Dr. Andreas Philippi
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unser Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke ist nicht mehr zeitgemäß und bedarf einer Novellierung - nicht zuletzt, weil die Gesetzessystematik nicht mehr dem heutigen Standard entspricht. Lieber Herr Uhlen, vielen Dank für Ihre Ausführungen zu psychisch kranken Menschen. Wir sprechen heute aber nicht über die ambulante oder stationäre psychiatrische Versorgung, sondern wir sprechen heute ganz explizit über die Veränderung, die Novellierung des NPsychKG. Das ist wichtig. Denn wenn wir das miteinander vermischen, dann führt das zu erheblichen Verunsicherungen bei den Menschen im Land. Das Niedersächsische PsychKG hat sich nämlich bewährt, und zwar durch seinen dualen Charakter. Präventiv regelt das Niedersächsische PsychKG, dass Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen besseren Zugang zu Behandlungen bekommen. Reaktiv regelt das Gesetz, dass bei Eigen- oder Fremdgefährdung Menschen schnell und unter Abwägung aller Rechtsgüter auch gegen ihren Willen in eine stationäre Behandlung eingewiesen werden können. Deshalb befassen sich spezialisierte Juristinnen und Fachpersonen damit, und zwar nicht ohne Grund, meine Damen und Herren. Es wurde umfangreich recherchiert. Akteurinnen und Akteure in der Versorgung, Betroffene und die relevanten Ressorts, wie die für innere Sicherheit und Justiz und vor allem für den Datenschutz, wurden mit einbezogen. Aufgrund der sich in letzter Zeit mehrenden wirklich schrecklichen Ereignisse, in denen Menschen mit vermuteter oder bestätigter psychischer Erkrankung die öffentliche Sicherheit bedroht haben, hat der Gesetzentwurf neue Herausforderungen adressiert. Daher haben wir den faktisch fertigen Gesetzentwurf noch einmal nachgeschärft, um ihn an diese Herausforderungen anzupassen - in enger Abstimmung mit dem Innen- und dem Justizministerium. Meine Damen und Herren Abgeordnete, Ziel muss es sein, ein Gesetz zu schaffen, das seinen alten, dualen Charakter behält, die aktuellen Sicherheitsanforderungen adressiert, nicht zuletzt aber auch anwenderfreundlich ist. Herr Minister, entschuldigen Sie, dass ich Ihnen ins Wort falle. Es gibt den Antrag von Herrn Holsten, eine Zwischenfrage stellen zu dürfen. Lassen Sie sie zu? Bitte, Herr Holsten! Herr Minister, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.
