nicht arbeitende Ehefrauen über den Partner in der Krankenversicherung mitversichert sind. Damit stecken Frauen häufig in steuerbegünstigten Minijobs fest. Das führt dann später häufig in die Altersarmut. Vor diesem Hintergrund, was Sie uns hier vorgeworfen haben, können Sie diese Kritik also genauso gut an Wissenschaftsinstitute, an die Wirtschaftsweisen und an den IWF richten - alle nicht unbedingt die Speerspitze von linksradikaler Politik. Und trotzdem sind diese sich einig, was den Reformbedarf hierzu angeht. Für die Umsetzung dieses Reformbedarfs gibt es gute Konzepte. In neue Ehen sollen die Menschen individuell besteuert werden, mit einem übertragbaren Grundfreibetrag. Das sorgt auch dafür, dass damit nicht mehr immens große Einkommensunterschiede zwischen den Partnern belohnt werden. Aber um all diese Inhalte geht es Ihnen von der AfD-Fraktion doch auch eigentlich gar nicht. Es geht Ihnen nur darum, Ihr veraltetes Familienbild, Ihr veraltetes Rollenmodell zu verbreiten. Gleichstellung ist Ihnen ein Fremdwort. Frauen sollen Ihrer Meinung nach an den Herd, sollen sich um Haus und Hof kümmern. Das ist ein Rollenbild von vorgestern, mit dem Sie hier versuchen, rechten Kulturkampf zu fahren. Aber da machen wir nicht mit! Wir setzen uns für selbstbestimmte Entscheidungen von Frauen, für Wahlmöglichkeiten und für den Feminismus ein. Vielen Dank.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Lage in der psychiatrischen Versorgung in Niedersachsen ist ernst, und sie ist nicht abstrakt. Eine Novellierung des NPsychKG ist längst überfällig. In jüngster Zeit haben uns beunruhigende Zwischenfälle in stationären Einrichtungen vor Augen geführt, wie dünn die Sicherheits- und Versorgungsnetze für Patienten, für die Angehörigen, aber auch für das Personal sind. Das ist ein Alarmsignal, das wir nicht überhören dürfen. Vor diesem Hintergrund begrüße ich die Initiative zur Verbesserung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke. Die geplante Ausweitung, nämlich die verbindlichen Fallkonferenzen, und die Diskussion um die Kategorien der Dauergefahr greifen die jüngsten Ereignisse auf. Sie fördern die interdisziplinäre Zusammenarbeit und können dazu beitragen, Risiken früher zu erkennen und Gefahren abzuwenden. Gleichzeitig ist es mir wichtig, auf offene Fragen und Risiken hinzuweisen. Künftig soll eine Unterbringung nicht nur bei einer konkret gegenwärtigen Gefahr möglich sein, sondern auch dann, wenn ich zitiere „jederzeit damit zu rechnen ist", dass eine erhebliche Gefahr eintreten könnte, „auch wenn offenbleibt, wann der Schadenseintritt erfolgt". Das ist nichts anderes als eine prognostische Gefahr, die mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit schwer vereinbar ist. Es geht darum, Sicherheit zu schaffen, ohne Grundrechte ins Ungefähre zu verschieben. Der Schutz vor Stigmatisierung, rechtsstaatliche Sicherungen bei erweiterten Eingriffsbefugnissen, datenschutzkonforme Regeln für den Informationsfluss, Nachentlassungen sowie die konkrete Ausgestaltung der sogenannten Dauergefahren: Ohne klare Kriterien und wirksame Kontrollmechanismen besteht die Gefahr von Überregulierung, Missbrauch und zusätzlicher Belastung für das System. Deshalb muss der Vorschlag Hand in Hand mit einer spürbaren Stärkung der Besuchskommission stehen. Sie braucht weitreichende, praxisgerechte Befugnisse, feste Prüfintervalle und die Mittel, um unabhängig und zeitnah auf Missstände reagieren zu können. Die enge Verzahnung zwischen dieser Besuchskommission, dem Psychiatrieausschuss des Landes und der Politik ist essenziell notwendig. Ergänzt um die Methode von Schutzmechanismen für Personal und Betroffene ergibt sich hier eine gute Basis. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank. Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat sich der
Abgabe einer Regierungserklärung durch den Ministerpräsidenten mit dem Titel "Automobildialog der Bundesregierung am 9. Oktober: Zukunftspakt Mobilität 2035 jetzt!"
für die Landesregierung der Herr Ministerpräsident. Bitteschön! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Lechner, ich muss Sie enttäuschen: Wir beide sind da morgen nicht. Das will ich hier noch einmal offen ansprechen, damit hier kein falscher Eindruck entsteht. ‑ Ich bin gerne bereit, Fragen zu beantworten. Ich habe Sie aber leider nicht verstanden. Ich würde mich freuen, wenn uns das gemeinsam gelingt. Ich finde, Sie machen es schon wieder, wie immer: Sie sagen, es gibt ein Verbrennerverbot ich komme gleich noch einmal auf das Thema, weil es Ihr Ziel ist, dass es darum gehen muss, dass da steht: Wir haben das Verbrennerverbot. Wissen Sie, das ist etwas ganz anderes. Unser Ziel ist: Wir wollen die Arbeitsplätze in unserem Land sichern. Das ist unser Ziel, und darum sollte es uns gemeinsam gehen. ‑ Bleiben Sie doch gelassen! Ich bin doch noch hier. Es ist doch alles gut! Vorsicht mit 2016, würde ich sagen. Vorsicht damit! Denn ich glaube, dann diskutieren wir gerade darüber, ob es richtig ist, dass Volkswagen Batterieentwicklung macht, dass Volkswagen Elektroautos baut und dass die Kolleginnen und Kollegen einen tollen Job machen. Darüber sollten wir, glaube ich, nicht diskutieren. Sie machen nämlich einen tollen Job. Das möchte ich wirklich offen sagen. Diese Kritik ist unangemessen. ‑ Nein, war es nicht. Ich komme auf das Papier zurück. Ich glaube, wenn wir mal nicht über Worte, sondern über Inhalte reden, dann sind wir von einer Verständigung gar nicht entfernt. Inhaltlich steht in dem Papier, das ich vorgelegt habe: „Daher müssen Verbrenner, insbesondere Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender, auch über 2035 hinaus neu zugelassen werden dürfen." Was heißt das? - Dass man das machen muss. Genau das habe ich doch gesagt. Das steht doch in dem Papier drin! Herr Hilbers, warum ist „Verbrennerverbot weg" Ihr einziger Satz, den ich hundert Mal in dieser Debatte höre? Warum geht es Ihnen nicht einmal um das, was wir wollen? Warum ist das nicht mal Ihre Botschaft? Das erschließt sich mir wirklich nicht. Ich glaube, dass wir von der Wortwahl wegkommen müssen. Erst einmal zu den Punkten: Herr Lechner, bei den Punkten, die Sie am Ende aufgeführt haben, habe ich jetzt nicht groß gesehen, wo da Unterschiede sind. Die sind mir jetzt nicht aufgefallen. Das ist übrigens auch gut so. Denn wir wollen ja nicht nur Unterschiede in den Mittelpunkt stellen, wir wollen ja gemeinsame Lösungen in den Mittelpunkt stellen. Jetzt will ich das noch einmal sagen: Was ist die Position der EU? - Das nur, damit wir einmal den Sachverhalt nehmen, und dann, wenn irgendeiner meint, er müsse sein Wording verwenden, kann man das machen. Ich glaube übrigens, es wäre schön, wenn wir nicht über Schlagworte, sondern über Inhalte reden würden. Die Botschaft ist, die Position der EU ist: Eine Zulassung von Fahrzeugen mit Range-Extender und Hybridfahrzeugen über 2035 stellt grundsätzlich kein Problem dar. - Die Haltung der EU ist also: Das geht. Dafür muss man das ist völlig richtig eine Typenklasse definieren, weil man sonst alles zulassen kann. Das funktioniert ja nicht. Es muss ja gesagt werden: Wie sieht dieser Fahrzeugtyp, von dem wir reden, eigentlich aus, der zugelassen werden muss? Genau das ist nämlich die Botschaft. Die entsprechende Typenklasse muss noch in einem entsprechenden Rechtsakt ‑ das ist genau das, was Herr Lechner gerade gesagt hat umgesetzt werden. Das hat Anfang des Jahres übrigens auch schon die Kommissionspräsidentin gesagt. Das schreibe ich auch. Dagegen, dass wir uns darauf verständigen, dass dieser Rechtsakt, der noch geschaffen werden muss, umgesetzt werden muss, hat doch keiner etwas, weil er die Grundlage dafür ist. Aber ich finde immer: Warum muss es unter Schlagworten definiert werden? Warum können wir es nicht in der Sachlichkeit definieren? Denn wenn ich sage: „Nach 2035 müssen auch Range-Extender und Plug-ins möglich sein", dann muss natürlich auch die formale Voraussetzung dafür geschaffen werden. Also, ich verstehe den Streit nicht, und ich verstehe die Debatte nicht, warum es immer nur um Schlagworte geht. Lasst uns doch mal über Inhalte reden! Bei den Inhalten sind wir, glaube ich, oftmals gar nicht auseinander. Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Als Nächstes hat sich zu Wort gemeldet: für die Fraktion der CDU Herr Fraktionsvorsitzender Lechner. Der Ministerpräsident hat eine weitere Redezeit von ca. vier Minuten in Anspruch genommen. Mit der Restredezeit Ihrer Fraktion
Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 74. Sitzung im 28. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode. Tagesordnungspunkt 15: Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Geburtstag hat heute, zu meiner Linken, die Abgeordnete und Schriftführerin Eva Viehoff. Liebe Frau Viehoff, ich übermittle Ihnen im Namen des ganzen Hauses herzliche Glückwünsche und wünsche Ihnen Gesundheit und Wohlergehen für das neue Lebensjahr. Danke, dass Sie trotz der Feierlichkeiten hier oben Ihren Dienst verrichten! Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 16, der Fortsetzung der Aktuellen Stunde. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung soll gegen 18:20 Uhr enden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, in der Ehrenloge Gäste aus der Schweiz begrüßen zu dürfen. Wie Sie wissen, bestehen langjährige partnerschaftliche Beziehungen zwischen dem Grossen Rat des Kantons Bern und unserem Haus. Unsere Gäste aus Bern möchten sich heute einen Eindruck von unserer Plenarsitzung verschaffen. Es ist mir eine besondere Ehre und Freude, das Präsidium des Grossen Rates in neuer Formation im Niedersächsischen Landtag zu begrüßen, denn sie haben ihre Ämter im Juni bzw. erst im September dieses Jahres angetreten. Ich begrüße die Präsidentin des Grossen Rates, Frau Edith Siegenthaler, die erste Vizepräsidentin, Frau Anne Speiser-Niess, die zweite Vizepräsidentin, Frau Katharina Baumann, und den Generalsekretär des Grossen Rates, Herrn Patrick Trees. Herzlich willkommen und Grüezi! Wir wünschen Ihnen einen erkenntnisreichen Aufenthalt in Hannover und freuen uns auf den weiteren Austausch. Der Bundesverband Burnout und Depression e.V. ist heute mit einem Informationsstand im Bereich zwischen Plenarsaal und Portikushalle vertreten. Im Rahmen der bundesweiten Aktion „Parlamentarier tragen die Grüne Schleife" sind Sie eingeladen, sich über das Thema seelische Gesundheit zu informieren und Ihre Unterstützung und Solidarität für Menschen zu bekunden, die von psychischen Erkrankungen betroffen sind. Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr Herr Schriftführer Miesner mit. Auch von meiner Seite aus einen schönen guten Morgen! Entschuldigt haben sich: von der Landesregierung Ministerpräsident Olaf Lies, von der CDU-Fraktion Laura Hopmann, Sebastian Lechner, Jonas Pohlmann ab 15 Uhr und Sophie Ramdor, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Britta Kellermann bis 10 Uhr und von der AfD-Fraktion Dennis Jahn und Holger Kühnlenz. Vielen Dank, Herr Miesner. Wir fahren in der Tagesordnung fort mit: Tagesordnungspunkt 16: Aktuelle Stunde Wie gestern bereits angekündigt, setzen wir die Aktuelle Stunde mit den Anträgen der