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Dr. Kathrin Wahlmann

08.10.2025 5:22 min Tagungsabschnitte 19/28

Vertrauen in den Rechtsstaat stärken - Strafjustiz entlasten! Möglichkeiten des beschleunigten Verfahrens nach §§ 417 ff. StPO besser nutzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin ein großer Fan davon, Verfahren zügig und stringent durchzuführen, und ich bin auch ein großer Fan davon, dass Straftäter eine deutliche Reaktion auf ihre Straftat zu spüren bekommen. Dort, wo es möglich ist, sollte das schnell passieren. Deshalb führen wir in Niedersachsen auch an allen Amtsgerichten beschleunigte Verfahren in den dafür geeigneten Sachen durch. Zusätzlich das ist heute bereits angesprochen worden, und das war, wie Sie wissen, schon auf dem Weg, bevor dieser Entschließungsantrag letztes Jahr ins Plenum eingebracht wurde habe ich per Verordnung angeordnet, dass beschleunigte Verfahren in Bezug auf bereits vorläufig festgenommene oder inhaftierte Personen beim Amtsgericht am Sitz des Landgerichts oder bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die den Antrag stellende Zweigstelle der Staatsanwaltschaft ihren Sitz hat, konzentriert werden. Das schafft Synergieeffekte und bietet die Voraussetzung dafür, dass noch mehr beschleunigte Verfahren als bisher schon in Niedersachsen durchgeführt werden. Das, was der Entschließungsantrag im Kern fordert, ist also schon umgesetzt gewesen, bevor Sie den Antrag überhaupt eingebracht haben. Sie wollen Zuständigkeiten konzentrieren, die längst konzentriert sind. Ich will aber an dieser Stelle auch mit zwei Fehlvorstellungen aufräumen, denen Sie offensichtlich unterliegen. Die erste ist, dass Ihr Antrag suggeriert, dass Niedersachsen in Sachen beschleunigte Verfahren hinterherhinke. Das ist mitnichten der Fall. Im Gegenteil, Niedersachsen ist bundesweit sogar ganz vorne dabei, was beschleunigte Verfahren angeht. Wir sind sogar ein Vorbild für andere. Die Präsidentin des Amtsgerichts Hannover hat mir im letzten Jahr berichtet, dass eine Delegation aus einem anderen Bundesland am Amtsgericht war, um sich anzugucken, wie man beschleunigte Verfahren, die da ganz hervorragend laufen, am besten organisiert und bearbeitet. Im Jahr 2024 haben unsere Amtsgerichte rund 8,7 % aller amtsgerichtlichen Strafverfahren in Deutschland erledigt. Von allen beschleunigten Verfahren in Deutschland waren es dagegen 13,3 %. Der Anteil der beschleunigten Verfahren, die wir hier in Niedersachsen behandeln, liegt, mit anderen Worten, ganz deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Ja, es gibt vereinzelt Staatsanwaltschaften und Gerichte, die hier noch Luft nach oben haben, aber übers Land gesehen sind wir überdurchschnittlich gut. Daher möchte ich mich auch im Namen der Landesregierung ganz herzlich bei allen bedanken, die diese Verfahren so energisch betreiben. Die zweite Fehlvorstellung, mit der ich aufräumen möchte, ist die, dass nur beschleunigte Verfahren gute Strafverfahren sind. Zum einen können Sie ein beschleunigtes Verfahren schon nach dem Gesetz nur dann durchführen, wenn der Sachverhalt unkompliziert ist und die Beweise alle präsent sind. Die Fälle, die die Boulevardpresse am liebsten per Sofortgericht entschieden haben möchte nämlich zum Beispiel eine Discoschlägerei sind für beschleunigte Verfahren gerade ungeeignet, weil die Beweislage oft sehr unübersichtlich ist, oft eine Vielzahl von Menschen als Zeugen aussagen muss und diese Zeugen zum Teil erst von der Polizei ermittelt und vernommen werden müssen. Die Vorstellung, dass die Polizei einfach alle in oder vor der Disco Anwesenden direkt mitverhaftet und bis zum nächsten Tag in einer Zelle einsperrt, ist zum Glück mit unserem Rechtsstaat nicht vereinbar. In komplizierten Fällen sind beschleunigte Verfahren also gerade nicht gesetzlich vorgesehen. Das bedeutet aber nicht, dass die Verfahren nicht trotzdem schnell gehen können. Und das bedeutet auch nicht, dass die Strafe am Ende nicht genauso wirkungsvoll ist. Denn mal ehrlich: So schön der Satz „Die Strafe muss auf dem Fuße folgen" auch klingt, haben wir es hier mit erwachsenen Menschen zu tun, nicht mit Kindern, die noch erzogen werden müssen. Erwachsene, die in der Regel zumindest in gewissem Ausmaß vernunftgesteuerte Menschen sind, wissen auch Wochen oder Monate nach einer Straftat noch, was sie getan haben, wofür sie vom Staat bestraft werden und was sie daraus lernen sollen. Das verdeutlichen unsere Richterinnen und Richter im Rahmen der Urteilsbegründung regelmäßig ganz explizit. Auch reguläre Strafverfahren mit regulär vollstreckten Strafen erfüllen den Zweck der Strafe also in der Regel sehr gut. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend möchte ich betonen, dass die Kolleginnen und Kollegen in der Justiz im Allgemeinen und hier insbesondere in der Strafjustiz eine ganz hervorragende Arbeit mit oft überobligatorischem Einsatz leisten, und zwar sowohl in Materien aller Art als auch in Verfahren aller Art. Um das zu unterstützen und Entlastung für die Kolleginnen und Kollegen zu schaffen, haben wir nicht nur in den vergangenen zwei Jahren neue Stellen in einem Ausmaß geschaffen, wie das Land Niedersachsen es in den vergangenen Jahrzehnten nicht gesehen hat, sondern wir werden die Strafjustiz wie auch den gesamten Geschäftsbereich auch im kommenden Jahr mit viel Geld und vielen neuen Stellen unterstützen. Wir sorgen auch im kommenden Jahr für Rechtssicherheit, für Rechtsfrieden und für Gerechtigkeit. Vielen Dank.

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