Delia Klages
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Lage in der psychiatrischen Versorgung in Niedersachsen ist ernst, und sie ist nicht abstrakt. Eine Novellierung des NPsychKG ist längst überfällig. In jüngster Zeit haben uns beunruhigende Zwischenfälle in stationären Einrichtungen vor Augen geführt, wie dünn die Sicherheits- und Versorgungsnetze für Patienten, für die Angehörigen, aber auch für das Personal sind. Das ist ein Alarmsignal, das wir nicht überhören dürfen. Vor diesem Hintergrund begrüße ich die Initiative zur Verbesserung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke. Die geplante Ausweitung, nämlich die verbindlichen Fallkonferenzen, und die Diskussion um die Kategorien der Dauergefahr greifen die jüngsten Ereignisse auf. Sie fördern die interdisziplinäre Zusammenarbeit und können dazu beitragen, Risiken früher zu erkennen und Gefahren abzuwenden. Gleichzeitig ist es mir wichtig, auf offene Fragen und Risiken hinzuweisen. Künftig soll eine Unterbringung nicht nur bei einer konkret gegenwärtigen Gefahr möglich sein, sondern auch dann, wenn ich zitiere „jederzeit damit zu rechnen ist", dass eine erhebliche Gefahr eintreten könnte, „auch wenn offenbleibt, wann der Schadenseintritt erfolgt". Das ist nichts anderes als eine prognostische Gefahr, die mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit schwer vereinbar ist. Es geht darum, Sicherheit zu schaffen, ohne Grundrechte ins Ungefähre zu verschieben. Der Schutz vor Stigmatisierung, rechtsstaatliche Sicherungen bei erweiterten Eingriffsbefugnissen, datenschutzkonforme Regeln für den Informationsfluss, Nachentlassungen sowie die konkrete Ausgestaltung der sogenannten Dauergefahren: Ohne klare Kriterien und wirksame Kontrollmechanismen besteht die Gefahr von Überregulierung, Missbrauch und zusätzlicher Belastung für das System. Deshalb muss der Vorschlag Hand in Hand mit einer spürbaren Stärkung der Besuchskommission stehen. Sie braucht weitreichende, praxisgerechte Befugnisse, feste Prüfintervalle und die Mittel, um unabhängig und zeitnah auf Missstände reagieren zu können. Die enge Verzahnung zwischen dieser Besuchskommission, dem Psychiatrieausschuss des Landes und der Politik ist essenziell notwendig. Ergänzt um die Methode von Schutzmechanismen für Personal und Betroffene ergibt sich hier eine gute Basis. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank. Vielen Dank. - Für die Landesregierung hat sich der
