Gerald Heere
NIA verfassungswidrig? Hält die Landesregierung an ihrem "Versuch der Umgehung der Schuldenbremse" fest?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass die CDU-Fraktion eine Dringliche Anfrage hier im Plenum zu unserer geplanten Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben kurz: NIA stellt, während die Beratungen zum Gesetzentwurf im Haushaltsausschuss noch im vollen Gange sind, nehme ich mit einer gewissen Verwunderung zur Kenntnis. Für die detaillierte Auseinandersetzung in der Sache böte der Haushalts- und Finanzausschuss das deutlich bessere Forum. Ich darf gerne darauf verweisen, dass das Thema dort nach den Herbstferien wieder auf der Tagesordnung steht. Gleichwohl bedanke ich mich bei Ihnen für die Gelegenheit, bereits zum jetzigen Zeitpunkt etwas in der Sache zu sagen. Üblicherweise gebietet es der Respekt vor dem Parlament, dass die Regierung zu laufenden parlamentarischen Beratungen öffentlich schweigt. Aber wenn Sie mich schon fragen, dann antworte ich Ihnen zu diesem wichtigen Thema natürlich außerordentlich gerne. - Meine Pflicht. Vorab: In den Erhalt unserer landeseigenen Gebäude ist in den vergangenen Jahrzehnten viel zu wenig Geld investiert worden. Der dadurch aufgelaufene Sanierungsstau im Hochbau ist schwer exakt zu berechnen, liegt aber im Milliardenbereich. Sie alle kennen Beispiele aus Landesgebäuden in Ihren Wahlkreisen. Sie kennen Polizeiinspektionen, Justizgebäude, Finanzämter, Hochschulgebäude oder sonstige Verwaltungsgebäude, die in einem schlechten bis desolaten Zustand sind. Für diesen Missstand sind wir alle mitverantwortlich, die in den letzten drei bis vier Jahrzehnten in diesem Land politische Verantwortung getragen haben. Hierzu ist von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der anfragenden CDU, bislang kein bisschen Demut zu hören. Auch Sie haben es in den Jahren Ihrer eigenen Regierungsverantwortung in diesem Land nicht geschafft, Sanierung und Gebäudeunterhaltung sachgerecht auszustatten. Nur ein beliebiges Beispiel: Vor 15 Jahren waren in der Mipla für die Bauunterhaltung im Einzelplan 20 Mittel in einer Größenordnung von ca. 40 Millionen Euro pro Jahr ausgebracht. Nach Baupreissteigerungen wären das kaufpreisbereinigt heute vielleicht 60 Millionen Euro. Das war schon damals viel zu wenig Geld, um die Substanz unserer Landesgebäude auch nur annähernd zu erhalten. Wir haben die Bauunterhaltung in dieser Wahlperiode auf dauerhaft 120 Millionen Euro im Jahr angehoben, und auch das ist eigentlich immer noch zu wenig. Es gab über viele Legislaturperioden hinweg keinerlei Anstrengungen, um teure Prestigebauten einzudämmen und im Gegenzug wichtige Funktionsbauten zu erhalten. Alle tragen Verantwortung dafür, dass es in Polizeirevieren und Gefängnissen in diesem Land durch die Decke tropft. Das sind implizite Schulden: die tropfenden Decken, die kaum nutzbaren Toiletten, der Schimmel an den Wänden. Diese impliziten Schulden sind anteilig auch Ihre Schulden, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion. Und nun unternehmen wir in dieser rot-grünen Regierung erhebliche Anstrengungen, diesen lange bekannten Missstand endlich aktiv anzugehen: indem wir die Bauunterhaltungsmittel dauerhaft aufgestockt haben, indem wir separat dreistellige Millionensummen für die energetische Sanierung unserer Gebäude zur Verfügung stellen, indem wir eine Milliardensumme aus unserem Investitionsprogramm „Niedersachsen kann Zukunft" für Landesliegenschaften inklusive der Universitätsgebäude reservieren und auch indem wir in den letzten drei Jahren keine neuen Baumaßnahmen beschlossen haben, sondern die vorhandenen Mipla-Ansätze für die Ausfinanzierung der bereits angeschobenen Baumaßnahmen genutzt haben, damit diese Bauten endlich mal fertig werden. Aber obwohl wir all dies machen, wissen wir, dass das insgesamt leider immer noch nicht reichen wird. Den jahrzehntelangen Sanierungsstau aufzuholen, kann man auf die Schnelle nicht schaffen. Genau deshalb haben wir mit der NIA ein weiteres, ganz anderes Instrument konzipiert: ein Instrument, das zu einer endlich mal langfristig und nachhaltig ausgerichteten Bauauswahl, Ausfinanzierung und Bauunterhaltung beitragen kann. Anstatt bei dieser auch Ihrer eigenen Historie vielleicht erst einmal ein bisschen abzuwarten, wie der laufende Gesetzgebungsprozess abgeschlossen wird, fällt Ihnen, liebe Union, zu alledem nichts anderes ein, als vorschnell ein Urteil zu fällen und in Ihrem Schuldenreflex nur aufgrund der vorgesehenen Kreditaufnahmemöglichkeit mal wieder die Keule der vermeintlichen Verfassungswidrigkeit zu schwingen. Ich finde das sehr schade; denn dafür sind die genannten Herausforderungen, die uns alle angehen und auf die wir alle bislang keine ausreichenden Antworten hatten, einfach viel zu groß. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung wird diese Herausforderungen weiter systematisch und konsequent angehen. Wir arbeiten weiter an der NIA und an ihrem ersten Projekt, dem Neubau der JVA Hannover, der bei dem desolaten Zustand der JVA bei dem viele Vorgängerregierungen lieber nicht so genau hingeschaut haben so dringend ist. Dies alles werden wir jetzt mit der NIA erfolgreich umsetzen. Genau so geht es. Die Vorbemerkung zu Ihrer Dringlichen Anfrage, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Union, gibt weder die Position der Landesregierung noch den Inhalt des Konzepts „Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben" noch die bisherigen Ergebnisse des Beratungsverfahrens vollständig und sinnentsprechend wieder. Insbesondere die Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes GBD wird von Ihnen stark verkürzt und verzerrt wiedergegeben, sodass dessen differenzierte Argumentation komplett verschwindet. Insofern bedarf es einer Gegendarstellung: Zu der von Ihnen ins Zentrum gestellten Kreditaufnahmeermächtigung führt der GBD aus, dass eine solche grundsätzlich zulässig sei. Es stelle sich lediglich die Frage, ob eine solche Kreditaufnahme dem Land zuzurechnen wäre oder nicht. Und ich zitiere den GBD: „Diese Frage berührt die Verfassungsmäßigkeit des vorliegenden Gesetzesentwurfs ... grundsätzlich nicht." Im Folgenden setzt sich der GBD umfassend und differenziert mit der Frage der Zurechnung auseinander. Auch wenn er dabei zugegeben zu einem anderen Gesamturteil kommt als der von uns als Landesregierung beauftragte Gutachter, steht dadurch aber eben nicht die Verfassungsgemäßheit des Gesetzentwurfs infrage. Wenn die CDU also wieder einmal vorschnell den Vorwurf des Verfassungsbruchs in den Raum stellt, so ist dies selbst nach der Vorlage des GBD nicht mit Fakten hinterlegt. Und wer sagt denn, dass die NIA in dieser Legislaturperiode überhaupt Kredite außerhalb der neuen Strukturkomponente des Landes aufnehmen muss? Diese Frage kann auch dahingestellt bleiben. Denn völlig unabhängig von der Kreditfrage gibt es schon aufgrund der vielen Steuerungs- und Veranschlagungsprobleme den Bedarf für eine solche Immobilienanstalt. Und um die implizite Verschuldung nachhaltig abzubauen, werden wir weiter konsequent an ihrer Umsetzung arbeiten. Sehr geehrte Damen und Herren, die genannten Steuerungsproblematiken beim Gebäudebestand des Landes einschließlich des beklagenswerten Sanierungsstaus wurden oftmals und nicht zuletzt vom Landesrechnungshof kritisiert. Mit der Gründung der Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben legt diese Landesregierung ein konkretes Konzept zur Bearbeitung dieser Probleme vor. Die Landesregierung verfolgt mit dem Gesetzentwurf zur Gründung der NIA die zentralen Ziele, das Bewusstsein der Landesbehörden für die Kosten ihrer Gebäudenutzung zu verbessern und einen guten baulichen Zustand der neuen bzw. kernsanierten Gebäude zu sichern. „Wer bestellt, der muss auch zahlen" - dieses Prinzip soll zukünftig auch im Landesbau gelten. Es ist eine Binsenweisheit, dass man eigene Bedarfe kritischer hinterfragt, wenn man zu ihrer Deckung einen finanziellen Beitrag leisten muss. Und es ist ebenso eine Binsenweisheit, dass man sich beim Kauf eines Hauses auch überlegen muss, ob man es langfristig erhalten kann. Dies haben wir als Land Niedersachsen bisher zu wenig getan - mit den bekannten Folgen aus den letzten Jahrzehnten. Genau deshalb machen wir uns mit der NIA auf, zu verhindern, dass sich die Geschichte dieser vergangenen Jahrzehnte wiederholt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Die vom Landesrechnungshof hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit aufgeworfenen Fragen sind von der Landesregierung im Ausschuss umfassend und detailliert beantwortet worden. Ich verweise auf die Vorlagen 3 und 7 zum Gesetzentwurf der Landesregierung mit dem umfangreichen Tabellenwerk, das ich Ihnen hier jetzt ersparen möchte. Die Wirtschaftlichkeit des Modells hat sich in der Beratung erwiesen. Insofern stellt sich diese Frage nicht. Bezüglich des erheblichen Landesinteresses verweise ich im Übrigen auf meine ausführliche Vorbemerkung, die für sich selber steht. Zu Frage 2: Das Finanzministerium ist alleinzuständiges Ressort für Fragen der Haushaltsaufstellung und des Landesbaus mit Ausnahme des Hochschulbaus sowie der allgemeinen Beteiligungsverwaltung. Insofern waren die Voraussetzungen für ein schlankes und angesichts der Komplexität sehr zügiges Verfahren gegeben. Wesentliche analytische und konzeptionelle Vorarbeiten haben seit März 2023 im Rahmen einer hausinternen Arbeitsgruppe stattgefunden. Konzept, Business-Case und beihilferechtliche Situation wurden im Dezember 2023 von PD ‑ Berater der öffentlichen Hand GmbH untersucht und plausibilisiert. Die Vorlage des Abschlussberichts erfolgte im Mai 2025. Die Vereinbarkeit des entwickelten Modells mit der Schuldenbremse wurde von Professor Alexander Thiele im September 2024 in einem Kurzgutachten untersucht, welches dem Ausschuss vorliegt. Eine Beteiligung der anderen Ressorts hat grundsätzlich im Zuge der üblichen Ressortbeteiligung stattgefunden. Zu Frage 3: Die parlamentarischen Beteiligungsrechte werden auch zukünftig auf dem Weg der Haushaltsveranschlagung gewahrt. Es gibt keinen Mietbestellbau über die NIA ohne eine VE im Haushalt. Insgesamt steigen nach meiner Wahrnehmung durch die Veranschlagung von Vollkosten Haushaltstransparenz und Steuerungsmöglichkeiten für den Haushaltsgesetzgeber, insbesondere auch im Falle von Kostensteigerungen. Auf die unabhängig hiervon laufenden Anstrengungen der Landesregierung zur Verschlankung des Verfahrens im Landesbau verweise ich zudem nochmals. Diese Ansätze zur Geschäftsprozessoptimierung im Staatlichen Baumanagement haben wir öffentlich dargestellt, und sie sind auch dem Ausschuss bekannt. In seiner Stellungnahme vom 20. August 2025 im Haushaltsausschuss fordert der Landesrechnungshof ausdrücklich die Umsetzung unserer Geschäftsprozessoptimierung und rät dringend zum Wegfall der von uns identifizierten internen Abstimmungs- und Prüfprozesse. Im Übrigen steht es dem Haushaltsgesetzgeber auch künftig selbstverständlich unverändert frei, sich auch unabhängig von der Regelbeteiligung über den Fortschritt bedeutsamer Baumaßnahmen unterrichten zu lassen oder Haushaltsbewilligungen mit entsprechenden Haushaltsvermerken zu versehen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und stehe für die Beantwortung weiterer Fragen sehr gerne zur Verfügung. Vielen Dank.
