Marten Gäde
Ambulante sozialpädagogische Angebote für junge Straftäter zukunftsfähig weiterentwickeln
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor einiger Zeit habe ich in Delmenhorst, im Wahlkreis des geschätzten Kollegen Deniz Kurku, eine Einrichtung des Vereins Brücke e.V. besucht. Ich saß dort mit den SozialpädagogInnen zusammen, die tagtäglich mit Jugendlichen arbeiten, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Vor Ort konnte ich mich von den zahlreichen Angeboten überzeugen. Straffällige Jugendliche werden dort durch projektorientierte und strukturierte Maßnahmen auf ihrem Weg der positiven Veränderung begleitet. Der Verein betreibt unter anderem eine Fahrradwerkstatt, ein Pro-Aktiv-Center und auch ein Projekt in Wildeshausen. Was mir in Delmenhorst berichtet wurde, war ziemlich eindrücklich und, ehrlich gesagt, etwas alarmierend - eindrücklich, weil ich gesehen habe, mit wie viel Einsatz, Geduld und Haltung dort gearbeitet wird; alarmierend, weil dort Unsicherheit in Bezug auf die Zukunft herrscht. Eine Kollegin sagte mir sinngemäß: Wir geben hier alles, aber wenn die Finanzierung weiter so knapp bleibt, können wir bald niemanden mehr auffangen. Das ist die Realität vieler freier Träger, die ambulante sozialpädagogische Angebote für straffällige Jugendliche in Niedersachsen anbieten, und das wollen wir ändern, und zwar im gesamten Land Niedersachsen. Deswegen bringen wir heute diesen Antrag ein. Ambulante sozialpädagogische Angebote kurz: ASA sind ein Erfolgsmodell. Sie sind seit über 30 Jahren Praxis. Über 4 700 junge Menschen werden jährlich in 51 Projekten landesweit betreut. Aber 80 % der freien Träger meldeten 2023 eine existenzielle Bedrohung. Acht Projekte mussten seit 2019 geschlossen werden; ein Träger ist bereits insolvent. Bereits seit 1986 fördert das Land ambulante sozialpädagogische Angebote der Jugendhilfe für junge Straffällige. Vor dem Hintergrund des erzieherischen Handlungsansatzes des Jugendstrafrechts tragen diese Jugendhilfeangebote dazu bei, den jungen Straffälligen sozial verantwortliches Handeln zu vermitteln. Im Zentrum stehen Wiedergutmachung und die Aufarbeitung von Konflikten. Junge Menschen erlernen Verhaltensweisen, um wieder in die Gesellschaft eingegliedert zu werden. Damit wird ein Weg geebnet, um wieder Teil der Gesellschaft zu sein und nicht wieder auf die schiefe Bahn zu geraten. In geeigneten Fällen ersetzen ambulante Maßnahmen wie Betreuungsweisungen, soziale Trainingskurse und Täter-Opfer-Ausgleich die traditionellen Sanktionen wie Geldbuße oder Jugendarrest und Jugendstrafe. Diese Angebote brauchen wir heute unbedingt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 zeigt über 47 000 Tatverdächtige unter 21 Jahren. Die Zahlen sind stabil hoch ‑ seit etwa 20 Jahren haben wir ähnliche Zahlen. Das zeigt auch, dass der Bedarf an solchen Maßnahmen weiterhin hoch ist. Hinter jeder Statistik steckt ein Mensch. Die Ursachen für Straffälligkeit können ganz verschieden sein. Oftmals ist es ein junger Mensch aus schwierigen Verhältnissen ‑ ohne Halt, ohne Perspektive. Da könnten wir sagen: Ab ins Gefängnis! - Wir könnten aber auch sagen: Du bekommst eine Chance, aber du musst auch mitarbeiten. ASA bedeutet, selbst Verantwortung zu übernehmen, Konflikte zu bearbeiten, statt sie zu verdrängen, nicht wegzusperren, sondern hinzusehen und zu begleiten. Das ist moderne Resozialisierung, das ist echte Prävention. Die aktuelle Förderrichtlinie läuft 2025 aus, und deswegen ist genau jetzt der richtige Moment, sie neu zu denken. Wir fordern eine auskömmliche Finanzierung angepasst an Tarifsteigerungen und Sachkosten, einfachere Verfahren für mehr Planungssicherheit und weniger Bürokratie, gleichwertige Lebensverhältnisse egal, ob auf dem Land oder in der Stadt, das Angebot und die Förderung innovativer Ansätze wie neuer Modelle aufsuchender Arbeit. An dieser Stelle ist es aber ganz besonders wichtig, dass wir diese Angebote finanziell absichern. Schon in den Haushaltsberatungen 2024 ist es uns als Parlament gelungen, dass wir zusätzlich 1 Million Euro bereitgestellt haben. Der nächste Schritt erfolgt in diesem bzw. im kommenden Jahr. Herr Kollege Gäde, ich darf Sie unterbrechen, weil es den Wunsch nach einer Zwischenfrage gibt: des Kollegen Holsten. Möchten Sie dem entsprechen? Sehr gerne, Herr Holsten! Bitteschön, Herr Kollege Holsten! Sie haben das Wort.
