Gerald Heere
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Liebetruth, leider ist diese Aussage des Landesrechnungshofs für uns bis heute nicht nachvollziehbar. Da die NIA im Kern auf dem Gedanken einer Baukostenmiete basiert, erscheint eine um den Faktor 10 höhere Miete bei vergleichbarer Qualität bereits aus dem Modell heraus unplausibel. Vielmehr haben wir in unserer Vorlage 3 ich sprach sie eben an; das ist die Vorlage mit den vielen angefügten Tabellen und der weiteren Erläuterung im Ausschuss schlüssig dargelegt, dass eine Errichtung innerhalb der NIA auch unter sehr vorsichtigen Annahmen konkurrenzfähig zu privat finanzierten Bauten sein würde. Die Position des Landesrechnungshofs ist an dieser Stelle aber auch insofern schwer nachvollziehbar, als die NIA durch die Abbildung der vollen Kosten und die Veranschlagung als Mietkosten die Vergleichbarkeit zu privaten Anmietungen deutlich verbessert. Sollte sich also einmal erweisen, dass eine private Anmietung oder gegebenenfalls auch ein privater Mietbestellbau deutlich günstiger wäre als eine Errichtung über die NIA, so würde sich dies im Rahmen der jeweiligen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu der konkreten Beschaffung erweisen. Dann wäre regelmäßig die private Variante vorzuziehen. Eine solche Vergleichbarkeit besteht in dem aktuellen Verfahren nicht. Insofern bietet die NIA in jedem Fall deutliche Vorteile hinsichtlich einer wirtschaftlichen Steuerung. Herzlichen Dank.
