Jan Schröder
Vertrauen in den Rechtsstaat stärken - Strafjustiz entlasten! Möglichkeiten des beschleunigten Verfahrens nach §§ 417 ff. StPO besser nutzen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Noch einmal kurz zur AfD: In der Schule würde ich sagen: Thema verfehlt. - Sorry, aber etwas anderes kann ich dazu wirklich nicht sagen. Ich komme jetzt auf den Antrag der CDU-Fraktion zu sprechen. Schon im September 2024 habe ich im Plenum deutlich gemacht, warum dieser Antrag nicht trägt. Im November 2024 hat die Landesregierung im Rechtsausschuss ausführlich dargelegt, dass die Forderungen der CDU an der Realität vorbeigehen. Im August dieses Jahres hat die CDU mit der Forderung nach einer erneuten Länderabfrage versucht, das Thema neu aufzuwärmen - ein Ansinnen, das wir zu Recht abgelehnt haben. Denn die Unterrichtung durch die Landesregierung im November hat klar gezeigt: Beschleunigte Verfahren sind einfach kein Allheilmittel. Ja, sie können in einfachen, klar gelagerten Fällen sinnvoll sein. Aber sie sind keineswegs geeignet, die Strafjustiz insgesamt zu entlasten. Im Gegenteil, häufig entsteht zusätzlicher Aufwand, weil Polizei und Staatsanwaltschaft in kürzester Zeit Zeugen laden, Dolmetscher organisieren und Verhandlungen vorbereiten müssen. Meine Damen und Herren, während ein Strafbefehlsverfahren oft innerhalb einer Stunde erledigt ist, bindet ein beschleunigtes Verfahren einen halben bis ganzen Arbeitstag. Das ist Realität, und diese bitte ich zur Kenntnis zu nehmen, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion! Ich halte es für falsch, die beschleunigten Verfahren als Lösung für alle Probleme zu verkaufen. Die Prioritätensetzung ist entscheidend. Wollen wir wirklich, dass Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ihre Zeit mit Verfahren verbringen, die auch schneller erledigt werden könnten? Oder wollen wir ihre Kapazitäten auf die wirklich komplexen Fälle konzentrieren - auf schwere Kriminalität, auf organisierte Strukturen, auf die Bekämpfung von Extremismus? Ich sage ganz klar: Es kommt auf das Wesentliche an! Die Landesregierung hat in ihrer Unterrichtung außerdem deutlich gemacht: Viele der von der CDU genannten Beispiele, etwa die sogenannten Klimakleber, eignen sich überhaupt nicht für beschleunigte Verfahren. Vielfach handelt es sich in Wahrheit um juristisch komplexe Fälle. Wann liegt eine Nötigung vor? Wie ist physische und psychische Gewalt zu bewerten? Welche Zeugen müssen gehört werden? Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, solche Fragen lassen sich nicht im Eilverfahren klären. Und in vielen Fällen ist das bewährte Strafbefehlsverfahren nicht nur schneller, sondern auch effektiver. Die Unterrichtung im Ausschuss hat sehr deutlich gemacht, dass es keine Abkürzung geben kann, wenn die Rechtslage schwierig ist. Jede Abkürzung würde nur dazu führen, dass die Verfahren später aufgehoben oder zurückverwiesen werden, mit noch mehr Aufwand für alle Beteiligten. Wollen Sie das, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, wirklich? Und, meine Damen und Herren, große Teile der Forderungen im CDU-Antrag sind längst umgesetzt. Die Konzentration auf bestimmte Amtsgerichte gilt seit Dezember 2024. In vielen Regionen, ob in Braunschweig, Göttingen oder Oldenburg, gibt es feste Ansprechpartner, regelmäßige Absprachen und klare Handreichungen. Fast alles, was Sie fordern, ist längst Praxis. Wer sich die Realität in unseren Gerichten anschaut, weiß: Die niedersächsische Justiz arbeitet schnell, effizient und zuverlässig. Aus meiner Sicht besonders problematisch bleibt Ihr Gedanke, landesweit verbindlich festzulegen, in welchen Fällen beschleunigte Verfahren zwingend anzuwenden sind. Auch hier hat die Landesregierung in der Unterrichtung eindeutig Stellung bezogen. Solche starren Vorgaben sind einfach nicht zielführend, weil die Kriminalitätslagen in den Regionen unterschiedlich sind. Meine Damen und Herren, die Städte haben andere Fallkonstellationen als das Land. Deshalb funktionieren regionale Absprachen - maßgeschneidert, flexibel und erfolgreich. Eine starre Landesvorgabe würde dieses System nur behindern. Und sie würde vor allem die richterliche Unabhängigkeit untergraben, weil sie den Gerichten politische Vorgaben macht, die mit ihrer verfassungsrechtlichen Rolle schlicht nicht vereinbar sind. Daher noch einmal die Frage an die Kolleginnen und Kollegen der CDU: Wollen Sie das wirklich? Sie fordern außerdem mehr Austausch zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten. Aber dieser Austausch findet längst statt - regelmäßig, mit festen Ansprechpartnern in allen Landesteilen. Ihre Forderung läuft ins Leere. Und schließlich zur Evaluation, die Teil Ihres Ursprungsantrags war: Schon 2024 hat die Landesregierung klargemacht, dass die Zahl beschleunigter Verfahren überhaupt nichts darüber aussagt, ob die Justiz wirklich entlastet wird. Denn oft ist noch einmal das Strafbefehlsverfahren die bessere Wahl. Eine Evaluation würde Ressourcen binden, ohne neue Erkenntnisse zu bringen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im August 2025 dann Ihr nächster Versuch: die Forderung nach einer Länderabfrage. Doch auch das bringt keinen Mehrwert, denn Niedersachsen nimmt bereits eine Spitzenposition ein. 2023 entfielen 15,6 % aller beschleunigten Verfahren in Deutschland auf Niedersachsen bei einem Anteil von nur 8,8 % an den Gesamtverfahren. Das sind 180 % des Bundesdurchschnitts. Wir sind bereits Vorreiter. Unsere Justiz setzt das Instrument dort ein, wo es sinnvoll und angemessen ist. Eine Länderabfrage hätte daran nichts geändert. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfassen. Die Unterrichtung durch die Landesregierung hat Punkt für Punkt gezeigt: Die Forderungen der CDU laufen ins Leere. Fast alles ist entweder schon umgesetzt, nicht praktikabel oder schlicht kontraproduktiv. Beschleunigte Verfahren sind sinnvoll, aber nur für klar gelagerte Einzelfälle. Sie sind nicht die Regel, und sie dürfen schon gar nicht von der Politik erzwungen werden. Die Menschen in Niedersachsen erwarten von uns keine Symbolpolitik, sondern eine Justiz, die fair, gründlich und unabhängig arbeitet. Genau dafür steht die rot-grüne Regierungskoalition. Und deshalb lehnen wir den Antrag der CDU-Fraktion ab. Vielen Dank.
