Christian Meyer
Rückbau stillgelegter Windkraftanlagen samt Fundamenten in Niedersachsen
Herr Meyer möchte antworten. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihre Anfrage ist am Montag eingereicht worden. Ich habe es eben schon gesagt: Nicht das Land genehmigt den Rückbau, sondern im Rahmen der Bauordnung die Kommunen. Sie fragen nach den Ausnahmegenehmigungen, haben aber keinen Zeitraum genannt. Der Landesregierung ist es nicht möglich, innerhalb von drei Tagen alle die kommunalen Baubehörden abzufragen, die in den letzten Jahren Baugenehmigungen für Windräder erteilt haben. In Niedersachsen stehen zurzeit über 6 000 Windräder, und von denen sind ja noch nicht alle im Rückbau. Die müsste man sich jetzt alle angucken. Und die Entscheidung, ob der Rückbau verhältnismäßig ist oder ob eine Ausnahme genehmigt wird wann das möglich ist, habe ich gesagt, trifft man möglicherweise auch erst am Ende. Also, wir haben ein sehr großes Vertrauen in die kommunalen Behörden, aber es ist uns jetzt nicht möglich, das abzufragen. Im Übrigen frage ich mich schon weil Sie ja immer vom Bürokratieabbau reden, ob Sie es wirklich ernst damit meinen, sich alle Baugenehmigungen der Kommunen angucken zu wollen, was vor 20 Jahren genehmigt worden ist, was da drinsteht. Wenn die AfD das fordert, dann ist das nach der Verfassung zwar ihr gutes Recht, aber ich finde schon, dass man sich dann fragen lassen muss, wer die Behörden jetzt mit Arbeit und mit Bürokratie belasten will. Die
