Daniela Behrens
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich bringe heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich ein. Meine Damen und Herren, damit erfüllen wir eine wesentliche verfassungsrechtliche Verpflichtung. Denn die Verteilung der Mittel des Landes auf die Kommunen muss regelmäßig überprüft und sofern erforderlich gesetzlich angepasst werden. Genau das tun wir mit diesem Gesetzentwurf. Dabei geht es nicht um Kürzungen. Es geht auch nicht um weniger Geld für unsere Kommunen. Es geht alleine darum, die vorhandenen Mittel fair und zeitgemäß zu verteilen. Denn die Mittel, die das Land den Kommunen insgesamt bereitstellt, bleiben unverändert und unangetastet. Pro Jahr vergeben wir über den kommunalen Finanzausgleich etwa 5,6 Milliarden Euro. Diese Summe ist unverändert. Aus dem Landeshaushalt fließt weiterhin jeder dritte Euro an die Kommunen. Auch das wird durch diesen Gesetzentwurf nicht berührt. Darüber hinaus haben wir, wie Sie wissen, erhebliche Unterstützungs-, Investitions- und Entlastungsmaßnahmen vom Bund als auch vom Land aufgebracht, um die Kommunen zu stärken. Auch das alles wird von diesem Gesetzentwurf zum kommunalen Finanzausgleichs nicht berührt. Wir reden heute über den kommunalen Finanzausgleich und die Frage, wie diese Mittel innerhalb der kommunalen Familie also zwischen den Landkreisen, den Gemeinden und Städten und kreisfreien Städten gerecht verteilt werden. Zur Vorbereitung dieses Gesetzentwurfs haben wir eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, die mit Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände sowie einem externen Wissenschaftler besetzt war. Die Kommission hat den Gutachtenauftrag einvernehmlich abgestimmt und die transparente und methodisch sauber durchgeführte Begutachtung auch eng begleitet. Das Ergebnis ist eindeutig. Die Grundstruktur des Finanzausgleichs in Niedersachsen hat sich bewährt. Ein kompletter Systemwechsel ist daher nicht nötig. Aber es gibt deutliche Verschiebungen bei den Aufgaben und Finanzen zwischen den kommunalen Ebenen und innerhalb der Kreisebene, die wir berücksichtigen müssen. Die letzte grundlegende Überprüfung liegt fast zehn Jahre zurück. Seither hat sich viel verändert, und genau deshalb ist die Anpassung überfällig und auch verfassungsrechtlich geboten. Meine Damen und Herren Abgeordnete, das Gutachten zeigt: Rund 142 Millionen Euro verschieben sich zugunsten der Gemeindeebene. Innerhalb der Mittelverteilung auf der Kreisebene sinkt der Soziallastenansatz, weil der Bund in den vergangenen Jahren höhere Erstattungen für die Kosten der Unterkunft nach dem SGB II zahlt. Auch der Anteil, der nach der Fläche der Landkreise verteilt wird, ist leicht rückläufig. Maßgeblich dafür sind die Zuschussbedarfe im Bereich Schülerbeförderung und Kreisstraßen, die nur moderat angestiegen sind. Frau Behrens, entschuldigen Sie, dass ich Ihnen ins Wort falle. Es gibt den Antrag auf eine Zwischenfrage von Herrn Marzischewski-Drewes. Möchten Sie die zulassen? Nein, ich trage zum Gesetzentwurf vor, und danach beginnt die Beratung. Den Anteil der Kreisebene haben wir anpassen müssen. Der Anteil der Mittel auf der Kreisebene, die ausschließlich über die Einwohnerzahl verteilt wird, steigt demzufolge zwangsläufig an. Meine Damen und Herren, ich weiß, dass diese Veränderungen kontrovers diskutiert werden. Das werden Sie in der Ausschussberatung sicherlich intensiv tun. Der Landkreistag lehnt die Neuberechnung des Aufteilungsverhältnisses ab und hat ein Gegengutachten hierzu vorgelegt. Diese Kritik nehmen wir ernst. Es ist aber auch deutlich zu sagen: Das Gegengutachten basiert auf einer anderen Datenbasis und ist mit dem Gutachten des Landesamtes für Statistik nicht vergleichbar. Kurz gesagt: Es werden Äpfel mit Birnen verglichen. Daher, meine Damen und Herren: Das übrigens auch mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarte Verfahren der Expertenkommission halten wir für korrekt, und deswegen halten wir daran auch fest. Meine Damen und Herren, wir alle wissen: Viele Kommunen stehen aktuell unter großem finanziellem Druck. Die Überprüfung der gerechten, verfassungsrechtlich gebotenen Verteilung ist ein sehr schwieriges Thema, da es zur Unzeit kommt, denn die öffentlichen Haushalte sind auf kommunaler Ebene, aber auch auf Landesebene in schwerem Fahrwasser. Sie alle wissen das aus den Beratungen, und Sie kennen das auch aus Ihren Kommunen. Gerade deshalb wollen wir als Landesregierung den Anteil der Bedarfszuweisungen für finanzschwache Kommunen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erhöhen, um die Folgen für die negativ betroffenen Landkreise abzumildern. Das ist ein ganz klares Signal der Unterstützung, das wir vor allen Dingen den Landkreisen geben: Wir wollen keine Kommune im Stich lassen und natürlich im Rahmen unserer Möglichkeiten helfen, Härten abzumildern, meine Damen und Herren. Lassen Sie mich kurz zusammenfassen. Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir drei Dinge: Verlässlichkeit - der Finanzausgleich bleibt stabil und verfassungskonform, Gerechtigkeit die Verteilung der Mittel orientiert sich an den realen Entwicklungen; deswegen gibt es Verschiebungen zwischen den kommunalen Ebenen und natürlich auch Planungssicherheit für alle Kommunen - ob groß oder klein, ob finanzstark oder strukturschwach; sie brauchen Planungssicherheit, und diese bekommen Sie mit diesem Gesetzentwurf. Das ist der Kern dieses Vorschlages. Ich bitte Sie um konstruktive Beratungen in den Fachausschüssen. Ich weiß, dass Sie sich intensiv damit beschäftigen, und ich hoffe, dass wir relativ zügig zum Beschluss des Gesetzes kommen, damit wir den kommunalen Finanzausgleich in Niedersachsen nach zehn Jahren wieder verfassungskonform gestalten können. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Wortmeldung,
