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Ulf Thiele

CDU 09.10.2025 3:49 min Tagungsabschnitte 19/28

NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?

die Stellungnahme von Professor Dr. He nning Tappe von der Universität Trier, der in seiner abschließenden Conclusio zu dem Ergebnis kommt, dass „die Kreditermächtigung in § 7 Abs. 1 AnstNIAG-E daher als eine vom Regelfall der Finanzierung innerhalb des Kernhaushalts abweichende formale Gestaltung anzusehen" sei, „die dazu dient, das Neuverschuldungsverbot des Art. 71 Abs. 2 NV (und des Art. 109 Abs. 3 GG) zu umgehen" und „dass die Kredite im Ergebnis von vornherein absehbar in vollem Umfang vom Land getragen werden". Ich beziehe mich auch auf die Conclusio der Stellungnahme des GBD. Herr Minister das sei mir erlaubt, hier darzustellen, dass unsere Anfrage die Aussagen des GBD aus dem Zusammenhang reißt - Keine Sorge, ich beziehe meine Frage darauf! - das würde ich jetzt gerne ad absurdum führen, indem ich auf die Conclusio des GBD in Gänze verweise, die da lautet: „Bei einer wertenden Gesamtbetrachtung spräche danach aus unserer Sicht also Vieles dafür, dass bei der in dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen Ausgestaltung" Herr Thiele, das ist immer noch keine Frage. - „die Einnahmen der NIA aus den von ihr nach § 7 Abs. 1 des Entwurfs aufgenommenen Krediten als Einnahmen des Landes aus Krediten im Sinne der Regelungen zur Schuldenbremse zu behandeln wären. Wir weisen daher darauf hin, dass nach unserer rechtlichen Einschätzung" Herr Thiele, ich lese es jetzt mal vor: „Zusatzfragen dürfen nicht verlesen werden. Sie müssen zur Sache gehören und dürfen das Thema der ursprünglichen Anfrage nicht auf andere Gegenstände ausdehnen". Und: Zusatzfragen müssen knapp und sachlich vorgetragen werden. Das habe ich bisher vermisst. Frau Präsidentin, es liegt mir fern, Ihnen zu widersprechen. Das mache ich auch nicht. Ich weise das Präsidium nur darauf hin und bitte insofern darum, die Conclusio des GBD als Basis für meine Frage zu Ende verlesen zu können, weil ich mich ansonsten mit meiner Frage nicht vollumfänglich auf die vorhin vorgebrachte Positionierung der Landesregierung beziehen kann. Herr Thiele, ich bitte Sie jetzt abschließend: Kommen Sie zu Ihrer Frage, die knapp und sachlich sein muss! „Wir weisen daher darauf hin, dass nach unserer rechtlichen Einschätzung" „ein nicht unerhebliches" - Ulli!- „verfassungsrechtliches Risiko im Hinblick auf die haushaltsrechtliche Behandlung der von der NIA aufgenommenen Kredite besteht." Es werden hier keine Zitate vorgetragen, sondern Fragen gestellt! Vor dem Hintergrund dieser beiden sehr eindeutigen Zitate frage ich die Landesregierung, ob sie momentan in einem weiteren Prüfungsprozess bezüglich ihrer bisherigen verfassungsrechtlichen Positionierung ist, die deutlich von diesen Stellungnahmen abweicht. Herzlichen Dank.

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