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Christian Meyer

10.10.2025 2:20 min Tagungsabschnitte 19/28

Ein aktives Wolfsmanagement in Niedersachsen - für die Weidetierhaltung, den Deichschutz und die Sicherheit der Menschen im ländlichen Raum

kommt: Was verstehen Sie ganz genau unter einem regional differenzierten Bestandsmanagement? Das ist so, wie es der Bundeslandwirtschaftsminister und der Bundesumweltminister jetzt auch gesagt haben. Wenn ich etwas in ganz Deutschland einheitlich mache, dann ist es nicht regional differenziert. Die Wolfsdichte ist auch in Niedersachsen regional unterschiedlich. Wir werden Wölfe da entnehmen, wo wir Probleme mit einer Häufung von Nutztierrissen haben so war es auch beim Schnellabschuss, wo es erhöhte Schäden gibt. Das ist die Voraussetzung, um handeln zu können. Da geht es dann nicht mehr um einzelne Tiere, sondern um Interventionsgebiete, aus denen man, weil sich dort Nutztierrissen häufen, auch ganze Wolfsrudel entnehmen kann. Ich habe das einmal im Umweltausschuss dargestellt: 80 oder 90 % der niedersächsischen Rudel haben keinen einzigen Nutztierschaden verursacht. Die sind völlig unauffällig. Da sagen auch die Schäfer: Rottet die bloß nicht aus, sonst kommen andere, die Probleme machen! Aber wir haben auch drei, vier, fünf, sechs je nachdem, wie man das betrachtet Rudel, die gehäuft Nutztiere in bestimmten Regionen reißen. Das ist die Voraussetzung für eine Entnahme. Wir haben zum Beispiel einen Cluster im Landkreis Cuxhaven, wo, wie Sie wissen, eine Vielzahl von Rinder und Schafen gerissen wurde, auch nachdem der Grundschutz überwunden wurde. Ich sage Ihnen aber auch: Im Bundesrat haben CDU-geführte Länder einen Antrag beschlossen, in dem es heißt, dass es momentan keine rechtlichen Möglichkeiten gibt, Wölfe zu entnehmen. Ich habe damals zu diesem Antrag geredet und gegen ihn gestimmt. Das Oberverwaltungsgericht hat gesagt, dass Schnellabschüsse grundsätzlich möglich sind. Die Begründung mag schwierig sein. Aber es kann Notlagen geben, in denen ich nicht mehr auf den Bund warten kann. Aber kritisieren Sie mich dann nicht dafür, wenn der Schnellabschuss scheitert! Wenn die Bundesregierung ihre Hausaufgaben in den ersten hundert Tagen gemacht hätte, hätten wir im Kreis Cuxhaven und in anderen Regionen sofort handeln können. Im Landkreis Helmstedt zum Beispiel ist zurzeit eine Allgemeinverfügung zur Entnahme eines Wolfs in Kraft. Für den Landkreis Cuxhaven prüfen wir das jetzt ernsthaft. Damit komme ich einer Bitte des Landkreises und der Stadt Cuxhaven nach. Die hätten das natürlich auch selber machen können, aber okay! Ich kriege dann wieder die Haue, aber ich werde mich der Verantwortung stellen. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, wird es in diesem Fall eine Entscheidung nach dem alten, dem aktuellen Recht geben. Jetzt die zweite Frage! Gut, dann ist die Frage zurückgezogen. Herr Minister Meyer,

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