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Oliver Lottke

SPD 08.10.2025 7:14 min Tagungsabschnitte 19/28

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke

Bitteschön, Herr Lottke! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich meine Rede zu diesem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion mit ein paar persönlichen Erfahrungen beginnen. Ich habe viele Jahre psychisch kranke Menschen sowohl im ambulanten als auch im stationären Setting betreut und mit vielen Kolleginnen und Kollegen wie Ärztinnen und Ärzten und Pflegenden aus den psychiatrischen Krankenhäusern und sozialpsychiatrischen Diensten, mit den gesetzlichen Betreuern, Richterinnern und Richtern, mit der Polizei und nicht zuletzt mit den Angehörigen dieser psychisch kranken Menschen immer gut zusammengearbeitet. Dabei liefen viele Absprachen, auch wenn es in der Zusammenarbeit mal schwierig wurde, problemlos und gut. Wir hatten Situationen das ist in diesem Arbeitsfeld häufig so, dass es unterschiedliche Interessenlagen und auch Einschätzungen gab, welche Maßnahme zum Wohle des Patienten die beste wäre oder wie lange eine Behandlung im Krankenhaus noch sinnvoll wäre. Ich habe aber immer Menschen erlebt, die in ihrer Arbeit sehr verantwortungsvoll und fachlich versiert gearbeitet haben, teils auch unter hohem Druck in manchmal sehr spannungsgeladenen Situationen und unter schwierigen personellen Ressourcen. Ich gehe davon aus das sollten wir festhalten, dass die Mitarbeitenden immer das Ziel haben, das Beste zum Wohle des Patienten zu erreichen. Das sollten wir bei den Beratungen über dieses wichtige Thema immer im Hinterkopf haben, um an der Stelle auch immer den Respekt vor den Mitarbeitenden gewähr zu haben, dass sie im Sinne des Systems auch wirklich Gutes tun wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Sozialministerium hat uns im Sozialausschuss im Juni über die Versorgung psychisch erkrankter Menschen in Niedersachsen unterrichtet. Der Gegenstand der Unterrichtung war auch vor dem Hintergrund der seinerzeit schlimmen Taten in Hamburg die Novelle des NPsychKG. Folgende Maßnahmen hat das Ministerium für die Novelle unter anderem angekündigt: Zur Gefahrenabwehr und für mehr Sicherheit soll die Anpassung des Gefahrenbegriffs durch das Aufgreifen des Vorschlags der kommunalen Spitzenverbände, den Begriff der „Dauergefahr" ausdrücklich einzubeziehen, erfolgen. Damit soll eine Unterbringung auch möglich werden, wenn eine Gefahr nicht unmittelbar bevorsteht, aber jederzeit zu erwarten ist. Zur besseren Krisenkoordination soll die Einrichtung einer außerhalb der Geschäftszeiten erreichbaren Koordinierungsstelle bei den sozialpsychiatrischen Diensten ähnlich dem Krisendienst in der Jugendhilfe erfolgen mit dem Ziel, akute psychische Krisen auch abends und nachts effektiver zu managen und schneller Hilfe einleiten zu können. Zur Verbesserung des Entlassungsmanagements sollen Kliniken die zuständigen sozialpsychiatrischen Dienste bei Entlassung verpflichtend informieren. Weiter ist die Einführung eines verpflichtenden Follow-ups durch die sozialpsychiatrischen Dienste geplant, um sicherzustellen, dass den Patientinnen und Patienten bei jeder Entlassung konkret Behandlung angeboten wird, damit auch kein Mensch verloren geht. So sollen besonders wohnungslose Menschen berücksichtigt werden, die sonst nach einer Entlassung leicht aus dem Versorgungssystem herausfallen können. Außerdem: die Stärkung der Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden durch Einführung regelmäßiger Treffen zwischen Klink, sozialpsychiatrischem Dienst und Polizei, um Verfahren abzustimmen und Vertrauen aufzubauen. Bei besonderem Gefährdungspotenzial soll die Polizei direkt über die Entlassung informiert werden, sodass präventive Maßnahmen ergriffen werden können. Um die hier erforderlichen Kriterien aus den bekanntgewordenen Fällen herauszufiltern, ist Expertise notwendig. Daran arbeitet zurzeit eine Landesarbeitsgruppe „Früherkennung und Bedrohungsmanagement" unter der Leitung des Landeskriminalamtes. Zum anderen gibt es im Rahmen der Innenministerkonferenz einen Arbeitskreis, an dem auch die Gesundheitsministerien und das Bundeskriminalamt beteiligt sind. Alle diese Arbeitsgruppen haben das Ziel, ein Risikoprofil zu erstellen, das dann sowohl in der polizeilichen als auch in der psychiatrischen Praxis genutzt wird. Es geht nicht darum, alle psychisch erkrankten Menschen oder alle Menschen mit einer bestimmten Diagnose in einem Register zu erfassen diese Forderung gab es, glaube ich, einmal von der CDU aus Hessen, sondern es geht darum, sehr sorgfältig zu prüfen, ob von einem konkreten Menschen eine Gefahr ausgeht. Wir müssen festhalten, dass der Anteil psychisch kranker Gefährder, von denen mit höherer Wahrscheinlichkeit eine erhebliche Gewalttat zu erwarten ist, gering ist. Weiter wurde in der Unterrichtung mitgeteilt, dass es erste Planungen für das Modell einer Präventionsambulanz in Niedersachsen gibt. Dort sollen Patientinnen und Patienten mit Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis und/oder schweren Persönlichkeitsstörungen behandelt werden, bei denen es im Falle eines strafrechtsrelevanten Verhaltens die Voraussetzung für eine Behandlung im Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB wahrscheinlich gibt. Herr Uhlen, Sie können hier nicht sagen, dass die Landesregierung untätig ist. Aber es geht auch um Sorgfältigkeit vor Schnelligkeit. Jetzt kommen wir einmal zu Ihrem Gesetzentwurf. Der Gesetzentwurf, der uns hier vorliegt, sieht aus meiner Sicht ein paar Übereinstimmungen vor. Die kennen Sie aber aus der Unterrichtung, von der ich Ihnen gerade erzählt habe. Die in § 16 Abs. 2 genannte „gegenwärtige erhebliche Gefahr im Sinne des Absatzes 1" ist mit drin. Auch bei der Änderung des § 27 Abs. 4 im Entwurf der CDU-Fraktion gibt es im Kern keinen Dissens. Ich glaube aber, das könnte man noch genauer schärfen. Bei den Änderungen zu § 30, Erweiterung der Rechte des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung, müssen wir uns, glaube ich, in den Gesetzesberatungen noch einmal angucken: Wer ist eigentlich für was zuständig? Denn dort geraten Sie so ein bisschen durcheinander: Was macht eigentlich der Psychiatrieausschuss, was macht der Landesfachbeirat, und was sind eigentlich auch originäre Aufgaben des Ministeriums bei der Aufsichtspflicht? Kleiner Hinweis: Sie fordern einen Landespsychiatriebericht. Den gibt es schon seit 2020. Den Punkt können Sie an dieser Stelle also schon als erledigt ansehen. Wir gucken uns auch die konstruktiven Vorschläge in Ihrem Gesetzentwurf an und diskutieren darüber. Denn wir haben natürlich das Interesse, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, mit dem genau das verhindert wird, wovon wir in den letzten Wochen viel gehört haben, und mit dem wir den Menschen eine gute psychiatrische Versorgung im Notfall bieten können. Aber ich würde den Fokus dabei auf „konstruktiv" legen. Heute war von Ihrer Seite wieder viel Alarmismus dabei. Ich glaube, wir sollten uns das mit der gebotenen Sorgfalt angucken. Dann reden wir weiter. Ich bin mir sicher, dass wir in diesem Sinne in Bälde ein gutes Gesetz auf den Weg bringen werden. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. - Die nächste Wortmeldung kommt von der

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