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Gerald Heere

09.10.2025 1:52 min Tagungsabschnitte 19/28

NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?

Herr Minister, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Lilienthal, es gilt, was ich eben schon ausgeführt habe: Es gibt klar definierte Beteiligungsrechte im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens - so wie auch Sie Rechte in Bezug auf alle Landesbeteiligungen haben. Sie haben im Haushaltsausschuss ohnehin die Möglichkeit, die Arbeit der Landesbeteiligungen entsprechend zu kontrollieren. Und selbstverständlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, sich dort einzelne Baumaßnahmen konkret anzuschauen. Insofern gibt es an dieser Stelle überhaupt keine Defizite. Wir haben vor, mit dieser Maßnahme etwas umzusetzen, das in anderen Bundesländern gang und gäbe ist. Ich verweise zum Beispiel auf die BImA des Bundes, die im Rahmen einer solchen Struktur auch völlig unproblematisch Maßnahmen umsetzt. Es ist überhaupt kein Problem, dass wir diese einzelnen Maßnahmen in den Ausschüssen, im Haushaltsausschuss diskutieren, dass Sie an dieser Stelle selbstverständlich die Transparenz bekommen, die Sie haben wollen. Das ist nicht das Thema; denn es geht hier nicht darum, etwas zu machen, das in irgendeiner Art und Weise Beteiligungsrechte einschränkt. Das ist gar nicht beabsichtigt, sondern die Ziele sind mehr Effizienz, mehr Nachhaltigkeit, eine langfristige Abbildung der Kosten in den Haushalten und eine langfristige Absicherung der Unterhaltungsbedarfe. Etwas, das wir über Jahrzehnte vernachlässigt haben, soll jetzt endlich geschehen. Das ist das Ziel der Landesregierung, und deshalb wird diese Maßnahme auch eine richtige Maßnahme sein. Vielen Dank. Die nächste Zusatzfrage kommt aus der SPD-Fraktion:

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