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Christian Meyer

09.10.2025 1:42 min Tagungsabschnitte 19/28

Rückbau stillgelegter Windkraftanlagen samt Fundamenten in Niedersachsen

nachgekommen werden kann? Herr Minister! Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe es vorhin gesagt: Deshalb muss man zum Beispiel für den Fall einer Insolvenz, der hoffentlich nicht eintritt, bei einer Bank oder Ähnlichem eine Sicherheit hinterlegen. Dies muss im Rahmen der Baugenehmigung passieren. Dafür gibt es auch entsprechende Versicherungen. Sollte im Falle einer Insolvenz keine Sicherheitsleistung vorliegen, weil die Genehmigung sozusagen zu alt ist, kann die öffentliche Hand nach § 79 der Bauordnung auch eine Anordnung gegenüber anderen öffentlich-rechtlichen Verpflichteten, zum Beispiel dem Grundstückseigentümer, aussprechen. Wenn also auf einer privaten Fläche etwas zurückzubauen ist und der Grundstückseigentümer aufgrund einer Genehmigung von Einnahmen profitiert hat, kann man ihm gegenüber einen Anspruch auf Ausgleich der Kosten für den Rückbau, den dann die örtliche Baubehörde anordnet, durchsetzen. Damit verbleiben die Kosten der Ersatzvornahme nicht bei der öffentlichen Hand, sondern liegen bei dem privaten Grundstückseigentümer. Aber der Regelfall ist, jedenfalls seit Jahren, dass man bei der Genehmigung nachweist, dass man eine finanzielle Sicherheit für den kompletten Rückbau der Anlage bei einem Gläubiger einer Bank oder Ähnlichem hinterlegt hat. Die zweite Zusatzfrage von der AfD-Fraktion:

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